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Plädoyers im zweiten Korruptionsprozess

„In der rechtsstaatlichen Sahelzone“

Strafverteidiger Michael Haizmann übt in seinem Plädoyer im Korruptionsprozess scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft. Für seinen Mandanten Ferdinand Schmack beantragt er Freispruch in allen Anklagepunkten.

“Die Schmacks leben in Regensburg, nicht in Corleone.” Strafverteidiger Michael Haizmann. Foto: Archiv/as

„Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als die Lüge.“ Dieses Nietzsche-Zitat, das Strafverteidiger Michael Haizmann irgendwann im Verlauf einflicht, zieht sich wie ein roter Faden durch sein Plädoyer, bei dem er der Staatsanwaltschaft immer wieder entgegenhält, sich im Verlauf der Ermittlungen wegen auffälliger Bauträger-Spenden irgendwann völlig verrannt zu haben. Der Verteidiger von Ferdinand Schmack, dem die Staatsanwälte Vorteilsgewährung und Bestechung vorwerfen, fordert einen vollumfänglichen Freispruch für seinen Mandanten.

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„Nicht in einem Topf mit Tretzel und Dietlmeier“

Man könne die Schmacks nicht in einen Topf werfen mit „Herrschaften“ wie Volker Tretzel (verurteilt wegen Vorteilsgewährung, bislang nicht rechtskräftig) und Thomas Dietlmeier (verurteilt wegen Bestechung und Vorteilsgewährung). Er fordere hier eine deutliche Unterscheidung.

Im Gegensatz zu Dietlmeier und Tretzel habe sein Mandant ausschließlich vor der Wahl gespendet und nicht darüber hinaus. Es sei darum gegangen, Wolbergs’ Wahl zu unterstützen und um nichts anderes. Und man habe gespendet, weil man von Wolbergs darum gebeten worden sei. So wie die Schmacks für vieles spenden würden, nicht nur für Parteien.

„Die Schmacks leben nicht in Corleone.“

Die Staatsanwaltschaft aber habe das Bild von schwerreichen, skrupellosen Bauträgern gezeichnet, die ihre Interessen mit allen Mitteln durchdrücken wollten. Das sei skandalös. „Die Schmacks leben in Regensburg und nicht in Corleone“, so Haizmann. Es hagelt noch viele weitere Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft sei mittlerweile in der „rechtsstaatlichen Sahelzone“ angekommen.

Fakt sei: „Martin Schmack und Schaidinger konnten sich nicht riechen.“ Die beiden Brüder hätten sich nicht auf das „System“ des vormaligen Oberbürgermeisters eingelassen und sich von der Basta-Politik Schaidingers nicht beeindrucken lassen. Doch daraus abzuleiten, dass man Schaidingers Nachfolger – Wolbergs – habe anfüttern wollen, sei an den Haaren herbeigezogen.

Man sei bereits vorher groß geworden und habe zahlreiche Projekte realisiert. Dabei hätten die beiden Brüder ihre Positionen so vertreten, wie ihnen der Schnabel gewachsen sei: „Sachlich und fordernd.“ Dafür habe man niemand gewogen machen müssen. Und allein die Tatsache von Spenden könne doch nicht verbieten, den Kontakt zur Politik zu suchen.

„Das Problem ist die Stadtverwaltung.“

„Das Problem dieser Stadt sind nicht die Politiker auch nicht Bauträger“, so Haizmann weiter. „Das Problem ist die Stadtverwaltung.“ Und dieses Problem einer „dysfunktionalen Stadtverwaltung“ hätten die Schmacks mehrfach angesprochen. Diese sei vielfach von Eigeninteressen getrieben. „Jeder kocht sein eigenes Süppchen und spielt andere gegeneinander aus.“ Das belege beispielsweise die Aussage von Planungsreferentin Christine Schimpfermann hier vor Gericht. Da sage sie, sie sei schon immer gegen eine zweite Halle auf den Schlämmteichen gewesen. In einem Telefonat mit Wolbergs hingegen habe sie diesen bestärkt, dieselbe Halle zu genehmigen. Dagegen gewesen sei lediglich das Umweltamt. Und der Rest der Verwaltung habe erst im Zuge der Ermittlungen „den Schwanz eingezogen“.

