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Streit um Wolbergs-Telefonmitschnitte

Theaterdonner oder berechtigte Vorwürfe?

Um die Herausgabe der Audiodateien der Telefonüberwachung gab es einen Rechtsstreit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Tatsächlich ist die Weitergabe auf DVD juristisch umstritten.

Joachim Wolbergs geht über seinen Rechtsanwalt in die Offensive und attackiert die Staatsanwaltschaft

Joachim Wolbergs geht über seinen Rechtsanwalt in die Offensive und attackiert die Staatsanwaltschaft. Foto: Archiv

Es ist mit der heftigste Vorwurf den Wolbergs-Anwalt Peter Witting am gestrigen Donnerstag – eine Stunde, nachdem öffentlich geworden, war, dass gegen seinen Mandanten Anklage erhoben wird – der Regensburger Staatsanwaltschaft machte: Seit Februar habe die Ermittlungsbehörde der Verteidigung die Audiodateien der Telefonüberwachung – von 2.286 Stunden Material ist die Rede – nicht zur Verfügung gestellt. Dabei habe eine stichprobenartige Überprüfung der Mitschriften, die sich in den Ermittlungsakten finden, ergeben, dass diese „inhaltsverzerrende Auslassungen“ enthielten, so Witting in seiner Presseerklärung. Um die Herausgabe der Dateien gab es einen Rechtsstreit, den die Verteidigung am 24 Juli – drei Tage vor Anklageerhebung – vor dem Landgericht Regensburg zu ihren Gunsten entscheiden konnte: Die Staatsanwaltschaft muss die Mitschnitte zur Verfügung stellen.

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Möglichkeit zum Anhören “nur ganz vereinzelt genutzt”

Handelte also die Staatsanwaltschaft – das suggeriert die Pressemitteilung – gegen geltendes Recht, um – auch dieser Vorwurf schwingt mit – zu verhindern, dass die erwähnten Inhaltsverzerrungen entdeckt werden können? Ein heftiger Vorwurf, den Oberstaatsanwalt Theo Ziegler bereits gestern im Rahmen eines Pressetermins zur Anklageerhebung zurückgewiesen hatte. Doch warum verweigerte die Staatsanwaltschaft der Verteidigung zunächst die Audiodateien? Wir haben genauer nachgefragt.

Ziegler verweist zunächst darauf, dass sich die „aus Sicht der Staatsanwaltschaft relevanten Gespräche“ verschriftet wurden und sich in den Akten befinden, welche die Verteidiger schon lange eingesehen hätten. „Für alle Verteidiger und Angeschuldigte besteht zudem seit Ende Januar 2017 die Möglichkeit, alle aufgezeichneten Telefongespräche in den Räumen der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg – ohne Beisein von Beamten – anzuhören.“ Diese Möglichkeit sei allerdings „nur ganz vereinzelt“ genutzt worden, so der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft weiter.

Herausgabe ist „obergerichtlich sehr umstritten“

Die nun vom Landgericht angeordnete Herausgabe der Mitschnitte als DVD an die Verteidigung ist Ziegler zufolge juristisch keine eindeutig zu beantwortende Frage, sondern sei „obergerichtlich sehr umstritten“.

Tatsächlich berief sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Argumentation auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom Februar 2015. Darin heißt es unter anderem: „§ 147 Abs. 4 Satz 1 gibt nicht nur keinen Anspruch des Verteidigers auf Herausgabe von Tonaufzeichnungen aufgrund einer Telekommunikationsüberwachung sondern beinhaltet ein grundsätzliches Verbot der Herausgabe.“ Ähnlich argumentiert auch das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil vom Juni 2016. Durch das Aushändigen einer Kopie würden datenschutzrechtliche Belange verletzt, heißt es darin. Insbesondere könne die vorgeschriebene Löschung der Gespräche nach Abschluss des Verfahrens so nicht nicht mehr gewährleistet werden. 

Die Verteidigung wiederum konnte unter anderem die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Zweibrücken verweisen, das dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers regelmäßig Vorrang vor dem Datenschutz einräumt. Die Gefahr einer unkontrollierten Weitergabe bestehe nicht, da das Berufsrecht eine Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts vorsehe. Ebenso gibt es einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom Juli 2016, das „im Einzelfall“ und „nach einer Gesamtabwägung der Umstände (…) eine ausnahmsweise Herausgabe von Kopien der Dateien mit den Aufzeichnungen“ für zulässig erachtet. Dieser Argumentation folgten am Ende auch das Amts- und Landgericht Regensburg und gaben der Verteidigung recht.

Vor dem Hintergrund, dass in dem Ermittlungsverfahren gegen Joachim Wolbergs und die weiteren Beschuldigten in regelmäßigen Abständen Details aus den Ermittlungsakten an die Öffentlichkeit durchgesickert waren – die Staatsanwaltschaft sah sich im Dezember sogar genötigt, per Pressemitteilung klarzustellen, dass „selbstverständlich (…) keine Aktenbestandteile an Unberechtigte herausgegeben“ würden – erscheint die Verweigerungshaltung zumindest nachvollziehbar, auf jeden Fall aber kein Skandalon zu sein.

“Inhaltsverzerrung” bei Vorwürfen zum Roten-Brach-Weg?

Etwas anders verhält es sich allerdings mit dem Vorwurf von Rechtsanwalt Witting, dass in den Verschriftlichungen der Mitschnitte „inhaltsverzerrende Auslassungen“ vorgenommen worden seien.

