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Spenden des "Immobilien Zentrum Regensburg"

Wolbergs: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Nichtzulassung der Anklage ein

Die Staatsanwaltschaft Regensburg legt gegen die Nichtzulassung der zweiten Anklage gegen Joachim Wolbergs wegen IZ-Spenden durch die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg sofortige Beschwerde ein.

Joachim Wolbergs und sein Verteidiger Peter Witting. Wie geht es weiter mit dem Thema IZ-Spenden? Foto: Oswald

Die Reaktion kam prompt: Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg heute mitteilt, legt man wegen der Nichtzlassung einer zweiten Anklage gegen Joachim Wolbergs – es geht unter anderem um den Vorwurf der Bestechlichkeit in Zusammenhang mit Spenden des “Immobilien Zentrum Regensburg” – “sofortige Beschwerde” beim Oberlandesgericht Nürnberg ein. Wie berichtet hatte die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg diese Anklage nicht zugelassen, da sie demselben “Lebenssachverhalt” zuzuordnen sei wie die derzeit vor der Kammer von Richterin Elke Escher verhandelte Anklage in Zusammenhang mit den Spenden aus dem Umfeld des Unternehmers Volker Tretzel. Deshalb ergebe sich für die 5. Strafkammer ein “Befassungsverbot”.

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Andere Optionen weiter möglich

In einem Beitrag vom Dienstag hat sich Professor Dr. Henning Müller mit den verschiedenen Szenarien beschäftigt, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. Unter anderem auch damit, dass das Thema “IZ-Spenden” im derzeit laufenden Prozess verhandelt werden könnte. Diese Option ist mit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht – das ergab eine Rückfrage – nicht automatisch ausgeschlossen.

Es folgt die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft im kompletten Wortlaut: 
 
Die Staatsanwaltschaft Regensburg teilt die Rechtsauffassung der 5. Kammer des Landgerichts nicht, dass bei allen Anklagepunkten der zweiten Anklage wegen Spenden im Zusammenhang mit dem Regensburger Immobilienzentrums (IZ) eine untrennbare Verknüpfung mit Tatvorwürfen bestehe, die schon Gegenstand des vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg anhängigen Verfahrens wegen Spenden im Zusammenhang mit dem Bauteam Tretzel (BTT) aus den entsprechenden Zeiträumen seien. Ein Verfahrenshindernis wegen anderweitiger Rechtshängigkeit liegt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vor.
 
Von einem einheitlichen Lebenssachverhalt und damit von einer einheitlichen prozessualen Tat kann bezüglich Spenden von unterschiedlichen Spendern zu unterschiedlichen Zeitpunkten nicht ausgegangen werden. Die vom Landgericht gewählte rechtliche Konstruktion, die an sich getrennten Lebenssachverhalte als eine Tat zu behandeln, da die fraglichen Spenden anschließend unrichtig in die Rechenschaftsberichte der (Bundes-)SPD aufgenommen worden seien, trägt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht. Die hierzu jeweils zu prüfenden tatbestandlichen Handlungen – einerseits das Bewirken eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und andererseits das Sich-versprechen-lassen von Vorteilen, sprich Spenden, für die Vornahme einer Diensthandlung – überlagern sich nicht. Eine unnatürliche Aufspaltung von einheitlichen Lebenssachverhalten ergibt sich durch die beantragte getrennte Verfahrensführung nicht.
 

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Kommentare (28)

  • Emil Fritsch

    |

    Nach dem bisherigen Verlauf, kann man der StA nur viel Glück wünschen…

  • Hartnäckig

    |

    Meiner Meinung hat die Staatsanwaltschaft Recht, wenn sie sagt:
    “Von einem einheitlichen Lebenssachverhalt und damit von einer einheitlichen prozessualen Tat kann bezüglich Spenden von unterschiedlichen Spendern zu unterschiedlichen Zeitpunkten nicht ausgegangen werden.”
    Wird interessant. Und wieder mal wird es sich bewahrheiten, dass zwei Juristen durchaus drei oder mehr Meinungen haben können :-)

  • mkv

    |

    Ist die StA “gefesselt und gegängelt” (Prantl)?

    Die StA versucht also mit der eingelegten sB an der “Aufspaltung” des Regensburger Korruptionsprozess festzuhalten, obwohl sie, vgl. Ausführungen Prof. Müller, den fraglichen IZ-Komplex grundsätzlich in das laufende Verfahren vor der WStrK hätte einbinden können (und nach erfolgloser sB wohl dann auch tun wird), ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, weiterhin gegen das Fairness-Verbot
    https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html zu verstoßen.

