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Tag 60: Urteil im Wolbergs-Prozess

Trotz Schuldspruch: Ehrenerklärung statt Strafe für Wolbergs

Von einem „Fast-Freispruch“ für Joachim Wolbergs und einem „angeblichen Korruptionsskandal“ spricht die Vorsitzende der 6. Strafkammer bei ihrer Urteilsverkündung im Korruptionsprozess. Der suspendierte OB wird zwar wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig befunden, bleibt aber straffrei. Das Gericht gibt zudem eine Ehrenerklärung für Wolbergs ab und fällt ein vernichtendes Urteil über die Staatsanwaltschaft.

Hat sich nach Überzeugung des Gerichts nicht kaufen lassen – Joachim Wolbergs. Foto: om

Ein wenig unter Schock scheint Joachim Wolbergs noch zu stehen, als er in der kurzen Pause nach Verkündung des Urteils und einer „Vorbemerkung“ der Vorsitzenden Richterin Elke Escher aus dem Gerichtssaal kommt und ihm Mikros und Kameras entgegengehalten werden. Gut 40 Minuten lang hat er eben einer Ehrenerklärung für sich und einem vernichtenden Urteil über die Staatsanwaltschaft zugehört.

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„Behandelt worden wie ein Stück Scheiße“

Ruhig bedankt er sich zunächst beim Gericht „für die klaren Worte“, dann bei allen, die ihn während der drei Jahre, die das Ermittlungsverfahren mittlerweile andauert, begleitet haben. Als immer mehr Nachfragen aus dem Medienpulk kommen, platzt ihm dann schließlich der Kragen. „Seit drei Jahren bin ich behandelt worden wie ein Stück Scheiße“, ruft er.

Selbstverständlich müsse nun seine Suspendierung aufgehoben werden. „Über diese Stadt ist der Schleier der Korruption gelegt worden. Und das ist alles Unsinn. Und Sie haben es mit berichtet. Immer“, schleudert er den Journalistinnen und Journalisten entgegen. „Ich habe drei Jahre verloren. Drei Jahre.“ Dann wendet er sich ab und geht eine rauchen.

Bewährungsstrafe für Tretzel, Freispruch für Hartl

Wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme hat die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg den suspendierten Oberbürgermeister schuldig gesprochen (Eine kurze Zusammenfassung des Urteils durch das Landgericht Regensburg). Es geht um die Annahme von Parteispenden in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von 148.770 Euro. In allen anderen Anklagepunkten spricht das Gericht Wolbergs frei und sieht – ein äußerst seltener Fall – von einer Strafe ab. Die Folgen des Verfahrens – Untersuchungshaft, Suspendierung – seien „so weitgehend“, „so negativ“ für Wolbergs gewesen, „dass eine Bestrafung verfehlt gewesen wäre“, sagt die Kammervorsitzende.

Baumagnat Volker Tretzel (BTT GmbH) erhält eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und eine Geldauflage von 500.000 Euro, die er an gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss. Bei ihm sieht das Gericht – spiegelbildlich zu Wolbergs – zwei Fälle der Vorteilsgewährung als erwiesen an. Außerdem – für die Jahre 2011 bis 2015 – fünf Fälle von Verstößen gegen das Parteiengesetz in Mittäterschaft.

Der frühere BTT-Geschäftsführer Franz W. wird zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro (4.500 Euro) verurteilt. Ihn sieht die Kammer als Mittäter Tretzels bei den fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz an, ebenso bei der verurteilten Vorteilsgewährung für das Jahr 2015 (2016 hatte W. die BTT GmbH bereits verlassen).

Den früheren SPD-Fraktionschef Norbert Hartl spricht das Gericht frei.

„Angeblicher Korruptionsskandal“

Man habe ein langes Verfahren geführt, schickt Escher dann der Urteilsbegründung voraus, neun Monate habe man über diesen „angeblichen Korruptionsskandal“ verhandelt und es dabei mit einer Staatsanwaltschaft zu tun gehabt, die „wesentliche Erkenntnisse der Hauptverhandlung“ ausgeblendet habe. Am Ende seien nun ein Freispruch, ein „Fast-Freispruch“ und zwei Strafen geblieben, die ohne weiteres per Strafbefehl hätten abgehandelt werden können, so Escher.

Nach Überzeugung des Gerichts habe Wolbergs weder eine rechtswidrige Diensthandlung begangen noch habe er sich kaufen lassen. Und bei den zwei Fällen der Vorteilsannahme, derer sich Wolbergs schuldig gemacht habe, sei er einem Irrtum unterlegen. Dennoch stehe er nun vor den „Trümmern seines Lebens“. Und der Antrag der Staatsanwaltschaft nach einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten bleibe an dem Angeklagten kleben.

„Suspendierung ernsthaft überdenken“

Dass sich „Kluften auftun“ zwischen den Strafforderungen von Verteidigung, der Einschätzung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, das gebe es oft, so Escher. „Aber ein solches Auseinanderdriften ist schon selten. Da stellt sich die Frage: Wie kann das sein?“ Ihre Erklärung: Mit der Masse an Vorwürfen und dem „fernliegenden“ Vorwurf der Bestechlichkeit habe die Staatsanwaltschaft versucht „zu retten, was nicht zu retten ist“ und zu rechtfertigen, „dass der Oberbürgermeister ruiniert worden ist“. Es bleibe zu hoffen, dass die Landesanwaltschaft Wolbergs’ Suspendierung „ernsthaft überdenkt“.

Ein Hinweis, auf den bereits wenig später eine Erwiderung erfolgt: Die Suspendierung bleibe vorerst bestehen, schreibt die Behörde in einer Pressemitteilung. Unter anderem wegen der bereits zugelassenen Anklage gegen Wolbergs wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit in Zusammenhang mit dem „Immobilien Zentrum Regensburg“ (hier geht es zur Pressemitteilung). Doch zurück zu Eschers Vorbemerkung.

„Mitnichten eine korruptive Dauerbeziehung“

Die Staatsanwaltschaft habe „alles, aber auch wirklich alles, was irgendwie denkbar war“ in eine Anklage gegossen, selbst solche Vorwürfe, die „völlig ungeeignet“ gewesen seien. „Wie soll Herr Wolbergs jemals wieder zur Ruhe kommen?“, fragt Escher. Das Ganze sei „einfach nur dramatisch“. Dabei seien „wahrlich nicht viele Vorteile nachweisbar“.

Es habe „mitnichten eine korruptive Dauerbeziehung“ zwischen Wolbergs und Tretzel gegeben, Wolbergs habe sich auch nicht kaufen lassen, er habe mit der Annahme der Spenden 2015 und 2016 lediglich den „Anschein der Käuflichkeit“ erweckt und dabei noch einem Verbotsirrtum unterlegen. Das sei zwar „strafbar, aber doch überschaubar“. Die Annahme der Spenden in den Jahren 2011 bis 2014 hingegen sei ohnehin nicht strafbar, da Wolbergs zu diesem Zeitpunkt lediglich Dritter Bürgermeister, aber nicht Oberbürgermeister gewesen sei. Alle weiteren Vorwürfe hätten sich „nicht bestätigt“.

“Der Eröffnungsbeschluss hat die Staatsanwaltschaft nicht geschert.” Die Vorsitzende Richterin Elke Escher. Foto: Oswald

Der Vorwurf der Vorteilsannahme in Zusammenhang mit Tretzels Sparkassen-Kredit mute „abenteuerlich“ an. Für die Vorwürfe der Bestechung fehle es schon an einer rechtswidrigen Diensthandlung. Bei der inkriminierten Kapitalerhöhung für den SSV Jahn durch Tretzel sei – ebenso wie bei den anderen Vorwürfen – keine Verknüpfung zu Tretzels Grundstücksgeschäften nachweisbar. Und eine Verurteilung von Wolbergs wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz schließlich scheitere am fehlenden Vorsatz – Wolbergs habe nichts über die innerbetriebliche Organisation der Spenden bei der BTT GmbH gewusst (Das Gericht bejaht hier ausdrücklich ein Strohmann-System zur Verschleierung von Großspenden mit dem Ziel der Einflussnahme, doch dazu später mehr.).

Von „alle Verbrecher“ bis zu Verschwörungstheorien

Der Kammer sei klar gewesen, dass ein Verfahren wie dieses „kein Spaziergang“ werden würde, dass viel darüber berichtet werden, dass die Beurteilung rechtlich schwierig sei, weil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Gesetzgebung „lediglich Anhaltspunkte“ lieferten und dass die Sache viele Emotionen wecke. Sie habe Briefe von vielen Bürgern bekommen, so Escher, die im Wesentlichen vier Gruppen ausgemacht hat: Solche, die Politiker und Bauträger generell als Verbrecher abstempelten, andere, die ihr Unverständnis für Gericht und Ermittlungsbehörden äußerten, welche, die ohne wenn und aber von der Unschuld von Wolbergs überzeugt seien – „bis hin zu Verschwörungstheorien“ und schließlich „Personen, die es besser wissen müssten, aber glaubten, sich ins Verfahren einmischen zu müssen“.

