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Tag 6 im zweiten Wolbergs-Prozess

Zeuge bringt Kripobeamten in Erklärungsnot

Die Staatsanwaltschaft fordert am Mittwoch vom Gericht einen rechtlichen Hinweis zu einer grundsätzlichen Frage, ein städtischer Amtsleiter erläutert seine ablehnende Haltung zu den Schmack-Hallen und ein Kripobeamter wird sich auf unangenehme Fragen einstellen müssen. Im Anschluss an den sechsten Verhandlungstag schließlich erreicht die Auseinandersetzung von Joachim Wolbergs mit der Staatsanwaltschaft eine neue Eskalationsstufe.

Waren die Spenden vor der Wahl von Joachim Wolbergs zum Oberbürgermeister 2014 per se legal oder nicht? Zu dieser Frage fordern sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Teile der Verteidigung am sechsten Verhandlungstag des zweiten Korruptionsprozesses möglichst zeitnah eine rechtliche Einschätzung der Fünften Strafkammer unter Vorsitz von Georg Kimmerl.

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Zum Hintergrund: Im ersten Prozess gegen Wolbergs in Zusammenhang mit dem Bauträger Volker Tretzel vertrat die Sechste Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Elke Escher am Ende die Auffassung, dass lediglich Spenden und eventuell anderweitig gewährte Vorteile strafbar sein können, die es nach der Wahl gegeben habe. Zwar sei Wolbergs bereits als Dritter Bürgermeister Amtsträger gewesen – eine grundlegende Voraussetzung, um sich überhaupt wegen eines Korruptionsdelikts (Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit) strafbar machen zu können. Allerdings könnten Vorteile nur im Hinblick auf das Amt gewährt werden, das der Beschuldigte zum Zeitpunkt von z. B. einer Spende gerade inne habe.

Wolbergs „taugliches Objekt“ für Korruption

Da Wolbergs als Dritter Bürgermeister nicht mit Belangen der Bau- und Immobilienwirtschaft befasst gewesen sei, seien alle Spenden und dergleichen vor seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister am 1. Mai 2014 nicht von Belang, so die Escher-Kammer. Flapsig ausgedrückt wäre damit das Gewähren von Vorteilen im Hinblick auf ein künftiges Amt, auch „Anfüttern“ genannt, per se legal.

Die Staatsanwaltschaft vertritt eine deutlich andere Auffassung. Zum einen sei Wolbergs bereits als Dritter Bürgermeister zumindest „funktionell-abstrakt“ auch für die Vertretung des Oberbürgermeisters zuständig gewesen, so Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier. Zum anderen habe er OB werden wollen und sei damit „taugliches Objekt“ für Korruption gewesen – sowohl als Dritter Bürgermeister wie auch im Hinblick auf die Zukunft.

Staatsanwaltschaft kritisiert Escher-Kammer

Auch die Wirtschaftsstrafkammer von Elke Escher habe in ihrem Eröffnungsbeschluss zum ersten Prozess zunächst diese Auffassung vertreten, dies aber dann im Urteil völlig anders gesehen, so Kastenmeier weiter. Weil es während der damaligen Verhandlung dazu keinerlei rechtlichen Hinweis gegeben habe, auf den die Staatsanwaltschaft hätte reagieren können, sieht die Ermittlungsbehörde darin einen „gravierenden Verstoß“ gegen den „Fair Trial“-Grundsatz und werde dagegen auch in der Revision vor dem Bundesgerichtshof vorgehen.

Zwar habe der BGH diese Frage in den einschlägigen Urteilen zum Fall Kremendahl ausdrücklich offen gelassen, in einem anderen Fall – einem Müllskandal in Köln – hingegen bejaht, dass sich ein Amtsträger auch durch Handlungen, die über seinen konkreten Dienstbereich hinausgehen, strafbar machen könne. Es sei ausreichend, wenn er über sein Amt auf Entscheidungen Einfluss nehme, auch wenn er dafür nicht direkt zuständig sei.

„Aufstand an der völlig falschen Stelle“

Staatsanwalt Wolfgang Voit nennt etwa den Koalitionsausschuss als Beispiel, in dem Wolbergs über seine Stellung als Amtsträger Entscheidungen habe beeinflussen können. Zum Beleg, dass Wolbergs OB Hans Schaidinger zudem mehrfach vertreten und Einflussmöglichkeiten gehabt habe, will die Staatsanwaltschaft die Protokolle sämtlicher relevanter Ausschüsse beiziehen lassen – für die Jahre 2008 bis 2013.

Ein Umstand, den Wolbergs-Verteidiger Peter Witting teils belustigt, teils empört zur Kenntnis nimmt. „Es ist kurios, was Sie sich hier anmaßen“, kritisiert Witting. Voit und Kastenmeier hätten keine Ahnung, was im ersten Prozess tatsächlich abgelaufen sei. Zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses habe die Kammer von Elke Escher zudem nichts von den tatsächlichen Zuständigkeiten eines Dritten Bürgermeisters gewusst und dies erst im Verlauf der Verhandlung eruiert. Bereits am ersten Verhandlungstag habe die Verteidigung dazu eine umfassende Erklärung abgegeben. Die Staatsanwaltschaft habe genügend Zeit gehabt, darauf zu reagieren. „Was Sie jetzt hier aufführen, ist ein Aufstand an der völlig falschen Stelle.“

Wolbergs spricht von „Krieg“ der Staatsanwaltschaft

Als anschließend auch Joachim Wolbergs ansetzt, um vom „völlig irren“ Verhalten der Staatsanwaltschaft im ersten Prozess zu reden, als er erklärt, dass er „eigentlich jetzt aufstehen und gehen müsse“, um sich künftig zu jedem Verhandlungstag nur noch „in Handschellen vorführen“ zu lassen und als er der Staatsanwaltschaft vorwirft, das aktuelle Verfahren ausschließlich dazu zu nutzen, um einen „Krieg“ gegen die Escher-Kammer zu führen, „weil Sie dort gedemütigt worden sind“, geht Richter Kimmerl dazwischen. „Wir haben hier unser eigenes Verfahren.“ Rechtliche Ausführungen könne er vertragen, aber alles andere aus dem ersten Prozess seien Nebenkriegsschauplätze, die hier nichts verloren hätten. Dieser Hinweis sei auch für die Staatsanwaltschaft. Wolbergs lehnt sich verärgert zurück. „Dann werde ich mich künftig dazu nur noch öffentlich erklären. Das reicht mir jetzt langsam.“

Eigentlich aber geht es am Mittwoch um den Komplex „LAGO A3“, eine Logistikhalle, die von einer Gesellschaft der Brüder Martin und Ferdinand Schmack auf dem Gelände der früheren Schlämmteiche der ehemaligen Zuckerfabrik errichtet wurde. Weil Wolbergs persönlich die Baugenehmigung dafür unterschrieben hatte, sieht die Staatsanwaltschaft bei der Genehmigung einen Zusammenhang zu den rund 80.000 Euro, die von den Schmacks für seinen OB-Wahlkampf gespendet wurden – und damit eine strafbare Vorteilsannahme bzw. -gewährung.

