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Exklusion statt Inklusion

Wie der Bezirk Oberpfalz mit einem Schwerstbehinderten umspringt

Preise, wohlklingende Worte und bunte Broschüren gibt es vom Betzirk Oberpfalz zum Thema Inklusion. Das konkrete Verwaltungshandeln ist weniger bunt und fröhlich. Foto: Bezirk

Preise, wohlklingende Worte und bunte Broschüren gibt es vom Bezirk Oberpfalz zum Thema Inklusion. Das konkrete Verwaltungshandeln ist weniger bunt und fröhlich. Foto: Bezirk

Ohne eigenes Fahrzeug ist der schwerstbehinderte Franz K. weitgehend isoliert. Er kann weder seine Verwandten besuchen, noch sonst am sozialen oder kulturellen Leben teilnehmen. Doch der Bezirk Oberpfalz verweigert dem 50jährigen die entsprechende Beihilfe für den Unterhalt seines Autos. K.s Wunsch nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei nicht gewichtig genug.

„Menschen machen im Handeln Inklusion lebendig.“ So schön liest sich der Titel der Pressemitteilung, die der Bezirk Oberpfalz im vergangenen Jahr anlässlich der Verleihung des Inklusionspreises verschickt hat. Seit 2013 wird dieser Preis ausgelobt und zeichnet Projekte aus, die „die Lebenssituation und Teilhabemöglichkeit der Menschen mit Behinderungen verbessern, die beispielhaft und innovativ Inklusion fördern und leben“. In den Ohren von Franz K. (Name geändert) müssen sich diese wohlklingenden Worte wie Hohn anhören.

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Das Handeln der Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz in seinem Fall führt nämlich zu Exklusion statt Inklusion. Der Wunsch des 50jährigen, Verwandte und Freunde zu besuchen, oder an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen, ist für die Behörde nämlich nicht gewichtig genug, um ihm dafür die gesetzlich vorgesehenen finanziellen Beihilfen zu gewähren.

„Ohne eigenes Auto völlig isoliert.“

Franz K. ist einer von über 125.000 Schwerbehinderten in der Oberpfalz. Seit einem Unfall ist sein linker Arm gelähmt. Wegen eines Wirbelsäulenschadens bereitet ihm längeres Stehen oder Gehen starke Schmerzen, einhergehend mit Schwindel-Attacken. K.s Grad der Behinderung liegt bei 100. 

Um zum Einkaufen zu kommen, für Ämter- und Behördengänge, aber vor allem um Freunde und Verwandte zu besuchen, die größtenteils in anderen Gemeinden leben – kurz: um am sozialen Leben teilzunehmen, ist K. auf sein Auto angewiesen. Und hier beginnt das Problem. Franz K. ist festgestellt vollständig erwerbsunfähig und verfügt über keinerlei Vermögen. Die kleine Rente, die der frühere Angestellte seit seinem Unfall bekommt, wird auf das gesetzliche Existenzminimum aufgestockt. Das reicht gerade so zum Leben, aber nicht, um den Unterhalt seines Autos zu finanzieren.

Bereits im Dezember 2015 hat K.s Rechtsanwalt Otmar Spirk sich deshalb an die Sozialverwaltung im Bezirk Oberpfalz gewandt, um finanzielle Hilfe zum Unterhalt eines Kraftfahrzeugs – Benzin und Versicherung – zu beantragen. „Ohne eigenes Auto ist Herr K. völlig isoliert“, sagt Spirk.

In der Eingliederungshilfe-Verordnung des Bundes ist eine solche Kfz-Beihilfe für behinderte Menschen ausdrücklich vorgesehen – insbesondere, um die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu ermöglichen, aber auch, um die Teilhabe am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben zu gewährleisten. Doch bei der Sozialverwaltung interpretiert man diese Regelung nicht nur äußerst restriktiv, man lässt sich auch Zeit mit der Bearbeitung des Antrags.

Gewichtige Gründe “nicht ersichtlich”

Einen Monat nach Spirks erstem Schreiben Ende Dezember schickte ihm die Behörde mehrere Fragen zur Lebenssituation von Franz K. zu. Spirk antwortet prompt und ausführlich, listet erneut die Behinderung seines Schützlings mit den damit einhergehenden Einschränkungen auf. Ebenso die notwendigen Fahrten. Im Schnitt mindestens sechs Mal pro Woche ist Franz K. demnach auf sein Auto angewiesen, um am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen zu können. Wieder dauert es mehr als einen Monat, bis der Bezirk antwortet.

