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Klare Rechtslage, aber...

Vom Recht auf ein Dach überm Kopf…

Man hat nicht viel zu erwarten, wenn man hierzulande abstürzt. Aber immerhin: Jeder deutsche Staatsbürger und jeder Ausländer mit Bleiberecht hat das Recht auf ein Dach über dem Kopf, eine Notunterkunft. Eigentlich. Rechtsanwalt Otmar Spirk berichtet über seine Erfahrungen mit dem Thema in verschiedenen Landkreisgemeinden.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auf Artikel 1 Absatz 1 stützen die Gerichte das Recht von Obdachlosen auf Unterbringung. Foto:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auf Artikel 1 Absatz 1 stützen die Gerichte das Recht von Obdachlosen auf Unterbringung. Foto: Wikimedia Commons

Vor mir sitzt eine Frau. Sie ist, ziemlich offensichtlich, angeschlagen. In ein paar Tagen wird sie aus ihrer Wohnung in Schierling geräumt. Und mit ihr ihre beiden minderjährigen Kinder. Und dann? Sie hat keine neue Wohnung gefunden. Als sie das der Gemeinde mitgeteilt hat, habe man ihr gesagt: Tut uns leid, unsere Notunterkünfte sind alle belegt. Sozusagen Pech gehabt.

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Pech gehabt gibt es hier nicht…

Pech gehabt. Pech? Pech gibt es hier nicht, denn da ist das Recht völlig klar. Also schreibe ich eilig ein Fax an die zuständige Bürgermeisterin, und stelle bei Verwaltungsgericht Regensburg Antrag auf einstweilige Anordnung: Der Mark Schierling wird verpflichtet, Frau X und ihre beiden Kinder in einer Notunterkunft unterzubringen. Parallel bitte ich regensburg digital, eine Anfrage zur Sache an den Markt zu schicken, was Stefan Aigner freundlicherweise tut.

Am nächsten Tag faxt mir das Verwaltungsgericht Regensburg die Anerkenntnis des Marktes zu. Der Markt habe für die kleine Familie Pensionszimmer einer Gaststätte angemietet.

Ein Fehler mit fatalen Folgen

Wie immer kann man nun trefflich darüber diskutieren, inwieweit Menschen selber daran schuld sind, wenn ihnen die Gosse droht. Die Mandantin hier erzählt mir, begonnen haben die Wohnungsprobleme, weil sie den Mietvertrag ohne vorherige Genehmigung durch das Jobcenter Landkreis Regensburg unterschrieben habe. Die Folgen waren fatal: keine Übernahme der Umzugskosten, kein Darlehen für die Mietkaution. Während der ursprüngliche Eigentümer ihre Mietschulden noch toleriert habe, habe ein neuer Eigentümer sie rausgeklagt. Dass die Miete direkt vom Jobcenter an ihn überwiesen wurde, hat ihm nicht genügt. Die beim Jobcenter beantragte Mietschuldenübernahme, um den Rauswurf zu verhindern, sei ihr abgelehnt worden.

Okay, die Frau hat also mindestens einen schweren Fehler gemacht. Also Gosse? Und das auch gleich in Sippenhaft mit für die Kinder, bzw. dann Kinderheim, denn das passiert, wenn das Jugendamt erfährt, dass Minderjährige obdachlos sind.

Kein Einzelfall

Ein Einzelfall? Letztes Jahr passierte dasselbe beim Markt Beratzhausen.

Diesmal: eine siebenköpfige Familie. Die Räumung wegen Mietschulden stand ebenfalls unmittelbar bevor, als ich informiert wurde. Ein Teil der Kinder war schon auf mehrere Verwandte verteilt worden. Ich faxe den Markt Beratzhausen an: Hallo, ihr müsst die Familie unterbringen.

