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Peinlicher Lapsus bei Corona-Verordnung

Bayern setzt allgemeines Abstandsgebot versehentlich außer Kraft

Es kann nur ein Versehen sein: Beim Aufheben der Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung auch das allgemeine Abstandsgebot von 1,5 Metern aus der entsprechenden Verordnung gestrichen. Es gilt dann wieder ab 11. Mai, wenn eine neue Verordnung in Kraft tritt. 

UPDATE  Das Bayerische Gesundheitsministerium ist der Ansicht, dass es nie eine Lücke gab. Die Stellungnahme haben wir am Ende des Textes eingefügt. Wir bleiben bei unserer Darstellung.

Ministerpräsident Markus Söder hat in Zeiten von Corona mit juristischen Details zu kämpfen. Foto: pm

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Am gestrigen Montag kündigte Ministerpräsident Markus Söder an, die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen ab 6. Mai aufzuheben. Durfte man die Wohnung bisher nur aus einem „triftigen Grund“ verlassen, braucht es ab sofort keine solche Begründung mehr. Man darf wieder jederzeit nach draußen. Der Schritt kam durchaus überraschend. Erst am 1. Mai hatte Bayern die Ausgangsbeschränkungen noch bis 10. Mai verlängert und erst für diesen Zeitpunkt Lockerungen in Aussicht gestellt.

Beschränkungen waren juristisch nicht haltbar

Dass dies nun früher geschehen ist und die Ausgangsbeschränkungen dabei komplett weggefallen sind, dürfte auch der Tatsache geschuldet sein, dass diese Beschränkungen juristisch nicht haltbar waren. In einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. April hatten die Richter festgestellt, dass es zwischenzeitlich derart viele „triftige Gründe“ gebe, um die Wohnung zu verlassen, „im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‚triftiger Grund‘ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen“. Anders ausgedrückt: Es gab praktisch keine Ausgangsbeschränkungen mehr.

Obwohl der VGH den Beschluss tagelang nicht veröffentlicht hatte, gab es zuletzt bereits erste Entscheidungen einzelner Verwaltungsgerichte, die sich auf diese Sätze in dem Beschluss bezogen. So gab beispielsweise das Verwaltungsgericht München einem Kläger recht, der mit seinem Motorboot auf dem Starnberger See fahren wollte. Auch dies sei ein „triftiger Grund“ zum Verlassen der Wohnung, heißt es in dieser Entscheidung vom 30. April, die dabei insbesondere den Beschluss des VGH heranzieht.

Zuvor hatte bereits die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Kritik an den Ausgangsbeschränkungen, bei denen der Ehrliche oft der Dumme sei. Die Grünen im Landtag hatten über ihren rechtspolitischen Sprecher Toni Schuberl gefordert, die pauschalen Verbote durch sinnvolle Gebote zu ersetzen. Und so war die kurzfristige komplette der Ausgangsbeschränkungen eine logische Konsequenz.

Sinnvolle Empfehlung: das Abstandsgebot

Festgelegt sind all diese Neuregelungen nun in der Vierten Infektionsschutzverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums, die größtenteils ab dem 11. Mai in Kraft tritt. Die Ausgangsbeschränkungen wurden für die Übergangszeit bis dahin dagegen bereits mit Wirkung zum heutigen Dienstag ersatzlos gestrichen. Doch dabei ist den Juristen der Staatsregierung ein peinlicher Lapsus unterlaufen. Gestrichen haben sie nämlich auch das allgemeine Abstandsgebot:

„Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“

Dieses Gebot entfaltet zwar keinen echten Verbotscharakter, sondern entspricht lediglich einer „dringlichen Empfehlung“ – bereits Anfang April wurde ein bis dahin mit 150 Euro geahndeter Verstoß nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Bußgeldkatalog gestrichen. Allenfalls nach einer Ermahnung durch Ordnungshüter, der man anschließend nicht folgt, ist nach der Einschätzung von Juristen eine Geldbuße möglich.

Dennoch ist diese Empfehlung durchaus sinnvoll – ist Abstand doch laut der übereinstimmenden Empfehlung aller Experten das wirkungsvollste Mittel, um eine Ansteckung und damit weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden.

Gestrichen ohne Übergangsregelung

Dementsprechend findet sich das allgemeine Abstandsgebot in der neuen Infektionsschutzverordnung, die ab 11. Mai gilt, dann auch wieder. Während der Übergangszeit, die seit heute läuft, gibt es dieses allgemeine Abstandsgebot nicht.

Die Juristen des Gesundheitsministeriums haben es zusammen mit den Ausgangsbeschränkungen, die sich im gleichen Paragraphen der alten Verordnung wiederfinden, komplett gestrichen, ohne für die Übergangszeit eine Neuregelung zu treffen. Während also der Mindestabstand in Geschäften, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kirchen, Versammlungen und dergleichen weiter gilt, macht das allgemeine Abstandsgebot vorerst bis 11. Mai eine kurze Pause. Man hat es im Dickicht der Paragraphen wohl schlicht vergessen.