Zwar gehöre Franz K. „unstrittig zum Personenkreis“ der Hilfeberechtigten, heißt es schließlich Ende März. Allerdings sei die Beihilfe „insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben“ vorgesehen, andere Gründe kämen nur in Betracht, „wenn sie vergleichbar gewichtig sind“. Das sei aber für die Sozialverwaltung in K.s Fall „vorliegend nicht ersichtlich“, schreibt die zuständige Sachbearbeiterin.

Für Einkaufsfahrten und Fahrten des „täglichen Lebens“ sei die Beihilfe nicht gedacht, heißt es in dem Schreiben. „Die verbleibenden Fahrten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (…) fallen nicht so regelmäßig an, dass hierfür eine ständige (tägliche) Benutzung des Fahrzeugs erforderlich ist.“ Eine Gewährung der Beihilfe komme also „nicht in Betracht“.

Abwimmeln statt Bescheid

Spirk habe drei Wochen Zeit, sich dazu zu äußern: „Sollte eine Stellungnahme bis zu diesem Termin nicht eingegangen sein, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat.“

Rechtsanwalt Spirk ist über diese „Anhörungs-Schreiben“ doppelt empört. „Es ist ungeheuerlich, dass man ihm Bezirk meint, Schwerbehinderte einfach abwimmeln zu können, ohne ihren Antrag zu verbescheiden.“ Dabei sei es „das Einmaleins des Verwaltungsrechts, dass eine öffentliche-rechtliche Gebietskörperschaft wie der Bezirk verpflichtet ist, Anträge zu verbescheiden“, so Spirk. „Das ist ein Grundrecht.“

Landessozialgerichte urteilen durchweg anders als der Bezirk

Darüber hinaus, und das sei „noch viel übler“, begründe der Bezirk seine Ablehnung mit einer Falschauskunft. Rechtsanwalt Spirk: „Die Landessozialgerichte außerhalb Bayerns urteilen regelmäßig, dass die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben mitfinanziert werden muss, selbst wenn der PKW nur unregelmäßig gebraucht wird.“ Das Landessozialgericht Bayern sei zwar in der Vergangenheit etwas restriktiver gewesen.

„Es hat für die KFZ-Beihilfe zwecks Teilnahme am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben 22 PKW-Fahrten pro Monat gefordert.“ Die Forderung, dass der Pkw täglich genutzt werden müsse, so wie es der Bezirk Oberpfalz behauptet, habe es aber nie gegeben. „Seit Januar dieses Jahres gibt es zudem ein Urteil des Landessozialgerichts Bayern, wonach auch die 22 Fahrten pro Monat nicht mehr gefordert werden. Entsprechend der Art und Schwere der Behinderung dürfen es auch weniger sein.“

Die Sozialverwaltung des Bezirks hätte also durchaus anders entscheiden können. Otmar Spirk ist sich sogar sicher: „Sie muss anders entscheiden.“

Nach vier Monaten Wartezeit ist Franz K. zahlungsunfähig

Jetzt könnte man also – wie es bei widerstreitenden Rechtsmeinungen mit Verwaltungsbehörden so ist – Widerspruch einlegen und im Fall einer Ablehnung, Klage einreichen. Doch das kann Spirk bislang nicht. Die Sozialverwaltung des Bezirks hat nämlich – trotz ihrer klar ablehnenden Haltung – über vier Monate nach dem Antrag noch immer keinen Bescheid erlassen, gegen den man vorgehen könnte. Als unserer Redaktion nachfragt, heißt es nun vom Bezirk, dass ein Bescheid „in den nächsten Tagen“ erlassen werde. Die Bearbeitungsdauer liege „im Durchschnitt“.