2016, kurz bevor Wolbergs die Genehmigung für diese zweite Halle unterschrieb, habe er sich zuvor noch das nochmalige Placet seiner Mitstreiter in der Koalition eingeholt. „Mir fällt nichts ein, was bei dieser Genese auf Herrn Wolbergs als Schuldigen verweist.“

„Objektiv willkürlich“

Dann kommt Haizmann auf die Schmacksche Entwicklungsfibel für den Stadtosten und jene „To Do-Liste“ zu sprechen, die die Staatsanwaltschaft als Indiz für den Korruptionsverdacht und Anweisungen an den Oberbürgermeister sieht. Von dieser These sei nichts übrig geblieben. Natürlich hätten sich die Schmacks Gedanken über die zukünftige Entwicklung gemacht, natürlich hätten sie diese Gedanken vielen zugänglich gemacht und übergeben – aber nicht alleine Wolbergs. Das mit Spenden zu verknüpfen sei „objektiv willkürlich“.

Beim Bebauungsplan Nördlicher Rübenhof und der Erweiterung der Einzelhandelsfläche, für die sich Schmack und sein damaliger Geschäftspartner Sontowski und Partner stark machten, stelle die Staatsanwaltschaft Zusammenhänge her, die es nicht gebe und erfinde Gesprächsinhalte, die es so nie gegeben habe. Es sei „hanebüchen“, zu behaupten man könne mit einer Spende von 5.000 Euro (der eine Bestechungsvorwurf) eine Wahl oder einen Oberbürgermeister beeinflussen. Ohnehin gebe es keinen Beleg dafür, dass Wolbergs in Zusammenhang mit der Erweiterung interveniert oder dass Schmack ihn dazu aufgefordert habe.

„Eine wertlose Baugenehmigung“

I-Tüpfelchen auf all die ungerechtfertigten Vorwürfe sei die am Ende erteilte Baugenehmigung für die Halle LAGO A3 auf den Schlämmteichen. Hier sei eine Dachbegrünung als Auflage vorgesehen gewesen. Das habe die Baugenehmigung wertlos gemacht. „Man hätte sie so gar nicht bauen können.“ Deshalb habe Schmack auch geklagt. Und die Stadt selbst habe dann einen Vergleich vorgeschlagen, zu einem Zeitpunkt, als Joachim Wolbergs bereits in Untersuchungshaft saß. „Das passt nicht so ganz zu dieser konstruierten Unrechtsvereinbarung.“ Auch dass es Konsens über den Großteil des Stadtrats war, diese Halle zu bauen, spreche gegen eine solche Vereinbarung. In der entsprechenden Stadtratsdebatte, wo es zahlreiche positive Wortmeldungen gab, habe sich Wolbergs laut Protokoll nicht einmal zu Wort gemeldet. „Und das obwohl er ja bestochen gewesen sein soll.“

Ganz grundsätzlich habe Wolbergs mehrfach gegen die Interessen der Schmacks agiert. Haizmann nennt die Planungen für das Gleisdreieck, für Candis II und auch den Nördlichen Rübenhof.

„Weder richtig noch gerecht“

Zusammengefasst hätten die Schmacks ihre Anliegen immer offen und transparent kommuniziert und eingefordert. Die To Do-Liste sei einer Vielzahl von Empfängern zugegangen. „Zudem wurden die Überlegungen offen in Bürgerversammlungen und Presserklärungen vertreten.“ Es sei „weder richtig noch gerecht“ nun eine Verknüpfung zwischen Spenden und Bauprojekten herzustellen.

Entscheidend beim Vorwurf der Vorteilsgewährung und Bestechung sei, ob der gewährte Vorteil als Gegenleistung für eine Dienstausübung fungieren soll. „Und da spielt es eine erhebliche Rolle, welches Amt der Amtsträger zum Spendenzeitpunkt inne hatte.“ Wolbergs sei dritter Bürgermeister gewesen. Er habe keine Einflussmöglichkeiten gehabt. Das habe man vor Gericht ausführlich erörtert.

