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Generalstaatsanwalt zum Fall Eisenberg: 16 Schüsse in Notwehr

„Alles andere wäre ein Wunder gewesen”, sagt Rechtsanwalt Andreas Tronicsek. Im Fall Tennessee Eisenberg hat die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg die Verfahrenseinstellung gegen die beiden Polizisten für rechtens erklärt. Eine ausführliche Begründung gibt es nicht. Generalstaatsanwalt Klaus Hubmann nimmt auf die „umfangreiche Begründung” der Regensburger Staatsanwaltschaft Bezug. Eisenberg habe sich mit einem gefährlichen Messer in der Hand „entgegen den Aufforderungen der Polizeibeamten auf diese in drohender Haltung zubewegt” und hätte sie aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse in kürzester Zeit erreichen können.” In dieser Situation sei ein weiteres Abwarten für die Beamten „nicht zumutbar” gewesen. Die 16 Schüsse, von denen zwölf trafen, seien „ aufgrund einer Notwehrsituation gerechtfertigt gewesen”. Zeitgleich mit der heute veröffentlichten Presseerklärung landete auch die entsprechende Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft im Briefkasten von Rechtsanwalt Tronicsek. Er hat nun einen Monat Zeit, um ein Klageerzwingungsverfahren zu beantragen. „Kein Generalstaatsanwalt wird eine Verfahrenseinstellung aufheben, die mit dem Ministerium abgestimmt war”, kommentiert Tronicsek die Entscheidung aus Nürnberg. Einem Strafsenat traue ich zu, eine Entscheidung zu treffen, die nicht dem Willen des Justizministeriums entspricht.” Die Statistik bei Klageerzwingungsverfahren stimmt allerdings wenig hoffnungsfroh. 80 Prozent der Anträge werden laut Tronicsek aus formalen Gründen abgewiesen. In den letzten 15 Jahren sei ihm kein Fall bekannt, der zum Erfolg geführt habe. Er gibt sich aber kämpferisch. „Wir werfen die Flinte nicht ins Korn.” Erst kürzlich haben Tronicseks Anwaltskollegen Helmut von Kietzell und Thomas Tesseraux die Situation bei den tödlichen Schüssen nachgestellt und offensichtliche Ungereimtheiten aufgezeigt, die von der Regensburger Staatsanwaltschaft ignoriert wurden. Den Generalstaatsanwalt hat das nicht interessiert, die Regensburger Öffentlichkeit dagegen schon. Am 16. 19. April findet in der Alten Mälzerei ein Benefinzkonzert statt, um die weiteren Kosten des Klageerzwingungsverfahrens bestreiten zu können. Eintritt: 10 Euro, Beginn: 19.30 Uhr. Über die Online-Community Facebook haben sich bereits 200 Gäste zu dem Konzert angemeldet.
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Kommentare (43)

  • Veits M.

    |

    Wie weit wird der Weg noch sein von den derzeit einstürzenden Kirchenmauern und jenen der Justiz? Ein weiterer Riss klafft in der justiziellen Glaubwürdigkeit für jederMann sichtbar allein in der nichtssagenden Inbezugnahme auf die Ausgangsentscheidung der Regensburger StA.

    Ich empfehle CHRISTIAN NÜRNBERGER – im heutigen SZ-Magazin – der dort das Bild vom “alten Affen” bemüht, der unverändert in uns Menschen stecke. Am Ende schreibt er: “Raus aus Ägypten, denn das zu Pyramiden versteinerte System ist am Ende. Keine Reform, keine Revolution wird es noch retten. Es wird an sich selbst zugrunde gehen …”.

    “Die Welt ist, wie sie ist, weil ich bin, wie ich bin.” Nürnberger meint, mit dieser Erkenntnis mit sich und der Welt seinen Frieden schließen zu können.

    P.S.

    Falls die Beschuldigten nicht in Notwehr gehandelt haben, dann war ihr Handeln rechtswidrig. Gegen dieses dann rechtswidrige Handeln der Polizisten war dann durch T. Eisenberg wiederum Notwehr zulässig. Die Rechtsprechung hierzu ist ganz eindeutig.

  • Alpha

    |

    vice versa

    Die zu dieser Prüfung berufene Staatsanwaltschaft hat bereits entschieden, keine Anklage gegen die Polizeibeamten (bei diesen handelt es sich i.ü. um keine Beschudligten im strafrechtlichen Sinne. Sie werden gerade nicht beschuldigt…………außer vom Freundeskreis des Eisenberg) zu erheben, weil diese in Notwehr gehandelt haben.

    Derzeit führen die Anwälte der Familie noch ein “Nachhutgefecht”, wobei sie offenbar ihre Erfolgsaussichten (=so gut wie keine) realistisch einschätzen.

  • peter Petry

    |

    In welcher Bananenrepublik leben wir denn. Wie sagt man ” eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus “.

  • ur-regensburger

    |

    @ veits

    Ich finde es widerlich, wie Herr Veits hier versucht wird den Verursacher (Eisenberg) zum Opfer zu stilisieren.

    Da läuft einer Amok (warum kann mal ausgeblendet werden) und Sie versteigen sich zu der Ansicht, dass dieser Amokläufer in Notwehr gegenüber den Polizisten gehandelt haben könnte.

    Man sollte endlich zumindest einige Fakten anerkennen.
    1. Eisenberg war der Auslöser der Kausal-Kette.
    2. Eisenberg war krank (im Sinne von: In diesem Moment nicht zurechnungsfähig, weil jeder Zurechnungsfähige hätte beim Eintreffen der Polizei das Messer fallen gelassen)
    3. Die Gefahr ging von Eisenberg aus.
    4. Die Polizei mußte handeln.
    5. Es ist bedauerlich, dass der (Kranke – siehe 2.) Eisenberg zu Tode gekommen ist.
    6. Man sollte aufhören den Polizisten latent eine Tötungsabsicht oder Spaß am Schusswaffengebrauch zu unterstellen, wie dies einige seit jetzt einem Jahr immer wieder tun.

