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Prozess um vorgetäuschte Vergewaltigung "Isarstraße" hat begonnen

Prozess “Isarstraße”: “Plötzlich das Gesicht des Vaters gesehen”

Ende Juli 2014 schockierte die Geschichte einer Vergewaltigung die Regensburger Bevölkerung: Eine 22-Jährige soll während eines nächtlichen Spaziergangs von drei osteuropäischen Männern in einen Kombi gezerrt und dort auf der Fahrt ausgezogen und vergewaltigt worden sein. Sogar drei Tatverdächtige wurden aufgrund ihrer Beschreibung festgenommen, tags drauf allerdings als unschuldig wieder entlassen. Wenige Monate später stellt sich heraus: Diese Geschichte hat sich so nie zugetragen. Nun steht die heute 24-jährige Regensburgerin selbst vor Gericht: wegen Vortäuschens einer Straftat in Tatmehrheit mit Betrug.

Zu Beginn des Prozesses versteckte sich die Angeklagte hinter einem roten Ordner. Mit im Bild: Verteidigerin Claudia Schenk.

Zu Beginn des Prozesses versteckte sich die Angeklagte hinter einem roten Ordner. Mit im Bild: Verteidigerin Claudia Schenk.

Angeblich stammen die vergewaltigungstypischen Verletzungen von einer Chat-Bekanntschaft aus München. Mit diesem Mann sollte es zuerst einvernehmlich zu sexuellen Handlungen kommen. Doch die Sache entgleitet und – so geht es aus den Ausführungen der Verteidigung und der Zeugen hervor – der Mann habe sie vergewaltigt. Ihre Verletzungen ließ sie im Krankenhaus behandeln. Der mutmaßliche Vergewaltiger aus dem Flirt-Portal ist nicht mehr auffindbar, dafür steht Stefanie E. vor Gericht. Die zentrale Frage: Warum hat sie die Räuberpistole mit den drei Osteuropäern erfunden, wo sie den Täter doch offenbar kannte?

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Der Prozess um die vorgetäusche Vergewaltigung in der Isarstraße im Juli 2014 kam nur schleppend in Gang. Bis zur Mittagspause quälte die Verteidigerin das Gericht und alle Anwesenden mit Anträgen, die von vornherein sinnlos waren. Mit ihrem ersten Antrag wollte die Anwältin die Öffentlichkeit vom Prozess ausschließen. Nur so könne die Intimsphäre der Angeklagten ausreichend geschützt werden, so dass sie sich auf ein Aussage vor Gericht einlassen könne. Ihr psychischer Zustand erfordere diese Maßnahme, außerdem wolle sie Angaben über Missbrauchsvorkommnisse in ihrer Kindheit und ihr Sexualleben machen, die für die Bewertung des Falls aufschlussreich seien. Die Richterin jedoch schloss sich der Argumentation der Staatsanwältin an: Das Interesse der Öffentlichkeit sei höher zu bewerten als die Privatsphäre der Angeklagten.

Verteidigung: Richterin nicht zur vollständigen Aufklärung gewillt

Sogleich schoss die Verteidigung den nächsten Antrag hinterher: Die Richterin sei befangen. Bei ihr hätte sich eine “innere Haltung” aufgebaut, die nicht den Willen zur vollständigen Klärung des Falls erkennen ließe.

Während über den Befangenheitsantrag entschieden wurde, wollte Richterin Kinsky mit der Zeugenvernehmung beginnen. Doch auch dagegen hatte die Verteidigung Einwände, es handle sich nicht um eine “unaufschiebbare Handlung”, wie die Richterin angesichts der dreimonatigen Vorlaufzeit für den Prozesstermin meinte.