Konkret dürfte es dabei insbesondere um den Vorwurf der Staatsanwaltschaft gehen, über den regensburg-digital bereits vor einigen Monaten berichtet hatte und der sich auch in der Pressemitteilung anlässlich der Anklageerhebung wiederfindet: Wolbergs soll sich in pflichtwidriger Weise für eine Wohnbebauung durch den Bauunternehmer Volker Tretzel am Roten-Brach-Weg eingesetzt haben. Dieser soll Wolbergs wiederum, wie es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft heißt, „die Zahlung von 200.000 EUR an ihn persönlich in Aussicht gestellt“.

Diesen Verdacht stützt die Staatsanwaltschaft, das geht aus den Haftbefehlen gegen Wolbergs und Tretzel hervor, insbesondere auf mehrere Telefonate zwischen Oberbürgermeister und Baulöwe, die beide im Oktober und November 2016 geführt haben.

Drei Telefonate „in einen völlig falschen Zusammenhang gestellt“?

Bereits anlässlich unseres Berichts über diesen Vorwurf im März 2017 reagierte Wolbergs’ Rechtsanwalt Peter Witting äußerst verärgert. In seiner Antwort-Mail sprach er von „Halbwissen“, „einseitigen Interpretationen“ und davon, dass Informationen „in einen völlig falschen Zusammenhang gestellt“ würden. Der wahre Zusammenhang würde auf den Kopf gestellt, so Witting damals.

In ihrer aktuellen Presseerklärung spricht die Staatsanwaltschaft bei den Vorwürfen rund um den Roten-Brach-Weg von einem hinreichenden Tatverdacht, dass es solche Absprachen gegeben habe. Sollte sich dieser Tatverdacht, wie von Witting angedeutet, auf verschriftlichte Telefonmitschnitte mit „inhaltsverzerrenden Auslassungen“ stützen, so brächte dies die Ermittler zumindest in erhebliche Erklärungsnot.

Tatsächlich Aufklärung darüber wird es aber wohl erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geben, wo von der Verteidigung tatsächlich inhaltlich argumentiert wird und nicht – wie bislang – auf Basis von Verfahrensformalia.

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Kommentare (34)

  • Hans

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    wieder einmal viele Konjunktive (Unterstellungen) und wenig Sachinformation.

    Wen die Verteidigung “verzerrende zitierweise” nachweisen will muß sie die Originale der Audiodateien anhören und das geht bei über 200 Stunden nicht auf der Wache.
    Das Landgericht hat die Staatsanwaltschaft anweisen müssen diese Möglichkeit zu eröffnen.

    So what was sollen da relativierende Urteile aus sonstwoher und anderer Fall?

    Ob die Staatsanwalt parteilich gearbeitet hat wird man als Außenstehender erst im Laufe des Gerichtsverfahrens allmählich bemerken.

    Bei manchen Journalisten weiß man es längst – da öffentlich nachprüfbar. Bei jedem anderen Angeklagten außer Wolbergs würde RD sich für rechtsstaatliche Verteidung einsetzen.

  • Hans

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    Korrektur: über 2000 Stunden Telefonmitschnitte – nicht 200 ;)

  • Eduardo

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    Da gibt es doch hin und wieder in der Presse die Mitteilung “Der dümmste Einbrecher in ……”, wo sich ein Kleinkrimineller total verzockte.
    Haben hier die/der Regensburger Persönlichkeiten -obere Schicht- über das Handy, Flurfunk oder Festnetz auch sich gegenseitig informiert???? Dann aber zählen sie auch unter “siehe oben”

  • blauäugig

    |

    @Hans
    Anders als Sie ging ich bisher davon aus, dass zwar über 2000 Stunden Gespräche mitgeschnitten wurden, das meiste davon aber nicht im Zusammenhang mit den Vorwürfen steht, sondern z.B. auch Telefonate mit der Freundin dabei waren. Klar, wenn der Verteidiger auf Stundenbasis bezahlt wird, wird er alles dreimal anhören.

  • Mr. T

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    regensburg-digital, sprich Aigner, Wolbergs-feindliche Berichterstattung vorzuwerfen ist absurd. Es ist wohl das einizige Medium, das differenziert über ihn berichtet. Kein Geschleime wie beim DrEckl und keine hasstriefenden Hetzartikel wie in der Kittelbayrischen. Hier finden sich genug Artikel, in denen Wolbergs hervorragend wegkommt, allerdings nicht darüber, wo er sich die Hände dreckig gemacht hat, sondern darüber, wo er eine glänzende Figur abgegeben hat. Aigner würde sicher gerne “Wolbergs unschuldig” schreiben, er kanns halt nur leider nicht.
    Alle diejenigen, die weniger an Fakten als an der Bestätigung ihrer Meinung interessiert sind, finden in Zeiten alternativer Medien sicher genug Quellen, in denen dann Wolbergs ein Opfer eines Komplotts einer Allianz aus CSU und SPD oder ID Gloria noch Jungfrau oder Kardinal Müller die Speerspitze der Missbrauchsaufklärung ist. Viel Spaß beim Stöbern!