UPDATE: Stellungnahme des Bayerischen Gesundheitsministeriums

“Das Abstandsgebot für Versammlungen (wie z. B. Demonstrationen) nach § 3 Satz 1 Nr. 2 der 3. BayIfSMV (jetzt § 7 Satz 1 Nr. 2 der 4. BayIfSMV) sowie die damit verbundene Bußgeldbewehrung waren im fraglichen Zeitraum durchgehend in Kraft und anwendbar. Auch ansonsten waren und sind für alle Lebensbereiche, in denen ein Aufeinandertreffen vieler Menschen zulässig und unvermeidbar ist, wie etwa in Ladengeschäften, Versammlungen, Gottesdiensten, Hochschulen und auf Spielplätzen, Abstands- und andere Schutzbestimmungen explizit vorgeschrieben und ohne Unterbrechung in Kraft. Im öffentlichen Raum wird der Mindestabstand ansonsten auch dadurch gewährleistet, dass die Kontaktbeschränkungen Treffen nur mit einem fest bestimmten Personenkreis zulassen.”

Dazu eine kurze Erwiderung:

Wir haben zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass der Mindestabstand bei Versammlungen etc. nicht weiter in Kraft geblieben wäre. Im Gegenteil. Zitat aus dem Text:

“Während also der Mindestabstand in Geschäften, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kirchen, Versammlungen und dergleichen weiter gilt, macht das allgemeine Abstandsgebot vorerst bis 11. Mai eine kurze Pause. Man hat es im Dickicht der Paragraphen wohl schlicht vergessen.

An dieser Darstellung halten wir fest. Das allgemeine Abstandsgebot wurde ab dem 6. Mai gemeinsam mit den Ausgangsbeschränkungen aus der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gestrichen und durch die Allgemeinen Kontaktbeschränkungen ersetzt. Diese enthalten das allgemeine Abstandsgebot gerade nicht. In der Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung findet sich das Allgemeine Abstandsgebot dann auch in §1 wieder – zusätzlich zu den Kontaktbeschränkungen. Insofern scheint man es auch beim Gesundheitsministerium durchaus für bedeutsam zu halten, auch wenn es sich nur um eine dringliche Empfehlung handelt

Um diese Schludrigkeit beim Erstellen von Verordnungen ging es in diesem Text. Nicht mehr und nicht weniger.  


Ein Zusatz für diejenigen, die es genau wissen und nachprüfen wollen. Das ist im Detail schief gelaufen:

Am Montag hat das Bayerische Gesundheitsministerium die Vierte Infektionsschutzverordnung erlassen. Nach deren § 24 Satz 1 tritt diese überwiegend erst zum 11. Mai in Kraft tritt. Die vorherigen Ausgangsbeschränkungen werden dann durch eine Allgemeine Kontaktbeschränkung ersetzt, inklusive des Abstandsgebots.

Für die Übergangszeit bis zum 11. Mai wurde mit § 24, Satz 2 und § 23 ABs. 2 Nrn. 2-3 die derzeit noch gültige Dritte Infektionsschutzverordnung mit sofortiger Wirkung so geändert, dass die Ausgangsbeschränkungen in § 7 durch die Allgemeine Kontaktbeschränkung in §§ 7, 7a ersetzt wurde.

Dabei wurde – wohl versehentlich – die Regelung des Abstandsgebots in § 7 Abs. 1 aufgehoben, ohne sie durch eine neue (übergangsweise gültige) Regelung zu ersetzen.

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Kommentare (17)

  • Ein Kompliment

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    Ohne Scheiss, deine Berichterstattung dazu ist die einzige die ich mir antue. Mit Abstand am meisten Inhalt, keine Angstmache/Clickbaittitel. Und wirkt so als wäre da mehr Hintergrund als bei den anderen Publikationen. Wünsche dir und euch noch sehr viel Erfolg und hoffe ihr expandiert oder das Model findet Nachahmer. Einzig wirklich relevante deutsche Quelle für mich neben Deutschlandfunk und etwas bayern2.

  • Christian

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    Free hugs

  • Giesinger

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    Es gab heute in Berlin vor dem Reichstag wieder eine spontane Demonstration gegen die Unterdrückungsmaßnahmen der Regierung.
    Die Wiese vor dem Reichstag war voll!
    Ich darf ja keinen Link setzen.
    Nur soviel:
    Gegen Schluß haben die Demonstranten doch tatsächlich gerufen: “Wir sind das Volk!”

    Das habe ich zuletzt 1989 gehört!

  • XYZ

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    Amüsiere mich nur noch: da laberten hohe Ministerien herum ohne sich präzise auszudrücken, der BayVGH bemerkte dazu einiges in aller Höflichkeit, die oben sind wohl eher an einer allgemeinen polizeilichen Überwachung interessiert, dabei pfeifen es die virologischen Spatzen allseits herunter dass der Abstand das gebotene Gebot: Das soll ja nun sogar bei Gaststätten umgesetzt werden. . .

