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Polizei lässt Prügel-Nazis erneut laufen/ Update: Polizeisprecher: „Wir haben keine Handhabe“

+++ Update am 13. Juli, 11.50 Uhr +++ Der Polizei scheinen angesichts der aggressiven Auftritte der sechsköpfigen Neonazi-Gruppe die Hände gebunden zu sein. In einem Anruf bei unserer Redaktion wehrt sich Pressesprecher Michael Rebele gegen den in unserer Überschrift erweckten Eindruck eines zu laxen Umgangs mit den Nazi-Skinheads. „Wir können nicht mehr machen, als die Männer vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, um weitere Straftaten zu verhindern.“ Am nächsten Tag müssten sie aber entlassen werden. Die Delikte vom Freitag – Hitlergruß und „Heil Hitler“-Rufe reichten nicht aus, um die sechs länger in Haft zu nehmen. „Wenn sonst nichts passiert und die Männer einen festen Wohnsitz haben, fehlt uns dafür die juristische Handhabe.“ Artikel vom 12. Juli Die Neonazi-Gruppe, die am 30. Juni einen Barkeeper krankenhausreif geprügelt hat, ist erneut durch Regensburg gezogen. Erneut wurden die Männer – nachdem sie ausgenüchtert waren – auf freien Fuß gesetzt. Verhaftet wurde die am Ende sechsköpfige Gruppe in unmittelbarer Nähe des Lokals, das sie am 30. Juni angegriffen hatten. Am Freitagabend, 20 Uhr, grölten zunächst vier Skinheads auf dem Domplatz herum und pöbelten Passanten an. Die herbeigerufene Streife beließ es bei Ermahnungen, weil es „bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu Straftaten gekommen“ sei, heißt es in einer Pressemeldung der Polizei. Nach der Aufnahme der Personalien verabschiedete sich einer der vier mit „Sieg Heil“. Dadurch handelte er sich eine Strafanzeige wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ ein. Dann verließen die Beamten den Ort des Geschehens. Die Neonazis machten munter weiter. Zwei Stunden später wurde die Polizei erneut gerufen; dieses Mal hatte einer der vier den Hitler-Gruß gezeigt. Wer genau, ist bislang noch unbekannt. Als die Polizei eintraf, war die Gruppe auf sechs Personen angewachsen. Sie befanden sich gerade in der Goliathstraße. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Kneipe, in der sie am 30. Juli einen Barkeeper getreten und gestiefelt hatten. Der Angriff war vermutlich ein Racheakt. Der Barkeeper war zuvor schon mit einem der Männer wegen rassistischer Parolen aneinander geraten. Der 22jährige konnte sich damals gerade noch in eine andere Gaststätte flüchten, wo die Skins noch versuchten die Tür einzutreten. Der Inhaber hatte sie aber noch rechtzeitig mit einem Kühlschrank verrammeln können und rief die Polizei. Bereits damals wurden dieselben Männer über Nacht in die Ausnüchterungszelle gesteckt und am nächsten Morgen wieder auf freigelassen. So kam es auch dieses Mal. „Die sechs Personen wurden am Morgen des folgenden Tages wieder entlassen“, heißt es im Polizeibericht. Die Ermittlungen zu dem Angriff am 30. Juni – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung – laufen und die Nazis weiter frei herum. Foto: Staudinger
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Kommentare (20)

  • Tommy

    |

    Bei dem Übergriff am 30. Juni handelte es sich, Zeugenaussagen zu Grunde gelegt, um mindestens versuchten Totschlag.
    Warum sind die beteiligten Tatverdächtigen nicht in Untersuchungshaft?

    Wer ist der auf Seiten der Polizei Verantwortliche, die Einsätze am 30.06. und am 09.07. betreffend?

  • WW

    |

    “Warum sind die beteiligten Tatverdächtigen nicht in Untersuchungshaft?”

    Weil keine Flucht- und Verdunkelungsgefahr besteht. Außerdem kann man dann später die Ermittlungen sang- und klanglos einstellen.

  • Seppl

    |

    “Warum sind die beteiligten Tatverdächtigen nicht in Untersuchungshaft?”

    Weil sich jeder Polizist jetzt in Regensburg sehr sehr genau an den Buchstaben des Gesetzes hält.

    Verständlich nach den ganzen Vorwürfen, die man Ihnen in letzter Zeit so gemacht hat.