Ein weiteres Problem sei, dass sich die Ermittlungsbehörden vom Gericht schlecht behandelt gefühlt hätten. Die von der Kammer angeordnete Nachverschriftung der Telefonate beispielsweise sei von der Polizei nicht als Chance, sondern als Schikane aufgefasst worden. Auf Seiten der Staatsanwaltschaft sei irgendwann Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller den beiden Sitzungsvertreterinnen „zur Hilfe geeilt“, ohne ansonsten am Verfahren teilgenommen zu haben. Anschließend habe die Behörde sich gehalten gesehen, einen dritten Sitzungsvertreter abzustellen. „Ich wollte mir das während des Verfahrens nicht antun, etwas dazu zu sagen, aber jetzt sage ich etwas“, kündigt Escher an.

Escher weist Kritik an Verhandlungsführung zurück

Der Hintergrund des Verhaltens der Staatsanwaltschaft sei es offenbar gewesen, dass es dieser „nicht gepasst“ habe, „dass ich Herrn Wolbergs so viel Raum gegeben habe“ und dass man der Auffassung gewesen sei, dass dieser sich im Ton vergriffen habe. Sie könne diese Haltung bei Personen, die den Prozess von Anfang an begleitet haben, nicht verstehen. Schließlich gebe es immer einen Kontext. „Und Personen, die nicht teilgenommen haben, steht keine Bewertung zu.“

Escher sieht ihre Praxis weder als kritikabel noch als außergewöhnlich an. Ziel der Verhandlung sei die Wahrheitsfindung und wenn es dieser diene, dann werde sie einem Angeklagten „sicher nicht das Wort abschneiden“. Wolbergs habe nicht mehr Raum bekommen „wie jeder Angeklagte bei mir“. Andere würden sich nur nicht so häufig zu Wort melden. „Das darf er. Das steht im Gesetz“, bekräftigt Escher. Und die Art und Weise von Wolbergs Äußerungen habe sie, abgesehen von „einzelnen Ausnahmen“ als „durchaus sachgerecht, in jedem Fall nachvollziehbar“ empfunden. Es brauche schon eine „besondere Empathielosigkeit“, wenn man sich in die Situation des Angeklagten so gar nicht hineinversetzen könne. Auch seien Wolbergs Ausbrüche gegen die Staatsanwaltschaft in ihren Augen „nicht gezielt“ gewesen, sondern „verständliche Reaktionen“, der „verzweifelte Versuch, bei der Staatsanwaltschaft auf Einsicht oder irgendwie geartetes Verständnis“ zu stoßen.

Freispruch für Norbert Hartl (mit seinem Verteidiger Tim Fischer). Foto: om

Sie verstehe, dass ihr Vorgehen für die Staatsanwaltschaft „nicht immer angenehm“ gewesen sei, aber das liege größtenteils an deren Fehlern. „Sie hätten sich eine andere Verfahrensführung gewünscht. Die Message ist angekommen“, so Escher Richtung Staatsanwaltschaft. „Ich hätte mir auch eine andere Ermittlungsarbeit gewünscht.“ Sie würde das Verfahren „jederzeit wieder so führen“.

„Keine Zweifel“ an Wolbergs’ Glaubwürdigkeit

Doch Escher ist mit ihrer Kritik noch längst nicht am Ende. Der Eröffnungsbeschluss zu dem Verfahren, abgeschwächt vom Vorwurf der Bestechlichkeit zur Vorteilsannahme sei „als Chance für die Staatsanwaltschaft“ gedacht gewesen. Doch diese habe sich darum „überhaupt nicht geschert“ und diesen Beschluss bis zuletzt völlig ignoriert. Ähnlich sei die Staatsanwaltschaft mit Ergebnissen der Beweisaufnahme verfahren.

Dann folgt ein Lob für Wolbergs. An dessen Glaubwürdigkeit habe die Kammer keinerlei Zweifel. Doch selbst wenn man ihm – wie die Staatsanwaltschaft – keinerlei Glauben schenke, selbst wenn sich Wolbergs überhaupt nicht geäußert hätte: „Ein Angeklagter muss nicht überzeugen, weil die Justiz ihm seine Schuld beweisen muss.“ Dieser Grundsatz sei bei dem Verfahren „manchmal ins Hintertreffen geraten“. Auch mit dem Versuch der Staatsanwaltschaft mit der Vernehmung des früheren Stadtbau-Geschäftsführers Joachim Becker dessen Glaubwürdigkeit zu erschüttern, habe sie sich schwer getan. Zum einen gebe es ihm Strafrecht nicht den Grundsatz „wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.“ Im Übrigen sei der Zeuge Becker selbst unglaubwürdig gewesen. Nach dieser Vorrede und einer kurzen Pause wendet sich Escher dann den konkreten Vorwürfen zu.

Komplex Spenden

Knapp 1,1 Millionen an Spenden gingen zwischen 2011 und dem 31. Mai 2015 auf dem Konto des SPD-Ortsvereins von Joachim Wolbergs ein, 475.000 davon stammten aus der „Sphäre Tretzel“. Ab 2010 hatte Wolbergs selbst aktiv um Spenden geworben, auch bei dem Unternehmer. Drei bis vier Gespräche habe es deshalb zwischen beiden gegeben. Tretzel habe daraufhin größere Spenden zugesagt, ebenso, dass er weitere Leute dazu animieren werde. Wolbergs sei sich zu diesem Zeitpunkt bewusst gewesen, dass er früher oder später mit Projekten von BTT befasst sein werde.

In den Jahren 2015 und 2016 gingen dann insgesamt besagte 148.770 Euro (109.170 Euro 2015, der Rest 2016) auch ein, ohne dass ein bestimmter Verwendungszweck angegeben worden wäre. Für 2015 hätten Tretzel und sein Geschäftsführer Franz W. dabei gemäß einem „gemeinsamen Tatplan“ und im „bewussten und gewollten Zusammenwirken“ mehrere BTT-Beschäftigte zum Spenden aufgefordert und den Ausgleich der entsprechenden Zahlung von jeweils 9.900 Euro in Aussicht gestellt. Die entsprechenden Bruttobeträge seien auch jeweils überwiesen worden, ohne Anrechnung auf das Gehalt. Nach dem Ausscheiden von Franz W. bei BTT habe Tretzel die Organisation all dessen persönlich übernommen.

Gericht von Strohmann-System überzeugt

Die Kammer ist davon überzeugt, dass es ein Strohmann-System gab. Die Mitarbeiter seien „zum Schein als Spender vorgeschoben“ worden, um die eigentlich der BTT GmbH zuzurechnende Großspende zu verschleiern. Die Zeugenaussagen hätten in der Gesamtschau ergeben, dass keiner der Beschäftigten gespendet hätte, wenn er nicht dazu aufgefordert worden wäre und wenn ihm der Ausgleich des Bruttobetrages nicht in Aussicht gestellt worden wäre, so Escher.

Wolbergs habe erkannt, dass die Spenden von Tretzel bzw. aus dessen Umfeld gekommen seien. Daran habe die Kammer „keinen Zweifel“. Dafür sprächen unter anderem die stets gleichen Summen und der enge zeitliche Zusammenhang bei den Spendeneingängen. Von dem Strohmann-System aber habe er nach Überzeugung der Kammer nichts gewusst. Auch sei er irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass die Annahme der Spenden rechtlich zulässig sei.

„Verbotsirrtum“ bei Wolbergs

Dieser „Verbotsirrtum“ mildere zwar den Vorwurf ab, führe aber nicht zu einer Straffreiheit, so Escher. Unter Berücksichtigung von Wolbergs Stellung als Amtsträger, seiner intellektuellen Fähigkeiten und Kenntnisse erkennen müssen, dass die Spenden nicht zulässig waren bzw. dass er sich Rechtsrat hätte einholen müssen.

Die Spendenannahmen 2015 und 2016 stellten also jeweils einen Fall der Vorteilsannahme dar – nicht für Wolbergs persönlich, sondern als sogenannter „Drittvorteil“ für seinen SPD-Ortsverein. Die Spenden seien für keine konkrete Diensthandlung, sondern die Dienstausübung im Allgemeinen geflossen, darüber habe es „zumindest eine stillschweigende Übereinkunft“ zwischen Wolbergs und Tretzel und damit eine gelockerte Unrechtsvereinbarung gegeben, so Escher.

Die restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, derzufolge die Spenden für eine konkrete Diensthandlung fließen müssten, um eine Strafbarkeit zu begründen, greife für 2015 und 2016 nicht, da dies nur auf Wahlkampfspenden zutreffe. Wolbergs sei aber zu diesem Zeitpunkt bereits Oberbürgermeister, der Wahlkampf 2014 vorbei und der für 2020 noch nicht angelaufen gewesen. Es handle sich damit um „normale“ Parteispenden.