    Im übrigen schlage ich vor beim nächsten Amokläufer die Herren Veits, Peter Petry, Aigner und wie sie alle heissen zu holen und mit der Bereinigung der Situation und Entwaffnung des Amokläufers zu beauftragen.

    Wenn das dann schief geht werden wir hier die Debatte über die unfähige Polizei und die Forderung nach Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die Polizei sehen mit der Frage, warum die Polizei nicht massiv eingegriffen hat.

    Warum wollen manche hier – verzeihen sie die Formulierung – unbedingt diese zwei Polizeibeamten “hängen sehen”?

    Wie groß muss Ihr Hass und ihr Misstrauen auf diesen Staat und seine Sicherheitsorgane und die Justiz sein um diese Diskussion in dieser Art und Weise immer aufs neue zu führen.

  • paul

    |

    dasdatum vom benefitzkonzert stimmt nicht

    Am 19.04.2010 wird in der Alten Mälzerei in Regensburg ein Solidaritäts-Konzert mit „Frittenbude”, „The Excess” und „The Ironic Pirates” stattfinden.

  • Bert

    |

    @ur-regensburger

    jetzt mal langsam. sie unterstellen hier, alle, die die einstellung der staatsanwaltschaft für zweifelhaft halten, wollten zwei polizisten hängen sehen. darum geht es nicht. die polizisten haben sicher nicht gefeiert, dass sie hier jemand erschossen haben, aber:

    hier ist einiges schief gelaufen. das müsste jedem auffallen, der sich mit den fakten beschäftigt und sich nicht ausschließlich auf die ausführungen der stA bezieht:
    Beispiele:

    die koordination des einsatzes war völlig daneben
    deeskalation scheint bei der ausbildung der polizisten keine rolle zu spielen
    es wurde versucht, spuren zu vertuschen
    es gibt eindeutige widersprüche zu den aussagen der schützen und den ballistischen gutachten

    misstrauen in den staat ist bei der beurteilung von fehlern durch polizisten immer gerechtfertigt.

    haben sie sich schon einmal mit dem fall zurwehme beschäfti? damals wurde ein harmloser rentner von zwei polizisten erschossen. verfahren eingestellt.
    http://www.freitag.de/2000/04/00040602.htm

    die beiden damals beteiligten polizisten wollten wohl auch nicht irgendjemand einbfach so erschießen, aber einen fehler haben sie gemacht. für sie und ihre vorgesetzten folgenlos. für das opfer tödlich.

    im fall eisenberg geht es um zwei polizisten. aber auch darum: wie werden diese leute ausgebildet? wie werden einsätze koordiniert? wie wird ermittelt, wenn etwas schief gelaufen ist? das trifft dann ganz andere stellen, z.b innenministerium. das man da schnell einstellen muss, ist doch klar.

  • Alpha

    |

    All dies spielt im Zusammenhang mit strafrechtlich vorwerfbaren Verhalten der unmittelbar beteiligten Polizeibeamten zu tun.

    Es ist eine Sache, ob man ganz allgemein die Schwerpunkte bei der Ausbildung der Polizeibeamten ändern möchte, oder ob man den diesen strafrechtliche Vorwürfe machen möchte.

    Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft haben das Verhalten der Polizeibeamten bereits unter strafrechtlichen Aspekten geprüft und nicht beanstandet. Wie man hört, wollen die Anwälte alles ausnutzen um die Angelegenheit am kochen zu halten und auch noch ein Klageerzwingungsverfahren einleiten. Dann muß man das halt auch noch abwarten.

  • spielehippi

    |

    @Ur-Regensburg:

    “Da läuft einer Amok…”

    Wann wo wie was? Amok? Herr Eisenberg war wohl mindestens 5 Minuten alleine in seiner Wohnung und die Polizei ist dort mit dem Wissen eingetroffen, dass jener sich jetzt umbringen will!
    Noch dazu haben die Polizeibeamten nach ganz kurzer Zeit gewusst, dass kein anderer Mensch in Gefahr war – weil einfach keiner außer Herr Eisenberg im gesamten Haus war!

    “Man sollte endlich zumindest einige Fakten anerkennen.”
    Meinen sie diese und die folgenden Zeilen wirklich ernst? Offensichtlich ist ihnen bei der “Faktennennung” der konkrete Geschehniss-Ablauf vollkommen gleichgültig.
    (1)Wussten sie beispielsweise, dass die ersten Schüsse Herrn Eisenberg von hinten trafen, dass das LKA und der Privatgutachter anhand der Einschusslöcher die Aussagen der Polizisten widerlegen, Eisenberg hätte einen Polizisten bedrängt? Vielmehr war jener mindestens 2,70m von dem “bedrängten” Polizisten entfernt und zur Treppe gewandt ( welche zurück zu seiner Wohnung führt!)? (Herr Eisenberg war womöglich näher an anderen Polizisten, als bei dem “Bedrängten”!)
    (2).., dass Herr Eisenberg kein einziges mal gerannt oder gelaufen (Amok “laufen”) ist, keine einzige Bewegung mit der dem Messer gemacht hat und zudem gesagt habe, man solle ihn erschiessen?
    (3).., dass ein Polizist seine Waffe verlor?
    (4).., dass die Staatsanwaltschaft rigoros eine drei mal bestätigte Polizeiaussage bzgl. des Standortes von Eisenberg und des Polizisten, welcher die letzten 4 Schüsse abgab, ignorierte, obwohl sie der des Kollegen komplett widersprüchlich ist (Tür offen/Tür geschlossen)?
    (5).., dass selbst die Staatsanwaltschaft sagt, dass eine Rekonstruktion des Geschehniss-Ablaufes nicht komplett funktioniert hätte, dass Verfahren jedoch trotzdem einstellt und sich dabei NUR auf Polizeiaussagen beruft ( (a)jedoch nur auf diejenigen Aussagen, die “passen” ( siehe4 ) (b) und selbst die Befunde des LKA ignoriert(siehe1) )? .