    Ich vermute daher, dass die Verteidigung ihrerseits bereits erhobene Vorwürfe erneuern wird, die so lauteten:

    ” …. Vorgänge, die „ohne weiteres in einem Verfahren geklärt werden könnten“, künstlich aufzuspalten und nur „häppchenweise“ einer gerichtlichen Klärung zuzuführen. Das Ziel dabei sei es, „die vorläufige Suspendierung des Oberbürgermeisters durch bloßen Zeitablauf in eine endgültige Entfernung aus dem Amt zu überführen“. – wie es im eingangs verlinkten älteren r-d Beitrag nachzulesen ist.

    Die Frage, die sich wie von alleine stellt, lautet daher:
    Ist das (aktuelle) Wirken der StA ggf. auch politischem Einfluss von oben geschuldet? Denn das Argument der Verteidigung (Zeitablauf) erscheint mit Blick auf die OB-Wahl 2020 stichhaltig.

    “Zudem bedarf die Bearbeitung der Ermittlungsverfahren durch den einzelnen Staatsanwalt schon deshalb einer effizienten Kontrolle, um deren Dauer auf ein für den Beschuldigten erträgliches Maß begrenzen zu können.”

    So der verst. frühere Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Erardo Cristoforo Rautenberg (*), der auch schrieb:

    ” … das das »externe Weisungsrecht« beinhaltende »Recht der Aufsicht und Leitung« in der Verfassungswirklichkeit nach wie vor das Einfallstor für eine politische Beeinflussung der Staatsanwaltschaft …” darstelle und ergänzte:

    “Der frühere Staatsanwalt und nunmehrige Journalist Heribert Prantl hat die angesprochene Problematik wie folgt dargestellt: (46)

    »Die Staatsanwälte sind Zwitter: Sie selbst halten sich, weil sie bei und in den Gerichten arbeiten, für einen Teil der Judikative – das Gesetz aber schlägt sie der Exekutive zu. Das heißt: Mit den unabhängigen Richtern haben sie nur ihr Gewand gemein, sie tragen die gleiche Robe – darunter aber steckt ein normaler Beamter. Abhängig und weisungsgebunden. Das ist die Crux der deutschen Staatsanwaltschaft: In allen Verfahren, in denen die Politik eine Rolle spielt, ist sie gefesselt und gegängelt. Ihr oberster Chef ist nämlich ein Politiker, der Landesjustizminister. Und der sitzt in der Landesregierung, und die wiederum wird von bestimmten Parteien gestellt, und diese Parteien haben Interessen und wer glaubt, dass sie diese nicht geltend machen, lebt auf dem Mond. Den Richtern hat der Justizminister de jure nichts zu sagen, den Staatsanwälten sehr wohl. Die deutsche Staatsanwaltschaft ist (anders als z.B. die in Italien) kaum in der Lage, einen Konflikt mit der Politik durchzustehen, weil sie von der Politik abhängig ist.« ”

    P.S.
    Es gibt Forderungen, tatsächlich ausgeübte Weisungen jedweder Art seitens der Politik (Ministerium) an die Staatsanwaltschaften der Öffentlichkeit publik zu machen.

    (*)
    https://www.gewaltenteilung.de/staatsanwaltschaft-und-gewaltenteilung/

  • Ahnungsloser

    |

    @mkv:

    “Die Frage, die sich wie von alleine stellt, lautet daher:
    Ist das (aktuelle) Wirken der StA ggf. auch politischem Einfluss von oben geschuldet? Denn das Argument der Verteidigung (Zeitablauf) erscheint mit Blick auf die OB-Wahl 2020 stichhaltig.”

    Haben Sie irgendeinen Anhaltspunkt dafür oder ist dies nur eine Verschwörungstheorie im konkreten Fall? Gerade die Verteidigung wollte doch, dass alles möglichst schnell abgehandelt wird. Wenn die unterbesetzte Staatsanwaltschaft erst den gesamten Komplex (also BTT, IZ, Schmack und den 4. Bauträger) hätten ausermitteln und in einer Anklage zusammenfassen sollen, dann würde es wahrscheinlich immer noch keine geben. Das Zwischenverfahren würde dann ungefähr ein Jahr gedauert und der Abschluss des Verfahrens auch einiges an Verhandlungstagen mehr. Gerade Wolbergs wollte und will immer möglichst schnell die Sache abschließen. Wäre er jetzt im ersten Verfahren freigesprochen worden, hätte er sich ohne weiteres auch wieder von der SPD aufstellen lassen können mit dem Argument: “Seht her, es war beim ersten mal nichts dran. Ich kann nun entspannt die anderen Verfahren abwarten.”

