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Innenministerium fordert Stellungnahme

Hotel Jakob: Urplötzliche Änderung einer „unverbindlichen Auskunft“

Wurde ein Regensburger Investor bevorzugt behandelt? Das Innenministerium fordert jetzt eine Stellungnahme der Stadt Regensburg zur Baugenehmigung am Stahlzwingerweg. Mehrere Investoren, die dort ebenfalls bauen wollten, erhielten von der Stadt durchweg die Auskunft, dass das tabu sei. Erst mit dem Verkauf an Oswald Zitzelsberger kam der Meinungsumschwung.

Der hintere Bereich des Hotel Jakob. „Eine weitere bauliche Entwicklung wird nicht für zulässig gehalten", hieß es von der Stadt in der Vergangenheit gegenüber Investoren.

Der hintere Bereich des Hotel Jakob. „Eine weitere bauliche Entwicklung wird nicht für zulässig gehalten”, hieß es von der Stadt Regensburg in der Vergangenheit gegenüber mehreren interessierten Investoren.

Die umstrittene Genehmigung für zwei Gebäude im hinteren Bereich des Hotel Jakob (Stahlzwingerweg 1 und 3) zieht Kreise: Die beim bayerischen Innenministerium angesiedelte Oberste Baubehörde hat die Stadt Regensburg aufgefordert, bis zum 7. Oktober eine Stellungnahme abzugeben. Das meldet der Bayerische Rundfunk heute auf seiner Internetseite.

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Bauen im Welterbe: Ohne Stadtrat, ohne Gestaltungsbeirat

Wie berichtet erhielt der allseits bekannte Investor und Sanierer Oswald Zitzelsberger trotz heftigen Widerspruchs aller Fachstellen – Landesamt für Denkmalpflege und städtisches Denkmalamt – die Baugenehmigung für zwei Gebäude, in denen jeweils neun Hotelzimmer untergebracht werden sollen. In der Vergangenheit hatte es indes von der Stadt gegenüber dem Freistaat Bayern, von dem Zitzelsberger die Fläche erworben hat, stets die Auskunft gegeben, Neubauten seien dort tabu.

Weil das Denkmalamt sich strikt weigerte, seine Zustimmung für Zitzelsbergers Vorhaben zu erteilen, wurde das von Kulturreferent Klemens Unger übernommen.

Ebenfalls fragwürdig: Die Entwürfe für diese Bauten im Welterbebereich wurden – entgegen der gängigen Praxis – weder dem Stadtrat noch dem Gestaltungsbeirat vorgelegt. Bedauerlich: Bei der Debatte dazu am Dienstag im Stadtrat fehlten sowohl Unger wie auch der Leiter des Denkmalamts, Dr. Heinrich Wanderwitz.

Schaidinger und Unger nehmen Stellung

Nach unserem Bericht vom Dienstag zog heute auch die Mittelbayerische Zeitung nach. Dort nehmen nun Oberbürgermeister Hans Schaidinger und Klemens Unger Stellung. Tenor: Die Fachstellen hätten Fehler gemacht. „Aber Bürger dürfen erwarten, dass sich eine Behörde nicht hinter früheren Fehlern versteckt“, so Schaidinger gegenüber der MZ. Unger habe durch eigene Recherchen festgestellt, dass unter anderem die Freifläche im Jahre 1811 schon mal bebaut gewesen sei. Deshalb, so die MZ, „sehe er keine Denkmal-Bedenken gegen die Neubauten – auch wenn Denkmalpfleger das anders beurteilen“.

Bebauung 1811 ist keine Neuigkeit

Die Bebauung aus dem Jahr 1811 ist indes nichts neues. Sie findet sogar in der ablehnenden Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege vom Mai 2013 Erwähnung. Demnach handelte sich dabei um eine „Rad-Einstell-Halle“ und eine „Holz- und Kohlenlege“ der damaligen Polizeistation. Diese Bebauung, so das Landesamt weiter, „ist nicht geeignet, hieraus Baurecht für eine Wohnbebauung abzuleiten“. Allenfalls bestehe Baurecht „für ein derartiges Nebengebäude“.

Unger und Schaidinger: Urplötzlich Hand in Hand gegen die eigene Fachbehörde. Foto: Archiv

Unger und Schaidinger: Urplötzlich Hand in Hand gegen die eigene Fachbehörde. Foto: Archiv

Abseits davon geht es insbesondere um die Frage möglicher Schadenersatzansprüche an die Stadt Regensburg. Diese könnten einerseits vom Freistaat Bayern kommen, der das Grundstück vor dem Hintergrund der städtischen Auskunft verkaufte, dass die jetzt zur Debatte stehenden Fläche nicht bebaut werden könne. Andererseits könnten auch Mitbieter um das Grundstück gegen den Wettbewerb klagen, bei dem sie gegen Oswald Zitzelsberger den Kürzeren gezogen haben.