  • Bürgerbegehren Korruptionssumpf Schaidinger/Wolbergs

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    Das Schauspiel:
    Es treten auf :
    1. Ein Mann mit Charisma, der um jeden Preis nach oben will und glaubt: An ihm wird die Stadt genesen.
    2.Sein Ziehvater, ein Macht-Mensch: Der Ex-OB Schaidinger, der sein Altenteil u.a. in Form eines “Beratervertrags” (für den Immobilienhaien erwiesene Dienste ) geniessen möchte, und vermeiden möchte, dass sein Nachfolger im Amte in (seinem) alten Schmutz wühlt. Also zeigt er seinem Nachfolger ,wie das geht:
    Nach oben kommen und dort bleiben heisst: Sich mit denen einlassen, die viel Geld haben !
    3.Die Justiz: War da was strafbares dabei ?
    Mir egal, denn wer sich von Immobilienhaien den Wahlkampf zahlen lässt und das vertuscht, macht sich zumindestens korrumpierbar und ist als Oberhaupt aller Bürger disqualifiziert.
    4.Die Nebenschauspieler: Zwei Parteien, die sich wechselweise die Stadtregierung teilen, und die beide nicht hinschauen wollen , weil sie zumindest ahnen, wieviel schmutzige Geschäfte ihrer Parteiführer hochkommen könnten.
    Damit nicht noch mehr Schmutz hochkommt, bestätigen sie die führenden Stadtbeamten ohne Ausschreibung.
    Sie machen also weiter wie gehabt, ausser ….
    5.die Medien und wachsame Bürger/ÖDP/LINKE/PIRATIN treten ihnen auf die Füsse
    6.Die Opfer der Schaidinger/Wolbergs-Wohnbaupolitik:
    Menschen mit wenig Geld auf Wohnungssuche, die auf den sozialen Wohnungsbau angewiesen sind und die daher um jedes Loch, einschliesslich der Notunterkunftslöcher der Stadt in der Aussgerstrasse froh sein müssen.
    Sie finden kaum Wohnungen, weil die CSU-SPD-Stadtregierungen den sozialen Wohnungsbau drastisch heruntergefahren haben, und der Stadttochter Stadtbau GmbH freie Hand bei einer profitorientierten Bau- und Mietpolitik lassen usw.usf. (Tretzel-Nibelungenareal, Marina-Quartier und andere bürgerschädliche Immobiliengeschäfte)
    Die Opfer – sie sollten eigentlich im Mittelpunkt stehen.
    Aber sie haben kaum eine Lobby, darum wird zwar fleissig über “wie kriminell ist nun Wolbergs und wann hat er welchen Furz gelassen ?” diskutiert, aber wirklich besser wird nichts.

  • Bruno Schillinger SAFOB

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    2.286 Stunden Telefonüberwachung ist irre! Rechnet man nur 4 Std/Tag sind das 571,5 Tage inkl. Wochenende. Außerdem wurden da sicher auch Komplizen entdeckt. Wurde gegen die inzwischen auch Verfahren eingeleitet, denn Amtsdelikte sind doch Offizialdelikte?
    Hier wird es sicher noch unterhaltsam, denn es gibt einerseits das Problem ‘freie Beweiswürdigung’ des Richters. Dadurch kann er alles passend auslegen.
    Hinzu kommt, dass der Richter das Verfahren nur eröffnen darf, wenn er zum Schluss kommt, dass es zu einer Verurteilung kommt. Das bedeutet schon eine Art Vorverurteilung / Befangenheit. Denn kommt es zu einem Freispruch. muss der Richter gestehen, die Dokumente nicht richtig ausgewertet zu haben.
    PS zielen deshalb viel Richter auf einen Vergleich? Ist Standardforderung im sozialen Bereich, auch wenn der Richter keine Ahnung hat, den Rechtsbeistand rauswirft, als der ihn auf die richtigen Paragraphen hinweist und sogar Zeugen ignoriert (nicht anhört).

    Es gibt unter Juristen zwei Standardflokeln: ‘Alles ist strittig’ und ‘Ein Urteil wird immer nur für die nächste Gerichtsinstanz geschrieben um sich abzusichern’.

  • Mr. T

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    Wie oben blauäugig schon geschrieben hat, sind 2000 Stunden mitgeschnitten worden. Das sind wohl alle Telefonate im Ermittlungszeitraum. Davon wird nur ein kleiner Teil fürs Verfahren relevant sein. Und der Verteidiger muss sich ja nur den relevanten Teil anhören und mit den Protokollen vergleichen. Sollte also möglich sein vor Ort in der Polizeistube.

  • Bürgerbegehren Korruptionssumpf Schaidinger/Wolbergs

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    Das Schauspiel -Fortsetzung:
    Akteur Nr. 7: Tretzel , der Pate im Hintergrund.
    Er hats mit der sog. “Pflege der politischen Landschaft” , zu deutsch : Legale Korrumpierung der Parteien durch Spenden u.ä. wohl etwas übertrieben .
    Aber: Hallo ! Unternehmerische Risikobereitschaft hiess doch schon immer: Je höher die zu erwartende Profitrate , desto größer die Bereitschaft zu Schandtaten .
    Ach Gottchen, Nr. 8 hätte ich fast vergessen : Die GRÜNEN und die FW. Ihr Name ist Hase, sie wissen von nichts, aber möchten unbedingt ihren kleinen Platz an den Trögen der Macht behalten.