    Es sprechen sicherlich Gründe für die eine oder andere Ansicht hinsichtlich der Verklammerung. Allerdings wird es besonders problematisch werden, wenn die Staatsanwaltschaft und Wirtschaftsstrafkammer nun die anderen Komplexe behandeln in diesem Verfahren (ohne Nachtragsanklage) und am Ende in der Revision der BGH feststellt, dass gar keine Verklammerung bzw. einheitlicher Lebenssachverhalt gegeben war und damit eine gesonderte Anklage hätte erfolgen müssen. Damit wäre das gesamte Verfahren aufgrund eines Verfahrensfehlers geplatzt.

  • Checker

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    Alles in allem haben wir in Deutschland immer noch ein hervorragendes Justizsystem um welches uns fast die ganze Welt beneidet.

    Warten wir doch mal in Ruhe ab was das OLG entscheidet. Dann steht auch nicht immer nur das Regensburger Gericht im Feuer. Und am Ende gibt es ja auch noch einen BGH. Der sich bei der Tragweite dieser Angelegenheit der Sache sicherlich auch noch gerne annehmen wird.

    Es bleibt jedenfalls spannend in diesem Verfahren.

  • mkv

    |

    @Ahnungsloser

    Das mit der “Verschwörungstheorie” ist für (m)eine einfache Frage doch ein bißchen viel des Guten, meinen Sie nicht auch? Zumal der Gebrauch dieses Unwortes regelmäßig als Totschlagsargument daherzukommen pflegt. Das haben Sie doch nicht nötig.

    Ja, das OLG wird eine Entscheidung zu treffen haben. Nehmen wir an, die StA hat mit ihrer sB Erfolg. Was dann?

    Dann wäre der IZ-Komplex ein ALIUD, ganz im Sinne auch von @ Lothgaßler, zum laufenden Verfahren vor der WStrK, ein anderer Streitgegenstand. Und mit Zustimmung(!) des Angeklagten Wolbergs im Rahmen einer Nachtragsanklage als “weitere Straftat” in das Verfahren einzubeziehen. Auch im Interesse der Beschleunigung,von der Sie schreiben, und unter Berücksichtigung des FAIR-TRIAL-Grundsatzes.

    Unterstellen wir für einen solchen Fall der jederzeit und sogar mündlich zu praktizierenden Nachtragsanklage würde sich die StA “weigern”, einen Antrag nach https://dejure.org/gesetze/StPO/266.html zu stellen.

    Wie würden Sie dann für sich meine von Ihnen zitierte Frage beantworten?

    Fast will man sich insoweit eine erfolgreiche sB “wünschen”. Denn dann bestünde die naheliegende Möglichkeit, dass die StA meine in den Raum (von r-d, will sagen, vielen vielen Aficionados, -as) gestellte Frage ganz von allein beantwortet. Durch konkludentes Handeln.

    Dann hätte auch die Bürgerschaft (lokal und bayernweit) für die kommenden Wahlen einen zu-recht-geschliffenen Wahlprüfstein.

    Also harren wir gemeinsam der Dinge und hören nicht auf, die staatlichen Institutionen penibel zu beobachten und dadurch zu kontrollieren, was auch der Aufgabe des Souveräns entspricht.

  • Prozessbeobachter

    |

    @mkv

    Ehrlich gesagt schenke ich Ihren Prognosen und Theorien keinerlei Vertrauen mehr. Wie weit Sie mit Ihrer juristischen “Expertise” nach der Nichtzulassung der Anklage daneben gelegen sind, zeigt doch schon, der fundierte Beitrag von Prof. Müller.

    Ihre Behauptung einer “zeitlich begrenzten Sperrwirkung” – Humbug.
    Ihr Fabulieren von einer Nachtragsklage – Humbug.

    Und nicht nur insofern betrachte ich Ihre diesbezüglichen Ausführungen als unfundierte Kaffeesatzleserei. Es ist nicht das erste Mal, dass Sie hier – juristisch verbrämt – Falsches verbreiten, wobei ich Ihnen keine Absicht unterstellen möchte, wohl aber Selbstüberschätzung. Zum Professor oder BGH-Richter langt es eben nicht – und das ist keine Schande. Sich so aufzuspielen als ob sehr wohl.