Bei Franz K. ist nach den über vier Monaten, die der Schriftwechsel mit der Sozialverwaltung gedauert hat, zwischenzeitlich Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Er hat eine Vermögensauskunft abgeben müssen und ist aufgrund seiner finanziell aussichtslosen Situation psychisch schwer angeschlagen

Beim Bezirk scheint man sich aber keines Fehlverhaltens bewusst zu sein. Die Pressestelle schiebt die Verantwortung weiter und verweist darauf, dass derzeit ein Bundesteilhabegesetz in Arbeit sei. „Es kann sein, dass in diesem neuen Gesetz dieser, hier angesprochene Bereich neu geregelt wird und es zu Änderungen kommt, so dass Herrn K.s Anliegen anders beurteilt wird. Dieses Gesetz soll im Laufe dieses Jahres das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.“

Behindertenrechte “offenbar nicht in den Handlungsanweisungen der Behörden”

Weder Franz K. noch der Bezirk Oberpfalz sind ein Einzelfall. Erst im Februar kritisierte der bundesweit aktive Verein „Mobil mit Behinderung e.V.“ (MMB) die fehlende Sachkenntnis der Verwaltung und das häufig falsch ausgeübte Ermessen bei Anträgen auf KFZ-Beihilfe. Der Vereinsvorsitzende Heinrich Buschmann sagt: „Die Grundhaltung von Teilhabe und Inklusion, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Grundgesetz fordert, findet sich offenbar nicht in den Handlungsanweisungen der Behörden wieder.“

Doch der schöne Satz „Menschen machen im Handeln Inklusion lebendig“ scheint nur für öffentlichkeitswirksam verliehene Preise zu gelten.

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Kommentare (20)

  • Paul2

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    Ein eigenes Auto für jeden der 125.000 Schwerbehinderten (oder “SchwerSTbehinderten” – der Artikel differenziert da nicht weiter) in der Oberpfalz halte ich für kompletten Irrsinn – ökonomisch wie ökologisch.
    Warum führt man stattdessen kein umweltfreundliches Carsharing-System ein – von mir aus auch gerne exklusiv für jene, die ohne Auto nicht aus dem Haus kommen, sprich: Schwerbehinderte. Dann bräuchte man statt 125.000 nur wenige 1.000 Autos – billiger, vernünftiger, und die Umwelt sagt danke.

    Ich möchte dem im Artikel vorgestellten Herrn K. auch nicht zu nahe treten – er leidet als 100%ig Behinderter bestimmt heftig an seinen Beschwerden und ich möchte sicher nicht mit ihm tauschen – aber warum die beschriebenen Defekte und Schmerzen (“linker Arm gelähmt; bereitet ihm längeres Stehen oder Gehen starke Schmerzen, einhergehend mit Schwindel-Attacken”) ausgerechnet beim Autofahren nicht auftreten sollen, z.B. beim Benutzen eines ÖPNV-Mittels (Bus…) jedoch schon, erschließt sich mir nicht.

    P.S.: Zur Nomenklatur: “Schwerbehindert” heißt nicht immer, dass man bewegungsunfähig im Rollstuhl sitzt – umgangssprachlich wird da leider wenig differenziert. Beispielsweise war ein naher Verwandter von mir auch “schwerbehindert” (samt entsprechendem Ausweis) – und spielte im Verein Tischtennis, konnte sportlich Radfahren und man sah ihm in keinster Weise an, dass er körperlich eingeschränkt war.