Es folgte schließlich die vierte Unterbrechung, bevor Kinsky die Erklärung von Dr. Clemens Prokop, dem Präsidenten des Amtsgerichts, verlesen konnte. Dieser lehnte – wie weithin erwartet – den Befangenheitsantrag ab und hob zudem die Zulassung der Öffentlichkeit als “wichtigen Rechtsgrundsatz” hervor. So blieb der Verteidigung nichts anderes übrig, als den Prozess nach der vierten Unterbrechung und der Mittagspause ab 13 Uhr unter denselben Bedingungen zu führen, wie sie schon um 9.15 Uhr vorzufinden waren.

Unter diesen Bedingungen sah sich die Angeklagte – eine heute 24-jährige Schülerin aus Regensburg – offenbar nicht in der Lage, ihre Aussage vorzubringen. Also fuhr man mit der Vernehmung der Zeugen fort.

Als erste Zeugin trat eine Kripo-Beamtin auf, die relativ zu Beginn die Ermittelungen führte – damals noch wegen des Vorwurfs, drei Osteuropäer hätten die Angeklagte in der Nacht von 26. auf 27. Juli 2014 bei einem Spaziergang gegen Mitternacht in einen Kombi gezerrt, wo sie von einem der Männer auf der Fahrt vergewaltigt worden sei. Nach der Tat hätten die Männer sie zurück in die Isarstraße gefahren und unweit ihrer Wohnung aus dem Fahrzeug geschmissen – nackt, wie sie damals zu Protokoll gab. Dass sie dennoch in ihre Wohnung kam, sei einem im Keller gebunkerten Schlüssel zu verdanken. Aufgrund einschlägiger Verletzungen im Intimbereich hegte zunächst auch niemand Zweifel an der Tat.

Erste Zweifel seien den ermittelnden Beamten erst spät gekommen. Irgendwann sei man jedoch auf Unstimmigkeiten gestoßen: So konnte die Angeklagte den Fahrer des fraglichen Kombis in der einen Situation nicht richtig beschreiben, in der anderen Situation hingegen so gut, dass es sogar ein Phantombild von ihm gibt. Zudem gab es Unstimmigkeiten mit der Aussage eines Zeugen, der als guter Freund der Angeklagten mit ihr zur Polizei ging: Er beharrte darauf, dass sie ihm die Täter als “maskiert” beschrieben hätte, sie selbst hingegen sagte, sie hätte die Täter bloß nicht richtig erkannt.

Falschaussage hatte Festnahmen zur Folge

Drei Männer wurden im Zuge er der Ermittlungen sogar festgenommen. Die drei rumänischen Männer erfüllten die Kriterien, die aus der ursprünglichen Aussage der Angeklagten hervorgingen, bis ins Detail. Sogar ein T-Shirt mit Glitzer-Aufdruck fand sich in der Garderobe eines Mannes, wie von der Beschuldigten beschrieben. Doch bei der Konfrontation mit den Fotos der Festgenommenen bestritt die Frau, dass es sich um die Täter handle. Sie beschrieb sogar einen abweichenden Shirt-Aufdruck. Die Männer wurden nach einem Tag wieder freigelassen.

Weitere Auffälligkeiten hätten sich in ihrem Chat-Verhalten gefunden: Nach der Tat hätte sie nicht ihre besten Freunde zuerst informiert, sondern relativ fremde Personen, Chat-Bekanntschaften, die beispielsweise in München wohnen. In den über 1.300 Seiten langen Chat-Protokollen finden sich zudem noch weitere Wunderlichkeiten: So hätte sie ihre Verletzungen in diversen Chats immer weiter dramatisiert. In einer Nachricht hätte sie – kurz nach der angeblichen Vergewaltigung durch drei Fremde – über einen jungen Arzt im Krankenhaus geschrieben, dass sie ihn unter normalen Umständen nicht von der Bettkante schubsen würde. Zudem fanden sich auf ihren sichergestellten Geräten Videos und Bilder von Vergewaltigungen und sexuellen Szenarien, die sich offenbar auch in der Tatnacht zugetragen haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Handy-Auswertung der Kripo ergab, dass zwischen ihren Online-Zeiten um den Tatzeitpunkt herum jeweils nur etwa 45 Minuten lagen. Zu wenig Zeit, um das von ihr geschilderte Prozedere zu durchlaufen.