„Das läuft auf Willkürjustiz hinaus.“

Die Staatsanwaltschaft aber sage egal: Amtsträger ist Amtsträger. „Ist dann auch ein Lehrer, wenn er Spenden annimmt, straffällig geworden wenn er kandidiert?“ Die Rechtsprechung des BGH, der schon den Anschein der Käuflichkeit unter Strafe stelle, führe zu einer dauernden Rechtsunsicherheit. Es gebe einen breiten Spielraum zwischen dem, was strafbar sei und was nicht. „Das läuft auf Willkürjustiz hinaus.“

Haizmanns Fazit: „Investoren müssen Kontakt zu Amtsträgern suchen dürfen, ohne in den Verdacht der Strafbarkeit zu geraten.“

Er beantragt Freispruch für Ferdinand Schmack in allen Anklagepunkten.

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Kommentare (23)

  • Untertan Giesinger

    |

    Cool…

    …jetzt weiß ich gleich wieder, wofür ich diese Woche noch spenden werde, solange noch a Geld da ist.

  • oskar

    |

    ..und in 5 tagen, am sonntag, ist weihnachten..
    man macht sich halt die welt, wie sie mir gefällt.

  • Jonas Wihr

    |

    Fakt sei: „Martin Schmack und Schaidinger konnten sich nicht riechen.“ Okay, aber Ferdinand? Soweit ich weiß, durften die Schmacks unter Schaidinger das neue Rathaus (Bürgerzentrum) im PPP-Verfahren bauen. So spinnefeind war man sich also nicht. Wissen Richter und Schöffen ja nicht, also einfach mal Vorteilhaftes für sich so in den Raum werfen.

  • Hans Wurscht

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    Ich konnte Schaidinger auch nicht riechen. Okay, er mich auch nicht. Aber mir wars Wurscht.

  • Hutzelwutzel

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    “Die Rechtsprechung des BGH, der schon den Anschein der Käuflichkeit unter Strafe stelle, führe zu einer dauernden Rechtsunsicherheit. ”
    ———————————————————————–
    Bitte ruiniert uns jetzt nicht auch noch unsere Höchstgerichte. Lol
    Frau Lagarde hat heute dem BVerfG die Leviten gelesen, und den EUGH hervor gehoben.
    Wenn es so weiter geht, muß Deutschland alleine die EU stellen, nicht nur alleine in der EU regieren. Lol
    ———————————————————————–
    Spaß beiseite, aber das Ganze hat doch jetzt über drei Jahre Regenburg in Atem gehalten. Wars das überhaupt wert?

    Der Gärtner (auch wenn er ehem. an der BAB von München nach Regensburg wohnte) ist nicht immer der Mörder, äh Täter. ;-)

    Fazit: Regensburg wird nie und nimmer Weltstadt, auch wenn BTT RegDigi verklagt, oder man einen Korruptionsskandal am Köcheln hält.
    Richtig Herr Haizmann, nicht “Corleone”; nicht einmal San Luca. Auch kein Mafia-Kindergarten, sondern ein aus Rainhard Fendrich und EAV-Songs adaptiertes Lebens- und Überheblichkeitsgefühl, welches bei den vielen virtuellen Misthaufen in der Stadt nur noch zum Lachen ist.

  • Werner Schwede

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    „Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als die Lüge.“

    Nitzsche ist zwar nett. Aber mit der Rechtsordnung wenig kompatibel. Hat der Herr Verteidiger schon einmal von § 261 der Strafprozessordnung gehört? Dort heißt es:

    “Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.”

    Das Gericht muss also von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein. Nicht der Staatsanwalt. Wenn nun die richterliche Überzeugungsbildung als Gefahr für die Wahrheit verstanden werden könnte, erweist der Herr Verteidiger seinem Mandanten einen Bärendienst.

  • XYZ

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    Da hat der RA ganz schön eingeheizt: “Das Problem ist die Stadtverwaltung”. Die ist ja schliesslich an das Recht gebunden – gang’s noch?