Schmack-Verteidiger weist Vorwürfe zurück

Bereits zu Beginn des Verhandlungstages hat Michael Haizmann, er vertritt Ferdinand Schmack, in einer Verteidigererklärung die Vorwürfe als „Konstrukt, das jeder Grundlage entbehrt“ zurückgewiesen. Die Höhe der Spenden sei korrekt. Allerdings hätten die Schmacks zum einen ausschließlich vor der Wahl gespendet und zum anderen fast Spenden in derselben Höhe an die CSU geleistet. Während seiner Zeit als Oberbürgermeister habe Wolbergs manche Schmack-Projekte befürwortet und andere nicht – das belegten auch mehrere Rechtsstreitigkeiten der Schmacks mit der Stadt Regensburg, als Wolbergs im Amt war.

Bereits 2010 sei man noch unter Oberbürgermeister Hans Schaidinger mit dem Bauantrag für eine erste Halle an die Stadt herangetreten. Diese wurde schließlich mit einer „Ausnahmegenehmigung“ nach § 35 Baugesetzbuch genehmigt (genauso wie die unter Wolbergs), verbunden mit dem Versprechen, baldmöglichst einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen, um Planungsklarheit zu schaffen. Doch bis 2015, als es weitere Interessenten für eine zweite Halle gab, sei hier nichts geschehen. „Die Stadt war aus welchen Gründen auch immer dazu nicht in der Lage“, so Haizmann.

Wolbergs habe diese Halle 2016 (zu einem Zeitpunkt, als bereits offiziell Ermittlungen gegen ihn liefen) schließlich genehmigt – auf Basis eines Stadtratsbeschlusses und im Interesse der Stadt Regensburg. Die Schmacks klagten später sogar noch gegen die Baugenehmigung und erzielten einen für sie günstigen Vergleich mit der Stadt. Zu einem Zeitpunkt, als Wolbergs bereits in Untersuchungshaft saß.

Amtsleiter hielt Halle für „nicht genehmigungsfähig“

Armin Frohschammer, seit 2012 Leiter des Bauordnungsamtes der Stadt, bestätigt bei seiner späteren Zeugenaussage diesen Ablauf im wesentlichen. Insbesondere den breiten politischen Konsens. Aus seiner Sicht aber sei die Halle zu keinem Zeitpunkt genehmigungsfähig gewesen. Deshalb habe er auch seine Unterschrift unter die Genehmigung verweigert. Diese Haltung habe nichts mit den laufenden Ermittlungen zu tun gehabt und sich auch nie geändert, so Frohschammer. Damit widerspricht er der anfänglichen Darstellung von Joachim Wolbergs, der zunächst erklärt hatte, dass er die Genehmigung unterschrieben habe, weil dies in der Verwaltung unter dem Eindruck der Ermittlungen niemand mehr gewagt habe.

Auf Nachfrage räumt Frohschammer ein, dass die Wirtschaftsförderung der Stadt Regensburg – vor allem Wirtschaftsreferent Dieter Daminger – eine Genehmigung ausdrücklich befürwortet habe. Ebenso Bürgermeister Jürgen Huber, immerhin Umweltreferent. Bei jenen Teilen der Verwaltung, die für die Genehmigung zuständig waren, sei aber die Haltung eindeutig gewesen: nicht genehmigungsfähig. Eine Auffassung, die Frohschammer übrigens auch in Zusammenhang mit der Genehmigung für die erste Halle unter Hans Schaidinger vertritt. Damals sei er aber noch nicht zuständig gewesen, sondern sein Vorgänger. Ausweichend wird Frohschammer, als ihm die Frage gestellt wird, warum in Sachen Bebauungsplan, der eine Genehmigung der Halle auf einem anderen Weg möglich machen hätte können, nichts passiert sei. „Das müssen Sie Frau Schimpfermann (Planungsreferentin Christine Schimpfermann, Anm. d. Red.) fragen“, sagt er schließlich. Nicht nur hier wird deutlich, dass der Verwaltungsbeamte tunlichst versucht, niemandem auf die Zehen zu treten.

Wie war das mit dem „Akten abstauben“?

Auf unangenehme Fragen anlässlich von Frohschammers Vernehmung wird sich der leitende Ermittlungsbeamte der Kriminalpolizei einstellen müssen. Dieser hatte bei einer Zeugenaussage im ersten Korruptionsprozess erklärt, Frohschammer habe ihm gegenüber am Rande auf die Frage, warum es bei Aussagen von Verwaltungsmitarbeitern so „zäh“ laufe, gesagt: „Sie glauben doch nicht, dass jemand aussagt, so lange der Wolbergs da oben sitzt.“ Später, nach der vorläufigen Amtsenthebung des Oberbürgermeisters, habe der Amtsleiter mit Blick auf seine Aussagen gemeint: „Wenn er wieder kommt, werde ich im Keller sitzen und Akten abstauben.“

Frohschammer bestätigt zwar, dass ihm so eine Frage „zwischen Tür und Angel“ gestellt worden sein könne. Allenfalls aber habe er da „mehr so allgemein“ etwas gesagt. „Mit Herrn Wolbergs hatte das nichts zu tun.“

Um den Kripobeamten geht es auch am Nachmittag bei der Aussage von Ulrike W., die von 2012 bis August 2016 das Wahlkampfbüro von Joachim Wolbergs geleitet hat. Sie hatte Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Vernehmungsmethoden gegen den Kriminaler und seine Kollegin eingereicht. Dieser sei bisweilen laut geworden, habe sie der Lüge bezichtigt und sich immer wieder geweigert, Aussagen so zu protokollieren, wie sie diese gemacht habe. Die Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Frühere Angestellte verteidigt Wolbergs

Dazu, wann Joachim Wolbergs von den Spenden des „Immobilien Zentrum Regensburg“ im Jahr 2015 erfahren hat, kann Ulrike W. keine genauen Angaben machen. Es geht um 50.000 Euro, die in engem zeitlichen Zusammenhang zu Gesprächen mit Vertretern des IZ und seinem Einsatz für eine Baugenehmigung im Landschaftsschutzgebiet stehen – die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Beleg für korruptive Handlungen, Vorteilsannahme oder gar Bestechlichkeit. Wolbergs hatte dazu erklärt, er habe erst später von den Spenden erfahren, und die Aussage von Ulrike W. widerspricht dem nicht.

Die Staatsanwälte Wolfgang Voit und Jürgen Kastnmeier werden von Joachim Wolbergs nun mit neuen “Titeln” belegt. Fotos: as

Während des Wahlkampfs habe sich Wolbergs zwar regelmäßig auf den neusten Stand bringen lassen, was Spenden anbelangt habe. Nach seinem Amtsantritt habe man aber lediglich alle drei bis vier Wochen telefoniert – oder wenn Not am Mann war und man dringend Geld gebraucht habe, um Miete und Löhne für das Wahlkampfbüro zu bezahlen. Ihrem damaligen Chef bescheinigt Ulrike W., dass es ihm wichtig gewesen sei, „dass der Wahlkampf rechtlich korrekt abläuft“. Von den übergeordneten Instanzen der SPD aber sei man da weitgehend allein gelassen worden. Auch habe es von dort bis zu Beginn der Ermittlungen nie Beanstandungen gegeben.