Sicherheit in ihren Vermutungen brachte den Beamten schließlich die Tatrekonstruktion: In einem PKW des beschriebenen Formats sei ein solches Szenario schlicht unmöglich umzusetzen, so die Kripo-Beamtin. Die Höhe des Fahrzeugs reiche für Vergewaltigungshandlungen nicht aus, zudem hätte sie sonst weitere Verletzungen wie Schürfwunden an den Knien haben müssen.

Auf auch mehrfachen Hinweis seitens der Polizei-Beamten, die Wahrheit zu sagen, blieb die heute Angeklagte der Polizei gegenüber bei ihrer Version. Zeugen gegenüber hatte sie zwischenzeitlich allerdings eingeräumt, dass die Tat so nicht stattgefunden hat.

Nachdem die Polizei vermutete, dass es sich um einen Täter aus dem Bekanntenkreis handeln könnte, holte man sich nach einem Durchsuchungsbeschluss ihre elektronischen Gerätschaften. Doch auch hier fand man keine verwertbaren Hinweise. Die Flirt-App, bei der sie ein Jahr lang Mitglied war und über die sie zahlreiche Kontakte pflegte, war gelöscht – und mit ihr alle Chats und Profile, mit denen sie Gespräche führte. Also stellte man schließlich auch die Suche nach dem möglicherweise wahren Täter ein, weil sich dafür keine Anhaltspunkte finden ließen.

Vom Opfer zur Täterin

Kurz nachdem sich die Ermittlungen gegen sie gewendet hatten, wurde die Angeklagte nach einem Suizid-Versuch in ein Krankenhaus und dann ins Bezirksklinikum eingeliefert. Während dieser Zeit verständigten sich Polizei und Staatsanwaltschaft darauf, Steffi E. als Beschuldigte zu vernehmen.

In dieser Zeit erzählte sie ihre Geschichte auch auf der Station im Bezirksklinikum. Einer der Mitpatienten war als Zeuge geladen. Er berichtete, wie sie auf der Station als nett, aber “komische Person”, die “viele Stories erzählt”, wahrgenommen wurde. Auch darüber, dass sie das Opfer der Vergewaltigung “Isarstraße” sei, herrschte schnell Klarheit. Ihren Schilderungen zufolge stellte sie sich erst als Opfer dar, erzählte jedoch bald, es sei jemand anders gewesen – ein Typ aus München von der Flirt-App.

Auch dem nächsten Zeugen, einem früheren Ausbildungs-Kollegen, hatte sie erzählt, dass sich die Vergewaltigung nicht wie bekannt zugetragen hätte. Die beiden haben sich während der gemeinsamen Ausbildung zum Krankenkpfleger kennen gelernt. Er habe die Angeklagte stets als kluge Person geschätzt, von der man beruflich viel hätte lernen können. Im persönlichen Umgang habe sie aber stets zu Übertreibungen geneigt und auch enge Freunde hätten nie gewusst, was man nun glauben könne.

Ihm habe sie die andere Version der Geschichte erzählt, als er sie im Bezirksklinikum besuchte – die Variante mit der Chat-Bekanntschaft. Die Begegnung mit dem Mann aus dem Chat wäre “von freiwillig auf unfreiwillig gegangen”, so ihre Schilderung dem früheren Kollegen gegenüber. Außerdem habe sie geäußert, Angst zu haben, dass die Polizei ihr nicht glaubt.