  • XYZ

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    Zu Werner Schwede 20.14
    Bevor man Nietzsche als RA zitiert sollte man ihn erst mal weiter lesen, Der Mensch mit sich allein, Aphorismus 511, Die Überzeugungstreuen : “Wer viel zu tun hat, behält seine allgemeinen Ansichten und Standpunkte fast unverändert bei. Ebenso jeder, der im Dienst einer Idee arbeitet: er wird die Idee selber nie mehr prüfen, dazu hat er keine Zeit mehr; ja es geht gegen sein Interesse, sie überhaupt noch für diskutierbar zu halten.” – Die Gesetzes-Motivationen bei 331 StGB, Fassung stammt von 1997, wurden beidseits nicht näher einbezogen und ob das 2010 noch stimmt, wird der BGH nachholen, hat mehr Zeit.

  • idefix

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    Gegenüber den Bauträgern, die immer mit jeder Kleinigkeit auf ihren finanziellen Vorteil bedacht sind und waren, war die Gott sei Dank funktionierende Stadtverwaltung, die dem Recht sowie den steuerzahlenden Bürgern der Stadt verpflichtet ist, ein hartnäckiges Korrektiv, das sich natürlich bei den Bauträgern nie Freunde schaffen konnte. Wenn der Anwalt jetzt publikumswirksam auf die Verwaltung eindrischt und damit alle städtischen Mitarbeiter, die täglich für ihre Stadt arbeiten, diskreditiert („dysfunktionale Stadverwaltung“), so zeugt dies nur von seiner Arroganz und Überheblichkeit, um die öffentliche Verwaltung zugunsten seines angeklagten Mandanten bewusst weiter in Verruf zu bringen. Den guten Ruf von Regensburg als aufstrebende Stadt hat nicht die Verwaltung ruiniert. Eher die nimmersatten Bauträger, die berufsmäßig immer ihre eigenen finanziellen Vorteile im Sinn haben müssen und deswegen mit harten Bandagen agieren. Von Unschuldslämmern und edlen Regensburg-Rittern, wie plädiert, kann man nicht gerade sprechen.

    Der Druck der Bauträger auf die Verwaltung und die Politik war und ist immer sehr groß. Zeit ist in diesem Metier Geld und das Recht mit seinen langen Verfahren deswegen ein Hindernis. Die Gefahr ist groß, vereinnahmt und auseinanderdividiert zu werden. Dessen musste sich die Verwaltung immer erwehren. Um fast jede Kleinigkeit wurde z.B. im städtebaulichen Vertrag immer heftig gerungen und gestritten, weil die Verwaltung eben ausschließlich Treuhänder der Stadt, seiner Bürger und ihrer Finanzen ist.

    Gott sei Dank hat OB Schaidinger als Chef der Verwaltung immer hinter seinen Mitarbeitern gestanden und hat sie nicht im Regen stehen lassen. Hart in der Sache, ohne sich lieb Kind zu machen: eben kein Weichei. Damit hat er sich natürlich keine Freunde bei den knallhart agierenden und keineswegs lammfrommen und ach so sozial eingestellten Bauträgern geschaffen. Warum sollte er auch? Die notwendige Distanz ohne Anbiederung, ist immer gut ist, um sich in seinem unabhängigen Verwaltungshandeln zu schützen und Respekt zu verschaffen. Die Politik täte gut oder hätte gut daran getan, sich an diese Regeln zu halten.

    Die Politik erweist sich oft einen Bärendienst, wenn sie nach außen oftmals zur eigenen opportunistischen, auch parteipolitischen Profilierung die Verwaltung in ihrem Handeln öffentlich an den Pranger stellt. Die Folge ist: Verlust des Vertrauens in die Politik und die Verwaltung. Regensburg wird durch die Prozesse noch lange darunter zu leiden haben. An dem ist aber nicht die nachweislich integere Verwaltung schuld. Man bedenke auch: Der langjährige Virus des „absurden Regensburgtheaters“ hat vielfach dazu geführt, dass auch viele Mitarbeiter der Verwaltung krank geworden sind. Daran denkt keiner und manche wettern weiter sich ereifernd gegen die, die ihre Stadt am Leben erhalten und in die Zukunft führen.

    Anzumerken wäre noch, dass der frühere Bürgermeister vor 2014 auch als Vorsitzender des Bau- und Vergabeausschusses mit Baufragen befasst war. In diesem Ausschuss wurden allerdings keine Themen behandelt, die mit den angeklagten Regensburger Bauträgern zu tun hatten und ihnen Vorteile hätten bringen können.

