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Besserer Tarif für alle

Zwei-Klassen-System für Busfahrer ist Geschichte

Nach den monatelangen Verzögerungen scheint es nun ein Machtwort im Aufsichtsrat gegeben zu haben: Ab Juli werden sämtliche Busfahrer in der Stadt Regensburg in einen besseren Tarif eingestuft und erhalten die lange geforderte Ballungsraumzulage. Damit wird ein über 20 Jahre währendes Zwei-Klassen-System abgeschafft.

Ab dem 1. Juli ist das Zwei-Klassen-System für die städtischen Busfahrer abgeschafft. Das erfuhr unsere Redaktion aus dem Umfeld der Gewerkschaft ver.di. Wie mehrfach berichtet, schwelte darüber seit geraumer Zeit eine Debatte, die 2018 auch den Stadtrat erreichte. Seit Dezember 2019 gibt es einen Beschluss des Stadtrats und und des Aufsichtsrats der „Stadtwerke Mobilität GmbH“ (SMO). Demnach sollten sämtliche rund 300 städtischen Busfahrerinnen und Busfahrer nach und ein und demselben Tarif bezahlt und damit ein System abgeschafft werden, das 1999 während der Amtszeit von Hans Schaidinger eingeführt wurde. Doch die Umsetzung zog sich hin.

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Schaidingers Sparmodell auf dem Rücken der Busfahrer

Unter Schaidingers Regentschaft wurde von der damaligen CSU-Mehrheit die REBUS GmbH gegründet, über die alle neuen Busfahrer zu deutlich schlechteren Tarifbedingungen eingestellt wurden. Das langfristige Ziel: weniger Lohn für alle Busfahrer. Die sofortige Folge: unterschiedlicher Lohn für gleiche Arbeit. Für „Altfahrer“ bei der RVB galt der „Tarifvertrag Nahverkehr“ (TV-N), für die Neuen bei der REBUS der deutlich schlechtere „Tarifvertrag für die Bediensteten der nicht bundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben“ (ETV), von dem es wiederum zwei Versionen gibt. Ein städtisches Sparmodell auf dem Rücken der Beschäftigten.

Bei der Amtsübernahme von Joachim Wolbergs 2014 wurden etwa zwei Drittel aller Fahrer nach den schlechtest möglichen ETV-Bedingungen bezahlt. Und tatsächlich milderte Wolbergs diesen Zustand ab. Unter seiner Ägide als Aufsichtsratsvorsitzender der RVB wurde diesen Fahrern der „bessere“ ETV-Tarif gewährt. Doch entgegen anderslautender Behauptungen, auch im Wahlkampf, blieb das Grundprinzip eines Zweiklassensystems. Mit der Verrentung aller Altfahrer wäre der TV-N-Tarif komplett weggefallen und es hätte irgendwann nur noch Fahrer im schlechteren ETV gegeben. 

Eine Debatte zur Unzeit

Noch während des laufenden Wahlkampfes hatte es dann Debatten darüber gegeben, warum die im Dezember 2019 beschlossene Abschaffung des Zwei-Klassen-Systems so lange dauere. Sehr zum Unwillen der SPD-Führung meldeten sich damals der Juso-Vorsitzende Heinrich Kielhorn und Bruno Lehmeier, Vorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, zu Wort.

Aus den Verhandlungsrunden zwischen Arbeitnehmervertretern und SMO-Geschäftsführung war seinerzeit durchgedrungen, dass es trotz mehrmonatiger Gespräche kein verhandlungsfähiges Angebot von letzterer gebe. Teils sollte die Tariferhöhung auf dem Rücken der Beschäftigten wieder eingespart werden. Auch eine Ballungsraumzulage – Standard in Städten wie München, Nürnberg und Fürth – wurde demnach noch ausgeschlossen. Schließlich übte auch der stellvertretende SPD-Fraktionschef Thomas Burger, über den das Anliegen in den Stadtrat gelangt war, vorsichtige Kritik an den Verzögerungen.