  • Helmut

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    @ Paul, die UN Konvention ist in Deutschland bisher in keinster Weise umgesetzt. Dein Verwandter nimmt aber mit Tischtennis etc am gesellschaftlichen und sozialem Leben teil. “körperlich eingeschränkt” ist oder war? Zumindest gehe ich davon aus, das er dann auch erwerbsfähig ist oder? Ach Irrtum da gibt es ja noch eine gesetzliche Regelung in der ein “Schwerbehinderter” nicht über 1300 Euro verdienen darf. Begründet wird das unter anderem auch noch mit, er solle an seine Gesundheit denken. An eine Gesundheit die zb Krankenkassen etc wieder mit Ablehnungen kaputt machen. Wenn definitv klar ist eine 100 % Genesung ist ausgeschlossen. Es gibt nun mal auch eine Institution in der es heisst einem Behinderten stehen im Jahr 2000 Euro zu für eben Konzerte, Veranstaltungen und Fahrten unabhängig von dem Führerschein oder Fahrzeug….Erst beantragen 6 Monate warten, eine Ablehnung erhalten, Einspruch einlegen nochmal 4 Monate warten. So ist schnell 1 Jahr um und mehr und dann noch Klagen? Ist das nicht zum Teil auch Steuerverschwendung? Einfach ordentlich prüfen. Merkzeichen “aG” beinhaltet eben auch steuerliche Begünstigung und Zuschüsse und dergleichen. Steht einem zu wird aber kategorisch immer abgelehnt. Kommt noch dazu das Behinderte erstmal Jahre brauchen um zu erfahren was sie können, was ihnen zusteht. Eine psychische Krankheit ist dann wohl kolateral Schaden? Ist halt so? Einfach wegsperren ist wohl das Beste? Diese Leute haben evtl genauso hart gearbeitet , eingezahlt und sich ihre Krankheit nicht ausgesucht. Was wenn es eine Mutter oder Vater erwischt? Dann leidet die ganze Familie? Wo ist da unser soziales Netz, womit wir uns rühmen? Am besten nen Batzen Geld verdienen und noch Zuschüsse holen und Subventionen, Geld dorthin wo es ist. Ah mit 1300 Euro hätte er mir wie andere? Hmmm , würd ich sagen guten Morgen Deutschland, tolle Tarifverträge etc wenn gesunde weniger haben, dafür arbeiten und die Regierung zulässt das man zu wenig verdient. Arbeit muss sich lohnen. Hartz4, Sozialhilfe auch zur Rente ist nicht zu hoch, wir verdienen schlichtweg zu wenig.

  • Grips

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    @Paul2 : Kann es sein, dass es Menschen mit Ihrer Denkweise sind, die in den Behörden dafür verantwortlich sind, dass Schwerbehinderte zum Teil nicht einmal das bekommen, was Ihnen von Rechts wegen zusteht ?
    Sie schreiben: “Ich möchte dem vorgestellten Herrn K. nicht zu nahe treten..” Das ist die übliche pseudo-höfliche Floskel, mit der man mitteilt, dass einem das schlimme Schicksal einer anderen Person doch eher wurscht ist. Und dass einen statt das schlimme Schicksal anderer Menschen etwas ganz anderes interessiert, nämlich hier: “Ein eigenes Auto für jeden der 1250000 Schwerbehinderten halte ich für kompletten Irrsinn…” Irrsinn mag es wohl sein, dass unsere ganze Gesellschaft statt auf Carsharing auf Auto-Individualismus steht .Aber was hat das speziell mit einem Schwerbehinderten zu tun, der wie hier Geld für die Kfz-Betriebskosten braucht, um überhaupt noch irgendein soziales Netz aufrechterhalten zu können ?
    Hat Ihre Abschweifen vom Thema vielleicht etwas damit zu tun, dass es für den guten Umgang mit dem schlimmen Schicksal anderer Menschen Mitgefühl braucht, und wenn man zu Mitgefühl nicht in der Lage ist , dann flüchtet mensch sich ins Allgemeine ? Dann gibt es z.B. nicht mehr einzelne Flüchtlinge mit ihrem harten Los, sondern nur noch irrsinnig hohe Flüchtlingszahlen , Fluchtlingsfluten usw..Wie schätzen Sie sich da ein ?
    Desweiteren “erschliesst sich ( Ihnen) nicht, warum die beschriebenen Leiden und Defekte ” beim Sitzen im Auto nicht auftreten sollen, aber bei öffentlichen Verkehrsmitteln schon. Wie ich dem Artikel entnehme, lebt der Mann auf dem Land, mit seiner oft schlechten Infrastruktur. Wahrscheinlich, dass er zu öffentlichen Verkehrsmitteln überhaupt erst mal hinkommen müsste. Und dass sich mit nur einem Arm jedenfalls größere Einkäufe nicht transportieren lassen. Usw.usf.
    Sie schreiben, Sie kennen einen schwerbehinderten “Verwandten”, “man sah ihm in keinster Weise an, dass er körperlich eingeschränkt war”. Vielleicht will Franz K. auch deswegen nicht Bus fahren, weil er dort auf Menschen wie Sie trifft, die ihm nicht den benötigten besonderen Platz einräumen würden, weil sie sein Leiden gar nicht wirklich bemerken ?

  • hutzelwutzel

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    Schöner Bericht. Danke!
    Warum wundert mich das jetzt nicht?