  • Mr. T.

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    Idefix, sie sollten vielleicht die Ironie in Ihrem dritten Absatz besser kennzeichnen. Das wird nicht jeder hier verstehen.

  • Bernhard Leikam

    |

    Ist es jetzt schon Mainstream geworden die Anklagevertretung würdelos in der Öffentlichkeit zu beschimpfen. Jeder Hühnerdieb der vor einem Richter steht, darf sich derartiges Entgleisungen nicht erlauben und wird unmittelbar finanzell zur Kasse gebeten. Die Herren Rechtsanwälte haben in diesem Verfahren gezeigt, dass man die Würde von Exekutiven auch mit Füssen treten kann und darf. Seit diesem Verfahren (Infantilinzinierung) dürften eigentlich keinerlei Ordnungsgelder mehr in den Staatssäckel fliesen.

  • Hansemann

    |

    Wenn heute ein Bauträger eine Spende jemanden zukommen lässt,
    dann erhofft er sich von der Gegenseite doch etwas.
    Mir mag keiner sagen, dass ausgerechnet in der Baubranche es anders
    laufen sollte.
    Es läuft, wie so oft, der eine gibt’s, der andere nimmt’s.
    In ein und derselben Angelegenheit wird der eine verurteilt und der andere freigesprochen.
    Schöne Welt.

  • Asterix

    |

    @idefix: Es gibt und es gab sie nicht DIE Stadtverwaltung. In der Hierarchie kommen nach dem Oberbürgermeister und den Bürgermeistern die Referenten als berufsmäßige Stadträte. Jede*r von denen hat ein ureigenes Interesse an seiner/ihrer Wiederwahl. Jede*r hat seine Klientel, auf deren Unterstützung er/sie setzt. Daneben sind nicht alle von derselben charakterlichen Qualität, von Führungsqualität gar nicht zu sprechen. Es gab und gibt Durchstechereien von unten und von oben. Also ist dem Anwalt durchaus zuzustimmen, dass es eine gewisse Dysfunktionalität der Stadtverwaltung zumindest in der Vergangenheit gab. Die jetzige Referentenriege hat das Recht sich beweisen zu dürfen.

    Im Falle Schmack, die sich zu Unrecht auf die Dysfunktionalität berufen, hatte der Rechtsreferent kein Interesse an einem Fortgang des Bebauungsplanverfahrens, weil er den häuslichen Frieden nicht gefährden wollte. Die Planungsreferentin war am Bebauungsplanverfahren nicht interessiert, weil sie vermutlich selbst die Bebauung der Klärschlammteiche nicht wollte oder sich zumindest nicht gegenüber dem Planungsamt und Umweltamt hätte durchsetzen können. Wer die Bebauung wollte und dem die rechtliche Situation egal war, war der Wirtschafts- und Finanzreferent, der den OB aufforderte, sich in dieser Frage durchzusetzen. Dieser wiederum hatte gegenüber den Schmacks etwas gut zu machen, wie auch die Vertreter der anderen im Stadtrat vertretenen Parteien, die ebenfalls mit Spenden bedacht worden waren. Eine Mischpoke, die letztlich die staatsanwaltlichen Ermittlungen beförderten.

    Gut geprüllt Herr Rechtsanwalt, die Schmacks wussten sehr wohl, was sie taten, und sie taten es nicht zum ersten Mal. Es war auch nicht so, dass das Verhältnis zum OB Schaidinger von Anfang schlecht gewesen wäre. Der Casus Knaxus war das PPP-Projekt Neues Rathaus, bei dem sich Sch. von Schmacks über den Tisch gezogen fühlte.
    Die Schmacks kooperierten im Übrigen auch mit anderen Regensburger Bauträgern, wenn es galt Allianzen zu schmieden, z.B bei der Bebauung der Zuckerfabrik oder der Bebauung an der Von-Brettreich-Straße. Vielleicht ist Regensburg auch ein wenig Corleone?
    Der Vergleich, den der Rechtsreferent vor dem Verwaltungsgericht (VG) mit den Schmacks abgeschlossen hat, kam nur zustande, weil die Gefahr bestand, dass das VG die Rechtswidrigkeit der Genehmigung aufgedeckt hätte. Welche Rolle seine Frau bei der Aufnahme des Gründachs in Baugenehmigung spielte, wäre dann evtl auch zur Sprache gekommen.
    Die politische Führung und die Stadtverwaltung haben nun die Chance den Resetknopf zu drücken und Vertrauen in ihre Objektivität wieder herzustellen. Der Stadtrat kann dazu einen entscheidenden Schritt mit der spätestens Ende des Jahres anstehenden Neuwahl des Verwaltungsreferenten machen.