„Höchstpreisiger Wohnraum“ statt „Luxusvillen“

Etwas laut wird Wolbergs-Verteidiger Peter Witting kurz vor Schluss gegenüber dem Beisitzenden Richter Wolfgang Schirmbeck. Beim letzten Verhandlungstag hatte Schirmbeck angemerkt, dass sich aus den Akten ergebe, dass in dem Landschaftsschutzgebiet auf „Auf der Platte“, für dessen Bebauung sich Wolbergs stark gemacht habe, „Luxusvillen“ hätten entstehen sollen. Das ergebe sich aus den Akten. „Können Sie mir verraten, wo das stehen soll?“, fragt Witting empört. Er finde da nichts. Wörtlich stehe das dort nicht, erwidert Schirmbeck. Aber es ergebe sich klar, dass es um „höchstpreisigen Wohnraum“ gegangen sei. Als Vorsitzender Kimmerl schließlich darauf hinweist, dass er das bereits beim letzten Mal klargestellt habe, beruhigen sich die Gemüter. Schirmbecks Hinweis sei unpräzise gewesen, lautet die salomonische Sprachregelung.

Witting kündigt angesichts von Frohschammers Aussage am Ende noch an, den leitenden Kripoermittler vereidigen zu lassen. Sein Mandant verschärft in einer späteren Videobotschaft noch einmal den Ton gegenüber der Staatsanwaltschaft: Neben dem „Obergschaftler“ Kastenmeier gibt es nun auch den „Ober-Obergschaftler“ Wolfgang Voit. Der Prozess wird am morgigen Donnerstag fortgesetzt.

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Kommentare (48)

  • Petra

    |

    Das beschriebene Verhalten von Wolbergs vor Gericht bestätigt mich, er ist ungeeignet als OB-Kandidat 2020.

  • Mr. B.

    |

    Nach der gerade wohlwollenden gesendeten Berichterstattung auf TVA habe ich nun den Bericht von R-D gelesen.
    Mein Standardsatz: Gut, dass es R-D in Regensburg gibt!!!!!!! Und kommt mir jetzt keiner mit der begrenzten Sendezeit auf diesem Sender!!!! Ein Bürger, der nicht R-D ließt, ist ja fast völlig uninformiert!!

    Nun zum Artikel von R-D:
    Ich glaube, dass eher die Verantwortlichen der Stadt Regensburg, einschließlich der Abteilungsleiter und Beschluss-Mitglieder des Stadtrats der letzten 2 Wahlperioden als Zeugen geladen und unter Eid aussagen sollten, als der Ermittler der Kripo!
    Ich glaube, dann käme der Prozess schon schneller viel, viel weiter.

    Die Ermittlungsbeamten sollen sich keinesfalls von der Gegenseite einschüchtern lassen.

    Der Bürger hat ein Recht zu erfahren, wie vermutlich offensichtlich wahlübergreifend in den letzten vielen Jahren zu Gunsten von vermutlich bereiten, einflussreichen und zahlungskräftigen Unternehmen entschieden wurde, nicht eigenen, sondern städtischen Grund (Gemeingut), vermutlich in einigen Belangen auch zum eigenen Vorteil zu verkaufen und dann Genehmigungen zu erteilen!!!!!
    Sollte man sich hier (Gesamtkomplex) aus Sicht der Angeklagten jedoch immer wieder nur in einer sog. “Grauzone” bewegt haben, bleibt m. E. aber auch auf alle Fälle das “Gschmäckle” von Bestechung, Korruption, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung…….usw. und muss für die Zukunft auf alle Fälle unterbunden werden!!!
    Anstand und Moral sind ja sowieso (aus Sicht der Verteidigung des Herrn W.) nicht mehr
    maßgeblich!!!
    Anmerkung: Wie muss ich nun für die Zukunft meinen Junior erziehen, damit er in der nördlichsten Stadt Italiens ein Amt in der Politik oder als “leitender” Abteilungsleiter erreichen kann, wenn er wollte?

  • Winterzeit

    |

    Der Staatsanwalt wird in einer öffentlichen Videobotschaft verunglimpft…
    Wie kann man nur so tief sinken?
    Herr Wolbergs, ich habe sie gewählt, ich habe sie menschlich geschätzt…

    Vielleicht mögen Sie juristisch unschuldig sein – ich kann es nicht beurteilen…

    …aber bitte vergessen sie nicht die moralische Komponente! Charakter etc.
    Sie fühlen sich ungerecht behandelt, ja – aber das wird vielen Angeklagten so gehen, trotzdem erlebt man selten so verbale Angriffe auf die Staatsanwaltschaft. Man kennt das sonst nur von Clan-Prozessen…

    Dieses Auftreten hat nichts, aber rein gar nichts mit “Aufgeben ist keine Option zu tun” – das ist einfach ein schlechtes Benehmen und deutet auf ein extremst egozentrisches Weltbild hin.
    “Aufgeben ist keine Option” könnte man auch mit Niveau und Stil “leben”.
    Diese Beschimpfungen in den Videobotschaften sind dagegen unterste Schublade, so etwas hat in der zivilisierten Gesellschaft nichts verloren.
    Gerade Leute, die sie einst sehr geschätzt haben (mich eingeschlossen), macht so ein Auftreten wütend und sprachlos.
    Ich wünsche Ihnen, dass Sie glimpflich davon kommen und nicht für etwas bestraft werden, was sie nicht getan haben, ich wünsche Ihnen aber auch, dass sie nach Ende des Verfahrens zu sich kommen und zumindest mittelfristig ein richtig schlechtes Gewissen haben, wenn Sie reflektieren, wie Sie im Prozess aufgetreten sind.
    .

  • XYZ

    |

    Zum Absatz ‘Amtsleiter hielt Halle nicht für genehmigungsfähig’ :
    35 Abs. 2 BauGB lässt im Einzelfall sonstige Vorhaben zu wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Dies wurde aber von den Strafjuristen allseits gar nicht erörtert. Öffentliche Belange wären nach Abs. 3 insbesondere Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, schädliche Umwelteinwirkungen und Verkehr.
    Wo liegt also des Pudels Kern? Der OB kann ggf. zu Recht unterschrieben haben. Das Strafverfahren zeigt m.E. mal wieder einige Unkenntnis des Verwaltungsrechts.

  • Mr. T.

    |

    Ich verstehe nicht, wie Haizmann, die Tatsache, dass die Schmacks in fast derselben Höhe auch an die CSU gespendet haben, als entlastend werten kann. Das ist doch das Gegenteil und ein klares Indiz, dass sie auf eine positive Entscheidung hinwirken, egal, wer an die Macht kommt. Vielmehr waren zu dem Zeitpunkt die beiden begünstigten Parteien an der Macht.
    Die Tatsache, dass es auch negative Bescheide für die Schmacks gegeben hat, ist genauso wenig entlastend. Ein Vorteil ist auch schon vorhanden, wenn es weniger negative Bescheide gegeben hat, nicht erst, wenn es gar keine mehr gegeben hat.