    Und wenn ichs mir recht überlege haben Sie ja anscheinend wieder vergessen einen Einsatzleiter zu bestimmen, den Psychologen hinzuzuziehen und ach manche der Kommentatoren hier um Erlaubnis für den Einsatz zu fragen. Wirklich unglaublich…………..woher nehmen die nur die Frechheit sich an an Recht und Gesetz zu halten.

  • hans

    |

    @seppl
    Ihre Äußerungen sind beschämend, denn Sie möchten Ihre Ironie auf dem Rücken des vor über einem Jahr durch die Polizei mit 12 Schüssen getöteten jungen Mannes ausschütten. Wenn ich könnte, würde ich Ihnen dafür eine Ohrfeige geben wollen!

  • gifthaferl

    |

    Ach so!
    U- Haft geht überhaupt nicht?

    Was die gleichen Leute gestern taten, das zählt also nicht, auch nicht bei augenscheinlicher Wiederholungsgefahr und einem schweren Delikt?

    Verdunkelungsgefahr besteht selbstverständlich ohnehin nicht, so liebe Buben würden ja niemals versuchen Zeugen oder Mittäter zu bedrohen, beeinflussen, meine Güte, das weiß man doch, Fluchtgefahr auch nicht, denn bei Neonazis reicht nun mal ein fester Wohnsitz, diese definitiv formelhaft auszuschließen.

    Im Gegensatz zu farbigen No angels Sängerinnen beispielsweise, bei denen nicht einmal der dringende Tatverdacht, ziemlich zweifelsfrei vorliegt, trotzdem erst mal U-Haft.

    Schweizer zu sein, ist auch ganz schlecht, da ist der Tatverdacht auch dann noch gegeben, wenn die Glaubwürdigkeit des behaupteten Opfers und einzigen Zeugens schon mal ziemlich wackelt, Fluchtgefahr, klar, nur arbeiten tut dieser Täter halt in nur Deutschland – Flucht wäre somit Jobaufgabe – egal U- Haft bis zum Prozess gar.

    So sieht das aus mit Körperverletzung und U-Haft, die einen können erstaunlich viel tun, in Regensburg kann man rein überhaupt nichts tun.

    Kinder allerdings, die gegen Neonazis demonstrieren, dabei aber nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit begehen, die kann die Polizei in Regensburg, einfach mal so schnappen und mitnehmen, behalten können sie unter 14jährige allerdings auch in Regensburg noch nicht.
    So etwas fällt in dem Fall wohl unter Abschreckung: Nicht gegen Neonazis demonstrieren, Kindchen, über 14 bekommt dir das erst recht nicht mehr.

    Außerdem haben wir in Bayern längst wieder den “vorbeugenden Gewahrsam” – unter den Nazis auch “Schutzhaft” genannt.
    Seit 1989 – Wackersdorf, wem das noch was sagt………………..

    Wären Neonazis Atomkraftgegner, Globalisierungskritiker,….. würden sie gar die Internationale singen, dann aber ließen sich diverse Möglichkeiten finden, die ne Zeit wegzusperren, sogar ohne Richter, und ohne Tat – Himmel, den §129a hätten wir am Ende auch noch in dem Fall…………..

    Aber trotz schwerer Gewalttat und Wiederholungsgefahr kann man in Regensburg gegen gewalttätige und offensichtlich immer wieder gewaltbereite Neonazis jedenfalls rein überhaupt nichts unternehmen.

    Im Gegenteil, man beschützt sie mit Hingabe, wie man auf der Demo letzten Herbst beobachten durfte, und lässt sich dabei auch nicht beirren, wenn diese währenddessen Morddrohungen gegen alle und jeden in die Welt hinaus brüllen, die gegen sie sind – DIE dürfen das, sogar unter Polizeischutz.

    Und ja, andere unbescholtene Bürger, denen keine einzige strafbare Handlung je nachgewiesen wurde, es von einer begangenen Körperverletzung definitiv keinerlei Spuren gibt, die werden allerdings von der Polizei in ihrer eigenen Wohnung erschossen, auch wenn nicht der geringste Anlass besteht anzunehmen, sie würden diese verlassen wollen.

    So sieht das aus in Regensburg.