„Tretzel wollte sich Wolbergs’ Wohlwollen sichern“

Die Anzahl und Höhe der Spenden aus der „Sphäre“ Tretzel sei damit „in höchstem Maße geeignet“ gewesen ein Näheverhältnis zu schaffen, den Anschein der Käuflichkeit zu erwecken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes zu erschüttern – strafbar als Vorteilsannahme.

Volker Tretzel will das Urteil gegen sich nicht hinnehmen. Foto: om

Hier spiele es nicht einmal eine Rolle, ob die Spenden aus dem eigenen Vermögen der Mitarbeiter gekommen seien (was die Kammer verneint) oder via Ausgleichszahlungen von der BTT GmbH (wovon die Kammer in den meisten Fällen ausgeht). Bereits das Veranlassen der Spenden durch Tretzel bzw. Franz W. reiche aus, um ein Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen. Die Spenden „waren abstrakt geeignet, das dienstliche Handeln von Herrn Wolbergs zu beeinflussen“. Tretzel habe sich das Wohlwollen von Wolbergs im Hinblick auf dessen Dienstausübung sichern wollen. Escher sagt aber auch: Die Kammer sei davon überzeugt, „dass Herr Wolbergs nie beabsichtigte, Entscheidungen von Spenden abhängig zu machen“.

Spenden an OB verboten, an Bürgermeister erlaubt

Anders beurteilt die Kammer die Spenden zwischen 2011 und 2014. Zwar habe Wolbergs auch diese als Drittvorteil angenommen, allerdings bedürfe es hier einer Verknüpfung zur Dienstausübung, um wenigstens eine gelockerte Unrechtsvereinbarung anzunehmen. Wolbergs sei zu diesem Zeitpunkt aber nur Dritter Bürgermeister gewesen, der bei seiner Dienstausübung (noch) nicht mit Projekten Tretzels befasst und dafür auch nicht zuständig gewesen sei. „Er hatte das Amt, auf das sich die Spenden bezogen noch nicht inne“, so Escher.

Zwar sei es Tretzel und Franz W. bei den Spenden um seine künftige Dienstausübung als Oberbürgermeister gegangen, aber, so Escher: Nur die Dienstausübung des aktuellen Amtes könne Gegenstand einer (gelockerten) Unrechtsvereinbarung sein und eine Strafbarkeit begründen. Deshalb: Freispruch.

„Wolbergs wusste nichts von der Verschleierung“

Freispruch für Wolbergs auch mit Blick auf Verstöße gegen das Parteiengesetz. Zwar seien die Tretzel-Spenden zwischen 2011 und 2016 „objektiv nicht korrekt“ gewesen, zwar habe es in den Rechenschaftsberichten objektiv unrichtige Angaben gegeben, zwar seinen Großspenden verschleiert und nicht offengelegt worden, zwar habe es ein Strohmann-System gegeben, aber Wolbergs habe davon nichts gewusst.

Anders Volker Tretzel und Franz W., die gemeinsam bewusst die Großspenden verschleiert und mehrere BTT-Beschäftigte als Strohleute eingesetzt hätten. Strafbar sei dies allerdings nur, wenn die Ausgleichszahlung des Bruttobetrages durch BTT vor der Spendenzahlung auf die Mitarbeiterkonten überwiesen wurde, so Escher. Das ist bei den meisten, aber längst nicht allen Spenden der Fall. Sofern die Ausgleichszahlung nach der Spendenüberweisung erfolgt ist, bleibe das Vorgehen straffrei, so Escher. Damit sinkt zwar der inkriminierte Gesamtbetrag der strafbaren Großspenden von angeklagten 475.000 auf 277.000 Euro.

Da es aber in allen Jahren Strohmannspenden gegeben habe, liege Tretzel und Franz W. pro Jahr jeweils ein Verstoß gegen das Parteiengesetz – das Bewirken von falsche Angaben im Rechenschaftsbericht der Bundes-SPD – in Mittäterschaft zur Last. Betroffen sind die Jahre 2011 bis 2015 – fünf Fälle. Bevor auch für das Jahr 2016 falsche Angaben im Rechenschaftsbericht auftauchen konnten, hatten bereits die Ermittlungen begonnen.

Über die Beurteilung der übrigen Vorwürfe durch die 6. Strafkammer, die zum Teil bereits heute Gegenstand waren, größtenteils aber erst am morgigen Donnerstag thematisiert werden, werden wir in einem weiteren Artikel informieren. Sowohl die Staatsanwaltschaft (hier geht es zur Pressemitteilung) als auch die Verteidigung von Volker Tretzel haben bereits heute angekündigt, Revision beim BGH einzulegen.

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Kommentare (55)

  • Rainer Wehpunkt

    |

    Offenbar war Frau Escher sehr von Herrn Wolbergs Wehleidigkeits-Nummer angetan und möchte ihm nun ein wenig helfen. In der SZ wird sie zitiert:
    “Wie soll er jemals Ruhe bekommen, wie soll er wieder Fuß fassen?”, fragt Escher. “Das Ganze ist einfach nur dramatisch.”

    Das Ganze ist mitnichten dramatisch. Herr Wolbergs ist quitschfidel, putzmunter, plärrt umeinand wie eh und jeh (“Behandelt worden wie ein Stück Scheiße”) und – last but not least – auf dem besten Weg, seine satten Pensionsansprüche verwirklicht zu bekommen.

    Frau Escher hat nun ihre Schuldigkeit getan und darf sich wieder anderen Fällen zuwenden, die sie hoffentlich nicht ebenfalls menschlich so schwer belasten.

    Und nein, Frau Escher, ich leide gewiß nicht an der von ihnen unterstellten „besondere Empathielosigkeit“, ich bleibe nur nüchtern und sachlich, wenn jemand mir eine Kasperle-Show vorführt und klatsche dann nicht betroffen Beifall.

    Jemand, die sich von diesem Klamauk nicht hat beeindrucken lassen, ist Tina Lorenz. Sie hat gestern vortrefflich und mit ECHTER Empathie die öffentliche Person Joachim Wolbergs beschrieben. Ich möchte diesen Kommentar zitieren, weil er meine Einstellung bestens beschreibt, ich es aber nicht annähernd so gut formulieren könnte:
    “Tina Lorenz
    2. Juli 2019 um 20:49 | #

    Unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung der Sachlage, finde ich es erschreckend, wie gründlich und strategisch sich Joachim Wolbergs durch seine Einlassungen vor Gericht und seine Videos für eine Wiederwahl disqualifiziert hat.

    Jemand, der dem Rechtsstaat und den Medien nicht mehr vertraut, und in Donald-Trump-Manier die vierte Gewalt im Staat zugunsten einer eigenen Social-Media-Wahrheit auszuhebeln versucht, gehört für mich nicht in ein öffentliches Amt.

    Jemand, der im Krisenmodus unkontrolliert durchdreht und seine Kontrahent(innen) anschreit, beleidigt und herabwürdigt, gehört für mich nicht in ein öffentliches Amt. Generell gehört jemand, der andere Menschen derart übergriffig behandelt, nicht in die Öffentlichkeit, egal für was. Wir haben 2019. Patriarchales Rumgebrülle ist mega out.

    Jemand, dessen Moralvorstellungen nicht ein Jota über dem Strafrecht liegen und dessen moralischer Kompass an „haben die anderen auch gemacht“ geeicht ist, gehört für mich ebenfalls nicht in ein öffentliches Amt.

    Ein*e Oberbürgermeister*in muss für mich zumindest in der Lage sein, einen öffentlichen Konflikt sachlich und mit einem gelebten Grundverständnis von Respekt auszutragen. Ohne Not hat Joachim Wolbergs gezeigt, dass er dazu nicht in der Lage ist; er zieht einen anderen Stil vor, den ich auch nicht mehr mit „Verzweiflung“ oder „er muss sich doch wehren“ entschuldigen kann. Oder möchte. Er hat in diesem Prozess keinerlei Anstand gezeigt. Das macht ihn menschlich sehr, sehr klein und das wiederum finde ich… enttäuschend.”
    https://www.regensburg-digital.de/wolbergs-tretzel-korruption-scherz-schraeger-scherz-und-daemliches-lachen/01072019/

  • XYZ

    |

    Die Kammer folgt bei den Spenden nach der Wahl 2014 Prof. Müller im Beck-forum und zum Anschein dem BGH 3 StR 212/07, RZ. 18: es fehlt aber, diese Rechtsansicht mal angenommen, an einer plausiblen Abgrenzung der Tatherrschaft, Inhaber oder Geschäftsführer (liveblogs tva und mz ab 14 Uhr). Das ist eigentlich einfaches Strafrecht.