  • Karin Haber

    |

    So ein Faux-pas wie dem Herrn Schirnbeck wäre Frau Wankerl in der 6. Strafkammer nie passiert. Und sie hat viele kluge und kritische Nachfragen gestellt.

  • Lodovico Settembrini

    |

    Das permanente Verächtlichmachen und Beleidigen der Staatsanwaltschaft, einer wichtigen Institution im Rechtsstaat, ist nicht hinnehmbar. Einem Angeklagten ist zuzugestehen anderer Ansicht zu sein, es ist sein gutes Recht, auch eine Staatsanwaltschaft zu kritisieren und auch ihr Vorwürfe zu machen.
    Aber Staatsanwälte, nicht nur im Eifer des Gefechtes, sondern auch im Anschluss in eigens produzierten Videobotschaften vorsätzlich als Obergschaftler und Oberobergeschaftler zu titulieren ist inakzeptabel.
    Ausdrücke wie Machenschaften und irrsinnig gegenüber der Staatsanwaltschaft zu verwenden ist beleidigend und rückt diese Institution verbal fast in die Nähe mafiöser Strukturen. Diese Juristen als rotweintrinkende Nichtswisser zu bezeichnen ist empörend.
    Wenn dieses Verhalten Schule macht, verkommt ein Gerichtssaal zur Schreibühne.
    Wenn dieses Verhalten weiter toleriert wird, darf dann in Zukunft auch jeder Polizeibeamter, der einen Strafzettel schreibt, straflos als Obergschaftler bezeichnet werden? Darf jeder Angeklagter sich in Zukunft die gleichen Freiheiten herausnehmen?
    Es ist zu dringend zu hoffen, dass diesem vorsätzlichen Verhalten endlich entschieden entgegen getreten wird und es gegebenfalls sanktioniert wird.
    Davon abgesehen ist dieser Mann, wenn auch suspendiert, immer noch Beamter auf Zeit und steht somit im Dienste des Staates und somit ist es inakzeptabel, eine andere Dienststelle seines Dienstherren so verächtlich zu machen.
    Vom fehlenden Benehmen und der fehlenden Berechtigung eines Mannes, der keine Berufsausbildung hat, kein Studium beendet hat, Volljuristen, die ein Prädikatsexamen haben, als Nichtwisser und komplett ahnungslos zu bezeichnen, soll gar nicht geredet werden.

  • Giesinger

    |

    Zum aktuellen Video, Herr Wolbergs, Respekt!

    Sie können echt gut reden.

    Ihre aktuelle Facebook-Botschaft hat tatsächlich was Faszinierendes.

    Frank Zappa hätte wohl gesagt, “That’s real Entertainment”!

  • Christian

    |

    @Redaktion:
    Nach welchen Kriterien werden die Leute auf der Anklagebank auf Fotos verpixelt oder nicht?

  • Hirsch

    |

    Im letzten Video zeigt sich der Trump von Regensburg in Hochform:

    Ständige Wiederholung von persönlichen Verunglimpfungen und Stereotypen führen zu einem Gewöhnungseffekt beim Publikum, siehe z.B. “”crooked Hillary vs “Ober-Ober-Gschaftler”. Das gleiche gilt für Institutionen: “failed New York Times” vs “Am Abend rotweintrinkende Staatsanwälte”.

    Irgendwann regt sich keiner mehr darüber auf und dann wundern sich alle, dass eine Gesellschaft polarisiert wird..

  • Charlotte

    |

    Herr Wolbergs sagt, ihm reicht‘s….
    @Herr Wolbergs, den Regensburgern reicht‘s, und zwar schon lange! Alleine nur Ihr Verhalten ist eine Zumutung und gehört sich nicht, als Ex-OB, Politiker und noch Beamter (immerhin bekommen Sie von uns Bürgern immer noch ordentlich Gehalt!) sollten Sie sich zusammenreißen! Wenn Sie das nicht können, ziehen Sie sich bitte aus dem politischen Leben zurück! Ihre Entscheidung….

    @Karin Haber: ich sehe hier in keiner Weise einen
    Faux-pas! Wir werden vielleicht erleben, dass das Urteil der 6. Strafkammer fällt und deutlich schärfer ausfällt… was sagen Sie dann dazu?

  • Lothgaßler

    |

    zu “Akten abstauben”: Weshalb soll der Kriminalbeamte bei einer Aussage unter Eid in Schwierigkeiten geraten? Der Zeuge aus dem Bauordnungsamt kann sich an seine damilige Bemerkung nicht wirklich erinnern. Dagegen hat der Kriminalbeamte die Aussage wohl aufgeschrieben. Was ist, wenn der Zeuge sagt: Ich habe es so gehört und deshalb so aufgeschrieben? Viel Rauch um nichts!
    Die Zeugin aus dem Wahlkampfbüro hat doch eine interessante Aussage gemacht: Während des Wahlkampfs hat sich Wolbergs “regelmäßig” über Spenden informieren lassen, danach nur noch bei Bedarf (!). Wird hier bedarfsorientierte Spendeneinwerbung bezeugt? Motivlage: Finanzierung des Wahlkampfbüros außerhalb der Wahlkampfphase?

    @XYZ: Das ist doch nicht der springende Punkt! Der OB hätte mit Verweis auf die ablehnende Haltung des Bauordnungsamtes auch die Unterschrift verweigern können, statt dessen folgte der OB den Empfehlungen der Wirtschaftsförderer (Schiene Damminger). Wohl und Wehe der Wirtschaft in Regensburg hängen nicht von diesen Schmack-Hallen ab, es fanden sich damals wie heute freie Logistikflächen am Markt (aktuell wird u.a. ein Hektar Lagerfläche im näheren Umfeld der Schmack-Hallen angeboten, obs die sind? https://www.immonet.de/angebot/38697478?drop=sel&related=false&product=standard)

  • Taxifahrer

    |

    Auf FB löuft sich Wolbergs wieder warm. Was ich nicht verstehe ist, dass er sich aufregt, dass Zeitungen feststellen, dass er sich wieder aufregt. Was sollen die Zeitungen schreiben? Er ist ruhig und souverän? Er hat einen Podcast angekündigt, um die Wahrheit und nichts als die ganze Wahrheit der interessierten Öffentlichkeit zu präsentieren. Es bleibt spannend, aber auch langweilig. Seine Instrumente nutzen sich ab. Lustig ist seine Inkonsequenz. Er regt sich auf, dass im ersten Prozess die Staatsanwaltschaft nichts gesagt hat. Jetzt sagt die Staatsanwaltschaft was und es ist such wieder nicht recht.

  • GSH

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte weniger persönlich.

  • Julian86

    |

    Es ist für niemanden, der sich hier informieren will, hilfreich, wenn Rechtliches und Politisches beliebig durcheinander gewürfelt werden.