Ihr früherer Kollege habe sie schon beim ersten Krankenhausaufenthalt besucht und sich gewundert, wie gelassen sie dort gewirkt habe. Nach ihrem Suizid-Verusch hätten sie lange über ihren psychischen Zustand geredet. Als sie ihm die zweite Variante der Tat erzählte, versprach sie ihm, die wahren Umstände der Polizei mitzuteilen. Er brach daraufhin den Kontakt ab und stellte die Bedingung, die Freundschaft erst dann wieder aufzunehmen, wenn sie ihr Versprechen eingelöst hätte. Bis heute ist dies nicht geschehen.

Zweifelhafter Suizid-Versuch

Überdies gilt der Suizid-Versuch als zweifelhaft: Die Sanitäter und der Notarzt, die die Angeklagte damals versorgt haben, hätten davon berichtet, dass ihre körperlichen Reaktionen nicht für eine starke Bewusstlosigkeit gesprochen hätten, sondern eher für einen ausgeprägten Unwillen, wach zu sein. Überdies hätte sie während ihrer Krankenpflegerausbildung gelernt, wie sie Medikamente dosieren müsse, um den gewünschten Effekt ohne ernste Gefährdung zu erreichen. So berichtete es die Kripo-Beamtin in ihrer Aussage. Im Bezirksklinikum wurde sie auch bald, nachdem sie sich von Selbstmord-Absichten distanziert hatte, auf die offene Station verlegt.

Während des psychiatrischen Gutachtens kamen schließlich einige Details ans Licht, die möglicherweise ein Erklärungsansatz für das Handeln der Angeklagten sein könnten. So ging es hier verstärkt um die Missbrauchserfahrungen in der Kindheit und Jugend. Im Alter von neun und 14 oder 15 Jahren soll die Angeklagte von ihrem Vater sexuell schwer missbraucht worden sein – von “grenzüberschreitenden Handlungen” (Gutachterin) bis hin zum unfreiwilligen Geschlechtsverkehr. Zudem habe er sie “bis zum Tatzeitpunkt” gestalked und mittels eines Privatdetektivs observieren lassen. Details darüber wurden in der Verhandlung nicht bekannt, die Staatsanwaltschaft stellte gar die Forderung nach einer Ladung des Vaters in den Raum. Unklar blieb zudem, warum die Angeklagte über diese Missbrauchserlebnisse nicht im Vorfeld des Verfahrens mit der Psychiaterin ausführlich gesprochen hat.

Über 1.300 Seiten an Chat-Protokollen waren für den Prozess auszuwerten.

Über 1.300 Seiten an Chat-Protokollen waren für den Prozess auszuwerten.

Der Chat-Bekannte sei in eindeutiger Absicht zu ihr gekommen. Doch dann habe sie einen Knutschfleck bei ihm entdeckt. Die Stimmung sei gekippt, er habe sie aufs Bett gestoßen und sie mit Gegenständen und schließlich selbst vergewaltigt. Danach sei er zu Fuß verschwunden. Während der Vergewaltigung habe er sie “kleines Miststück” genannt – wie auch ihr Vater bei den Missbrauchsfällen früher. Diese Worte hätten in ihr eine Art Flashback ausgelöst – sie habe nicht mehr den tatsächlichen Vergewaltiger, sondern nur noch das Gesicht ihres Vaters gesehen. In den Tagen danach hätte sie den Täter nicht mehr bestimmen können, ihre Erinnerung an den Missbrauch durch den Vater habe sich mit einer Vergewaltigungsgeschichte durch drei osteuropäische Männer, die sie tags zuvor als Film gesehen hätte, gemischt.

Ob diese Erinnerungsverzweigungen tatsächlich so stattgefunden haben können, konnte am ersten Prozesstag nicht geklärt werden. Die psychiatrische Gutachterin lehnt solche “False Memory”-Theorien für Fälle wie diesen eigentlich ab. Einen forensisch relevanten Befund zum Tatzeitpunkt konnte die Verteidigerin trotz härtester Bemühungen nicht aus der Gutachterin rausdiskutieren. Zwar sei ihr nach der Tat eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden, außerdem sei eine “depressive agitierte Episode” vorgelegen, so das nervenärztliche Attest; die psychiatrische Gutachterin Dr. Susanne Lausch vom Bezirkskrankenhaus Straubing bescheinigte ihr zudem Züge einer histrionischen Persönlichkeit, jedoch “in Nuancen” – nicht in dem Ausmaß, dass man von einem Krankheitsbild sprechen könne.