    Eben weil so viele Fragen offen sind täte es doch gerade deswegen auch der Polizei “gut”, vor einem unabhängigen Gericht die Geschehnisse zu rekonstruieren. Hätten sie ihn Notwehr gehandelt, hätten sie doch auch nichts zu “befürchten”.

    “6. Man sollte aufhören den Polizisten latent eine Tötungsabsicht oder Spaß am Schusswaffengebrauch”
    Auch im folgenden Text unterstellen sie jedem Kritiker, welcher egal in welcher Weise das Vorgehen der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft tadelt, sie würden der Polizei “Tötungsspaß” vorwerfen. Totschlagargument und absoluter Schwachsinn! Es geht hier um Verhältnissmäßigkeit, Vorgehen bei Suizidialen, mögliches fahrlässiges Handeln und Herbeiführen einer Notwehrsituation. Übergeordnet über den Umgang der Staatsanwaltschaft und der Politik mit “Polizeigewalt” in Deutschland – welcher eine eindeutige Tendenz aufweist!

    Grüße

  • Bert

    |

    @alpha

    auf staatsanwaltschaften kann man sich bei solchen verfahren nicht verlassen. in aller regel sitzen dort vollzieher eines politischen willens. am rückgrat, auch unbequeme enttscheidungen zu treffen, fehtl’s. dieser behörde ist nicht zu trauen.

  • gifthaferl

    |

    @ alpha

    du und deine alter egos, mannomann!

    Immer noch nicht kapiert, dass das niemand anders erwartet hat?

    Von den (politischen) Vorgesetzten vollkommen abhängige Knechte sind Staatsanwälte, nichts anderes.
    Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist das nicht anders.
    “Wess’ Brot ich eß, des Lied ich sing” ………….., kein dickbelegtes Karrieresemmerl mehr, wenn die nicht spuren

    Ganz im Gegensatz zu Anwälten übrigens, die immer mehr als einen Mandanten haben, also auch nicht denen nach dem Munde reden oder handeln müssen. Die können sich Mandaten aussuchen, gar ablehnen, und müssen auch gar kein Strafrecht machen.

    Bevor nun das wieder kommt mit den Rechtsanwälten und “nur wegen des Geldes”……….

    Wenn sie allerdings für jemand arbeiten, dann kriegen sie Geld dafür, wie der Klempner etc., oder macht der es dir umsonst?

    Das von dir als “Nachhutgefecht” bezeichnete Klageerzwingungsverfahren ist die Instanz, in der überhaupt eine Chance besteht, dass der Rechtsstaat sich noch als solcher erweist, und nicht als reine Bananenrepublik, in dem die BürgerInnen keinerlei Rechte haben, und auch mal eben so, ganz gefahr- und folgenlos von der Staatsmacht zwischen Tür und Angel hingerichtet werden können, sofern sie nicht ganz direkt zur aktuellen Amigoclique gehören.

  • Alpha

    |

    Bei dem Staatsverständnis ist Hopfen und Malz verloren

  • Alpha

    |

    *Von den (politischen) Vorgesetzten vollkommen abhängige Knechte sind Staatsanwälte, nichts anderes. Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist das nicht anders.*

    Welch verqueres Verständnis. Es ist ja genau anders rum. Die Staatsanwälte sind verbeamtet um eben unabhängig sein zu können. Die brauchen deshalb nicht zu befürchten, wegen missliebiger Entscheidungen arbeitslos zu werden.

    **Ganz im Gegensatz zu Anwälten übrigens, die immer mehr als einen Mandanten haben, also auch nicht denen nach dem Munde reden oder handeln müssen.**

    Oh heilige Einfalt. Da schreibt jemand, der bar jeglicher Infos ist, dem das Wort “Anwaltschwemme” fremd ist, der nicht weiß, welch Komkurrenzkampf um jeden Mandanten tobt.

    *** Die können sich Mandaten aussuchen, gar ablehnen, und müssen auch gar kein Strafrecht machen.***

    Ach Quatsch. Die buhlen um jedes Mandat. Von wegen “aussuchen” oder gar “ablehnen. Da gibt es nur ganz ganz wenige, die wählerisch sein können.

    ****Bevor nun das wieder kommt mit den Rechtsanwälten und “nur wegen des Geldes”……….
    Wenn sie allerdings für jemand arbeiten, dann kriegen sie Geld dafür, wie der Klempner etc., oder macht der es dir umsonst?***

    Eben. Und darum tun die das, was der Mandant erwartet, ebenso wie der Klempner das tut, was der Aurtraggeber erwartet.

    Jetzt warte halt den Ausgang des von den Anwälten der Familie angestrengte Klageerzwingungsverfahren ab. Dann kannste nochmal nachmaulen, daß nach den Staatsanwälten auch die Richter bestochen sind oder irgend was in der Richtung und dann hat sich das.

  • gifthaferl

    |

    Wie oft hast du et al. diesen Schmarrn samt den auch immer wiederkehrenden vollkommen unsinnigen Formulierungen („Die zu dieser Prüfung berufene Staatsanwaltschaft“ – „bei diesen handelt es sich i.ü. um keine Beschudligten im strafrechtlichen Sinne“etc…..)nun mittlerweile schon in allen anderen Strängen zum Thema abgelassen, kannst du das noch zählen? Kaum.
    Es wird auch nicht richtiger, wenn du es noch 1000 Mal wiederholst

    § 146 – GVG

    Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

    § 147 – GVG

    Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
    1. dem Bundesminister der Justiz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
    2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
    3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

    http://dejure.org/gesetze/GVG/146.html

    Weisungsgebundenheit ist bei Beamten ja normalerweise ohnehin das Wesen das Status.
    Dienstweg, Diensthierarchie, sagt dir alles nix, was?
    Da kannst du schon mächtige Probleme kriegen, wenn du den übernächsten in der Hierarchie fragst, wenn die Erlaubnis brauchst aufs Klo zu dürfen, da wird dir der direkte aber aufs Dach springen danach.
    Da hilft es nichts, wenn es dringend war, und der grade nicht da war.
    So geht das Omega!

