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Berufungsprozess im Wenzenbacher Finanzskandal

„Willst Du auch sowas?“

"Auf Gedeih und Verderb auf die Verwaltung angewiesen"? Altbürgermeister Josef Schmid. Foto: Archiv/ as

“Auf Gedeih und Verderb auf die Verwaltung angewiesen”? Altbürgermeister Josef Schmid. Foto: Archiv/ as

Der frühere Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach hat bei seiner Zeugenaussage im Berufungsprozess gegen Altbürgermeister Josef Schmid offensichtlich mehrfach die Unwahrheit gesagt. Nach dem Motto „Willst Du auch sowas?“ scheint er nahezu strategisch andere in unrechtmäßige Auszahlungen der Gemeinde verstrickt zu haben. 

„Dass Herr E. irgendetwas verschenkt, schließe ich aus.“ Dieser Satz von Strafverteidiger Jan Bockemühl steht derzeit sinnbildlich über dem Berufungsverfahren zum Finanzskandal in Wenzenbach. Stellenweise könnte man meinen, der frühere Geschäftsführer der Gemeinde, Hans E., stehe als Angeklagter vor dem Landgericht Regensburg und nicht Altbürgermeister Josef Schmid. Doch E. hatte bereits in erster Instanz einen Deal von zehn Monaten auf Bewährung ausgehandelt und sitzt dieses Mal – im Gegensatz zur Verhandlung vor dem Amtsgericht, wo Schmid zu zwölf Monaten wegen schwerer Untreue verurteilt wurde – nicht als Zuschauer im Publikum. Bei den Zeugenbefragungen durch Schmids Verteidiger aber ist E. permanent präsent und seine Rolle bei den unrechtmäßigen Urlaubsabgeltungen und Leistungsprämien sowie der Übernahme privater Steuerschulden durch die Gemeinde wirkt zunehmend dubioser.

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Von 158.000 Euro Schaden sind nur 40.000 angeklagt

Angeklagt ist ein Schaden von rund 40.000 Euro, der Rest wurde, wie schon in erster Instanz, auch für das Berufungsverfahren ausgeklammert. Nach Abschluss des Strafverfahrens muss aber noch das Verwaltungsgericht über eine Leistungsklage der Gemeinde entscheiden, die insgesamt 158.000 Euro von E., Altbürgermeister Schmid und dem früheren Wenzenbacher Bauamtschef und heutigen Bürgermeister von Laaber zurückfordert.

Durch Zeugenaussagen und Unterlagen ist mittlerweile belegt: Nicht nur unter Bürgermeister Schmid ließ sich E. unrechtmäßig den Urlaub auszahlen und die anfallende Steuer anschließend von der Gemeinde übernehmen. Ein erster Fall datiert aus den 80igern. Teilweise wurden die Auszahlungen als Gelder für Fraktionssprecher verschleiert. 

Mitarbeiterinnen der Realsteuerstelle der Gemeinde erklärten am Montag, dass sie jene, von E. formulierten Dokumente mit Schmids Unterschrift, in denen 2010 Urlaubsauszahlungen an E. als „steuerfreie Zulage“ angewiesen wurden mit ziemlicher Sicherheit nie zu Gesicht bekommen hätten. Dies wäre ihnen auf jeden Fall aufgefallen, so die beiden Zeuginnen. Seit 1994 gebe es eine eindeutige Position für Urlaubsabgeltungen, in Verbindung mit dem Zusatz „steuerfrei“ hätte es hier sofort eine Fehlermeldung gegeben, so die einhellige Schilderung.

Das steht in klarem Widerspruch zu E.s Zeugenaussage, der die Bezeichnung „steuerfreie Zulage“ als üblich ausgegeben hatte und es ist nicht der einzige Punkt, in dem der frühere Geschäftsführer offensichtlich die Unwahrheit gesagt hat – immer wieder schildern die anderen Zeugen Vorgänge und Details deutlich anders als er.

E. wollte auch Bürgermeister Koch hineinziehen

Ebenfalls am Montag kommt heraus: Noch als die Affäre bereits ruchbar war, versuchte E. dem jetzigen Bürgermeister Sebastian Koch ein Dokument zur Unterschrift unterzujubeln, in dem er einen Hinterziehungszinsbescheid des Finanzamts über 3.500 Euro, die er privat hätte entrichten müssen, als „Kosten für Angestellte“ verschleierte. „Wenn ich das nicht zufällig gemerkt hätte, dann hätte das auch für mich böse ausgehen können“, so Koch.