    Ihre Unterstellungen bezüglich irgendwelcher Weisungen an die Staatsanwaltschaft sind tatsächlich in den Bereich der Verschwörungstheorie zu verweisen. Sie liefern nicht den geringsten Beleg für die von Ihnen permanent insinuierte politische Einflussnahme auf diese Ermittlungen. Man kann den Ermittlungsbehörden Schlampereien und Fehler vorwerfen, aber Sie unterminieren mit Ihren herumgeheimnissenden Vorwürfe gezielt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

  • Ronald McDonald

    |

    @ mkv

    Lassen Sie sich von oben hinkommentierten Nicklichkeiten nicht beirren in Ihrer famosen Mitteilungszwangshaftigkeit.

    Alles nur böse Neider und fachliche Ignoranten; ich habe Sie schon erlebt als selbständiges, unabhängiges Organ der Rechtspflege vor Gericht in Sachen vorgebliche Anzüglichkeiten zwischen einem Oberbürgermeister und einer Bürgermeisterin …
    Das war beeindruckend, geradezu Honore-Daumier-mäßig https://www.google.com/search?q=daumier+juristen&tbm=isch&source=univ&client=firefox-b-d&sa=X&ved=2ahUKEwiHteX04f_gAhUG1-AKHWUnD_QQsAR6BAgDEAE&biw=1522&bih=848, oh, hätte ich damals doch nur Ihr prozeßaktentragender Amanuensis sein dürfen/können!

  • Checker

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    Die Fehler der Staatsanwaltschaft sind doch nur entstanden weil die Verteidigung aufs Gas gedrückt hat. Aber die Vergehen werden dadurch nicht besser und sicher auch gerecht beurteilt werden.

  • Serenissima

    |

    @mkv und alle, die “politischen Einfluss von oben” wittern:

    Könnten Sie bitte mal ein Argument liefern, WARUM das Ministerium sowas tun sollte? W ist SPD-Oberbürgermeister einer relativ großen Stadt in Bayern. Gut. Aber: so what? Von den 10 größten Städten Bayerns haben laut Wikipedia nur 3 einen Oberbürgermeister aus der CSU. Städte sind/waren klassisches SPD-Territorium. Falls sich das bei der nächsten Kommunalwahl ändert, liegt das wohl eher an der bundesweiten Selbstdemontage der SPD. Die CSU herrscht größtenteils auf dem Land, und das war doch bisher nie ein Problem, dass das Ministerium irgendwie “lösen” musste. Zumal der CSU – Wähler, wenn er mal so richtig aufbegehren und es der CSU zeigen will, meist nur bis zu den Freien Wählern statt zur SPD wandert.

    Welche böse Obrigkeit hat im Übrigen die Staatsanwaltschaft Ingolstadt dann zur aktuell verhandelten Anklage gegen den ehemaligen CSU – OB der Stadt getrieben? Auch das Ministerium??

    W ist nicht und war nie der nächste potentielle SPD-Kanzlerkandidat, Landesvater, Bundes- oder Landesvorsitzende der SPD, kein vermeintlicher Heilsbringer wie Martin Schulz, dem grade – höchst vorübergehend – alle zu Füßen liegen… Er ist einfach nur OB. Ihn zum Ziel einer Verschwörung hoch zu stilisieren, zeigt meiner Ansicht nach das, was auch Herr Ebner W vorwirft: ein großes Maß an Selbstüberschätzung der eigenen Person und ihrer Wichtigkeit.

    @Ahnungsloser hat in jedem Fall Recht damit, dass eine gemeinsame Anklage aller Ermittlungskomplexe den Zeitpunkt der Anklage und damit des erhofften Freispruchs ebenfalls deutlich bis nach der Kommunalwahl verzögert hätte. Im Komplex Tretzel bestanden Haftbefehle, die dazu führen, dass die Ermittlungen zu diesem Komplex aufgrund des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen so schnell als möglich abgeschlossen werden müssen. Hätte man hier bis zum Abschluss aller Komplexe mit der Anklage gewartet, hätten die Verteidiger daran zu Recht auch so einiges kritisiert.

    So bleibt nur abzuwarten, was das OLG zur Frage des Befassungsverbotes urteilen wird. Spannend bleibt es allemal.