    Man kann den Leuten das Leben auch vergällen, wenn man sie nicht rauswerfen kann.
    Du scheinst keine Beamten und deren Plagen zu kennen, du würdest dich aber sehr zu einem eignen, deinen vorauseilenden Gehorsam gegenüber der weisungsberechtigten Obrigkeit könnte bestimmt keiner beanstanden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt

    “Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung an Recht und Gesetz gebunden. Für Deutschland ergibt sich dies aus Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG.

    Nach Art. 92 GG ist die rechtsprechende Gewalt in Deutschland (ausschließlich) den Richtern anvertraut.”

    http://de.wikipedia.org/wiki/Richter

    Kannst du lesen?
    Lies das wenigstens endlich.
    Das alles steht hier auch nicht das erste Mal, soweit ich das erinnere.

    So beschränkt, den prinzipiellen Unterschied zwischen Richtern und Staatsanwälten in diesem Lande nicht zu verstehen kann man ja gar nicht sein, sollte man meinen.

    Ach, und wie kämpfen denn die Anwälte, um jeden Mandanten?
    So wie die Schlepper in Rotlichtvierteln oder wie muss ich mir das vorstellen?
    Die Mandanten wiederum haben nichts mitzureden, die müssen den nehmen, der gewonnen hat?

  • Alpha

    |

    *Ach, und wie kämpfen denn die Anwälte, um jeden Mandanten?
    So wie die Schlepper in Rotlichtvierteln oder wie muss ich mir das vorstellen?*

    Ein netter Vergleich. So in etwa ist das schon. Hast ja doch schon was gelernt.

    Ansonsten gings darum, daß Beamte nicht ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn sie eine missliebige Entscheidung treffen und müssen deshalb keine derartigen Rücksichten nehmen.

  • spielehippi

    |

    @Alpha

    Sie sind einfach nur schlecht und peinlich.
    “Welch verqueres Verständnis. Es ist ja genau anders rum. Die Staatsanwälte sind verbeamtet um eben unabhängig sein zu können.”

    Sie können sich genausowenig wie die Beschuldigten Apparate Unwissen, Fehlentscheidungen und schwachsinnige Argumentationen eingestehen.

    grüße

  • gifthaferl

    |

    Du hast aber eindeutig nichts gelernt.
    Man fasst es nicht, der kapiert’s tatsächlich nicht, gar nichts.

    “Ansonsten gings darum, daß Beamte nicht ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn sie eine missliebige Entscheidung treffen und müssen deshalb keine derartigen Rücksichten nehmen.”

    Keine Rücksichten gegenüber wem?
    Zumal, wenn sie eh gar nichts entscheiden dürfen, weil sie die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten auszuführen haben.

    Dir wünsch ich übrigens den Klempner, der macht, was du erwartest, und nicht das was fachlich angebracht ist, manche Leute lernen ja nur so.

  • Alpha

    |

    *Dir wünsch ich übrigens den Klempner, der macht, was du erwartest,*

    Ich wünsche dir auch alles Gute:)

  • peter Petry

    |

    @ Alpha
    Bei Ihnen ist wirklich Hopfen und Malz verloren !!!!

  • Tommy

    |

    @ur-regensburger

    Du läufst hier inhaltlich “Amok”. Haben dich “Veits, Peter Petry, Aigner” etc. deshalb schon mit Kugeln durchsiebt, du Spinner?!
    Du erklärst hier einen ermordeten Menschen, der in SEINER Wohnung ein Messer in der Hand hatte, zum “kranken” und “verrückten Amokläufer”.
    Die Angehörigen des Ermordeten und die Kritiker am Umgang mit diesem polizeilichem Mord, erklärst du gleichzeitig als abschussreif.

    Ach, was soll`s… Perlen vor die Säue…

  • Alpha

    |

    *Ach, was soll`s… Perlen vor die Säue…*

    Zunächst ist keiner der hier Postenden eine S.. und schon gar nicht, nur weil er eine dir nicht genehme Mein ung hat.

    Un dann sind deine Behauptungen keine “Perlen. Dies hier :

    **Die Angehörigen des Ermordeten und die Kritiker am Umgang mit diesem polizeilichem Mord, erklärst du gleichzeitig als abschussreif.**

    ist von niemanden gesagt worden, das entspringt lediglich deiner abwegigen Interpretation.

    ***ein Messer in der Hand hatte, zum “kranken” und “verrückten Amokläufer”.***

    Wahr hingegen ist, daß Eisenberg zum Zeitpunkt der Tat (gemeint ist die Bedrohung seines Mitbewpohners von wegen “ich stech dich ab”) und auch danach psychisch krank” (vulgo “verrückt”) war und sich wie ein Amokläufer benommen hat.

    Abschließend: Irgenwann werdet ihr merken, daß sich man die strafrechtliche Beurteilung des Vorgangs durch Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Gericht nicht dadruch beeinflußen kann, daß man Forenbesucher ob ihrer Beiträge persönlich angreift und der Dummheit zichtigt.

  • ur-regensburger

    |

    @ tommy

    Wenn man Ihren Beitrag liest muss man festhalten, dass Sie offenbar ein Verständnisproblem haben, was die deutsche Sprache betrifft.

    Das Sie das mit Beleidigungen kompensieren wollen find ich bemerkenswert.

    Jetzt mal zu Ihren Aussagen bezüglich des bedauernwerten Hern Eisenberg.

    Wenn man das, was sie dazu beigetragen habe mal zusammenfasst müßten die Polizisten den armen Kerl ermordet haben weil er friedlich in seiner Wohnung gesessen hat, ein Messer in der Hand hatte um sich vielleicht ein Brot zu schmieren.
    Die Tatsachen sehen aber ganz anders aus, soweit ich das in den Medien gelesen habe.

