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Vorwürfe gegen Kripo und Staatsanwaltschaft

Wolbergs-Anwalt: Ermittler hörten Verteidigergespräche ab

Einseitige Ermittlungen, das Abhören von Verteidigergesprächen und sinnentstellende Verschriftungen von aufgezeichneten Telefonaten: Die Verteidigung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erhebt in einer aktuellen Presseerklärung heftige Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Regensburg.

Joachim Wolbergs

Nach dem Antrag, das Verfahren gegen den derzeit suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs nicht zuzulassen, hat sein Verteidiger Peter Witting am heutigen Donnerstag nachgelegt und heftige Vorwürfe gegen Kripo und Staatsanwaltschaft erhoben. Die Ermittlungsbehörden seien „offensichtlich nur der Arbeitshypothese ‘Korruption im Rathaus’ gefolgt“ und hätten „entgegenstehende Aspekte entweder gar nicht erst ermittelt oder schlicht ausgeblendet“, so Witting in seiner eineinhalbseitigen Presseerklärung. Der Gegenstand der Anklage sei „unzureichend ermittelt und so entstandene Lücken mit bloßen Spekulationen und Mutmaßungen gefüllt“ worden.

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Telefonate “sinnentstellend verschriftlicht”

Im Zentrum dieses Vorwurfs steht insbesondere die schon länger im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Telefonüberwachung. Die Polizei habe aufgezeichnete Telefonate sinnentstellend verschriftlicht. Diese bestimme die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, „die ganz offensichtlich auf eine eigene Prüfung verzichtet“ habe.

 

Konkrete Beispiele führt Witting dazu nicht an, er verweist aber darauf, dass bei der Überwachung „der verfassungsrechtlich geschützte Kernbereich privater Lebensführung in inakzeptabler Weise missachtet worden“ sei. Insbesondere seien Verteidigergespräche „nicht nur aufgezeichnet, sondern entgegen den klaren gesetzlichen Vorgaben auch nicht gelöscht“ worden.

Ob dieser Vorwurf ernsthafte Folgen für das gesamte Verfahren haben kann, hängt vom Inhalt der möglicherweise unrechtmäßig abgehörten Gespräche ab. Diese dürften im Verfahren nicht verwendet werden, so Witting auf Rückfrage. In dieser Hinsicht eindeutig liest sich auch der entsprechende Passus in der Strafprozessordnung.

Drogenprozess 2013: Fast 140 Verteidigergespräche abgehört

Dass Ermittlungsbehörden damit bisweilen Probleme haben, zeigt ein Fall am Landgericht Amberg aus dem Jahr 2013, den Strafrechtsprofessor Jan Bockemühl in einem Aufsatz für die „Schriftenreihe der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen“ beschreibt.

Im Rahmen eines größeren Drogenverfahrens gegen drei Angeklagte stellte sich damals heraus, dass die Ermittler im Jahr 2012 knapp 140 Verteidigergespräche nicht nur abgehört, sondern anschließend auch verschriftlicht hatten. Der Fall landete seinerzeit bei den bayerischen Ministerien für Inneres und Justiz, die sich gezwungen sahen, die damals verwendeten Handlungsanweisungen des Landeskriminalamts zur Abhörpraxis als rechtswidrig einzustufen und klarzustellen:

„Soweit mit einem der in § 160a Abs. 1 Satz 1 StPO genannten Berufsgeheimnisträger kommuniziert wird, ist jegliche Kenntnisnahme vom Inhalt der Kommunikation unzulässig. Gespräche dürfen, sobald z. B. durch die beteiligte Rufnummer erkennbar ist, dass es sich bei dem Kommunikationspartner um den Verteidiger des Beschuldigten handelt, nicht angehört oder verschriftet werden. E-Mails oder SMS dürfen nicht (an-)gelesen oder gar ausgedruckt werden.“

Vor diesem Hintergrund dürfte der Vorwurf Wittings, sofern er zutrifft, zumindest für peinliche Rückfragen von Innen- und Justizministerium sorgen – völlig unabhängig davon, welchen Einfluss das Ganze auf den weiteren Fortgang des Verfahrens hat. Eine automatische Einstellung wegen unzulässig abgehörter Verteidigergespräche ist nämlich ungeachtet all dessen äußerst unwahrscheinlich. Bei dem angesprochen Drogenprozess in Amberg wurden die Angeklagten – allein Peinlichkeiten für die Ermittlungsbehörden zum Trotz – am Ende doch verurteilt. 

Konkrete Beispiele für die aufgeführten Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden nennt Witting in seiner Presseerklärung nicht.

Vergabe der Nibelungenkaserne an Tretzel „im Interesse der Stadt“?

Abgesehen von diesen „tatsächlichen Gründen“, auf deren Basis Witting die Nichtzulassung des Hauptverfahrens beantragt, führt er allerdings auch rechtliche Gründe an. So habe die Staatsanwaltschaft etwa hinsichtlich des Vorwurfs der Vergabe der Nibelungenkaserne an den Baulöwen Volker Tretzel, der Wolbergs Wahlkampf mit fast einer halben Million Euro unterstützt hatte, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs „nicht in gebotener Weise berücksichtigt“.

Dieser habe 2004 in Zusammenhang mit Parteispenden eine „wesentliche tatbestandliche Einschränkung der Korruptionsdelikte“ vorgenommen. Entsprechend sei „dem besonderen Spannungsverhältnis Rechnung zu tragen, in dem sich ein Oberbürgermeister zwangsläufig befindet“. Dieser habe Entscheidungen ausschließlich im Interesse der Stadt zu treffen „und zwar auch dann, wenn diese Entscheidungen Unterstützer seines Wahlkampfs betreffen sollten oder etwa Förderer von Sportvereinen“.

Anders ausgedrückt: Die Vergabe der Nibelungenkaserne an Tretzel ist demnach im Interesse der Stadt geschehen und hat nichts mit dessen Parteispenden oder seinem Millionenengagement beim SSV Jahn zu tun.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg lehnte es am Donnerstag ab, zu den Vorwürfen Wittings Stellung zu nehmen. „Die Vorwürfe sind bei uns bislang in keiner fundierten Art und Weise eingegangen“, so Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller. Zu der eher allgemein gehaltenen Presseerklärung könne man denn auch nichts sagen.

Joachim Wolbergs hat derweil via Facebook für kommende Woche eine Videobotschaft angekündigt.

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Kommentare (59)

  • Richard Wolf

    |

    Af des Gschmarre derf ma nix gebn.
    So könnte man zusammenfassen.

  • Ernst Seler

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    Kann Anwalt Witting seine Anschuldigungen bezüglich der Staatsanwaltschaft belegen, dann wird Richterin Escher dies sicherlich feststellen. Es ist nicht vorstellbar, ein Anwalt wird so schwere Vorwürfe ohne Beleg vornehmen. Als bloße Taktik kann die Presseerklärung nicht gewertet werden.
    – Mir fiel bei der ersten Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Regensburg auf, im Anschluß fragte der Staatsanwalt die anwesenden Journalisten, wie ihnen diese Art der Pressekonferenz gefallen habe. Es kam der Gedanke, dient die Pressekonferenz zur Selbstdarstellung der Staatsanwaltschaft, welche von der Presse belobigt oder getadelt werden möchte?! (Gehe davon aus, Archive haben noch die Aufzeichnung). Es kann sogar die Frage entstehen, ob die medienwirksame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft im Kerne eine politische Aktion war, eine unzulässige Vorverurteilung von Oberbürgermeiser Wolbergs. Normalerweise gibt es solche medienwirksame Auftritte der Staatsanwaltschaft nur nach spektakulären Morden etc.. Es kann dann sogar die Frage entstehen, ob im Vorfeld der Bundestagswahl gezielt eine…. . Immerhin erinnere ich mich, meine Anwältin sagte mir, die Bayerische Staatsregierung möchte Ihre Person als Straftäter dem Bundesverfassungsgericht präsentieren. Es war die Staatsanwaltschaft Regensburg, welche offensichtlich bereitwillig den Wünschen der CSU-Regierung Folge leistete. – Es bahnt sich nun für Regensburg ein juristischer Polit-Krimi an… .

  • Alfred Meier

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    Ich habe die Hoffnung, dass das Landgericht mit der Nichtzulassung der Klage einen Schlussstrich zieht.