  • Taxifahrer

    |

    Es gibt überhaupt keinen Grund zur Annahme, dass das OLG anders entscheidet. Warum auch? Das ist doch überhaupt nicht strittig.

  • Dolittle

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    Die Justiz in Bayern mag eine gut geölte Maschine sein, die seit Jahrzehnten subtil auf die Interessen der Staatsregierung und auch der Staatspartei CSU ausgerichtet ist. Dabei üben Partei oder Staatsregierung keinen unmittelbaren Einfluss aus, denn auch Bayern ist ein demokratischer Rechtsstaat. Es ist vielmehr eine vielschichtige Form der Selbstoptimierung, die letztlich viel effizienter als autoritäre Befehlswege ist (siehe Fall Mollath). Insgesamt betrachtet ist die Bayerische Justiz im Vergleich zu anderen Bundesländern auf einem hohen Niveau, aber auch viel stärker an staatlichen Interessen orientiert.

    Welche Interessen hätte nun “München” daran, hier einen unbescholtenen Kommunalpolitiker mittels Intrige zu verfolgen, in den Knast zu werfen und anzuklagen? Mit allen Risiken, die so ein Vorgehen mit sich brächte?

    Nein, “München” hat vermutlich schon relativ früh der Regensburger Justiz deutlich gemacht, dass man Wolbergs nicht schützen will – schon weil dies aufgrund der irrsinnig hohen Parteispenden kaum möglich gewesen wäre. Da war die Bundestagsverwaltung in Berlin mit im Boot, die sich üblicherweise auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen stützt. Es gab also ein breites Interesse daran, die Vorwürfe mit Hilfe der Justiz aufzuklären und zu bearbeiten. München hat aber die Strafverfolgung nicht initiiert und inszeniert. Zumal die nun verhandelten Sachverhalte (Parteispenden, Nibelungenareal, Wohnungsrenovierungen, Kumpanei Tretzel/Wolbergs) existieren und nicht erfunden worden sind. Jedem halbwegs Kundigen müsste die strafrechtliche Brisanz sofort (!) klar sein. Das ist nicht Pillepalle.

    Wenn nun mein spekulatives Münchner “Go!” für die Justiz in eine Intrige umgedeutet wird, weil man die Sache NICHT unter den Teppich kehren wollte, dann ist das schon frech. Schließlich wurde in vielen ähnlichen Fällen auch in Bayern spätestens dann ermittelt, als die Sachverhalte in der Öffentlichkeit waren. Unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Denn korrupte CSU-Kommunalpolitiker sind “München” genauso zuwider. Sie beschädigen den Ruf und die Wahlaussichten der CSU. Ultima ratio ist hier genauso die Justiz.

    Im Ergebnis ist die Strafverfolgung hier also vorrangig Staatsinteresse und erst in zweiter Linie Parteiinteresse (schließlich wird auch Schaidinger durch die Ermittlungen extrem beschädigt). Und das ist auch gut so.

  • mkv

    |

    Der “Humbug”isierende “Prozessbeobachter” hat es wohl versäumt, meine Ausführungen bei Müllers Beitrag auch nur zu lesen (12. März 2019 um 16:32 , dort vorletzter Absatz).

    Welche Varianten der Regensburger Korruptions-Prozess nimmt, lässt sich so skzizzieren:

    1. Die StA fällt mir ihrer sB auf den Bauch. Dann bleibt es dabei, dass die zweite Anklage (so) nicht zugelassen ist. Stellt die StA keinen Einbeziehungsantrag (§ 154 a Abs. 3 Satz 2 StPO analog, siehe Blog von Prof. Müller bei Beck), dann bleibt es bei der Sperrwirkung (5. Strafkammer). Und diese wäre (zunächst) zeitlich befristet, solange und soweit (erst) nach Rechtskraft des Urteils der WStrK der (potentielle) Strafklageverbrauch feststellbar ist.

    2. Hat die StA mit der sB Erfolg, dann gibt es a) den Weg über die Nachtragsanklage oder b) bei potentiellem Verstoß gegen Artikel 6 EMRK die weitere Verfolgung der zweiten Anklage in der Zuständigkeit der 5. StrafKammer (Aufspaltung des Prozessgeschehens).