  • Giovanni Bavarese

    |

    „Strafbar sei dies allerdings nur, wenn die Ausgleichszahlung des Bruttobetrages durch BTT vor der Spendenzahlung auf die Mitarbeiterkonten überwiesen wurde, so Escher. Das ist bei den meisten, aber längst nicht allen Spenden der Fall. Sofern die Ausgleichszahlung nach der Spendenüberweisung erfolgt ist, bleibe das Vorgehen straffrei, so Escher.“

    Welches Gesetz regelt denn hier so unsinnig? Oder ist das nur die Auslegung der Richterin?
    Anleitung zum legalen Strohmannsystem: x Mitarbeiter überweisen 9900€ und bekommen das nachträglich erstattet. – Legal!

    Ich bitte um den Beistand eines Juristen in dieser Sache.

  • Charlotte

    |

    Hat Herr Wolbergs nicht öffentlich gesagt, er verlässt Regensburg, wenn er schuldig gesprochen wird?

    Mal sehen, ob er Wort hält…

  • Hirsch

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    Es ist ein trauriges Schauspiel wie Frau Escher hier Ihre Bühne missbraucht, um ihre persönliche Abneigung gegen die Staatsanwaltschaft in Überlänge auszukosten. So etwas sollte Sie eigentlich nicht nötig haben. Und dann maßt sie sich auch noch an, den Versuch zu wagen, auf die Entscheidung der Landesanwaltschaft zur Suspendierung direkt Einfluss zu nehmen, zum Glück ohne Erfolg.
    Hoffentlich gibt es zeitnah eine Lehrstunde vom BGH.

  • Samson

    |

    Das war wohl ein Pyrrhussieg für Wohlbergs.
    “OB, der sich nicht hat kaufen lassen, sondern nur den Anschein der Käuflichkeit erweckt hat”.
    Er hat seinen Spendern quasi nur eine Brücke gebaut.
    Rübergegangen ist er nicht.

  • Hans

    |

    wenns nicht kommt, was man dem Wolbergs an den Hals wünschte kommt die Richterschelte.Nicht weiter interessant.

    Die Kommentatoren haben sich aber offensichtlich von ihrem Schock ein bißchen erholt.

    Hmmm, aber warum sind diese Vorverurteiler und Nachtarocker gerade hier so aktiv?

  • christian

    |

    Was durchaus zu kritisieren oder mindestens kritisch zu hinterfragen wäre ist die doch recht seltsame Auslegung des Gerichts dass der Angeklagte Hr. W. keine Kenntnis von den gestückelten Spenden gehabt haben soll und dass damit auch keine Verbindungen zu Diensthandlungen gegeben waren. Bei dem Angeklagten Hr. T. wurde dies vom Gericht anerkannt. Frau Escher erkannte dass Hr. T. die Gelder gestückelt anwies um sich das Wohlwollen zu sichern. Wie soll das gewährleistet sein wenn derjenige dessen Wohlwollen man sich sichern möchte nicht weiß dass diese Beträge von Hr. T. überwiesen wurden? Das System macht mit einseitigem Wissen keinen Sinn.

  • Mr. T.

    |

    Vielleicht ist ja die überraschende Milde des Gerichts gegenüber den Angeklagten und Härte gegenüber der Staatsanwaltschaft auch der Tatsache geschuldet, dass demnächst auch Schaidinger, Rieger und Schlegl ähnlichen Vorwürfen gegenüberstehen.
    Nur mal so, um eine neue Verschwörungstheorie in Regensburg freizulassen ;-)

  • "Freispruch erster Klasse?"

    |

    Drittvorteil für den Ortsverein.

    Es ist für mich erstaunlich, dass man das so qualifizieren kann, denn diese “Drittvorteile” wurden ja benützt, um die Chance auf Wahl ins Amt für JW zu erhöhen. Damit wurde meiner Kenntnis fast ausschließlich der Wahlkampf finanziert. Der Wahlkampf dafür, dass JW ins Amt kommt.
    Was genau ist dabei dann ein Vorteil (nur) für Dritte?

    Und wenn ich das Urteil lese (bzw. die scheinbar recht ausführliche Prozessberichterstattung in der MZ gestern über den Urteilstag), verstehe ich das Gericht bzgl. vieler Tatvorwürfe gegen JW per Saldo so:

    Die Kammer ist überzeugt davon!

    Dass JW nichts von bestimmten Dingen gewusst hat!

    Dass JW zu bestimmten Dingen nichts nachzuweisen war!

    Die Vorsitzende mag Recht damit haben, dass die Staatsanwaltschaft Verfehlungen hätte beweisen müssen. Und dass das wohl misslungen ist. (Wobei ich dazu auch gern die Revision abwarten möchte, bevor ich mir ein abschließendes Urteil für mich bilde).

    Mein persönliches vorläufiges Fazit ist dies:

    Mir kommt es nicht so vor, als habe dieses Verfahren zweifelsfrei ergeben, dass JW bestimmte Straftaten nicht begangen hat.

    Mir kommt es stattdessen eher so vor, als habe dieses Verfahren zweifelsfrei (Revision!?) ergeben, dass JW bestimmte Straftaten nicht nachgewiesen werden konnten.

    Das meiste an Vorwürfen fällt – nach der Überzeugung des Gerichts – offenbar runter, weil es JW überwiegend geglaubt hat. (Ggf. glauben musste. Revision!?)

    Eine Gewissheit aber, dass JW bestimmte Straftaten nicht begangen hat, stelle ich mir anders vor.

    Und die zwei verbliebenen selbst vom Gericht festgestellten Vorwürfe?

    Selbst dem Gericht ist es offenbar nicht “gelungen”, alle Vorwürfe wegzubügeln. Zwei musste man durchlassen. Dafür gab’s dann aber schlicht keine Strafe. Weil JW durch die Berichterstattung schon so viel leiden musste? Und das Gericht hat dann auch noch festgestellt (nach dessen Überzeugung!), selbst das sei keine Korruption? Habe ich das alles so richtig verstanden? Im Ergebnis?

    Ist sowas dann ein “Freispruch erster Klasse”?

    Am Ende muss wohl – vor wie nach dem Prozess – doch (besser) wieder jeder für sich selbst selbst entscheiden, ob er JW glaubt.

    Darüber lese ich in vielen Medien irgendwie sehr wenig.

    Meine Meinung.

  • Taxifahrer

    |

    Escher: “…zwar habe es ein Strohmann-System gegeben, aber Wolbergs habe davon nichts gewusst.”

    Das ist der einzige Satz von Escher, der mich nicht überzeugt. Come on. Wolbergs ist nicht ganz so blöd. Natürlich wusste er von dem Strohmann-System.

  • Zapfnmandl

    |

    Vieleicht hab ich es nur überlesen, aber wurde in der Urteilsbegründung eigentlich schon etwas dazu gesagt, wie es um die Renovierungen/Kostenübernahmen in W.’s Familienumfeld steht, die vom IZ bezahlt wurden?

  • Johann Doe

    |

    Die heutige Urteilsbegründung verstehe ich gar nicht.
    Ich vergleiche das mal mit Hoeneß.
    Da wurde, trotz Bankgeheimnis, das öffentlich. Er selber war sich ja keiner Schuld bewusst. Er hat die Gewinne auf seinem Zockerkonto nicht versteuert, die Verluste aber auch nicht steuerliche geltent gemacht. Er hat mit einer Selbstanzeige und einer hohen Zahlung versucht den Gesetzen zu entsprechen.
    Vorher hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Öffentlich wurde er fertig gemacht.
    Trotzdem musste er ins Gefängnis.

    Bei einem gewählten Volksvertreter würde ich meinen, sollte die Latte höher liegen.
    Ich kann das nicht so richtig nachvollziehen, warum er hundertausende an Euro von Bauträgern für seinen ewigen Wahlkampf bekommen hat und natürlich sind die Bauträger schuldig, aber vom ihm soll es keinerlei Gegenleistung gegeben haben.
    Irgendwie widerspricht das meiner ganzen Lebenserfahrung, dass es nichts geschenkt gibt.

    Ich hab in Erinnerung, dass vor Jahren es mal eine Meldung gab, dass Wolbergs eine höhere Quote wie 20% von Sozialwohnungen ablehnte, weil sonst weniger gebaut werden würde.
    Hatte ich damals nicht verstanden, wenn München oder auch Wien eine wesentlich höhere Quote haben, dass ein SPD Mann das ablehnt.
    Irgendwie wurde das aber vergessen, oder wurde das mal im Prozeß erwähnt?

  • auch_ein_regensburger

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    Sehr interessant ist auch der Teil der Urteilsbegründung, in der die Richterin Frau Escher „Hass und Häme“, die Wolbergs in sozialen Netzwerken entgegenschlagen, als strafmildernd anführt. Gute Frau! Ob Sie hier mitgelesen hat?