  • joey

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    @Ernst Seler, Alfred Meier

    ich bin ja immer ein großer Verfechter des Rechtsstaates. Auch hier. Verteidigergespräche dürfen nicht abgehört werden.

    Aber daß die Wolbergs Sache zur CSU Verschwörung stilisiert wird, ist lächerlich. Oder können Sie behaupten, daß die Grundstücksvergabe an immer die Selben etwa auch eine CSU Verschwörung wäre, nur damit man Wolbergs ans Zeug kann? Die Begünstigung von bestimmten Leuten (auch nach Wolbergs) hat dazu beigetragen, daß die Preise so steigen.

    Nun kann man CSU und FDP mit genügend Linksgewinde vorwerfen, daß sie eben “kapitalistische” Parteien sind. Aber wenn ein SPD OB sowas unterstützt, ist das direkt Verrat.

    Deswegen hoffe ich, daß die Staatsanwaltschaft bzw Polizei nicht so blöd war, die Verteidigergespräche abzuhören. Damit rechtlich aufgeklärt wird, was sich wohl jeder schon denkt: in Regensburg stimmt einiges nicht mehr.

  • Ernst Seler

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    Meine eigene Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft Regensburg zeigt tatsächlich eine Nähe zur CSU. Bei mir rief eines Tages ein Mensch von der Polizei an, klärte mich nicht über meine Rechte auf. Ich wurde nie konkret zu Strafvorwürfen vernommen, weder von der Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft. Dann “flatterte” ein Strafbefehl von über 1000 DM rein und der Höhepunkt war, in den folgenden Tagen rief ein Journalist von dpa an und sagte im Gespräch mit erbosten Unterton, “warum akzeptieren Sie nicht einfach den Strafbefehl, dann haben Sie keinen weiteren Ärger”. Natürlich hätte er dann seine Schlagzeile gehabt, aber daß ein Pressevertreter sich als Handlanger der CSU-Interessen enpuppt, war eine ganz neue Erfahrung. Ich weiß nicht, woher meine Anwältin ihre Informationen hatte, aber sie wußte davon, die Bayerische Staatsregierung war am Werke. Und es ist unter keinen Umständen vorstellbar, gegen den amtierenden Oberbürgermeister Herrn Schaidinger wäre so verfahren worden, wie es Herrn Wolbergs widerfuhr. Wären die Beweise der Staatsanwaltschaft so wasserdicht, hätte sich Richterin Escher nicht dahingehend geäußert, Herr Wolbergs erhält womöglich kein faires Verfahren. Möglicherweise ist diese richterliche Aussage dann später Grund für Befangenheitsantrag seitens der Staatsanwaltschaft?!, interessante Entwickelungen sind denkbar. Es hilft nur ein öffentlicher Prozeß, wenn irgendetwas an den Vorwürfen dran sein sollte, Herr Wolbergs habe sich strafbar gemacht. Während des Verfahrens mit Mollath kam es an den Punkt, da Richterin Escher dem Angeklagten die Möglichkeit gab, sich eingehend zu den Vorwürfen der körperlichen Übergriffe zu äußern. Mollath kündigte an, er werde sich äußern, doch es kam nichts (war im Gerichtssaal). Er hatte die Chance vertan. Es ist davon auszugehen, Herr Wolbergs wird sich gut vorbereiten, denn nur ein öffentliches Hauptverfahren kann jetzt noch die Beschädigung Aller heilen….. auch die der Stadt Regensburg.

  • RA Veits

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    Warum anzweifeln, @Herr Joey, was der Verteidiger öffentlich vorträgt?

    Gehen wir von dem aus, was er vorträgt. Danach wurde das Anwaltsgeheimnis verletzt. Und es steht im Raum, dass das Abgehörte im Rahmen einer potentiellen Beweisaufnahme nicht(!) verwertet werden darf.

    Hier liegt die zentrale Frage, die das zuständige Gericht bei der Prüfung, ob die Anklage durch Gerichtsbeschluss zuzulassen ist, zu beantworten hat:

    Liegen – ohne Gehörprotokolle, ohne Aufgezeichnetes – hinreichende sonstige Beweise zulasten der Beschuldigten vor, die deren Verurteilung nach Durchführung einer Hauptverhandung wahrscheinlich erscheinen lassen? Dabei ist alles Entlastende, das die Verteidigung nunmehr vorgetragen hat, zu berücksichtigen, auch deren Rüge, die StA selbst habe nichts Entlastendes zugunsten der Beschuldigten ermittelt, obwohl sie dazu von Rechts wegen verpflichtet ist (Ein alter regelmäßig allgemein zu beklagender Hut/Umstand: die StA hat Verletzungen des Strafrechs zu verfolgen und hält sich dabei selbst nicht an Gesetz und Recht)

    Nur wenn das Gericht solcherart einen Blick in die (spekulative) Zukunft geworfen hat und die Frage ob der Wahrscheinlichkeit einer künftigen Verurteilung bejaht hat, wird es zur Verhandlung kommen – mit offenem Ausgang.

    Dazu:

    Natürlich?
    “Dabei werden alle notwendigen und verfügbaren Beweise erhoben, natürlich auch solche, die den Beschuldigten entlasten können.”
    schreibt die Stuttgarter StA
    http://www.staatsanwaltschaft-stuttgart.de/pb/,Lde/1235492#Sinn

    Dazu:

    § 160 Absatz 2 Strafprozessordnung
    Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln …..
    https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html

  • joey

    |

    @RA Veits
    habe ich angezweifelt was der Verteidiger vorträgt? Ich habe Selers und Meiers These einer CSU Verschwörung widersprochen.

    Wolbergs hätte was gegen Korruption tun können und müssen, hat sich aber auf die Feindseite geschlagen: dem Brutalkapitalismus, wo der Grundstücke, Genehmigungen und Recht kriegt, der am besten schmiert.

    Daß das nicht nur ein SPD Skandal ist, ist ja für jeden sichtbar. Es ist aber ein SPD Skandal, da die grundlegende Ethik der Genossen Schmiere durch marktbeherrschende Immobiliares überhaupt nicht zuläßt.

    Mal ein Szenario: die Beweise gegen Wolbergs sind vergiftet. Er wird also nicht juristisch bestraft. Kann die SPD R dann einfach so weitermachen? Ist dann politisch nix passiert?

    Die Wahrheit muß ermittelt werden. Eine evtl. Nichtzulassung ist gut und Recht für Wolbergs, der SPD aber kann es noch mehr schaden. Zeit für eine Wahrheitskommission? Nein, weil dann wohl die gesamte Riege der Stadträte gehen kann, in einem Dorf wie Regensburg geht das natürlich nicht.
    Demokraten aber müssen immer wieder sehen: Vertrauen ist die Grundlage, daß jemand auf Zeit (!) und vorübergehend auf einem Stuhl sitzt. Wechsel gehört hier zum grundlegenden System. Leider funktioniert dieses System eben nicht immer.

    Hier noch eine kleine Provokation: Ratzinger-Benedikt hat erkannt, daß er gegen den Schmutz im Vatikan nicht kann und ist daher zurückgetreten. Vielleicht seine wirklich historische Rolle.

  • Ernst Seler

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    Wer die von Christian Eckl recherchierten Hinweise zur Kenntnis nimmt, kann schon fragen, welche Motive hat eigentlich die Staatsanwaltschaft von Anfang an gehabt. Letzten Endes muß auch die Familie Wolbergs beachtet werden. Wie ergeht es der Ehefrau, den Kindern. Auch wenn Christian Eckl einen schwerwiegenden Fehler hinsichtlich seines abgehörten Telephonats zugibt, von wegen Meineid – ist auch klar, da wird die Staatsanwaltschaft hellhörig, wenn sie so etwas “hört” – ist sein Zitat von Anwalt Haizman beachtenswert. “Muß” Schaidinger angeklagt werden, damit Wolbergs angeklagt werden kann, sozusagen ein Bauernopfer im Schachspiel?!