“Beispiel für andere Kommunen”

Das hat nun offenbar gefruchtet. Bereits heute wurde der neue Tarifvertrag demnach unterzeichnet. Ohne die zunächst vorgesehenen Einsparungen durch die Beschäftigten und inklusive der Ballungsraumzulage. Alexander Gröbner, Geschäftsführer von ver.di Oberpfalz, spricht von einem Beispiel für andere Kommunen. Gerade aktuell werde viel über systemrelevante Berufsgruppen geredet. In Regensburg habe es nun tatsächlich “Taten und nicht nur Sonntagsreden“ gegeben.

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Kommentare (27)

  • Kernel

    |

    Da kann man nur fragen war dies solange gedauert hat. Aber -> sehr gut gemacht.

  • Mathilde Vietze

    |

    Es war höchste Zeit, daß diese Ungerechtigkeit beseitigt wurde. Ich fahre ja
    fast täglich mit dem Bus, manchmal sogar mehrmals und bekomme mit,
    welchem Streß diese Leute ausgesetzt sind. Und – Anerkennung bekommen
    sie eh kaum, aber wenn sie mal 5 Minuten später kommen, weil sie im Stau
    steckengeblieben sind, werden sie nicht selten von unhöflichen Fahrgästen
    angegangen.

  • Mr. T.

    |

    Das grundsätzliche Problem ist, dass bei uns Angestellte oft danach entlohnt werden, wie schwer es ist, die Qualifikation für den Job zu erreichen, und nicht dafür, wie schwer es ist, den Job auszuüben. Gilt natürlich für viele der Tätigkeiten, die auf einmal als “systemrelevant” erkannt werden.

  • Lisa

    |

    Endlich haben wir jetzt einen besseren ÖPNV.

  • highwayfloh

    |

    Nicht zu vergessen ist aber das Sub-Unternehmersystem, welches ebenso damit einhergeht:

    Die ganzen privaten Busunternehmen, welche “im Auftrag RVV / SMO” fahren und zum Teil nicht mal tarifgebunden sind! Hier gehören ebenso, einheitliche Bedingungen für alle Beschäftigten hergestellt.

  • highwayfloh

    |

    Nachtrag:

    Tarifbedingungen dahingehend, dass die Subunternehmen. welche vom RVV / RBO / SMO beauftragt wurden (damit die ihre originären Personalkosten senken konten) entsprechend similiar durchgereicht werden müssen, wobei die Auftraggeber entsprechende Verlustausgleiche tragen müssen. Es war ja die Idee der ersteren, alles auf Subunternehmer zu verlagern, zwecks Kosteneinsparung usw.

    Warum sollen die Beschäftigten der Subunternehmer schlechter gestellt sein, noch dazu, wenn man dann “im Bus” dann aber sich gegenüber der SMO-Leitstelle rechtfertigen muss, weil man die SMO-Linie fährt und dann an deren System angeschlossen ist, obwohl man bei einem privatem Unternehmer beschäftigt ist?

  • rumpelstilzchen

    |

    Ungerechtigkeiten zu beseitigen, ist immer gut. Wie bei vielen Helden des Alltags, zeigt sich aber auch, dass anschließend die Bereitschaft vorhanden sein muss, nicht nur A zu sagen, sondern auch zu bezahlen. Der ÖPNV hat einen hohen Personalkostenanteil, der grundsätzlich in die Kostenrechnung eingeht. Konsequenz wäre ein entsprechender Anstieg der Ticketpreise. Da das keiner will, wird auf die Steuertöpfe verwiesen, zunächst der Stadt, dann dem Land und schließlich dem Bund. Bezahlt muss es aber,

  • Erna

    |

    Lohn-Preis-Spirale ohne Ende. Die Tarife (TV-N, ETV )sind das Eine. Aber kann mal einer den Vergleich machen und schreiben was ein Busfahrer einschl Zulagen verdient, ohne bzw mit Familie/Kinder. Erhöhungen im Laufe seiner Berufszeit, was bleibt Netto usw.
    Das Einstiegsgehaltbeispiel von rd vom 06 Mrz 2020 ist nicht sehr griffig.
    Danke.