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Frau Escher hat sich mitleidsduselig mit Wolbergs gemein gemacht, im Sinne der Voßkuhle-Diktion, die Täter seinen Opfer der Umstände. Das scheint sich durch die Richterschaft auszubreiten. Zu sehen aus an den Urteilen derer, die noch nicht so lange in unserem Wertesystem anwesend sind. Festgestelltes Vergehen ohne Strafe geht garnicht.
    Gut, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Die Rechtsbildung in diesem Bereich muß aus das Thema “Anfüttern”, wie hier vor der OB-Wahl geschehen, unter die Lupe nehmen.

  • R.G.

    |

    @Rainer Wehpunkt
    Gestern war für mich großer Gewinntag.
    Ich hatte erstens früh gewettet, dass bei der Prozessführung nur ein sehr “mitfühlendes” Urteil rauskommen könne. Mein Gewinn hier: Bloß 100 Euro, weil das noch weitere Personen für möglich hielten.

    Und zweitens, dass nach dem Urteil Oberbürgermeister Wolbergs eine Fäkalwortspende hören ließe. Mein Gewinn dabei: 200 Euro, weil jeder sagte, das macht der nicht, der ist aus feinem Haus!

    Es bleibt trotzdem die Hoffnung, selbst wenn er glaube, dass man ihn wie … behandelt habe (einen Dank an seine Kinderstube für seine gehobene Wortwahl!), dass er aus dem Geschehenen nicht den Schluss ableiten möge, nachtragend “stinkig” auftreten zu sollen.

    ; )

    Regensburg soll kein Klo-burg sein!

  • Lotte E.

    |

    Der einzige, der einem in der ganzen Sache leid tun kann, ist Franz W. Er hat für Herrn Tretzel die Drecksarbeit gemacht und Herrn Wolbergs die Renovierung organisiert und was hat er davon gehabt? Rein gar nichts, außer dass sein Ruf ruiniert ist und er keinen Job mehr bekommt. Bei ihm hätte ich es verstanden, wenn man von Strafe absieht.
    Zweierlei Maß innerhalb eines Urteils?

  • Checker

    |

    Hans:

    Bleib doch mal ganz entspannt. Ist halt mal so die Kleinen hängt man wegen 100 Euro zu Weihnachten und die Großen lässt man anscheinend wegen 2 mal 150.000 Euro Vorteilsnahme laufen. OK

    Wenn das unser Rechtsstaat so sieht ist das eben so. Sich aber dann noch als großer Sieger zu sehen und die Sache zu feiern mit Sekt und Champagner. Und die Staatsanwaltschaft auf Übelste zu beschimpfen. Warten wir mal ab.

    Immerhin hat ja der gute Freund von dem suspendierten OB 10 Monate auf Bewährung aufgebrummt bekommen und 500.000 Euro Geldstrafe. Das bekommt ja auch kein Ladendieb beim ersten mal. Der OB hat sich anscheinend in einer feinen Gesellschaft bewegt von der die Richterin wie sie selber angemerkt öfter Briefe bekam. Nichts für ungut. Nur eine unwichtige Stimme aus der Masse. :)

  • Checker

    |

    Lotte E.:

    Ich verstehe menschlich was Sie meinen.

    Aber wenn einer beim Klauen schmiere steht. Oder eben den hohen Herren bei Straftaten willig hilft ist er halt auch mit dran. Er hat auch jahrelang gut verdient damit. Mitläufer gibt es leider oft viel zu viel.

  • Stadtamhofer

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    Kommentar gelöscht. Bitte etwas sachlicher.

  • Lothgaßler

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    => „Er hatte das Amt, auf das sich die Spenden bezogen noch nicht inne“, so Escher.
    Na ja, das ist natürlich eine sehr enge Sicht auf die Dinge und verkennt wie Entscheidungen in der Verwaltung und in den Fraktionen vorbereitet werden. Wolbergs war nicht irgendwer in der SPD, sondern bildete zusammen mit Norbert Hartl das Führungsduo, und die bestimmten das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion.
    Und Wolbergs hatte auch als 3. Bürgermeister eine offizielle Vertreterfunktion im Bau- und Vergabeausschuss, nachzulesen auf einer Internetseite der Stadt Regensburg: “…Joachim Wolbergs vertrat den Oberbürgermeister im Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten, im Kulturausschuss und im Bau- und Vergabeausschuss…” (https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/oberbuergermeister-buergermeister/joachim-wolbergs)
    => Er wusste was sich tut und war auch amtsmäßig als Vertreter mit dabei.
    Und noch ein Einwand der meiner Meinung nach gegen die Sicht der Richterin spricht: Die Spenden wurden im Wahlkampf in der Erwartung der Erringung des Spitzenamtes gewährt. Es ist und bleibt eine Gradwanderung gegen oder für Wolbergs. Ich bleibe in meiner Sicht kritischer als die Richterin.

  • Klara Geznicht

    |

    Und in Märchenland Provincia gäbe es dann einen echt ambitionierten und vor allem unabhängigen Wahlververein – vielleicht mit dem schönen Namen Brücke, wie wär das? -, der sich meinetwegen auf die Fahnen geschrieben hat, zum Wohle Regensburgs Menschen über Ideen zusammen zu bringen oder so, und an dessen Spitze jemand steht, der/die nicht gerade wegen Vorteilsannahme verurteilt worden ist und nicht die Stadtgesellschaft spaltet.
    Aber wie in der heutigen MZ ein Buchhändler (ausgerechnet!) den Schuldspruch in einen Freispruch umdeutet, ist nur ein Beispiel aus der Regensburger Realität.
    Klarer geht’s nicht! (Für mich schon heute ein geflügeltes Wort. Sollte sich Wolli schleunigst patentieren lassen, bevor es auf Ribisls Wahlplakaten steht.)
    Schaust halt amal bei uns vorbei, Donald, wennst no was lernen willst!
    Checker for Bürgermeister!!!
    So, und jetzt geht’s mir besser.

  • Johann Doe

    |

    Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg:

    – Trennen Sie Dienst und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen.

    – Korruptive Handlungen können einerseits spontan erfolgen oder planmäßig über einen längeren Zeitraum aufgebaut werden. Dies erfolgt häufig mit dem Hinweis, dass der Empfänger diese Anerkennung aufgrund seiner Bemühungen verdient habe und soll bei ihm das Gefühl der Dankbarkeit hinterlassen. Der Annahme größerer Zuwendungen wird hiermit jedoch der Boden bereitet und schließlich eine Atmosphäre geschaffen, in der „eine Hand die andere wäscht“.

    – Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen zur Korruptionsprävention.

    Ich verstehe die Urteilsbegründung so, dass dies für Wolbergs nicht gilt. An die Richtlinie muss man sich also nicht halten? Gilt das für alle Beamten der Stadt Regensburg?

  • Biber

    |

    Das Urteil ist wohl im Rahmen des Erwartbaren. Ich hätte es mir anders gewünscht, ich bin aber nicht das Gericht. Ein anderes Gericht hätte vielleicht anders entschieden, aber hier war eben dieses Gericht zuständig. Mit all dem kann und muss man leben.
    Interessant ist die Urteilsbegründung, die ist nämlich ebenso abstrus wie die Verhandlungsführung von Frau Escher. Hätte man mit viel Wohlwollen zunächst noch annehmen können, der laissez-faire Umgang mit dem vollkommen inakzeptablen Benehmen Wolbergs` sei ein besonders geschickter Versuch des Gerichts gewesen, ihn aus der Reserve zu locken, so musste man das spätestens nach Einbeziehung eines Artikels nebst Kommentaren von RD vergessen. Es war unübersehbar, dass Frau Escher in diesem Verfahren nicht mehr die Fäden in der Hand hielt. Dabei möchte ich ihr nicht unterstellen, sie sei von vornherein auf Wolbergs`Seite gewesen; ich glaube auch nicht, dass sie mit der juristischen Würdigung der verhandelten Sachverhalte überfordert gewesen wäre. Aber offenkundig war sie mit der Aufgabe überfordert, sich die nötige emotionale Distanz zu bewahren, die ja eine Grundvoraussetzung gelingender Rechtsprechung ist. Frau Escher wurde quasi überflutet von der massiven Emotionalität im Gerichtssaal; und diese kam praktisch ausschließlich von Wolbergs und seinem Verteidiger. Unterm Strich war Wolbergs mit seinem rotzigen, pubertären Auftreten höchst erfolgreich; und die krude Logik seines Verteidigers, der im Grunde alle Vorwürfe gegen seinen Mandanten eingeräumt hat, aber trotzdem einen Freispruch verlangte, wurde vom Gericht übernommen. Wolbergs hat diese “Taktik” sicher nicht gewählt, weil er so verzweifelt war, sondern weil er damit vermutlich schon zeitlebens erfolgreich ist. Und einem solchen Verhalten ist in der Tat schwer zu begegnen. Denn wer sich “anständig benimmt”, wer auf Diskurs und Ausgleich und Sachlichkeit setzt, hat schon von vornherein verloren. Und wenn einer wie Wolbergs seinesgleichen begegnet, wird er sich unterordnen und den anderen idealisieren (wie bei Schaidinger) oder die beiden einigen sich, nach fallweiser Klärung der Rangfolge, auf eine Art von (vorübergehendem) Nichtangriffspakt, was sogar zu einer recht engen Zusammenarbeit führen kann (wie bei Hartl). Mir fällt in diesem Zusammenhang Margit Wild ein, die unlängst meinte, sie sei den Beiden (Wolbergs und Hartl) nicht gewachsen gewesen. Auch Frau Escher war Wolbergs nicht gewachsen, aber sie war nun mal die Chefin im Gerichtssaal, da gab es keinen Spielraum, deshalb gingen seine Ausfälle auch nicht gegen das Gericht, sondern gegen den Rest der Welt, vorwiegend die Staatsanwaltschaft. Die Urteilsbegründung zeigt, wie sehr sich Frau Escher der Wolberg`schen emotionalen Wucht gefügt hat. Immerhin wäre selbst dieses (milde) Urteil ohne eine persönliche Ehrenerklärung der Richterin für Wolbergs ausgekommen.