    Christian Eckl: “Schmacks Rechtsanwalt Michael Haizmann sprach auf Anfrage gegenüber unserer Zeitung von „absolut hahnebüchenen Vorwürfen, die völlig aus der Luft gegriffen sind.“Im Bestreben, möglichst Wolbergs zur Strecke zu bringen, habe die Staatsanwaltschaft auch im Fall Schmack „Vorwürfe konstruiert.“”

    http://www.wochenblatt.de/politik/regensburg/artikel/210122/kripo-vernehmungen-in-der-causa-schaidinger-folgt-weitere-anklage-gegen-wolbergs-im-fall-schmack#gallery&0&0&210122

  • Lothgaßler

    |

    Ein Verteidiger darf alles, auch der Staatsanwaltschaft vorwerfen, dass sie “Vorwürfe konstruiert”.
    Am Anfang standen nicht erklärte hohe Zahlungen zugunsten eines sehr kleinen SPD-Ortsvereins. Die gewonnenen Erkenntnisse hierzu führten auf die Spuren diverser Immobilienentwickler.
    Wenn der Rechtsstaat sich nun selbst im Wege steht, weil Beweise nicht zugelassen werden können, dann wäre das tragisch. Tragisch deshalb, weil der/ die Beschuldigten nur deshalb ohne Verhandlung davonkämen, weil die Gesellschaft sich an die Regeln hält. Tragisch auch deshalb, weil alle als frei von Schuld zu gelten hätten.
    Nun gibt es aber starke Indizien, dass hier Vertreter der Exekutive (Verwaltung; gehört der OB bzw. ein Bürgermeister dazu?) und zumindest in Teilen der Legislative (Stadtrat; oder gehört der OB bzw. ein Bürgermeister hierzu) mit Unternehmen zu Lasten Dritter (der Stadt, andere Immo-Unternehmer) Absprachen getroffen haben. Profitiert haben einzelne Personen (übrigens auch beim SSV Jahn, die KGaA gehört ja jemanden; beim SPD-OV kams auch dem OB-Kandidaten zugute), die sich dazu ihrer (Ehren-)Ämter bedienten bzw. hinter Strohmännern versteckten. Im Grunde ist das für mich eine konspirativ-kriminelle Vereinigung. Dagegen muss der Rechtsstaat Zähne zeigen können.

  • hf

    |

    @lothgaßler: der stadtrat als legislative, ein neuer, trauriger höhepunkt in einer reihe nicht nur hinkender sondern grässlich verstümmelter vergleiche. gesetze beschließt der bundestag. und sonst niemand. finito.

    allerdings gefällt mir der hinweis, dass immer auch etwas verdient ist; man könnte, müsste vielleicht fragen, wer alles zu den investoren gehört, die durch die auf tretzel zugeschnittene neuausschreibung ihrer renditeerwartungen verlustig gingen. das ist ja das wirklich perfide an der ganzen kampagne; dass man erfolgreich dem kleinen mann weiß gemacht hat, dass da die justiz in seinem interesse handeln würde, gegen die mutmaßlichen selbstbediener von der spd. dabei sind die tretzl-pläne unbestritten die sozialeren, weil die wirklichen abzocker diesmal nicht zum zuge kamen. das kann schon einen gewissen belastungseifer begründen, bei wem auch immer. ;-)

    war ja ohnehin erstaunlich, wie da ermittlungsakten wohl tagelang unbewacht auf den fluren der augustenburg herumgestanden sein müssen, so dass immer wieder neue teilwahrheiten an die presse durchsickern konnten, bis hin zu kompletten zeugenvernehmungen.

    ich hoffe nicht, dass das verfahren deswegen eingestellt wird, weil es eh nichts mehr ändern würde. wollte man ihn jetzt auf diese krumme tour pseudo-rehabilitieren, würde das die stadt-spd vollends zerreißen. der politische genickschuss wurde allerdings bereits abgegeben, wie damals bei wulff. da war der freispruch auch egal, die lynch-justiz der öffentlichkeit war schneller.

  • Lothgaßler

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    @hf: Richtig, der Stadtrat beschließt keine Gesetze. Ja, der Vergleich hinkt und ist rein rechtlich gesehen falsch. Aber “grässlich verstümmelt” ists nun auch nicht, denn auf Ebene der Stadt beschließt er und nicht die Verwaltung: z.B. Satzungen, einige Steuern, Gebühren, Verordnungen, Bebauungspläne (eben alles das, wofür die Stadt zuständig ist und über das sie entscheiden darf). Insofern sehe ich im Stadtrat (als Organ) mehr als nur “Ausführenden Gewalt”, darauf hinzuweisen kams mir an. Auch deshalb, weil der OB sich als Chef der Verwaltung versteht (die Bürgermeister für ihren Bereich entsprechend) und diese Verwaltung nutzt (z.B. Wissensvorsprung) und instrumentalisiert (z.B. Gespräche führen lässt, Informationen zurückhält), wohingegen der Stadtrat (als Organ) der Verwaltung so direkt erst einmal nichts zu sagen hat. Erst per Beschluss kann auf die Verwaltung eingewirkt werden. Der OB als Regent dagegen muss sich die ihm genehmen Beschlüsse im Stadtrat organisieren.
    In Ihrem Beitrag führen Sie aus: “dabei sind die tretzl-pläne unbestritten die sozialeren, weil die wirklichen abzocker diesmal nicht zum zuge kamen.” Dieses Argument ist nicht nachvollziehbar und benennt Ross und Reiter nicht.
    Sie versuchen mit Ihrem abschließenden Satz Wolbergs zum Opferlamm zu verklären. Dazu taugt der Sachverhalt ganz und gar nicht. Wolbergs wurde von der Öffentlichkeit auch nicht gelyncht, sondern musste vorübergehend in Untersuchungshaft und wurde vorläufig und bisher dauernd seines Amtes enthoben.
    In einem sind wir uns einig: Der Prozess muss kommen, möglichst zügig. Egal wie dieser ausgeht, sein Zustandekommen ist wichtig für die Stadt.

  • blauäugig

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    @hf Wieso sollten die Ermittlungsakten in der Augustenburg unbewacht herumgestanden sein? Wolbergs saß in Straubing ein. Was im Wochenblatt stand, war nur das, womit DrEckl als Beschuldigter konfrontiert wurde, das Strafverfahren gegen ihn wurde ja abgetrennt.

  • hf

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    @blauäugig: “Unserer Redaktion liegt der Auszug einer Vernehmung Norbert Hartls durch die Kriminalpolizei Regensburg am 23. Juni 2016 vor. ” schrieb RD im Dezember 2016.
    Der Auszug einer polizeilichen Vernehmung? Gibts irgendwas, das noch intimer und wichtiger für die Aufklärung eines Verbechens ist, als die Aussagen von Beschuldigten und Zeugen? Wer kann denn da überhaupt noch vertrauensvoll aussagen? Und wer breitet daraus einen Auszug vor, der dann an Medien geht, um einen Politiker gezielt zu zerstören??? – so wenig mich das im Falle Hartls ärgert.

    @lothgaßler: ich bleibe dabei; wir glauben, was wir sollen und werden dafür gezielt “genudged”. Die selbe Clique, die Wolbergs eine zweistündigen Wahlkampfdebatte im Stehen abverlangte, weil man wusste, dass er gerade einen Bandscheibenvorfall hatte, und hinterher schrieben, dass er sich am Tisch “gelümmelt” habe – dieselben Seilschaften sind immer noch am Werk und keine Lüge, keine Tatsachenverdrehung, keine Rechtsbeugung ist ihnen zu widerlich, um ihren Angstfeind zu bekämpfen.

  • Ernst Seler

    |

    “Der Auszug einer polizeilichen Vernehmung? Gibts irgendwas, das noch intimer und wichtiger für die Aufklärung eines Verbechens ist, als die Aussagen von Beschuldigten und Zeugen? Wer kann denn da überhaupt noch vertrauensvoll aussagen?”