    Ich empfehle mal einen Blick ins Strafgesetzbuch, damit Sie sehen wann es sich um Mord handelt. Mord setzt Vorsatz voraus, fahrlässigen Mord gibt es nicht.
    Sie sollten aber gleich mal die Paragrafen für Verleumdung nachschlagen und dann Ihren Beitrag hier korrigieren.

    Eisenberg hat – auch wenn es manchen nicht schmeckt – zunächst mit dem Angriff auf seinen Mitbewohner die Erstursache für das ganze Dilemma gesetzt.
    Er, Eisenberg, war Täter und wurde letztlich zum tragischen Opfer seines psychischen Aussetzers.

  • grace

    |

    Drohen und einschüchtern,
    -um seine Meinung durchzudrücken und eine andere zu unterdrücken- ,
    geht gar nicht!

  • Tommy

    |

    @ ur-regensburger und alpha

    Jippie! Ziel erreicht. :-)

  • Alpha

    |

    *Jippie! Ziel erreicht. *

    Was immer auch dein “Ziel” war. Herzlichen Glückwunsch :)

  • peter Petry

    |

    Es ist ein ,Jammer daß die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.

    Bertrand Russel

  • Tommy

    |

    Dieses, alphamännchen,

    “Wahr hingegen ist, daß Eisenberg zum Zeitpunkt der Tat (gemeint ist die Bedrohung seines Mitbewpohners von wegen “ich stech dich ab”) und auch danach psychisch krank” (vulgo “verrückt”) war und sich wie ein Amokläufer benommen hat.”

    und

    dieses, du Ur-Regensburger (du bist gar ein richtiger: cro-magnon-regensburger…),

    “Sie sollten aber gleich mal die Paragrafen für Verleumdung nachschlagen und dann Ihren Beitrag hier korrigieren.

    Eisenberg hat – auch wenn es manchen nicht schmeckt – zunächst mit dem Angriff auf seinen Mitbewohner die Erstursache für das ganze Dilemma gesetzt.
    Er, Eisenberg, war Täter und wurde letztlich zum tragischen Opfer seines psychischen Aussetzers.”

    sind die Unfassbarkeiten die ihr oder du, schon nach einer klitzekleinen Provokation von euch gebt (bzw. du von dir gibst…).
    Bis zur Kenntlichkeit schreibst/schreibt du/ihr dir/euch die Finger wund.
    Soviel zum Ziel.

    Deine/Eure Behauptungen bleiben eine unerträgliche Anmassung gegenüber den Menschen , die einen Geliebten verloren haben.
    Da kann ich wirklich nur noch hoffen, dass der Ur-mensch seine angedrohte Anzeige in die Tat umsetzt.
    Ein solches Ermittlungsverfahren würde mir gefallen…
    Soviel zu den “Perlen vor die Säue”.

  • Alpha

    |

    *Irgenwann werdet ihr merken, daß man die strafrechtliche Beurteilung des Vorgangs durch Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Gericht nicht dadruch beeinflußen kann, daß man Forenbesucher ob ihrer Beiträge persönlich angreift und der Dummheit zichtigt.*

  • Leser

    |

    *Irgenwann werdet ihr merken, daß man die strafrechtliche Beurteilung des Vorgangs durch Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Gericht nicht dadruch beeinflußen kann, daß man Forenbesucher ob ihrer Beiträge persönlich angreift und der Dummheit zichtigt.*

    Aus den zurückliegenden Äußerungen (Polizisten sind schlecht ausgebildet, Einsatzstrategie war total daneben, die Staatsanwaltschaft entscheidet vorsätzlich falsch, die Generalstaatsanwaltschaft ist weisungshörig und beanstandet die “Fehlentscheidung” der Staatsanwaltschaft nicht) wird das verquere Staatsverständnis dieser Leute deutlich. Vor diesem Hintergrund ist eine einigermaßen objektive Wahrnehmung der Ablaufs nicht möglich. Von daher ist auch keine Einsicht zu erwarten.

    Es ist jetzt auch für die Permanent-Kritiker absehbar, daß es wohl nicht zu der gewünschten Verurteilung der Polizeibeamten kommt. Da sie an der Sachfront nichts ausrichten konnten, richten sie ihre Energie auf die Poster, die den Vorgang sachlich bewerten und nicht mit den Wölfen heulen. Es ändert zwar am Ergebnis (strafrechtlich relevante Handlungen seitens der beteiligten Polizeibeamte liegen nicht vor) nichts, aber “entfrustet”. Man muß dafür Verständnis haben.

  • hans

    |

    Lieber Leser,

    höre doch bitte auf mit Deinen Psycho-Spielchen.
    Für jeden normalen Menschen ist doch offensichtlich dass die Tötung des jungen Mannes und
    die anschließende “Aufklärung” zum Himmel stinkt.

  • Leser

    |

    Ungeachtete des Alters wird immer dann, wenn ein Mensch eines so genannten “unnatürlichen Todes” stirbt geprüft, ob unter strafrechtlichen Aspekten Ermittlungen anzusetellen sind. Ergeben diese Ermittlungen Anhaltspunkte dafür, daß eine Straftat vorliegen könnte, wird geprüft, ob Anklage erhoben werden muß. All dies ist auch im Fall des Eisenberg erfolgt. Die für die Beurteilung derartiger Angelegenheiten eingerichteten und zuständigen Stellen haben den Sachverhalt geprüft.

    Da die Prüfung ergeben hat, daß den beteiligten Polizeibeamten keine Straftat vorgeworfen werden kann, ist eine Anklageerhebung unterblieben. Eine Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde bestätigte diese Entscheidung.