    Werbung für das Welterbe: Kommen Sie in die befreite Zone Regensburg, Abenteuerurlaub im NoGo Area vor malerischer mittelalterlicher Kulisse.
    Ob es die Stadtmaus ist, die sie jagt, oder Neonazis – lassen Sie sich überraschen!

  • Ein Regensburger

    |

    Sehr geehrter Herr Rebele,

    bei den beteiligten Schlägern handelt es sich um bekannte und organisierte Rechtsradikale.
    Die juristische Handhabe zur U-Haft besteht sehr wohl, es besteht akute Wiederholungsgefahr wie die Zusammenrottung der Gruppe in der Nähe des Lokals am 09.07. zeigt.

    Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass organisierte Neonazistrukturen sehr wohl über Möglichkeiten der Verdunklung verfügen.
    Es ist ebenso bekannt, dass bei in Nazistrukturen eingebetteten Gewalttätern Fluchtgefahr akut gegeben ist.
    Sowohl ideologisch als auch strukturell ist die organisierte Naziszene, auch in Regensburg, auf den Umgang mit Gewalttätern und Mördern in ihren Reihen vorbereitet und dementsprechend “hilfsbereit”.
    (Nur ein kleines Beispiel: http://www.klick-nach-rechts.de/gegen-rechts/2001/03/muenchen.htm).

    Diese Tatsachen dürften auch der Kriminalpolizei Abteilung V, Staatsschutz, bekannt sein. Der politische Wille zur Ausschöpfung aller juristischer Möglichkeiten ist allerdings ausschlaggebend.

    Warum, Herr Rebele, schreibt die Polizei postwendend in ihrer Pressemitteilung vom 01.07. von Ermittlungen in Sachen “gefährlicher Körperverletzung”? Haben sie bereits ausermittelt?

    Ein geplanter, organisierter Angriff auf eine wehrlose Person und die anschließende Jagd auf dieselbe Person bei offensichtlicher neonazistischer Intention, erfüllt alle Anhaltspunkte eines “versuchten Totschlages” oder gar “versuchten Mordes”.
    (Versuchter Totschlag ist, kurz dargestellt, der erfolglose Versuch einen anderen Menschen totzuschlagen.).

    Juristische Handhabe ist gegeben. Es geht hier um den Willen sie durchzusetzen.

    Sollte es in Regensburg engagierte Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen geben die diese Situation ähnlich einschätzen, dann wäre es jetzt dringend an der Zeit juristisch gegen die Verantwortlichen der Regensburger Polizei / Kriminalpolizei vorzugehen.

    Es geht hier ganz real um das Recht der Menschen in Regensburg auf körperliche Unversehrheit und nicht um ein Problem mit einem, oft verharmlosend so bezeichneten, Grüppchen betrunkener Skinheads.

    Ihre Aufgabe als Pressesprecher ist es mindestens, die Regensburgerinnen und Regensburger umfassend und detailgenau über die bisher ermittelten Tatvorgänge zu informieren und das geplante, nicht nur juristische, weitere Vorgehen der ermittelnden Behörde zu skizzieren.

    Ihre kurzer Hinweis auf vermeintliche “fehlende juristische Handhabe” erfüllt dies nicht und hindert die Neonazis auch nicht im Ansatz ihrem Ziel, der Errichtung eines Klimas der Angst und Einschüchterung in Regensburg, näherzukommen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ein Regensburger
    (der aus geschilderten Gründen anonym bleibt)

  • Immanuel K. Anti

    |

    @Gifthaferl:
    Das hätte ich kaum schöner zusammenfassen können.

    @Regensburger:
    Wenn ich mich richtig erinnere, stand seinerzeit in den Zeitungen sogar, dass der Haupttäter sich seinerzeit hauptsächlich in Regensburg bei einer Burschenschaft versteckte. Also nicht nur, wie in dem von Ihnen verlinkten Artikel, dass Mitglieder einer Regensburger Burschenschaft Beihilfe zum Untertauchen leisteten.