    Eine interessante Tatsache. Richterin Escher wird sich wohl auch auf diese Tatsachen beziehen, wenn sie ihre öffentliche Kritik an dem Verfahren äußert?! Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft ermitteln. Der Hinweis zuvor auf die Medienarbeit im Fall des Bundespräsidenten Wulff ist symptomatisch und passt zu dem Kommentar von Claudia Bockholt:
    “Auch deshalb rollt der PR-Zug an. Ein juristischer Sieg, sagt der Rechtsanwalt und Litigation-PR-Experte Prof. Per Christiansen, ist kein Garant dafür, dass der eigene Mandant wirklich gewonnen hat.”
    http://www.mittelbayerische.de/politik-nachrichten/recht-strategisch-21771-art1580039.html

    Es war vor allem die Bild-Zeitung welche auf Bundespräsident Wulff medial eintrat, ihn verfolgte, bloß stellte. Ich gehe inzwischen davon aus, Oberbürgermeister Wolbergs geriet in ein politisches Geflecht, das schon immer so funktioniert hat in Regensburg, doch aus politischen Interessen wurde er als Opfer ausersehen. OB Schaidinger schrieb auf die Offerten von Tretzel, ein interessantes Angebot, laß uns persönlich darüber reden. Erst wenn er persönlich zugibt, ich habe mich kaufen lassen, könnte er angeklagt und verurteilt werden. Das waren halt noch gute Zeiten, als unter Strauß der Justizminister den bedrängten Wienerwald-Chef einlud, um zu beraten, wie er Steuern sparen könne. Wie sagte Strauß, solange die Öffentlichkeit nichts erfährt, kann ich noch persönlich eingreifen. Blöd halt nur, wenn die Presse manchmal auch nicht recht weiß, was sie will, bzw. Mama Merkel hat ja sieben professionelle Leute gesucht, um das Volk zu “nudgen”.
    Inzwischen dementiert die Staatsanwaltschaft:

    “Staatsanwaltschaft weist Fehlverhalten zurück”.

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburger-korruptionsaffaere-staatsanwalt-weist-fehlverhalten-zurueck-1.3734467

    Da lob ich mir unabhängige Richter, so wie in meinem Fall die zuständige Richterin einen Punkt der Anklage einfach strich, weil sie schriftlich feststellte, Herr Seler ist zu diesem Anklagepunkt von der Staatsanwaltschaft nie befragt worden.

    Jetzt wird die Angelegenheit mit Oberbürgermeister Wolbergs richtig sportlich, überlege bereits ob ich an einer Hauptverhandlung teilnehme, auch wenn die Justiz jeden Tag den Ausweis aus vorgeblichen Sicherheitsgründen kopieren sollte. Es geht nichts über unabhängige Zeugen des Geschehens im Gerichtssaal…. .
    (habe noch alle Gerichtsakten, da die Anwältin mir am Ende alles in Kopien zur Verfügung stellte. Es kann also belegt werden, die Regensburger Staatsanwaltschaft klagt auch an, ohne den Beschuldigten irgendwie mit dem Klagepunkt konfrontiert zu haben. – Mehr Eifer für die CSU kann es nicht geben…..?! ).

  • mkv

    |

    Hinter die Fichte geführt

    Im Kleinen/Lokalen wie im Großen/Geopolitischen (Siehe Link) bleibt die Bevölkerung weitgehend uninformiert.

    “Die Fakten werden vernebelt und verdreht, es wird gehetzt und gelogen.”
    schreibt Wolfgang Bittner, RA und Autor,

    zu dessen Essay mit bestem Aufklärungsstoff ich verlinke unter dem Titel
    “Deutschland würde bei der Ausweitung eines solchen Krieges in Schutt und Asche fallen“
    http://www.nachdenkseiten.de/?p=40880#more-40880

    was ja dann auch den in Regensburg und anderweitig (Siehe nur die fraglichen, teilweise unter dem Schutz der Politik stehenden Konzerne) seit langen Jahren bestehenden Korruptions-Sumpf umstülpen würde … was sich aber wiederum niemand wünschen kann.

  • Mr. T

    |

    Ernst Seler schrub: “Ich gehe inzwischen davon aus, Oberbürgermeister Wolbergs geriet in ein politisches Geflecht, das schon immer so funktioniert hat in Regensburg, doch aus politischen Interessen wurde er als Opfer ausersehen.”

    Der erste Teil stimmt wohl noch, der zweite dafür umso weniger. Das ist eine alberne Verschwörungstheorie. Es ist doch wesentlich wahrscheinlicher, das unter Wolbergs das ganze Korruptionsgeflecht einfach mal aufgeflogen ist, als dass da dunkle Mächte im Hintergrund eine Verschwörung gebastelt haben. Einfach mal Ockham konsultieren …

  • Ernst Seler

    |

    Der von M.T. zitierte Satz muss als Ganzes betrachtet werden.

    Selbstverständlich kommt dann noch das durch Gerichtsakten belegte Verhalten der Staatsanwaltschaft hinzu, im Einzelfall der Richterin eine Klageschrift vorzulegen, ohne den Beschuldigten gehört zu haben. Interessant finde ich, mir wurde weder von der Staatsanwaltschaft noch von der Polizei eine mögliche Straftat unterstellt. Ich könnte mich nicht dazu äußern. Die Rücknahme der Anklage kurz vor der Hauptverhandlung durch die Regensburger Staatsanwaltschaft…. ….das wäre auch im Falle Wolbrgs möglich? Für Juristen wird der Fall immer spannender.

  • joey

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    “Wolbergs geriet in ein politisches Geflecht…”
    der Arme! Vielleicht ist er ja gewählt worden, damit sich was ändert? Niemand wird in unseren Zeiten gezwungen, korrupt zu sein, er hätte zu jedem Zeitpunkt sagen können: mein Gewissen, meine Ehre, meine weiße Weste sind mir wichtiger als irgendein Amt oder Karriere. Wenn man das umdreht, sind allerdings viele Teile deutscher Geschichte moralisch gut erklärbar.

    Ein OB kriegt einen Haufen Geld, um unabhängig zu sein, dazu ist ihm auch viel Macht gegeben. Ein hoher Anspruch, eine große Fallhöhe. Schaidinger mag juristisch schlauer gewesen sein, gefallen ist er aber genauso. Allah wird sie strafen… (gut, daß der jetzt zu Deutschland gehört, Jahwe hat ja kein Feuer mehr in der Hölle).

  • semmeldieb

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    er geriet in kein Geflecht. Er geriet in eine geilheit, der er nicht widerstehen konnte. das alles ist sehr traurig.

  • Ernst Seler

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    Es hatte doch seine Konsequenzen die Verteidiger abzuhören, wie der von Stefan Aigner verlinkte Text zeigt:

    “Kurz vor Prozessende hatte Oberstaatsanwalt Jürgen Konrad quasi die Notbremse gezogen. Er ließ einen erheblichen Teil der Anklage fallen.”

    Das Landgericht wird bei der Überprüfung der Stellungnahmen der Verteidiger sicherlich feststellen können, ob die Darstellungen von Anwalt Witting Substanz haben oder nicht. Vielleicht ergeben sich neue Hinweise durch das angekündigte Video von Oberbürgermeister Wolbergs.

  • Alfred Meier

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    Dass Parteifreunde manchmal schlimmer sind als politische Gegner, muss Joachim Wolbergs schmerzhaft erfahren. Erst zeigt ihn der Landesschatzmeister ohne Not wegen angeblicher Bestechlichkeit an, jetzt wünscht sich seine Vertreterin im Amt des Oberbürgermeister auch noch den Prozeß gegen ihn. Und das, obwohl Verteidiger, Amts- und Landgericht längst Zweifel am rechtmäßigen Vorgehen der Staatsanwälte geäussert haben.

  • Ernst Seler

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    Die “Anklage” gegen Oberbürgermeister Wolbergs muß umfassender geprüft werden. Christine Schröpf schreibt heute mit fettgedruckter Zwischenüberschrift:
    “Wohnungsnot als Kernthema”
    Die Journalistin fährt fort:

    “„Nicht jedem in Bayern geht es gut“, sagte Weber. Als große soziale Herausforderung bezeichnete er die hohen Mieten und die Wohnungsnot in den Ballungsräumen. „Wenn es der Markt nicht regelt, muss der Freistaat in die Bresche springen.“ Eine Bemerkung über den Verkauf von Genossenschaftswohnungen kann als Kritik an Söder verstanden werden. Er hatte in seiner Eigenschaft als Finanzminister die GBW-Wohnunungen der BayernLB veräußert – auf Wunsch Brüssels, wie er immer betont hatte.”

    http://www.mittelbayerische.de/politik/bayern-nachrichten/soeder-lobt-mut-der-seehofer-kritiker-23462-art1580126.html

    Die steigenden Mieten usw. zeigen doch auch ein Versagen der Bayerischen Staatsregierung auf. Nun wird der Schwarze Peter nach Brüssel verschoben. Aber wo bleibt die Eigenverantwortung. Kann es sein, Herr Wolbergs ist mit seiner Art der Politik zu “sozial” gewesen, so wie er sich als Oberbürgermeister verstand. Wird also das Landgericht Regensburg durch den Hinweis von Anwalt Witting auf ein BGH-Urteil bei der Prüfung der Zulassung der Anklage den Aspekt des sozialen Handelns von Wolbergs prüfen müssen, so daß am Ende der Vorwurf der Bestechlichkeit usw. sich als politisches Wunschdenken entpuppt. Natürlich, ist die Wahlkampfhilfe merkwürdig, vielleicht anrüchig, aber ein Bundeskanzler berief sich auf sein gegebenes Ehrenwort, ignorierte das Gesetz, wurde nicht bestraft. Alle wissen, die 10 000 Euro-Grenze bei Spenden wird doch oftmals bewußt ins Kalkül einbezogen. Es wird interessant, welche Überlegungen die jetzt befassten Richter veröffentlichen werden, je nachdem sie ihre Entscheidung fällen…. .