Stadt an Freistaat: Bebauung tabu

Hans Schaidinger erklärte dazu gegenüber der MZ, dass es entsprechende und seiner Lesart zufolge „falsche“ Auskünfte der Stadt an den Freistaat zwar gegeben habe. „Die Auskunft an die ‘Immobilien Freistaat Bayern’ fiel aber ‘unverbindlich’, mit dem Zusatz, Gesichertes gebe es erst per Bescheid“, so der Oberbürgermeister weiter.

So eine „unverbindliche Auskunft“ an die „Immobilien Freistaat Bayern“ liest sich dann, in einem Schreiben des Bauordnungsamtes vom November 2011, zum Beispiel so:

„Seitens der Denkmalpflege wurde erläutert, dass dieser ehemalige Grabenbereich (…) historisch nicht bebaut war und auch weiterhin nicht bebaut werden soll. Dieser Argumentation schließt sich die Stadt Regensburg an. Unter Umständen sind diese Flächen auch für eine neue Nutzung des Hauptgebäudes notwendig. Eine weitere bauliche Verdichtung im historischen Grabenbereich entspricht nicht den städtebaulichen Zielen an diesem Ort.“

Im Dezember 2011 legt die Stadt dann noch einmal nach. In einem weiteren Schreiben an die „Immobilien Freistaat Bayern“ heißt es:

„Eine weitere bauliche Entwicklung im rückwärtigen Bereich wird nicht für zulässig gehalten. Auch vonseiten der Sanierungsstelle (das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ‘westlich der Bachgasse’) werden für eine bauliche Erweiterung erhebliche Bedenken angemeldet.“ 

Stadt an Investoren: Bebauung tabu

Es ist jedoch nicht nur der Freistaat Bayern, der eine solche Auskunft erhalten hat.

Diese Passage findet sich so bis mindestens Mitte 2012 auch in Auskünften des Bauordnungsamts an mehrere Investoren, die anlässlich des Bieter-Wettbewerbs des Freistaats Interesse an der Jakobswache und dem dahinter liegendem Grundstück angemeldet hatten.

„Eine weitere bauliche Entwicklung im rückwärtigen Bereich wird nicht für zulässig gehalten. Auch vonseiten der Sanierungsstelle (das Anwesen liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ‘westlich der Bachgasse’) werden für eine bauliche Erweiterung erhebliche Bedenken angemeldet.“

Eine, folgt man Schaidinger, durchweg „unverbindliche Auskunft“. Gesichertes gibt es eben erst per Baubescheid.

Eine unverbindliche Auskunft wird plötzlich falsch

Ob auch Oswald Zitzelsberger eine solche Auskunft erhalten hat, ist nicht bekannt. Aber es ist auf jeden Fall ein Glück für ihn, dass er bei dem Bieterwettbewerb das höchste Gebot abgegeben und dadurch den Zuschlag erhalten hat. Und es ist ebenso ein Glück, dass im Rahmen des Baubescheids geklärt werden konnte, dass die vor einem Jahr noch mehrfach gegebene „unverbindliche“ Auskunft zur Nichtbebaubarkeit der Fläche sich, folgt man Unger und Schaidinger, plötzlich als falsch herausgestellt hat, die Bedenken sämtlicher Stellen Blödsinn waren und Zitzelsberger nun bauen darf bzw. bauen dürfen soll.

Ob das alles rechtens ist, ob sich daraus Schadenersatzansprüche ergeben oder nicht, prüft nämlich nun noch das Innenministerium. Von einer unvoreingenommenen Prüfung ist trotz bester Kontakte des Oberbürgermeisters zur nun wieder mit absoluter CSU-Mehrheit besetzten Staatsregierung selbstverständlich auszugehen.

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Kommentare (15)

  • miethai

    |

    Aus dem Stadtratsbeschluss vom Juli 2012:

    „Der Antikorruptionsbeauftragte ist verwaltungsinterner Ansprechpartner für die Beschäftigten der Stadtverwaltung, die Stadträte, den Bürger sowie für die Unternehmen. Seine Aufgaben sind in der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie definiert. Der Antikorruptionsbeauftragte ist in dieser Funktion weisungsfrei. ”

    In den Korruptionsbekämpfungsrichtlinien heißt es unter anderem:

    Korruption kann in der öffentlichen Verwaltung überall auftreten; insofern ist jeder Dienstposten korruptionsgefährdet. Besonders korruptionsgefährdet sind jedoch Bereiche, in denen Leistungsbeziehungen zu Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bestehen bzw. Entscheidungen mit materiellen oder immateriellen Vorteilen für Dritte getroffen werden. Die Gefährdung zieht sich hierbei durch alle Hierarchiestufen.