  • XYZ

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    Die dankenswerter verlinkte und nunmehr 4. Infektions-Schutz-VO des Gesundheits- Ministeriums ist ja köstlich: nach Paragraph 2 sind Kontakte ohne Mindestabstand im ‘öffentlichen Raum’ untersagt – der wird aber mal wieder nicht definiert, dazu gehören nicht unwesentlich Verkehrsmittel – wie bei den ‘triftigen Gründen’ zu Ausgangsbeschränkungen.

  • XYZ

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    Ein ‘öffentlicher Raum’ bedeutet öffentlich zugängliche Flächen, das sind Parkanlagen und Spielplätze, aber auch Verkehrsanlagen – die sind aber nicht allgemein gesperrt ‘ausser für Angehörige des Hausstands’ – unpräziser gangts nicht, nächste VGH-Eilentscheidung.

  • XYZ

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    Absurdistan: zu den öffentlichen Räumen gehören auch Bürgersteige, die ich nicht mehr betrete, könnt ja verwarnt werden wenn ich da ohne triftigen Grund herumspaziere.

  • XYZ

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    Füttere den weisen und schwarzen Raben auf der Terasse, alles andere ist ja verboten, der kommt jeden Abend und schwebt freundlich herbei – trotz aller Verordnungen.

  • joey

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    @Giesinger
    nein, “wir sind das Volk” wird regelmäßig bei Pegida gerufen. Ein (kleiner) Teil des Volkes.

  • KW

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    @Giesinger
    Wenn Sie so tun als wären Sie überrascht dass im Jahr 2020 bei einer Gegen_was_auch_immer_Demo “Wir sind das Volk” skandiert wird, dann haben Sie wohl in den vergangeneb 5 Jahren konsequent jede Art von Nachrichten ignoriert.
    Wie schon mein Vorredner schrieb, wird dieser ursprünglich aus dem Herbst1989 bekannte Spruch leider, leider seit ca. 5 Jahren von Frustrierten verschiedener Coleur (Pegida, AFD etc.) für deren krude Zwecke missbraucht und steht heute als klares Bekenntniss zu jeder Art von Fremdenfeindlichkeit.
    Und ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie das ganz genau wissen. Ihre Überraschung ist offensichtlich nur geheuchelt.

  • Sven

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    Hut ab! Diese Aufmerksamkeit und dieser Spürsinn haben eine Spende verdient!

  • Jakob

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    Der eigentliche Skandal besteht darin, dass seit Beginn, jegliche, auch sachlich fundierte, Kritik an der “Coronalogik”, (die sich durch Verabsolutierung eines einzigen Gesundheits-aspektes auf Kosten aller anderer auszeichnet, durch extreme Vereinfachung und Pauschalierung “es geht um die Gesundheit der Bevölkerung”, einfache Einteilung in “gut” (alles, was angordnet wird – “Lebensschutz” um jeden Preis) und “böse”(Verstoß gegen Regeln, jegliche Differenzierung), durch maximale Emotionalisierung…….als “rechts” oder “dumm” verunglimpft wird, ohne je zu überprüfen, ob ev. die Daten solch simple Schlussfolgerungen einfach nicht zulassen.

  • Gregor

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    @Jakob

    Ich stimme vollumfänglich zu.
    Es macht mich sehr nachdenklich, dass in verschiedenen Netzwerken systemkritische Stimmen hinsichtlich der Coronapolitik oft sehr pauschal in die Verschwörungsecke gestellt und damit lächerlich gemacht werden, am besten dann noch mit dem inzwischen schon sehr inflationär genutzten “Aluhut”-Spott.
    Diese Art der Ächtung Andersdenkender kann auf eine Weise kippen, die u.U. nicht ganz ungefährlich ist.

  • Mr. T.

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    Gregor, Jakob, das ist eben nicht so. Es gibt genug berechtigte Kritik an den Maßnahmen und deren Umsetzung, die problemlos akzeptiert und diskutiert wird. Und dann gibt ed noch die, die ich jetzt unter Querfrontdeppen subsumieren würde. In diese Schublade werden beileibe nicht alle Kritiker gesteckt, sondern nur eine bestimmte Klientel – vor allem solche, die sich im Besitz der “Wahrheit” befinden.
    Bestes Beispiel ist dieses Medium, das selbst Kritik äußerst, aber auch Kritik an “speziellen Kritikern” übt.
    Fundierte Kritik kommt auch ohne Verschwörungsidiotien, Antisemitismen und Rassismen aus!

  • Giesinger

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    Zunächst zu joey: Ja, ist mir dann auch aufgefallen. Aber es gab eventuell auch andere Demonstranten?

    Zu kw: Ein Heuchler bin ich nicht. Auch bin ich überhaupt nicht fremdenfeindlich. Ganz im Gegenteil!

  • Jakob Friedl

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    Nur mal so: Ich bin nicht Jakob 7. Mai 2020 um 10:23 | # .
    @MrT: “Fundierte Kritik kommt auch ohne Verschwörungsidiotien, Antisemitismen und Rassismen aus!” – Da stimme ich Dir zu.

  • Pit

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    Eine “Muttertagsregelung” wurde angekündigt für dieses WE, dies scheint mir die stillschweigende Aussetzung zu beinhalten.

Kommentare sind deaktiviert

drin