  • Regensburger

    |

    So langsam wird immer deutlicher, dass unser Oberbürgermeister zum Opfer einer Intrige von roten (Goger) und schwarzen (Ziegler) Staatsanwälten wurde, die nur dem Zweck diente, der eigenen flachen Karriere auf die Sprünge zu helfen. Nach mittlerweile 1,5 Jahren haben die Ermittlungen noch nichts zu Tage gefödert, was einen Prozess gerechtfertigt hätte. Wenn die Beteiligten noch einen Funken Anstand hätten, würde der Haftbefehl gegen Wolbergs aufgehoben, die Anklage zurückgezogen und Herr Goger in hohem Bogen aus der SPD ausgeschlossen werden. Es ist schlicht unglaublich, dass ein SPD-Mitglied und Funktionär einem erfolgreichen SPD-Oberbürgermeister so etwas antun kann, ohne dass es dafür auch nur irgendwelche Konsequenzen geben würde. Herr Goger hat die gesamte Regensburger Kommunalpolitik unberechtigt in Verruf gebracht und sich damit zum Steibügelhalter der AfD gemacht.

  • Markus Frowein

    |

    @Ernst Seler

    Meiner Auffassung nach heißt es nicht “geriet in ein Geflecht”, sondern “es wurde ihm zum Verhängnis, dass er fleißig mit an dem Geflecht flocht, welches schon lange vor seiner Amtszeit bestand”. Ein Indiz dafür könnte die unverhohlene Unterstützung für seine Wahl durch seinen Vorgänger, Herrn Schaidinger von der CSU(!), sein. Ich glaube, dass er durchaus wusste, worauf er sich einließ, weshalb sich mein Mitleid in Grenzen hält. Auf medialer Ebene mögen Sie durchaus Recht haben, sein Fall wird im Gegensatz zur Causa Schaidinger maßlos überbewertet, war dieser es doch, der das “System” zumindest ausgebaut, wenn nicht sogar selbst aufgebaut hat. Ich weiß, dass jetzt wieder einige meckern werden, aber ich würde es äußerst interessant finden, wenn man einmal die Verflechtungen der Verwaltung und des Stadtrats mit der hiesigen Wirtschaft (insbesondere der Immobilienwirtschaft) VOR der Zeit des Herrn Schaidinger beleuchten würde. Jedoch werde ich jedes Mal angegriffen, wenn ich solche Gedanken äußere, was für mich bedeutet, dass einige Leute unbedingt nicht wollen, dass da gegraben wird.

    Warum?

  • Genst-A

    |

    (An)Klage – Kläger/Beklagter (Zivilrecht) sowie Angeschuldigter, Beschuldigter, Angeklagter (Strafrecht)

    – kleine Wortlehre –

    “Klageschrift” –> Zivilrecht, wenn der HUBERMAIERMÜLLER klagt, weil das nachbarliche Laub sich einen unfreundlichen Flugweg gesucht hat, worin er sich als Kläger gegenüber seinem Nachbarn und dann Beklagten unzumutbar benachteiligt glaubt … ein weisungsgebundener StA taucht in dem Zivilverfahren nicht auf, allenfalls wenn er des nächtens vom Kneitinger kommend ausgerutscht war und später mühsam unter dem Laub auftaucht …

    Anklageschrift , auch öffentliche Klage –> Strafrecht, Strafprozessrecht, das, was der StA dem Angeschuldigten an noch zu beweisenden Straftaten vorwirft und letzteren mit der Anklage zum dann Beschuldigten macht.

    Eröffnet das zuständigte Strafgericht durch Beschluss (§ 207 StPO), also ohne mündliche Verhandlung, das Hauptverfahren, wird der im Visier der StA Befindliche dann zum Angeklagten.

    Gesetzes-Text
    https://dejure.org/gesetze/StPO/157.html

    Zwischenverfahren
    http://www.rechtslexikon.net/d/anklageerhebung-und-zulassung/anklageerhebung-und-zulassung.htm

  • Lothgaßler

    |

    @Ernst Seler:
    “Wird also das Landgericht Regensburg durch den Hinweis von Anwalt Witting auf ein BGH-Urteil bei der Prüfung der Zulassung der Anklage den Aspekt des sozialen Handelns von Wolbergs prüfen müssen, so daß am Ende der Vorwurf der Bestechlichkeit usw. sich als politisches Wunschdenken entpuppt.”
    Wo sehen Sie denn das “soziale Handeln”? Wenn dieser Bauträger dies und jenes zusagt, dann wird ein guter Verhandler bei anderen Bauträgern ähnliche Zugeständnisse erreichen. Nachdem hier scheinbar die vertraulichen Gespräche höher bewertet wurden als die öffentliche Ausschreibung, hätten auch andere Bauträger im sozialen Bereich “nachbessern” können, wenn Sie denn mit Nachdruck (d.h. mit dem Hinweis dann den Zuschlag zu bekommen) darum gebeten worden wären. Sie tun zudem so, als hätte Wolbergs in keiner Weise persönlich profitiert. Dem ist nicht so! Unklar sind lediglich die Beweggründe für den/ die Gönner, aber hier gibts Indizien für wirtschaftliche Interessen.
    Sie befürworten Korruption, das ist unglaublich!

  • joey

    |

    Die “Unterstützung” von Tretzel zahlt letztendlich der normale Wohnungskäufer. Durch die Verhinderung von Wettbewerb können die Wenigen die Preise so (hoch) halten, wie sie es möchten.

    Es handelt sich also nicht um soziale Wohltaten, sondern um einen mafiösen Xtrakapitalismus. Das ist keine gute rote Politik, sondern Verrat an der Sozialdemokratie.

  • Rentnerin

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    Was man Herrn Wolbergs mit dieser Intrige angetan hat ist unerhört.
    Die Arroganz der herrschenden Gesellschaft ist in dieser Stadt unerträglich geworden.
    Für mich existiert diese Stadt nur noch als Wohnort, Einkaufsstadt und für kulturelle Ereignisse.
    Viele Menschen sprechen nicht mehr über Politik aber man spürt die grosse Unzufriedenheit der Bürger.
    Die AfD hat bei der Bundestagswahl in Regensburg einen Stimmenanteil in Regensburg von 12 % erhalten und im restlichen Bayern mit einem noch höheren Anteil.
    Das hat doch einen Grund.
    Weiter so mit dieser Verfolgungsjagd gegenüber Herrn Wolbergs.

  • blauäugig

    |

    @Regensburger Meier,
    Es ist noch gar nicht so lang her, als Wolbergs sich äußerte, er wolle seine Unschuld beweisen. Dazu ist in Deutschland keiner verpflichtet. Der Prozess böte ihm die Möglichkeit, sogar die an sich unzulässigen Beweismittel zu entkräften.
    Davon ist jetzt keine Rede mehr.

    Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft derart handwerkliche Fehler gemacht hat wie von der Verteidigung behauptet, vor allem, da ja mit einem großen Medieninteresse bei jedem einzelnen Verfahrensschritt zu rechnen war.

  • Mr. T

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    Frau Rentnerin, wenn sie wissen, dass da eine Intrige gegen Wolbergs läuft, würde ich Sie sehr bitten, dies offen zu legen. Damit könnten Sie ihn vielleicht vor weiterer Verfolgung retten.

