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Todessschüsse in Steinweg: Zwölf Kugeln trafen 24jährigen

Knapp zwei Wochen nach den tödlichen Schüssen auf den 24jährigen Studenten Tennessee Eisenberg hat die Regensburger Staatsanwaltschaft am heutigen Dienstag das Obduktionsergebnis bekannt gegeben. Demnach wurde Eisenberg nicht, wie zunächst berichtet, von zehn, sondern von zwölf Schüssen getroffen. Der Student hatte am Vormittag des 30. April seinen Mitbewohner mit einem Messer bedroht. Der flüchtete und rief die Polizei. Insgesamt zehn Beamte waren schließlich vor Ort. Auch sie soll Eisenberg mit dem Messer bedroht haben. Dann fielen die tödlichen Schüsse. Drei Kugeln trafen die Beine, drei die Arme, drei den Oberkörper. Ein Schuss traf den 24jährigen ins Herz. Ein Sachverständiger habe bestätigt, dass der Student noch kurze Zeit handlungsfähig gewesen sein soll, so die Regensburger Staatsanwaltschaft. Der leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel geht von einer Notwehrsituation aus. Vater und Bruder des Getöteten wollen nun eine Nebenklage einreichen. Für Tennessee Eisenberg fand am Montag auf dem Friedhof am Dreifaltigkeitsberg eine Trauerfeier statt.
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Kommentare (84)

  • Seehofer

    |

    Der Herr Ruckdäschel hat doch im TV erzählt, dass der junge Mann gerufen habe (im Imperativ etwa)”Erschießt mich doch!” War das die Begründung???
    Der Herr Oberstaatsanwalt gehört doch gefeuert!
    Noch heute.

  • Norbert

    |

    Der Presse war zu entnehmen, daß der junge Mann vorher einen anderen jungen Mann so massiv bedroht hatte, daß dieser bei Nachbarn Zuflucht suchte und darum bat, man mög die Polizei zu Hilfe holen. Die hinzu gekommenen Beamten hat er dann mit dem Messer bedroht und soll dazu gerufen haben “Erschießt mich doch”.
    Vor diesem Hintergrund ist der spätere Ablauf plausibel.

  • seppl

    |

    Das war staatlicher Mord – was die psychisch nicht schaffen, erledigen die mit Waffen.
    Zudem gehört der Gerichtspräsident Herr Plöd und auch der Polizeipräsident umgehend zur Verantwortung gezogen

  • Theodor Rieh

    |

    Norbert schrieb: “Die hinzu gekommenen Beamten hat er dann mit dem Messer bedroht und soll dazu gerufen haben ‘Erschießt mich doch’. Vor diesem Hintergrund ist der spätere Ablauf plausibel.”

    Ich möchte nicht wissen, wie oft der normale Streifenpolizist zu hören bekommt: “Leckts mich doch am Arsch!” Wenn die das jedes Mal wörtlich nähmen, wär’s dem Norbert auch nicht recht.

  • silke

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    so erstmal zu norbert… er bedrohte war der mitbewohner des jungen mannes und er hat sich in ein sonnenstudio geflüchtet (nicht dass noch mehr gerüchte entstehen)

    ich denke dass alles sehr verwirrent ist. ich hoffe auch für die familie dass alles geklärt werden kann und auch gerecht bewertet und vorallem dass nichts (gar nichts) vertuscht wird.

  • Norbert

    |

    Zu seppl:
    *Das war staatlicher Mord*

    Mit so einem undiffererenzierten Urteil kommts du für einen rationalen Dialog nicht in Betracht

    Zu theodor rieh:
    *Ich möchte nicht wissen, wie oft der normale Streifenpolizist zu hören bekommt: “Leckts mich doch am Arsch!” Wenn die das jedes Mal wörtlich nähmen, wär’s dem Norbert auch nicht recht.*
    Vorab: Der junge Mann hat zunächst einen anderen Mann so bedroht, daß der in Todesangst in benachbarte Geschäftsräume geflüchtet ist und dringend nach der Polizei verlangt hat.

    Dann hatte der junge Mann die hinzu eilenden Beamten mit einem Messer bedroht, diese Waffe auch nach mehreren Aufforderungen nicht abgelegt und hat zu guter letzt auch noch die Beamten angegriffen

    zu Silke:
    *ich denke dass alles sehr verwirrent ist. ich hoffe auch für die familie dass alles geklärt werden kann und auch gerecht bewertet und vorallem dass nichts (gar nichts) vertuscht wird.*

    Das bleibt zu hoffen. Ich bin dau auch sehr zuversichtlich. Erfahrungsgemäß wird das die Verschwörungstheoretiker allerdings nicht überzeugen.

  • bernardo

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    An Norbert
    Es fällt Ihne erstaunlich leicht, einen solchen Vorfall plausibel zu erklären und zu akzeptieren. Wir reden hier von 12 Schüssen. Der Mann wurde “durchsiebt”. Wenn das vorschriftsmäßig war, habe ich meine gesamtes Vertrauen in die Polizei verloren. Wenn sie Polizist sind und das in Ordnung finden: Bitte quittieren Sie Ihren Dienst, Sie machen mir Angst.

  • Bauer

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    für jeden Verbrecher gilt in diesem Land die Unschuldsvermutung.

    Weshalb gilt diese Unschuldsvermutung nicht auch für die hier beteiligten Polizeibeamten.

    Für viele von euch ist die Schuld der Polizisten offenbar eine bewiesene Tatsache.

    Motto: Die schiesswürtige Polizei hat einen völlig harmlosen Zeitgenossen ohne Grund erschossen. Das dieser Zeitgenosse vorher seinen Mitbewohner und die Polizeibeamten bedroht hat und das Messer offensichtlich nicht aus der Hand gelegt hat interessiert keinen. Euch müßte man Polizisten wünschen die wegschauen wen ihr sie mal braucht.

    Diese mehrheitliche pauschale Polizeischelte ist zum K…..

  • bernardo

    |

    An Norbert

    ein kleiner Nachtrag.

    “Erfahrungsgemäß wird das die Verschwörungstheoretiker allerdings nicht überzeugen”

    Ist das Ihre Haltung gegenüber Kritikern polizeilichen Handelns?
    Alles Verschwörungstheoretiker?
    Hat die Polizei im Zweifelsfall immer Recht?
    Selbst in einem solch extremen Fall (ich hoffe, daß es ein Extrem ist) gehen Sie pauschal von “plausibel zu erkärendem Verhalten der Polizei aus”?
    Oh je, ich hoffe inständig, Sie sind nicht selbst Polizist.

  • Norbert

    |

    @bernardo
    *Wenn sie Polizist sind und das in Ordnung finden: Bitte quittieren Sie Ihren Dienst, Sie machen mir Angst.*

    Nein, ich bin kein Polizeibeamter. Wäre ich einer, würde ich Ihre Bitte, ich solle den Dienst quittieren, nachkommen. Ich will doch nicht, daß Sie weiterhin Angst haben.

    **Es fällt Ihne erstaunlich leicht, einen solchen Vorfall plausibel zu erklären und zu akzeptieren.**

    Nun ja, andere Poster “wissen” natürlich, dass es sich bei dem Vorfall um “Mord” gehandelt hat.

    Mir fällt auf, daß all die hier vertretenden Anhänger von Verschwörungstheorien die Vorgeschichte, nämlich daß der Tote erst einen anderen Mann abstechen wollte, daß er die Polizeibeamten bedrohte und schließlich angriff usw. einfach negieren. Ist ja auch verständlich. Die Vorgeschichte “stört” etwas, wenn man zum Ergebnis “Toter wurde von Polizeibeamten ermordet” kommen will.

  • Norbert

    |

    **Euch müßte man Polizisten wünschen die wegschauen wen ihr sie mal braucht.

    Diese mehrheitliche pauschale Polizeischelte ist zum K…..**

    @Bauer

    Ich fürchte, du wirst ein einsamer Rufer in der Wüste bleiben.

  • Bürger

    |

    An Bauer

    Hier wurde niemand einfach so erschossen. Es gab keinen unglücklichen Schuß eine bedrängten Polizisten.
    Der Mann wurde von 12 Kugeln getroffen.
    Und das soll ein normaler Bürger einfach so annehmen?
    Mit zwölf Schüssen, unabhängig von der viel kolportierten MannStopp-Wirkung, tötet man einen wütenden Eber.

  • bernardo

    |

    Nochmal an Norbert

    Wenn die Polizisten handeln, wie in diesem Fall:
    Bitte schaut weg!

    Vorschlag: Gebt jedem Bürger eine Waffe. Um jeamden zu massakrieren, brauche ich nicht die Polizei.
    Für einen normalen Bürger, der in Panik 12 Schüsse abgiebt, hätte ich übrigens vollstes Verständnis

  • Norbert

    |

    *Um jeamden zu massakrieren, brauche ich nicht die Polizei.*

    Das war d a s Argument, jetzt bin ich auch davon überzeugt, daß du recht hast.

  • bernardo

    |

    An Norbert

    Ist doch für Sie sowieso uninteressant, wie ich argumentiere.

    Die Polizeit hat von Ihnen doch in jedem Fall einen uneingeschränkten Vertrauensvorschuß.

    12 Schüsse aus der Dienstpistole hier, ein paar Salven aus der MP da, im Zweifelsfall gibt es immer einen Grund.

  • jean partout

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    “Selbst nach dem Herzschuss war der Student handlungsfähig, „zumindest noch für kurze Zeit“.”(MZ 12.05.09)

    Was Menschen so aushalten können! Sogar nachdem der Puls ausgesetzt hat.
    Es gibt da ein paar wichtige Polizei-Schulfilme, z.B. “Dawn of the Living Dead” oder “Night of the Dead” oder auch “Day of the Dead”.
    Aber da wird ja bekanntlich immer auf den Kopf geschossen, um den Untoten zu eliminieren.

    Daß jemand nach zwölf Treffern – davon allein sechs in den Oberkörper – noch nicht zusammenbricht, das mögen (müssen?) Polizei und Ruckdäschel glauben…

    Hier müssen ganz andere Köpfe rollen!

  • Norbert

    |

    *Die Polizeit hat von Ihnen doch in jedem Fall einen uneingeschränkten Vertrauensvorschuß.*

    Darin scheinen wir uns zu unterscheiden.

    Ich halte viel von der Unschuldsvermutung und von unserem Rechtsstaat.

    Sie hingegen waren zwar auch nicht dabei, aber sie wissen es halt besser:

    *12 Schüsse aus der Dienstpistole hier, ein paar Salven aus der MP da, im Zweifelsfall gibt es immer einen Grund.

  • bernardo

    |

    An Norbert

    Ich weiß nichts besser und habe dies auch nicht behauptet.
    Ich habe lediglich starke Zweifel geäußert.
    Und in ein solchem Fall muß das doch wohl erlaubt sein!
    Den Rest können Sie gerne unter Polemik verbuchen; deren Einsatz in Diskusssionen durchaus legitim ist.

  • Bauer

    |

    @ bernardo

    Was machen Sie, wenn sie die Pistole haben die sie allen Leuten geben wollen und jemand kommt mit dem Messer auf Sie zu.

    Warten Sie bis er zugestochen hat und sagen dann danke oder schiessen sie?

    Was machen Sie, wenn er nach den Schüssen in die Beine weiter versucht Sie aabzustechen wie ein Schwein – warten Sie wenigstens jetzt bis er zugestochen hat oder schiessen sie weiter?

    Bedenken Sie bis jetzt sind 3 bis 5 Sekunden vergangen und der hat immer noch das Messer in Ihre Richtung gerichtet und kommt näher. Wenn sie jetzt nicht endlich schiessen werden wir auf Ihre Kommentare in Zukunft verzichten müssen.

    Jetzt mal zu den Polizeibeamten – können Sie sich vorstellen was diese öffentlich Debatte für deren Familien, deren Kinder – falls sie welche haben, bedeutet?

    Sie haben die frage in den raum gestellt: hat die Polizei im zweifelsfall immer recht?
    Darf ich dagegenhalten – warum hat die Poizei bei Immer zunächst mal immer unrecht. Warum muss die Polizei hier die Unschuld der Beamten beweisen, warum wird die Unschuldsvermutung hier von Ihnen und andeeren pauschal auf den Kopf gestellt. Ist das eine latente Staatsablehnung ist das Besserwisserei, was steck hinter solchen Angriffen auf die Polizei, warum hinterfragt niemand, was dem Studenten das Recht gegeben hat mit dem Messer auf andere Menschen los zu gehen?