    Ganz einfach: Der Bezirk Oberpfalz ist seit Jahren, mehr oder weniger schlecht wie ich meine, auch auf dem privatwirtschaftlichen Kliniksektor tätig.Versenkt dort aus Unfähigkeit oder was auch immer z. B. in den Bezirkskliniken aber auch z. B. Kliniken Nordoberpfalz AG Millionen Euro auch an ESF-Mitteln
    Raus kommt dabei nichts, obwohl man die angestellten Assistenzärzte sehr gering bezahlt.
    Man “konsolidiert” den gesamten Gesundheits- und Pflegebereich in der Oberpfalz über die kirchlichen Einrichtungen und bestenfalls noch die AWO. Sehe ich mal als wettbewerbsverzerrend an, wie auch die Kliniksparte vom Bezirk längst international ausgeschrieben hätte werden müssen.
    Tipp (auch an die Redaktion): Nach diesen obigen Dingen fragen, und dann:
    OLAF

    http://www.stopcorruption.eu/aufgaben-der-olaf.html

    bemühen. Die Antikorruptionsbehörde der EU. Würde mich wundern, wenn die nichts finden. Kleiner weiterer Tipp an die ESF-Stelle der EU (erfahrbar über http://www.esf.de) kann auch nicht schaden. Sonst machen die weiter wie bisher. Die Sozialgerichtsinstanzen quellen vor Arbeit über, und Berechtigte werden weiter drangsaliert.

  • hutzelwutzel

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    Zur Erklärung für noch nicht (so) Wissende:

    So etwas wie die Medbo GmbH ist in Beziehung zu den Forderungen der EU eine Farce. Wie auch der Umstand, dass der Bezirkstagsvizepräsident auch noch im AOK-Vorstand der Oberpfalz, scheinbar auch bei den Kliniken Nordoberpfalz AG und qua Amt auch in der Medbo GmbH sitzt, Geschäftsführer des RegionalTV-Senders “TVA/OTV” ist, sowie in weiteren entsprechenden Gremien mit Gesamthandseinfluß sitzt, mehr an eine Oligarchie, denn an eine freiheitlich demokratische Grundordnung erinnert. Dass dieser eigentlich hauptberuflich Werbeanzeigenverkäufer bei TVA/ OTV ist, ist dann eher lachhaft.

  • Besser Bein ab als Hirn los

    |

    Paul2, ich schlage Ihnen einen Selbstversuch vor: Binden Sie sich Ihren linken Arm auf den Rücken, gehen zum nächsten Car-Sharing-Standort, besteigen wohlgemut ein Fahrzeug und fahren von Neumarkt nach Regensburg.

    Wenn sie heil angekommen sind, spendiere ich Ihnen ein akoholfreies Weizen.
    Allerdings, einen Haken hat mein Angebot: Wenn es schief geht, besuche ich Sie nicht im Krankenhaus.

    Viel Spaß!

  • wollwirker

    |

    Leider werden im Artikel keine Zahlen genannt, was für Kosten für eine Mobilitätshilfe anfallen.
    Dann nämlich wäre eine Diskussion darüber möglich , ob uns die Teilnahme am sozialen Leben eines Einzelnen das wert ist.
    Es könnte ja auch sein, das die Erstattung von Taxikosten für den Kostenträger günstiger ist und für den Betroffenen komfortabler und sicherer.

  • Mathilde Vietze

    |

    Warum eigentlich wird “Paul 2” so unsachlich und unfair angegiftet?
    Hat er in irgendeiner Weise etwas gesagt, daß Behinderten nicht
    ihre Rechte wahrnehmen dürfen? Paul 2 hat keine verächtliche
    Bemerkungen gemacht, er hat lediglich die unterschiedlichen
    Formen von Behinderung aufgezeigt. Was ist daran so verwerflich?
    Übrigens: Ein Behinderter muß weder untertänig noch dankbar,
    sondern nur ganz normal sein. Leider gibt es auch unverschämte
    Behinderte, die – ohne Rücksicht – ihre Leidensgenossen schaden;
    auch das darf man ansprechen, ohne gleich als menschenver-
    achtend diffamiert zu werden.

