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Debatte

Hang the DJ?

Gibt es tatsächlich eine “härtere Gangart” der Stadt Regensburg gegen DJs in Kneipen? Nö!

„Ich habe die Beamten gefragt, was denn der Unterschied sein soll zwischen einer Playlist bei Spotify, über die ein Lied nach dem anderen läuft, und einer Person, die diese Lieder auswählt. Das hat man dann auch eingesehen und ich konnte am Wochenende weiter DJs bei mir auflegen lassen. Bisher ohne Probleme.“

So banal, so unbürokratisch und für den Außenstehenden nachvollziehbar liefen Besprechungen zwischen Vertretern des städtischen Ordnungsamts und Inhabern von Regensburger Altstadtkneipen in der Vergangenheit meistens ab, wenn man den Aussagen mehrerer Gastronomen glauben darf. Zumindest – reden wir mal nicht über das Siechtum von Live-Locations in der Altstadt – was DJs betrifft.

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Neuer Chef im Ordnungsamt brach strenge Linie auf

Zuletzt ploppte die Debatte über städtische Regelungswut 2014 auf. Damals in Zusammenhang mit Livekonzerten in Altstadtkneipen. Jährlich nur zwölf – mit Genehmigung 24 – solche „Veranstaltungen“ seien demnach zulässig, hieß es damals. Seitdem wabert diese Zahl im Raum. Und in diesem Zusammenhang gab es auch immer wieder die Befürchtung, gelegentlich auch das Problem, dass in den Augen mancher Ordnungshüter auch DJs, Lesungen, Theater und ähnliche „Vergnügungen“, wie es in der entsprechenden Verordnung heißt, dem unterfallen sollten.

“Viele andere betroffen” – wo denn?

Doch mit dem Wechsel an der Spitze des Ordnungsamtes – Alfred Santfort wurde damals durch Dr. Patrick Veit abgelöst – schien man in den letzten Jahren eine zufriedenstellende, wenngleich nicht offiziell kommunizierte Lösung gefunden zu haben: In vielen Kneipen sorgten DJs am Wochenende, oft schon ab Donnerstag, für musikalische Beschallung und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes schienen darin entweder kein Problem oder einfach darüber hinweg zu sehen, so lange es nicht zu laut wurde.

Mit dieser Lockerheit scheint es seit kurzem vorbei zu sein. Vor zwei Wochen berichtete die Mittelbayerische Zeitung erstmals und dann in weiteren Folgeartikeln über eine „härtere Gangart“ des Ordnungsamts in punkto DJs. Entsprechenden Ärger mit dem Ordnungsamt haben demnach das Vinyl, die Apotheke und das TikiBeat. Aktuell heißt es mittlerweile, dass auch „viele andere“ betroffen seien. Es gibt eine Online-Petition (die sich allerdings an Landrätin Tanja Schweiger richtet) und sogar ein „Krisengipfel“ im Rathaus wurde laut MZ nun anberaumt.

„Sonst schickt auch mir jemand den Ordnungsdienst vorbei…“

Doch womöglich wird hier manches heißer gegessen, als es gekocht wird. Bisherige Recherchen und Gespräche mit mehreren Kneipeninhabern bestätigen nämlich nicht, dass bei ihnen die Kontrolldichte in Sachen DJs zugenommen hätte. Nach wie vor gibt es in vielen Läden DJs und der übergroße Teil von ihnen hat bisher weder Besuch vom Ordnungsamt noch einen entsprechenden Hinweis bekommen. Namentlich zitieren lassen will sich damit allerdings keiner. „Sonst schickt auch mir jemand den Ordnungsdienst vorbei“, sagt eine(r).