  • Heinrich Kielhorn

    |

    @highwayflo

    Solche Überlegungen gibt es und entsprechende Forderungen finden sich auch im Wahlprogramm der SPD. Wie es jetzt gerade in den Koalitionsverhandlungen steht, weiss ich nicht.

    Sie scheinen sich da ja auskennen. Wenn Sie möchten, können Sie mir ja vielleicht eine Mail schreiben unter Heinrich.kielhorn@gmail.com.

    Ich würde mich gerne vertieft austauschen zu dem Subunternehmersystem. Ich habe da sehr widersprüchliche Dinge gehört, wie das organisiert ist.

  • alphaville

    |

    Ja “alle” sind gleich, aber manche, hier die Fahrer der SWR, sind doch immer noch gleicher. Jetzt nur einheitlich gleicher.

    Wenn zwei Busse an der Haltestelle stehen sind das vielleicht die gleichen Busse, nach Marke, Farbe etc., aber das sagt nicht, dass der vorne drin Sitzende das Gleiche verdient wie sein Kollege im Bus dahinter.

    Gerüchteweise spricht man hier von Stundenlöhnen, die bis zu 30 % unter dem TV-N liegen sollen.

    Und selbst bei “Subunternehmen” muss man aufpassen.

    Da gibt´s die privaten Busunternehmen, die meist nicht nur im Linienbusdienst tätig sind sondern auch Reisebusse betreiben.
    Sollten die Fahrer die RVV Linien fahren hier nach TV-N zu bezahlen sein könnte es zu ungleicher Bezahlung im Unternehmen kommen.
    Es gibt auch Fahrer, die zwischen Linie und Reisebus wechseln, wie werden die dann bezahlt. Es gibt sogar Reisebusse auf RVV Linien, die samt Fahrer von Mo bis Fr. auf Linie und am Sonntag im Ausflugsreiseverkehr unterwegs sind.
    Oder denken wir an den Schulbus, der um 9.00 Uhr mit dem Seniorenclub zum Tagesausflug in den Bayerischen Wald startet.

    Und, als wäre das Problem nicht schon bei den privaten Busunternehmen komplex genug, gibt es auch noch die RBO, ein Tochterunternehmen der DB Regio AG, deren Fahrer nach einem eigenen Tarif bezahlt werden und die in verschiedene Verkehrsverbünden zwischen Passau und Oberfranken unterwegs sind.

    Ich würde deshalb nicht davon sprechen, dass es keine Zwei-Klassen-System für Busfahrer mehr gibt oder gar, dass es jetzt einen besseren Tarif für alle gäbe.

    Man sollte stolz darauf sein, dass für die Busfahrer des städtischen Tochterunternehmens jetzt eine bessere und einheitliche Bezahlung erreicht wurde. Mehr ist es aber auch nicht.

    Letztlich ist die Überschrift “Zwei-Klassen-System für Busfahrer ist Geschichte” irreführend.

    Denn es gab nie nur ein Zweiklassensystem sondern eine Mosaik unterschiedlicher Bezahlungen. Von diesen Mosaiksteinen wurde jetzt einer zur Seite gelegt. Aber das Viel-Klassen-System bei Stundenlöhnen, Urlaub und Arbeitsbedingungen lebt im RVV weiter.

  • highwayfloh

    |

    @Erna:

    Je nach Unternehmen ist man bei ca. 2.200 bis 2.300 €, brutto, wobei man berücksichtigen muss, dass viele Unternehmen, ein Festgehalt zahlen, nicht alle zahlen Stundenlohn. Manche Unternehmen zahlen auch weit weniger Brutto. Weiterhin kommt es auch darauf an, welche Dienste man hat und da variieren dann natürlich die entsprechenden Zuschläge für Sonn- und Feiertagsschichten, sowie Nachtschichtzuschläge (soweit diese gewährt werden und ob diese steuerfrei gewährt werden oder die darauf entfallenen Sozialabgaben auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden usw.)

    Mit LSt-Klasse I – ohne Kinder kann man sagen, dass man im Schnitt auf 1.400.– €, netto kommt, mit den Zuschlägen dann auf ca. 1.600,– bis 1.700,– € netto, dies bei einer Arbeitsleistung von 200 bis 230 Arbeitsstunden / Monat.

