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OLG bestätigt Regensburger Urteil

Notorischer Volksverhetzer muss in den Knast

Sein Auftritt bei der Verhandlung gegen Vagantenbischof Richard Williamson hat Folgen: Der passionierte Judenhasser Gerd Walther muss für sechs Monate ins Gefängnis. Die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg wurde vom OLG Nürnberg verworfen.

Vereinter Kampf fürs straffreie Holocaustleugnen: Wolfram Nahrath und Gerd Walther (v.l.). Foto: Archiv/ as

Vereinter Kampf fürs straffreie Holocaustleugnen: Wolfram Nahrath und Gerd Walther (v.l.). Foto: Archiv/ as

Der Holocaustleugner Gerd Walther ist nun auch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg abgeblitzt. Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom Oktober 2013 sei verworfen worden, so Gerichtssprecher Dr. Michael Hammer heute gegenüber unserer Redaktion. Damit muss der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann nun eine sechsmonatige Haftstrafe antreten.

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Am Rande einer Gerichtsverhandlung gegen Ex-Piusbruder Richard Williamson im August 2010 in Regensburg hatte der 67jährige mehreren Fernsehsendern in die Kameras gebrüllt:

„Die Gerichte haben doch bei den Auschwitzprozessen Beweisnotstand. Es gibt vor keinem Gericht der Welt einen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des Holocaust.“

Vom Amtsgericht Regensburg war der Rentner zunächst wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sowohl Walther wie auch die Staatsanwaltschaft gingen seinerzeit in Berufung. Dafür engagierte Walther den bekannten Szeneanwalt Wolfram Nahrath – NPD-Mitglied, letzter Vorsitzender der zwischenzeitlich verbotenen Wiking-Jugend und eng verbunden mit den NS-Apologeten des „Freundeskreises Ulrich von Hutten“.

Strafverschärfung mit dem Szeneanwalt

Während zweier Verhandlungstage im Oktober 2013 verbreiteten Walther und sein Anwalt zwar reichlich Propaganda, das Landgericht Regensburg ließ sich davon allerdings nicht überzeugen. Anstatt einer Bewährungsstrafe verhängte die Vorsitzende Richterin Elke Escher eine sechsmonatige Haftstrafe.

Der Angeklagte sei bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und völlig unbelehrbar, so die Begründung. „Mein persönlicher Eindruck ist: Der Angeklagte wird immer so weiter machen. Für ihn ist das Bestreiten des Holocausts zum wesentlichen Lebensinhalt geworden“, so Escher. Zudem sei er zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung gestanden.

Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat das Oberlandesgericht am 13. Februar verworfen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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Kommentare (5)

  • Mathilde Vietze

    |

    Sechs Monate sind viel zu kurz für einen solch’ perfiden
    Geschichts-Klitterer!

  • Joachim Datko

    |

    Zu Mathilde Vietze 26.02.2014 – 17:07
    Man sollte mit Gefängnisstrafen sorgsam umgehen, sie sind Freiheitsberaubung.
    Zitat: “Sechs Monate sind viel zu kurz für einen solch’ perfiden Geschichts-Klitterer!”

    Ich erinnere mich noch an das Trara, das Historienfreunde mit Napoleon in Regensburg aufgezogen haben, obwohl Hunderttausende durch Napoleon das Leben verloren hatten. Siehe: http://data5.blog.de/media/931/3441931_76f5d026da_m.jpeg — So etwas sollte man unterlassen oder historisch richtig, mit dem dazugehörigen Elend, darstellen!

  • hf

    |

    Nein, Herr Datko. Für diesen Menschen ist ein halbes Jahr zu wenig. Ich habe ihn selbst erlebt und angesichts seiner Impertinenz, mit der er den Holocaust geleugnet hat, halte ich das für ein sehr mildes Urteil.

  • erik

    |

    Hier ein weiteres Beispiel, wie ich meine, für Verhetzung das ich Zufällig im Internet aufgeschnappt habe:
    Die gesellschaftlichen Randgruppen müßten jetzt “ausgedünnt werden”. Homosexualität gehöre in den “Randbereich der Entartung”. “Das Umfeld der ethischen Werte muß wiederentdeckt werden, um diese Entartung auszudünnen.” Zitat Hans Zehetmair CSU. Was meinte er mit ausdünnen? Was ausdünnen von 1933 bis 1945 bedeutete ist bekannt, aber was bedeutet es nach 1945? Vielleicht wissen andere Leser mehr?
    Quelle: Spiegel: Entartung ausdünnen http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522444.html

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