  • highwayfloh

    |

    @Asterix:

    Sie sind sehr mutig und lehnen sich sehr weit aus dem juritischem Fenster. Ihr ganzer Kommentar strotzt nur so von Tatsachenbehautpungen. Können Sie diese auch entsprechend belegen, dass es definitiv so gewesen ist, wie sie behaupten?

  • Julian86

    |

    Grundlegender Fehler – Kommt Lothgaßlers Antrag?

    Asterix:
    “Die politische Führung und die Stadtverwaltung haben nun die Chance den Resetknopf zu drücken und Vertrauen in ihre Objektivität wieder herzustellen.”

    Hier irrt der kleinwüchsige, Zaubertrank gestärkte Gallier. Vertrauen kann durch “politische Führung und Stadtverwaltung” keinesfalls einseitig “hergestellt” werden.

    Im Verhältnis zur Bürgerschaft liegt es an den Bürgern, den genannte Kräften gegenüber Vertrauen zu gewähren. Falls und wenn diese transparent, glaubwürdig und glaubhaft ihren Pflicht- und Küraufgaben nachkommen. Und darauf aufbauend die Bürger wieder Vertrauen schöpfen können, sich trauen. Vertrauen.

    Bei der unter Schaidinger systematisch eingeführten – und von dessen Nachfolgern fortgeführten – Ausgliederung städtischer Aufgaben in private GmbHs etc, die vom Stadtrat faktisch nicht kontrollierbar sind, fehlt es “hinten und vorne” an Vertrauen begründenden Umständen/rechtlichen Verhältnissen.

    Erinnert sei an Lothgaßlers Ankündigung, gegen die von Stadtrat und OB GMS beschlossene Versiegelung von bedeutenden Grundstücksgeschäften bis zum Nimmerleinstag vorzugehen. Ich baue schwer auf dessen Initiation, auch um ihn zu unterstützen und hoffe, demnächst hier davon zu hören.

  • Asterix

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    @highwayfloh: Natürlich gibt es keine Beweise. Wie auch? Es ist das Resümee aus der Beweisaufnahme des Gerichts, der Berichterstattung diverser Medien und Gesprächen mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Politikern. Abwegig erscheint mir das Resümee nicht, da die Stadtverwaltung nach den gleichen Regeln funktioniert wie andere Organisationen.

    @Julian86: Die Ausgründungen der Stadt, die lt. Koalitionsvertrag fortgesetzt werden soll, wenn ich mich nicht irre, waren und sind nicht erforderlich. Der Stadtrat ist an sich seiner Pflicht zur Kontrolle dieser Ausgründungen nicht entbunden, er scheint sich nur darum zu drücken. Mit Ausnahme der REWAG fällt mir kein Unternehmen ein, in dem neben der Stadt weitere Gesellschafter beteiligt sind. Solche Einmanngesellschaften sind in Geschäftstätigkeit durch die Gesellschafterversammlung kontrollierbar. Im Gesellschaftsvertrag und im Anstellungsvertrag mit der Geschäftsführung kann der Stadtrat weitreichende Vorgaben machen und sich Vorbehalte einräumen. Selbst bei der REWAG, die keine Aktiengesellschaft im Sinne des Aktienrechts ist, hat der Stadtrat über die Gesellschafterversammlung Einwirkungsmöglichkeiten. Er muss es nur wollen. Es gibt Kommunen, die haben sich und ihren Gesellschaften einen Public Corporate Governance Codex gegeben.

  • Mr. B.