    Alles eben auch abhängig davon, was der jeweilige Arbeitgeber gehwährt, ob dieser Tarifgebunden ist, oder nicht (welcher Tarifgemeinschaft er angehört usw.)

    @Heinrich Kielhorn:

    Ich hab am Wochenende Dienst, aber ich werde versuchen, Sie am Sonntag zu kontaktieren.

    @rumpelstielzchen:

    Genau dies ist ja das Scheinargument beim geforderten “kostenlosen” ÖPNV:

    Man muss schon genau hinsehen, damit man erkennt, dass ein rein über Steuergelder finanzierter ÖPNV auf Dauer für alle teuriger ist, als eine nur anteilige Bezuschußung über Steuergelder. Im ersteren Fall muss das Geld ja auch irgendwo herkommen und dann werden eben diverse Steuern dafür erhöht werden, z.B. die Umsatzsteuer.

  • highwayfloh

    |

    @alphaville:

    Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Punkte ist so es, dass, selbst wenn man unterschiedliche Linien bedient, Schulbus und / oder Reiseverkehr fährt, dies mit dem vereinbarten Entgelt abgegolten ist. Hier wird bezüglich der Bezahlung vom Grundarbeitsentgelt nicht weiter differenziert. Allerdings können dann die entsprechenden Zuschläge bzw. Spesen unterschiedlich ausfallen.

  • highwayfloh

    |

    Gesondert möchte ich – da es auch zur Thematik gehört – den Punkt “Schwarzfahren” ansprechen und warum dies unfair gegenüber allen ehrlichen Fahrgästen und der Allgemeinheit ist:

    Die Verluste, welche durch das Schwarzfahren entstehen, werden dann über eine Fahrpreisanpassung und erhöhte Steuergeldzuschüße aufgefangen.

    Hierzu eine Beispielrechnung, welcher Schaden bei einem Fahrgast entsteht, welcher nicht bereit ist, das Gemeindeticket für 1,– € pro Einzelfahrt zu bezahlen:

    1 € x 365 Tage = 365,– € Schaden / pro Jahr.

    Dies ist erst mal nicht viel, doch bedenkt man, wie viele es tun und nicht nur bei einer Fahrt, kommt man ganz schnell in 6-stellige Schadensbereiche, welche durch das Schwarzfahren entstehen, noch dazu, wenn man berücksichtigt, dass auch bei Fahrten in den preislich höher anzusetzenden Tarifzonen ebenso schwarz gefahren wird.

  • alphaville

    |

    @ highwayfloh

    Genau da liegt das Problem. Sollte der RVV bei der Vergabe an Subunternehmer den Nachweis verlangen dass entsprechend TV-N bezahlt wird?
    Was passiert dann mit RBO, die sind vermutlich im EVG-Tarif oder haben einen Haustarif mit Verdi abgeschlossen.

    Bekommt der Fahrer dann auf Linie was anderes als im Reise- oder Schulbusverkehr und wie soll das eine Buchhaltung dann abrechnen bzw. der RVV prüfen?

    Tipp für Herrn Kielhorn: Kontaktieren Sie doch mal die Jusos in München, Nürnberg, Augsburg oder Würzburg und versuchen die Regelung für Subunternehmer bzw. deren Busfahrer in den jeweiligen Verkehrsverbünden rauszubekommen.

    Noch eins, wenn Verdi sich jetzt feiern lässt, dann vergesst nicht, dass Verdi auch bei anderen Tarifverträgen mit am Tisch sitzt und somit Mitgestalter des Zwei-Klassen-Systems ist bzw. war.
    Verdi war z.B. Vertragspartner beim RVB und beim REBUS Tarifvertrag.