    Weshalb werden hier Polizeibeamte vorverurteilt?
    Weil sowas in ist? Frei nach dem Motto die (Polizisten) sind doch selber schuld wenn die so blöd sind für die Sicherheit von uns allen Leben und GEsundheit zu riskieren dann sollen sie doch gefälligst auch warten, ob der Typ wirklich zusticht, dann können sie ja eine Psychologen rufen und den Messerstecher weitermachen lassen bis der eintrifft, vielleicht erwischt er den dann auch noch.

    Wie würde die Debatte eigentlich laufen, wenn die Polizisten zurückgewichen wären und der Typ den Weg in den benachbarten Kindergarten gefunden hätte. Dann würde hier die Unfähigkeit der Polizei beklagt, die nicht geschossen hat oder wie?

    Die einseitig Verständnis heischenden Beträge hier sind wirklich ekelhaft.

  • Der Augen Auf Mann

    |

    Im Moment läuft diese Leserbriefdiskussion aus dem Ruder.
    Schauen wir doch zuerst mal in das Gesetzbuch.
    Ein Mord, niedere Beweggründe oder Ähnliches sollte ausgeschlossen werden können. Somit dürfte § 211 nicht anwendbar sein.
    Nach meiner Einschätzung käme demnach §212, 213, 216 oder 222 zur Anwendung, wobei mir der §222 als nicht geeignet erscheint, zumeist wird dieser im Verkehrsrecht angewandt.
    Wie ernst es der Staat mit seinem Gewaltmonopol sieht werden die Ergebnisse der Untersuchungen ergeben. Transparenz, auch wenn sie mal weh tut, wäre hier äußerst wichtig. Es geht nicht um Geheimdokumente oder ähnliches.
    Jedermann hat sich für seine Taten zu verantworten und ich sehe alle Polizisten die nicht eingegriffen haben als Mittäter.
    Notwehr sehe ich gar nicht. Die Ermittlungen werden noch zeigen das mindestens ein Polizist auf den Studenten zuging und aktiv gehandelt hat. Ein verantwortungsbewusster Polizist hätte Abstand genommen und deeskalierend, so wie es im Lehrbuch steht, auf den 24 jährigen Mann eingewirkt.
    Kurze Definitionen der Paragraphen:
    § 211 Mord.
    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
    § 212 Totschlag.
    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
    § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags.
    War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
    § 216 Tötung auf Verlangen.
    (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    § 222 Fahrlässige Tötung.
    Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • bernardo

    |

    @ Bauer

    Für jeden normalen Bürger, der in Notwehr jemanden “zusammenschießt” hätte Verständnis.
    Dieses Beispiel war allerdings provokativ und polemisch.
    Von der Polizei erwarte dennoch ich mehr! Schließlich hat der Staa das Gealtmonopol. Oder sollen die Bürger vor der polizei Angst haben?
    Verstehen Sie mich nicht falsch, den Beamten vor Ort kann man wahrscheinlich keinen Vorwurf machen nach der aufgebauten Hysterie durch den letzten Amoklauf.
    Diesen kann man dienstrechtlich wahrscheinlich keinen Vorwurf machen-vielleicht aber anderen Verantwortlichen

    Kein Polizist soll sich abstechen lassen wie ein Schwein!

    In Ihren Augen ist es viellicht anmaßend, aber ich habe bisher für Polizisten im Dienst höhere Maßstäbe angesetzt als für “Zivilisten”. Ich habe mich darauf verlassen, daß unsere Polizei, solche Situationen in den Griff bekommt, ohne Todesopfer,selbstverständlich mit Außnahmen. In extremen Situationen kannn immer etwas schiefgehen.
    Für mich als normalen Bürger ist der hier gschilderte Vorfall allerding sehr schwer verständlich. Sind 12 Schüsse in den Körper eines Menschen eine “Standardsituation” wie es dargestellt wird? Was bedeutet Handlungsfähigkeit i.S. des Gutachters. Endet die Handlungsfähigkeit mit dem Tod?
    Es war hier doch kein Schwerkrimineller oder fanatischer Terrorist der Gegner. Die Person hatte keine Sschußwaffe. Sackt man nach drei Schuß in die Beine nicht ein? Es klingt alles zu extrem….
    Muß ich Angst haben, die Polizei zu rufen?

    Das macht mir Sorgen.

    Aus diesem Grund ist eine lückkenlose Aufkärung notwendig. Außerdem muß den Bürgern erkärt werden, warum die Polizei in diesem Fall genau so gehandelt hat.
    Oder würden Sie einen solchen Fall einfach bedenkenlos akzeptieren?

  • Veits M.

    |

    Jenseits aller hier nachzulesender spekulativer Vermutungen zum wirklichen Ablauf des Geschehens: Rechtlich wird es auch um die Frage der Grenzen der Notwehr bzw des Notstands gehen.

    Gute Ausführungen hierzu finden sich unter
    http://www.gromm.de/waffenrecht/notwehr.html

  • Beobachter

    |

    *Schauen wir doch zuerst mal in das Gesetzbuch.
    Ein Mord, niedere Beweggründe oder Ähnliches sollte ausgeschlossen werden können. Somit dürfte § 211 nicht anwendbar sein.
    Nach meiner Einschätzung käme demnach §212, 213, 216 oder 222 zur Anwendung*

    Der aktuellen Berichterstattung zufolge (z.B. MZ von heute) ist der Vorgang unter Notwehraspekten zu bewerten. Angesichts der Vorgeschichte (bekanntlich hatte der Tote vorher einen anderen jungen Mann gedroht diesen umzubringen, hat dann die zur Hilfe gerufenen Polizeibeamte bedroht, hat trotz mehrfacher Aufforderung seine Waffe nicht abgelegt, hat schließlich die Polizeibeamten angegriffen und hat von seinen Angriffe auch dann nicht abgelassen, als er schon in getroffen worden war)erscheint diese von den zuständigen Stellen vorgenommene Bewertung plausibel.

    vor diesem Hintergrund ist es unter keinem rationalen Gesichtspunkt nachvollziehbar, weshalb hier, zumal hier Leute, die auch über nicht mehr Erkenntnisse verfügen, glauben, von Mord/Todschlag etc. sprechen zu müssen.

  • Johannes Mühlbauer

    |

    Die geführte Diskussion betrübt mich zutiefst.

    Unabhängig von der Tatsache, dass die genauen Umstände geklärt werden müssen – was die von der Polizei unabhängige Staatsanwaltschat sicherlich umso genauer und im Zweifel zu Lastwn der Beamten tun wird, gerade um jedem Vorwurf der Mauschelei von vorneherein zu entkräften – bedauere ich zunächt die Opfer.

    Die Opfer, das sind vorliegend nicht alleine der tote Student, sondern auch die handelnden Polizisten und – insbesondere durch unqualifizierte Beiträge auch in diesem Forum in denen den Polizisten absurder Weise “Mord” vorgeworfen wird – deren Familien.

    Wieso ich die Polizisten – auch – als Opfer ansehe? Haben sich die Anhänger der hier postulierten “Mord-Theorie” mal Gedanken darüber gemcht, wie sich eine solche Aktion auf die eingesetzten Beamten auswirkt, wenn es sich dabei nicht um schiesswütige, skrupellose Soziopathen handelt? Ist den Mitkommentatoren das nach solchen Situationen regelmäßig auftretende pausttraunatische Belastungssyndrom bekannt, unter welchem häufig auch aus dem Einsatz zurückkehrende Soldaten leiden wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit gezwungen waren, auf Mitmenschen zu schießen? Selbes wird erst Recht für die Polizisten gelteten, umso mehr diese wohl kaum damit gerechnet haben, ihre Waffen nutzen zu müssen (In der Regel gibt ein Polizist in Deutschland während seiner gesamten Dienstzeit bis zur Pensionierung nicht einen Schuss ab, au@er zu Übungszwecken).

    Doch nun zun eigentlichen Geschehen: Ein Student bedroht seinen Mitbewohner mit einer Waffe (auch ein Messer stellt eine durchaus gefährliche Waffe dar, die nicht verharmlost werden darf), so dass dieser in ein nahegelegenes Sonnenstudio flüchten müss und die Polizei um Schutz und Hilfe bittet. Alleine ob dieser Ausgangslage müsste die Polizei mit einem gefährlichen und zur Gewaltanwendung bereiten Täter rechnen.

    Die Beamten erreichen den Tatort. Sicherlich hätten die Beamten – so sie den Studenten in dessen Wohung angetroffen hätten – ein deutlich passiveres und deeskalierenderes Vorgehen gewählt, da er in der Wohnung auch keine Gefahr für unbeteikigte Dritte darstellt. Aber es kam anders: Der mit einer Stichwaffe bewaffnete und durch den Einfluss von Drogen in eienm unberechenbaren Zustand befindliche Student befand sich im Treppenhaus eines Mehrparteienhauses. Er ist somit damit zu rechnen, dass dieser entweder auf die Straße läuft oder in die Wohnung eies Dritten eindringt, um sich vor der Polizei “in Sicherheit” zu bringen. Wie größ äre das Geschrei ob der Unfähigkeit der Polizei wohl, wenn er eine Geisel genommen und diese eventuell noch im Dogenrausch getötet hätte? Somit war es primäre Aufgabe der Polizisten, den Studenten unverzüglich zu entwaffnen.

    Ausweisich der Berichte haben die Beamten entsprechend der oben beschriebenen Notwendigkeit auch zunächst versucht, eine Entwffnung des Studenten herbeizuführen – und zwar richtigerweise durch möglicht milde Mittel: So erfolgte zunächst die mündliche Aufforderung, das Messer fallen zu lassen. Als dies nicht fruchtete, versuchte ein Beamter ihm das Messer mit dem Schlagstock aus der Hand zu schlagen, was missglückte. Zwar sind die Polizisten in der Anwendung des Schlagstockes trainierrt, jedoch sollte jeder wissen, dass nicht immer alles “wie im Lehrbuch” funktioniert. Nun spitzte sich die Situation zu, da der Beamte durch den fehlgeschlagenen Entwaffnungsversuch an den Studenten herantreten musste und sich nun im Wirkungsbereich des Messers befand. An dieser Stelle nochmals der Hinweis: auch ein Messer stellt eine potentiell tödliche Waffe dar!

    Dass in diesem Zusammnhang nun die Aufforderung “Erschiesst mich doch!” gefallen sein soll, ist im Übrigen irrelevant.

    Als sich ein Beamter also im Wirkungsbereich des Messers befand, wurde dieser von dem Studenten “bedrängt”. Wie sich dieses “bedrängt sein” genau darstellte, ist meiner Ansicht nach die Hauptfrage. Doch dies werden die Ermittlungen ergeben.

    Sollte das “Bedrängen” jedoch dazu geführt haben, dass ein Polizist um sein Leben, seine körperliche Unversehrtheit oder das Leben oder die Gesundheit seines Kollegen gefürchtet haben – wovon ich im Rahmen der auch hier (offenkundig zum Missfallen manches Mitkommentators) geltenden Unschuldsvermutung ausgehe – so durfte und musste die Polizei weitere Selbstschutzmaßnahmen ergreifen.

    Eine solche, nunmehr als nächste Eskalationsstufe anzuwendende Selbstschutzmaßnahme stellt nach den einschlägigen Handbüchern und Dienstanweisungen der nicht-tödliche Schuss auf die Beine dar. Dabei kommt es auf die genaue Situation an, ob zunächt nur ein Schuss oder gleich mehrere abzugeben sind. In der Regel ist zunächt ein einzelner Schuss abzugegeben. Zeigt dieser jedoch keine Wirkung (weil der Getroffene nicht unverzüglich die Waffe fallen lässt oder sonstwie angriffsunfähig wird, weil er sich beispielsweise auf seine Verletzung konzentriert oder weil der in Gefahr befindliche Beamte ich aus demGefahrenbereich, also dem Wirkungsbereich des Messers bringen konnte) so ist unnverzüglich (1/2 bis 3/4) Sekunde ein Doppelschuss (ebenfalls auf einen nicht-lethalen Bereich) nachzusetzen. Soweit erklären sich die drei Beinschüsse.

    Wieso der Student auf die Beinschüsse nicht durch Aufgabe reagierte ist mir nicht bekannt. Auch dies werden jedoch die Ermittlungen ergeben. Ich vermute, dass der Drogenrausch das Schmerzempfinden des Studenten unterdrückt oder zumindest verzögert hat. Auch zu einer Bewegungsunfähigkeit (und damit auch einer Angriffsunfähigkeit) haben die Schüsse auf die Beine nicht geführt. Dies geschieht auch nur – und selbst dann nicht in jedem Fall – wenn die Beinknochen durch die abgegebenen Kugeln getroffen wurden.

    An dieser Stelle ein Hinweis: Schüsse – erst recht nicht die nur mit einer geringen Pulverlaung versehenen Polizeikugeln – bewirken in der Realität nicht (wie im Fernsehen), dass der Getroffene sofort umfällt. Diese Kinovariante gehört ins Reich der Sagen und Fabeln.