    Eigentlich dürfte doch bei der im Artikel beschriebenen Sachlage das Telefon des Antikorruptionsbeauftragten nicht mehr still stehen, oder???

    Antikorruptions-Beauftragter
    Bürger- und Verwaltungszentrum
    D.-Martin-Luther-Straße 3
    Zi-Nr. 4.58
    93047 Regensburg
    Tel. (0941) 507-1180
    Fax: (0941) 507-4189

  • Hans Notz

    |

    Ich finde, man sollte den Dom abreißen, weil an der Stelle, wo heute der Dom steht, ganz früher keiner stand. Dann könnte man den Platz für ein Hotel nutzen. Es müsste halt jemand unterschreiben, der sich ein bisschen mit Kultur und so was auskennt (weil ja der – also der, der sich mit Kultur und so was auskennt – das mit der Zeit vor dem Dombau am besten weiß). In der Hotel-Empfangshalle wäre ein Reiterdenkmal denkbar (auch wegen der Kultur), das unbedingt in Domplatznähe bleiben muss (auch wegen der Kultur). Auf einer Inschrift im Domhoteltorbogen neben dem Bierausschank könnte dann darauf hingewiesen werden, dass der Napoleon (der alte Massakrierer) kommt und jedem Einzelnen den Schädel wegvertikutiert, der den Begriff Spezlwirtschaft in falschem oder richtigen Zusammenhang gebraucht. Geht doch.

  • Manix24

    |

    Bauunternehmer X kauft in Hinterhugelhapfing billig
    Felder die dann plötzlich Bauerwartungsland werden,
    weil X oder dessen Spezeln auch noch im Gemeinderat sitzen, wird das auch noch einstimmig beschlossen.
    X macht beim Verkauf der Grundstücke einen fetten Gewinn, und baut auch noch die meisten Häuser auf dem
    Areal. So haben Sie es ewig in Bayern betrieben.
    Das kuriose an diesem Fall ist aber doch, dass Sie jetzt schon den Freistaat selber bescheissen, der ja wenn die Grundstücke zur Bebauung freiggegeben gewesen wären, einen viel höheren Gewinn erzielen hätte können.
    Da sollte München mal gründlich nachschauen, da es sich ja hier um allgemeines Eigentum handelt.
    Hoffentlich haben die Initatoren sich da nicht selber ein Ei gelegt!!

  • Weltscherbe

    |

    Schaidinger und Herrmann (Hans hoch 2) Statuen im Europabrunnenloch aufstellen, Deckel wieder zu, die Geranienkästen oben rauf:
    Fertig ist das Mahnmal!

  • Matthias Beth

    |

    Früher stand dort wo jetzt der Dom sicherlich ein Gebäude. Deshlab ist der Vorschlag den Dom abzureißen und z.B. das Hotel am Bischofhof zu erweitern sicherlich auch ein konstruktiver Vorschlag. Ich nehme an den wird auch Hr, Unger im Auftrag des Herrn OB Schaidinger genehmigen.

  • Ele

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    Ich finde das mit dem Dom-Hotel eine Klasse Idee !

    Und habe viel gelacht über diese Idee,

    während ich ansonsten …nach dem Wahldebakel und den dreisten Taktierereien der SpezlIalisten mal eine längere Auszeit von Politik & Co nehmen muß ….. ich fühle mich so schmuddelig irgendwie

  • Martin

    |

    Und wieder stinkt der Fisch vom Kopfe her. Regensburgs Provinzialpolitik ist einfach zum Fremdschämen und grenzt mal wieder an in Sachen an Transparenz an Vereinsmeierei. Durchkommen tut man mit sowas in einer Kleinstadt einfach deshalb weil alle Wichtigseier mit dem OB per du sind. Ich liebe diese Stadt aber ohne Schildbürger wäre sie noch liebenswerter.

  • Bürgerblick

    |

    Einmal Schaden für alle Bürger in Bayern, einmal Schaden für die Bürger von Regensburg, einmal Gewinn für einen vorher ausgeschauten Regensburger Mäzen der Künste.

    Ich bin gespannt welche Anweisung die Oberste Baubehörde (Fachbehörde) von Innenministerium(CSU) bekommt.
    Der Verlust im Grundstücksgeschäft für den Freistaat Bayern durch die unmissverständliche Beschreibung der “Nichtbebaubarkeit” ist vom Verkäufer (Freistaat) festzustellen.
    Der “Fehler” den die städtischen Fachstellen angeblich gemacht haben, wurde laut OB Schaidinger durch den “Kulturreferenten Unger”geheilt und deshalb konnte entgegen des Wissens vieler Sachabteilungen in der Verwaltung ein Baubescheid erteilt werden.