    Nun ein wenig aus meinem beobachteten und erlebten Erfahrungsschatz, was die Polizei zu leisten imstande ist, wenn denn der Wille dazu vorhanden ist:
    – Ein Beamter reisst die hinter den Rücken gefesselten Hände nach oben, ein zweiter packt die Haare über der Stirn und reisst auch kräftig nach oben. Im Laufschritt wird abgeführt. Wegen der Schmerzen klappt die Fortbewegung nicht richtig, also hat man schon “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” im Kasten. Wenn der Delinquent seinen Mund nicht halten kann, ist auch noch Beamtenbeleidigung dabei. Jetz muss nur noch abgesprochen werden, ob der Widerstand aktiv (Delinquent zerrte in die Gegenrichtung) oder passiv (er musste getragen werden) war, dann steht das Urteil schon.
    Das erklärt “keine Handhabe” bei Skinheads: keine Haare zum anpacken.
    – Verdachtsunabhängige Personenkontrollen. Schuhe ausziehen lassen, Tascheninhalt auf der Motorhaube ausbreiten lassen. Anbrüllen, wenn was runterfällt.
    – Kleidungsstücke einkassieren, wegen Verdacht auf Verwendung von Kennzeichen (…). Egal wie unbegründet (Der Spruch, von dem ich hier spreche, war “Nie wieder Faschismus etc”.), wenn die Klamotten monatelang in einer Münchner Asservatenkammer auf Gutachter warten, dann wirkt das schon.
    – Immer das Fahrzeug genauestens überprüfen, könnte ja geklaut sein, könnte ja zum Transport von wasweißichnicht verwendet werden.
    – Immer die Papiere genauestens überprüfen. Wenn nicht dabei, ab auf die Wache. (“Grüss Gott Herr ABC, Ausweiskontrolle. Was? Nicht dabei? Dann kommen’s mal mit auf die Wache, Herr ABC, dann prüfen wir das mal”).

    Das war nur ein kleiner Bruchteil, von dem, was mir auf die Schnelle eingefallen ist. Nein, das ist nicht rechtstaatlich. Aber DAS können sie!
    Und seit WAA und G69 Gipfel sind die Gesetze soooo schön erweitert worden.

    Wenn die Glatzen aber als Handwerker in den Minoritenweg kommen, ihr Auto auf dem Parkplatz für Einsatzfahrzeuge parken und dem ganzen Viertel mit dem fetten Aufkleber “Skinheads 88” beim Brotzeitbier zeigen, wessen Freunde sie sind, dann ist doch alles klar, oder? Ich als Beamter hätte erstmal die Musiksammlung kassiert, der Rest hätt sich dann schon gefunden. Aber ich hätte mit meiner inneren Einstellung in dem Verein schlechte Karten…

    Wenn kindisch angetrunkene aber Pimmel auf den frischgefallenen Schnee eines Einsatzfahrzeugs (auch Minoritenweg) malen, dann ist so RICHTIG was los.

    Und die übliche Frage: warum seh ich NIE, wie die Pozelei mal die Glatzen/Nasen schikaniert und zu Tode kontrolliert? Warum seh ich sie immer nur Zuwanderer, harmlose Kiddies und Radlfahrer massregeln?

  • Ex-R

    |

    @hans:Ihren Unmut über die Aussagen von @Seppl in allen Ehren, aber die Aussenwirkung der beiden Aktionen ist verheerend. Ohne die Tragik des Vorfalles ins Lächerliche ziehen zu wollen: die Berliner Polizei hat das Papperl “Prügelcops”, und einen OK-Corral-Shootout nun durch Duldung (oder: Bestrafung durch Bewerfen mit Wattebällchen, so kommt das nun daher) von braunen Kriminellen wieder gut machen zu wollen, das dürfte dem Regensburger Polizeipersonal so nicht gelingen.

    Es sieht einfach so aus, als ob in R ein Problem mit der “Verhältnismäßigkeit der Mittel” im Umfeld der Polizei existiert. Gewalt gegen Schwache, Ducken vor Hobbynazis. Das ist unprofessionell.

    ein ehemaliger Regensburger

  • Besserwisser

    |

    Wenn kindisch angetrunkene aber Pimmel auf den frischgefallenen Schnee eines Einsatzfahrzeugs (auch Minoritenweg) malen, dann ist so RICHTIG was los.

    hahaha made my day…und das um kurz vor halb 10. sachen gibts

  • ExRA

    |

    Ohne die Polizei in Schutz nehmen zu wollen, aber warum prügelt Ihr (Autor und alle Kommentatoren) nicht auf den Richtigen ein, nämlich den zuständigen Staatsanwalt? Wieso beantragt der nicht bei dem dringenden Verdacht auf ein Totschlagsdelikt (!) den erforderlichen Haftbefehl? Ohne den müssen die (ja nur “vorläufig festgenommenen”) Nazi-Schläger tatsächlich wieder auf freien Fuss gesetzt werden. “Meister” Aigner – bitte recherchieren Sie doch mal in diese Richtung oder lassen Sie Herrn Stöckel von der Leine!