  • Paxmundi

    |

    @ Paul2 Nun gut Paul2, Deinem Kommentar zu schließen, musst Du ein Fachmann für die Beurteilung von Schwerbehinderungen und deren Auswirkungen sein. Evtl. Medizinischer Dienst? Von Car-Sharing scheinst Du aber keinen blauen Dunst zu haben. Die Fahrzeuge werden nun mal nicht vor die Haustüre gebracht, sofern sie auf dem Land überhaupt zur Verfügung stehen. Ich vermute(!), dass Du bloss heisse Luft ablassen wolltest, da hätte es ein ” Pffffff” auch getan. Thema verfehlt, sechs, setzen….

  • hutzelwutzel

    |

    @Mathilde Vietze:

    Mahlzeit!
    “Leider gibt es auch unverschämte
    Behinderte, die – ohne Rücksicht – ihre Leidensgenossen schaden;
    auch das darf man ansprechen, ohne gleich als menschenver-
    achtend diffamiert zu werden.”
    __________________
    Stimmt!
    Warum aber wird beim Bezirk Oberpfalz überhaupt (erst) seit 2013 ein “Inklusionspreis” verliehen? Weil man der EU und dem Bund – woher das Geld kommt – fürs Geld was bieten muß.
    “Inklusion” bedeutet für den BezO auch, dass Leute psychisch krank gemacht, in eigenen psychologischen Einrichtungen betreut, und weiterhin über kirchennahe Einrichtungen als Billigstarbeitskräfte wieder “inkludiert” werden. Damit scheint man hier in der Oberpfalz zukünftig vor allem Geld verdienen, die ESF-Mittel verwenden zu wollen, denn bei der lieben Emilia vom Arbeits- und Sozialministerium heißt es nicht “Industrie/ Industrialisierung 4.0”, sondern “Arbeit 4.0”, und solche “Arbeit” wird es künnftig in der O nicht mehr geben, da kein Konzern – außer die Bayernpolitik nahen (die es schon vor über 70 Jahren gab) – hier kleinteilig modernisieren will. Die O ist “weitab vom Schuß” Streckenlogistik bezogen liegt jede Südseeinsel logistisch besser.

    Hat jedoch Vorteile diese “Randlage”:

    1. Alles muß weiter der Weltanschauung frönen, die es mehrheitlich gibt.
    2. Niemand will hier investieren, außer der Regionalstaat selbst über mehrheitliches Franchise für Konzerne (Nenne ich “Scheinfirmen” und “Scheinselbständige”)
    3. Gewählt wird, was da ist/ bleibt. Man beachte den hier auf der Seite vorhandenen
    Werbeterminus “Regensburger Stadtregierung”.
    Die SPD hätte noch vor 30 Jahren nie von “Stadtregierung” gesprochen. ;-)
    4. Es gibt keinerlei Wettbewerb, weder im industriellen, im Dienstleistungs-, noch im
    medialen/ Verlagssektor (SIC!).

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Hutzelwutzel” Es ist allemal besser, psychisch Kranke, die dem freien Arbeits-
    markt nicht mehr zugeführt werden können, auf niedrigem Niveau zu beschäftigen
    und damit ihr Selbstwertgefühl zu stärken, als sie nur zu alimentieren und dann sich
    selbst zu überlassen.

  • Helmut

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    Stellt sich die Frage wie psychisch Kranke definiert werden. Wenn wir glauben eine Einrichtung ist immer das Beste könnten wir falsch liegen. Was machen sie den dort? Das ist nicht selbstbestimmend oder täusche ich mich da? Wir , also die gesunden sollten hier vorsichtig sein mit Texten die evtl alle über einen Kamm scheren. Die Verwandten sollten ihr schwer erkranktes Familienmitglied gut kennen um eine solche Entscheidung zu treffen, den immerhin haben psychisch Kranke durchaus noch ein Bewusstsein welches wir oft nicht wahrnehmen. Nur das Thema ist eigentlich abgetriftet.

  • Paul2

    |

    (OMG) – war klar… (um mit Harald Schmidt zu sprechen: Der hat “N…r” gesagt!!! Elfriede, jetzt reicht’s!!! Ruf da sofort an!!! Der muss weg!!!)
    — Ja, alle volle Kanne drauf auf den bösen Behindertenhasser! – Äh… liebe Leute: Vielleicht erst mal lesen, dann sacken lassen, dann nochmal lesen, dann Kopf einschalten – und dann kommentieren. Nochmal:

    “Warum führt man stattdessen kein umweltfreundliches Carsharing-System ein – von mir aus auch gerne exklusiv für jene, die ohne Auto nicht aus dem Haus kommen, sprich: Schwerbehinderte. Dann bräuchte man statt 125.000 nur wenige 1.000 Autos – billiger, vernünftiger, und die Umwelt sagt danke.”