Ich schreibe:

„Man kann durchaus darüber diskutieren, ob erwachsene Menschen selber daran schuld sind, wenn sie auf der Straße landen. Die Gerichte haben hier entschieden, dass jedenfalls die zuständige Kommune Obdachlose in einer Notunterkunft unterbringen muss, wenn auch bei sehr niedrigen Wohnstandards. Worüber überhaupt nicht zu diskutieren ist, ist die Pflicht zur Unterbringung in einer Notunterkunft, wenn Kinder mitbetroffen sind, wie hier in fünf-facher Zahl und bis runter zum Alter von zwei und einem Jahr.“

Ich verweise den Markt auf Artikel 6 Grundgesetz:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung….
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Und weiter:

„Es ist für mich nicht im Mindesten nachvollziehbar, wieso eine Kommune mit etwa 5.600 Einwohnern nicht in der Lage gewesen ist, binnen drei Monaten eine Notunterkunft zu organisieren. Ich werde daher am Montag eine einstweilige Anordnung gegen den Markt auf Unterbringung der Familie beim Verwaltungsgericht Regensburg beantragen, sollte ich bis dahin keinen Unterbringungsbescheid erhalten. Desweiteren behalte ich mir bei fehlender Unterbringung vor, Strafanzeige wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung gegen die Zuständigen zu stellen sowie Schadensersatz einzuklagen, wenn die Kinder durch die Obdachlosigkeit Schaden nehmen sollten, was schwer zu befürchten ist.“

…selber schuld…

Der Sachbearbeiter ruft mich zurück. Das Oberhaupt der Familie sei wirklich ein …., und völlig selber schuld. Und überhaupt habe man keine Notunterkunft für eine so große Familie und freie Pensionszimmer gebe es auch nicht.

Mag schon sein, denke ich mir. Aber was hilft das den Kindern?

Nun, parallel richtet auch hier dankenswerter regensburg-digital eine Anfrage an Markt : Was ist hier los? Und siehe da: Am nächsten Tag bekomme ich die Rückmeldung, man habe mit dem Hauseigentümer geredet. Die Familie kann dort wohnen bleiben. Die Miete wird künftig direkt vom Jobcenter an den Vermieter gezahlt. Und der Bürgermeister schreibt mir, dass das alles ein großes Missverständnis sei, natürlich hätte man uswusf..

Die Geschichte hatte eine passende Fortsetzung: Es ging natürlich um – Geld. Vor einigen Wochen berichtete die Rundschau Regensburg ausgiebig über den heftigen Streit zwischen oben genanntem Hauseigentümer und dem Bürgermeister von Beratzhausen. Der Markt will nämlich die Familie in einen Wohncontainer umsetzen. Kostet 3.5000 Euro, so ein Container, und da ist doch die Notunterkunft bei mir günstiger, wettert der Hauseigentümer. Stimmt nicht, hält der Bürgermeister dagegen, auf Dauer ist der Wohncontainer günstiger, weil auch wieder verkaufbar.

Eine Abstellkammer ohne Heizung…

Zuletzt fällt mir ein anderer Streit ein, den ich allerdings schon vor Jahren mit einer Gemeinde im Landkreis Regensburg hatte. Da hatte die Gemeinde zwar einen mittellosen Wohnungslosen in den Räumen der Gemeinde untergebracht, konkret: in der Abstellkammer. Aber dem Mann im Winter auch noch einen Ofen zum Heizen zur Verfügung zu stellen, das wollte man erstmal nicht. Frierstrafe sollte sein, wäre es nach der fraglichen Gemeinde gegangen.

Mein Menschsein fasst es nicht: Einerseits dieser Riesenreichtum in unserer Gesellschaft. Andererseits muss ich mich mit Gemeinden darum streiten, dass sie sich an Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz halten. Er lautet:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Auf Artikel 1 Absatz 1 stützen die Gerichte das Recht von Obdachlosen auf Unterbringung.

Jeder Mensch mit ein bisschen Grips und Einfühlungsvermögen kann sich ausmalen, was für katastrophale Folgen es zuerst für das Leben der Kinder und Jugendlichen, und dann für die ganze Gesellschaft hat, wenn Familien auseinander gerissen werden. So wird soziales und psychisches Elend fortgepflanzt, von Generation zu Generation. Die Kosten: im Grunde unbezahlbar.