Gegen Ende stellte die Verteidigung noch mehrere neue Beweisanträge. Unter anderem möchte sie zwei Psychiater bzw. Psychologen, die die Angeklagte um den Tatzeitpunkt und darüber hinaus betreut haben, vernehmen lassen, ebenso die beste Freundin und einen Verwandten, mit dem sie sich viel über den Missbrauch durch den Vater ausgetauscht hat.

Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt. Dabei wird es wahrscheinlich auch näher um den Vorwurf des Betrugs gehen. Die Angeklagte hatte nach der vermeintlichen Vergewaltigung Opferhilfe und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 400 Euro beim Weißen Ring geltend gemacht.

Fotos: Thomas Witzgall

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Kommentare (20)

  • Angelika Oetken

    |

    Leider wirkt das, was die Angeklagte über ihre Kindheit berichtet und die Folgen dessen, was sie mutmaßlich erlebt hat glaubhaft. Inklusive der Verfolgung durch den Quäler aus der Kindheit, die bis in die jüngste Zeit anzuhalten scheint. Der Fall wäre damit nicht mal untypisch. Das von ZeugInnen beschriebene Agieren dieser Frau ist als Konsequenz früher Konditionierung durch missbrauchende Angehörige relativ verbreitet. Inklusive des ins Promiskuitive gehenden riskanten Sexualverhaltens und der Neigung, traumatische Geschehnisse aus der Vergangenheit mit Aktuellem zu vermischen oder zu vertauschen. Diese Menschen erzeugen in ihrem Umfeld viel Unruhe, Verunsicherung und letztlich Ärger und Abwehr.

    Sexuelle Ausbeutung durch enge Bezugspersonen: viele Opfer familiären Missbrauchs sind ihren Angehörigen regelrecht ausgeliefert. Statt eines Vaters und einer Mutter, die für sie sorgen, leben sie mit psychosozial vollkommen verwahrlosten Erwachsenen zusammen. Manche der Betroffenen verbringen ihre Kindheit in einer Art familiärem Flatrate-Kinderbordell. Und es ist nachvollziehbar, wie viel Zerstörung so etwas in einem kindlichen Opfer verursachen kann. Es gibt immer noch viel zu wenig Schutz und wirksame Hilfe für Kinder, die zuhause sexuell, physisch und psychisch misshandelt werden.
    Die Frau gehört dringend in psychotraumatologische Behandlung, sonst wird sie nicht aufhören, sich und Andere zu zerstören. Möglicherweise sollte sie auch eine Weile unter gesetzliche Betreuung gestellt werden, damit jemand ihr hilft, ihr Leben wieder in Ordnung zu bringen und sich gegen ihren Vater zur Wehr zu setzen. Vielleicht sind die letzten Übergriffe durch ihn nämlich noch nicht verjährt. Aber ein entsprechendes Gerichtsverfahren ist schwierig und kann für die Opfer sehr belastend sein. In solchen Fällen ist eine effektive Begleitung nötig.

  • Klara Noethgen

    |

    ‘mutmaßlich erlebt hat glaubhaft’, ihre Ferndiagnose erschließt sich mir nicht, zumal weitere Gutachter erwägt werden.

  • eduardo

    |

    Das erste Mal, dass man von Dr. Prokop etwas liest. Ist der bei der Justiz beschäftigt oder beim Sport? Letzteres glaubt man zu wissen. Oder: Wo ist der sonst zu finden????