    Rechercheverbund, 1996 bis heute / Vertrauen / Demokratie

    Über diesen (und den ersten) Strafprozess hinaus weist eine Aussage von Mr. B. , die ich zitiere:
    “Der Bürger hat ein Recht zu erfahren, wie vermutlich offensichtlich wahlübergreifend in den letzten vielen Jahren zu Gunsten von vermutlich bereiten, einflussreichen und zahlungskräftigen Unternehmen entschieden wurde, nicht eigenen, sondern städtischen Grund (Gemeingut), vermutlich in einigen Belangen auch zum eigenen Vorteil zu verkaufen und dann Genehmigungen zu erteilen!!!!!”

    Nun sind seine (dreifachen) Vermutungen nicht Gegenstand des/der Verfahren.

    Aber deren Kern ist:
    Wurde mit den Amtsübernahmen durch Schaidinger (1996) und Co., dem neoliberalen Zeitgeist folgend, städtisches Eigentum, Vermögen etc. (Allgemeingut) in einer Art und Weise behandelt, das es mit Gesetz und Recht nicht in Einklang steht? Welche Rolle spielten dabei der Stadtrat, seine Fraktionen, ihre Mitglieder? Welche die zuständigen Amts- und Abteilungsleiter?

    Christa Meier, die von 1990 – 1996 Oberbürgermeisterin war und die den ersten Prozess in ihrer Eigenschaft als Zeugin als “Farce” bezeichnete, wäre für mich im Rahmen einer umfassenden journalistischen Recherche der Verhältnisse (1996 bis Gegenwart) die erste Ansprechpartnerin, denn sie kennt die Verhältnisse von 1990 bis heute, als OB und als Stadträtin.

    Die 2020-Wahl steht vor der Tür. Aufrechte Haltung und Transparenz sind das Gebot der Stunde. Auch der Maut-Untersuchungsausschuss wird an Regensburg nicht vorübergehen. Wie wird (auch insoweit) Vertrauen hergestellt? Wer gewährt es wem?

    “Demokratie beruht auf dem Vertrauen des Volkes.” (BVerfG)

    Vor diesem Hintergrund ist auch die Zivilgesellschaft gefordert, das Ihre beizutragen; denn ein Weiter-so kann es auch in Regensburg nicht geben.

  • Rengsburger

    |

    Mit Spannung wird das Ergebnis erwartet. Können sich jetzt die Oberbürgermeister, 3. Bürgermeister … jetzt endlich straffrei ihr Häuschen raus weissen lassen oder ne Wohnung ohne Innenausbau kaufen oder nicht?

    Wolli nachts vor und er kämpft auch noch dafür. :)

  • Piedro

    |

    In einem muss ich dem Herrn W. zustimmen: die Staatsanwaltschaft hat offenbar nicht sauber gearbeitet. Und wenn die Polizei eine Zeugin anschreit und unter Druck setzt ist das nicht hin zu nehmen.
    Zu kritisieren, dass es die Verfahren überhaupt gibt ist allerdings albern. Es liegen genug Unstimmigkeiten auf dem Tisch, über die ein Gericht zu entscheiden hat. Wenn das im Laufe des Verfahrens mehr werden ist auch nicht zu beklagen, dass sich das ebenfalls angeschaut wird, gleich wie unsinnig der Angeklagte das findet.
    Eigenartig finde ich, dass Herr W. immer irgendwas in “seinen Akten” recherchiert. Dabei bleibt unklar was für Akten das sein mögen. Dabei fordert er nun “die Akten” an, um seine umfassende Darstellung der Wahrheit veröffentlichen zu können. Irgendwie widersprüchlich.
    Der Blick in die Kommentare seiner letzten Wortmeldung ist ungewöhnlich einseitig. Reichlich Zuspruch von Vertrauten, nicht ein kritischer Kommentar.
    Erheiternd: wer seine Videos auf Facebook sucht wird auf “ähnliche” Seiten verwiesen. Unlängst war auch eine der AfD dabei, regensburg digital wird immer als erste geführt. Für den Algorithmus ist rd “ähnlich” wie die W-Seite bei FB. Und jeder, der nach dieser sucht, kann hergeleitet werden.

    Vielleicht findet er ja noch einen Weg, sich durch seine Titulierungen nicht permanent selbst zum Untergeschaftler zu machen und seine Kritik sachlich anzubringen. Vielleicht will er das auch nicht, wo er doch so unschuldig sein will, dass selbst im ersten Prozess die festgestellte Schuld nicht vorhanden sein soll. Diese Schiene ist ja seine Wahlkampfbasis, nie war ein OB reiner und schuldloser als er, halt nur ein wenig planlos, ohne Übersicht, leicht überfordert ob seiner Bemühungen um die Stadt, aber für das Amt befähigt wie kein anderer. Gemeinsam mit seinen permanenten Anwürfen ist diese Attitüde schon recht peinlich.

  • R.G.

    |

    @Mr.B.
    fragt: “Anmerkung: Wie muss ich nun für die Zukunft meinen Junior erziehen, damit er in der nördlichsten Stadt Italiens ein Amt in der Politik oder als „leitender“ Abteilungsleiter erreichen kann, wenn er wollte?”

    Er sollte sich von der Menge absetzen können, Schulabschluss nicht machen wäre ein Weg.

    Ihn sich Titel und Namen gar nicht erst einprägen lassen.
    Ein Sprachreformer machte es angeblich vor. Er könnte mit den Wortbausteinen “Ober”, “Unter” und “Gschaftler” problemlos alle Berufsbezeichnungen und höflichen Anreden ersetzen, prägen Sie ihm das ein.

    Mit ihm üben, sich so weit rechts und drüber zu stellen, dass ihm der Aigner politisch links und unterirdisch vorkommt.

    Empfehlen sie ihm, seinen Schatten keinem Tagebook anzuvertrauen, sondern in einem Faxenbook festzuhalten.

  • Giesinger

    |

    Sehr erheiternd: Wer seine Videos auf Facebook sucht wird auf „ähnliche“ Seiten verwiesen. Unlängst war auch eine der AfD dabei, regensburg digital wird immer als erste geführt. Für den Algorithmus ist rd „ähnlich“ wie die W-Seite bei FB. Und jeder, der nach dieser sucht, kann hergeleitet werden.
    ———————————————————————————————….
    Aha, sehr erheiternd. Ich sehe dort auch immer einen Verweis auf die AfD-Mühldorf. Ich habe mit denen auch noch nichts zu tun gehabt.

  • Jürgen

    |

    @ XYZ vom 27. November 2019 um 20:49
    Falsch! Sie haben das Wort “und” überlesen!
    im §35 BauGB heißt es einleitend: “(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist UND wenn es…”
    Dann kommt eine Auflistung von möglichen privilegierten Bauvorhaben, die, wenn oben einleitender Satz nicht zutrifft genehmigungsfähig wären!
    Keines der aufgeführten Punkte beinhaltet eine Gewerbehalle zu Mehrung persönlichen oder firmenbezogenem Vermögen!

  • Piedro

    |

    Wo sind denn die letzten Artikel verblieben?