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    Zu Asterix
    21. Mai 2020 um 12:14| #

    “Es gibt Kommunen, die haben sich und ihren Gesellschaften einen Public Corporate Governance Codex gegeben.”

    Ja Asterix, dass hätte m. E. wahrscheinlich schon zur beginnenden Amtszeit des Herrn W.
    der Fall sein sollen! Doch das müssen dann auch alle Verantwortlichen wirklich wollen und beachten, denn sonst funktioniert es wieder nicht!
    Prominentes Beispiel: Deutsche Bank unter Ackermann, nachdem dort vieles bekannt wurde und an die Öffentlichkeit kam, was nie jemand erfahren sollte!
    Ergebnis: Nach dem Public Corporate Governance Codex u. a. usw, gings dann doch erst richtig los, weil viele den Hals nicht vollkriegen konnten, obwohl sie schon “überschwappten”! Zunächst sah es für die “Firmenwebung” nach außen gut aus!

  • XYZ

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    Bedauere eigentlich alle Strafjuristen: müssen sich wie eh und je mit unklaren Gesetzen auseinandersetzen, nebulöse und fabulöse Formulierungen, als ob es keine Logik gäbe.

  • XYZ

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    Der französische Gesetzgeber definiert es mal wieder genauer im code penal 432/433:
    Die Korruption definiert sich als die Handlung durch die eine Person um ein Geschenk ersucht wird oder es annimmt, ein Angebot in der Erwartung es zu erfüllen, auf direkte oder indirekte Art, im Rahmen der Funktion (privat oder öffentlich).
    “La corruption peut se definir comme l’agissement par lequel une personne sollicite ou accepte un don, une offre ou une promesse en vue d’accomplir, d’une facon directe ou indirecte, dans le cadre de ses fonctiions”.

  • Mr. B.

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    Zu XYZ:

    Und ich dachte, Deutschland und insbesondere auch die EU wollen die Korruption in anderen Ländern bekämpfen, auch bei sog. Neu-Beitrittsverhandlungen. Hört sich ganz nach “Saubermann” an, oder?

    Ihrem Bericht zur Folge muss doch Deutschland dann erst mal vor seiner eigenen Haustüre “zusammenkehren “!
    Sollten dann die Franzosen für uns die Gesetze machen (sie wollen in der EU ja sowieso die sog. “Vorreiterrolle” anstatt Deutschland übernehmen), weil wir es nicht können oder sogar vielleicht gar nicht wollen?
    Gerade nach Corona und der noch nicht abschätzbaren Folgen, wird die EU m. E. noch zerbrechlicher sein, als vorher schon.
    Hierzu kann m. E. auch eine nicht mit allen Mitteln bekämpfte Korruption, auch schon in der Anscheinserweckung, beitragen.
    Den Verantwortlichen kann das doch nicht egal sein, oder doch?

  • Mr. B.

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    Zum obigen Bericht:
    „Die Schmacks leben nicht in Corleone.“

    In der Gesamtschau aller bisheriger Verhandlungstage, ergibt sich für mich schon der Verdacht, dass Regensburg da ein wenig in “Corleone” “abgeschaut” hat.

    Was haben die Gesetze für einen Sinn, wenn sie nach Ansicht der Verteidiger sehr schwammig sein? Wieso hat sie der Gesetzgeber so schwammig formuliert?

    Korruptionsgesetze sind ja in erster Linie nicht für den Normalbürger gemacht!

  • XYZ

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    Zu Mr. B. heute:
    Die 1997 geänderte Formulierung in ‘Dienstausübung’ ist eben einfach ziemlich schwammig, so ähnlich wie z.B. die ‘niedrigen Beweggründe’ im sonstigen Strafrecht. Das versuchte der BGH wohl mit der ‘Anscheinserweckung’ zu korrigieren, das ist aber auch nicht gerade so präzise – alte deutsche Rechtstradition? Da sind uns Franzosen weit voraus.

  • Alfred Meier

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    Ein erfrischender Lichtblick dieses Plädoyer des Verteidigers und Rechtsanwalts Michael Haizmann! Er hat all das vorgetragen, was die Medien in ihrer Berichterstattung über dieses in jeder Hinsicht einmalige Verfahren versäumt haben.

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