  • Torsten

    |

    Irgendwie ist die ganze Geschichte zu wirr um überhaupt zu wissen wo man anfangen und aufhören soll ihr zu glauben. Einerseits hat man Mitleid mit ihr, sofern die Geschichten über Ihre Kindheit glaubhaft sind. Andererseits hat die ganze Erzählung rund um die erfundenen Entführer/Vergewaltiger so ein Ausmaß angenommen, dass es schwerwiegende Folgen für künftige Vergewaltigungsszenarien haben könnte. Ich hoffe Sie bekommt die Hilfe und Behandlung die sie nach der (tatsächlichen) Tat braucht. Andererseits bin ich auch den Meinung, dass es Konsequenzen haben muss, wenn man Polizei und Gerichte tagelang auf Trab hält und evtl sogar das Risiko eingeht, dass Unschuldige zu Tätern werden.

  • Lothgaßler

    |

    Bei der Geschichte ist äußerste Vorsicht vor jeder Version geboten. Die hier stattgefundene Falschbeschuldigung anderer hinsichtlich Täterschaft einer schweren Straftat muss Konsequenzen haben. Wären die Schilderungen der nun Angeklagten glaubhaft genug gewesen und durch zufällig passende Indizien auch noch kriminalistisch teilweise abgesichert worden, dann hätte das für die vermeintlichen Täter dramatische Folgen zeitigen können.
    Obiger Prozessbericht spricht von möglichem Missbrauch durch den Vater. Ob das so stimmt, oder eine weitere Falschbeschuldigung als Strafminderungsgrund erfunden wurde, das muss nun ebenfalls geklärt werden. Gleiches gilt für den Unbekannten aus dem Flirt-Portal. Ich frage mich gerade für was ein Flirt-Portal gut sein soll.

  • Angelika Oetken

    |

    “‚mutmaßlich erlebt hat glaubhaft‘, ihre Ferndiagnose erschließt sich mir nicht, zumal weitere Gutachter erwägt werden.”

    @Klara Noethgen,

    im Text heißt es:

    “Während des psychiatrischen Gutachtens kamen schließlich einige Details ans Licht, die möglicherweise ein Erklärungsansatz für das Handeln der Angeklagten sein könnten.”

    In Prozessen, in denen Sexualstraftaten eine Rolle spielen, ist man im Zweifelsfall auf Glaubhaftigkeitsgutachten angewiesen. Dabei wird nach vorgegebenen Kriterien Hypothesen über das Geschehen überprüft. Es gibt ja selten physische Beweise. Mit “mutmaßlich” wollte ich zum Ausdruck bringen, dass das, was die Angeklagte über ihre Kindheit speziell über die Übergriffigkeit ihres Vaters offenbart hat und das, was ihr selbst an Fehlverhalten zur Last gelegt wird in einem ganz häufigen, typischen und üblichen Zusammenhang steht.

    Viele dieser PatientInnen bekommen die Diagnose “Borderline” bzw. “instabile Persönlichkeit”. Menschen, die von Borderline betroffen sind, gelten als so schwierig, dass es einige Behandler gibt, die ihre Betreuung von vorneherein ablehnen. Da es sich bei einem Teil der PatientInnen aber um Personen handelt, bei denen eine dissoziative Störung im Vordergrund kommt, sind Fehleinschätzungen und -behandlungen an der Tagesordnung.

    Es ist nicht leicht, so etwas zu beurteilen. Habe aber den Eindruck, dass die Gutachterin sehr umsichtig vorgeht.

    VG
    Angelika Oetken

  • Angelika Oetken

    |

    “Andererseits bin ich auch den Meinung, dass es Konsequenzen haben muss, wenn man Polizei und Gerichte tagelang auf Trab hält und evtl sogar das Risiko eingeht, dass Unschuldige zu Tätern werden.”

    @Torsten,
    ich stimme Ihnen absolut zu. Und effektive Hilfe bedeutet gerade in solchen Fällen, dass mit den Betroffenen glasklare Vereinbarungen getroffen werden, die konkrete und wirksame Konsequenzen beinhalten. Es ist gut möglich, dass die Angeklagte sehr straffe Grenzen benötigt, um sich auf Veränderungen einlassen zu können. Das kann eine hohe Geld- oder auch eine Gefängnisstrafe sein.