  • Besserwisser

    |

    @exRa
    is es nicht so, dass die StAnwaltschaft nicht sowieso die Ermittlungen aufnehmen muss, wenn der Verdacht einer Straftat besteht?

  • ExRA

    |

    @ Besserwisser:

    Ermitteln heisst ja nicht automatisch, dass derjenige, gegen den ermittelt wird, bis zum Abschluss der Ermittlungen (= Anklageerhebung oder Einstellung der Ermittlungsverfahrens) schon mal vorsorglich eingesperrt wird, also in Untersuchungshaft kommt. Dazu bedarf es eines Haftbefehls eines Richters, den der für die Ermittlungen zuständige Staatsanwalt beantragen muss und den er nur bei Vorliegen bestimmter Haftgründe (Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr etc.) bekommt. Ohne diesen Haftbefehl muss die Polizei die “vorläufig festgenommene” Person wieder freilassen. Das ist auch gut so, wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat. Wenn im Falle der Nazi-Schläger der zuständige Staatsanwalt keinen Haftbefehl beantragt hat (oder ihn beantragt, aber nicht bekommen hat, was wir ja alle nicht wissen, oder?),
    dann sollte man, wie ich schon angeregt habe, bei der Justiz bzw. der Staatsanwaltschaft nachhaken. Die Polizei ist hier nur “Hilfsorgan” der Staatsanwaltschaft und – zumindest was das Freilassen von Festgenommenen betrifft – der falsche Adressat von verbalen Angriffen in den Medien. Wenn sich die Übergriffe dieser Nazi-Schläger tatsächlich so abgespielt haben, wie hier berichtet wird (immerhin ja versuchter Totschlag!), dann halte ich es für gelinde ausgedrückt “ungewöhnlich”, dass offenbar kein Haftbefehl erwirkt bzw. erlassen wurde.
    Wieso aber bekommt man in regensburg-digital hierzu keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu lesen? Stattdessen eine der tatsächlichen Rechtslage entspechenden, aber hilflose Einlassung des Pressesprechers der Regensburger Polizei? Das hat mit seriösem Journalismus in meinen Augen wenig zu tun. Sorry, Herr Aigner.

  • Immanuel K. Anti

    |

    @ExRa

    Staatsanwälte kennen hier immer nur Einzeltäter. Was organisierte Nazis sind, das wollen sie nicht wissen.
    Das hat eine längere Tradition, z.B.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Oktoberfestattentat

    Wenn Staatsanwälte was “gegen Nazis” tun, dann das falsche, z.B.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hakenkreuz#Rechtsstreit_um_Anti-Nazi-Symbole

    Das reicht jetzt, oder?

    Die Polizei hat übrigens eine gute Pressestelle, die stellt das recht gut dar:
    http://www.polizei.bayern.de/news/presse/aktuell/index.html/118661
    http://www.polizei.bayern.de/news/presse/aktuell/index.html/119358

  • Stefan Aigner

    |

    @EXRA

    Nach Aussage des leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Wolfhard Meindl ermittelt die Staatsanwaltschaft in dieser Sache bislang nicht. “Der Vorgang ist uns bekannt, aber wir haben noch nichts auf dem Tisch.” Bislang ermittelt die Kripo, Abteilung für Staatsschutzdelikte. Mehr dazu in Kürze.