Es scheint eher so zu sein, dass Vinyl, Apo und Tiki innerhalb von relativ kurzen Zeitabständen Ermahnungen wegen der DJs bekamen. Und nicht nur zwischen den Zeilen klingt bei Gesprächen durch, dass es weniger um eine grundsätzlich härtere Gangart des Ordnungsamts gegen DJs geht, sondern darum, dass einer die anderen – vielleicht auch unabsichtlich – angeschwärzt hat, nach dem Motto: „Warum darf ich nicht, was die dürfen.“

Regeln, die viel Raum für Interpretation lassen

Tatsächlich bieten die Regelungen, mit denen das Ordnungsamt argumentiert, jede Menge Interpretationsspielraum. Man beruft sich zunächst auf Artikel 19, Absatz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LstVG). Darin heißt es unter der Überschrift „Veranstaltung von Vergnügungen“:

„Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.“

Kombiniert wird das mit der „Betriebsart“, für die den Kneipen eine Genehmigung erteilt wurde, meist eine „Schank- und Speisewirtschaft“, und der Frage, ob deren „Gepräge“ durch (zu viele) Musikdarbietungen verändert wird in Richtung einer „Vergnügungsstätte“, für die es eine andere Genehmigung braucht.

Wann wird ein Wirtshaus eine Disco?

Vereinfacht ausgedrückt: Ein Wirtshaus ist keine Disco, aber nicht für jede(n) Musik(anten) im Wirtshaus braucht man eine Disco-Genehmigung. Diese Regelung ist kein Regensburger Spezifikum oder eine besondere Gängelei. Und wenn jedes Wochenende die Musik statt von einer Playlist von einem DJ kommt, dann ist das eigentlich kein Problem. Gegebenenfalls sagt man im Ordnungsamt Bescheid – man zeigt es an.

Diese grundsätzliche Praxis bestätigt auch die Stadt Regensburg. „Ein DJ, der nur Hintergrundmusik macht, kann auch 100 Mal im Jahr auflegen“, stellt Pressesprecherin Juliane von Roenne-Styra im Rahmen eines längeren Gesprächs über das Thema irgendwann klar. Nur wenn es in Richtung Disco – „Vergnügungsstätte“ – gehe – Konzerte, groß angekündigte DJ-Events etc. – brauche es eine gesonderte Genehmigung. Und hier gebe es auch keine fixe Zahl, sondern stets Einzelfallentscheidungen. Die „Tendenz“ in den letzten Jahren sei aber Richtung 24 Veranstaltungen gegangen.

Auslöser “Anschwärzen”?

Das mag sicher nichts daran ändern, dass die Grenzen zwischen dem, was man als problemlos zulässige Hintergrundmusik im Wirtshaus wahrnimmt und was als anzeigenpflichtige Veranstaltung, fließend und offen für Interpretation sind. Auch nicht daran, dass der große Ermessensspielraum, der dieser Regelung inne wohnt, nicht immer zufriedenstellend für alle Beteiligten ausgeübt wird, dass man manchmal den Eindruck von Willkür haben könnte oder davon, dass „die“ eine bestimmte Kneipe gerade auf dem Kieker haben (Was möglicherweise nicht an einer „härteren Gangart“ liegt, sondern davon kommt, dass einer andere anschwärzt.).

Und es ändert auch nichts daran, dass man es sich im Grunde immer etwas großzügiger wünscht, als Gast sowieso. Das Problem gibt es aber, entgegen anderslautender Annahmen, nicht nur in Regensburg, sondern zum Beispiel auch in München.

DJs, bitte weitermachen!

Wenn alles nichts hilft und man als Wirt ungerecht behandelt wird, dann muss man eben in den sauren Apfel beißen, bei seiner Linie bleiben und gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid der Stadt Regensburg, so sie ihn denn tatsächlich erlässt, juristisch vorgehen. So schnell machen weder das Ordnungsamt noch ein Gericht aus einer Kneipe eine Disco – und wahrscheinlich will man das abseits öffentlich aufgeheizter Debatten auch gar nicht.

Deshalb sollten sich Kneipen mit DJs, die von der vermeintlich härteren Gangart des Ordnungsamts gar nicht betroffen sind, auch nicht kirre machen lassen oder gar ihre DJs vorsorglich canceln. Diese härtere Gangart gibt es nämlich nicht.