    Prof. Müller schrieb am 12.3. in seinem BeckBlog:
    “Abgesehen davon muss man wohl festhalten, dass eine Anklageerhebung schon aus Fairnessgründen (Art. 6 EMRK) ebenso wenig „gestückelt“ werden sollte wie etwa Parteispenden. Ein Beschuldigter hat auch ein Recht darauf, sich in EINEM Verfahren gegen sachlich zusammenhängende Vorwürfe verteidigen zu können.”

  • Prozessbeobachter

    |

    @mkv

    Selbstverständlich habe ich Ihre – nachgeschobenen – Ausführungen auch gelesen. Ich beziehe mich aber auf jene – falschen – Prognosen, die Sie vor Erscheinen der Ausführungen von Prof. Müller abgegeben haben.

    11.3.19, 14.56 Uhr:

    “…wohl nur ‘zeitlich begrenzte Sperrwirkung’ (…)”

    Ihre Ausführungen zur Nachtragsklage hat dankenswerter Weise Herr Müller selbst korrigiert.

    Sie echauffieren sich hier gerne über die Kommentare anderer Forumsteilnehmer. Splitter – Balken – Auge – Bibel kann ich da nur sagen.

  • mkv

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    “Bayern ist jedoch in Fällen mit Politiker-Bezug kein Rechtsstaat mehr.” (Schlötterer)

    Zu Dolittles Ausführungen hätte ich gern ein Feedback von Dr. Wilhelm Schlötterer.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Schl%C3%B6tterer

    Im diesem Interview http://www.planet-interview.de/interviews/wilhelm-schloetterer/42031/
    sagte Schlötterer auf die Frage:

    Sie prangern in Ihrem Buch „Wahn und Willkür“ ein „System rechtswidriger Herrschaftsmethoden“ bei Franz Josef Strauß, Edmund Stoiber, Roland Koch und Volker Bouffier an. In Bezug auf den Fall Mollath haben Sie geschrieben: „Gute Nacht, Rechtsstaat“. Glauben Sie nicht mehr an den funktionierenden Rechtsstaat?

    Schlötterer: Im Alltagsgeschäft gibt es sicherlich noch den Rechtsstaat. Da gibt es natürlich auch eine Fehlerquote, aber es wird einem im Allgemeinen nicht vorsätzlich Schaden zugefügt.
    Bayern ist jedoch in Fällen mit Politiker-Bezug kein Rechtsstaat mehr. Jemand, der politische Beziehungen hat, will etwas durchsetzen und ihm wird dabei geholfen – dafür führe ich in meinem Buch eine ganze Reihe von Beispielen auf.

  • Taxifahrer

    |

    Oje. Wenn man sich hier die Kommentare durchliest, ist es auch nicht mehr weit zu Verschwörungstheorien.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    W. hätte noch eine Amtszeit als OB für die volle Rente gebraucht, wäre dann der erste SPD-Ministerpräsident Bayerns geworden, und eine Legislaturperiode weiter der erste bayerische Bundeskanzler. Und das was jetzt passiert soll keine Verschwörung sein?

  • Dolittle

    |

    Ich schätze Herrn Dr. Schlötterer als profunden Kenner der “Amigo”-Machenschaften. Was würde er zum Fall Wolbergs sagen?

    Vermutlich:

    Joachim Wolbergs ist nicht Franz Josef Strauß. Der Umkehrschluss von der rechtsstaatswidrigen Privilegierung korrupter CSU-Politiker auf eine etwaige rechtsstaatswidrige strafrechtliche Verfolgung unbescholtener Kommunalpolitiker der SPD ist nicht möglich.

    Die CSU schützt einfach einen korrupten SPD-Politiker nicht so wie ihre eigenen Leute. Und auch die schützt sie nicht immer (Ingolstadt, Miersbach). Deshalb muss ein SPD-Politiker in Bayern sauberer sein als ein CSU-Politiker. Wird der SPDler erwischt, gibt es kein Pardon. Aber das ist nun mal nicht rechtsstaatswidrig. Auch wenn sich Herr Wolbergs ungerecht behandelt fühlt.

  • Schlegl-Fan

    |

    Ich hoffe, das OL lässt die Anklage zu. Was genau mit dem IZ war, würde mich schon sehr interessieren.