  • Bruno Schillinger SAFOB

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    Simple Frage: Wer entscheidet was relevant ist? Polizei/Justiz oder Verteidiger? Bei Polizei/Justiz ist es dann kein rechtsverfahren mehr und ein Vertreidiger nur noch ein Placebo. Der Verteidiger (Qualifikation?) hat dann nur noch die Aufgabe als Alibilieferant und Abschiebung der Verantwortung, z.B. ‘dies und jenes wäre Aufgabe des Verteidgers gewesen, wenn sier es nicht macht, hat sieer darauf verzichtet und alles ist legal’.
    Außerdem, wieso anhören? Die Teile sind doch sicher schon alle abgetippt worden – oder wird dann nur im Gericht an Stelle xy vorgespult und man hört 30 Sekunden rein? Oder hat der Ankläger einige Stellen angehört und einfach gesagt, ‘diesen Satz nehmen wir, den nicht,….’? Oder hat man Angst vor der Suchfunktion um so schneller Verbindungen zu finden?
    Pers. Anmerkung: Wir haben in eigener Sache ein Schreiben der Staatsanwaltschaft die einstellt weil ‘es ist nicht strafbar Kopien von Vollmachten vorzulegen’ – dass diese Kopien zusammenkopiert waren und die aktuellen Vollmachten noch 3 Jahre unterschlagen wurden, hat niemand nicht interessiert, nicht einmal das damit ein Verstorbener gegen den Willen der Familie verbrannt und anonym vergraben wurde – denn es ging ja um einen CDU Parteifreund.
    Oder wieso muss eine Generalstaatsanwaltschaft eine Unterlassungserklärung abgeben? Das wird doch nur gemacht um die Verbreitung von Lügen zu verhindern:
    27. Juli 2017, 19:07 Uhr DNA-Spur
    Staatsanwaltschaft gibt Unterlassungserklärung im Fall Kachelmann ab
    Jörg Kachelmann hat vor Gericht einen weiteren Erfolg erzielt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim darf Äußerungen zu DNA-Spuren auf einem vermeintlichen Tatmesser nicht wiederholen……..
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/joerg-kachelmann-staatsanwaltschaft-gibt-unterlassungserklaerung-ab-a-1160047.html

    Mr. T 29. Juli 2017 um 14:42 | #
    Wie oben blauäugig schon geschrieben hat, sind 2000 Stunden mitgeschnitten worden. Das sind wohl alle Telefonate im Ermittlungszeitraum. Davon wird nur ein kleiner Teil fürs Verfahren relevant sein. Und der Verteidiger muss sich ja nur den relevanten Teil anhören und mit den Protokollen vergleichen. Sollte also möglich sein vor Ort in der Polizeistube.

  • Hans

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    @Mr,. T
    “regensburg-digital, sprich Aigner, Wolbergs-feindliche Berichterstattung vorzuwerfen ist absurd. Es ist wohl das einizige Medium, das differenziert über ihn berichtet. ”

    DAS ist der Witz des Jahres *ROTFL* Mehr Wolbergsfeindlichkeit in Nuancen nur bei Kittel. Und nur dort.

    Nirgendwo ansonsten so einseitig wie hier. (s.a. SZ zur Anwaltkritik eher sachlich unterstellungsfrei)

    Und das noch hier mit wenig Weitsicht: Erst der Staatanwaltschaft entgegen aller Sachinformation unterschieben sie wolle einstellen und kritische Kommentatoren zinsieren. Dann eilfertigst bemüht ihr zur Seite zu springen wenn Kritik nach der (unerwartet) erfolgten Anklageerhebung erfolgt.

    Wäre es nicht besser gewesen in Ruhe auszuermitteln – auch erst mal gegen Schaidinger – damit der nicht durch Verjährung davonkommt? Aber natürlich Druck von allen Seiten – ud last not least DAS JAGDFIEBER.

  • Lothgaßler

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    Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen auf wenige ihrer Meinung nach belegbare Delikte begrenzt. Nur die damit im Sachzusammenhang stehenden Telefonatmitschnitte wären also von Bedeutung, das sind keinesfalls über 2000 Stunden.
    Ich denke auch, dass der Verteidiger das Geld liebt: 2000 Stunden Telefonmitschnitte abhören a 60 Euro/Stunde (eine Hilfskraft) machen doch ein hübsches Sümmchen. Kann sich das Wolbergs überhaupt noch leisten?
    Ansonsten: Ruhig Blut, die Staatsanwaltschaft muss den Nachweis führen. Die Verteidigung kann die Anklagepunkte immer noch zerpflücken. Wolbergs sollte kritisch prüfen, ob sein Verteidiger ihn wirklich verteidigt, oder ob dieser PR in eigener Sache macht.
    Die Attacken des Verteidigers klingen für mich nicht so, als ob der sich sicher ist, dass er Wolbergs mit einem blauen Auge aus dem Verfahren raus bekommt. Wie reagieren die anderen Angeklagten? Sollte einer von denen sich auf einen Deal einlassen?

  • Ulrich Perchermeier

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    @Bürgerbegehren Korruptionssumpf Schaidinger/Wolbergs:
    mir fallen noch mehr Opfer ein. Wir haben durch die rasant gestiegenen Grundstückspreise und Wohnungsmieten auch einen Standortnachteil. Der wirkt sich insbesondere bei den kleinen Unternehmern aus. Qualifizierte Mitarbeiter finden? Geht nur mit mehr Gehalt, das wieder schmälert den Gewinn oder treibt die Preise allgemein. Ansonsten: Null Toleranz!

  • Hans

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    @Lothgaßler

    Niemand hat behauptet, dass 2200 Stunden Telefonmitschnitte am Ende tatsächlich komplett angehört werden.

    Allesdings muß die Verteiigung diese komplett IM ZUGRIFF haben und frei selbst entscheiden können was sie davon überprüft – zu jedem Zeitpunkt, sich ergebend aus jeweiligen Zusammenhang.

    Es ist einfach lächerlich dagegen argumentieren zu wollen, nur weil es der Fall Wolbergs ist.

    Und 60Euro/Std. ?? Was Sie alles wissen. Interessiert doch nicht – es geht um Verteidigerrechte im rechtstaatlichen Verfahren und nicht darum, den Wolbergsverteidiger schlecht zu machen. Soll wohl “Geldgier”unterstellt werden – wenn man schon gerade beim unterstellen ist ;)

  • Stefan Aigner

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    Um die Diskussion um Geld mal zu versachlichen. Aus Geldgier beantragte die Verteidigung das sicher nicht. Tatsächlich käme das Anhören in der eigenen Kanzlei sicher günstiger als bei der Kripo. Wolbergs könnte z.B. die Mitschnitte selbst anhören. Bei der Kripo müsste zwingend ein Anwalt dabei sein.