    Sollte der “Kultureferent” einen Fehler gemacht haben, was ja auch in den Bereich der Möglichkeit zu ziehen ist, hat der Stadtbürger, sollte der Baubescheid als falsch sich heraustellen und “aufgeheoben” werden müssen, einen derzeit nicht absehbaren Schaden zu tragen, weil der Mäzen
    einen positiven Bescheid in Händen hält und er bestimmt aufzeigen kann welch materieller Schaden ihm jetzt entsteht.
    Der Mäzen hat als Einziger keinen Fehler gemacht. Er hat sich auf seine all umfassende Bekanntheit als Freund der Stadt verlassen können und auch vorher gewusst, dass bei ihm sich die Stadtverwaltung keinen “Fehler” erlauben darf.

    Deshalb hat auch sofort der “Kultureferent” mit vorheriger Rücksprache beim Chef der Verwaltung(OB) diesen doch augenscheinlich deutlich erkennbaren Fehler korregiert.

    Gott sei Dank, dass wir einen in der Baugeschichte der Stadt so versierten Kulturreferenten haben, der alle Fehler der Sachverwaltung sofort erkennt und eigentlich auch die Fehler der Obersten Denkmalbehörde auch gleich mit verbessert.
    Vorschlag an die allein regierende CSU in München:
    Die Oberste Denkmalbehörde könnte aufglöst werden und bei schwierigen Denkmalfragen der Regensburger Kultureferent auf Honorarbasis von der Stadt ausgeliehen werden. Das wäre dann die Chance für die Stadt den Schaden der der Stadt entstanden ist, durch Honorareinnahmen des Kulturefernten zu egalisieren. Mit diesem Handeln wäre zum ersten Mal von der CSU das lang Versprochene umgesetzt die Verwaltung dort abzubauen wo man effizeinter “vernetzt” handeln kann.

  • masterofdesaster

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    Bürgerblick hat den Durchblick. Bekanntermaßen, insbesondere in der Stadtverwaltung ist der Kulturreferent der Fähigste und damit auch genau der Richtige, die dilletantische Entscheidung seiner quengelnden Mitarbeiter zu korrigieren und die Querulanten des Landesamtes für Denkmalpflege incl. seines geschätzten Vorgängers, dem Generalkonsevator Dr. Greipl zu korrigieren. Hilfreich ist es auch, wenn man den Bauherrn gut einschätzen kann, weil man ihn als Kunstmäzen gerne kontaktiert.

    Wegen seiner bei der Kulturhaupstadtbewerbung und als Vorstand des KOG unter Beweis gestellten hervorragenden Managementqualität wurde er auch erst unter besonderem Einsatz der SPD-Fraktion bestätigt.

    Alles in Butter! Oder?

  • Karl O

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    Es ist mir zwar peinlich die MZ zu in Teilen zu zitieren, aber distanziert sich Schaidinger von seiner Stadtverwaltung?
    ‘OB Schaidinger räumt Fehler ein’
    ‘Auch ein Sachbearbeiter kann irren’
    ‘Es gab Irrtümer’

    Warum regt sich der Personalrat nicht auf?

    Ich frage mich auch hat die Stadt einen Whistleblower beschäftigt der interne Emails veröffentlicht oder wurde das Email von politisch interessierter Seite weitergeleitet?

    http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10071&pk=965649#965649

  • Wir machen Urlaub! | Regensburg Digital

    |

    […] warten wir gespannt darauf, wie die Prüfung der Obersten Baubehörde zu der umstrittenen Baugenehmigung im Hinterhof des „Hotel Jakob“ ausfallen wird. Wir haben die Stadt Regensburg um Einsicht in die Bauunterlagen gebeten. Eine erste […]

  • Hotel Jakob: Warten auf das Kultusministerium | Regensburg Digital

    |

    […] Wie berichtet, erhielt der Investor Oswald Zitzelsberger Anfang August die Genehmigung dort zwei weitere Gebäude zu errichten, die – zumindest laut Baugenehmigung – als Hotel-Erweiterung dienen sollen. Weil sich das städtische Denkmalamt weigerte, dem seine Zustimmung zu geben, setzte kurzerhand Kulturreferent Unger seine Unterschrift unter die denkmalrechtliche Genehmigung und markierte damit eine bemerkenswerte Kehrtwende, die allen bisherigen Stellungnahme zur Bebaubarkeit des Grundstücks zuwiderläuft. […]

  • Berti

    |

    Ja, Herr Bauunternehmer X, hier wird wohl wieder ne fette
    Parteispende fällig !!

  • Schei Egal

    |

    Aussitzen lohnt sich! Trotz aller Schmierereien und Ungklärtheiten darf jetzt doch mit der fragwürdigen Erweiterung weitergemacht werden. Denkmalschutz wird weiterhin auf dem Altar der Rendite geopfert. Laut BR freut sich auch OB Wolbergs mit dem Investor.

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drin