    Ob die Korruptionaffäre in Regensburg etwas mit dem Erfolg der NSAfD zu tun hat, bezweifle ich schwer. So einen Prozentsatz hat es überall gegeben. Das liegt wohl eher daran, dass Seehofer, Scheuer, Focus, BILD und Co. erfolgreich dabei waren, manchen Bürgern genug Angst vor Zuflucht suchenden eingejagt haben, damit diese nur darauf geschaut haben, welche Partei “Ausländer raus” ganz oben im Parteiprogramm stehen hat, und überhaupt kein Problem damit haben, eine offen rechtsradikale Partei zu wählen. Aus Unzufriedenheit mit der Politik alleine wird sicher kaum jemand dieses rechte Pack gewählt haben, da hätte es genug andere Parteien jeglicher Richtung zur Auswahl gehabt, die etwas anderes als nur völkische, sozialdarwinistische und wirtschaftsdarwinistische “Lösungen” im Programm haben.

  • Ernst Seler

    |

    “Sie tun zudem so, als hätte Wolbergs in keiner Weise persönlich profitiert. Dem ist nicht so! Unklar sind lediglich die Beweggründe für den/ die Gönner, aber hier gibts Indizien für wirtschaftliche Interessen.”

    Wenn das Landgericht Korruption nachweist, dann gibt es Korruption. Erinnere mich eines Beitrages letztes Jahr, da wurde von Jemanden dargestellt, die Wohnungsanlage von Tretzel sei “sozialer” als andere Vorschläge. Das Gericht kann also prüfen, ob dies stimmt, dann ist der Korruptionsvorwurf weg.

    “Sie befürworten Korruption, das ist unglaublich!”

    Interessant wie Behauptungen einfach so in den Raum gestellt werden. So, habe ich mich für Korruption ausgesprochen?! Die Volksseele kann leicht zum Kochen gebracht werden. Als wir nach unserer Teilnahme bei Biolek/ARD am nächsten Morgen von Nürnberg mit dem Zug nach Regensburg fuhren, da erkannten uns viele Insassen. In dem großen Abteil schrie eine ältliche Frau bei meinem Anblick: “die Todesstrafe müsse wieder eingeführt werden”. – “Shit happens”, so werden Viele vielleicht sagen, weil die SZ nun als Erstes Medium die “Paradise-Papiere” zugespielt bekam. SZ teilte ihr Wissen mit anderen Medienorganen, sie recherchierten. Die “Elite” spielt ihr Spiel – und mit Verlaub – die Unwissenden empören sich an Stellen, die sie nicht verstehen. Aber auch die Berichte von regensburg-digital über die Domspatzen sind ein Stachel für die “Elite”, sogar für die Wissenschaft, weil aufgezeigt wird, im Einzelfall korrumpiert sich Wissenschaft um Geschichte zu fälschen. Doch die Geschichte schreitet voran, durch den Mut Einzelner. Als ich bei Kurt Raster nachfragte, ob ich bei der Premiere dabei sein dürfe, da wußte ich nicht, was mich an der Uni in Regensburg erwartet. Kritiker meiner Person sollten halt den Text lesen, den Herr Riebe veröffentlichen wollte, den ich nur ihm geschrieben hatte, mit der Überschrift “Amtsgericht Regensburg Strafprozeß gegen Edward Braun”:

    https://www.nuernbergwiki.de/index.php/Ilona_Haslbauer

    R.G. stellte mich als Jünger von Steiner dar, als gefühlskalt usw.. Man/Frau sollte erst einmal eine Person unter vier Augen kennenlernen, um beginnen zu können sich ein gesellschaftliches Urteil zu erarbeiten. (Bitte die Redaktion, diesen gesamten Beitrag nicht zu löschen, das Thema ist nicht verfehlt).

    Also “Korruption”, wirtschaftliche Interessen usw..

    Als Christian Eckl kürzlich seinen Beitrag im wochenblatt veröffentlichte, da er OB Schaidinger und Herrn Schmack ins Spiel brachte, ein weiteres Strafverfahren in den Raum stellte, da erinnerte ich mich, des merkwürdigen Umstandes, wie ein Immobilienmann für die geplante Waldorfschule ein Grundstück kauft, die Schule bauen wird, später vermieten, späterer Kauf war geplant (inzwischen gehört das Grundstück, soweit durch Internet ersichtlich dem Bund der Waldorfschulen in Stuttgart).

    http://schmack-immobilien.de/projektentwicklung/waldorf-schule/

    Will nun meine Gedanken aufzeigen, welche sich ob der Mediennachrichten bildeten:
    welchen Vorteil verspricht sich der Geschäftsmann. Werden Nachbargrundstücke dann höherwertig, wie sind die Baupläne für das Gebiet, oder ist Herr Schmack Anthroposoph?!
    Nicht hierher gehören die Gedanken, nur gestreift wegen “R.G.”: ich würde Niemanden empfehlen, seine Kinder auf eine Waldorfschule zu schicken, weil die Damen und Herren Lehrer gar nicht wissen, was sie da unterrichten, wie sie unterrichten, es gibt nur noch das “Museum Waldorfschule”. Außerdem werden diese Schulen von den Eliten genutzt, wie ehemaliger Bundeskanzler Kohl, damaliger Minister Clement, sogar die Tochter von Strauß.
    Es ist aber hier nicht der Raum, diese begründete Kritik an den Waldorfschulen zu erörtern, aber die Waldorfschule Regensburg könnte auch hinterfragt werden, was war der “Deal”, wußtet Ihr, welche Pläne Herr Schmack hat, seid ihr so naiv?! (natürllich sei allen Eltern, Lehrern das “Spiel” mit der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners in Form von Waldorfpädagogik vergönnt, ein Spiel der Reichen!!!).

    Die “Paradise-Akten” machen Mut, die Medien schlafen doch nicht ein.
    Wegen der Korruptionsvorwürfe gegenüber liegt große Verantwortung beim Landgericht Regensburg.
    Auch wenn ich persönlich die negative Erfahrung mit diesem Landgericht habe, weil auch dort Richter im Einzelfall sich nicht an die Wahrheit halten, an Fälschungen bewußt-unbewußt mitwirken (so wie dies der ehm. Richter Fahsel charakterisierte), habe ich die Hoffnung, es gibt noch Richter, welche sich nicht im Sumpf der Eliten verloren haben.

  • hf

    |

    @joey

    “Die „Unterstützung“ von Tretzel zahlt letztendlich der normale Wohnungskäufer. Durch die Verhinderung von Wettbewerb können die Wenigen die Preise so (hoch) halten, wie sie es möchten.

    Es handelt sich also nicht um soziale Wohltaten, sondern um einen mafiösen Xtrakapitalismus. Das ist keine gute rote Politik, sondern Verrat an der Sozialdemokratie.”

    Das genaue Gegenteil ist der Fall; erst mit Tretzls Plänen konnten mehr preisgebundene Wohungen durchgesetzt und ein drohendes Reichen-Ghetto verhindert werden. Ansonsten könnte jede Kommune mit bis zu 90 Prozent staatlicher Förderung eigenen Wohnraum schaffen – aber das würde die Interessen der privaten Vermieter verletzten und deshlab müssen schon so zaghafte Versuche wie der von Wolbergs im Keim erstickt werden. Der Markt muss versagen, weil die Vermieter damit noch mehr Geld für noch schlechteren Wiohnraum bekommen.

  • Mr. T

    |

    Die Überlegung, dass Wolbergs & Co. Tretzel die Grundstücke nur deswegen illegal zugeschanzt haben, weil er das sozialste und für Regensburg beste Ergebnis geplant hätte, ist so absurd, dass sie sich verbietet. Und wenn es so wäre, dass Tretzel für jede Luxuxwohnung zwei mietfreie Sozialwohnungen gebaut hätte, wäre das Vorgehen mehr als illegal und antidemokratisch gewesen.
    Was kommt dann als nächstes? Die Domspatzenschüler wurden nur geprügelt und mißbraucht, um sie auf eine erfolgreiche Zukunft vorzubereiten? Am Oktoberfest wird nur so schlecht eingeschenkt, damit die Gäste am nächsten Tag weniger Kopfweh haben?

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Ernst Seler” – Ich finde es unglaublich, daß Sie Leute,
    die eine differenziertere Sicht der Dinge haben, gleich
    beschuldigen, sie würden die Korruption “befürworten.”

  • hf

    |

    @Mr. T:
    Kennen Sie etwa schon das Urteil? Soweit ich weiß, waren weder die Parteispenden illegal noch konnten die marktüblichen Rabatte für ordentlich gekaufte Wohnungen als illegale Bestechung gewertet werden. Es sieht eher danach aus, als bliebe es beim Wulffschen Bobbycar…

    Dass mit Tretzel die Sozialquote ind em Areal deutlich gesteigert wurde, obwohl die Konkurrenz beahauptet hatte, so könnte man nicht gewinnbringend arbeiten, ist auch dokumentiert.