  • Rainer Wehpunkt

    |

    @ R.G.
    4. Juli 2019 um 10:49 | #

    Aus dem Leid anderer Menschen finanziellen Vorteil zu ziehen, ist ja wohl unterste Schublade. Meine Empfehlung: einen Teil des Wettgewinnes einer guten Sache spenden, zB. einem*r der OB2020-Kandidatinnen.

    Wer weiß, vielleicht wollen Sie in absehbarer Zeit ja mal ein günstiges Baugrundstück erwerben, dann könnte das auch noch von Nutzen sein. Und keine Sorge, es kann nichts passieren, wir haben ja gestern gelernt: solange noch keine “Verknüpfung zur Dienstausübung” vorliegt, ist es nicht strafbar.

    Muss jetzt aber Schluß machen, weil ich zur Polizei wegen dieser schrecklichen Ermittlung vorgeladen wurde. Ich bin da “einem Irrtum unterlegen” und werde trotzdem gnadenlos verfolgt. Wer aber bitteschön soll denn ahnen, dass diese seltsamen runden Strassenschilder – weiß mit rotem Rand und in der Mitte steht irgendeine eine wirre Zahl – die Einhaltung einer Geschwindigkeit fordern?
    Es handelt sich hier eindeutig um einen “Verbotsirrtum” meinerseits. Gut, dass es noch einer Richterschaft gibt, die mich beschützen wird.

  • Mr. T.

    |

    Biber, genau so ist mir das auch vorgekommen. Sie hat Wolbergs deutlich mehr verteidigt und erklärt als seine Advokatenriege.

  • Checker

    |

    Reiner Wehpunkt,

    ich wünsche Ihnen eine milde Richterin die alles glaubt. ?

    Wenn jemand mit Drogen erwischt wird würde ich ihm zukünftig auch immer raten es auf einen guten Freund zu schieben. Selber wird ja keiner mehr so blöd sein so was zuzugeben. ?

    Und wenn dann sollte zumindest von Strafe abgesehen werden. Einer der mit Drogen zu tun hat ist ja wirklich bestraft genug.

    Wie soll der sonst jemals wieder auf die Beine kommen. ?

  • auch_ein_regensburger

    |

    @ Checker
    Wie wäre es einfach mal mit der Einsicht, dass Sie mit Ihrer hämischen, hasserfüllten Vorverurteilung, die Sie hier vom ersten Tag an in permanenter, sehr bald kaum noch zu ertragender Wiederholung breitgetreten haben, komplett falsch gelegen haben?

  • GSH

    |

    Gerne möchte ich nochmals Alexander Van Der Bellen zitieren: “So sind wir nicht.”

    Regensburg ist nicht wie Wolbergs und bedient sich auch nicht der Sprache des Herrn Wolbergs. Den Schleier der Vorteilsannahme hat er über die Stadt gelegt.

    Gerne erinnern wir uns an das Eröffnungsspiel der Continentalarena, als Wolbergs die letzten zehn Minuten (gegen die Ostbayernauswahl) im Jahntrikot aufgelaufen ist. Was damit gesagt werden will: Peinlich war ihm noch nie was.

  • Mr. T.

    |

    Frau Strasser von der MZ schrub gerade: “Die Kammer hält es für schwer vorstellbar, dass Tretzel und W den dritten Bürgermeister, der Wolbergs damals war, für ausreichend einflussreich erachteten, was Entscheidungen über Bauprojekte betrifft.” Unglaublich, wenn das so gesagt wurde. Ich lass mir eingehen, wenn man begründet, dass man nicht nachweisen kann, dass ein Einfluss das Ziel war, aber doch bitte nicht so naiv. Wolbergs war zu dem Zeitpunkt 3. BM und designierter OB und nicht Nachtpförtner im Rathaus. Die Spenden waren klar zur Sicherung des OB-Postens gedacht und somit eine Art Vorschuss für Diensthandlungen.

  • Checker

    |

    auch_ein_regensburger:

    Das wäre für mich gar nichts. Wolbergs ist für mich immer noch der Inbegriff eines korrupten Politikers und so lange wir Meinungsfreiheit haben werde ich das auch sagen.

    Für mich lebt Wolbergs in seiner eigenen Welt und Vorstellung. Nun gibt es eine Richterin die zumindest teilweise diese Sicht der Dinge teilt. Na und.

  • Blas Femi

    |

    Welchen OB-Kandidaten soll ich jetzt schon mal anfüttern, wenn ich Ende 2020 eine Baugenehmigung für ein ungewöhnliches Bauwerk stellen möchte? Jetzt wäre es vielleicht unmoralisch, aber straffrei für den/die zukünftige*n OB*in?

  • Checker

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine andauernden Wiederholungen.

  • Wiss Mit.

    |

    Also wenn ich mir die Kommentare hier so durchlese, bezweifele ich stark, dass viele der hier Kommentierenden das Verfahren oder die Urteilsbegründung überhaupt zur Kenntnis genommen haben.

    Wie hier versucht wird die vorsitzende Richterin als naiv oder gar dümmlich darzustellen ist für mich als Jurist unbegreiflich. Ich will sie hier nur insoweit aufklären, dass die Vorsitzende Richterin das Urteil natürlich nicht alleine gefällt hat.
    (Große Strafkammer undso; aber Fakten scheinen sie ja ohnehin nicht zu interessieren)

    Wenn sie Herr Rainer Wehpunkt oder auch die Anderen die hier lauthals schwadronieren, dass Herr Wolbergs doch hätte viel härter bestraft werden müssen, dass auch nur im Ansatz irgendwie juristisch begründen könnten, wäre ich sehr überrascht.
    Denn wenn sie nur etwas mit der Strafprozessordnung vertraut wären, dann wüsten sie auch, dass die vernichtende Kritik an den Ermittlungsbehörden
    juristisch sehr wohl gerechtfertigt ist und das dies nichts damit zu tun hat, wie auch immer Herr Wolbergs sich inszeniert (Was man selbstredend durchaus kritisch betrachten kann).

    Da wären zum einen die geglückten TKÜs mit den vorbildhaften Verschriftungen, die Haftbefehle ( bei denen sich im Laufe der Beweiserhebung herausgestellt hat, dass die Haftgründe einwandfrei vorlagen) oder die reflektierte Forderung Herrn W wegen Bestechlichkeit zu Verurteilen, obwohl das Gericht die Anklage im Zwischenverfahren diesbezüglich (!) nicht einmal zugelassen hat.
    Und ob die weiteren Verfahren, mit denen Herr W von der selbsternannten objektivsten Behörde der Welt überzogen wird, überhaupt zulässig sind, wird der BGH zu klären haben. (Grundgesetz, Strafklageverbrauch undso u know)

  • Scientia

    |

    Herr Wolbergs hat doch in etwa gesagt, wer jetzt noch behaupte, er sei ein korrupter Politiker, der habe die Realität aus den Augen verloren. Das Gegenteil ist der Fall. Wolbergs ist in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden. Vorteilsannahme ist ein Korruptionsdelikt (vgl. MüKoStGB/Korte, § 331 Rn. 1; Lackner/Kühl/Heger, § 331 Rn. 1; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, § 331 Rn 1ff). Mithin hat nach Überzeugung der Kammer Wolbergs ein Korruptionsdelikt begangen. Nun zu sagen Wolbergs sei korrupt, entspricht ergo dem Tenor des Urteils.

