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Wahlrecht für alle

Es ist eine alte Forderung, die von den etwa 25 Demonstranten gestern zur konstituierenden Sitzung des Stadtrats erneut aufgestellt. Migrantinnen und Migranten in Deutschland sollen kommunales Wahlrecht erhalten. Der „Regensburger Aufruf“, den die Demonstranten gestern vor dem Neuen Rathaus verteilten spricht von 5.542 Menschen, die in Regensburg leben, arbeiten und Steuern zahlen, aber vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. „Diese Diskriminierung degradiert die Betroffenen zu Menschen zweiter Klasse und widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und der Praxis in der Mehrheit der europäischen Länder.“ An den Regensburger Stadtrat stellen die 15 Verbände, Vereine und Parteien, die den Aufruf unterstützen, die Forderung, sich für eine Grundgesetz-Änderung einzusetzen, die Nicht-Deutschen nach spätestens fünf Jaheren wenigstens kommunales Wahlrecht sichert. Von den im Stadtrat vertretenen Parteien unterstützen derzeit Die Linke, SPD und Grüne den Aufruf. Die Fraktion der Grünen will dafür im Stadtrat einen eigenen Antrag einbringen.
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Kommentare (4)

  • Barbara Junghans

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    Es steht, wenn ich nicht irre, jedem Migranten frei, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Damit ist auch gewährleistet, dass diejenigen, die wählen wollen, genügend Deutschkenntnisse und Informationen über Deutschland besitzten, um zu wissen, worum es geht bei einer Wahl und was sie tun, wenn sie zur Wahlurne gehen. Das sollten jene Damen und Herren ihren Schützlingen beibringen, die so tun, als sei das Wahlrecht in Deutschland eine wohlfeile Sache, die einem nachgeworfen wird. Abgesehen davon empfinde ich es als Zumutung (wie geschehen bei der Demo), dass man kleinen Kindern, die keine Ahnung haben, was sie da tun, ein Plakat in die Hand drückt und sie damit auf die Straße schickt.

  • Richard Spieß

    |

    Ich glaube nicht, dass die Frage nach einem kommunalen Wahlrecht etwas mit der deutschen Staatsbürgerschaft zu tun hat. Betroffen von den Entscheidungen in Regensburg sind die, die in Regensburg leben, ganz egal welche Staatsangehörigkeit sie haben. Jeder der hier lebt muss seine Pflichten hier erfüllen, auch wenn er z.B. aus der Türkei oder einem anderen nicht EU-Land stammt. Es stellt sich die Frage wo der Unterschied liegt, wenn z.B. ein Italiener drei Monate in Regensburg lebt ist er bei Kommunalwahlen wahlberechtigt, ein Nicht-EU-Ausländer ist auch nach 20 Jahren als ehrlicher Regensburger noch nicht wahlberechtigt. Das ist eine durch nichts gerechtfertigte Ungleichbehandlung.
    Eine erfolgreiche Integrationspolitik hängt entscheidend davon ab, in welchem Maße Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit über Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte verfügen. Eine rechtliche Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen durch Ausschluss von demokratischen Grundrechten erschwert deren Integration. Das Wahlrecht bildet dabei das Kernstück der politischen Beteiligung in einer Demokratie.
    Aus verfassungsrechtlichen Gründen wird mit der geforderten Einführung eines Kommunalwahlrechts für Drittstaatenangehörige dem demokratischen Grundsatz Rechnung getragen, dass niemand für eine längere Zeit vom politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess ausgeschlossen werden darf.
    Die meisten Migrantinnen und Migranten leben schon seit vielen Jahren in unserer Stadt. Viele sind hier geboren. Sie identifizieren sich mit „ihrer“ Stadt und engagieren sich gesellschaftlich vor Ort. Auf die Frage, warum sie sich nicht einbürgern lassen, sagen viele zu Recht- „Ich habe als Identität zwei Staatsangehörigkeiten; ich kann mich nicht für eine entscheiden.“ Sie wären längst Deutsche, wenn wir in Deutschland die sogenannte doppelte Staatsangehörigkeit zuließen. Dafür gibt es leider keine Mehrheit in diesem Land. Solange keine doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist, sollten wir diesen Menschen mit ausländischen Pässen in unserem Land wenigstens die Bürgerrechte zugestehen.
    Noch ein Wort zu den Kindern die da beteiligt waren. Auch das sind Betroffene der Ungleichbehandlung, denn ihre Eltern haben keine Möglichkeit ihre Interessen zu vertreten, so wie das alle anderen Eltern können, nichts anderes sollte damit dokumentiert werden.
    Unser Wahlrecht schreibt auch keinerlei Informationspflicht vor, bevor man wählen geht, das mag man bedauern, verhilft aber auch manchem deutschen Staatsbürger zum Wahlrecht.

    Richard Spieß

  • Roland Hornung

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    Herrn Spieß kann ich in dieser Sache ganz klar
    und deutlich ZUSTIMMEN !

    Euer Roland Hornung

  • Barbara Junghans

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    Es ist schon eine seltsame These, dass unser Staat die Wahlberechtigung als Vorleistung für die Integration zu geben hat. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wer sich an politischen – und seien es auch “nur” kommunalpolitische – Entscheidungen beteiligen will, der muß eben den entsprechenden Weg gehen und die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Wer 20 Jahre in diesem Land lebt, von dem kann man wohl erwarten, dass er nach dieser langen Zeit weiß, wohin er gehören möchte und wo er Politik mitgestalten will.

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