Eine gesetzliche Regelung zur Obdachlosigkeit gibt es nicht, weil das den zuständigen Landtagen die Zeit nicht wert ist. Warum wundert mich das nicht?

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Kommentare (6)

  • Ernst Seler

    |

    Meiner Erfahrung nach sind immer die Vorgesetzten in den Ämtern verantwortlich. Die Untergebenen müssen oft die harte Linie spielen, bis, ja bis die Presse und Anwälte kommen. Doch dieses Mittel stumpft sich mit der Zeit ab. Am Ende müssen Richter entscheiden. Aber Richter an unteren Gerichten beachten oft nicht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches in der Begründung eines Beschlusses feststellte, auch untere Gerichte können über Grundrechtsfragen entscheiden.

    Der DGB schreibt in einer aktuellen Stellungnahme für das Bundesvrfassungsgericht (der DGB wollte nicht, der Text ist im Internet einsehbar):

    “Seit langem ist bekannt, dass Sanktionsbescheide zu einem erschreckend hohen Anteil zu Unrecht ergeben (vgl. BT-Drs. 16/13577, S.4; BT-Drs. 17/9335, 5.12). Derzeit muss angenommen werden, dass fast die Hälfte der festgesellten Sanktionen einer Überprüfung de lege lata nicht standhalten kann. Bei den Betroffenen kann dies den Eindruck erzeugen, dass Leistungen willkürlich gekürzt werden können. Dies deutet darauf hin, dass Bund und Länder ihrer Aufsicht über die Jobcenter (§§ 47, 48 SGB II) nur defizitär ausüben.”

    http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/08/sanktionen_dgb.pdf

    Es ist davon auszugehen, Jobcenter verhalten sich bewußt in vielen Verfahren verfassungswidrig. Die nun dargestellten Fälle schreien eigentlich nach Einschreiten der Politik. Aber meine Erfahrung mit Politik zeigt, sie will diese Zustände am Jobcenter, es ist nicht nur eine Duldung der Zustände. Der Bürger soll auf den Knien daherrutschen, egal welche Grundrechte existieren. Alexis de Tocqueville hat diese Zustände vorausgesehen:

    “Heutzutage hat ein Burger, den man unterdruckt, daher nur ein Verteidigungsmittel; er mus an
    die gesamte Nation appellieren, und, wenn die ihn nicht hort, an die Menschheit; dazu gibt es nur
    ein Mittel, die Presse. …
    Die Presse ist recht eigentlich das demokratische Mittel der Freiheit. …
    Gerade in den demokratischen Zeiten, in denen wir leben, mussen sich die wahren Freunde
    der Freiheit und der menschlichen Grose immer standhaft und bereit zeigen, zu verhindern, das
    die staatliche Gewalt der allgemeinen Durchfuhrung ihrer Plane die personlichen Rechte einiger
    Individuen leichtfertig zum Opfer bringt. In diesen Zeiten ist kein Burger so unbedeutend, das
    man ihn gefahrlos unterdrucken, ist kein individuelles Recht so unwichtig, das man es ungestraft
    der Willkur ausliefern durfte. …”

    Ohne eine engagierte Presse, ohne engagierte Anwälte sind wir Bürger ganz der Willkür der Politik ausgesetzt.

  • R.G.

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    Das sind typische Beispiele, wie sich ein Land durch ambivalentes Äußern und Handeln den eigenen Zukunftskonzepten im Weg stehen kann.

    Man möchte Regensburg besser vermarkten, touristisch sei noch einiges drin. Das ist eine vernünftige Aussicht für eine Kommune, die fähig zu maßvollen und planendem Handeln ist, was beim Obdachlosenmanagement bedeutete, die Eingliederung Betroffener in normale Wohnbauten als oberstes Ziel zu sehen.