    Es kommt immer wieder vor, daß nicht alle Bürger mit den Entscheidungen der zuständigen Stellen einverstanden sind. Wie in vielen anderen Bereichen, ist auch hier die Entscheidung der zuständigen Stellen verbindlich und nicht die Meinung einzelner Bürger.

  • Bert

    |

    @leser usw

    es ist immer wieder erstaunlich, wie aggressiv manche hier im forum gegen diejenigen argumentieren, die eine transparente aufklärung durch ein gericht fordern. die behauptung, die staatsanwaltschaft sei eine neutrale stelle, zeugt von einem naiven obrigkeitsgläubigen staatsverständnis.

    allein die tatsache, dass sich die regensburger staatsanwaltschaft weigert (artikel im donaublizz) zu den widersprüchlichen punkten stellung zu nehmen und dass diese punkte trotz acht seiten presseerklärung nicht zus sprache gekommen sind, zeigt, dass hier einiges im argen liegt oder dass die staatsanwaltschaft einfach zu blöd ist, um ihr angeblich transparentes aufklärungsverhalten zu kommunizieren. dass sie zu blöd sind, glaube ich aber nicht.

    die angriffe gegen die familie eisenbergs, deren rechtsanwälte und unterstützer spiegelt den wunsch nach einem staat wider, in dem der bürger nichts mehr zu melden und mitzureden hat. parteispendenskandale wie flick wurden nicht durch die behörden aufgedeckt, sondern durch einzelne beamte, die sich dem druck der herrschenden gewalten widersetzt haben. insofern: es gibt auch staatsdiener mir rückgrat. die wären jetzt gefragt. auch gegen den widerstand einer polizeigewerkschaft, die eine transparente aufklärung scheut, wie der teufel das weihwasser.

    die permanente diffamierung eines toten als “psycho”, “verrückter” etc., während man sich gleichzeitig als angeblicher verfechter der menschenwürde der beiden polizisten gibt, zeigt, dass diese argumentation fadenscheinig und letztlich menschenverachtend ist.

  • Leser

    |

    Die Andermeinenden sind “aggressiv”, “naiv” und “obrigkeitshörig”, ihre Argumentation ist “fadenscheinig” und “menschenverachtend”, die Staatsanwaltschaft ist “blöde” und die beteiligten Polizeibeamten wird die Menschenwürde abgesprochen.

    Dieses selbstgerechte, intolerante, und einsichtsunwillige Verhalten kennt man an sich nur bei Fanatikern.

    Man kann offenbar nicht erkennen, daß jemand auf tragische Weise zu Tode kommen kann und niemand strafrechtlich relevant gehandelt hat.

    Staatsanwaltschaft und Generalstaátsanwaltschaft haben den Vorgang schon beurteilt. Vermutlich werden die Anwälte der Familie noch ein Klageerzwingungsverfahren draufsetzen. Da muß halt dann auch noch abgewartet werden. Ob dann Ruhe herrscht? Ich glaube nicht, dann wird es heißen, die Richter hätten auch gekuscht.

    Es ist schon gesagt werden, daß es nichts nützt, die Poster, die der Polizei, der Staatsanwaltschaft, und der Generalstaatsanwaltschaft kein rechtwidriges Verhalten vorwerfen, zu verteufeln, für dumm und unmoralisch hinzustellen. Es entscheiden die für derartige Sachverhalte eingerichteten Institutionen und nicht Poster in einem Forum.

  • Veits M.

    |

    Ich unterstütze BERTs Meinungsäußerung und füge einige Punkte hinzu:

    I.
    Zur Tötung des T. E. gibt es verschiedene “Ebenen”:

    1. die der Wahrheit: das wahre Geschehen, wie es sich zwischen den Beteiligten zugetragen hat
    2. die der Realität, wie sie in den Ermittlungsakten abgebildet ist bzw erscheint
    3. die der Wirklichkeit, wie sie sich dem zuständigen Strafsenat des OLG Nürnberg erschließen wird

    Zwischen diesen “Ebenen” liegt die jeweilige Wahrhaftigkeit der Handelnden.

    II.
    Frei erfundene, rein fiktive Sachverhaltsannahme:

    1. der Getötete ist der Sohn eines beliebigen Oberstaatsanwalts
    2. dieser war auf Drogen und in Zahlungsverzug
    3. er erhält “Besuch” von seinen Lieferanten
    4. im übrigen ist der Geschehensablauf der gleiche

    Frage:
    Wie würde sich der Ermittlungsablauf darstellen und in welchen einzelnen Punkten
    würde dieser von der Behandlung des Falls T.E. abweichen?

    III.
    Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Verfassungsprinzip)

    Jede Maßnahme staatlicher Behörden, die nicht verhältnismäßig ist, ist rechts- und verfassungswidrig. War der Einsatz samt Schüssen nicht verhältnismäßig (nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig im Sinne der Zweck-Mittel-Relation), dann lag aus Rechtsgründen keine zulässige Notwehrhandlung vor, d.h. die Beamten hätten dann tatbestandsmäßig und(!) rechtswidrig gehandelt.

    Soweit die lege lata.

    Allein durch die Anzahl der (Rücken)Treffer war es ein Gebot der Transparenz, sehr präzise darzulegen, warum – aus Sicht der StA – dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – angeblich – gewahrt war.

    Der evidente Umstand, dass die StA hierzu im wesentlichen schweigt, begründet die Annahme, dass die Entscheidungsfindung der Regensburger StA nicht den gebotenen verfassungsrechtlichen Begründungsanforderungen entspricht. Nachdem sich der Generalstaatsanwalt vor allem auf die Regensburger Entscheidung bezieht, konnte auch durch den GENERAL diesem Rechtsmangel nicht abgeholfen werden.

    Ob die Mitglieder des Strafsenats am OLG ihre von Gesetzes wegen bestehende Unabhängigkeit
    in ein Grundsatzurteil einfließen lassen, muss derzeit dahinstehen. Jedenfalls gibt es “noch Richter in Karlsruhe”, die das Gesetz hochhalten.