  • XYZ

    |

    Jürgen 15.34
    Bitte 35 Abs. 2 BauGB lesen. Dazu ( leicht verkürzt ) der wissenschaftliche Dienst des BT, Bauen im Aussenbereich, WD 7 – 3000 – 053/18 vom 18.03.2018:
    Gemäss 35 Abs. 2 BauGB können Vorhaben die nicht unter Abs. 1 fallen als sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden. Dem Wortlaut nach hat die Behörde ein Ermessen ob sie für ein solches Vorhaben das öffentliche Belange nicht beeinträchtigt eine Baugehmigung erteilt oder nicht. Sie kann es muss es aber nicht.
    Voraussetzung ist allerdings dass das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Bei der Prüfung dieser Frage steht der Behörde kein Ermessen oder besser gesagt Beurteilungs-Spielraum zu, was gerichtlich voll nachprüfbar ist. Entsprechendes gilt für die präzisierenden Abs. 3 und 4.
    Deswegen frage ich mich warum das nicht näher erörtert wird. Immerhin wäre eine rechtswidrige oder rechtsmässige Unterschrift wohl nicht ganz ohne Bedeutung?

  • Rengsburger

    |

    XYZ:

    Nach Paragraph 35 hätte die Halle nie und nimmer genehmigt werden dürfen. Das hat der Spitzenbeamte klipp und klar dargelegt und deshalb hat er auch nicht unterschrieben. Unterschreiben hat dann Wolbergs weil der anscheinend überhaupt keine Skrupel hatte. Mit den engen Beziehungen zu dem Bauträger bekommt die Sache ein unerträgliches Geschmäckle.

  • Julian86

    |

    Zur Ihrer Frage am Ende, Herr XYZ, wage ich die Vermutung: Das Gericht kann die Frage der Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit offen lassen bzw. gar zugunsten der Betroffenen unterstellen, die Erteilung der Baugenehmigung sei rechtmäßig gewesen.

    Darauf mag es in dem fraglichen, gegenseitigen Verhältnis der §§ 331,333 StGB dem Grunde nach erstmal gar nicht ankommmen.
    Auf die Passage des Gesetzestextes “für die Dienstausübung” kommt es an, sei die Genehmigung pflichwidrig oder pflichtgemäß gewesen.

    Für die Frage nach der Strafbarkeit von “Klimapflege” verlinke ich auf einen einschlägigen, juristischen Aufsatz
    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/10-04/index.php?sz=8
    (Vgl. III. 1. c. aa)

    Man beachte das Fazit V. , wo es u.a. heißt:
    ” … verlangt eine Strafbarkeit nach § 333 StGB, dass der Geber [Parteispender] zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Amtsträger die mit dem Vorteil verbundene Erwartung einer Gegenleistung im Rahmen der Dienstausübung versteht. Erkennt der Amtsträger diesen Hintergrund des Vorteils und nimmt diesen trotzdem an, überschreitet er die Schwelle zur strafbaren Annahme eines Vorteils gemäß § 331 StGB. Alleine insoweit und nicht per se ist “Klimapflege” strafbar. … “

  • Julian86

    |

    Nachtrag, aus dem verlinkten Aufsatz, letzter Absatz unmittelbar vor (!) III.

    “Pauschale Bewertungen in Anlehnung an Begrifflichkeiten wie “allgemeine Klimapflege” oder “Anfüttern” verbieten sich dabei. Vielmehr ist die Abgrenzung nach den fallbezogenen Umständen – insbesondere der gesamten Interessenlage der Beteiligten – vorzunehmen.”
    [6] = BGHSt 53, 6, 16 = HRRS 2008 Nr. 896.

  • agnes

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    Alle Amtsleiter glänzen durch Nichtwissen, Halbwissen u.s.w..Es dürfte jedem klar sein, wie das so in der Verwaltung läuft.Wenn der OB sagt, das muß durch, dann müssen die einzelnen Ämter alles dafür tun, daß das so kommt. Jeder Amtsleiter, jeder Abteilungleiter, jeder Sachgebietsleiter und auch jeder einzelnen Sachbearbeiter kann davon ein Lied singen. Und natürlich sagen alle nichts, was sie selbst betreffen könnte oder zu ehrlich gegen Wollbergs wäre. Wenn Wollbergs zurückkommt oder wieder kommt, sieht es sonst für die berufliche Zukunft tatsächlich schlecht aus. Kommt er nicht zurück, sieht es auch nicht allzu rosig aus, weil dann die jetztigen Führungskräfte sehen, dass der Mitarbeiter nciht loyal ist. So oder so hüllen sich jeztt alle in Unwissenheit, leere Phrasen, “habe ich so nie gesagt”, “daran kann ich mich jetzt nicht mehr erinnern”. Die Wahrheit wird niemals ans tageslicht kommen. Viele der Anweisungen vom OB kamen telefonisch, oder bei einem Gespräch . Es kann ncihts nachgewiesen werden – und keiner der Stadtbeschäftigten wird vollständig und ehrlich aussagen.

  • XYZ

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    Julian 86
    Kann man so sehen: einen Vorteil für sich oder einen Dritten (Parteispenden, Darlehen?) für die (allgemeine) Dienstausübung annimmt. Aber:
    Wo verbleibt die Prüfung einer etwaigen Bestechung, also eines direkten Bezugs zu einer bestimmten und konkreten Diensthandlung?
    Dann müssten sich die Strafrichter doch mal näher mit dem öffentlichen Recht befassen?

  • Ratisbonerl

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    “keiner der Stadtbeschäftigten wird vollständig und ehrlich aussagen.”

    — Sehe ich genauso. Keinen A… in der Hose, typische öffentlich-rechtliche Beamten- und Angestellten-Seelen. Traurig! In meiner Bekanntenschaft habe ich mehrere dieser Verwaltungs-Duckmäuser, teils in durchaus gehobenen Positionen. Die trauen sich nicht mal im Wohnzimmer, im engsten Kreis und unter Gleichgesinnten, Tacheles zu reden und mal aus dem Nähkästchen zu plaudern, wie das denn so war mit Wolbergs als Chef (ganz wenige Ausnahmen gibt’s, gaaanz wenige aber nur).
    Wie war das noch mit Zivilcourage und mündigen Bürgern? Traurig, einfach nur noch traurig…

  • Markus Frowein

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    @ Karin Haber (27. November 2019 um 22:35)

    Was ist der Unterschied zwischen “höchstpreisigem Wohnraum” und Luxusvillen?

  • Jürgen

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    @XYZ: Ich sehe es wie Julian 86. Öffentliche Belange sprechen immer dagegen. Sei es, dass ein gestreifter Rückenschnabler dort brütet oder irgend ein karierte Bauchunke dort lebt. Da gibt es so viele Möglichkeiten, dass es nahezu auszuschließen ist dort eine Baugenehmigung zu erhalten.

  • Julian86

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    Zu lesen ist bezüglich des Zeugen Froschhammer:
    “Aus seiner Sicht aber sei die Halle zu keinem Zeitpunkt genehmigungsfähig gewesen. Deshalb habe er auch seine Unterschrift unter die Genehmigung verweigert.”

    Frage, hat der Jurist diese seine persönliche Auffassung in der Verhandlung konkretisiert? Falls ja, haben die Prozessbeteiligten nachgefasst?