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Kommentare (13)

  • Lothgaßler

    |

    Die Wahrheit ist doch die: Als “Food & Desi-Bar” kommt kaum eine Location über die Runden, also müssen an möglichst vielen Abend- und Nachtstunden Gäste durch oft grenzwertig laute Musik angelockt werden. Dabei ist völlig wurscht ob Liveact (die Band hat sich irgendwann ausgepowert), DJ oder Dosenkost: Auf die Lautstärke ab 23/24/1 Uhr kommt es an.
    Obs eine Disko ist, wenn eine Diskokugel glitzert? Natürlich nicht, das ist Deko des Snack-Betriebs! Aber als Disko hätte die Lokation von vornherein ein Problem mit den Anwohnern, das geht so nämlich nicht zusammen, dann wären Maßnahmen zum Lärmschutz zu treffen.
    Aus Sicht eines direkten Anwohners bedarf es doch öfters der Erinnerung, dass in den Nachtstunden Rücksichtnahme erforderlich ist. Leider reagieren Wirte, die in der Regel nicht vor Ort wohnen, gelegentlich mit der Aufforderung an die Anwohner wegzuziehen. Auch damit macht sich Wirt keine Freunde, dergleichen Mailantworten werden direkt ans Ordnungsamt weitergeleitet.

  • Mr. T.

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    Herr Herzig, ich befürchte, nicht jeder wird ihre Satire erkennen. Vor allem, wenn man nicht den gesamten Back Catalogue von Fury in the Slaughterhouse in petto hat.
    Egal, wie heiss die Suppe hier gekocht wird, sie verursacht Übelkeit. Irgendwann zählt es als genehmigungspflichtige Vergnügungsveranstaltung wenn einem Gast mal ein Lacher auskommt.

  • Julian86

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    Ich finde, der Herr Rechtsreferent Dr. Boeckh ist gefordert. “Härtere Gangart”? Was ist der gesetzliche Zweck der von Herrn Aigner zitierten Norm? Was ist eine “Vergnügung”? Wer ist “Veranstalter”? Sind diese Begriffe überhaupt erfüllt? Sicherlich bei “groß angekündigte DJ-Events” – aber sonst?

    Antworten finden sich in der einschlägigen Vollzugsordnung.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96517-70

    Prüfpflicht der Behörde

    19.2.1 

    Aufgrund der Anzeige gemäß Art. 19 Abs. 1 hat die zuständige Behörde zu prüfen, ob die Durchführung der beabsichtigten Vergnügung Gefahren für die in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 genannten Rechtsgüter erwarten lässt. Maßgebend ist hierfür der Erkenntnisstand, der sich vor der Veranstaltung gewinnen lässt. Hierzu kann die Anhörung von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten oder sonstigen Fachdienststellen erforderlich sein. Sind Gefahren nicht zu erwarten und brauchen keine Anordnungen für den Einzelfall getroffen zu werden (Art. 19 Abs. 5), so duldet die Behörde den Ablauf der angezeigten Vergnügung ohne förmliche Entscheidung.

    § 19 Abs. 4 LSTVG – Gesetzeszweck

    Es geht um “Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft [wie etwa bei der Dult] oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint.”

    Festzustellen ist jedenfalls, das “erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft” – wie potentiell am Grieser Spitz durch die geplante Brücke – kaum zu besorgen sind.

  • Wolfi Hauer

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    Ich bin ja immer eher enttäuscht, wenn Menschen nur Überschriften lesen und dann denken sie müssten einen gesamten Artikel kommentieren.
    #Günther Herzig: Daß Sie das Wortspiel in der Überschrift nicht verstanden haben, sei Ihnen verziehen, daß Ihnen aber der deeskalierende Charakter des eigentlichen Textes entgangen ist, hingegen nicht.

  • Luchs

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    “The provincial towns you jog ’round. …”

  • R.G.

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    Unklare gesetzliche Regelungen sind sehr förderlich für die Erhaltug eines besonderen immateriellen Kulturerbes.
    In der Nazizeit gab es die Pflicht zur Denunziation, in der Kirche, in bestimmten Orden, gehörte zur abendlichen Gewissenserforschung die Verpflichtung, bei Mitbrüdern beobachtete Verfehlungen unbedingt zu melden. Bis man diese christliche Haltung einfach abschaffte, ohne richtigen Ersatz zu bieten.