    Gleichzeitig mit der Idee der Großvermarktung des Weltkulturerbes will man aber partout ein ständig durch die Stadt wanderndes Rechtlosen- und Schuldigenvolk erzeugen, das sich von Parkbank oder Notschlafstelle zu Suppenausgaben und in überdachte Einkaufszentren und Hauseingänge bewegen soll – absolut das schlechteste Aushängeschild für eine sich zur Fremdenverkehrsregion entwickeln wollende Stadt und ihr Umland!

    Am Beispiel des Jenischen Volkes kann man sehen, dass die Nachkommen einmal Ausgestoßener aus unseren eigenen Reihen, unter Umständen über Jahrhunderte nicht mehr in die Mehrheitsgesellschaft eingelassen werden, man phantasiert sich sogar zur Rechfertigung des Abstandes zusammen, diese Sippen wären eine eigene Nation, wiewohl sich viele die direkten Ahnen mit uns teilen.
    Wer eine Familie heute wie ein schlechtes Beispiel an den Außenrand abkippen möchte, kann sich mitschuldig machen daran, dass Hunderte ihrer Nachkommen keine Chance mehr haben werden.

    Als leichte Kost zur Weiterbildung empfehle ich, sich das Gegenteil anzusehen, die Suche der Schauspielerin Christine Neubauer nach ihren Ahnen, ” Das Geheimnis meiner Familie”.
    Wie ihren Vorfahren erging es vielleicht den unseren, und trotzdem erhielten wir wie sie die Möglichkeit, in den Schutz der Gesellschaft wieder einzuwachsen und uns mit unseren Begabungen zum Vorteil einzubringen.

    Es wäre ganz spannend, bei allen Entscheidungsträgern mit scharfer Haltung gegen Obdachlose, Ahnenforschung zu betreiben.
    Können sie eine lückenlose Vergangenheit ohne Gewährung von Hilfen auf Basis von Gnade und Güte vorweisen?

  • erik

    |

    viele Deutsche erhalten überhaupt keine Unterstützung mehr, denn die Mittelschicht muss erst zur Unterschicht werden, dh. ihr kleines Vermögen aufbrauchen, um überhaupt vom Staat Hilfe zu erhalten.

    außerdem kürzlich war zu lesen:
    “Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen”, sagt Steidl. “Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.”
    Abendzeitung
    Ein Tag im Jobcenter
    Am kürzeren Hebel: Der Münchner Hartz-IV-Report

    Laut einer Meldung (basierend auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung) verzichten 3,1 – 4,9 Millionen Antragsberechtigte auf Hartz IV und leben so in verdeckter Armut. Herrscht doch in diesen Ämter ein unhöflicher und oft menschenunwürdiger Ton. Hinzu kommt das Drohzenario, das in diesen Ämtern aufgebaut wird und so manchen Anspruchsberechtigten davon abhält, zum JobCenter zu gehen.
    Und natürlich steigen die Sozialausgaben wenn man die ganze Welt mit finanziellen Versprechungen anlockt, bleibt halt weniger für die Bürger von Deutschland und die Politiker können sich trotzdem noch empören, dass die Sozialkosten steigen!

    In diesem Zusammenhang ist die Arbeitslosenstatistik nichts anderes als eine Argumentations- und Rechtfertigungshilfe für die Politik bzw. dem System, um ein krankes, korruptes, das Millionen keine reguläre auskömmliche Teilhabe am Arbeitsmarkt und Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand mehr bietet, nur noch einer Minderheit, einschließlich den Politiker selbst, dienendes Politik und Wirtschaftssystem am Leben zu erhalten. Um die Ursache für Altagsarmut und Altersarmut die unweigerlich auf, nicht ein Paar Tausend, sondern mehrere Millionen Bürger zu kommen wird und schon zu gekommen ist zu rechtfertigen, nach dem Motto, sieh her die Arbeitslosenzahl ist niedrig also muss der Umstand das du arm bist, wirtschaftlich und sozial ausgegrenzt und am Abgrund lebst an dir selber liegen.