    Weiter im Text: Nachdem die Beinschüsse keine Wirkung zeigte, ging der Student wohl mit seinem Messer auf einen Beamtenlos, zumindest jedoch weiter zu. Dabei ist allein ein weiteres Zugehen mit erhobenem Messer als (weiterer) Angriff (neben dem zuvorigen Bedrängen) zu sehen, so dass nun die Anwendung weiter (auch tödlicher Gewalt) als zulässig anzusehen ist.

    Juristisch kommt es in dieser Situation nicht darauf an, ob die Beamten den Angreifer an dieser Stelle tatsächlich töten wollten – wovon ich ausdrücklich nicht ausgehe – oder ob nur absichtlich auf dessen Oberkörper weitere Schüsse abgegeben wurden, da die Beamten in diesem Fall zumindest mit dem Tod des Angreifers rechnen mussten.

    Wieso aber kam es zu weiteren 9 Schüssen, wie die Medien berichten? Auch ein Schüss auf den Oberkörper hat nicht ein sofortiges “Umfallen” oder den sofortigen Tod des Getroffenen zur Folge (erst Recht nicht bei den von der Polizei benutzten Kugeln, siehe oben). Auch ein “Zusammenbrechen” erfolgt – gerade bei Drogenkonsumenten – erst deutlich später, ggf. erst nach 30 oder mehr Sekunden, in denen der Angreifer nit seinem Messer einen Polizisten töten oder zunindest schwer verletzen hätte können. Daher haben die Beamten wohl zu Recht so lange auf den Studenten geschossen, bis dieser tatsächlich angriffsunfähig “zusammenbricht”. Die traurige Folge war ein toter Student, der wohl auch bei unmittelbar eintreffenden Notärzten nicht zu retten bzw. zu reanimieren gewesen wäre.

    Somit stellt sich das Handeln der Polizei als rechtmäßig dar.

    Fraglich bleibt natürlich, wie dieser Ausgang hätte verhindert werden können. Wie beschrieben ist den Beamten wohl kein Vorwurf zu machen. Hätte eine andere Polizeimunition zu einem anderen Ausgang geführt (Stichwort: Mann-Stopp-Munition)? In diesem konkreten Fall wohl ja. Die Mann-Stopp-Munition deformiert sich beim Auftreffen auf Knochen (und bei einem Schuss auf den Oberkörper ist die Wahrscheinlichkeit einen Knochen zu treffen sehr hoch) auf die Grö@e einer Münze. Dadurch absorbiert das Gewebe ein Vielfaches der kinetischen Energie der Kugel und der Getroffene wir tatsächlich – ähnlich den Kinofilmen, jedoch nicht so stark – zurückgdworfen. Der Angreifer wird so gestoppt, nur wenige (meist ein Schuss) ist ausreichend.
    Kritiker bemängeln jedoch richtigerweise, dass dieser eine Schuss der “Mann-Stopp-Munition” durch die Deformierung im Körper und dendadurch breiteren Schusskanal erheblich schwerere Verletzungen beim Getroffenen verursacht. Folge: Durch den Einsatz dieser Munition wäre der Student evtl. noch am Leben, andere (zu deren Abwehr ein Schuss ausgereicht hattte) wären jedoch vielleicht ums Leben gekommen oder zumindest schwerer verletzt.
    Letztlich kann die Frage der künftigen Munitionsverwendung jedoch dahingestellt bleiben, da es für diesen Fall keine Rolle mehr spielt.

    Zusammenfassend hätte – unter den gegebenen Bedingungen – die Angelegenheit dann einen anderen Verlauf genommen, wenn der Student sich nicht in einem Drogenrausch befunden hätte oder er das Messer früher fallen gelassen hätte. Hierfür sind jedoch nicht die Polizisten verantwortlich, sondern der Getötete, der hier im Forum von manch unwissenndem Mitkommentator aus welchen Motiven auch immer fälschkicherweise als Opfer von Polizeiwillkühr hingestellt wird. Auch ich bedauere den Tod eines Menschen sehr. Falsch ist es jedoch, die Schuld immer zuerst bei der Polzei oder “dem Saat” zu suchen.

    Zur Klarstellung: Ich bin weder Polizist noch sonsiger Staatsangestllter. Ja, ich bringe Polizisten und Beamten nicht einmal besonders viel Sympathie entgegen. Aber ich verabscheue polemisierende und pauschale Kritik, umso mehr wenn diese offenkundig nicht durchdacht ist oder vorschnell – also vor dem Vorliegen eines vollständigen (sic!1 Untersuchungsberichts – getätigt wird. Und im Vorschnellen Vorverurteilen – wie hier – sind wir leider sowieso die Größten.

  • Bürger

    |

    Die wenigsten sprechen doch hier von Mord oder Totschlag.

    Es stellt sich auch nicht die Frage, OB die Polizisten schießen durften.

    Ich bin allerdings entsetzt über die Umstände.
    12 Schüsse!!!
    Das kann ich sehr schwer als klassische Notwehr akzeptieren.

    Ebenso entsetzt bin ich über einige Kommentare hier:
    Mit einer kühlen Selbstverständlichkeit wird das Geschehen hingenommen und als plausibel erklärt. Damit nicht genug, Zweifel an dem Vorgehen der Polizei, werden als “Verschwörungstheorie” und “pauschale Polizeischelte” verunglimpft.

  • Baumann

    |

    es ist abstoßend, dass jetzt in der Stadt mit Flugblättern – vielleicht beflügelt durch die polizeifeindlichen Kommentare in diesem Forum – jetzt unter dem Motto “Hinrichtung durch die Polizei” anonym zu einer Demo aufgerufen wird.

    @ Mühlbauer, danke für Ihren Kommentar.

  • Baumann

    |

    @ Bürger

    es gibt leider Leute, die in diesem Zusammenahng die Worte Hinrichtung und ermordert öffentlich in Demo aufrufen verwenden.

    Denen geht es nicht um eine sachliche Aufarbeitung der Geschehnisse, denen geht es nur darum die Polizei und damit den Staat zu verunglimpfen. Der tote Student ist für solche Leute eine gerne aufgegriffene Chance ihre latente Staatsablehnung zu manifestieren.

    Wer jedoch Tote für seine Zwecke so insturmentalisiert handelt unverantwortlich, aber das ist solchen Leuten wohl auch egal.

  • streitbar

    |

    Sei die Frage, ob die Beamten hier richtig gehandelt haben, oder nicht, mal außer Acht gelassen. Traurig ist doch, dass viele Menschen dem Rechtsstaat nicht zutrauen, dass eventuelle Fehler von Beamten korrekt Aufgeklärt werden.
    Der Grund liegt nicht direkt im Rechtsstaat, sondern in den Beamten, die damit befasst sind.
    Geschönte oder erfundene Sachverhalte und Berichte sind eben nicht nur alleine in der Fiktion des Kinos und Fernsehens zuhause, sondern Realität. Genau dies haben schon einige Menschen feststellen müssen.

    Man mag die Vorwürfe und Verdächtigungen gegen Polizeibeamte bedauern oder verurteilen, oder gar durch die Androhung einer Rechtsfolge versuchen zu verhindern.
    Trauriger und gefährlicher finde ich aber ein blindes Vertrauen in den Beamten-Apparat und in die Erscheinung positivierter Befugnisse, die Transparenz verhindern.
    Am Ende wissen die Polizeibeamten doch immer, dass sie die einzigen Zeugen sind; innerhalb einer Polizeiinspektion noch mehr, als in der Öffentlichkeit wo Passanten auch Gründen der Sicherheit weggeschickt werden.

    Mein Beileid den Trauernden, die einen Menschen auf solch schreckliche Weise verloren haben.

  • Der Augen Auf Mann

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    @ Manfred,
    das ist schon richtig, aber nur sehr juristisch.
    Die Darstellung der Situation wird die Einschätzung des Gerichtes maßgeblich beeinflussen. Als Augenzeugen gibt es offensichtlich nur Polizeibeamte. Ob den Ohrenzeugen Glauben geschenkt wird und damit der Fall rekonstruiert werden könnte bezweifle ich sehr stark. Bei beiden Zeugenarten ist die Zeitschiene gleich, bzw. gefühlt möglicherweise marginal differierend.
    Der Herr Oberstaatsanwalt hat sich öffentlich für mich sehr widersprüchlich geäußert. Herr Ruckdäschel beschreibt detailliert den Ablauf, obwohl er die maßgeblichen Zeugen noch nicht gehört, bzw. noch nicht vernommen hat.
    Die wichtigste Frage ist doch warum kam der Polizist in Bedrängnis, wenn er überhaupt in Bedrängnis, bzw. in Gefahr war?
    Weil der Student auf ihn zuging, oder weil der Polizist auf den Studenten zuging?
    Wer hat wem den Raum eng gemacht und wer war Akteur?
    Das offiziell widersprüchlich berichtet wurde ist eine Tatsache. Das lässt mich vermuten das der Ablauf des Einsatzes zu Gunsten der Beamten dargestellt werden soll. Das kann ich im übrigen verstehen. Jeder der Kinder hat kennt die Situation wo es keiner gewesen sein will.
    War es nun zuerst das Pfefferspray welches sich der Student locker aus den Augen gewischt hat, oder war zuerst die Attacke mit dem Schlagstock bei dem der Polizist den falschen Arm traktiert hat?
    Einmal wird dargestellt das alles sehr schnell, also in Sekunden, abgelaufen wäre. Dann wird von einem unproduktiven Dialog mit „Messer weg“ und „schießt mich doch Tod“ berichtet, also von einer Situation mit Zeit. Eine Flucht von Herr Eisenberg konnte ausgeschlossen werden, da er bereits gestellt war. Damit gab es für eine Annäherung eines Beamten keine Veranlassung mehr.
    Ich glaube das die Polizei den Sachverhalt falsch eingeschätzt hat und bei der Umsetzung völlig falsch, unprofessionell und hektisch gehandelt hat.
    Von da her stellt sich für mich die Frage der Notwehr, bzw. des Notstandes nicht, sondern wie kann hier eine Schuld, so es eine gibt, objektiv festgestellt werden.
    Die Festlegung einer möglichen Strafhöhe und die Anwendung der Paragrafen §212, §213 oder §216 ist für mich, wenn diese überhaupt zutreffen, nicht von Priorität.
    Wer arbeitet der macht Fehler, warum auch immer. Nur kann es nicht sein das wir von der Verantwortung der Fehler absehen und einfach so weiter machen. Ein Mensch ist Tod.
    In einem Gespräch mit einem Freund kam die Begrifflichkeit Blutrausch auf. Ich möchte hier auf gar keinen Fall von Absicht oder Mord sprechen. Für niedrige Beweggründe fehlt jedes Motiv. Ich denke eher an Begriffe wie übermotiviert, fahrlässig, falsches oder ungerechtfertigtes Verhalten.
    Die Darstellung des Getöteten macht mich stutzig. Tennessee Eisenberg war kein Übermensch oder ein Zombie der bei Pfefferspray, Schlagstock und Kugeln weiter marschieren kann. Bei mehreren Schüssen in den Oberschenkel muss irgendwann der Knochen getroffen werden. Damit ist ein weitergehen definitiv unmöglich. Das bei dieser Konstellation die Mann-Stopp-Munition (MZ) eingeflossen ist, deutet für mich auf einen völlig unwichtigen Nebenkriegsschauplatz hin. Der Beamte wäre mit der Schusshöhe Oberschenkel auch nicht so sehr in Gefahr gewesen, zumindest wenn man sich eine Zielungenauigkeit vorstellen kann. Welche Entfernung hatte der Beamte bei den gezielten tödlichen Schüssen. Bestand da überhaupt noch die Notwehr bzw. der Notstand.