    Dankend für einen kurzen Hinweis wünsche ich allen eine spannende Auseinandersetzung ggf. auch mit dem verwaltungsrechtlichen Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung, verbunden mit der Frage, ob dieser wegen der Schaidinger-Genehmigung-Halle 1 hier auch inzidenter vom Strafgericht zu berücksichtigen ist.

    Muss also die Strafkammer Verwaltungsrecht anwenden? Eine Frage, die offenbar auch Hernn XYZ “umtreibt”, oder?

  • Queen of Suburbia

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    @agnes und @Ratisbonerl: Sehr gut beschrieben, sehe ich genauso.

    Ich vermute zudem, dass der Ermittler die Bemerkung des Herrn Frohschammer durchaus richtig gehört und notiert hat. Vielleicht mag sich der Behördenleiter nur lieber nicht mehr so genau erinnern, weil er z.B. die Entlassung des Stadtbau-Geschäftsführers Joachim Becker durch Frau Maltz-Schwarzfischer ähnlich versteht wie ich: Als eine klare Warnung an alle, die es wagen sollten, vor Gericht einige Sachverhalte wahrheitsgemäß zu beschreiben oder überhaupt zu erwähnen.

    Bei Herrn Becker kam noch hinzu, dass ihm von der Richterin seine Glaubwürdigkeit abgesprochen wurde, sie den z. T. äußerst fragwürdigen Behauptungen Wolbergs und seiner Kumpane hingegen bereitwillig Glauben schenkte. Absolut unfassbar!

    Wir haben also gelernt, dass eine zu gute Erinnerung zweifellos den Job kosten kann und man obendrein noch mit richterlichen Schmähungen rechnen muss. Wer wird sich da überhaupt noch erinnern wollen?

  • Petra Kelly

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    Wer als grüner Bürgermeister den Bau von Industriehallen im naturschutznahem Außenbereich befürwortet, sollte eigentlich die Partei DIE GRÜNEN verlassen (müssen).

  • Mr. B.

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    Zu Petra Kelly
    29. November 2019 um 14:10| #
    “Wer als grüner Bürgermeister den Bau von Industriehallen im naturschutznahem Außenbereich befürwortet, sollte eigentlich die Partei DIE GRÜNEN verlassen (müssen).”

    Viel Anhänger der Grünen mögen wirklich “grün” sein, doch sobald sie parteilich ein Amt bekleiden, stellen sie meistens sehr schnell fest, “wo der Wind her weht” und die einstigen Überzeugungen werden schnell über den Haufen geworfen. Beispiele gibt es hier viele, ohne jetzt Namen zu nennen. Wer sich mit Politik befasst, weiß das ja auch, das “Grün” nicht nur Umweltschutz bedeutet, aber es zieht eben momentan gut!

  • XYZ

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    Julian 86, 08.49
    Natürlich muss das Strafgericht Verwaltungsrecht berücksichtigen, wenn es zur strafrechtlichen Differenzierung im Einzelfall darauf ankommt: Es gilt der verfassungsrechtliche Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung. Der Staatsbürger darf darauf vertrauen dass durch Verwaltungsrecht vorgegebene Pflichten auch strafrechtlich gewürdigt werden. Das BVerfG hat mehrfach entschieden dass Einzelakte der Verwaltung auch strafrechtliche Bezugspunkte sein können.

  • XYZ

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    Kenne allerdings das ehemalige Gelände der von einem Konzern aufgelösten Zuckerfabrik nicht im derzeitigen Zustand. Für eine planungsrechtliche Beurteilung bedarf es aber zuerst einmal der Lagepläne und einer Ortsbesichtigung bevor man politisch irgendwie rumkramt.
    Durch die erste Schaidinger–Genehmigung könnte insofern ein Präjudiz geschaffen sein als die Hektarfläche verkleinert und die Abgrenzung Aussen- Innenbereich verändert wurde?

  • XYZ

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    Verwaltungs- und strafrechtlich entscheidend könnte der Flächennutzungsplan der Stadt R sein, letzter Stand 14.06.2010. Das BauGB sagt in 35 Abs. 3 Zi. 1 eindeutig aus: Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Wäre m. E. vom LG zu prüfen.

  • Rengsburger

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    XYZ:

    Die Demokratie nimmt Schaden. Ich möchte gar nicht wissen was passieren würde wenn Wolbergs mit einem milden Urteil davon kommt und wieder ins OB Amt gewählt wird.

    Da müssen dann einige in den Keller zum Akten abstauben. Und viele Bürgermeister würden sich ihr Salär aufbessern lassen.

  • Julian86

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    Gebietsabgrenzung und Aufstellungbeschluss, mögliche rechtliche Strukturen zur Entscheidungsfindung des Strafgerichts über den “Umweg” des Verwaltungsrechts.

    XYZ schrieb um 0017:
    “Durch die erste Schaidinger–Genehmigung könnte insofern ein Präjudiz geschaffen sein als die Hektarfläche verkleinert und die Abgrenzung Aussen- Innenbereich verändert wurde?”

    Daran anknüpfend sei an den im Bericht erwähnten (aber nicht weiter konkretisierten) Aufstellungsbeschluß erinnert, der ja den politisch beabsichtigen Weg zum (immer noch vakanten) B-Plan zeichnet.

    Dieser wohl im Bauauschuss getroffene (wann bitte? Link?) Aufstellungsbeschluß sollte beinhalten u.a. : Gebietsabgrenzung, Ziele und Zwecke der Planung.

    Frage 1:
    Hat dieser formelle Aufstellungsbeschluß, in dem bereits ein Gebietsumgriff benannt werden muss, in Verbindung mit dem Gedanken der Selbstbindung der Verwaltung

    (genehmigte und von niemanden beanstandete erste Halle durch OB Schaidinger, was weitere Fragen von alleine aufwirft)

    bezüglich der Frage der Genehmigungfähigkeit der zweiten Halle für das Strafverfahren eine von der Strafkammer zu beachtende Bedeutung?

    Frage 2:
    Kann § 35 Abs. 4 Ziffer 6 BauGB im Rahmen der Abwägung mit welcher Folge ggf. zu berücksichtigen sein?

    Diesen Gesetzestext auf den Punkt gebracht:
    Ist die zweite Halle “außenbereichsverträglich”, stellt sie sich ggf. als “bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs” dar, wobei “die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist”?

    Bejaht man diese Frage, dann bestimmt das Gesetz:

    Der Frage der Genehmigungsfähigkeit der zweiten Halle könnten dann

    a) “widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans” nicht (!!) entgegengehalten werden (Siehe dazu auch XYZ von 00:54, der ausdrücklich auf den F-Plan eingeht);

    b) ebenso nicht eine “Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft”.

    Insoweit hat sich nämlich der Gesetzgeber für eine “Vorfahrt” der Wirtschaft” ausgesprochen, der F-Plan müsste “zurücktreten”.

    Die Sache ist also durchaus schwierig und ohne, siehe oben, weitere Fakten, Pläne, Inhalt des Aufstellungsbeschlusses, Gerichtsakten des VG Regensburg, kann niemand heute Definitives sagen.