    Hallo!!! Es geht um die Idee, ein Carsharing-System exklusiv (EXKLUSIV!!) für Behinderte einzuführen!!!! Was ist daran bitte so schlimm-böse-diskriminierend etc ??? Was hat das mit “UN-Konvention”, mit “nicht erwerbstätig”, mit “schlimmes Schicksal wurscht” etc zu tun? Und, mein lieber “Grips” – kleiner Tipp: “Geld für die Kfz-Betriebskosten” braucht man eben gerade nicht, wenn man Carsharing macht… oje ojemineh… (kopfschüttel)

  • Luna

    |

    Schon faszinierend, wie sogenannte “Behinderte” ihr privates Leben genießen. 6 x die Woche unterwegs. Ich arbeite Vollzeit mit häufig Überstunden, bin auch schwerbehindert, mache Überstunden, sowie einen Nebenjob um über die Runden zu kommen. Für solch ausschweifende Freizeitaktivitäten wie besagter Herr, habe ich weder die Kraft, noch die Zeit, noch das Geld. Wer soviel unterwegs ist kann sicher auch arbeiten. Mein Tipp. Sucht ihm eine Arbeit. Warum kann man eigentlich nicht Bus oder Bahn fahren mit seinen Einschränkungen?

  • Besser Bein ab als Hirn Los

    |

    “Hallo!!! Es geht um die Idee, ein Carsharing-System exklusiv (EXKLUSIV!!) für Behinderte einzuführen!!!! Was ist daran bitte so schlimm-böse-diskriminierend etc ??? Was hat das mit „UN-Konvention“, mit „nicht erwerbstätig“, mit „schlimmes Schicksal wurscht“ etc zu tun? Und, mein lieber „Grips“ – kleiner Tipp: „Geld für die Kfz-Betriebskosten“ braucht man eben gerade nicht, wenn man Carsharing macht… oje ojemineh… (kopfschüttel)”

    Da haben Sie aber offenbar mindestens zwei Kommentare überlesen. Ihr Vorschlag kann nicht funktionieren. Er würde viel teuerer, als ein paar Menschen eine Beihilfe zu zahlen. So ein exklusives Car-Sharing-System würde eine Autoflotte benötigen, die weitaus weniger ausgelastet wäre als beim normalen Carsharing. Alle diese Fahrzeuge müssten außerdem für etliche tausend Euros mit allen notwendigen Hilfmitteln für alle möglichen Behinderungsarten nachgerüstet werden. Dazu gehören die Möglichkeit für Linksgas und Handgas, Griffshilfen für einhändiges Lenken, flexibel verstellbare Fahrersitze, automatische Ladeeinrichtung für Rollstühle, Einrichtungen, das Fahrzeug mittels Joystick zu fahren, Genug Ladeplatz zum Mitnehmen eines E-Rollstuhls… Und dann müsste man noch weitere Fahrzeuge vorhalten und eine Anzahl von Fahrern einstellen, die die Leute abholen und zu den Carsharingstandorten fahren. Mitunter wären diese Fahrten dann sogar länger als wenn sie die Leute gleich zu ihrem Zielort fahren würden. Das ist das bescheuertste und verschwenderischste und umweltunfreundlichste System, was man sich überhaupt vorstellen kann. Und deshalb haben einige Leute Ihre Ausführungen so verstanden, dass das nur als Ausrede gemeint war, weil Sie es den Leuten einfach nicht gönnen.

  • Paul2

    |

    Werter “Besser Bein ab als Hirn Los”, Respekt, Sie scheinen das Ganze ja eingehend durchgerechnet und analysiert zu haben… wieviel Zeit haben Sie dafür denn benötigt? Vermutlich soviel, wie man dazu braucht, einen abqualifizierenden Kommentar zu schreiben. Im Ernst: Wie wäre es, wenn Sie derlei wirklich komplexe Kalkulationen denen überlassen, die davon mehr verstehen als Sie – und einstweilen nicht präventiv alle Alternativvorschläge schlecht reden, sondern sich lieber auch eine denkbare Lösung einfallen lassen? Aber Vorsicht: Dazu braucht man ein bisschen Fantasie und Querdenkerfähigkeiten – und man riskiert, von Leuten wie Ihnen blöd angemacht zu werden.

