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Aktivist prangerte Polizeieinsatz an

Ein Strafbefehl als Retourkutsche für Polizeikritiker?

Der umstrittene Aktivist Kurt Raster (hier bei einer Demonstration gegen das Polizeiaufgabengesetz) prangert auf sei´ner Internetseite einen Fall von möglicher Polizeigewalt an. Foto: Archiv/ Baumgärtner

Einen „Freispruch zweiter Klasse“ gab es am Montag für den Theatermacher und Politikaktivisten Kurt Raster. Er hatte einen möglichen Fall von Polizeigewalt öffentlich angeprangert und dabei ein Gespräch mit einem Polizeibeamten aufgezeichnet. Ein deshalb eingeleitetes Verfahren wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ stellte das Amtsgericht am Montag ein und legte alle Kosten der Staatskasse zur Last. Gegen den Beamten wird weiter ermittelt.

Kurt Raster macht es Richter Sebastian Stitzinger nicht unbedingt leicht. Als der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Regensburger Amtsgericht eine persönliche Erklärung verliest und die Kontrolle der Polizei durch sich selbst, die Medien und schließlich die Justiz als „Lachnummer“ bezeichnet, unterbricht der Richter Raster kurz, um ihn darauf hinzuweisen, dass er weitergehende Bemerkungen zur Justiz als „ungebührliches Verhalten“ werten und entsprechende ahnden werde. Doch der 54jährige nimmt diesen Hinweis auf, formuliert etwas zurückhaltender, und kommt schließlich vom Polizeiaufgabengesetz, über den hohen Prozentsatz eingestellter Verfahren gegen Polizeibeamte und der Kritik von Amnesty International an der mangelhaften Kontrolle der Polizei hin zu seinem persönlichen Fall, den er zwar als „vergleichsweise banal“ bezeichnet, der ihn aber doch zum dem Schluss bringt: „Ich habe Angst vor einer Polizei, die keine Kritik hören will.“

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“Mit dem Ellbogen ins Gesicht geschlagen”

Raster steht am Montag wegen des Vorwurfs der „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ vor Gericht, weil er ein Gespräch zwischen sich und einem Polizeibeamten aufgezeichnet hatte. Am Ende bleibt allerdings eher der fade Beigeschmack einer Retourkutsche gegen einen all zu aufsässigen Bürger. Doch von Anfang an.

Am Spätnachmittag des 11. Juli 2017 war der stadtbekannte Politaktivist und Theatermacher in der Admiral-Scheer-Straße unterwegs, um dort Infomaterial für seine Gruppe „Recht auf Stadt“ zu verteilen. Dabei wurde Raster zufällig Augenzeuge eines Polizeieinsatzes. Ein Mann sei vor zwei Polizeibeamten weggelaufen, habe dann augenscheinlich aufgegeben, sich auf den Boden gesetzt und mit erhobenen Händen auf seine Verfolger gewartet. Ein Foto, das Raster geschossen hat, zeigt von der Ferne ebenjenen Mann auf dem Boden und die beiden Beamten.

Leider habe er nicht aufnehmen können, was er dann beobachtet habe. „Einer der Beamten hat dem am Boden sitzenden Mann ohne Grund mit dem Ellbogen ins Gesicht geschlagen.“ Dann hätte die beiden Polizisten den Mann auf den Bauch gedreht, ihm das Knie ins Genick gedrückt und ihm Handschellen angelegt. Raster mischte sich ein. „Er hat sich doch ergeben. Das ist völlig unnötig“, habe er den Polizisten zugerufen. Dann habe er seine Kamera gezückt und aufgenommen. Eine Aufnahme, die Richter Stitzinger gut sichtbar für die Zuhörer im vollen Sitzungssaal abspielt, zeigt einen Beamten, der auf Raster zukommt und ihm mitteilt, er solle sich schleichen, „sonst werde ich ungemütlich“.