    7:48 Uhr: Ganz toll und sehr plausibel, dann schaffen wir Untersuchungen und Gutachter einfach ab. Können Sie ihr Urteilsvermögen wenigstens zu 90% verantworten und auch dafür haften?
    08:53 Uhr: Natürlich hätte er in die anderen Wohnungen flüchten und Geiseln nehmen können, da wahrscheilich alle Türen offen oder mit Vorhängen versehen sind. Es hätte aber auch ein Erdbeben das Erdgeschoss zum Einsturz bringen können und alle Polizisten wären verschüttet worden.
    Ihre Drogentheorie ist mir nicht bekannt.
    Sollte das heute in der Heimatzeitung stehen, so werde ich mich erst nachmittags damit beschäftigen. Die MZ wird bei uns von drei Haushalten gelesen und ist immer noch nicht den Verkaufspreis wert.
    Ich finde die Plattform sehr dienlich. Wir sind alle Opfer. Jeder schreibt sich hier was von der Seele. Aus meiner Sicht sind die Leserbriefe einerseits durch negative Polizeierfahrungen geprägt.
    Die Unschuldsvermutung muss absoluten Vorrang haben, dennoch sollte diese nicht in blindes Vertrauen münden. Das wäre das schlechteste was passieren könnte. Ich persönlich kenne lügende Polizisten, lügende Richter und lügende Staatsanwälte. Ich kenne niemanden der noch nie gelogen hat und niemanden der noch keinen Fehler gemacht hat.
    Der kollegiale Zusammenhalt ist für die Polizisten im Einsatz lebensnotwendig.
    Dieser Zusammenhalt hat sich bei der jetzigen Untersuchung der Verfassung und den Gesetzen unterzuordnen. Genau so wie bei jedem Bürger auch. Die vorschnellen Schutzbehauptungen, ob wahr oder nicht, des Herrn Oberstaatsanwaltes lassen in mir alle Glocken läuten, dogmatische Leserbriefe ebenso. Warum der Obduktionsbericht erst jetzt vorliegt und die Leiche freigegeben ist gefällt mir auch nicht sonderlich. Dennoch sollte keinen der Schreiber durch den schlimmen Vorfall in eine Paranoia verfallen.
    Ohne Kontrolle und Transparenz gerät die Demokratie in Gefahr. Also lasst uns alle besonnen diese Ermittlungen abwarten.

  • Bürger

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    @ Johannes Mühlbauer

    Vielen Dank für den sehr ausführlichen Kommentar.
    Eine Frage: Woher haben Sie denn die Information, daß der Getötete unter Drogen stand?

  • Stainer

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    weitergehen mit getroffenem Knochen definitiv unmöglich?

    Ich habe einen Bekannten der sich bei einem Verkehrsunfall ein Bein (unterschenkel geborchen hat. Der stieg aus seinem auto aus und stand! nach Angeaben von mehreren Leuten einige Zeit neben seinem Auto als sei nichts passiert. Der Adrenalinschub muss ihn so weit schmerzfrei gemacht haben, dass es einige Minuten gedauert hat bis die Verletzung (Knochenbruch) Wirkung gezeigt hat.

    Leider wirkt wegen seiner Rumsteherei nach dem Unfall die Verletzung heute, Jahre später, noch nach, d.h. man sieht es wenn er geht.

    Ich bin deshalb mit der Einschätzung, wer was mit welcher Verletzung noch anstellen kann sehr vorsichtig geworden.

  • Bürger

    |

    @baumann

    “vielleicht beflügelt durch die polizeifeindlichen Kommentare in diesem Forum”

    Ich habe mir gerade noch einmal die Kommentare durchgelesen und nur EINEN “polizeifeindlichen Eintrag entdeckt, der von Mord spricht.

    Falls Sie die anderen Kommentare, die sich skeptisch oder mißtrauisch zu diesem Polizeieinsatz äußern,als “polizeifeindlich” bezeichnen, halte ich das für SEHR fragwürdig.

    Die Pressemitteilungen des Oberstaatsanwalts zu diesem Fall helfen auch nicht gerade dabei, Mißtrauen abzubauen.

  • Johannes Mühlbauer

    |

    Bezüglich der “Drogentheorie” in ich – wie ich nach ausführlicher Recherche feststellen musste – einem Irrtum aufgelegen. Fälschlicherweise war ich sicher, im Zusammenhang mit diesem Fall etwas von Drogenkonsum gelesen zu haben, was sich jedoch als Irrtum herausstellte.

    Inswoeit wiederrufe ich ausdrücklich die Darstellung in meinem Beitrag von 8.53 Uhr, wonach sich der Getötete im Drogenrausch befand und versichere, solche Aussagen künftig nicht mehr zu tätigen.

    Ich bitte insbesondere die Angehörigen des Getöteten um Verzeihung ob dieses Irrtums. Ich habe nicht beabsichtigt, Unwahrheiten zu schreiben oder Herrn Eisenberg als Drogenkonsumenten zu diffamieren.

    In der Sache selbst bleibt es jedoch nach meiner Ansicht dabei, dass – die Wahrheit der politzeilichen Darstellung unterstellt – die Beamten richtig gehandelt haben. Dass dies für die Angehörigen schmerzlich ist, ist mir klar und ich bedauere dies.

    Ob die Beamten tatsächlich richtig bzw. wie beschrieben gehandelt haben, wird eine Untersuchung zeigen. Dass diese mindestens neutral – wenn nicht sogar im Zweifel zu Lasten der Beaten – erfolgen wird, steht meiner Einschätzung nach außer Frage. Dies insbesondere auf Grund des massiven öffentlichen Interesses / Drucks. Warten wir also zunächst die Untersuchung ab.

  • Veits M.

    |

    “Ich denke eher an Begriffe wie übermotiviert, fahrlässig, falsches oder ungerechtfertigtes Verhalten.”

    Die Frage nach der “Rechtfertigung” des Verhaltens der Beamten wird sich auf alle Fälle stellen. Dass dies “sehr juristisch” ist, wie Sie angangs schreiben, verlangt unser Rechtsstaat, der am 23. Mai 60 Jahre alt wird.(Diesen gilt es zu stärken, fortzubilden – auch durch sachliche Kritik, wo sie angebracht und geboten ist.)

    Das Handeln der Polizisten wird sich (nur) dann als “gerechtfertigt”, also als nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar erweisen, wenn sie in Notwehr oder in Nothilfe gehandelt haben, ohne(!) deren Grenzen zu überschreiten.

    Wie ein anderer Diskutant bereits darlegte, sind hinsichtlich der Einhaltung dieser Grenzen Zweifel allein wegen der Vielzahl der zielgerichtet abgegebenen Schüsse indiziert.

    All diesen rechtlichen Gegebenheiten muss freilich die umfängliche und gründliche Erforschung der Wirklichkeit, des wahrhaften Geschehens vorausgehen. Dass die öffentlichen Erklärungen des LOStA den Anschein erwecken, als wolle er der abschließenden Erforschung des Sachverhalts durch die beauftragte Polizeibehörde vorgreifen, ist bedauerlich; dadurch wird das Vertrauen der Menschen, der betroffenen Familien in eine objektive Ermittlung wahrlich kaum gestärkt.

  • Veits M.

    |

    Mein letzter Beitrag richtet sich an den
    AUGEN-AUF-MANN!

  • Der Augen Auf Mann

    |

    Der Herr Mühlbauer, selbst ein Polizist?
    Irgendwo stand die Info Drogen, möglicherweise auch in einem Leserbrief.
    Ich war über mich selbst verärgert das ich dies zunächst geglaubt habe.
    Das machte die Aussagen, er habe sich das Pfefferspray einfach aus dem Gesicht gewischt und angeblich hätte er keine Reaktion durch den Schlagstockeinsatz gezeigt, glaubhaft.
    Stellen Sie sich in einen kleineren Raum. Stellen sie sich vor ein Messer in der Hand zu haben. Nun denken Sie sich einen Gegenüber aus, der Ihnen das Messer mit einem Schlagstock aus der Hand schlagen möchte, egal ob Rechts- oder Linkshänder, wie kann man die falsche Seite treffen. Ich verstehe es einfach nicht.
    Dann soll er in die Beine getroffen weiter gegangen sein. Nach heutigen Ermittlungsstand sollen es mindestens drei Kugeln gewesen sein, ich verstehe es einfach nicht.
    Ausdrücklich wiederhole ich mich. Bei einem Fehler des Beamten ist dieser auch als Opfer und nicht als Mörder zu sehen. Er wäre demnach ein Opfer seiner eigenen Unzulänglichkeit. Ein Urteil wie z.B. eine psychologische Ausbildung, gerade im Bezug auf Deeskalierung wäre sinnvoll. Wenn mein Lehrling einen Fehler macht, dann übe ich so lange mit Ihm bis er es begriffen hat. Sollte er es nicht begreifen können, so ist der Beruf nicht seine Berufung. Ich habe die Gesetze nicht gemacht. Bei einem LKW-Fahrer, Flugzeugpiloten, Soldaten oder bei einem Kernkraftwerksarbeiter können weit größere Schäden auftreten. Das soll hier auch nichts schmälern. Den Angehörigen ist dadurch nicht geholfen, aber auch nicht wenn der Beamte ins Gefängnis gehen muss. Am meisten wäre ihnen geholfen wenn so etwas zukünftig nicht mehr passieren würde und sie damit an diese Situation wieder erinnert werden würden. Den Schrei der Polizei nach Mann-Stopp-Munition haben die Angehörigen aus meiner Sicht souverän beantwortet. Diese gefährliche Forderung würde nur das Gefahrenpotential der Polizei erhöhen, so wie ich das sehe.
    Der Herr Mühlbauer schreibt eine Entschuldigung und setzt sich im selben Text in die Nesseln. Sie sind nicht neutral, das wage ich mir zu sagen. Ihnen glaube ich keine Zeile. Wie können Sie behaupten, dass “diese Untersuchung mindestens neutral – wenn nicht sogar im Zweifel zu Lasten der Beatmen – erfolgen wird“. Die Richterlichkeit und die Staatsanwaltschaft mindestens neutral???
    Bei 5 von 100 Fällen würde ich das glauben, bei den bisherigen widersprüchlichen Aussagen seitens der Staatsanwaltschaft erscheint mir diese Aussage mehr als naiv, gerade hier in Regensburg und in Bayern. Ich glaube sogar das Sie bewusst, aus welchen Gründen auch immer, hier Stimmung machen und genau deswegen wird das nichts mit unserem Land. Vorgetäuschtes Vertrauen gefährdet die Demokratie und den Glauben an einem Rechtsstaat und weil es so viele Beispiele dafür gibt schreiben hier wirklich betroffene Menschen und leider auch die Reinewascher, wie ich denke.

  • Johannes Mühlbauer

    |

    @ Der Augen Auf Mann:

    Da Sie mich persönlich erwähnen, erlaube ich mir direkt zu antworten:

    Ist man jetzt Polizist, weil man diese Bematen, die von anderen (Stichwort: Demo) angegriffenwerden, in Schutz nimmt? Berufliche Inforamtionen diesbezüglich habe ich bereits um 8.53 Uhr veröffentlicht.

    Wie ich jeodch auch schrieb erachte ich auch die Poizisten als Opfer udn erlaube mir daher, mich zunächst schützend (zumindest argumentativ) vor diese zu stellen.

    Bezüglich Ihrer Ausführungen, dass der Polizist als fälschlich die falsche Hand getroffen hat, argumentireren Sie grundsätzlich richtig, kommen aber zum falschen Ergebnis: Gerade in einem engen Raum trifft man schnell die falsche Hand. Hierzu muss der “Gegner” nur eine Hand zurückziehen und die andere in normaler (leicht vorgestreckter) Haltung bewahren. Dies insbesondere deshalb, da der Schlag in der Regel schräg, also bei einem Rechtshänder von oben rechts nach unten links geführt wird. Würde der Schlag hingegen senkrecht von oben nach unten geführt, nähme der Beamte in Kauf – so er sein Ziel nicht trifft – sich selbst zu verletzen.

    Die drei Kugeln im Bein habe ich schon erklärt (vgl. 8.53 Uhr), wobei ich zugegebener Maßen diesen Ablauf unterstelle. Er entspricht aber der gängigen Vorgehensweise. Beim Gebrauch der Schusswaffe darf auch nicht verkannt werden, dass die Rechtsprechung bei bewaffneten Gegnern (auch ein Messer zählt zu den Waffen) bereits unverzüglich tödliche Schüsse für gerechtfertigt gehalten hat. Und selbst bei unbewaffneten Tätern erachtet diese einen (sic!) nicht-lethalen Schuss für ausreichend. In der Folge wäre (den von mir dargestellten Ablauf unterstellt) das Verhalten der Polizisten sogar dahingehen auszulegen, dass diese relativ schonend mit dem Getöteten umgegangen sind indem sie nicht sobald möglich auf den Körper zielten, auch wenn sich dies Angesichts des Ergebnisses der Ereignisse zynisch und geschmacklos anhört.

    Tatsächlich gehe ich davon aus, dass die Untersuchung “mindestens neutral – wenn nicht sogar im Zweifel zu Lasten der Beatmen – erfolgen wird“. Etwas anderes können sich die Ermittlungspersonen nicht leisten. Dies zum einen wegen des öffentlichen Interesses, zuma anderen aber auch, weil der Bericht der Familie des Getöteten (die ja als Nebenkläger auftreten wollen) zugänglich zu machen ist und diese dann eine Prüfung veranlassen können. Möglicherweise übernimmt RA Veits die Angelegenheit ja ob des öffentlihcen Interesses pro bono.

    Als problematisch erachte ich jedoch – und da stimme ich manchem Mitkommentator zu – die Stellungnahmen der StA, welche eher Verwirrung als Aufklärung bringen.