  • Giesinger

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    Theaterdonner natürlich, was sonst!
    Rechtsanwälte hauen halt gern mal auf die Pauke!
    In Bayern sagt man “aufs Blech hauen”.

  • Stefan Aigner

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    @Hans

    Die Verschwiegenheitspflicht berührt die Weitergabe an Dritte. Bereits jetzt durfte Herr Wolbergs die Mitschnitte bei der KPI mithören, aber nur mit Begleitung seines Rechtsanwalts. Diese Praxis wurde mir durch mehrere Juristen bestätigt. Nach Ihrer falschen Argumentation dürfte ein Beschuldigter seine eigenen Verfahrensakten nicht sehen und sein Anwalt dürfte ihm bei Ihrer Auslegung der Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft geben. Das ist einfach Quatsch. Sie dürfen hier gerne Kritik üben und mich angreifen, aber Schmarrn werde ich künftig kommentarlos löschen, da ich Ihre Vorgehensweise mittlerweile unter zu vielen Pseudonymen kennengelernt habe. Das ist eine Mitteilung, keine Aufforderung zur Diskussion.

  • Ernst Seler

    |

    In dem Artikel der Süddeutschen Zeitung wird Richterin Escher genannt. Erlebte sie als souverän, wie sie die vielen Prozeßtage im Verfahren Mollath führte. Es ist davon auszugehen, Herr Wolbergs wird ein faires Verfahren erhalten, wenn es zur Anklage kommt. Die nun bekannt gewordene Entscheidung des Landgerichtes lässt hoffen, Richter nehmen noch bewußter ihre besondere gesellschaftliche Aufgabe wahr.

  • Lothgaßler

    |

    @Hans:
    Was bedeutet nun die Entscheidung des Landgerichts? Es ist ein Rüffel an die Staatsanwaltschaft, den diese nur deshalb erhält, weil sie die DVD mit den Mitschnitten nicht mit zeitlichem Vorlauf an die Verteidigung gegeben hat.
    Wobei auch festgehalten wurde, dass die Verteidigung schon seit langer Zeit Zugang zu den Mitschnitten hatte und ihr auch Abschriften der von der Anklage als beweiskräftig erachteten Mitschnitte zur Verfügung gestellt wurden. Die Verteidigung hätte also schon diese Mitschnitte hören und zerpflücken können, auf welche die Staatsanwaltschaft ihre Anklage stützt.
    Nun darf die Verteidigung alle Mitschnitte hören und gewinnt vor allem Zeit. Es grenzt ohnehin an ein Wunder, dass belastende Gespräche am Telefon geführt wurden, und nicht unter vier Augen. Letztlich wird die Anklage zugelassen, auch weil die Telefonate nur ein Baustein der Anklage sind.
    Aber es könnte sein, dass noch Absprachen zwischen Beteiligten ins Licht rücken, die bisher nicht von der weisungsegebundenen Staatsanwaltschaft bedacht wurden. Das wäre dann ein gefundenes Fressen für die Verteidigung. Deshalb begrüße ich doch die Entscheidung des Landgerichts. Ein Hurra dem Rechtstaat und den Leaks!

  • Bruno Schillinger SAFOB

    |

    @Ernst Seler
    Leider richten die Richter bereits im Akkord und lassen sich von VOrgabesystemen führen/drangsalieren, auf Kosten des Rechts. Dazu hier ein Auszug BVerfG:
    ….Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen ….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html
    (Wie das mit den Urteilen gegen Mollath und vielen anderen zusammenpasst – auch bei Hartz IV, konnten wir noch nicht nachvollziehen).

    und diese Dokumentation
    (UN)-Rechts-Staat Deutschland! Politik-Bürokratur – Justiz – EINIG gegen Recht und Freiheit!
    BR DokThema -Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht?
    gestern • Mi, 22. Feb • 22:00-22:45 • BR – http://www.br.de Wie würde es der deutschen Justiz ergehen, wenn es hierzulande zu politischen Veränderungen käme wie derzeit in den USA? DokThe-ma untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist.
    Private Zusammenfassung – einige Infos aus Sendung (letztes Drittel):
    z.B. Freiburg: Anzahl der Urteile sind Einstellungs/Beförderungsentscheidend – NICHT das Recht! Richter klagt dagegen, wird isoliert/gemobbt!
    – Gerichtspräsidenten bekommt Anweisungen direkt vom Justizministerium
    – Viele Vergleiche = Gericht spart Zeit, 10 Minuten statt 10 Tage Verhandlung, Staatsan-walt/Verteidiger bekommen beide etwas Recht, der Angeklagte bekommt weniger Strafe – nur das Opfer (Nebenkläger darf nicht mitreden, wird nicht einmal gefragt!
    – und vieles mehr – Fazit: Deutschland ist kein Rechtsstaat! Justiz hat nur die Aufgabe hinzuhalten, zu verschleppen, usw. oder handelt wie bei Bruno auf Weisung – oder wieso sonst wird Brunos Wohnung gestürmt, das Notrufsystem zerstört – weil die Definition ‘Verweigerung Diabetes- Nierenmedikamente ist ein Verbrechen gegen Menschenrechte’ eine Beleidigung für die Bürokrateten ist – gleichzeitig wer-den weiter lebenswichtige Medikamente verweigert!