Staatsanwaltschaft wollte im Vorfeld keine Einstellung

Er sei den Beamten dann in gebührendem Abstand bis zur Furtmayrstraße gefolgt und habe von der gegenüberliegenden Straßenseite die weitere Festnahme beobachtet. „Ich wollte durch meine Anwesenheit verhindern, dass nochmal etwas passiert“, erzählt er dem Gericht. Dann sei einer der Beamten zu ihm gekommen und habe eine lautstarke Diskussion mit ihm begonnen. Weil Raster dieses Gespräch aufgezeichnet hat, steht er heute vor Gericht.

Richter Stitzinger war offenbar schon im Vorfeld des Verfahrens skeptisch, dass der Strafbefehl gegen Raster Bestand haben könnte. Doch auf eine Einstellung des Verfahrens im Vorfeld wollte sich die Staatsanwaltschaft offenbar nicht einlassen. Eine gute halbe Stunde wird Raster vernommen, ehe schließlich die inkriminierte Aufnahme abgespielt wird, die im Wesentlichen ein Streitgespräch zwischen Raster und dem Beamten zeigt. Der Polizist wiederholt immer wieder lautstark, dass er von dem Festgenommen angegriffen worden sei, Raster wiederholt mehrfach, dass er das anders gesehen habe. “Dann lügen Sie. Dann lügen Sie”, heißt es von dem Polizisten mehrfach. Schließlich erklärt der Beamte Raster, dass er nun seinen Ausweis sehen wolle, die Kamera sei Beweismaterial und werde beschlagnahmt. Dann, mit dem Entreißen der Kamera, bricht die Aufnahme ab.

Anschließend seien seine Personalien aufgenommen worden, so Raster. Der aufgenommen Polizist habe ihm mehrfach entgegengehalten, dass es wegen Leuten wie ihm „mit Deutschland bergab“ gehe. Raster veröffentlichte zu dem Vorfall einen offenen Brief an das Polizeipräsidium auf seiner Internetseite.

Gespräche abseits der Öffentlichkeit

Unmittelbar nach dem Vorspielen der Aufnahme bittet Richter Stitzinger die Staatsanwältin und Rasters Verteidiger Urs Erös vor die Tür. Seine Meinung über den Strafbefehl scheint sich nicht geändert zu haben. Nach etwa 20 Minuten kommt die Staatsanwältin zurück, Raster wird nach draußen gebeten, zehn Minuten später muss die Staatsanwältin nochmal vor die Tür.

Man habe den bisherigen Verfahrensstand besprochen, teilt Richter Stitzinger nach seiner Rückkehr mit und am Ende steht für Raster eine Verfahrenseinstellung, die so gut ist wie ein Freispruch. „Wegen geringen Verschuldens“ wird das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach §153, 2 Strafprozessordnung eingestellt. Rasters Kosten und Auslagen übernimmt die Staatskasse.

Ein Grenzfall von “faktischer Öffentlichkeit”

Ein wesentlicher Grund sei, so Stitzinger, dass nach gängiger Rechtsprechung ein Gespräch, das an eine Person gerichtet sei, aufgrund der faktischen Gegebenheiten den Charakter der Nichtöffentlichkeit verlieren könne. Das inkriminierte Gespräch zwischen Raster und dem Polizeibeamten sei ein Grenzfall, in dem man angesichts von Ort, Tageszeit, Belebtheit der Szenerie und Lautstärke des Gesprächs unter Umständen von einer „faktischen Öffentlichkeit“ ausgehen könne.

Die beiden Polizeibeamte, die bei dem Einsatz vor Ort waren, und als Zeugen vor der Tür gewartet haben, werden hereingebeten und entlassen. Zwischenzeitlich wird nach Informationen unserer Redaktion gegen mindestens einen der Beamten wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Vor diesem Hintergrund hat der Strafbefehl gegen Raster – einziger Zeuge des Vorfalls – zwar einen faden Beigeschmack. Sein Vorwurf, dass die Kontrolle durch die Justiz in solchen Fällen eine „Lachnummer“ sei, lässt sich durch die transparente und von peinlich genauer Protokollführung geprägte Verhandlung durch Richter Stitzinger sicher nicht bestätigen.