    VG
    Angelika Oetken

  • Angelika Oetken

    |

    “Ich frage mich gerade für was ein Flirt-Portal gut sein soll.”

    @Lothgaßler,

    “gut” ist da wirklich die Frage. Aber so etwas wird von Menschen genutzt, die unverbindliche sexuelle Kontakte suchen. Das mag man finden, wie man will. Es sind dort aber vor Allem Männer aktiv, die sich das Geld für eine Prostituierte sparen wollen. Und Frauen die aus bestimmen Gründen auf die übliche Art keine Partner finden. Auch so eine Schattenseite der sexuellen Kultur, die vorhanden und verbreitet ist, aber über die viel zu selten offen und sachlich gesprochen wird.

    VG
    Angelika Oetken

  • kb

    |

    Was sollen denn die vielen Binde-Striche im Artikel ?

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu Angelika Oetken: Offenbar haben Sie irgendwo einen
    Meisterkurs für Fern-Diagnose absolviert. Auch wenn be-
    sagte Frau in Ihrer Kindheit Schlimmes erlebt hat, berech-
    tigt sie das noch lange nicht dazu, der Öffentlichkeit eine
    Lügengeschichte aufzutischen. Sie hätte sich in therapeu-
    tische Behandlung begeben sollen. Leider erlebe ich es
    immer wieder, daß gerade Menschen mit diesem Krank-
    heitsbild ihre Krankheit dazu benutzen, um andere zu
    tyrannisieren, denn: An ihrem Schicksal sind nur die
    anderen schuld. Und wenn man das laut sagt, kommen
    all die Sozialromantiker daher und schreien, wie schlecht
    man mit den “armen Behinderten” umgeht. Ein Behinderter,
    der Einsicht in seine Krankheit hat, geht zum Therapeuten,
    kann dann ein relativ normales Leben führen und muß nicht
    seine Umwelt beschuldigen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Das war k e i n doppelter Kommentar und ich
    bitte darum diesen Kommentar freizuschalten.

  • Angelika Oetken

    |

    @Mathilde Vietze,

    “Offenbar haben Sie irgendwo einen
    Meisterkurs für Fern-Diagnose absolviert.”

    Nein, ich kenne mich aber in dem Bereich gut aus.

    “Auch wenn besagte Frau in Ihrer Kindheit Schlimmes erlebt hat, berech-
    tigt sie das noch lange nicht dazu, der Öffentlichkeit eine
    Lügengeschichte aufzutischen.”

    Da stimme ich mit Ihnen überein und habe auch nichts Gegenteiliges behauptet.

    VG
    Angelika Oetken

  • El

    |

    Hallo Frau Oetken,

    es ist hilfreich, mit Ihnen jemand “an Bord” zu haben,
    die fundiertes fachliches Wissen im Bereich “Sexueller Mißbrauch” besitzt.

    Gerade in einem “Fall” wie diesem hier,
    wo man_frau als Laie vermutlich eher dazu neigt, sich von einer solchen Frau “verarscht” zu fühlen, werfen Ihre fachlich fundierten Aussagen ein (er-)klärendes Licht auf die Sachlage und die inneren Welten , denen die Angeklagte “ausgesetzt” ist.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Eduardo” – Es wäre ganz leicht, über google näheres über Dr. Prokop zu erfahren.
    Er ist – neben seinem sportlichen Engagement – Amtsgerichtsdirektor und eine sehr
    geradlinige und integere Persönlichkeit.

  • Mathilde Vietze

    |

    Also, wenn Frau Vietze jemanden lobt, dann ist das schon mal
    verdächtig. Da muß man dann schon nachspüren, um welch’
    seltsame Person es sich da handelt.

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drin