  • Mr. T.

    |

    Schwarzfahren ist etwas differenzierter zu betrachten. Dabei handelt es sich um die Erschleichung einer Leistung, die ohnehin gebracht wird. Erst wenn das Schwarzfahren solche Ausmaße einnimmt, dass dadurch der Aufwand steigt, sorgt es für Mehrkosten. Man könnte natürlich auch argumentieren, dass der Fahrpreis im Schnitt sinkt, würde die/der Schwarzfahrer(in) den Fahrpreis auch entrichten. Allerdings bezweifle ich das, da die Kalkulation wohl über die zahlenden und damit wahrgenommenen Kunden erfolgt. Die Frage ist also, ob anstatt einer Schwarzfahrt ein ebezahlte Fahrt oder keine Fahrt entstehen würde.

    Auf jeden Fall ist es unfair und unsolidarisch, illegal ist es sowieso. Wer sichs leisten kann, den soll man dafür auch abkassieren. Aber die überzogenen Strafen für Mittellose, die bis zu Ersatzhaft führen, sind asozial.

  • highwayfloh

    |

    @Mr.T um 11:39 Uhr:

    Hier muss ich ihnen absolut und entschieden Widersprechen! Schwarzfahren ist und bleibt Schwarzfahren, egal ob die Dienstleistung eh erfolgt oder nicht. Ladendiebstahl ist auch Diebstahl und wird entsprechend geahndet oder ist Ihnen bekannt, dass da die Gerichte Milde walten lassen, weil die ganzen Kaufhäuser und Supermärkte die Ware ja eh anbieten? Ich wüsst nicht, dass dem so wäre.

    Was den Fahrpreis anbelangt, dazu habe ich mich schon geäussert. Wenn Sie mit mir darüber vertieft diskutieren wollen, rege ich nochmals an, sich den kostenfreien IRC-Clienten (auch open Source!) zu installieren und wir vereinbaren ein entsprechendes IRC-Netzwerk und einen Channel. Dies ist mit keinen Kosten verbunden.

  • Mr. T.

    |

    highwayfloh, hätten Sie nicht schon bei meinem zweiten Satz Schnappatmung bekommen und bis zum Ende aufmerksam gelesen, hätten Sie gesehen, dass ich Schwarzfahren durchaus für unfair, unsolidarisch und illegal halte. Und Milde wünschte ich mir höchstens für Mittellose. Mir ging es nur darum, dass der Schaden durch das Schwarzfahren nicht so extrem ist, wie Sie ihn darstellen. Das ist wie schwarz Fernsehschauen.

  • highwayfloh

    |

    @Mr.T.

    Danke um Ihre Besorgnis meiner biologischen Luftzikulation, aber diese ist nach wie vor in guter Verfassung – von Schnappatmung keine Rede! ;-)

    Ich habe Ihnen dahingehend deutlich widersprochen, was die “Rechtfertigung” des Schwarzwahrens / Erschleichung von Dienstleistungen anbelangt, dies fundiert und begründet. Ihre diesbezügliche “Argumemntation” ist und war diesbezüglich absoluter Blödsinn, mit Verlaub. Nichts für ungut!

    Da sie offenbar grade online sind, nochmals das Angebot und zwar für jetzt gleich:

    IRC-Chat

    Bis zum morgigen Dienst habe ich Zeit und muss meinen Biorythmus ad hoc umstellen und mich noch dafür ein paar Stunden wach halten. Für Diskussionen bin ich immer offen.

    Wie sieht es aus?

  • highwayloh

    |

    @Mr. T.:

    ein Nachtrag zum Schwarzfahren mit Verlaub während meiner Schicht am Freitag, 08.05.2020:

    Ein potentieller Fahrgast – ich machte gerade meine Pause am Bahnhof / Albertstraße in der zur Verfügung stehenden Parkposition:

    “Ist das diesen Monat noch immer kostenfrei?”

    Ich: “Hallo? War noch nie! Nur weil im Bus kein Ticket-Verkauf stattfindet ist die Nutzung des Busses _NICHT_ kostenfrei! Dies wurde auch bekannt gegeben!”

    Auf der letzten Fahrt … (Exotenlinie) und Haltestelle “Nordgaustraße”:

    Ein junger Mann steigt ein… Freßpacket von McDoof dabei… die mittlerweilen obligatorischen Ohrhöhrer am Kopf … (aber vorbildlich die Gesichtsmaske an, was ich ausdrücklich lobend erwähne!):

    Ich: “Junger Mann!”