    Wenn man Regensburger Gastwirte in die Lage bringt, sich gegenseitig anschwärzen zu dürfen, nur um danach gleich bewertet zu werden wie die bisher nicht Beanstandeten, kann die alte katholische Tugend der Denunziation endlich wieder aufleben.

  • Fuchs

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    on the Leeds side-streets that you slip down…

  • Dieter

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    Dieses absichtliche/unabsichtliche Anschwärzen gab es schon immer unter Gastronomen, siehe Keplerstr. vor ein paar Jahren. “Der andere darfs doch auch.”

    Die Grenzen, ob es noch Bar- und Kneipenbetrieb, Party, Live-Show oder Turn Up ist, sind fließend. (Sonderfälle wie Karaoke, Kneipenquiz oder Acoustic Musik ala Irish Harp gibt es auch noch.)
    Solange man das alles nicht klar abgrenzen und/oder messen kann und dann noch jemanden einsetzt, der das vor Ort überprüft, wirkt manche Entscheidung beliebig.
    Einfacher und billiger für die Stadt wäre es natürlich, das alles an so simplen Charakteristika wie einem DJ auszumachen. Aber so einfach geht es eben nicht.

    Wer kann sich eigentlich noch an den Vorschlag erinnern, zum Bürgerfest keine DJs mehr zuzulassen? Es wäre ja keine Live-Musik.
    Irgendwie kann man sich nicht entscheiden.

  • Lothgaßler

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    @R.G.: Der DJ bzw. Diskobetrieb ist nur der Aufhänger fürs Anschwärzen, ich denke so wie @Dieter, d.h. es geht um Futterneid zwischen den Wirten, vielleicht auch um Zugriff auf bessere Lokalitäten (wenn der andere weg ist). Hinter einem “der darfs doch auch” steht ein “damit lockt er mehr Gäste an und macht mehr Gewinn”. Um “Kultur” geht es nur am Rande. Seit wann spielen DJs eigentlich Live-Musik?
    Die Anzahl der Kneipengänger ist begrenzt, davon bevorzugt nur ein Teil laute Musik oder DJ-Berieselung. Einfach mal eine Kneipe aufmachen und ab und zu einen Event organisieren, das funktioniert bei hoher Pacht einfach nicht mehr. Die Konzepte der Wirte entwickeln sich nicht fort, es ist eine “faule” Branche.

  • #42 die Frage nach dem Sinn...menschlichen Handelns.

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    1. Man kann alles überregulieren!
    2. Schade das die Anwohner und die Wirte heute nicht mehr miteinander reden können und so probleme lösen. Es mag auch daran liegen das es einige wenige Wirt-GmbH’s (mehrer Kneipen besitzen) gibt die nur auf Ihren Profit schauen, und die Anwohner terrorisieren.

  • #42 die Frage nach dem Sinn...menschlichen Handelns.

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    und noch was.
    Da sieht man mal wieder, welch tiefe provinz dieses Regensburg ist, einfach schauerlich. Langweile und Kommerz sind die Zeichen der Zeit. Konsum und Kapitalismus im Vergnügungsmiljö. Da geht dann bei den grossen plötzlich immer alles.

  • altstadtkid

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    Das mit dem anschwärzen liegt allerdings am Regensburger System , es war hier schon immer so das manche Gastronomen “gleicher” als andere Gastronomen behandelt wurden und das führt natürlich , zu Begehrlichkeiten.
    Das Ordnungsamt sollte diese Vorzugsbehandlungen unter der neuen Führung mal gründlich überprüfen
    #Freinderlwirtschaft

  • Treffen wegen DJs: Gastro-Vertreter geben Entwarnung » Regensburg Digital

    |

    […] Empfindlich hat man bei der Stadt Regensburg, wenn das Wort „Krisengipfel“ in Zusammenhang mit einem Treffen verwendet wurde, das am vergangenen Montag stattfand. Von einem „Krisengipfel“ könne keine Rede sein, hieß es auf Nachfrage. „Es handelt sich um ein informelles Gespräch zwischen der Bürgermeisterin, dem Rechtsreferenten und Kneipenbetreibern.“ Hintergrund: Die Debatte um eine vermeintlich härtere Gangart in Zusammenhang mit DJs in Kneipen und Wirtshäuse… […]

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drin