    Dass das wiederum die Sozialste Lösung sei, habe ich indes nie behauptet; das wäre zweifelsfrei die großflächige Vergabe an soziale Baugenossenschaften gewesen mit städtischen Bürgschaften und Kredithilfen. Selbst genutztes Wohneigentum wird mehr als ausreichend durch Steuerbegünstigung gefördert und Besserverdiener, die Wohnraum als Spekulationsobjekte missbrauchen sind ja gerade das Problem und nicht die Lösung.

  • Mr. T

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    Na ja, dass Tretzel an der Ausschreibung mitgewirkt hat, war sicher nicht so der legale Ablauf.

  • Baulöwe Tretzel verklagt die Staatsanwaltschaft » Regensburg Digital

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    […] Ähnlich hatte am vergangenen Donnerstag bereits Wolbergs‘ Verteidiger Peter Witting argumenti… Ein Oberbürgermeister habe seine Entscheidungen „ausschließlich im Interesse der Stadt Regensburg zu treffen“, so Witting, „und zwar auch dann, wenn diese Entscheidungen Unterstützer seines Wahlkampfs betreffen sollten“. […]

  • joey

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    @hf
    außerhalb des Marktes kann die Stadt(bau) auch sonst jederzeit bauen – nur daß damit eben die Ausgaben für soziales Wohnen recht transparent würden.

    Ein funktionierender Markt hat ausgewogenes Angebot, also wenn mehr gebraucht wird, wird mehr gebaut, die Preise nivellieren sich immer wieder.

  • hf

    |

    @Mr. T.: Das ist eben nicht bewiesen, sondern reine Spekulation. Gewiss hat Tretzel vorab erklärt, dass man insgesamt billiger bauen konnte.

    @joey: Der Markt versagt. Gerade jetzt. Die Preise nivellieren sich eben nicht. “Außerhalb des Marktes bauen” heißt bitte was? Leerstände errichten? Die Kosten für soziales Wohnen sind transparent und können bei jeder typischen Baugenossenschaftssitzung aufgeschlüsselt in Neubauten, Sanierung und Unterhalt eingesehen werden. Intransparent sind dagegen private Mietpreisberechnungen nach dem sogenannten Mietspiegel; die Vermieterin einer Bekannten war immerhin noch so ehrlich zuzugeben, dass das Plus von 25 Prozent für das Studium der Tochter in den USA nötig war…

  • hf

    |

    @Mr.T.: Dass der Vetreter der Kommune informell mit dem Investor verhandelt, ist jedenfalls intransparent, und im Fall Hartl wurde es auch Zeit, dass dieser Gartenzwerg-Schaidinger aus den Gremien rauskommt.
    Aber untragbar heißt nicht automatisch strafbar und Hartl ist nicht Wolbergs – das ist der Unterschied, den Sie hier hier konsequent durcheinanderwerfen. Dass Sie einen Groll hegen, ist ihr gutes Recht, aber zur Debatte trägt es nix bei.

  • joey

    |

    @hf
    Ja, der Markt versagt, weil kein Wettbewerb unter den Anbietern herrscht (weil es nur noch wenige gibt).
    Die Stadt muß nicht Grundstücke an Tretzel vergeben, damit der darauf einen Anteil sozial errichtet, sondern könnte das einfach selber machen. Das Grundstück kommt nie auf den Markt, der Bauherr Stadt (oder ein direktes Sozialprojekt) bestimmt Terminplan, Gestaltung und Belegung.

    Klare Vorgaben (Grenzwerte), klare Verhältnisse – warum nicht? Gestaltung, Energie und Soziales in verschwurbelten Konzepten können leider auch eine Täuschung der Öffentlichkeit zwecks direkter Begünstigung sein. Ganz besonders, wenn einer vorab die Lösung hat bzw vielleicht sogar “genehmigt”.

    Wenn das Grundstücksangebot vergrößert würde – z.B. durch mehr Zusammenarbeit mit dem Landkreis und Hürden für neue, junge, und oder externe Anbieter senkt, dann gibt es mehr Angebot und günstigere Preise. Brotpreisvergleich. Außerdem könnten viel mehr Ideen kommen – kreativ, ökologisch, sozial, was auch immer irgendwelchen Genossenschaften und Bauherrengemeinschaften oder schlicht Einzelpersonen einfällt.

    Ich selbst baue gerade ein SuperÖkoHaus Mehrfamilien für einen Bauherren, der neben ökosozialer Verantwortung auch noch dazu ein gutes Geschäftskonzept hat. Das Gebäude steht selbstverständlich nicht im Raum Regensburg, da geht sowas einfach nicht… warum…?

  • Ernst Seler

    |

    Oberbürgermeister Wolbergs meldete sich nun zu Wort.
    Video auf TVA

    https://www.tvaktuell.com/

  • Mr. T

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    hf, bitte mal lesen, was ich überhaupt schreibe, und dann dagegen argumentieren und nicht gegen irgendetwas anderes.
    Ich kritisiere nicht informelle Gespräche, sondern die Mitgestaltung der Ausschreibung im Vorfeld durch jemanden, der selber einreicht.
    Ich verwechsle auch nicht Hartl oder Wolbergs; ich habe das nie auf Wolbergs reduziert, ich sehe das gesamte Geflecht als kritikwürdig an. Und in dem Fall ist das ja auch nicht von Hartl hinter Wolbergs Rücken passiert.7
    Von strafbar schreibe ich auch nix, weil ich weiß, dass der Nachweis für eine strafbare Handlung schwer zu führen ist – auch wenns noch so klar ausschaut.
    Weiter hege ich auch keinen Groll (wohl gegen Wolbergs). Von Wolbergs bin ich eher schwer enttäuscht, da ich wie viele gehofft habe, dass er den rießigen Sumpf, in dem sich die schwarze Stadtführung und die Immobilienfirmen über Jahre fröhlich gesuhlt haben, eher austrocknet, als selber gleich mit reinspringt. Mir wärs sogar am liebsten, wenn sich rausstellt, dass er wirklich nix dafür kann – ich kanns mir nur in keiner Weise mehr vorstellen, wie.
    So und jetzt schalt ich mal TVA ein und schau, was Wolli zu sagen hat…

  • Mr. T

    |

    Hmmm, so recht überzeugend war das leider nicht mit der Videoansprache. Leider auch nix neues als nur ein Vertrösten auf später. Wenn Wolbergs Vertrauen zurückgewinnen will, müsste er halt mehr zu seiner Verteidigung vorbringen als nur seine Überzeugung und das hohe Gut der Unschuldsvermutung.

  • Monika Weiss

    |

    Habe das Video gesehen. Du meine Güte. Spricht da ein Roboter? Was hat er eingenommen? Und der Hintergrund! Wurde das Video bei seinem Anwalt aufgenommen? Er liest doch von einem Pompter ab.

  • Ernst Seler

    |

    Der Bayerische Rundfunk:

    “Die Pressesprecherin der Stadt Regensburg, Juliane von Roenne-Styra, sagte dem Bayerischen Rundfunk, dass man dazu offiziell nichts sagen könne. “Das ist der Privatmann Wolbergs, der sich geäußert hat. Das ist seine Privatsache”, sagt von Roenne-Styra. Von Stadträten verschiedener Fraktionen liegen bisher keine Informationen vor.”

    http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/korruptionsaffaere-die-reaktionen-zur-videobotschaft-wolbergs-100.html

    TVA Regensburg untertitelt das Video mit:

    “Der vorläufig suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs”
    (Ausschnitt während den Nachrichten).

    Juristen werden wohl TVA zustimmen, es spricht der suspendierte Oberbürgermeister von Regensburg.

  • Tonia Uder

    |

    Omei, du meine Güte, hört sich an, wie Wahlkampf von einem Prompter gelesen.

  • blauäugig

    |

    @Seler: Das sind Nebelkerzen, die Sie zünden: die Suspendierung ist eine Amtsenthebung.
    Der suspendierte OB darf sich also nur als Privatmann äußern – deshalb hatte er ja so viel Wert darauf gelegt, auch nur als Privatmann die Finisher-Medaille umgehängt zu haben.

  • Ernst Seler

    |

    “Der suspendierte OB darf sich also nur als Privatmann äußern.”