    Im übrigen schließe ich mich hinsichtlich einer vorläufigen rechtlichen Bewertung den Ausführungen von Prof. Dr. Müller im beck-blog (https://community.beck.de/2019/07/04/zum-urteil-im-regensburger-prozess-um-vorteilsannahme/vorteilsgewaehrung) an und kann die Lektüre dieses Beitrags überaus empfehlen. Es wird interessant, wie die schriftlichen Gründe des Urteils aussehen.

  • Joe Kermen

    |

    Ich denke die Richterin hat einen schwierigen aber guten Job gemacht.
    Ich zweifle nicht an dem Urteil.
    Ich glaube Joachim Wolbergs sogar dass er sein Handeln als völlig legitim ansieht. Und ebenso das ihn die letzten drei Jahre fertig gemacht haben.

    Aber ich denke das er die rein moralische Verfehlung nicht versteht. Und ich glaube das unsere Demokratie und unser parlamentarisches System auf allen Ebenen Probleme mit Spenden und “politischer Landschaftspflege” hat.
    Manchmal kann man alles richtig machen und trotzdem ist es falsch.

  • Checker

    |

    Herr Jurist Wiss mit:

    Der Name ist ja hervorragend gewählt.

    Wir sind vielleicht nicht alle so gebildet wie Sie aber wir können anscheinend Recht von Unrecht unterscheiden. Zumindest so wie wir es wahr nehmen.

    Das Urteil zu verantworten hat die Vorsitzende Richterin. Das nächste Verfahren gegen den ehrenwerten Herrn Wolbergs hat das OLG in Nürnberg angeordnet.

    Ich denke auch dort sitzen Juristen. Der Freunde von Wolbergs hat in dem Verfahren einen Strafbefehl über 500.000 Euro akzeptiert. Saubre Freunde hat Herr Wolbergs.

  • BKant

    |

    Die Berichterstattung von r-d zum Prozessverlauf, meine Hochachtung vor dieser journalistischen Arbeit. Danke. Im Vergleich zum MZ-Newsblog hatte man (abundan) den Eindruck, dass die auf einer anderen Veranstaltung waren. #egal.
    Trotz PAG und sonstigen Verschärfungen in unserem Frei-Staat, bin ich doch noch immer froh, dass die Justiz (Richterin und beigestellte Richter) nach Gesetzeslage urteilen und sich nicht in Foren ihre Meinung vom „Volksgerichtshof” abholen müssen, der hier in den meisten Kommentaren wütet.

  • R.G.

    |

    @Wiss Mit
    “Denn wenn sie nur etwas mit der Strafprozessordnung vertraut wären, dann wüsten sie auch, dass die vernichtende Kritik an den Ermittlungsbehörden
    juristisch sehr wohl gerechtfertigt ist und das dies nichts damit zu tun hat, wie auch immer Herr Wolbergs sich inszeniert (Was man selbstredend durchaus kritisch betrachten kann).”
    Lassen Sie mich grundsätzlich festhalten, wenn in einem zeckgewidmeten Raum (z.B. einem Gericht) angeblich einem einzigen Akteur ein aufbrausendes Auftreten scheinbar ungehindert gestattet würde, während andre sich dort traditionell diszipliniert zu verhalten haben und notfalls durch verschiedene Maßnahmen dazu gebracht werden, sehe ich einen Vertrauensverlust beim gemeinen Volk schon vor Urteil für sehr wahrscheinlich an.
    Schwerwiegende Ermittlungsfehler, so sie irgendwo vorlägen, sollten dennoch nicht Richter aus ihrer Rolle so weit herausführen, dass im Gerichtsaal gefühlt eine Art therapeutischer Raum entsteht, in dem jedwede Gefühlsäußerung als Folge vorheriger Negativerfahrungen ent-schuldigt wird. Ein Gericht möge bitte auch keine Heil-stätte werden wollen.
    Den Emtotionen Grenzen zu setzen, Ausbrüche eines Angeklagten bewusst zu unterbrechen, schützt ihn selbst vor Entblößung.

    Für sehr bedenklich halte ich weiters die mögliche Begründung, ein Angeklagter sei durch Hass und Häme in Foren umzumutbar gequält gewesen, wenn nicht gleichzeitig mit den Kritikerstimmen seine eigene Wortwahl und die seiner sich namentlich zu erkennen gebenden Anhänger berücksichtigt wird.

    Ich bin immer noch- wie seit Beginn von mir geäußert- der Meinung, “dem Rechsstaat” bzw. seinen Vetretern sei dringend angeraten, “sich” endlich wieder besser, in für Nichtjuristen verständlichen Worten, zu begründen und zu erklären.
    Respekt vor den Laien drückt sich darin aus, erst mal gar kein “Verständnis für juristische Zusammenhänge” zu erwarten, bevor man diese ihnen anhand eines Prozesses samt Urteils nicht geduldig auseinandergesetzt und etwas Zeit gegeben hat, sie zu verarbeiten.

    Jetzt wäre die Stunde der Didaktiker unter den Juristen, in Foren willig Zusammenhänge erklärend, unterwegs zu sein.
    Wo sind die alle?

    Nachsatz: Die Regensburg-digital Autoren habe ich als mit dem Prozess stark gewachsene und faire Charaktere erlebt. Ich möchte mich bei ihnen ausdrücklich bedanken.

  • Dominik Müller

    |

    @Checker:
    “Der Freunde von Wolbergs hat in dem Verfahren einen Strafbefehl über 500.000 Euro akzeptiert. Saubre Freunde hat Herr Wolbergs.”
    In diesem Verfahren gab es keinen Strafbefehl. Der ehemaligen IZ-Manager wiederum akzeptierte einen Strafbefehl über 500 Tagessätze, nicht “bloß” 500.000€.

    Ereifern Sie sich nicht weiter, die Todesstrafe ist in Deutschland abgeschafft und das ist auch gut so.
    Und dass Wolbergs ruiniert ist, dem stimme ich durchaus zu, zumal das jetzige Urteil der SPD hilft, sich etwas zu sanieren. https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/wolbergs-nachrichten/neue-verbindlichkeit-in-affaere-wolbergs-23476-art1521680.html

  • Giesinger

    |

    Werden die Verfahrenskosten eigentlich noch irgendwo, irgendwann veröffentlicht? Oder unterliegen die dem Datenschutz? (Danke für Antworten)
    In welchem Verteilungsschlüssel werden diese auf die drei schuldig gesprochenen umgelegt?

    Vor allem (erst recht noch von der heutigen Urteilsbegründung) bin ich schwer enttäuscht. Liest sich ja eher wie ein Verteidiger-Plädoyer (MZ-Blog).

    Ich hoffe sehr auf eine Revision. Nichtsdestotrotz Brücken-Leute, feiert erst mal schön unter euch, es sei Euch gegönnt.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt…
    Damit meine ich keineswegs, daß für Euch Hoffnung bei einer Wahl besteht. Unmöglich, da ist Regensburg nun zutiefst in zwei Lager gespalten.
    Damit meine ich meine persönliche Hoffnung nun auf den BGH und die übrigen Verfahren.

  • auch_ein_regensburger

    |

    Echt unglaublich, wieviele hier meinen, sie wüssten besser als die Richterin, also eine professionelle Juristin, was in diesem Land Recht ist und was nicht. So etwas nennt sich wohl Realitätsverlust.

  • K. A.

    |

    Was mich an der Sache am meisten schockiert hat, war dass es in Deutschland eine Staatsanwaltschaft gibt, die Beweismittel manipuliert. Ich meine die Verschriftlichung der Abhörprotokolle, in denen alles möglichweise Belastende enthalten war, Entlastendes aber fehlte.
    Dass so etwas in Deutschland möglich ist, konnte ich mir bis vor einem Jahr einfach nicht vorstellen. Das geht an die Substanz des Rechtsstaates. Diese Leute müssen aus ihren Positionen entfernt werden.

  • Tausche_gern

    |

    Ich will mir nicht erlauben, die juristische Komponente zu beurteilen, aber eines sollte jedem mit gesundem Menschenverstand sauer aufstoßen.

    Der kleine “FW” bekommt eine Strafe, der große “JW” nicht, weil er angeblich ruiniert ist.
    Nur zur Klarstellung Franz W. bekommt nicht ab sofort eine lebenslange Pension, er ist tatsächlich ruiniert und kann schwer wieder Fuß fassen.

    Wolbergs hingegen, bekommt ab nächstem Jahr, (falls er kandidiert, auch wenn er nicht gewählt wird) eine lebenslange Pension in Höhe von rund 70 Prozent seines OB-Gehalts (ca. 10.000 Euro). Ich sage es ganz offen, für eine jahrelange Zahlung von rund 7000 Euro monatlich (ohne dass ich eine Gegenleistung erbringen muss) dafür gehe ich gerne auch durch drei harte Jahre und lasse mich auch beim Einkaufen schief ansehen…das ist ein finanzielle Jackpot!
    Mit diesem monatlichen Salär kann ich irgendwo in einer schönen Gegend Deutschlands ein schönes Leben als Privatier beginnen, täglich ausschlafen, um die Welt reisen, Golf spielen etc…
    Fazit: so “ruiniert” wären wohl viele gern!
    Das als “strafmildernd” anzuführen hat schon einen sehr faden Beigeschmack für einen Normalverdiener!