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Kommentare (17)

  • eingeborener

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    Mein Respekt für Herrn Raster, dass er sich bei dem Polizeieinsatz nicht weggeduckt hat, und mein Respekt für den Richter, dass er bei häufigen Kumpanei von Polizisten und Staatsanwälten nicht mitgespielt hat .

  • Lothgaßler

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    Es war wohl das Geschehen in der Öffentlichkeit, welches schützend wirkte, und die dank moderner mobiler Geräte mit Leichtigkeit gefertigte Aufzeichnung. Wäre dieses Geschehen in einem unbelebten Hinterhof passiert, ohne Handy bzw. Fotoapparat, das Blatt hätte sich gewendet. Worin läge aber der Unterschied im Sachverhalt?
    Die Zukunft liegt nicht alleine in Bodycams für Polizisten, sondern auch in einem Gegenstück auf Bürgerseite, mit direkter Sicherung in der Cloud. Was zunächst nach einer Verschärfung des gegenseitigen Misstrauens (Bürger vs. Polizei) aussieht, könnte letztlich in einer Art größtmöglicher Transparenz zu Gelassenheit und gegenseitigem Respekt führen. Jeder muss von jedem erwarten, dass dieser sein bzw. das Verhalten des anderen im Zweifel belegen kann.
    Die “Beschlagnahme” der Kamera hätte auch zur Vernichtung jeglicher Belege für das Verhalten der Beamten führen können, und was wäre dann für den Richter “Recht” gewesen? Die Zukunft liegt in der gegenseitigen Überwachung.

  • mgernhardt

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    Falls das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt wird, erhoffe ich ebenso raumgreifende Berichterstattung – wenn es geht, ohne den Blödsinn von der angeblichen Kumpanei zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei.

    Und ja, ich stimme Joachim Datko zu – jeder Polizist sollte eine Bodycam bekommen. In erster Linie, damit endlich klar wird, wieviel Unsinn der Polizei regelmäßig unterstellt wird.

    Ja, es gibt Polizisten, die überziehen. Nein, es ist keineswegs der Regelfall. Und nein, ein eröffnetes Verfahren ist kein Schuldbeweis, sonst könnte ja jeder jeden in den Knast bringen, der ihm nicht in den Kram passt. Entsprechend ist die Anzahl der eingestellten Verfahren kein Beleg dafür, dass eine Polizei angeblich alles darf, sondern eher ein Beleg, dass mittlerweile wegen jeder missliebigen Grenzsetzung durch die Polizei Anzeige gegen diese erstattet wird.

    Übrigens ganz typisch, dass Menschen eine Vorgeschichte nicht gesehen haben, aber beurteilen wollen, ob Handschellen nötig sind, oder nicht. Woher weiß Herr Raster denn bitte, was passiert ist, bevor diese Szene in sein Blickfeld rückte?

  • Mr. T

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    Eine Bodycam für Polizisten? Unter ganz starken Einschränkungen vielleicht. Zugriff (auch technisch) nur möglich mit richterlicher Verfügung. Autmatische Löschung nach kurzer Zeit. So wäre halbwegs gewährleistet, dass alle Aufzeichnungen, die ja mehr enthalten, als nur das Verhalten des Polizisten, nicht anderweitig mißbraucht werden können. Die Aufzeichnungen sollten nur bei Zweifeln am jeweiligen Einsatz ausgewertet werden dürfen.
    Bodycams für Bürger? Bitte auf jeden Fall verhindern! Gegenseitigen Überwachung? Bitte auf jeden Fall verhindern! Da passiert sehr viel mehr Mißbrauch als sinnvoller Gebrauch!

  • Dr. Punk

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    mgernhardt, mich würde interessieren, wie Sie zu Ihrer Einschätzung kommen:
    “Ja, es gibt Polizisten, die überziehen. Nein, es ist keineswegs der Regelfall.”
    Ist das ein subjektiver Eindruck? Oder können Sie das belegen?

    Ebenso folgende Passage:
    “Übrigens ganz typisch, dass Menschen eine Vorgeschichte nicht gesehen haben, aber beurteilen wollen, ob Handschellen nötig sind, oder nicht.”
    Beobachten Sie regelmäßig vermeintliche Beobachter, oder wie kommen Sie auf diese Behauptung?

