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Investor bevorzugt?

Hotel Jakob: Warten auf das Kultusministerium

Wer hat mehr Ahnung von Denkmalschutz: Das bayerische Landesamt für Denkmalpflege und das Denkmalamt der Stadt Regensburg oder Kulturreferent Klemens Unger? So könnte man die Fragestellung zusammenfassen, mit der sich seit kurzem das bayerische Kultusministerium beschäftigen muss.

Hotel Jakob1Die dort angesiedelte Oberste Denkmalschutzbehörde prüft derzeit eine Stellungnahme der Stadt Regensburg zu der umstrittenen Baugenehmigung im hinteren Bereich des Hotel Jakob (Stahlzwingerweg 1 und 3).

Wie berichtet, erhielt der Investor Oswald Zitzelsberger Anfang August die Genehmigung dort zwei weitere Gebäude zu errichten, die – zumindest laut Baugenehmigung – als Hotel-Erweiterung dienen sollen. Weil sich das städtische Denkmalamt weigerte, dem seine Zustimmung zu geben, setzte kurzerhand Kulturreferent Unger seine Unterschrift unter die denkmalrechtliche Genehmigung und markierte damit eine bemerkenswerte Kehrtwende, die allen bisherigen Stellungnahme zur Bebaubarkeit des Grundstücks zuwiderläuft.

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Denkmalschützer: Grundstück freihalten

Die Freifläche mit der angrenzenden historischen Zwingermauer sei „ein wichtiges historisches Zeugnis“, heißt es in einer ausführliche Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege. Denkmalpflegerisches Ziel müsse es sein, die Grundstücke von einer Wohnbebauung frei zu halten. Dem hatte sich die Stadt Regensburg – bis zum Kauf durch Zitzelsberger – stets uneingeschränkt angeschlossen.

Die mittlerweile zum Hotel umgebaute ehemalige Jakobswache und das angrenzende Grundstück waren Anfang 2013 vom Freistaat Bayern im Rahmen eines Bieterwettbewerbs verkauft worden. Zitzelsberger hatte das höchste Gebot abgegeben.

Auskunft an andere Investoren: Bebauung nicht zulässig

Sowohl der Freistaat wie auch interessierte Investoren hatten im Vorfeld vom Bauordnungsamt der Stadt stets die Auskunft erhalten, dass eine Bebauung der Flächen am Stahlzwingerweg „nicht für zulässig gehalten“ werde. Es bestünden „erhebliche Bedenken“. Eine Auskunft, die sicherlich die Höhe der Gebote beim Bieterwettbewerb beeinflusst haben dürfte. Zu den Empfängern zählen etwa so potente Immobilieninvestoren wie die „Astaller Wohn- und Gewerbebau GmbH“ oder die „COOPIA Architekten GBR“.

Denkmalamtschef befürchtet Schadenersatzforderungen

„Aus diesem Sachverhalt heraus, unabhängig, ob die denkmalpflegerischen Stellungnahmen ‘falsch’ oder ‘richtig’ sind, ist eine Rechtssituation entstanden, deren Negieren oder Umkehrung zu Regress- und/ oder Schadenersatzforderungen führen könnte“, heißt es in einer E-Mail vom Juni an Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Denkmalamtschef Heinrich Wanderwitz begründet darin zum wiederholten Male seine ablehnende Haltung zu der Genehmigung. Doch ohnehin, so Wanderwitz weiter, seien die denkmalpflegerischen Stellungnahmen zu den Grundstücken am Stahlzwingerweg „richtig (…) und ohne Schwierigkeiten verdichtbar“.

Recherchen des Kulturreferenten

Gegenüber dem Kultusministerium hat indes Kulturreferent Unger seine – zustimmende – Haltung verdichtet. Unger will nämlich auf Basis eigener Recherchen herausgefunden haben, dass die Fläche schon früher – 1811 – bebaut gewesen sein soll. Ein Umstand, der übrigens auch den Fachämtern bekannt ist und in den ablehnenden Stellungnahmen nicht unerwähnt bleibt. Bei den von Unger „entdeckten“ Gebäuden habe es sich um „Rad-Einstell-Halle“ und eine „Holz- und Kohlenlege“ – also einen Schuppen und Wellblechhütte – gehandelt, aus denen keine Wohnbebauung abgeleitet werden könne.