    Dort wird man nach meiner Überzeugung ein offenes Ohr haben, wenn u.a. vorgetragen wird:
    – Bereits die fehlende Einsatzleitung und der fehlende Psychologe schlagen auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch
    – Evtl. praktische Fehlhandlungen der Beamten (Schlagstock, Pfefferspray, eigenes Verbringen in potentiellen Gefahrenbereich) führen ggf. dazu, dass nur “mildere” Einsatzmittel (kein Schusswaffengebrauch) rechtlich zulässig waren
    – Bei der Frage der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Beschuldigten wird auf die (zeitlichen) Umstände ihrer Einvernahme einzugehen sein

    Der Fall T.E. gäbe dem Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit, zeitgemäße Grundsätze aufzustellen, wie derartige Rechtsfälle in Zukunft zu behandeln sind: duch eine unabhängige, neu zu gründende Instanz.
    ai hat hierzu seit Jahren Vorschläge unterbreitet.

    Abschließend wiederhole ich mich:
    Es gibt kein richtiges Verfahren im falschen!

  • Bert

    |

    @leser

    Ich gehe davon aus, dass du der deutschen Sprache mächtig bist, also verdreh mir nier nicht die Worte im Mund. Allein, dass Du behauptest, ich hätte den Polizeibeamten die Menschenwürde abgesprochen, ist eine Frechheit.

    Aber darum geht es nicht. Es ist offensichtlich, dass hier einige Widersprüche vorliegen, die klar von den Rechtsanwälten aufgezeigt wurden (Dazu hast weder Du noch irgendein anderer der Kritiker etwas zu sagen. Du scherst einfach alle, die die Entscheidung der StA kritisch hinterfragen über einen Kamm, ohne zu argumentieren.). Es ist offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft weder mit ihrer Presseerklärung noch im Nachhinein diese Widersprüche aufgeklärt hat. Der Generalstaatsanwalt hat ohne nähere Begründung bestätigt. Nun nehme ich und andere sich das Recht heraus, diese Vorgehensweise anzuzweifeln. Aber das passt Dir offenbar nicht. Deshalb verdrehst Du Aussagen und wiederholst immer wieder “was hier in einem forum …”, während Du selbst die ganze Zeit in diesem Forum postest. Was ist Deine Absicht? Alle zu diffamieren, die Deinem Staatsverständnis nicht folgen wollen? Zum Thema selbst hast Du sowieso nichts zu sagen.

  • gifthaferl

    |

    “Die Andermeinenden sind “aggressiv”, “naiv” und “obrigkeitshörig”, ihre Argumentation ist “fadenscheinig” und “menschenverachtend”, die Staatsanwaltschaft ist “blöde”
    Leser, 30. März 2010 um 12:46 Uhr

    Na ja, vielleicht haben die “Andersmeinenden” auch nur einen IQ unter der Schuhgröße.
    Oder sie leiden an MPS, unglaublichen (Wiederholungs)Zwängen sachlich falscher und spekulativer sog. “Wahrheiten”, eigenartigsten ebenfalls ständig wiederkehrenden Formulierungssyndromen, Hallus, einzeln oder alles zusammen, egal, was immer es ist, man will es nicht haben!

    Irgend eine sachliche Argumentation hingegen haben diese “Andersmeindenden” nun aber wirklich nicht

    “Dieses selbstgerechte, intolerante, und einsichtsunwillige Verhalten kennt man an sich nur bei Fanatikern.”
    Was bist du lustig.

    “Man kann offenbar nicht erkennen, daß jemand auf tragische Weise zu Tode kommen kann und niemand strafrechtlich relevant gehandelt hat.”

    Doch, das kann man.
    Das aber haben in diesem Lande bei so gravierenden Ereignissen ausschließlich Gerichte zu beurteilen.
    Dafür gibt es die nämlich!
    Es geht nämlich nicht darum, dass die Polizei jemand einen Hosenknopf abgerissen hat im Eifer des “Gefechts”.
    Was in diesem Falle leider ganz wörtlich zu nehmen ist, allerdings auf der Handlungsebene absolut einseitig von Polizeiseite.

    “Es entscheiden die für derartige Sachverhalte eingerichteten Institutionen und nicht Poster in einem Forum.”

    Warum tippst du dir dann die Finger wund?

    Und ja, Gerichte sind die “dafür eingerichteten Institutionen”.

    Niemand hier außer den “Andersmeinenden” ist erpicht darauf, dass der Fall T.E. NICHT vor einem ordentlichen Gericht verhandelt wird.
    Außer der Staatsanwaltschaft bzw. deren Dienstherr natürlich.

    Dass die StA blöd ist, hat übrigens niemand wirklich behauptet, im Gegenteil.
    Die wissen schon, warum sie keine Fragen beantworten, was sollten sie auch sagen, warum dies und jenes, sogar eine Augenzeugenaussage und ausgiebige Gutachten schlicht ignoriert werden.
    Es ist doch ein wenig sehr viel was ignoriert, nicht mal am Rande erwähnt wird, von der Staatsanwaltschaft.

    Polizei und Staatsanwaltschaft, im Gegensatz zu einfältigen Untertanengemütern, wissen natürlich auch, dass es selbstverständlich anders ausgehen hätte können – gehen hätte müssen – und dass Notwehr praktisch und juristisch anders aussieht.

    Wüssten sie es nicht, hätten sie ja keinen Anlass ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
    Dabei wäre das statistisch gesehen nahezu ohne Risiko, denn auch vor Gericht, werden Polizisten, meistens freigesprochen, da kann nahezu gewesen sein was will.

    Mangel an Beweisen, wenn gemauert und gelogen wird, was das Zeug hält, reicht ja auch zu keiner Verurteilung.
    In dubio pro reo bedeutet nicht, dass Angeklagte bar jeder Schuld sind, es bedeutet nur, dass man ihnen keine Schuld nachweisen kann.