    Er bekommt erstmal nichts mit. Ich öffne mein Kabuff und gehe in den Fahrgastraum und deute ihm an, dass ich mit ihm rede … . Er schaut mich verständnislos an bis er kapiert, dass er – um hören zu können, seine Schall-Muscheln abnehmen sollte… .

    Ich: “Junger Mann, sie haben aber schon einen gültigen Fahrschein?”

    Er: “Nein, wieso?”

    Ich: “Weil es sich so gehört! Unanbhängig von *Corona* und unabhängig, dass der Fahrscheinverkauf im Bus bis auf weiteres nicht stattfindet. Bitte steigen Sie wieder aus, den kostenfrei fahren ist nicht! Andernfalls: Strafanzeige, Gerichtsverfahren usw.”

    Der Typ war dann ganz schnell wieder draussen.

  • highwayfloh

    |

    Verzeihung um den Nachtrag:

    Für die Allgemeinheit:

    Wenn ich privat Bus fahre, habe ich auch meine Fahrkarte. Für die Fälle, dass ich eine längere Pause während meines aktiven Dienstes habe und in dieser dann einen Bus nutze, habe ich eine Streifenkarte und stemple diese auch ab! Dies zur Klarstellung! Ich saufe _nicht_ Wein und predige allen anderen Wasser, was diese Thematik anbelangt!

    Ganz im Gegenteil:

    Ich war letztes Jahr privat unterwegs und nutzte ebenso den Bus und eine Linie, welche zufällig zu diesem Zeitpunkt von einem Kollegen meiner eigenen Firma gefahren wurde. Ich verlangte von dem Kollegen entsprechend ein Einzelticket. Er sagte, dass das nicht notwendig sei, da ich sein Kollege sei, worauf ich erwiderte dass es darauf nicht ankommt, ich privat unterwegs bin und damit als normaler Fahrgast. Unser Disput diesbezüglich wurde lauter und für alle übrigen Fahrgäste deutlich vernehmbar. Letzendlich habe ich die Initiative ergriffen und mir mein Ticket über den Drucker gezogen und dem Kollegen laut und deutlich gesagt, dass er das _NIE_WIEDER machen soll, ansonsten leite ich es an unsere Geschäftsführung weiter! Dann war Ruhe im Karton.

    Wenn ich selbst im Dienst, entsprechende Erwartungen an meine Fahrgäste habe, dann habe ich auch die Pflicht und Schuldigkeit, sobald ich privat unterwegs bin und diese Dienstleistung in Anspruch nehme, dies ebenso zu tun und einen Fahrschein zu lösen und das tue ich auch!

  • Frieda

    |

    Zu highwayfloh
    9. Mai 2020 um 01:06
    Es ist unverantwortlich wegen Rechthaberei einen Busfahrer und Kollegen so fertig zu machen und das auch noch zu veröffentlichen. Es hätte man auch rücksichtsvoller klären können. Sein Brötchengeber soll sich den Herrn mal vorknöpfen. Ich persönlich verstehe jetzt warum die Busfahrer einen so schwierigen Arbeitsplatz haben.

  • highwayfloh

    |

    @Frieda:

    Ich mache keinen fertig, schon gar nicht einen eigenen Kollegen, aus der eigenen Firma!
    Ich habe nur allgemein etwas geschildert und keine Namen genannt! Die Intension dahinter war vielmehr klar zu stellen, dass ich als Busfahrer, sobald ich privat einen Bus nutze, mich selbst an die eigenen Maßstäbe halte, die ich diesbezüglich als notwendig erachte – nichts mehr und nichts weniger. Von daher tun Sie mir Unrecht, mit Verlaub.

  • Mr. B.

    |

    Langsam geht die Berichterstattung auf die Nerven.
    Gesetze sind doch eigentlich für alle da. Und Straftaten müssen bei jedermann verfolgt werden! Ich kann hierzu das ganze “Geschwafel und Weinerliche” nicht mehr hören!