  • cop

    |

    Das mit dem “Verbotsirrtum” gefällt mir. Das war bislang immer der Freibrief bei zwielichten Politikern.

  • gustl

    |

    Wolbergs:”endlich ist mir Gerechtigkeit widerfahren, nach drei Jahren Jagd wegen nichts”. Das Korruptionsdelikt “Verteilsannahme” als “nichts” zu bezeichnen ist schon sehr böse. Hoffentlich nehmen sich rechtschaffende Beamte das von Wolbergs begangene “nichts” nicht zum Vorbild.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Tausche gern” – Wolbergs will sich ja gar kein schönes Leben machen; er
    will Poltik machen.

  • Mr. B.

    |

    @gustl
    Da stimme ich ihnen voll und ganz zu.
    Da sieht man mal, was man als OB eigentlich für Hauptaufgaben hat, wenn das private große Geld alleine regiert und die ehrenwerte Gesellschaft, ohne Moral und Anstand, immer noch mehr, ja alles haben will. Da werden einfach mal zig Millionen (und das auch schon in der Provinzstadt wie Regensburg) hin und hergeschoben. Alles natürlich bis zum Grau- und ganz Dunkelbereich. Dann kann man auch noch “gute Freunde” und Angehörige der Familie nebenbei bedienen. Die Vorteile und Vergünstigungen zahlen ja andere. Die seriöse Wirtschaftskanzlei wird ja alles prüfen!!???
    Kommt die Sache dann, wie hier in Regensburg geschehen, ans Tageslicht, ist der Aufschrei der Beteiligten und sog. ehrenwerten Gesellschaft groß, denn der Normalbürger sollte ja davon nichts mitbekommen.
    Die Verdachtsmomente sind so groß, dass die Staatsanwaltschaft einfach ermitteln muss und sofort ist der Feind gefunden. Dass sich die Ermittlungen gegen Politiker und das große Geld schwierig gestalten werden, ergibt sich von selbst, denn es darf ja eigentlich in keiner Weise sein. Es geht um Ansehen und Ehre. Jeder Bürger und Steuerzahler hat ein Anrecht, dass diese Sache aufgeklärt wird.
    Wie man jetzt bei diesem Fall gesehen hat, sind die Vorwürfe dagewesen, aber Personen und Zeugen in “angesehenen Positionen” konnten oder wollten sie z.T. an nichts oder gar nichts mehr erinnern. Warum wohl??????
    So wird es schwer für die Gerichte.
    Die Staatsanwaltschaft und die Ermittler haben jedoch in meinen Augen -ohne Stellung und Ansehen der Personen- ermittelt und so kam vieles für den Bürger/Wähler ans Tageslicht, was er nicht wissen sollte und durfte, auch wenn es zuletzt aus Mangel an Beweisen -eben Aussagen der o. g. Personen und Zeugen- nicht zu einer Verurteilung kam. Daneben die hochbezahlten Wirtschaftsanwälte, welche die schwachen Zeugenaussagen noch schwächer machen und die Paragraphen in diesem Bereich bis in den letzten Winkel kennen und ausdehnen und im Übrigen bei solchen extremen Komplexen nur einen Fehler suchen (an der Sache wird ja meistens gar nicht gerüttelt), denn die Gesetzte haben sie ja für die Regierungen teilweise selbst hauptverantwortlich -im Auftrag- mitgeschrieben.

    Da wird es vermutlich auch für die Richterschaft schnell eng. Hier in Regensburg standen zum ersten Mal die hohe Politik und das große Geld der ehrenwerten Gesellschaft (Förderer, Spender, Unterstützer) vor Gericht. Der Hauptangeklagte stellt sich, obwohl es nur um Vorsatzstraftaten geht, wie ein gebrochenes Lämmchen hin, schimpft und schreit, was ihm alles angetan werde. Ein aktives Mithelfen zur Aufklärung von seiner Seite gibt es auch nicht (nichts gewusst, nichts gelesen, keine Ahnung von irgendwas). Es ging ja auch nicht um einmal Schwarzfahren mit dem Bus.
    Um trotzdem noch ein wenig die Demokratie zu schützen, wurden die vom OB vorgetragenen Schäden an seiner Person voll mit eingerechnet, obwohl er sich selbst in diese Gefahr begeben hat. Also bekommt der OB zweimal eine Verurteilung ohne Strafe und der andere wird freigesprochen. Das große Geld wird ebenfalls verurteilt und zahlt die Strafe aus der “Taschengeldkasse”! Die Angeklagten stellen sich als große Sieger hin -man will ja weiterhin geachtet und verehrt vom Volk- durch die Stadt gehen.
    So kann es auch zu einem “Urteil in Namen des Volkes” kommen. Der angerichtete Schaden bleibt vermutlich bestehen und schon morgen wird wieder von anderen Staaten berichtet, welche keine stabile Demokratie haben und korrupt sind. Das soll einer noch verstehen??????????!!!!!!!!!

  • Giesinger

    |

    Zitat von
    Mathilde Vietze
    6. Juli 2019 um 14:18 | #

    “Zu „Tausche gern“ – Wolbergs will sich ja gar kein schönes Leben machen; er
    will Poltik machen.”
    ——————-

    Frau Vietze, jetzt setzen Sie noch das Adjektiv “vorgeblich” mit ein, dann paßt der Satz auch für mich.

    Ansonsten, Herzlichen Dank @”Tausche gern”.

    @Tausche gern, ich denke, so manch eine(r) würde dafür sogar jahrelang Hagebutten-Tee trinken, und selbst als starker Raucher dafür auch das Rauchen und Kaffee-Trinken aufgeben.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Giesinger” – Viele Wohlgesonnene würden Wolbergs wünschen, daß er sich
    ein schönes Leben macht. Die Frage, warum er das nicht will, kann ich Ihnen
    leider auch nicht beantworten. Am besten fragen Sie ihn selbst.
    Ihnen alles Gute und viele liebe Grüße

  • Giesinger

    |

    Zu Frau Vietze 16:44
    “Am besten fragen Sie ihn selbst.”
    ———
    Nie wieder im Leben, erst recht nicht heutzutage (da kriegst ja Angst)!

    Zuletzt habe ich ihn mal vor ca. 25 Jahren in der Mälze was gefragt bzw. mit etwas “Unbequemen” konfrontiert, und ich muß Ihnen sagen Frau Vietze, er ist sich und seiner Art seither treu geblieben!

    Nichtsdestotrotz, werte Frau Vietze, auch Ihnen (unbekannterweise) alles Gute und viele liebe Grüße zurück.

  • Checker

    |

    Mathilde Vietze:

    Wolbergs ist ein Besessener. Er glaubt an seine Sendung der beste OB für Regensburg zu sein . Und nur er kann Regensburg voran bringen.

    Jeder der da nicht mit macht. Der Staatsanwalt eine freie Presse RD oder Forum Schreiber sind Feinde und werden mit allen Mitteln bekämpft und verunglimpft.

    Warten wir mal ab ob er mit dieser Masche durchkommt. Bei der Richterin hat es anscheinend geklappt.

  • Queen of Suburbia

    |

    @ Rainer Wehpunkt

    Wo hat Tina Lorenz diesen Kommentar veröffentlicht? Er drückt Haltung, Mut und Offenheit aus, die sämtliche Vertreter sonstiger Parteien in Regensburg bisher schmerzlich vermissen lassen.

    Aber: Gibt es die Piraten in Regensburg überhaupt noch? Die Regensburger Pirateninfos auf der offiziellen Webseite und auf Facebook sind alles andere als aktuell. Vielleicht finde ich aber nur nicht die richtigen Seiten.

    Falls Sie einen Link kennen, der über die aktuelle Arbeit der Piraten/Tina Lorenz in Regensburg Aufschluss gibt, wäre es nett, wenn sie diesen mitteilen würden.

  • Hutzelwutzel

    |

    Jetzt lasst och bitte mal die arme Richterin in Ruhe! Ich muß ihr zustimmen, dass Wohlbergs schon arg “rumgezogen” wurde. Vor allem in Vergleich zu anderen bayerischen Fällen, und gar nicht zu Fällen gewordenen Dingen mit Politbezug. Dies alles subsumiert ist Wolbergs das unschuldigste Lämmlein, das es jemals gab.
    Was hatte er denn “böses” gemacht? Nichts anderes wie schon seit Menschengedenken besonders in Bayern stattfindet. Da hatte eben mal die SPD in Regensburg einen Vorteil, dafür wird es die auf Bundesebene bald gar nicht mehr geben. Mission accomplished!

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