  • Helmut

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    Hmmm, Paul2 “ohne Sie angreifen zu wollen” bekannt der Kommentar :) !! Also ich sehe da keine Rechnung und ja ich erdreiste mir auch so blöd daherzureden. Der Gedankengang zu “Besser Bein ab als Hirn los” leuchtet mir voll ein. Eher erscheint mir ihre denkbare Lösung als schnell und weit hergeholt und wenig durchdacht, solche Arten von Lösungen haben auch Leute hervorgebracht die mehr davon verstehen und Steuergelder verschwendet. Mario Barth deckt auf, auch in Ihrem Hause? Eine Blitzidee könnte man genauso durchdenken. Was haben sie für ein Problem wenn Ihre Idee nicht angenommen wird und sich auch nicht umsetzten lässt. Warum müssen es eigentlich die Kranken sein, denen sie solch ein Prinzip vorschlagen? Warum setzens ich sich nicht zu nutzen der Umwelt gleich mit dafür generell ein? Beantragen sie nicht auch einfach Dinge, welche ihnen zustehen ohne sie wirklich zu brauchen? Wissen sie das “Gehen” unterschiedlich definiert ist, mit Schmerzen etc? Bei gehen unter 100 Meter zum Fahrzeug unter schmerzen und erhöhtem Kraftaufwand wird ein Taxi bezahlt, bei 500 Meter zum Bus kommen die schmerzen auch erst unter anderem bei 300 Meter. Diese Regelung haben studierte getroffen. Gut durchdacht oder muss man nun schummeln? Wussten sie das es auch nur bei glaub “G” im Ausweis nur in Bayern gilt? Schwerstbehindert nur in Bayern, zumindest was die Deutsche Bahn betrifft? Sicherlich sind einige unserer Schwerbehinderten gar nicht in der Lage selbst zu fahren und ein Fahrzeug sollte notfalls greifbar sein denk ich mal. Ich denk da schon mal an das Haus der Stadtbau mit dem kaputten Aufzug und dem warmen Wasser? Als Digital-Leser gehe ich davon aus sie wissen wovon ich rede.
    Ach und noch ein Seitenhieb an die, die Arbeiten, schön das sie es tuen, und dadurch soziale Kontakte pflegen können. Wir urteilen hier über einen Menschen, welchen wir nicht kennen , betreiben mutmassungen und Unterstellungen. Es geht schlichtweg im Artikel darum was er beantragt hatte, die Bearbeitungszeiten, Argumentationen und was ihm zusteht. Bearbeitet wird dies meist auch noch von Leuten die keine Ahnung haben und vorort begutachtungen gibt es nicht, nicht einmal Gespräche ob es eine andere Lösung gäbe…..Es gibt nur ja oder nein, friss oder stirb. Tod am liebsten.

  • Marthilde Vietze

    |

    Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß Behinderte alle ihre Rechte
    wahrnehmen, bzw. einfordern sollen. Leider – und auch das ist die
    Realität – gibt es Behinderte, vor allem psychisch Behinderte, die
    zwar keine Einsicht in ihre Krankheit haben, aber sehr wohl wissen,
    wie sie ihre Umgebung tyrannisieren können. Diese Erkenntnis
    darf allerdings auf keinen Fall dazu führen, alle über einen Kamm
    zu scheren.

  • patienrecht

    |

    Oh ist das eine fiese Disskusion ! Da wird sogar nach “Zahlen” gefragt, wenn es um inklusive Teilhabe geht . Stellt euch vor die Heime werden geschlossen und dann gilt endgültig “ambulant VOR stationär” und “Daheim statt Heim” . Denn das ist auch der Auftrag aus der Pflegeversicherung und auch EU Gelder weden nicht für Exklusion bereitgestellt . Sattdessen werden aber Heime sogar angebaut und da fragt niemand nach “Zahlen” . Für alles ist Geld da, nur nicht für die schwächsten der Gesellschaft . Der Schaden der dadurch entsteht, ist unermesslich !

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