  • ExRA

    |

    Besten Dank für die Informationen, Herr Aigner!
    Ja, wenn der “Staatsschutz” noch ermittelt und laut Dr. Meindl die Regensburger StA “noch nichts auf dem Tisch hat”, dann kann das dauern, was bedeutet, dass diese Bande wohl weiterhin ihr Unwesen in Regensburg treiben wird. Bei weiteren “Übergriffen” dieser Nazi-Schläger würde ich mir dann tatsächlich eine Vorgehensweise der Regensburger Polizei wünschen, wie sie Immanuel K.Anti in seinem Beitrag vom 13.Juli 21 Uhr 26 beschrieben hat. Am besten einmal täglich schon zum Frühstück, wenn die ihre Glatzen zum Fenster rausstrecken. Und zwischendurch immer mal wieder ein Strafbefehl oder eine Anklage vor dem Strafrichter wegen einschlägiger Delikte (Hitlergruss, Hakenkreuz etc.). Dass die Ausermittlung der “grösseren” Sachen (versuchter Totschlag, Bildung einer kriminellen Vereinigung etc.) dauern kann, mag sein, aber in der Zwischenzeit sollte man diesen Leuten schlichtweg die Lust am Provozieren und Randalieren nehmen, indem man die “Bagatellen” mit der gebotenen Schärfe und Nachdrücklichkeit verfolgt.
    Aber genau das passiert nicht.
    Stattdessen: “Wir haben nichts auf dem Tisch, der Staatsschutz ermittelt noch.”
    Unglaublich.
    Wäre toll, wenn Sie uns hier auf regensburg-digital auf dem Laufenden hälten würden, Herr Aigner.

  • Tommy

    |

    @Ex-R
    Danke für Ihre Ausführungen.
    Wenn die zuständigen Polizeibeamten aus dem Übergriff vom 30.Juni in ihrem Bericht (auf dessen Grundlage der Staatsanwalt ja entscheiden sollte…) eine vermutliche Körperverletzung machen, dann sind konkret diese Beamten das erste Glied in einer Kette unsäglicher Entscheidungen bzw. Nicht-Entscheidungen.

    Nicht seriös ist es, wenn die Regensburger Presselandschaft (mit Ausnahme von regensburg-digital) unkritisch und unhinterfragt ausschließlich Pressemitteilungen der Polizei abdruckt. Die MZ lies sogar den Hinweis auf die gleichen Täter in der zweiten PE aus ihrem “Artikel” verschwinden.
    Aigner stellt erste (und dann sicherlich weitere) Nachfragen, was ich lobenswert finde.

    Die beteiligten Polizisten und der Kripo Staatsschutz sind dementsprechend selbstverständlich zu kritisieren, so wie der zuständige Staatsanwalt auch.

    @alle
    Anbei ein Hinweis auf eine Kampage aus dem Jahr 2005 in Regensburg. Es ist ja nicht so, dass die nazistischen Zustände nicht schon des öfteren und massiv angeprangert wurden. Über 2.000 RegensburgerInnen unterschrieben damals die, eher symbolischen, Unterschriftenlisten.

    http://www.genug-ist-genug.de

  • gifthaferl

    |

    Dann schaun mer mal, ob bei einem Polizeipräsidenten, der derartiges äußert

    “Wenn die Staatsanwaltschaft aber z. B. zu dem Ergebnis kommt, dass ein Beschuldigter – jedenfalls nicht ausschließbar – in Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat, dann verbietet es die Strafprozessordnung ohne wenn und aber, dass der Beschuldigte angeklagt wird.

    Von daher besteht für die Staatsanwaltschaft schlichtweg keine andere Möglichkeit, als das Verfahren einzustellen. Dieses „Entweder- Oder- Prinzip“ ist in § 170 der Strafprozessordnung verankert.”

    http://www.regensburg-digital.de/empfehlungen-einzelfalle-und-anfeindungen-%E2%80%93-polizeiprasident-kraus-zum-%E2%80%9Efall-eisenberg%E2%80%9C/15062010/

    überhaupt noch irgendetwas für die StA geschweige denn eine Anklageerhebung übrig bleibt.

    Wer letztlich behauptet, im §170 StPo stünde, die StA DARF niemals Anklage erheben, sofern nicht sicher ist – vorher! – dass ein Beschuldigter verurteilt wird, muss der überhaupt noch an die StA weitergeben, wenn er selber ermittelt, da wäre nicht zweifelsfrei anzuklagen?
    Irgendetwas findet sich sicher immer zur Entlastung – sofern man “guten Willens” ist.

    Steht jemand, der solches äußert noch auf dem Boden eines demokratischen Rechtsstaates?