  • Der Augen Auf Mann

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    an M. Veits
    Ich sehe die Sachlage ähnlich und habe gerade von sechs Schüssen in den Rumpf gelesen und drei in Beine und Arm, sowie von dem finalen Schuss ins Herz.
    Wir können ja nächste Woche gerne mal spazieren gehen und uns den Tatort genauer ansehen. Ich nehme ein Lineal und einen Schlagstock mit. Wir versuchen uns abwechseln das Lineal aus der Hand zu schlagen. Dann versuchen wir zu analysieren wir wie es zustande gekommen ist das die nicht Messer führende Hand bzw. Arm getroffen wurde.
    Leider gibt es sehr viele Polizeiopfer und selbst ich würde jemanden, der in so eine ähnliche Situation gekommen ist, davon abraten gegen einen Polizeibeamten Anzeige zu erstatten. Ich schließe es nicht aus so eine Anzeige im Interpol gespeichert werden könnte und in der Zukunft nichts besser werden lässt.
    Die Opfer können zumeist eine Überschreitung von Notwehr oder in Nothilfe nicht beweisen, da es häufig keine Zeugen gibt. Im Falle einer Gerichtsverhandlung könnte eine höhere Strafe wegen Schulduneinsichtigkeit oder Ähnlichem verhängt werden, oder man vergleicht sich. Eine intelligente Lösung kann doch nur entstehen wenn die Polizeibeamten psychologisch besser ausgebildet und auch nach geschult würden.
    Schon alleine die Tatsache dass ich selbst Repressalien zu befürchten habe, wenn ich mit offenen Visier schreiben würde, zeigt doch den Entwicklungsstand unserer Gesellschaft.
    Wir sehen doch wie leicht es sich die so genannte Obrigkeit macht greifbare Korruption und so manche Paperprintmedien machen wohl gelaunt mit.

    Herr Mühlbauer ist offensichtlich Ausbilder oder so etwas ähnliches?
    Er legt den Umgang mit dem Getöteten in der Folge als schonend aus, auch wenn sich das Angesichts des Ergebnisses der Ereignisse zynisch und geschmacklos anhört. Er glaubt offensichtlich auch das die Rechtsprechung hier unverzüglich tödliche Schüsse für gerechtfertigt gehalten hätte.
    Hoffentlich sind Sie doch kein Ausbilder oder Polizeiberater oder ähnliches. Vor ihnen hätte ich Angst wenn Sie Staplerfahrer wären und ich ihren vorfahrtsberechtigten Fahrweg fahrlässig überqueren würde.
    Wo Sie Notstand oder Notwehr sehen, da sehe ich noch jede Menge Raum für intelligente Lösungen, bei denen alle mit dem Schrecken davon kommen hätten können.

  • Veits M.

    |

    Notwehr bzw Nothilfe zum einen? Oder Notwehrüberschreitung zum anderen?

    Ich habe doch Einiges zusammengetragen, auch um die Komplexität jedenfalls deutlich zu machen und um – gemeinsam – mehr Wissen zu gerieren, damit das künftige Geschehen, wie es vom Mainstream dargelegt werden wird, besser verstehen zu können.

    Notwehrüberschreitung
    auch Notwehrexzeß; das Hinausgehen über das in einer Notwehrlage objektiv erforderliche Maß an Verteidigung. Es ist nicht mehr durch die ursprüngliche Notwehrlage gerechtfertigt. Nur wer die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, wird nicht bestraft. Dabei entfällt aber nur die (persönliche) Schuld des Täters, nicht die (objektive) Rechtswidrigkeit, so daß gegen eine Notwehrüberschreitung wiederum Notwehr zulässig ist.

    Rechtsgrundlage:
    § 33 StGB
    Überschreitung der Notwehr
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    Vertiefendes unter

    1.
    http://www.juraforum.de/lexikon/Notwehrexzess

    2.
    http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3298

    3.
    In der nachfolgend verlinkten Arbeit wird die Problematik des Notwehrexzesses im Grenzbereich zwischen strafbarer und strafloser Tat untersucht. Im darzustellenden Spannungsverhältnis zwischen Schuld und Schuldausschluß ist es Sinn und Zweck des § 33 StGB, eine Regelung zu treffen, die es dem Exzedenten ermöglicht, trotz Vorliegens aller Deliktsvoraussetzungen straffrei zu bleiben, weil bestimmte Affekte bei der Notwehrüberschreitung ihm nicht zum Schuldvorwurf gemacht werden können.
    http://homepage.ruhr-uni-bochum.de/Kai.U.Pawlowski/HP/Notwehr.htm

  • Gebhard

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    Ich habe mit Interesse die Beiträge zu diesem thread gelesen. U.a. wird eine “bessere” Ausbildung der Polizeibeamten, insbesondere auf psychologischem Gebiet, gefordert.

    Ideal wäre es, wenn man ausschließlich ausgebildete Psychologen, oder wenigstens Sozialarbeiter einsetzen würde. Nützlich wäre es zudem, wenn einer Konfession angehören würden,in der Gewalt absolut verpönt ist, die also nach einen Streich auf die linke Wange auch die rechte Wange anbieten.

  • RIP TENNESSEE

    |

    Regensburg und Regensburger Studenten/Jugendliche sind der letzte Dreck, da wo ich herkomm würde schon massenweise zu Demos aufgerufen, hier passiert gar nichts und wenn, dann so gering, dass es fast keiner mitbekommt!!!
    MOBILISIERT EUCH MAL!! Man merkts im Polizei-Staat Bayern haben die Leute schon vergessen für sich selbst zu denken!!
    A.C.A.B Kampf dem System

  • bernardo

    |

    @Gebhard

    Sie sind offensichtlich der PR-Berater der Regensburger Polizei.
    Gute Arbeit.

  • bernardo

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    @ RIP Tennesse

    Du hast hier gerade noch gefehlt. Jetzt geht das extremistische Geschwätz der anderen Seite los.

  • Albertus

    |

    Ich werde nie verstehen, aus welchen Gründen hier mit soviel Energie versucht wird, Polizeibeamte zun kriminalisieren.

  • Bürger

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    @Albertus

    Beziehen Sie das jetzt auf alle Kommentare?

    Fals ja, dieses Freund/Feind – Denken ist doch unangebracht.

    Kritik an einem Polizeieinsatz kriminalisiert doch keine Polizeibeamten.

  • Albertus

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    ***Beziehen Sie das jetzt auf alle Kommentare?

    Kritik an einem Polizeieinsatz kriminalisiert doch keine Polizeibeamten.***

    Nein, nur auf die Leute, die ohne entsprechende Anhaltspunkte zu verfügen glauben, über angeblichen unzureichenden Ausbildungsstand, Pflichtverletzungen oder gar schwere Straftaten, seitens der Polizeibeamten schbwadronieren zu müssen.

  • streitbar

    |

    @ Albertus

    Mit Verlaub, aber dass verstehst Du deshalb wohl nicht, weil Du auch nicht verstehst, dass hier niemand kriminalisiert wird.

    Warum diese kritische Haltung gegenüber Staatsbeamten immer gleich als systemfeindlich ausgelegt wird will ich nicht verstehen. Wenns auch leicht einsichtig ist: Es lebt sich halt leichter, wenn man glaubt man lebt in einer heilen Welt, weil man eine Polizei hat.

    Schon einige haben hier geschrieben, dass sie eine schlechte Erfahrung mit selbstgerechten Polizisten gemacht haben. Genau die sind die Gefahr für den Rechtsstaat, weil sie das Vertrauen in ihn schmälern.

    Ich habe bereits an anderer Stelle geschrieben, dass es sich hier in Regensburg wohl um ein schreckliches Drama handelt, dass auch für die beteiligten Beamten traumatisierend gewesen sein dürfte.

    Aber aufgeklärt will ich es wissen, und ich will auch dazu beitragen, dass die Ermittler auf polizeilicher und staatsanwaltlicher Seite wissen, dass es Bürger gibt, die kritisch bleiben und gerade dadurch auch auf ihren Staat achten und an ihm teilhaben.

    Schlimm genug, dass die, die schlechte Erfahrungen gemacht haben, sich nicht einmal trauen dies öffentlich zu sagen oder hier zu schreiben, da sie sonst mit Anzeigen wegen “übler Nachrede”, oder ähnlichen Rechtfolgen, rechnen müssten.

  • deejay12345

    |

    Verfolge mit Interesse die jetzt aufkommende Diskussion. Sind interessante Kommentare. Was mir allerdings bisher komplett fehlt ist ein Kommentar zu demjenigen der um Hilfe gebeten hat: nämlich der Mitbewohner. Wenn die Polizei mit 10 Mann ausrückt müssen die das schlimmste Befürchten. Ergo muss die Meldung dementsprechend heftig eingegangen sein. Das dann auch der psychische Stress extrem für die Beamten ist (eben weil man bei dem Wort “Amok” – wenn es denn gefallen ist wie die MZ schreibt – sofort an Erfurt oder Winnenden und die Folgen denkt). Auch was die Eltern über Ihren getöteten Sohn sagen: er sei ein Pazifist (ein Pazifist ist gegen Waffen und würde damit nie jemanden bedrohen – er ist gegen Krieg und Gewalt, somit können die Eltern Ihren Sohn nicht so gut gekannt haben, ausser der Zimmernachbar lügt), er sei ein Asket, er hätte eine Lebenskrise (hat man das nicht auch in Zusammenhang mit den Tätern aus Erfurt und Winnenden gesagt). Das alles wird bisher totgeschwiegen oder aber nicht diskutiert (natürlich: wäre zwar ehrlich und fair das man sich auch mit der anderen Seite auseinandersetzt, geht aber nicht gegen die Polizei). Es war anscheinend bekannt dass Tennesse große Probleme hat. Das wussten aber die Beamten nicht. Das wusste sein Umfeld. Warum haben die nicht vorher reagiert???

    Wenn die Eltern dies allerdings mit normalen Problemen eines “Künstlers” abtun, wundert mich das Ergebnis nicht (alle Informationen aus der MZ). Ich frage mich was ein Polizist fühlen muss wenn er zu so einem Einsatz gerufen wird. Er weiss wie die Beamten von Erfurt und Winnenden in der Öffentlichkeit zerissen wurden bzw. was für Konsequenzen dort einige zu tragen hatten. Denen werden tote angehängt, weil Sie nicht sofort hart durchgegriffen haben. Was das psychisch für jemanden bedeutet ist für uns “Normalos” glaube ich nicht vorstellbar.

    Daher nun einmal die Frage an die Runde: wie seht Ihr den Anruf des vermeintlichen Opfers, des Mitbewohners? Dieser war schließlich der Auslöser des Einsatzes.

    Meine Meinung ist: wenn er tatsächlich lebensbedrohlich von Tennesse gefährdet war (wie es sich darstellt), im Anruf tatsächlich das Wort “Amok” gefallen ist und somit eine Gefährdung der Allgemeinheit sich darstellte, blieb den Beamten keine andere Möglichkeit als mit aller Härte gegen Ihn vorzugehen (Notfalls auch mit dem Einsatz von Schußwaffengebrauch). Nur so kann schlimmeres verhindert werden.

    Übrigends: der Täter aus Winnenden wurde auch angeschossen, wurde gestellt, nahm erneut seine Waffe und stand anschliessend wieder auf, ging in ein Autohaus und erschoss noch zwei Menschen. Ich habe die Diskussion um die Unfähigkeit der Beamten dahingehend noch in den Ohren. Soetwas kann auch an Tennesse nich vorbei gegangen sein. Er musste Wissen was passieren kann wenn er nicht sofort das Messer weglegt.

    Bin gespannt auf Meinungen!

    Und @RIP TENNESSEE: zu was soll ich mich mobilisieren? Das mich in Zukunft jeder mit einem Messer angreifen darf, weil er angeblich pazifistisch eingestellt ist und somit sein Messer das er mir an den Hals hält nicht doch einsetzt? Woher soll ich das vorher Wissen? Ich kann nicht für jemanden auf die Straße gehen der vorher Menschen bedroht hat! So tragisch das ganze ist: aber von einem Studenten erwarte ich mehr Hirn! Bitte besuche ein paar Vorlesungen mehr damit Du später nicht zu den arbeitslosen Akademikern gehörst! Denke über das was geschehen ist nach! Denke mal daran was Du sagen würdest, wärest Du der Zimmernachbar gewesen. Hättest Du Dich abschlachten lassen? Du kannst auf die Straße gehen und (ich werde Dir folgen) wenn sich rausstellt das alles nur eine riesen Sauerei war und er tatsächlich ermordert wurde. Aber lerne mal zu denken bevor Du auf die Straße gehst. ACAB – für sowas gehörst Du gestraft! Ganz ehrlich! Dann könnte ich auch behaupten: ASSF – Alle Studenten sind Realitätsfern! Stimmt genausowenig! Also distanziere Dich bitte von diesem Ausspruch! Ich denke die Regensburger (-Studenten) gehen deswegen nicht auf die Straße weil man hier erst Fakten haben möchte bevor man sich ein Urteil bildet.