    Insoweit zeigen sich auch die rechtlichen Anforderungen an das Strafgericht. Und ich vermute, die Staatsanwaltschaft hat (auch) ein großes, verwaltungsrechtliches (!) Fass aufgemacht. War sie sich dessen bewusst?

    War nämlich die Baugenehmigung (auch) für die zweite Halle rechtens, gibt es keine Pflichtverletzung und der Vorwurf der Bestechlichkeit zulasten von Herrn Wolbergs hätte insoweit keine rechtliche Substanz.

    Herr XYZ, vielleicht möge Sie meine unvollständigen Ansätze ergänzen?

    Wer hat ein berechtigtes Interesse und damit die Möglichkeit, in die Akten des Verwaltungsgerichts (Klageverfahren der Gebr. Schmack/Stadt R. wohl wegen Aufhebung der mit der Genehmigung für die erste Halle verbundenen AUFLAGEN) Einblick zu nehmen?

    ####

    Gesetzestext
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html

  • XYZ

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    Julian 86, 14.12
    Sie haben da der Justitia einige schöne Nüsse zum Knacken unterbreitet die man nicht so schnell mit dem Richtschwert wird lösen können, passend zur Adventszeit. Ich selber widme mich gerade lieber Walnüssen oder welschen Nüssen vom Bayerischen Wald die wohl von italienischen Glasbläsern dort hingebracht wurden.

  • Mr. B.

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    Zu den Ausführungen von Julian 86 und XYZ:

    Wer soll das alles verstehen, was sie hier schreiben? Das hat mit einer Demokratie nichts mehr zu tun!!!!
    Sie unterhalten sich hier gegenseitig überwiegend über “Oligarchengesetze”!
    Der normale Bürger wünscht sich einfach verständliche Gesetzte, ohne Ausnahmen für das große Geld!
    An was soll der noch verbliebene ehrliche Bürger glauben, wenn er ihre Gesetzesdarstellungen lesen muss!
    Korruptionsdelikte, Vorteilsannahme/ Vorteilsgewährung kann man “spüren”, da brauche ich nicht mal auch nur ein Gesetz, geschweige denn mehrere (Strafrecht und / oder Verwaltungsrecht)! Wollen wir wirklich ernsthaft erreichen, dass die bereits vorhandenen Gesetze nur für das “einfache Volk ” gelten???
    Z. B: Herr W. sagte von Anfang an vollumfängliche Aufklärung aus seiner Sicht zu. Passiert ist hier bisher nichts? Ist er sich so sicher/ kann er sich so sicher sein, dass ihm nichts angelastet werden kann, weil er ja ein “demokratisch” gewählter OB war?
    Dann sage ich -zitiert von vom Donnerstag Abend- “Gute Nacht!”
    Ich hoffe, dass sich die Verantwortlichen dann bei den evtl. Spätfolgen in der Gesellschaft stellen und nicht zuvor ihre Besitztümer, gesponsert by “dummen Steuerzahler” in einem anderen Land beziehen und beziehen können!!!!

  • XYZ

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    Julian:
    Bajuwarische Nüsse vom Gmüastandler von Hallbergmoos also geknackt. Dabei fiel mir noch ein: durch die Schaidinger-Halle könnte sich auch die planerische Lage ver-rückt haben. Die ist jedenfalls genehmigter Bestand, wobei die Grösse der Grundstücke und der Gebäude mit zu berücksichtigen sind. Wie von Ihnen zu recht gesagt kann das letztlich nur nur durch Akten und Fakten näher eingegrenzt werden.

  • XYZ

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    Mr.B 1926
    Es geht verwaltungs- und straf-rechtlich um eine nicht politisch geprägte sondern korrekte Gesetzesanwendung. Bauleitpläne sind u.a. dazu da Konfliktsituationen vorausschauend zu bewältigen. Eine noch nachwirkende Vorprägung des Gebiets durch die längst abgerissene Zuckerfabrik erscheint im übrigen nicht mehr vorhanden gewesen zu sein.

  • XYZ

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    Das Stadtplanungsamt äusserte sich sogar einmal euphemistisch zur Rahmenplanung Innerer Osten: Mit Einstellung der Zuckerproduktion besteht die Chance den inneren Osten neu zu ordnen. Das wurde jedenfalls durch die monströsen Lagerhallen mit Einzel-genehmigungen und nach Adam Riese weiter folgenden durchkreuzt, weil es dem wirtschafts-politischen Willen nicht entsprach. Ob das lege artem, dem Ziel des BauGB entsprach – und auch dem Interesse der Bürger – ist füglich zu bezweifeln.

  • Mr. B.

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    Zu Günther Herzig
    1. Dezember 2019 um 12:37| #

    Herr Herzig, es wird ja niemand bestreiten, dass es solche, wie von Ihnen geschilderten Fälle, auch gibt!
    Ich bin mir auch sicher, dass diese Person höchst wahrscheinlich sein Urteil -mit Strafe- erhalten wird.
    Aber, ich denke, dass man bei Menschen, welche sich für ein politisches “Chefamt” empfehlen wollen, einen anderen Maßstab anlegen sollte, zumal es hier auch um ganz andere “Geldsummen” geht!
    Ich glaube, dass Sie das, was ich mit den Oligarchen meinte, schon verstanden haben.
    Ich meinte nämlich diesbezüglich, wer das eigentliche Sagen schon größtenteils hat und in Zukunft haben wird! Kann das gut sein? Ich für mich glaube nein!!

  • Mr. B.

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    Zu Günther Herzig
    1. Dezember 2019 um 19:27| #

    Meine hierzu abschließende Antwort an Sie:
    Ich bin auch schon etwas älter und habe Lebenserfahrung und kein Schubladendenken!
    Es mag sein, dass vermutlich viele Menschen, gleich welchen Standes, zu strafbaren Handlungen neigen. Ich habe in meinem privaten Umfeld aber noch nie einen Fall mitbekommen, dass jemandem, der z. B. 40 Jahre oder länger auf Lohnsteuerkarte (Mindestrente) gearbeitet hat, z. B. einfach so von einem Immobilienhai seine Wohnung oder sein Häuschen kostenlos oder zum halben Preis “aufgehübscht”, renoviert oder umgebaut bekommen hat. Was könnte denn der Immo-Mugul von diesem Menschen erwarten? Wahrscheinlich keine Millionengewinne beim nächsten Auftrag, oder?
    Und glauben Sie mir, es gibt noch Menschen, welche sich genau aus diesem Grund von den bürgerlichen Parteien abwenden und anderswo zulaufen, weil sie enttäuscht sind.
    Dies wollen Sie doch vermutlich nicht und ich auch nicht!

  • R.G.

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    Herr Herzig, Fluch Ihres Berufs, sich den Umgang mit prozentmäßig zu einem höheren Satz Gesetzesuntreuer als Einkommensquelle gewählt zu haben!

    Sie hätten eine Profession wählen können, in der man sich lieber 66, 77 oder 88 mal mit ehrlichen Armen statt mit anderen trifft, Oberbürgermeister zum Beispiel.

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drin