  • kopfschüttel

    |

    @gifthaferl

    Du änderst Deine Meinung auch wie es Dir passt. Als ich im anderen Thread geschrieben habe, dass wir härtere Strafen brauchen und auch Möglichkeiten der Prävention schaffen müssen (eventuell sogar über Strafen für das öffentliche zur Schau stellen einer bestimmten Gesinnung), musste ich mir von Dir lächerliche und dumme Kommentare anhören (weil ich dazu geschrieben habe, dass das ganze auch für die anderen dann gelten wird: also die Linken). Jetz blässt Du ins gleiche Horn wie ich. Es soll aber Deiner Meinung nach anscheinend nur ausschliesslich für die Rechten gelten. Die anderen dürfen machen was Sie wollen. So funktioniert es aber leider nicht.

    Unabhängig von Gifthaferl finde ich es einen Skandal das die Staatsanwaltschaft hier nicht mal Arsch in der Hose zeigt und auf den Tisch haut. Respekt aber gegenüber der Polizei, die, obwohl Sie wissen dass die Kerle am nächsten Tag wieder von sicher behüteten Staatsanwälten freigelassen werden, diese Vollpfosten dennoch jedes mal wieder einkassiert, sich nicht provozieren lässt und jede Aktion (Hitlergruss, Beschimpfungen) gnadenlos zu Papier bringt.

  • gifthaferl

    |

    @ kopfschüttel

    “Du änderst Deine Meinung auch wie es Dir passt.”

    NEIN!

    “Jetz blässt Du ins gleiche Horn wie ich.”

    NEIN!

    “Nicht mehr Polizei, nicht schärfere Gesetze, nicht mehr Überwachung etc. ist von nöten. Es geht hier um die Umsetzung bestehender Gesetze.
    Rechtliche Handhabe ist in diesem Fall gegeben. Der Wille zählt.”
    Tommy, 15. Juli 2010 um 15:06 Uhr
    http://www.regensburg-digital.de/prugel-nazis-keine-handhabe-gegen-latente-gefahr/15072010/

    Immerhin haben wir in dir ein wahrlich leuchtendes Beispiel bei wem solche Propaganda “wir können ja überhaupt nichts tun”, “wir dürfen sogar überhaupt nichts tun”, wunderbar wirkt.

    Ich “gratuliere” dir zu deinem andauernden Plädoyers bestenfalls “NUR” für einen Polizei- und Überwachungsstaat.

  • kopfschüttel

    |

    @gifthaferl

    Ich will weder einen Polizei- noch Überwachungsstaat. Warum legst Du anderen dauernd immer irgendwas in den Mund? Die Sache mit der Anwendung der Gesetze ist ausnahmsweise sogar mal richtig. Das war aber keine Forderung von Dir…

    Mir geht es nach wie vor um Prävention. Davon schreibst Du jetzt auch. Das bedeutet aber leider auch, bestehende Gesetze nach eigenen Vorstellungen zurecht zu biegen (geschieht hier oft). Das Gesetz lässt bewusst einen Spielraum, damit Richter eine Sache beurteilen können. Leider gibt es auch viele Rechtsanwälte die genau diesen Spielraum mittlerweile für sich beanspruchen und Lücken ausnutzen die Ihnen eigentlich nicht zustehen. Da liegt das große Problem in der Anwendung der Gesetze. Sie sind nicht eindeutig. Und wenn das einer kapiert hat, dann leider die Rechte Fraktion. Lies mal einige Urteile in voller Länge durch… Braucht viel Zeit, aber dann verstehst Du vielleicht, warum man den Leuten nicht so einfach an den Karren fahren kann. Ich bin klar dafür, diese Lücken zu schliessen und den Spielraum der Richter zu begrenzen. Es muss wieder klar werden, wenn ich das und das mache, hat das die und die Konsequenz. Keine verminderte Schuldfähigkeiten durch mit Alkohol- oder Drogenkonsum. Egal welcher Art.

    Viele in der heutigen Gesellschaft können mit unserer Freiheit nicht mehr umgehen. Freiheit und Demokratie bedeutet nicht, andere Leute ständig rumzukommandieren, persönlich anzugreifen oder im schlimmsten Fall tätlich anzugreifen und zu Verletzen. Freiheit und Demokratie bedeutet nicht, sich alles rausnehmen zu dürfen. Es gibt Gesetze an die sich jeder zu halten hat. Sicherlich wäre es mehr als sinnvoll diese auch mal zu 100% anzuwenden. Aber es ist schon auch ein bisschen an der Zeit mal über den Tellerrand zu blicken und zu hinterfragen, warum sich alles in unglaublicher Geschwindigkeit in die falsche Richtung entwickelt.

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