    Beides aus den Klagen für Bruno und für EU Menschenrechte gegen: https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/klage-emrk-kanzlerin-merkel-mp-kretschmann/

  • gustl

    |

    die Keule der Rechtstaatlichkeit ist gleich geschwungen und schnell mal ein Verfahren in den Dreck gezogen. Richtig ist, dem nachzugehen, das ändert aber nichts grundsätzliches an den Vorwürfen gegen Wolbergs.
    Beschwert sich Hartl auch über unfaires Verhalten beim Verfahren gegen sein unfaires Verhalten?

  • Brenner

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    Mit welchem zeitlichen Vorlauf muß eine Partei denn den OB-Kandidaten für die Wahl in 2020 aufstellen?

  • blauäugig

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    @Brenner: Grundsätzlich gilt Art.31 I S.1 GLKrWG “Die Wahlvorschläge sind spätestens bis 18 Uhr des 52. Tags vor dem Wahltag einzureichen; ihre Zurücknahme ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.” Es genügt also im Januar 2020. Und so wenig man vom Bundestagswahlkampf derzeit spürt, reicht das nach gleichem Maßstab auch, um den Kandidaten oder auch die Kandidatin bekannt zu machen.

  • Brenner

    |

    o.k., danke.

    D.h., Wolbergs bleiben ca. 2,5 Jahre, um einen Freispruch zu erreichen, incl. nicht unwahrscheinlicher Revision. Wenn er wirklich glaubt, dass er das schaffen kann, dann sollten seine Verteidiger nicht zuviel Zeit mit dem Abhören von belanglosem Telefongeplapper vergeuden.

    Sofern das Verfahren bis zum Fristablauf für die Kandidatenkür nicht abgeschlossen ist, wird ihn sonst vermutlich noch nicht mal die Regensburger SPD aufstellen.

  • Ernst Seler

    |

    @Bruno Schillinger SAFOB

    Danke für Ihre Hinweise, besonders auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

    Dieser Satz fällt auf:

    “Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht.”

    Hier versagen oftmals untere Richter, nehmen das Bundesverfassungsgericht nicht genügend ernst, kennen vielleicht nicht diese Entscheidung.
    Unabhängig davon sieht es für Herrn Wolbergs nicht gut aus, wenn es zu dem Strafverfahren mit Christian Eckl kommt, der Verhandlung am Amtsgericht wie nun bekannt wird. Stimmen die weiteren Vorwürfe hinsichtlich der Ermittlung Bestechung, sind hier die abgehörten Telephonate zwischen Eckl/Wolbergs zutreffend, wird es für Wolbergs schier aussichtslos, unbeschadet aus dem Rechtsstreit herauszukommen. Vor Jahren rief mich Christian Eckl einmal an. Im Gespräch war zu bemerken, er ist nicht an sachlicher Aufklärung interessiert, sondern versucht, erhaltene Informationen in seine journalistischen Ziele zu verwerten. Es war zu festzustellen, die Neutralität im Journalismus, Grundbedingung für Recherche, war im konkreten Gespräch nicht vorhanden.

  • Bruno Schillinger SAFOB

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    Ernst Seler 2. August 2017 um 10:37 | #
    Danke für Ihre Hinweise, besonders auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

    gern geschehen – leider betrifft das nicht nur Richter, sondern auch die Behörden – durch den Einsatz gegen das Hartz IVerbrechen haben wir inzwischen vieles auf das Wesentliche eingedampft. z.B. verstößt auch jeder Sachbearbeiter der Hilfesuchende an die TAFEL verweist gegen das BVerfG – denn in deren Hartz IV Urteil (2010) wurde festgelegt, dass die Behörden nicht an Dritte verweisen dürfen, gegen die kein Rechtsanspruch besteht.
    Ob das nun aus Inkompetenz oder Überforderung oder Amtsanmaßung (kleiner SB stellt sich über BVerfG) ist, wissen wir nicht, doch inzwischen werden einfach Anzeigen wegen Amtsanmaßung gestellt / KLagen eingereicht,
    https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/klage-emrk-kanzlerin-merkel-mp-kretschmann/
    weil diese sich über die höchsten Richter stellen (auch gegen Amts- Sozialrichter) . Leider wird das Legalitätsprinzip auch verweigert, denn Amtsdelikte sind Offizialdelikte, aber anscheinend nicht bei armen, behinderten, normalen Menschen.
    Einen Vorteil hat das zitieren des BVerfG/Grundgesetz/Menschenrechte/UN Behidnertenrechtskonvention (BUndesgesetz seit 2009) immerhin – die Bürokrateten hören mit ihrem dummen Geschwätz auf und suchen sich manchmal ein anderes Opfer. Aber es bleibt ein bohren ganz dicker Bretter.

  • Bruno Schillinger SAFOB

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    Nachtrag (falsch geklickt) – die journalistische Neutralität gibt es schon lange nicht mehr – man ist sogar gegen notwendige Fakten allergisch und konfabuliert sich lieber selbst was zusammen. Wer vollständige und belastbare Informationen möchte, wird sogar als Pedant/Querulant oder ‘wieso glauben Sie MIR nicht?!’ abgewertet.
    Doch diese Krnakheit ist weit ausgeseucht – Politiker/Bürokrateten widersprechen sich normalerweise schon im nächsten Satz (Punkt-uelle Alzheimer) und wenn man dies belegt, wurde das nie gesagt.
    Interessant an dieser Anklage ist für uns, dass es so weit gekommen ist – denn noch vor einigen Jahren hätte man das still und leise beerdigt und weiter abgezockt wie immer. Die Frage ist nun, ob das ein Bauernopfer ist oder ob es bereits so brodelt, dass vielleicht doch die kritische Masse erreicht wird.
    Wenn wir früher gefordert haben, die Verantwortlichen auch persönlich zu nennen (kein verstecken hinter Behörden, usw.), wurden wir ‘belächelt’, nach dem Motto ‘kann man doch nichts machen’ – heute ist diese Forderung beinahe Standard und die Bürger fragen immer öfters nach und wollen Klarstellung – denn das sind ja ihre Steuern, ihr Geld..