    Der vorläufig suspendierte OB darf keine Amtshandlung vornehmen, aber er darf sich öffentlich äußern, TVA verwendete den korrekten Untertitel. Die Art und Inhalt der Rede von OB Wolbergs entspricht seinem Amte, die Rede selbst ist keine Amtshandlung. Aber da mögen sich Juristen weiter streiten. Unabhängig von dem Einwurf von “blauäugig” war es natürlich richtig, während der U-Haft OB vorläufig zu suspendieren. Mir stellte sich die Rechtsfrage, ist die gegenwärtige vorläufige Suspendierung von OB Wolbergs eine Entscheidung einer übergeordneten Behörde, welche die Grundrechte verletzt, da er jetzt nicht mehr in der U-Haft sitzt und die weitergehende Suspendierung eine verfassungsrechtlich unzulässige Vorverurteilung darstellt. Natürlich bedeutet dies, eventuell wieder bis zum Bundesverfassungsgericht zu klagen. Ich halte Herrn Wolbergs für so stark, eine solche juristische Frage am Ende höchstrichterlich klären zu lassen… . Bis jetzt wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht vom Landgericht Regensburg zugelassen, eine Suspendierung ist unverhältnismässig.

  • blauäugig

    |

    @Ernst Seler:
    Ein suspendierter OB ist doch nur Privatmann, gerade kein Amtsträger mehr (weil er dessen ja enthoben ist), also ist m.E. beides – die Aussage der Pressesprecherin wie auch die Unterschrift von TVA richtig.
    Er sitzt nicht mehr ein, der Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts wurde aber nicht aufgehoben. Die von Ihnen postulierte Unverhältnismäßigkeit kann ich nicht erkennen.
    Wie sollte er denn die Amtsgeschäfte fortführen können, ohne gegen die schon oft erwähnten Kontaktverbote – eine der Auflagen für das Ausser-Vollzug-Setzen des Haftbefehls – zu verstoßen? Weiter: Ein Zögern des Landgerichts bei der Zulassung der Anklage kann ich nicht erkennen, angesichts hunderter Seiten Eingabe der Anwälte erst vor wenigen Tagen.

  • Alfred Meier

    |

    Ernst Seler erinnert daran, dass der dem bayerischen Innenminister unterstellte Generallandesanwalt – eine bayerische Besonderheit – durch die vorläufige Dienstenthebung Wolbergs am einschneidensten in das Verfahren eingegriffen hat. Eine solche Maßnahme ist nur gerechtfertigt, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einer Verurteilung zu rechnen ist. Davon kann in diesem Fall keine Rede sein. Zunächst bestehen berechtigte Zweifel, ob das Landgericht die Klage überhaupt zulässt. Zum anderen haben zwei Landgerichte und der BGH im Falle eines Wuppertalers Oberbürgermeisters einer Verurteilung im Zusammenhang mit Parteispenden enge Grenzen gesetzt.

  • blauäugig

    |

    @Alfred Meier
    Der ehemalige Wuppertaler OB hatte weder Einblick in seine Wahlkampffinanzierung noch Kenntnis von der erwarteten Gegenleistung. Das war bei der Entscheidungsfindung des BGH wesentlich, zeigt den Unterschied zum vorliegenden Fall überdeutlich und hatten wir schon öfter.
    Womit, wenn nicht durch einen erlassenen und nicht aufgehobenen Haftbefehl, könnte das Gericht denn signalisieren, dass es eine Verurteilung für wahrscheinlich hält? Sie klammern sich nicht mehr an den letzten Strohhalm, sondern schon an die letzte Schuppe, die Ihnen vielleicht auch noch von den Augen fällt.

  • Ernst Seler

    |

    Wegen der Suspendierung eine neue Nachricht:

    “Ein Sprecher der Landesanwaltschaft in München betonte, die vorläufige Dienstenthebung Wolbergs’ gelte bis auf Weiteres. Eine Rückkehr in das Oberbürgermeisteramt würde voraussetzen, dass die Suspendierung wegen einer geänderten Sachlage durch die Disziplinarbehörde oder das Verwaltungsgericht Regensburg aufgehoben würde. Wolbergs Einlassungen in der Video-Botschaft gäben dazu aber keinen Anlass, sagte der Sprecher”

    https://www.np-coburg.de/region/bayern/Neue-Festnahme-in-Regensburger-Spendenaffaere;art2832,5819650

    Es bedarf wohl einer BGH-Entscheidung, oder Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, ob die Suspendierung rechtmäßig ist. Meiner Ansicht nach werden fundamentale Grundrechte von Herrn Wolbergs verletzt. Unabhängig der Beweisbarkeit der staatsanwaltlichen Vorwürfe, hat Herr Wolbergs “effektiv” als unschuldig zu gelten. Der gesamte Ablauf des Ermittlungsverfahrens, die Länge wirkt so, als werde der OB bereits als Beschuldigter der Öffentlichkeit präsentiert, gerade durch die lange Suspendierung selbst.
    (Wie bei dem Kindergeld, da ich ohne Anwalt ein Finanzgericht anrief, weil ich erkannte, die neuen Gesetze verletzen das Vertrauen in den Gesetzgeber, der Bürger muß sich auf Gesetze auch in der Dauer verlassen können, es darf nicht abrupt die Vorraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes geändert werden, vor einem Urteil das Ministerium in Berlin “einknickte”, erahne ich, für studierte Juristen ist ein interessantes Feld eröffnet, um im Falle der Suspendierung von Herrn Wolbergs Rechtsgeschichte zu schreiben, ganz unabhängig, ob er am Ende schuldig ist oder nicht. Die Unschuldsvermutung muß gestärkt werden. Vielleicht äußert sich der Chefredakteur von der SZ Herr Prantl, der Staatsanwalt, Richter war und jetzt Journalist ist.)

  • Ernst Seler

    |

    Korrektur:

    ” der OB bereits als Beschuldigter”

    es muß lauten:

    “der OB bereits als Verurteilter”

    So wie heute das Bundesverfassungsgericht “umwälzend” eine Entscheidung bekannt gab, weil ein Bürger durch die Instanzen kämpfte, nachdem auch das BGH ihm nicht Recht gab, ist die Floskel “Unschuldsvermutung” zu hinterfragen. Wird durch die Suspendierung bereits ein Fakt geschaffen, der unumkehrbar ist. Das Amt eines Oberbürgermeisters ist so politisch gewichtig, die Wahl der Bürger wird auch durch die andauernde Suspendierung berührt. Werden also durch die Suspendierung Rechte der Wähler, der Bürger der Stadt verletzt. Ich gehe fest davon aus, bei gutem Willen können hier Juristen tatsächlich Rechtsgeschichte schreiben….. .

  • Alfred Meier

    |

    Was sich der Regensburger Resident der SZ im Fall Goger/Wolbergs in der heutigen Ausgabe des Bayernteils leistet (“Rücktritt statt Rückkehr”), ist schwer erträglich. Mit Ernst Seler warte ich darauf, dass sich endlich Heribert Prantl als das für Innenpolitik zuständige Mitglied der Chefredaktion äussert. Mit der Strafanzeige aus dem SPD-Landesvorstand und dem Eingreifen des Generallandesanwalts ist das längst keine rein Regensburger Angelegenheit mehr.

  • Justizministerium räumt Fehler bei Telefonüberwachung in der Korruptionsaffäre ein » Regensburg Digital

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    […] 281 Telefonate – das ist die erste Zahl, die in der Stellungnahme des bayerischen Justizministeriums genannt wird. Auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Franz Schindler vom Montag zur Telefonüberwachung im Ermittlungsverfahren gegen Joachim Wolbergs, den Bauträger Volker Tretzel, Norbert Hartl und Franz W. hat die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Ministerium eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Zuvor hatte Wolbergs‘ Verteidiger den Ermittlern vorgeworfen, entgegen den gesetzlichen Vorgab… […]

  • Wolbergs-Anklage: Am Mittwoch läuft die Frist für Stellungnahmen ab » Regensburg Digital

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    […] Nachdem die Staatsanwaltschaft Ende Juli Anklage erhoben hatte, war die Frist zur Stellungnahme für die Verteidigung zunächst bis zum 31. Oktober 2017 verlängert worden. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung um die Herausgabe der mitgeschnittenen Telefongespräche. Das Landgericht hatte die Staatsanwaltschaft am Ende zur Herausgabe sämtlicher Aufnahmen verurteilt. […]

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