    Fahre ich in Zukunft mit einem 30 Jahre alten Golf an die Tankstelle, tanke für 20 Euro und fahre dann -ohne zu bezahlen- weiter, weil ich es mir nicht leisten kann? Die hochmotorisierten Spritfresser zahlen meinen Sprit ja mit!
    Hoffentlich wird mir dann auch soviel Mitleid entgegengebracht!

  • Hthik

    |

    @highwayfloh 8. Mai 2020 um 09:38

    “Man muss schon genau hinsehen, damit man erkennt, dass ein rein über Steuergelder finanzierter ÖPNV auf Dauer für alle teuriger ist, als eine nur anteilige Bezuschußung über Steuergelder. Im ersteren Fall muss das Geld ja auch irgendwo herkommen und dann werden eben diverse Steuern dafür erhöht werden, z.B. die Umsatzsteuer.”

    Oder die Kfz-Steuer. Oder die Vermögenssteuer. Oder das Geld wird einfach erzeugt, indem es jemand bei der EZB in den Computer eintippt.

    In jeden Fall aber ist das der gewünschte Steuerungseffekt. Wenn jeder kostenlosen ÖPNV zur Verfügung hat, darf jeder weiter selbst ein Kfz haben und stattdessen damit fahren, den ÖPNV zahlt er aber mit. Das ist, wie wir Dinge hier regeln, in der Marktwirtschaft.

  • highwayfloh

    |

    @Hthik:

    Am Samstag und Heute habe ich auf all den von mir gefahrenen Linien eine Voll-Kontrolle durchgeführt:

    Die Gesichter waren Gold wert …. gerade bei der jungen Generation:

    Die erstmal rein in den Bus, die Ohrstöpsel drinn und nur ins Handy vertieft… – netterweise haben mich ältere Fahrgäste dann unterstützt:

    Mein Spruch:

    Entschuldigung die (junge) Dame / der Herr, aber erstens, bekommt man etwas mit, wenn man keine Ohrstöpsel im Ohr hat, und zweitens würde ich jetzt gerne eine gültige Fahrkarte von Ihnen sehen. Darauf oftmals: “ach braucht man die, ich hab aber keine … kein Vorverkauf..” … usw.

    Ich:

    Sie haben doch so ein tolles Smartphone… darauf kann man sich die RVV-App installieren und das benötigte Ticket darüber kaufen…! Tut mir leid! Ohne gültiges Ticket – keine Mitfahrt! Schwupps, die Wupps, sind die aber alle freiwillig aus dem Bus ausgestiegen und es war Ihnen egal.

    Netterweise, haben mir aber all die Fahrgäste ein aufrichtiges “Dankeschön” gesagt, welche mir nach ebensolcher Aufforderung Ihr Öko-Abo oder die Monatskarte gezeigt haben, welche wirklich aktuell waren. Diesen Fahrgästen habe ich in diesem Zusammenhang auch mein aufrichtiges Lob und meine Anerkennung ausgesprochen!

    Dies möchte ich hier auch gesagt haben! Es geht nicht darum alle nieder zu machen, sondern diejenigen mal zum Nachdenken und zur Änderung Ihres asozialen Verhaltens zu bewegen, welche meinen, dass Sie berechtigt sind, sich auf die Kosten anderer immer “persönliche Rosinen rauspicken zu können”! So funktioniert eine Solidargesellschaft nun mal nicht!

  • Hthik

    |

    @highwayfloh 11. Mai 2020 um 19:57

    Ich mag Rosinen noch nicht einmal besonders.

    Ich habe hier nichts einzuwenden. Das ist zum einen bei der derzeitigen Gesetzeslage das korrekte Vorgehen. Zum anderen ist ein kundenfinanzierter ÖPNV, der betrügerisch ausgenutzt wird, noch schlechter als ein kundenfinanzierter ÖPNV und die Kontrolle ist im Interesse der ehrlichen Fahrgäste, soweit stimme ich zu. Trotzdem wäre ich aus den oben genannten Gründen für eine höhere öffentliche Beteiligung.

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