  • Ernst Seler

    |

    Die Verhältnisse an den Gerichten sind schwierig. Wer die bekannten Ausführungen des ehemaligen Richters Fahsel kennt, dem es vor seinen Kollegen “ekelt”, ahnt, neben der nun erfolgten Aufklärung bei den Domspatzen, bedarf es auch einer Aufklärung über das Arbeiten von Richtern. Sicherlich eine heikle Angelegenheit. Herr Fahsel ist noch nicht wegen Verleumdung angeklagt. Er hat wohl so viel Insiderwissen, das brüchige Vertrauen vieler Deutscher in den sog. Rechtsstaat würde ganz verloren gehen…. .

    “Querulant”. Fand dieser Tage erst einen Artikel von Gräfin Marion v. Dönhoff, in welchem Sie meine Person als “Querulant” bezeichnet, welche Ehre.

    Die soziale Keule, mit Hilfe von Medien ist sehr schnell herausgeholt. Makaber wurde es, als Focus eine Geschichte veröffentlichte, die einfach frei erfunden war. Wer da juristisch vorgehen will, braucht zuerst Geld für Anwälte. Manchmal reicht Geduld, am Ende sieht man/frau, es gibt doch etwas wie Schicksal, irgendwo, irgendwann gleichen sich die Dinge wieder aus (sei es in einem anderen Leben). Es bedarf manchmal eines Humors, eines tödlichen Humors, eines Galgenhumors, gerade in der Gegenwart, um objektives Unrecht zu ertragen. Als der Richter, der ein Betreuungsverfahren gegen meine Person einleitete, nach zwei großen Artikeln in der Mittelbayerischen Zeitung und Neuer Tag vom Bayerischen Justizministerium versetzt wurde – sprach Jahre später mit einem Rechtsanwalt, den ich als Student in der Disko Scala in Regensburg kennengelernt hatte, er war zu jener Zeit in Ausbildung bei jenem Richter, erzählte mir, das Justizministerium hatte den Richter versetzt – unter recht merkwürdigen Umständen, kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht zwar in der Begründung der Ablehnung (nach drei Jahren Verfahrensdauer!) einer Verfassungsbeschwerde alle vorgetragenen Rechtsfragen ausdrücklich aufführte, also anerkannte, jedoch einen nicht vorhandenen Rechtsweg wies /und das vom Bundesverfassungsgericht !!! – bei einem Unfall durch Genickbruch, wie der “Neuer Tag” im Bericht in Klammern schrieb, während der morgendlichen Fahrt zum Amtsgericht verstarb, erkannte ich das Wirken von Karmagesetzen. Der Richter wollte meine Person der Ehefrau, den Kindern entreißen, nun mußte er erfahren, was er an meiner Person plante. Nur weil das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde Herbst 1994 annahm, wurde meine Entmündigung gestoppt. Doch die Bundesverfassungsrichter, die Minderheitenrichter des Kruzifixurteiles 1995 waren einfach zu faul, die erkannten und formulierten Rechtsfragen zu klären. Daran erkrankt diese Republik, offen auftretende Rechtsfragen werden sogar vom Bundesverfassungsgericht unter den Teppich gekehrt, das heißt den unteren Gerichten hingekarrt, die oftmals gar nicht Grundrechte beachten. Der Richter Dr. Laaths, der als Amtsrichter zuvor als dritter Richter im Geheimen für das Betreuungsverfahren zuständig war, wurde an das Landgericht Amberg versetzt. Er erhielt dann die vom BVerfG gewiesene Beschwerde (rechtlich gar nicht möglich, aber wer glaubt nicht dem Höchsten Gericht). Richter Dr. Laaths schmetterte sie als “unzulässig” ab und schrieb dazu süffisant, was wollen Sie, Sie haben doch Glück gehabt.

    Also, Richter Herr Teuschl vom Sozialgericht Regensburg “Shit happens” und Dr. Laaths schreibt vom “Glück”.
    Würde ich nicht hautnah miterleben, es gibt ein viel tieferes, ausgleichendes Recht, ich hätte mir schon längst den Strick genommen, oder wäre, wie einst ein Psychiater in Regensburg, von der Brücke in den Tod gesprungen. Wir leben offensichtlich in einer Zeit, wo die Romane, die Filme, das Leben selbst sind. Vielleicht geben wir, die noch etwas Leben in sich fühlen, aufeinander acht, so wie einst Journalisten meine Ehefrau nach München zu tele 5 fuhren, so die Pfleger, die auch aus anderen Stationen kamen, zusammen mit den Insassen der Station 19 des Bezirkskrankenhauses Regensburg, meine Ehefrau live im Fernsehen sahen, welche von meiner Gefangennahme berichtete. Nicht der Rechtsstaat rettete mich, nicht die Richter, es waren die Journalisten, die oftmals in ihren Herzen, ihre gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen, mutvoll. – Regensburg ist eine besondere Stadt!!!

  • Ernst Seler

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    Bereits gestern war der heutige Artikel der Bayerischen Staatszeitung im Internet zu lesen:

    “Längst kein faires Verfahren mehr

    Verteidiger und Gericht kritisieren Regensburger Staatsanwaltschaft in der Affäre um den suspendierten Oberbürgermeister Wolbergs.”