  • ExRA

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    “Die Zukunft liegt in der gegenseitigen Überwachung” hat Lothgaßler gestern abend geschrieben. Eine grauenhafte Vorstellung, aber in einer Gesellschaft, die von Mißtrauen gegenüber allem und jedem dominiert wird, offenbar eine zwingende Entwicklung. Ich bin neugierig, wo das hinführt und wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

  • eingeborener

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    @mgernhart, Raster sagt, er habe gesehen, wie der auf dem Boden sitzende ohne sichtbaren Anlass mit dem Ellbogen ins Gesicht geschlagen wurde, und sie fragen dazu, es habe ja niemand gesehen, was davor passiert sei. Wie ,davor ‘? Gibt es ein Prügel-recht/Bestrafungsrecht für Polizisten, wenn der verhaftete irgendwann davor selber geprügelt hätte?
    @Herzig, wegen ihnen können Aktivisten wie Raster in den türkischen Polizeistaat ,exportiert’ werden. Sind Sie ein Sympathisant des türkischen Polizeistaats und hätten einen solchen gerne hier ?

  • mkv

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    “Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.”
    Ziffer 9, Pressekodex

    Wer mit Worten wie “Schlumpf” oder “Wichtel” glaubt Menschen abwerten zu müssen, der sollte sich vorab fragen, wie ER als Beobachter der Verhaftungs-Szenerie als verantwortlicher Staatsbürger und Mitglied des Souveräns gehandelt hätte.

    Vielleicht sind Sie bereit, @ Günther Herzig, sich hierzu zu äußern.

    Ich erachte Beiträge wie Ihre letzten beiden als für die Stärkung des Renomées von r-d wenig geeignet.

    Wenn sich auch die User hier in etwa an die Regeln des Presserats hielten, dann wäre das eine feine Sache.

    Pressekodex, Regeln
    http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/

  • eingeborener

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    @ Herzig ,sie schreiben,es gäbe wenige Fälle von (nicht gerechtfertigter ) Polizeigewalt. Unter dem Stichwort Polizeigewalt finde ich bei Wikipedia , dass es 2011 gut 2400 strafanzeigen deswegen gab, 2015 etwa 2200. Weiter, dass die Anklagequote bei etwa 3.% liege .
    Das ist qualitativ weniger als die Quote sonst bei strafanzeigen. Warum wohl ? Nochmal meine Nachfrage: Sind Sie Sympathisant des türkischen Polizeistaats. ?

  • hutzelwutzel

    |

    @ExRA:

    Die Dinge zur Überwachung sind schon umgesetzt. Dieses “kostenlose” BayernWLAN, welches an öffentlichen Plätzen verfügbar sein wird, hat wie solche WLAN-Dinge insgesamt die besondere “Fähigkeit” jedes auf WLAN-Empfang geschaltete Device gleich einzubuchen, und bei den hierzulande erhältlichen Smartphones also gleich die IMSI, die MAC-Adresse und die Telefonnummer abzufragen. Vollautomatisch! ;-)
    Wer dann dieses BayernWLAN auch noch nutzt ist selber schuld.
    ———-
    Nach der sicher von vielen ungewollten “automatischen Einbuchung” deren Smartphones ins “BayernWLAN” kann man auch sehr einfach einen BayernTrojaner aufs Teil spielen.
    …………….
    Fazit: Wer das nicht will solche öffentlichen Plätze meiden, oder sein Smartphone in diesen Bereichen mit Alufolie schützen. “Ausschalten” alleine reicht – soweit ich weiß – in der Regel nicht, da die Teile von Grund auf eine externe Aktivierungsfunktion haben.
    Außerdem lässt sich jedes Smartphone über BlueTooth, falls nicht dann über einen Befehl via Ultraschall aktivieren.