  • Bürgerblick

    |

    Wenn man auch mkv zuweilen beleidigt. Seine Aussage ist keine Verschwörung sondern der klassische Alltag bei politisch gefärbten Prozessen. Was war denn der prozessuale Ausgang z.B. bei dem eindeutig CSU lastigen Hypo Adria Bestechungsvorgängen? Eingestellt ! Warum ? Weil sonst die CSU Regierung – vornedran Stoiber Faltlhauser und alle Sonstigen aus dem Hause CSU – einschließlich dem «  Hans im Glück » keine Verschwörung mehr gebraucht hätten. Da gab es einen großen Teppich unter dem viel Staub Platz hatte. Also alle sind gleich ? Vor Gott ja – vor Gericht nein ! Insbesondere dann nein wenn die Taten einen politischen Umsturz hergeben könnten.

  • Prozessbeobachter

    |

    @Bürgerblick

    Politischer Umsturz gleich? Ne Nummer kleiner geht es nicht, oder? Dass gegen Wolbergs zu ermitteln begonnen wurde, weil er sich – mit Verlaub – selten dämlich verhalten hat – auf diese banale Festellung kommt man nicht. Es muss schon eine große Verschwörung sein. Der Mann hat gerade mal zwei Jahre regiert. Bei allem zugestandenen Lob: Eine Revolution zum besseren haben er und seine Buntis nicht bewirkt. Es gab keinen Grund, sich gegen ihn zu verschwören. Er ist niemandem, auf den es ankommt, auf die Zehen getreten.

  • Checker

    |

    Bürgerblick:

    Lassen Sie doch mal Ihre ollen Kamellen. Lenken Sie bitte nicht ab.

    Es geht hier um einen zwielichtigen SPD Politiker und sonst gar nichts. Schröder war der Kanzler der Bosse und Wolbergs der Spezi der Immobilien Wirtschaft,

    Pfui Deifi mehr sog i ned.

  • Taxifahrer

    |

    …wobei hier einige Kommentatoren offensichtlich vergessen, dass Wolbergs schlicht das System Schaidinger weitergeführt hat. Das macht es nicht besser. Muss aber erwähnt werden, weil einige hier so tun, als hätte Wolbergs ein ganz neues Regensburger Spendensystem etabliert. Mit gestückelten Tretzel-Spenden kennt sich die Regensburger CSU sehr gut aus.

  • Checker

    |

    Taxifahrer:

    Aber bei Schaidinger wurden so weit ich weiß Grundstücke immer zum Höchstpreis verkauft.
    Wolbergs hat kurz nach der Wahl eine zwielichtige Konzeptausschreibung für seinen Spender BTT machen lassen.

    Und wie sie sagen auch wenn bei Schaidinger was schief gelaufen ist macht es das Verhalten der SPD um keinen Deut besser. Außerdem will Wolbergs OB bleiben.

  • Taxifahrer

    |

    “Oktober 2016: Die Staatsanwaltschaft nimmt Vorermittlungen gegen den früheren Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU) auf. Sie interessiert sich vor allem für Schaidingers Beratervertrag, den er im Herbst 2014, ein halbes Jahr nach Ende seiner Amtszeit, mit der Baufirma Tretzel geschlossen hat. Vorermittlungen werden geführt, wenn es Anhaltspunkte für eine Straftat gibt.” https://www.sueddeutsche.de/bayern/juni-bis-januar-vom-verdacht-bis-zur-festnahme-1.3338562

    “Womöglich hat Tretzel schon länger etwas „in Aussicht gestellt“, noch unter dem CSU-Stadtoberhaupt Schaidinger. Denn als dieser 2014 altershalber aus dem Amt schied, wechselte er beinahe nahtlos über in einen Beratervertrag beim „Bauteam Tretzel“: für 20 000 Euro Monatshonorar und das Recht, die Segelyacht des Unternehmers kostenlos zu nutzen. „Mit Skipper“, wie die Staatsanwaltschaft anmerkt.”
    https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.korruption-in-regensburg-wolli-warf-mit-geld-nur-so-um-sich.27c966ec-27ac-424e-8fa9-255ad38340dd.html

    Auch gegen Schaidinger wird im Rahmen der Regensburger Korruptionsaffäre bereits seit zwei Jahren ermittelt. Ob die Staatsanwaltschaft aber tatsächlich Anklage gegen Joachim Wolbergs Amtsvorgänger erheben wird, ist noch nicht geklärt. Doch auch wenn Schaidinger nicht im Gerichtssaal erscheint, so ist der dennoch in Zeugenaussagen und abgespielten Telefonaten präsent. Konkret geht es bei ihm um einen Beratervertrag mit einem angeblichen Jahreshonorar von 260.000 Euro, den er nach seiner Amtszeit mit Volker Tretzels Baufirma geschlossen hat. Schaidinger soll sich im Gegenzug für den Zuschlag des Nibelungenareals an Tretzels Firma eingesetzt haben. Die erste Ausschreibung des Areals wurde noch während Schaidingers Amtszeit im Januar 2014 durchgeführt, ehe das Baugrundstück im August 2014 zu geänderten Kriterien neu ausgeschrieben wurde.
    https://www.regensburger-nachrichten.de/news/86211-wolbergs-prozess-schaidinger-schweigt-die-richterin-nicht