  • Bruckmandl

    |

    Da geht ein, sich in einer Lebenskrise befindlicher Mann, mit einem Messer erst auf einen Mitbewohner und dann auf die zu Hilfe herbeigerufene Polizei los. Und dann wird diskutiert, ob die angegriffenen Polizisten hinreichend geschult, Dienstpflichten verletzt, oder irgendwelche Kapitalverbrechen begangen haben.

    Eine absonderliche Diskussion.

  • BB

    |

    @ bruckmandl

    Ihr Kommentar geht an der Diskussion vorbei.
    Viele Menschen haben eine Problem damit zu verstehen, daß bei einem Einsatz von 10 Beamten 12 Schüße notwendig sind, um den Angreifer zu stoppen.
    Welche Diskussion hätten Sie denn gerne? Vielleicht die Frage: Waren 12 Schüße genug?

  • Mündiger Bürger

    |

    Ich pflichte “Bruckmandl” bei.

    Wer mit einer Waffe auf seinen Mitbewohner und die herbeigerufene Polizei losgeht muss damit rechnen, von den Beamten in Notwehr erschossen zu werden.

    Dass dabei 12 Schüse abgegeben werden mussten, mag eine Besonderheit darstellen. Grundsätzlich ist es aber in Ordnung, sich gegen einen solchen “Amokläufer” mit der Schusswaffe zu verteidigen.

    Auch halte ich es für durchaus möglich, dass der Student trotz mehrfacher Schussverletzungen die Polizisten weiter angegriffen hat. Der Amokläufer von Wimmenden erlitt mehrere schwere Schussverletzungen, darunter ein Steckschuss im Sprunggelenk und konnte trotzdem noch in ein Autohaus flüchten und dort zwei weitere Unschuldige erschiessen. Hätte es auch in Regensburg so weit kommen sollen?! Dann lieber 12 Schüsse!

    Offensichtlich verkennen einige die Gefahr, die von dem Studenten ausging. Angeblich habe der Student “Erschießt mich doch!” gerufen! Wer – bewaffnet – solche Aussprüche tätigt, noch dazu zuvor bereits einen Mitbewohner attakiert hat, der ist ein potentieller Amokläufer und entsprechend zu behandeln. Das heißt nicht, dass er sofort erschossen werden soll. Allerdings wenn es nicht anderes geht, dann schon. Lieber er als unschuldige, wozu ich auf die Polizisten zähle. Diese gingen jedenfalls nicht auf ihre Mitbewohner und andere Beamte mit einem Messer los.

  • Grün

    |

    **Offensichtlich verkennen einige die Gefahr, die von dem Studenten ausging.**

    Die Geschichte begann damit, daß der ums Leben Gekommene seinen Mitbewohner damit drohte, ihn zu töten. Wie ernst der Bedrohte das nahm, erkennt man daran, daß sich dieser in Todesangst in die Räume eines in der Nachbarschaft gelegenen Geschäftes flüchtete und die Polizei per Notruf umd Hilfe bat.

    Dann bedrohte er die zu Hilfe gekommenen Polizeibeamten, legte trotz mehrfacher Aufforderungen seine Waffe nicht weg, bedrohte die Polizisten und griff sie schließlich an. Er ließ von seinen Angriffen auch dann nicht ab, als man ihn mit Schüssen in die Beine davon abringen wollte, so daß noch weitere Schüsse auf ihn abgegeben worden sind.

    All dies wird aber von einigen Postern hier negiert, vermutlich weil diese Fakten bei ihrem Weltbild vom bösen Staat, daß sie gerne bestätigt hätten, stören.

    In einem Beitrag ist zu Recht das Gewaltmonopol des Staates angesprochen worden. Ja, die Polizei darf zur Unterbindung rechtswidriger Gewalttaten, wie z.b. bei einem Amokläufer, physische Gewalt einsetzen. Ein Amokläufer, der Mitbürger und Polizeibeamte mit einem Messer bedroht und attackiert kann sich hingegen nicht auf das Gewaltmonopol berufen.

  • Andreas

    |

    Es ist gar keine Frage, ob ein Polizist eine Schusswaffe benutzen darf, um einen Gewalttäter zu stoppen. Natürlich darf er oder er muss es sogar.

    Aber wenn zwölf Schüsse abgegeben werden, darunter mindestens ein tödlicher, um einen mit einem Messer bewaffneten Angreifer zu stoppen, muss man schon fragen, ob die Polizei wirklich kompetent genug ist, um Schusswaffen bei sich zu tragen.

  • Zyniker

    |

    Es stören sich einige an 12 Schüssen.

    Vielleicht sollte die Polizei künftig versuchen, Angreifer mit nur einem Schuss zu stoppen. Es empfliehlt sich in diesem Fall auf den Kopf zu zielen. Dann kann den Polizisten zumindest nicht mehr der Vorwurf gemacht werden, sie hätten zu oft geschossen.

    Ehrlich Leute, es sieht so aus als wollte die Polizei gerade möglichst keine tödlichen Treffer setzten und daher waren leider so viele Schüsse notwendig.

    PS: Nur weil ich paranoid bin heißt das noch lange nicht, dass sie nicht hinter mir her sind.

  • streitbar

    |

    Jetzt geht die Diskussion wieder von vorne los. Aufgehangen wird sie an der Vokabel “Amokläufer”.

    Dass es sich hier um einen “Amokläufer” handelt, wie bspw. in Winnenden, ist doch vollkommen falsch. Solche Amokläufer planen ihre Tat lange, in dieser Phase leben sie in einer seelischen Zurückgezogenheit. Ich habe noch nirgends gelesen, dass dies irgendwie auf den Fall hier passt.

    Aber bitte, ihr wollt halt eure Rechtfertigung, für euch ist es “in Ordnung” wenn ein Mensch mit 12 Schüssen einer dienstlichen Waffe erschossen wird, 6 Schuss in den Oberkörper sind für euch keine Anhaltspunkt für eine panische Reaktion. Somit gibt es wohl auch keinen Grund an der geschilderten Darstellung zu Zweifeln.

    Da wird von der Person gesprochen, die vor dem Erschossenen geflohen ist. Ja, das ist ein richtiger Gedanke. Mich würde interessieren, was der jetzt denkt. Nicht dass ich hier einen Vorwurf formulieren wollte, nein bestimmt nicht. Aber zur Sachlage wollte ich einfach gerne wissen, wie dieser über den Sachverhalt denkt. Die Mutmaßungen, mit denen hier dann gerechtfertigt oder verurteilt wird finde ich ermüdend.

    Ich will darauf hinweisen, dass doch niemand wirklich weiß, wie genau der Ablauf in dem Haus war. Hat der wirklich “Erschießt mich doch!” gerufen? Wenn ja, was heißt das. Bestimmt nicht, dass einer mit zerschossenen Beinen weit kommt. kann mir niemand erzählen. By the way: Wieviele Schüsse wurden eigentlich insgesamt abgefeuert? Wäre doch interessant!

    Ich bin nämlich davon überzeugt, dass die Beamten die Nerven verloren haben und panisch reagierten!

    Ich sage nicht, dass man ihnen dies vorwerfen kann, denn es war bestimmt ein außergewöhnlich anstrengende Situation, in der keiner mehr Garantien für seine Reaktionen abgeben kann.

    Aber Hinterfragen muss man es dürfen. Ich finde den Vorfall einfach schockierend, die Handlung des
    Erschossenen genauso, wie die Tatsache, dass ein Mensch mit 12 Schüssen niedergestreckt wurde. Damit ist kein Beamter vorverurteilt, bekommt aber auch keinen Persilschein für den Schusswaffengebrauch.

  • BB

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    Zitat von GRÜN

    “Ein Amokläufer, der Mitbürger und Polizeibeamte mit einem Messer bedroht und attackiert kann sich hingegen nicht auf das Gewaltmonopol berufen”

    Gut, daß das klargestellt wurde, Herr Professor.

  • Daniel

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    Falls der Mann wirklich mit dem Messer auf die Polizisten losgegangen ist, dann musste er damit rechnen dass ihm auch was passiert. Da habe ich auch gar kein Mitleid. Aber ich finde es unglaublich was unsere Polizei dann für eine katastrophale Ausbildung haben muss. Das sollen geschulte Männer/Frauen sein, und die sind nicht in der Lage mit Schlagstöcken und Pfefferspray zu Zehnt einen Mann mit einem Messer zu überwältigen ohne ihn gleich zu töten, nicht mal nachdem sie ihm in die Beine geschossen haben. Also da seh ich einfach mangelnde Kompetenz. Was macht denn da unsere Polizei mal wenn ihnen eine Gruppe von sagen wir mal 15 aggressiven gegenübersteht? Alle umlegen weil Entwaffnen stand in der Polizeischule ja nicht auf dem Programm.

  • Grün

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    *Falls der Mann wirklich mit dem Messer auf die Polizisten losgegangen ist, dann musste er damit rechnen dass ihm auch was passiert.*

    Das steht außer Frage. Die Allgemeinheit hat ein Recht darauf, vor Leuten geschützt zu werden, die Mitmenschen abstechen wollen.

    *Aber ich finde es unglaublich was unsere Polizei dann für eine katastrophale Ausbildung haben*

    Ob man die Ausbildung der Polizeibeamten anders gewichten sollte, wäre in einem eigenen Strang zu diskutieren. Das ist an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.
    Zu bedenken möchte ich aber geben, daß die Polizeibeamten im Alltag mit ganz anderen Aufgaben befasst sind und sie nur äußert selten mit einem Gegenüber konfrontiert werden, der messerschwingend seinem Wohngenossen hinterherläuft un den abstechen will.

  • Stainer

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    Ich hab langsam den Eindruck, wenn die Polizei sofort einen tödlichen Schuss gesetzt hätte würde es diese Diskussion nicht geben.

    Der Polizeibeamte hätte dann erklärt, er habe auf den Oberarm gezielt und der Angreifer habe sich bewegt und fertig das ganze.

    Hier versuchen die Polizeibeamten den Angreifer mit Schüssen in die Beine zu stoppen und erst als das nicht geling schießen sie weiter und wir bekommen eine Diskussion bei der es längst nicht mehr um die Polizeibeamten und den Getöteten sondern um einen Angriff auf diesen Staat als solchen und das staatliche Gewaltmonopol geht.

    Der Getötete instrumentaliesiert um mit diesem – aus sicht macher Schreiber – Staatssystem einmal kräftig abzurechnen.

  • BB

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    @Stainer

    “sondern um einen Angriff auf diesen Staat als solchen und das staatliche Gewaltmonopol geht.”

    Jetzt geht das wieder los. Kritiker der Polizei sind Staatsfeinde.
    Diese Haltung ist totalitär.

  • Grün

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    @stainer

    Ein großer Teil der Beitragsschreiber blendet einfach die Vorgeschichte aus (Bedrohung des Wohngenossen und der Polizeibeamten mit einem Messer usw.) aus und befassen sich ausschließlich mit den vom Getöteten inszenierten Finale. Sie waren zwar nicht dabei, glauben aber von “unzureichender Ausbildung, Pflichtverletzungen, Mord/Hinrichtung usw, schwadronieren zu müssen. ´Diese Leute befinden sich zu unserem Gemeinwesen und so wie es organisiert ist in Fundamentaloppostition. Alles was nach Behörde/Polizei/Beamte aussieht wird von denen bekämpft.

  • Stainer

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    Wenn die Kritik sich in Begriffe wie “Hinrichtung” und “ermordet” versteigt ist Schich im Schacht.

    Besonders komisch finde ich es, wenn jemand der Verständnis für die Polizei aufbringt in die totalitäre Ecke gestellt wird.

    Ich behaupte ja auch nicht, das sie die Anarchie predigen weil sie Kritik an der Polizei übern. Kritik ist in Ordnung, solange sie sachlich und nicht ideologisch bzw. polemisch (Hinrichtung, ermordet) wird.

    Was machen Sie, ganz persönlich, wenn einer mit einem Messer auf sie zukommt und Sie eine Pistole haben. Sie schiessen, nicht einmal sondern bis der Angreifer gestoppt ist oder Sie sterben.
    Ruhe ihrer Asche.

  • Mündige Bürgerin

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    Ein Polizist darf ich Notwehr handeln, ohne
    sich von irgendwelchen Gutmenschen als Bestie
    beschimpfen zu lassen, die “hinter Schloß und
    Riegel” gehört.