Folgt man der Zeugenaussage des heutigen Bürgermeisters, hatte die Rechtsaufsicht im Landratsamt offenbar zunächst darauf gedrungen, die Angelegenheit abseits der Justiz gütlich beizulegen. Ein Vorschlag: E. hätte die unrechtmäßige Urlaubsabgeltung und von der Gemeinde bezahlte Steuer zurückzahlen und dafür den (bereits verfallenen) Urlaub von 90 Tagen zurückerhalten sollen. Eine Einigung sei am Widerstand von E. gescheitert, so Koch. Er, Koch, habe sich dann auch nicht weiter auf so etwas eingelassen. Sowohl ein von der Gemeinde beauftragter Rechtsanwalt als auch die Experten des Gemeindetages hätten das vom Landratsamt ins Spiel gebrachte Vorgehen nämlich als „etwas schwierig“ beurteilt, so Koch.

“Der E. war ein Hundertprozentiger.”

Erhellend ist am Montag auch die Aussage des früheren Wenzenbacher Baumtschefs und heutigen Bürgermeisters von Laaber. Der, Hans Schmid, war bis zu seiner Wahl seit 1989 bei der Gemeinde beschäftigt und bei seiner Zeugenaussage lässt er zunächst weder auf den früheren Bürgermeister noch auf E. ein böses Wort kommen. Das Verhältnis sei durchweg kollegial gewesen, man habe – weil personell unterbesetzt – möglichst unbürokratisch dafür gesorgt, dass etwas voran gehe. Hans E. sei „sehr fleißig“ gewesen, „ein Hundertprozentiger“, „engagiert, weit über das normale Maß hinaus“.

Aus seiner eigenen Erfahrung sowohl als Verwaltungsbeamter wie auch jetzt als Bürgermeister wisse er aber, dass Bürgermeister Schmid von Anfang an „auf Gedeih und Verderb auf die Verwaltung angewiesen“ gewesen sei. Daran habe sich bis zum Schluss seiner Amtszeit nichts geändert. Schmid habe vieles unbesehen unterschrieben und so ungewöhnlich sei das auch nicht, er selbst lese sich in seiner jetzigen Funktion als Bürgermeister von Laaber auch nicht jeden Bauakt durch.

Ob er etwas zu den Urlaubsabgeltungen sagen könne, die E. sich von Schmid, aber auch dessen Vorgänger bewilligen ließ, fragt Richterin Elke Escher? „Mei, es kann sein, dass er mich mal gefragt hat, ob ich auch sowas will“, sagt Hans Schmid, ohne sich allerdings an eine konkrete Situation erinnern zu können. Er sei auf jeden Fall nicht weiter darauf eingegangen.

E. und die anderen

In anderen Bereichen kam es aber durchaus vor, dass weitere Personen „auch sowas“ wie E. erhielten. Nicht nur sich selbst ließ er von Altbürgermeister Schmid eine unrechtmäßige Leistungszulage bewilligen, auch Hans Schmid sowie ein weiterer Beamter waren bis zur Untersuchung durch den Kommunalen Prüfungsverband Profiteure solcher Auszahlungen. Nicht nur die private Lohnsteuer für E.s Urlaubsabgeltungen übernahm die Gemeinde, sondern auch jene für (überhöhte) Fahrtkostenpauschalen von Altbürgermeister Schmid – immerhin 11.000 Euro.

Diese Schäden für die Gemeinde sind, wie erwähnt, nicht Gegenstand des Strafverfahrens, sondern lediglich der Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht, aber sie werfen – ganz im Sinne der Verteidigung – ein Licht auf E., als jemanden, der von Anfang an seinen Vorteil suchte und geradezu strategisch andere mit hinein zog.

Altbürgermeister Schmid will von alledem nichts mitbekommen haben. Wie eine „buddhistische Gebetsmühle“ (Koch über Schmid) spricht er immer wieder von dem blinden Vertrauen in E., von dessen Handlungen er als einfacher Postbote nichts mitbekommen haben bzw. sich über die Unrechtmäßigkeit seines Handelns nicht bewusst gewesen sein will. Das Amtsgericht hatte Schmid so viel Gutgläubigkeit nicht abgenommen. Ob sich das Landgericht davon überzeugen lässt, wird sich frühestens in etwa einem Monat zeigen. Der Prozess dauert weiter an.

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Kommentare (2)

  • Westmünsterer

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    Allerdings hat die Gemeinde keinen Geschäftsführer wie ein Unternehmen, wohl aber einen geschäftsleitenden Beamten.

  • Lothgaßler

    |

    Wer diesen Geschäftsführer hat, der ist eindeutig arm dran. Ich mag nicht glauben, dass die Justiz den Deal aufrecht erhält!
    Ein Frage an die Gemeinde Laaber: Euer Bürgermeister ist voll des Lobes für diesen speziellen Geschäftsführer, und er hat ja mit diesem jahrelang kollegial zusammengearbeitet. Schaut bei euch eigentlich jemand auf, damits bei euch nicht auch so zweifelhaft abläuft? Eurem Bürgermeister scheinen die Eskapaden dieses Geschäftsführers nicht besonders zu stören.

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drin