Wie lange die Prüfung durch die Oberste Denkmalschutzbehörde (Kultusministerium) und die anschließende Abstimmung mit der Obersten Baubehörde (Innenministerium) dauern wird, war am Montag nicht zu erfahren. Man wolle auf jeden Fall, „möglichst rasch“ zu einem Ergebnis kommen, heißt es aus der dortigen Pressestelle.

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Kommentare (6)

  • claudia keks

    |

    ‘Denkmalamtschef befürchtet Schadenersatzforderungen’.

    Des is natürlich a Schmarrn. Auch wenn eine Anfechtungsklage zulässig ist, heißt das immer noch nicht ob sie Aussicht auf Erfolg hat.
    Ein Denkmalamtschef wird den Schadenersatz sicherlich nicht zahlen müssen. Es bleibt immer bei Steuerzahler hängen.

    Und der ist bei dem Schaden (3.73 Milliarden Euro) der beim Kauf der HypoAlpeAdria entstand auch nicht vorab gefragt worden.

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburgs-ob-hans-schaidinger-ungebrochenes-selbstbewusstsein-1.1029895

  • Veronika

    |

    Das wird ja wirklich eine “Gaudi”!
    Wenn aber anderen Investoren gesagt worden ist, diese würden da keine Baugenehmigung erhalten, ist das dann nicht auch ein Wettbewerbsverstoß? Könnte man da nicht zumindest die (deutsche) Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb in Hamburg hinzuziehen? Ggf. – soweit der derzeitige Bauherr EU-Fördermittel erhalten hat (Davon kann man wohl ausgehen. ;-) ), würde sich auch eine Anfrage beim / ein Hinweis an das EU-Wettbewerbskommissariat
    http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/almunia/index_de.htm
    “rechnen”.

  • Lothgaßler

    |

    Die strittige Fläche war bisher keine Lobeszeile wert, sie war ein trostloser Parkplatz. Wenn ich es richtig verstehe, dann wird das Denkmal (Rest-) Zwingermauer unangetastet bleiben. Was also soll die Aufregung? Dem Investor im Nachhinein ein geldwertes Zugeständnis zu machen, das ist alles andere als unüblich, sondern geradezu liebgewordener Brauch.
    Ich muss bei dieser Sache an die Zwangsräumung des unangepassten Guerillagärtners aus dem Restdenkmal im Reststadtgraben am abgerissenen Turm Fröhliche Türken Straße denken. Dieser denkmalentkernte Flecken ist bis heute eine die Leute ratlos zurücklassende Grube geblieben.
    Auch wenn das WIE am Stahlzwingerweg nicht lauter ist, das WAS ist aus meiner Sicht in Ordnung. Ein erhaltenswerter Status Quo existiert dort nicht!

  • Kuno Küfer

    |

    @ Lothgaßler

    “Ein erhaltenswerter Status Quo existiert dort nicht!”

    Da irren Sie sich meiner Meinung nach. Das “lautere WIE” vor dem willkürlichen “WAS” einzuhalten , das ist doch genau der “erhaltenswerte Status”. An so einem nutzbringenden Prinzip sollte doch gerade ein Bürgermeister allergrößtes Interesse haben. Es dient nämlich tatsächlich ALLEN.

  • Lothgaßler

    |

    @ Kuno Küfer:
    Mir schmeckt dieser beabsichtigte Deal auch nicht. Er ist unanständig und es ist Realpolitik!
    Meine Aussage zum Status Quo will ich strikt auf den Zustand und die Nutzung des Grundstücks beschränkt verstanden wissen.
    Das Grundstück aus “Denkmalschutzgründen” nicht zu bebauen, das könnte ich unabhängig von dem WIE allerdings auch nicht verstehen und nachvollziehen. Aus meiner Sicht wäre auch das Willkür.

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drin