  • mkv

    |

    ” … eine etwaige rechtsstaatswidrige strafrechtliche Verfolgung unbescholtener Kommunalpolitiker der SPD ist nicht möglich.”
    schreibt Dolittle.

    Ob er uns kurz erklärt, wie seine Behauptung zu den allseitigen Feststellungen der Nichteinflussnahme von Wolbergs auf die Konditionen des SpK-Kredits “passen”? Wieso diese Feststellungen nicht bereits im Ermittlungsverfahren getroffen und folglich dasselbe nach Gesetz und Recht einzustellen war?

    Weiters:

    Wäre der StA an einem fairen Verfahren gelegen, keine gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens potentiell verstoßende Aufspaltung des Prozessgeschehens, warum verfolgt sie diese dann mit der sofortigen Beschwerde weiter? Wo doch ein ganz schlichter Weg existiert, das potentiell strafrechtlich erhebliche Geschehen im ZUSAMMENHANG einer(!) gerichtlichen Überprüfung durch die WStrK zuzuführen.

    Was hätte die StA jederzeit tun können?

    Zu beantragen, die behaupteten Vorwürfe gegen Wolbergs (wie in der zweiten Anklage enthalten) mit Zustimmung Wolbergs in das aktuelle Verfahren einzubeziehen.

    Es läge dann bei der WStrK darüber zu entscheiden, wie, nach welchen rechtlichen Kriterien diese Einbeziehung zu geschehen hat.

    Weg 1
    Folgt die Kammer der StA dann geschieht die Einbeziehung als Nachtragsanklage mit “weiterer Anklage”.

    Weg 2
    Andernfalls als gleicher Prozessgegenstand mit „veränderten Sachlage“ gemäß § 265 II Nr.3 StPO.

    Die von mir gezogene BGH-Entscheidung (Ziffer 7 f) macht deutlich, dass es im Ergebnis gar nicht darauf ankäme, welchen Weg die Kammer einschlüge. Im Zweifel würde die Nachtragsanklage ins Leere laufen, der fragliche Prozess-Stoff als EIN Prozessgegenstand bereits in der Ausgangs-Anklage enthalten sein. Wichtig wäre nur, dass die dargelegten Rechte der Vert. stets gewahrt würden.

    Man lese die Ziffer 7 und 8 des BGH-Urteils, das dortige Beispiel ist gut verständlich.
    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-262-99.php3

    Ich halte daher fest:
    Allein die Einlegung der sB verzögert das Verfahren unnötig zum Nachteil vor allem des Angeklagten Wolbergs. Der, wie alle anderen, einen Anspruch darauf hat, dass die Dinge in einem “Abwasch” abgehandelt werden.

    Rechtsstaatswidrige/rechtsstaatsgemäße Verfolgung?

    Im Grunde sitzt die StA bereits in der selbst geschaffenen “Falle”. In der Folge der beantragten OLG-Entscheidung wird für jedermann sichtbar werden, was sie anschließend tun wird.

  • Checker

    |

    Taxifahrer:

    Sie haben da jetzt nichts geschrieben dem ich widersprechen würde. Aber Schaidingers Beratervertrag ist glaube ich nach dem ersten Pressebericht geplatzt. Und wie gesagt dass macht Wolbergs Vergehen in keiner Weise besser.

  • Lieschen Müller

    |

    Ich war gegen 3 Uhr früh wach und hab mir Wolbergs Facebookvideo und die Kommentare angesehen.
    Jetzt gerade nochmal.
    Wie durch ein Wunder sind heute morgen die kritischen Kommentare (nicht beleidigende Kommentare, sondern sachlich begründet kritische) verschwunden.
    Auch die höflichen Nachfragen zu unbeantworteten emails wurden gelöscht!
    Soviel zur gross angekündigten Transparenz und vor allem Glaubwürdigkeit unseren suspendierten Politprofis.

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