  • Jürgen Sauter

    |

    Am 13.02.2017 ist unser Hausabgebrannt. Der Bürgermeister warvor Ort. Hilfe? Null. Seit demwohnen wir in einem geliehenen Wohnwagen. Soviel zu Notunterkunft, Pensionszimmer und so weiter. Es ist hart, aber mein Stolz ist nicht mitverbrannt.

  • erich

    |

    @ Ernst Seler – das war ja die Absicht mit der Agenda 2010 bzw. Hartz-Reformen einen Teil der Bevölkerung ins Prekariat zu verwandeln, quasi eine Art Baumwollpflücker des 21 Jahrhunderts um mit Osteuropäischen und 3.Welt-Ländern auf Personalkostenebene konkurieren zu können. Auf der einen Seite Beschäftigte mit Tarifvertrag, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen u.a. auf der anderen Seite hire&fire immer am wirtschaftlichen und sozialen Abgrund entlang.

    -kürzlich war in einer großen online Zeitschrift zu lesen:
    Auszüge:
    Frage: Gibt es Vorteile für die Leiharbeiter?
    Jahn: Der überwiegende Teil der Leiharbeiter, etwa 60 Prozent, war zuvor arbeitslos. Sie hoffen darauf, einen Arbeitgeber kennenzulernen, der sie später übernimmt…
    Frage:Wie viele Leiharbeiter würden von der 18-Monats-Frist profitieren?
    Jahn: Etwa 25 Prozent der Leiharbeiter sind länger als neun Monate bei einem Zeitarbeitsbetrieb beschäftigt.
    Nur 14 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse im Zeitarbeitssektor dauern länger als 18 Monate….
    Frage:Aber dann dürften doch immerhin die 14 Prozent künftig fest angestellt werden?
    Jahn: Das ist nicht gesagt, auch wenn sich Frau Nahles das erhofft. Die Frage ist, ob wirklich jeder Leiharbeiter nach Ablauf von 18 Monaten als regulärer Arbeitnehmer angestellt wird. Das ist eher unwahrscheinlich….
    Quelle:Zeit
    Zeitarbeit „Es gibt nach wie vor Schlupflöcher“

    -Nur noch 53 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag: „Gesellschaftlicher Skandal“

    -Die Zahl der Vollzeitstellen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Das schreibt die „Saarbrücker Zeitung“ und beruft sich dabei auf Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Danach wurden im zweiten Quartal dieses Jahres knapp 24,2 Millionen Vollzeitbeschäftigte gezählt. 1991, kurz nach der Wiedervereinigung, waren es noch 28,9 Millionen, also 4,7 Millionen mehr.
    Hohe Beschäftigung liegt an Teilzeitjobs
    Eigentlich erlebt Deutschland seit Jahren einen Beschäftigungsboom. Die Zahl der Beschäftigten wächst ungebrochen. Erst im Sommer meldete das Statistische Bundesamt einen neuen Rekord. Im zweiten Quartal zählte es 43,5 Millionen Beschäftigte.
    Dieser Beschäftigungsboom geht offenbar auf Teilzeitjobs zurück. Denn seit 1991 hat sich die Zahl der Teilzeitarbeiter mehr als verdoppelt. Sie stieg von 6,3 auf gut 15 Millionen. Zu dieser Gruppe zählen neben den Arbeitnehmern mit einem versicherungspflichtigen Job auch geringfügig Beschäftigte und Ein-Euro-Jobber.
    Parallel dazu ist das Arbeitsvolumen geschrumpft. Die Gesamtsumme aller geleisteten Arbeitsstunden ist im gleichen Zeitraum von knapp 52 Milliarden auf rund 50 Milliarden zurückgegangen.

  • R.G.

    |

    Ich bin ganz überrascht, dass nur hunderte Christen in diesen Beitrag drängten und sich förmlich rauften, wer in Zukunft etwas Gutes für Regensburger Bedürftige tun darf.

    Eigentlich hätte ich erwartet, Tausende streiten sich um eine Chance, Christein in der Echtzeit zu leben.

    Regensburg ent-christlicht.

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drin