    Die atmosphärischen Störungen im Vorfeld eines möglichen Prozesses sind gewaltig.
    Wer gestern den Kommentar “Notstand” in der Mittelbayerischen Zeitung las, der zu dem Artikel von dpa “Justiz am Abgrund der Handlungsunfähigkeit” geschrieben wurde, ahnt, warum spätestens seit dem in der Bundesrepublik so beachteten Strafverfahren mit Mollath, viele Menschen den Berufswunsch Richter und Psychiater nicht favorisieren. Wenn nun ein Oberbürgermeister erstmals aus dem Amt heraus verhaftet wurde und von der Staatsanwaltschaft als Hintergrund u.a ein angeblicher Vorteil von um die 1000 Euro bei einer Wohnungsrenovierung angeführt wird, der wundert sich etwas über den Aufwand. Als der Oberstaatsanwalt Herr Meindl im Bayerischen Parlament auf Nachfrage der Abgeordneten, antwortete: “Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben” und “Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.” war der Keim geboren, Zweifel an der Unparteilichkeit der Ankläger zu säen. Aber auch Zweifel an der Richterschaft wurde mit der “Regensburger Aussage” begründet. Meindl sprach offensichtlich nicht aus persönlicher Laune, sondern aus Erfahrung seiner Ausbildung?! Immerhin antwortete er Abgeordneten. Daß er nun Richter am Amtsgericht Regensburg ist, wird nicht gerade Vertrauen bei Angeklagten hervorrufen. Insofern ist die Äußerung von Richterin Escher nicht einfach dahin gesagt, wenn sie ein unfaires Verfahren für Oberbürgermeiser Wolbergs kritisiert. Sie muß Kenntnisse von Vorgängen haben, die eine so gewichtige Aussage auch begründen. Der Artikel von dpa und der Kommentar “Notstand” passt für Regensburg wie die Faust aufs Auge. Irgendwie kann die Gschichte fast nur noch bös enden. Aber da noch mehr Personen mit einer Anklage rechnen müssen, könnte der Schuß vorm Bug durch Richterin Escher auch anders verstanden werden. Letztlich erleben wir das Erbe von Strauß, unter dessen Herrschaft die Verfilzung ihre Urstände feierte. Er sagte, wenn die Dinge zu öffentlich sind, könne er nicht mehr eingreifen. – Deswegen ist es mutvoll, dem Internet sei gedankt, wenn manches offenbar wird, das früher von der Justiz einfach weggebügelt werden konnte.

  • Bruno Schillinger SAFOB

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    Ernst Seler 4. August 2017 um 08:52 | #
    „Längst kein faires Verfahren mehr………….

    Das riecht nach langen Klageweg inkl. Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6 ‘Recht auf ein faires Verfahren’ und nimmt man dann das 1. Gebot der Juristen ‘ALLES ist strittig’ dann gibt es jahrelange Vollbeschäftigung. Plus Klage auf Schadenersatz ‘BGB § 253 Immaterieller Schaden’ wird es unterhaltsam und teuer.
    Am Ende muss der Dienstherr des Bürgermeisters noch die Anwaltskosten bezahlen.

    ……Er sagte, wenn die Dinge zu öffentlich sind, könne er nicht mehr eingreifen. – Deswegen ist es mutvoll, dem Internet sei gedankt, wenn manches offenbar wird, das früher von der Justiz einfach weggebügelt werden konnte……
    Das NEUland ist eben noch nicht in der Bürokratie angekommen – aber immerhin das mit der Öffentlichkeit hat man schon vor Internetzeiten gewusst :-) Früher hat Justiz/Bürokratie/Politik alles ausgesessen (ein Amtsrichter hatte mal gedroht, das Internet halt abschalten zu lassen, wegen angeblicher Beleidigung, wenn es nicht anders geht,d ann muss eben ein Amtsrichter das anordnen) – alleine schon wenn man die timeline für schriftliche Anfragen betrachtet (plus Urlaub, Kurse, Kuren, krnak, versetzt worden, neu muss mich erst einarbeiten, usw.).
    Beispiel: Die Jobcenter haben 3 Monate Zeit was zu bescheiden – erst danach kann man Untätigkeitsbeschwerde/klage einreichen. Man muss also grob gesagt 6 Monate warten. Heute wird der Antrag/Beschwerde gestellt und sofort danach online DOKUMENTIERT (wir setzen die komplett rein, inkl. Namen und bis heute gab es keine Beschwerde deswegen, aber leider NOCH keine Verfolgung der Untaten im Amt, doch das kommt auch noch, denn wie kam es vor 2 Tagen: Der Buchhalter von Ausschwitz ist sogar mit 96 Jahren haftfähig und muss einfahren).

    Exkurse:
    1. Empfehlung für Hartz IV und andere Sozialgerichtsverfahren – nicht nur auf SGB, usw. berufen, sondern auch auf Europäische Menschenrechte Artikel 3 – bringt manchmal dann die Justiz ins schwitzen, doch meistens zeigen die auf der Stirn ein TILT.
    2. Hier hat der BGH für alle Mitwisser/Mittäter ein nettes Überraschungsgeschenk verpackt, dass man perfekt auf jede Untat verallgemeinern kann:
    BGH Gröning-Prozess – “Buchhalter von Auschwitz” – Wer Auschwitz bewachte, ist schuldig – Historischer BGH-Entscheid Auszug Spiegel Online 28. November 2016, 15:13 Uhr: ………Es ist ein historischer Beschluss, den der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen 3 StR 49/16 veröffentlicht hat. ….
    Frei übersetzt, wer etwas wusste und nichts tat (Amtsdelikte sind Offizialdelikte) ist Mittäter und fliegt raus!

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drin