    Hutzelwutzel aka Georg Orwell II. ;-)

  • hutzelwutzel

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    Noch ein kleiner “böser” Hinweis:

    Wer ganz sicher gehen will, dass seine emails nicht überwacht werden, der nutzt künftig nur noch Google-Mailkonten. Wie es nämlich aussieht mögen es die Amis ganz und gar nicht, dass Deutschland hier Zugriff erhalten will, und wehren sich auch über wirtschaftliche “Angriffe”. LOL
    ————–
    Heißt nicht, dass man über GoogleMail Schindluder treiben soll, aber sicherer wie die hier gehosteten email-Konten ist Google auf alle Fälle, außer jemand ist international im Dark Business tätig, und damit ein Fall für NSA oder eine der weiteren US-Sicherheitsbehörden.
    ———————
    Nur nochmal zur Erinnerung: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist eine “Nebenstelle” des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, und arbeitet eng mit diesem zusammen.

  • Konrad Meier

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    Könnte in diesem Fall bitte noch mitgeteilt werden, welche Richterin oder welcher Richter den Strafbefehl überhaupt erlassen hat.

  • mkv

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    Amnesty Jahresreport

    Kritik an Menschenrechtslage in Deutschland

    Zum Beispiel:
    In Deutschland gäbe es weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Opfer von Misshandlungen durch die Polizei. Zu denen zählt Amnesty auch die 109 Ermittlungsverfahren wegen rechtswidriger Polizeigewalt im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg.

    Quelle:
    https://www.amnesty.de/der-amnesty-international-report-201718

    Dazu:

    Rollenkonflikte – Vertuschungen – Mantel des Schweigens – Korpsgeist

    Im Dezember 2007 fand ein Fußball-Amateurspiel zwischen Bayern und 1860 München statt. Zwei Fans wurden von Polizisten durch den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken verletzt und erstatteten Anzeige. Die Beamten konnten nicht ermittelt werden. Ein Fall, wie er oft in Deutschland vorkommt. Denn Polizeigewalt, die ohne rechtliche Konsequenzen bleibt, ist immer wieder ein Thema. Sei es bei Demonstrationen, Verkehrskontrollen oder eben bei Fußballspielen. Von Polizeigewalt spricht man, wenn Polizistinnen und Polizisten ohne gesetzliche Ermächtigung unmittelbaren Zwang anwenden. In einem Rechtsstaat, der den Namen verdient, muss so etwas Konsequenzen haben. In Deutschland aber werden Gewaltanwendungen durch Polizeibeamte fast nie verfolgt.
    Quelle:
    Polizeigewalt: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland
    https://diefreiheitsliebe.de/politik/meinungsstark-politik/polizeigewalt-europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-verurteilt-deutschland/

  • wahon

    |

    @ Günther Herzig

    Es mag Ihnen seltsam vorkommen, aber es gibt Menschen, die bei einem Polizeieinsatz nicht wegschauen, sondern darauf achten, dass Polizisten einen wehrlosen Festgenommenen nicht schlagen, treten oder sonstwie traktieren. Zivilcourage nennt man das. Sie auch gegenüber der Polizei zu zeigen, ist eine der wichtigsten Tugenden des Bürgers, ohne die der freiheitliche Rechtsstaat nicht existieren kann. Das sieht sogar die Staatsanwaltschaft so, denn sie ermittelt weiter gegen den mutmaßlichen Schläger in Uniform wegen “Körperverletzung im Amt”. Ob da noch ein weiterer Ermittlungstatbestand hinzukommt, nämlich der (gescheiterten) Versuch des Polizisten, einen Zeugen seiner Straftat juristisch loszuwerden, bleibt der Amtscourage der Staatsanwaltschaft überlassen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Lieber Günther Herzig, ich danke Ihnen sehr für Ihren Kommentar vom 15.5., 13.10 Uhr.
    Es sind leider immer dieselben, die – Aufmerksamkeit heischend – ihre Bühne suchen
    und sich dann eine Story “zusammenstricken,” die in ihr “Raster” paßt. Ich halte es
    grundsätzlich für wichtig, daß jeder sich gegen Ungerechtigkeiten wehrt, aber alle
    anderen, die sich nicht so inszenieren, gehen ja auch nicht blind und tatenlos durch
    die Gegend.

  • Ex Regensburger

    |

    Na da hat Richter Sebastian Stitzinger doch hervorragend gehandelt. Gottseidank.

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