  • Bruckmandl

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    jeder Mensch, nicht nur Polizeibeamte, dürfen sich gegen “gegenwärtige, rechtwidrige Angriffe” wehren. Ein beispiel für so einen, eine Notwehr rechtfertigenden Angriff ist es z.B. wenn einer mit einem Messer auf dich oder einen Anderen losgeht. Verteidigt man einen Dritten, dann ist es Nothilfe.

  • Shame on you!

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    Was ist nur los mit euch?! Von der Redaktion gelöscht

    Man liest hier nur noch “Amok” “Amok” —> “Die Hinrichtung war vollkommen in Ordnung, war ja eindeutig ein AMOKlauf”

    Diese Diskussion erreicht die Grenzen der Geschmacklosigkeit und man muss sich des öfteren Fragen ob man im Jahre 2009 oder NeunzehnhundertHakenkreuz lebt?!

    Wir reden hier von Einem(!) unzurechnungsfähigen Amokläufer mit Einem(!) MESSER(!), der widerum 10 Ausgebildeten, in Schussicheren Westen verpackten, hochAMOKverängstigten Polizisten gegenüberstand.

    Der weitere Ablauf ist jedem bekannt.

    12 Schüsse und ein unschuldiger Toter mehr.

    Was wäre wenn es nicht Tennessee Eisenberg, sondern dein Vater, dein Bruder, oder dein bester Freund gewesen wäre?
    Wenn ihn ein zu sehr verängstigter, vielleicht wahrnehmungsgestörter, sogenannter “Freund” ins Verderben geführt hätte.
    Der durch seinen Anruf durch die Medien geradezu Gehirngewaschene Vertreter des Gesetzes auf die Bühne geführt hätte, die trotz aller Vorbereitung handelten wie Kleinkinder die eine Biene totkriegen wollten.
    Draufschlagen bis sich nichts mehr bewegt.

    Würdest du dann auch noch von gerechtfertigt und den Umständen entsprechend gehandelt schreiben?
    Oder würdest du wie jedes halbwegs fühlende Wesen auch die Wut in dir hochsteigen sehen, eine kalte, und dennoch kochende, an dir wie Säure nagende WUT, die dich sagen lassen würde:
    JA, die Polizisten hätten anders handeln müssen, sie hätten ihn entwaffnen und überwältigen müssen, ihn zu Boden drücken und handlungsunfähig machen müssen…
    aber Nein, stattdessen wird die endlich gekommene Stunde ihrer Chance zur Gefahrenabwehr genutzt und das Opfer geschlachtet, zerschossen und bis zur Unkenntlichkeit zerfetzt.

    Schlaflose Nächte an alle die dieses Handeln verteidigen, Ich persönlich hoffe ihr seid die Nächsten!

  • Hans

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    Ich glaube, hier wird alles getan um den tatsächlichen Tatablauf zu beschönigen.
    Wenn der junge Mann angeblich einen Polizisten isoliert und in die Ecke gedrängt hat und die anderen Polizisten angeblich erst dann mit Schüssen “reagierten”: Haben diese Polizisten dann dem jungen Mann in den Rücken geschossen und zwar in die Richtung wo auch der angeblich bedrängte Polizist stand? Das kann doch niemals so gewesen sein! Bestimmt wird die Wahrheit irgendwann ans Licht kommen, vielleicht erst dann, wenn einer der beteiligten Polizisten nicht mehr schweigen möchte.

  • Roland Hornung

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    @ Shame on you

    Ihre Beleidigungen wirken wohl etwas deplaziert hier :-(

    Prinzipiell kann man doch sagen, dass auch Polizisten Menschen sind aus dem breiten Spektrum aller Menschen. Da gibt es eben solche und solche..
    Polizisten sind weder “Engel” noch ” Teufel “.

    Ich kenne persönlich Polizisten, die wunderbare und engagierte und hervorragende Menschen und Freunde sind. Aber ich erlebte auch einmal in der Eisenbahn einen volltrunkenen Polizisten, der ein junges Mädchen sehr schlim “anmachte”.

    Man darf also nicht verallgemeinern !

    Euer Roland Hornung

  • deejay12345

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    @Shame on you!

    Ich als deutscher Dorftrottel möchte kurz was zum Begriff “Amok” anmerken: die Definition kann man hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Amok

    Lesenswert ist vorallem der Phasenweise ablauf. Was die MZ, bzw. die Familie über die Lebenskrise berichtet, deckt sich mit der Phase 1 von Tennessee.

    Die Phase 2 unterscheidet sich vom normalen Ablauf, der Wutanfall endete NICHT tödlich für den Mitbewohner. Ob dies Zufall oder gewollt war, wird nicht mehr zu klären sein. Darum habe ich in meinem letzten Post die Frage in den Raum gestellt, was über diesen Mitbewohner gedacht wird. Meiner Meinung nach befindet sich hier der Schlüssel zu dem ganzen. Das schreibst Du ja auch: Zitat “Wenn ihn ein zu sehr verängstigter, vielleicht wahrnehmungsgestörter, sogenannter “Freund” ins Verderben geführt hätte.”.

    Die Polizei kommt erst in Phase 3 ins Spiel. Und hier muss man (leider) feststellen, dass sich für die Beamten (die in Sekundenbruchteilen entscheiden müssen) die Situation so bedrohlich dargestellt hat, wie wohl im Anruf bei der Polizei angekündigt: Tennessee war bereit sein Leben, dass seines Mitbewohners sowie das in die Ecke gedrängten Polizisten zu beenden. “Dann tötet mich doch” – dieser Satz passt zu der Begriffsdefinition “Amok”.

    Wie soll man nun reagieren? Sich zurückziehen und auf ein SEK warten? Wäre eine Möglichkeit gewesen, zugegeberner Maßen. Das Problem ist nur der bedrängte Beamte. Also werden Schüsse in die Beine abgegeben. Durch die psychische Aufgewühltheit von Tennesse machte ihm das allerdings nichts mehr aus. Was also tun? Den Beamten opfern (oder als Geisel zurückzulassen), sich zurückziehen und wiederum zu warten? Hier muss in Sekundenbruchteilen entschieden werden: besteht für die Allgmeinheit eine Gefahr?

    Jetzt kommt der Gedanke von anderen Amokläufen ins Spiel: dort kam es zu etlichen Morden durch den Täter. Es wurde entschieden ihn nicht nur zu entwaffnen, sondern ihn komplett Kampfunfähig zu machen.

    Der juristische Faktor würde hier bereits bei zweifach versuchtem Mord durch Tennessee liegen. Sein Anwalt würde höchstwahrscheinlich auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren und die Strafe würde in einer Sicherungsverwahrung mit psychologischer Behandlung enden. Die Länge kann ich nicht abschätzen.

    Die Beamten haben sich für Ihren Kollegen und für die Kampfunfähigkeit entschlossen. Mit tödlichem Ausgang für Tennesse. Nach den Schüssen in die Beine konnte man nur noch in den Rumpf oder Kopf schiessen. Da ein platzierter Schuss wie bei einem SEK Kommando nicht möglich sein dürfte in dieser Situation müssen mehrere Schüsse abgegeben werden. Von diesen Schüssen war aber auch nur einer (der Herzschuss) tatsächlich tödlich. So erklären sich die (zugegeben überdurchschnittlich) vielen Schüsse. Tennesse hat sich mit Sicherheit in der Situation noch bewegt. Daher waren mehr Schüsse erforderlich.

    Das man dieses handeln als Bruder, Verwandter oder Freund nicht verstehen kann ist mir klar. Ich bin Aussenstehender und kann mir diese Wut, die man verständlicherweise hat, nicht vorstellen.

    Das man das ganze allerdings mit der Nazizeit vergleicht finde ich schon ein bisschen krank. Den Beamten kann man hier keinen Vorwurf machen (auch wenn man es gerne möchte). Sie müssen in Bruchteilen von Sekunden entscheiden wie Sie schlimmeres Verhindern können. Das man Ihnen unterstellt, Sie müssten die Vorgeschichte erkennen ist Blödsinn. Sie können nur auf die Sitation reagieren.

    Somit sind wir wieder beim Ausgangspunkt: hätte sein Umfeld im Vorfeld erkennen können das mit Tennessee was nicht stimmt? Hat der Mitbewohner die Situation falsch eingeschätzt oder war er tatsächlich Lebensgefährlich bedroht?

    Wäre nur ein gezielter Schuss in den Kopf oder direkt ein Herzschuss abgegeben worden, würde ich an Verschwörungstheorien glauben. So stellt sich mir die Sitation leider so dar, dass Tennessee (aus welchem Grund auch immer) Amok gelaufen ist. Er war nicht mehr Herr seiner Sinne und sein Gefühlsempfinden war gleich null. So traurig und schrecklich es für die Angehörigen (nicht nur in diesem Fall) ist: es konnte nicht anders enschieden werden (nach meiner derzeitigen Sachkenntnis) weil alles zu schnell ging und keine Einsicht bei Tennessee herrschte.

    Alle Infos habe ich aus den Berichten der Zeitungen. Sollten sich neue Fakten ergeben, bin ich gerne bereit meine Meinung zu überdenken.

  • Der Augen Auf Mann

    |

    Die Kommentare werden ja immer heftiger, polemischer und zeigen mindestens Taktlosigkeit. Schlaflose Nächte zu wünschen ist eine andere Sache als jemanden 12 Kugeln mit tödlichen Ausgang zu wünschen. Verstehen Sie das Herr Shame of You!. Es darf kein Mensch sterben nur weil er hier polemischen Müll absondert.

    Gibt es eigentlich noch Humanisten oder wurden die von Menschen verdrängt die glauben hier die Polizei und eine völlig unhaltbare Situation schön schreiben wollen.

    Ein Messer ist ein Werkzeug das missbraucht werden kann und der weitere Ablauf ist eben nicht gesichert bekannt. Das Schlimme an manchen Leserbriefen ist die Besserwisserei der Schreiber. Sowohl auf der Polizeibefürworterseite als auch bei den Kontrahenten.

    „Der weitere Ablauf ist jedem bekannt“, eben nicht und das muss nun hier auch mal geschrieben werden, weder der Einen noch der Anderen Seite.

    Polemisiert wird hier von beiden Seiten. Die Unwahrheit zu sagen, so wie das der leitende Oberstaatsanwalt Herr Günther Ruckdäschel, scheinbar betrieben hat, ist verwerflich. Dass er die Seinen in Schutz nehmen will ist in Ordnung, aber bitte auf ehrliche seriöse Art. Dieser Typ hat mal auf die Verfassung geschworen und hat ein genau definierten Rahmen seiner Berufsausübung.

    Warum wird nicht mindestens der Antrag auf Befangenheit gestellt? .

    Hat schon mal irgendwer bemerkt das Herr Tennessee Eisenberg Theater gespielt hat, siehe: http://www.fos-regensburg.de/05_theater2008 und html und http://fos-regensburg.de/pdf/presse/2008_04_23_theater(WB).pdf

    Leider habe ich das Theaterstück nicht gesehen, dennoch erschreckt mich der Gedanke dass dieses Indiz auch ein Motiv sein könnte. Somit muss es folgerichtig mit in die Ermittlungen aufgenommen werden. Versteht das bitte keiner falsch und schreibt nun nicht gleich weitere Spekulationen, wie Mord oder Anarchie.

    Die Polizei selbst fördert gerade durch die verhängte Nachrichtensperre genug Phantasien. Man darf nicht übersehen, dass diese Polizeipresse alles negative, zum Teil auch frei erfundenes veröffentlicht, so denke ich. Glücklicherweise wurden bei der Obduktion keine Drogen gefunden. Ich möchte nicht wissen wie dann die Schlagzeilen ausgesehen hätten, obwohl dies keine Relevanz in Bezug auf Notwehr oder Notstand hätte.

    Die Verleumdungen gegen Herrn Tennessee Eisenberg sollten dazu dienen, ein schlechtes Meinungsbild zu schreiben. Das sind zum Teil ganz klare Verleumdungen wie sie auch in manchen Leserbriefen zum Ausdruck kommen.

    Es wurden bisher viel polemisiert, viel wichtiger wären Fakten wie z.B. welche Maße hat das Messer, differenziert in Klinge, Griff und Breite. War es ein Brotzeit- oder ein Schlachtermesser?

    Wurde die Seriosität des Mitbewohner/Anrufers geprüft? Wenn ja, zu welchen Zeitpunkt.

    Wie viel Munition war in den Magazinen? Wurden die Dienstwaffen Heckler & Koch P7 mit Griffspannersystem verwendet?

