Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Pornoabmahner unterliegt erneut

Abzockprozess: Landgericht weist Urmann-Berufung zurück

Niederlage für Abmahnanwalt Thomas Urmann. Im „Musterprozess“ um massenhafte Impressums-Abmahnungen wies das Landgericht die Berufung ab.

Thomas Urmann

Jetzt bleibt Thomas Urmann nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde. Im Verfahren um massenhafte Abmahnungen von Onlineshop-Betreibern hat das Landgericht Regensburg die Berufung von Urmann und Frank Drescher am Dienstag zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Urmanns Kanzlei U+C hatte im Namen von Drescher und dessen KVR Handelsgesellschaft Onlineshop-Betreiber wegen angeblicher Fehler in Impressum und AGB abgemahnt. Ein betroffener Online-Händler hatte sich dagegen erfolgreich gewehrt.

WERBUNG

„Vorsätzlich sittenwidrige” Abmahnpraxis

Das Amtsgericht Regensburg bescheinigte Drescher und Urmann im Sommer 2013 eine „vorsätzlich sittenwidrige” Abmahnpraxis. „Die KVR wurde nur als Fassade aufgesetzt, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so die Möglichkeit zu schaffen, andere Online-Händler abzumahnen“, so Amtsrichter Thomas Rauscher damals. „Hier wurde versucht, mit einem Minimalaufwand auf Kosten anderer Geld zu machen.“

Das Zivilverfahren galt den Verfahrensbeteiligten als eine Art Musterprozess. Tatsächlich verschickte die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der KVR innerhalb von nicht einmal zwei Wochen wohl weit über 1.000 Abmahnungen an Online-Händler – allein die dafür anfallenden Anwaltsgebühren würden sich auf rund 700.000 Euro belaufen. Sollte das nun auch in der Berufung bestätigte Urteil rechtskräftig werden, könnten Drescher und Urmann Zivilklagen weiterer Betroffener drohen.

Die Rechtsanwalts GmbH gibt es nicht mehr

Gegen die Nichtzulassung der Revision können Urmann und Drescher nun Beschwerde einreichen. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils.

Die durch dubiose Porno-Abmahnungen (Porno-Pranger, Redtube etc.) bekannt gewordene Kanzlei U+C ist mittlerweile völlig von der Bildfläche verschwunden. Die Firmenseite Urmann.com ist offline. Aus der „Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ wurde eine „Z9 Verwaltungs-GmbH“. Neuer Geschäftszweck: die „Verwaltung eigenen Vermögens“.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (21)

  • Sherlok

    |

    Ob sich Herr Urmann jetzt noch so bereitwillig interviewen lässt wie zu dem Zeitpunkt als die Redtube Abmahnung Thema in allen Medien war? Wäre mal interessant.

  • Lothgaßler

    |

    Tja, nicht für alle war 2014 ein gutes Jahr.
    Bleibt zu hoffen, dass die “Z9 Verwaltungs-GmbH” nicht vorzeitig insolvent geht. Wäre ja schaden, wenn die nun hoffentlich zahlreich angemeldeten Schadensersatzforderungen nicht mehr bedient werden könnten.
    Langsam sollte auch die juristische Aufarbeitung der Redtube-Abmahnungen einen Schritt voran kommen. Dahinter steckt immerhin ein gerüttelt Maß krimineller Energie.

  • Kommentator

    |

    Alle Zahler der Redtubeaffäre sollten sich ihr Geld von Urmann zurückholen!

  • Simone Boller

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine unbelegten Behauptungen und Gerüchte..

  • Wadlbeißer

    |

    Anscheinend nicht betroffen von der Affaire: Urmann früherer Mitgeschäftsführer, Sebastian Deubelli. Der hat sich inzwischen (2013) in Landshut niedergelassen – mit einer Kanzlei, die auf Medien- und Urheberrecht spezialisiert ist.

  • Regensburger

    |

    Zitat: “Tatsächlich verschickte die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der KVR innerhalb von nicht einmal zwei Wochen wohl weit über 1.000 Abmahnungen an Online-Händler – allein die dafür anfallenden Anwaltsgebühren würden sich auf rund 700.000 Euro belaufen. Sollte das nun auch in der Berufung bestätigte Urteil rechtskräftig werden, könnten Drescher und Urmann Zivilklagen weiterer Betroffener drohen.”

    Interessant zu wissen wäre auch, ob für die rund 1.000 Abmahnungen tatsächlich Anwaltsgebühren vom Mandanten geflossen sind oder zumindest geschuldet waren – die genannten 700.000 EUR. Denn nur, wenn der Mandant die Gebühren dem RA auch schuldet – der RA also nicht darauf verzichtet oder diese ggf. nur im Erfolgsfall geltend macht – können die Gebühren auch beim Abgemahnten geltend gemacht werden. Der Abgemahnte hat auch nur das zu erstatten, was der Mandant zu bezahlen hat. Anderweitige Absprachen dürften problematisch sein. Ich denke auch, dass viele Abgemahnte das Urteil mit Spannung erwartet haben.

  • Anonymous

    |

    […] […]

  • Heiner

    |

    Wenn der Kanzlei Urmann aus den Abmahnungen in dieser und in der Porno-Angelegeneit so hohe Anwaltsgebühren zustehen, sollte sich für diese Einnahmen doch auch das Finanzamt interessieren.

  • IM_Notar

    |

    Endlich hat man mal den Richtigen an den Eiern gepackt…..Jaja, wer Andere an den Pranger stellen will. MEGA LOL

  • hubert s.

    |

    In der Anwaltssuche bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ist Herr U. nicht mehr zu finden.

  • Ein Leser

    |

    Mal ein Hinweis: Im http://www.rechtsanwaltsregister.org , dem offiziellen Register der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), in dem alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen sind, ist Rechtsanwalt Thomas Urmann nicht mehr zu finden. Möchte “jemand” weiter recherchieren?

  • Rudi S.

    |

    Fein!
    Die Mühlen mahlen langsam, aber dafür stetig. Eine Niederlage nach der anderen !
    Thomas Urmann entkommt der gerechten Strafe nicht !

  • Rudi S.

    |

    Zulassung weg, Kanzlei weg, Image weg …

  • Bert

    |

    Guten Tag,
    immer schön hinterher hinter den Ganoven. Keine Ruhe lassen. Herr Urmann kann sich warm anziehen. Aus die Maus mit der Juristerei; ab jetzt wird gearbeitet.

    Mit Gruß
    Bert

  • Fred

    |

    In der dunklen Gosse soll er landen

  • Porno-Abmahner muss Schadenersatz zahlen » Regensburg Digital

    |

    […] regensburg-digital hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach über das dubiose Vorgehen des Porno-Abmahners berichtet. Unter anderem hatte er zusammen mit einem bekannten Internet-Abzocker die Betreiber hunderter Internetshops wegen angeblicher Fehler im Impressum und in den AGB abgemahnt. Auch in diesem Fall stufte das Amtsgericht Regensburg Urmanns Vorgehen als „vorsätzlich sittenwidrig“ ein und attestierte ihm eine „besonders verwerfliche Gesinnung“. Das Landgericht wies Urmanns Berufung dagegen ab. […]

  • Justizposse um das Privathaus des Porno-Abmahners » Regensburg Digital

    |

    […] mit einem Minimalaufwand auf Kosten anderer Geld zu machen“, so der Vorsitzende Richter damals. Einer Berufung vor dem Landgericht hielt dieses ungewöhnlich deutlich formulierte Urteil stand. Strafrechtlich blieb die Angelegenheit allerdings bislang ohne […]

Kommentare sind deaktiviert

drin