    “und die beteiligten Polizeibeamten wird die Menschenwürde abgesprochen.”

    Das allerdings ist auch interessant: Du behauptest einem Polizisten, der sich für das Töten eines Menschen vor einem Gericht verantworten muss, dem ist dadurch, dass er vor Gericht steht die Menschenwürde abgesprochen.
    Vor Gericht stehen für dich nur “hochgradig Kriminelle”, und das kann ein Polizist nicht sein?
    Geht das so in deinem einfachen Gemüt, oder wie sonst?

    Eine Gerichtsverhandlung ist schließlich das einzige, was alle hier wollen, und was ich hier gelesen habe, dürfte es den allermeisten nicht mal um eine Verurteilung, geschweige denn um die Höhe der Verurteilung gehen, sondern zuallererst darum, dass die Vorgänge jenes Tages von allen Seiten gründlich beleuchtet werden – aufgeklärt – und nicht einfach alles unter den Teppich gekehrt, was nicht zur Notwehrbehauptung passt.

    Es ist ein ziemlich großer Haufen, der da unter dem Teppich liegt, und einer, der nicht nur aus Zeugen und Fakten besteht, die man locker zur Seite wischen kann.

    Immerhin findet Regensburg so auch einmal international Erwähnung, nämlich im jüngst erschienenen Bericht des US Außenministeriums zur Einhaltung der Menschenrechte, bzw. Verstößen dagegen:

    “a. Arbitrary or Unlawful Deprivation of Life

    The government or its agents did not commit any politically motivated killings. However, on April 20, in Regensburg, Bavaria, police killed 24-year-old Tennessee Eisenberg after he allegedly refused police demands to drop a knife. Eisenberg’s corpse had twelve bullet wounds. The public prosecuting office subsequently found that the two police officers involved in the shooting were acting in self-defense and cleared them of wrongdoing. Tennessee Eisenberg’s family appealed the verdict.”

    http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2009/eur/136033.htm

    Das muss den ur regensburger doch freuen, dass Regensburg in den USA als Stadt bekannt wird, in der willkürlich bzw. ungesetzlich junge Männer von der Polizei erschossen werden.
    Vermutlich kommt demnächst die Reisewarnung……………..

  • Leser

    |

    @bert

    lies einfach deinen Beitrag vom 10:36 Uhr noch einmal. Möglicherweise missfältt dir dein intolerantes Verhalten dann selber.

    Und hierzu:

    Das Thema wird ja von dir ständig verfehlt. Es geht darum, ob man den beteiligten Polizeibeamten unter strafrechtlichen Aspekten Vorwürfe machen kann. Und insoweit ist es absolut irrelevant, ob ich “des Lesens mächtig bin” etc., ob die Staatsanwaltschaft sich weigert über ein vorgehaltenes Stöckchen zu springen (“weigert sich Stellung zu nehmen”) und ob die Mitarbeiter “abhängige Knechte” sind.

    wie hat es jüngst einer formuliert: “Lehne dich zurück und warte ab, bis bezüglich des Klageerzwingungsverfahrens eine Entscheidung ergangen ist.

    Und noch einmal: Weder durch persönliche Angriffe noch durch Diffamierungen anderer Poster kann auf den Ausgang des KlageerzingungsverfahrenEinfluß ausgeübt werden.

  • gifthaferl

    |

    “wie hat es jüngst einer formuliert: “Lehne dich zurück und warte ab, bis bezüglich des Klageerzwingungsverfahrens eine Entscheidung ergangen ist.”
    Leser, 30. März 2010 um 15:51 Uhr

    Dann mach das doch!

    “Und noch einmal: Weder durch persönliche Angriffe noch durch Diffamierungen anderer Poster kann auf den Ausgang des KlageerzingungsverfahrenEinfluß ausgeübt werden.”

    Ausgenommen du machst das?

  • hans

    |

    Also der “Leser” der kann sich nicht zurücklehnen und entspannen, dafür ist er viel zu aufgeregt
    und außerdem hat er ein schlechtes Gewissen dass ihn nicht zur Ruhe kommen läßt.
    Ich glaube der steckt da ganz schön tief drin. Wenn er bei der Sache davonkommt, dann wird
    ihm sein Gewissen auch weiterhin keine Ruhe mehr lassen. Das glaube ich und ich glaube
    auch noch an die Gerechtigkeit!

  • Leser

    |

    Geschätzte Mitposter,

    macht euch doch um den “Leser” keine
    Sorgen. Um den geht’s doch nicht. Es geht darum, ob man den beteiligten Polizeibeamten in strafrechtlicher Hinsicht berechtigte Vorwürfe machen kann. Diese Entscheidung wird nicht von Besuchern eines Forums, sondern von den dafür eingerichteten Stellen getroffen.
    Keep cool.

  • gifthaferl

    |

    Schon wieder liegst du vollkommen daneben, in der Interpretation des Geschriebenen.
    Niemand hier macht sich um dich Sorgen, da kannst du deinen Kopf drauf verwetten.

    Um solche, die ein schlechtes Gewissen peinigt, die aber zu feige sind Verantwortung für das zu übernehmen was sie taten, denen nur am Vertuschen und unauffällig davonkommen gelegen ist, statt an lückenloser Aufklärung, um solche macht sich auch niemand Sorgen.

    Wenn die sich selber nicht mehr ins Gesicht sehen können – gut so.
    Sie alleine haben es in der Hand das zu ändern.

  • Veits M.

    |

    „Wahrheit ist, was uns verbindet.“
    Karl Jaspers

  • eduard buchinger

    |

    an @Manfred Veits ;-)

    Veits M.
    31. März 2010 um 20:47 Uhr

    „Wahrheit ist, was uns verbindet.“
    Karl Jaspers

    Verehrter Manfred Veits!

    “Lüge ist, wenn zudem staatlich verordnet, der absehbare Untergang jedweder Demokratischer Lebensform.”

    edi buchinger

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