    Bekannt wurde, ich nehme an, aus der Pressestelle Polizei/Staatsanwaltschaft, dass „nur“ zwei Polizisten geschossen hätten und dass sie ihre Magazine leer geschossen hätten. Das sagt nun leider nicht viel aus. Waren die Magazine voll, dann wären 13 Patronen je Waffe möglich, manche Kollegen laden gerade wegen der Problematik des Griffspannersystems zwischen 6 und 12 Partronen, näheres für alle zugänglich unter: http://de.wikipedia.org/wiki/HK_P7#Dienstwaffe

    Egal wie diese unschöne Einsatz letztendlich beurteilt wird, die Wahrheit gehört auf den Tisch und gerade das zurück halten von Informationen führt zu Unverständnis und auch zu den regen Vermutungen. Im Übrigen zu Recht, denn wer nichts zu verbergen hat der hätte keine Veranlassung zu verbergen und oft ist es so, dass das verbergen ein Ziel hat. Ich hoffe, dass das Ziel nicht das Vertuschen, oder schlimmer noch, dass es sich um ein größeres verwerflicheres System handelt. Die Leserbriefe der deckenden Kollegen unterstützen in der öffentlichen Wahrnehmung diese These, den nur getroffene Hunde bellen.

    Ihnen lieber Herr Veits möchte ich meine Hochachtung aussprechen. Dumme Schelten bekommt man von alleine. Sie hingegen haben durch ihren, zumeist EHRENAMTLICHEN Einsatz, auch hier, dazu beigetragen die richtigen juristischen Hintergrundinformationen zu finden. Ich würde es sehr begrüßen wenn Sie in der Sache tätig werden könnten. Herrn Tennessee Eisenberg hilft es leider nicht mehr. Doch für die Hinterbliebenen und für den Rechtsstaat als solchen wäre das von großer Bedeutung wenn diese Sache von einem seriösen Juristen und nicht von einem „Rampenlicht-Heini“ vertreten werden könnte.

    Ich habe mich mit der Arbeit wurde von Prof.Dr.Herzberg und Prof.Dr.Schlehofer auseinandergesetzt und möchte Sie fragen wie Sie nachfolgenden Fall bewerten würden.

    Ihr Satz, „Rechtlich wird es auch um die Frage der Grenzen der Notwehr bzw des Notstands gehen.“ lies mich folgenden Fall konstruieren.

    Zehn Mann an einem Flussufer feiern. Alle haben Maßkrüge in den Händen. Sie sind nicht angetrunken. Ein Mann in Polizeiuniform erscheint und fragt was die Männer so machen. Einer antwortet, feiern oder sieht das wie häkeln oder tauchen aus. Der Mann in Uniform fühlt sich bedroht und zieht sicherheitshalber seine Waffe. Unter den zehn Feiernden macht sich Unsicherheit breit, sie nehmen eine abwehrende Haltung ein. Einer sagt stecken Sie ihre Waffe weg. Der Mann in Polizeiuniform wird ebenso unsicherer. Er fühlt, das sich eine gefährliche Situation eingestellt hat.

    Einem der Feiernden gehen die Nerven durch. Er schreit, das ist kein Polizist, das ist ein Amokläufer. Es kommt zu einem Gefecht, der Mann in Uniform konnte nur durch gröbere Gewalt entwaffnet werden indem die Feiernden ihn kampfunfähig geschlagen haben. Der Mann stirbt eine Stunde später im Krankenhaus.

    Diesen Fall, der wahrscheinlich nicht einmal 2 Minuten in Anspruch nahm hat es nicht gegeben. Das ist eine Konstellation die ich mir aus den Fingern gesogen habe. Dennoch mit absoluter Sicherheit kann man nicht ausschließen das sich solch ein Fall ereignet. Auch hier müssten Ermittlungen angestellt werden und ein Gericht hätte dann auch eine Entscheidung zu fällen.

    Bevor sich der Fall Steinweg abgespielt hat, hätte niemand von uns sich denken können das 10 Polizisten einen Mann mit Messer nicht entwaffnen können und dieser Mann zu Tode gerät.

    Meine Bitte an Sie Herr Veits, wie beurteilen Sie den frei erfundenen Fall. Könnte man von Todschlag absehen und Notwehr oder Notstand geltend machen.

    Diese Frage stelle ich ausschließlich an Herrn Rechtsanwalt Veits. Mich interessiert im Grunde nur die juristische Bewertung.

    Der Fall soll den hier schreibenden verdeutlichen wie sehr sich Polemik gegen sich selbst richten kann.

    Ich möchte um die gebotene Rücksichtnahme gegenüber den Angehörigen werben und eine gebotene Pietät für Herrn Tennessee Eisenberg bitten.

  • Bruckmandl

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    *jemanden 12 Kugeln mit tödlichen Ausgang zu wünschen.*

    Das zteigt in der Tat, wes Geistes Kinder der Schreiber ist.

    **von Menschen verdrängt die glauben hier die Polizei und eine völlig unhaltbare Situation schön schreiben wollen.**

    Das dies grober Unfug ist, wird die (hoffentlich bald)Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses zeigen.

    **Sowohl auf der Polizeibefürworterseite als auch bei den Kontrahenten. **

    Es gibt hier keine “Polizeibefürworterseite”, sondern allenfalls Bürger, die auf Poster, für die die Worte “Unschuldsvermutung” und “Rechtsstaat” Fremdworte sind antworten.

    Ansonsten spricht die Vorgeschichte für sich. die kann auch nicht abgeleugnet werden. Der Getötete hat nunmal erst seinen Mitbewohner mit einem Messer in der Hand mit dem Tode gedroht. Er hat die zu Hilfe eilenden Polizeibeamte mit dem Messer bedroht, er hat das Messer auf mehrfache Aufforderung nicht fallen gelassen, er hat die Polizeibeamten bedroht und sie schließlich angegriffen.

    Es mag ja menschlich verständlich sein, daß wenn diesen Teil der Geschichte seine Verwandten und Feunde, die hier so ebenso hoch emotional wie unsachlich loslegen, dies nicht gerne hören. Aber es erklärt den Ausgang.

  • jean partout

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    @Der Augen Auf Mann (lol)

    Ich zitiere mal:

    “Gibt es eigentlich noch Humanisten oder wurden die von Menschen verdrängt die glauben hier die Polizei und eine völlig unhaltbare Situation schön schreiben wollen.”

    “„Der weitere Ablauf ist jedem bekannt“, eben nicht und das muss nun hier auch mal geschrieben werden, weder der Einen noch der Anderen Seite.”

    “Hat schon mal irgendwer bemerkt das Herr Tennessee Eisenberg Theater gespielt hat,(…) Leider habe ich das Theaterstück nicht gesehen, dennoch erschreckt mich der Gedanke dass dieses Indiz auch ein Motiv sein könnte. Somit muss es folgerichtig mit in die Ermittlungen aufgenommen werden. Versteht das bitte keiner falsch und schreibt nun nicht gleich weitere Spekulationen, wie Mord oder Anarchie.” usw. usf…

    So verwirrt wie Sie, lieber “Augen auf Mann”, auf mich wirken, sollten Sie lieber einen grossen Bogen um Polizeibeamte machen, wenn Sie mal wieder mit einem offenen Messer in der Hose herumlaufen.

  • Norbert

    |

    @BB

    Auch und gerade in einem Rechtsstaat ist es Bürgern nicht erlaubt, andere Mitbürger (wie z.B. dem Mitbewohner) oder auch Polizeibeamte mit einem Messer zu bedrohen und zu attackieren.

  • nightmare

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    1. Alle Informationen/Aussagen stammen von beteiligten Personen mit jeweils eigener Interessenlage.
    2. Ich stell mir jetzt mal bildlich vor, wie 10 Polizisten die Treppe raufrennen … da kommt der erste zwangsläufig in eine Notwehrsituation.
    3. Außerdem glaube ich, kennt die Polizei kein „Lösen vom Feind” und „Fühlung halten“.
    4. Ein solcher Kollateralschaden ist durchasus eingeplant und über die akzeptable Höhe entscheidet vielleicht der mündige Wahlbürger.
    5. Schlimmstenfalls tritt ein PR-Gau ein, den die Justiz ausbügeln darf.

  • Norbert

    |

    *Ich stell mir jetzt mal bildlich vor, wie 10 Polizisten die Treppe raufrennen … *

    Man muß sich natürlich dazu bildlich vorstellen, warum die Polizisten die Treppe hoch gelaufen sind.

    Die Polizeibeamten wurden von einem Mitbewohner, den der Getötete gedroht hatte, ihn mit einem Messer abzustechen, zu Hilfe gerufen.

  • hans

    |

    Jeder Bürger in unserer Demokratie sollte ein großes Interesse daran haben, dass die Umstände welche zur Tötung von Tennessee Eisenberg führten, lückenlos aufgeklärt werden. Wenn sich die Befürworter der Polizei so sicher sind, dass die Polizisten hier nur ihre notwendige Arbeit getan haben, so werden besonders auch diese Personen eine lückenlose Aufklärung begrüßen. Jeder kann einen kleinen Beitrag in Form einer Spende leisten um diese Aufklärung tatsächlich zu ermöglichen. Informationen unter http://www.tennessee-eisenberg.de.

  • Bleibtreu

    |

    Ach was soll denn der Unfug. Der Herr Oberstaatsanwalt war doch an dem Geschehen nicht beteiligt.

    Mensch, Leute, ihr dürft nicht immer auf letzte Minute des Dramas abheben, sondern müßt auch die Vorgeschichte (Bedrohen mit abstechen und verfolgen des Mitbewohners, bedrohen der zu hIlfe gerufenen Polizeibeamten, Weigerung zum Weglegen der Waffe, bewaffneter Angriff auf die Polizeibeamten). Dann ist der Geschehensablauf auch plausibel und man braucht keine Verschwörunstheorien zu bemühen.

  • Hans

    |

    Jeder Bürger in unserer Demokratie muss ein sehr großes Interesse daran haben, dass die Umstände welche zur Tötung von Tennessee Eisenberg führten, lückenlos aufgeklärt werden. Wenn sich die Befürworter der Polizei so sicher sind, dass die Polizisten hier nur ihre notwendige Arbeit getan haben, so werden besonders auch diese Personen eine lückenlose Aufklärung begrüßen. Jeder kann einen kleinen Beitrag in Form einer Spende leisten um diese Aufklärung tatsächlich zu ermöglichen. Informationen unter http://www.tennessee-eisenberg.de.

  • Waldorf

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    Die für derartige Angelegenheiten zuständigen Stellen sind bereits mit der gewünschten Klärung befasst. Die erforderlichen Kosten werden von der Allgemeinheit getragen.

    Wofür sollen denn die eingesammelten Spenden verwendet werden ?

  • Sternenfee

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    Die Kosten für die Aufklärung werden nicht wie hier behauptet von der Allgemeinheit getragen; um einen Staatsanwalt Ruckdäschel dazu zu bringen, zuzugeben, was er eigentlich schon innerhalb weniger Stunden wissen mußte, nämlich daß nicht nur 4 x sondern wesentlich öfter geschossen wurde, (wenn er mit seinen Polizisten gesprochen hat, wußte er es)braucht es in unserem Rechtsstaat wohl einen Rechtsanwalt, der Fragen stellt. Warum bekommt ein Angehöriger erst 5 Stunden nach der Tat die Information über Freunde und nicht über die Polizei? Der Mitbewohner hat gewußt, daß es einen Bruder gab; wie lt. Medienbericht vorgestern zu hören war. 5 Stunden, in denen die Polizisten, den Staatsanwalt über die wirkliche Schußabgabe informieren konnten.
    Aber abgesehen davon, ist es erschreckend zu lesen, wie viele Menschen, versteckt hinter einem Psaeudonym, schreien recht so, gut geschossen. Schämt Ihr Euch nicht? Traut Ihr Euch das auch unter Eurem richtigen Namen? Für die Hinterbliebenen müssen diese Aussagen ein Schlag ins Gesicht sein. Mein Name ist Martha Müller aus Regensburg.

  • grace

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    nach ZDF (Lanz)gabs 3 Schüsse von hinten, u.a. in den Rücken.

    Notwehr?

  • Eichenstein

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    Ein wesrntlichen Gutachten im Falle Eisenberg fehhlt noch: das psychiatrische Gutachten der beiden Polizisten.

  • Schichtl

    |

    Ja aber sag mir doch einer ob das richtig ist, wenn eine Polizistin zusieht wie die Kollegen einen Menscher erschiessen und dann zu Protokoll gibt: das war ein “Zombie”. Man sollte doch meinen, dass man sich wenigstens entschuldigt, wo es nun schon passiert ist. Aber den Toten dann noch beleidigen und Mutter, Vater und Bruder dazu – nicht mit einem Wort sagen: es tut uns leid. Uns haben die Nerven verlassen. Tot schiessen und dann noch frech werden – ein Zombie. Wenn einer den Toten beleidigt, kann er die Tat nicht bedauert haben. –

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