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Tag 12 und 13 im zweiten Korruptionsprozess

Rückendeckung für Wolbergs aus Koalition und Verwaltung

Zustimmung in der Koalition, Ablehnung in der Verwaltung: So stellt sich im zweiten Korruptionsprozess bislang die Situation bei der Diskussion um größere Einzelhandelsflächen am „Nördlichen Rübenhof“ dar. Einen anrüchigen Einsatz von Wolbergs für dieses Projekt der Unternehmer Schmack und Sontowski & Partner sehen weder Spitzenbeamte der Verwaltung noch Stadträte.

Müssen sich wegen der Genehmigung einer Logistikhalle und zusätzlichen Einzelhandelsflächen vor Gericht verantworten: Ferdinand Schmack und Joachim Wolbergs. Foto: om

„Da haben Sie sich mit einem ganz Großen angelegt“, sagt Joachim Wolbergs. „Der ist noch viel schlimmer als ich.“ Mit diesem Verfahren habe er nichts zu tun, gibt Staatsanwalt Wolfgang Voit gleichfalls süffisant zurück. „Da habe ich nochmal Glück gehabt.“ Es ist einer der wenigen gelösten Momente im zweiten Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister. Gerade ist Verhandlungspause am Donnerstagvormittag. Man wartet auf einen weiteren Zeugen. Wolbergs hat die Gelegenheit genutzt, um Voit eine Passage aus der Mittelbayerischen Zeitung vorzulesen. Es geht um das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Abgeordneten Franz Rieger, den die Regensburger Staatsanwaltschaft gerade wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz, Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Erpressung angeklagt hat.

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Wenn Angeklagter und Staatsanwalt gemeinsam lachen 

In der Mittelbayerischen Zeitung meldet sich auch dessen Wahlkampfmanager, der Veranstalter Peter Kittel, zu Wort, dem die Staatsanwaltschaft wegen mehrerer Scheinrechnungen, über die Spenden für Riegers Landtagswahlkampf 2013 verschleiert worden sein sollen, ebenfalls den Prozess machen will und deshalb auch gegen ihn Anklage erhoben hat. Gegenüber der MZ attackiert Kittel die Ermittler deshalb scharf. Und weil Voit die Tageszeitung nicht gelesen hat, bringt Wolbergs ihn auf den neusten Stand. Er liest dem Staatsanwalt die komplette Passage vor:

„Kittel erklärte dazu: ‘Die Regensburger Staatsanwaltschaft versteigt sich offensichtlich in einem immer absurder und maßloser werdenden Beschuldigungseifer gegen völlig unbescholtene Bürger.’ Er wirft den Anklägern vor, einen ‘politischen Schauprozess’ herbeiführen zu wollen, ‘ohne dabei die von der Gegenseite vorgetragenen Fakten auch nur ansatzweise zu würdigen’. Den anstehenden Rechtszügen sehe er ‘ziemlich gelassen’ entgegen, meinte Kittel. Das Rechtssystem sei bestimmt stabil genug, um ‘dieser sinnfreien Verschwendung von Zeit, Geld und Arbeitskraft irgendwann Einhalt zu gebieten’.“

Vielleicht werde er sich künftig immer auf Peter Kittel beziehen, wenn er etwas zur Staatsanwaltschaft sage, meint Wolbergs, nachdem er geendet hat. Dann lachen beide – Angeklagter und Staatsanwalt.

“Weder Versuch noch Anschein” von Einflussnahme

Am Mittwoch und Donnerstag, den ersten Verhandlungstagen des neuen Jahres, haben Spitzenbeamte der Stadtverwaltung wie auch Stadträte Joachim Wolbergs den Rücken gestärkt. Eine unzulässige Einflussnahme oder gar eine Weisung des Oberbürgermeisters habe es zu keiner Zeit gegeben, erklären Anton Sedlmeier (Leiter des Amts für Stadtentwicklung), Christine Schimpfermann (Planungsreferentin) und Ute Hick-Weber (damals Leiterin des Planungsamtes) bereits am Mittwoch.

Am Donnerstag stützt auch Waltraud Spangel, Chefin des Vergabeamtes, diese Schilderungen. Durch Wolbergs habe es keinerlei Versuch, ja nicht einmal den Anschein gegeben, dass er auf Vergaben habe Einfluss nehmen wollen. „Absolut nicht.“

Derzeit befasst sich die 5. Strafkammer mit dem Komplex „Nördlicher Rübenhof“. Es geht um die Frage, ob Wolbergs im Gegenzug für Spenden der Gebrüder Schmack (rund 80.000 Euro) und eines (mitangeklagten) früheren Geschäftsführers des Immobilienkonzerns Sontowski & Partner (5.000 Euro) dafür sorgen wollte, dass auf dem Areal „Nördlicher Rübenhof“ mehr Einzelhandelsfläche entsteht als von der Verwaltung als zulässig angesehen wurde. Derzeit steht auf der Fläche, die Schmack 2011 an Sontowski verkauft hatte, ein REWE-Supermarkt mit etwa 3.000 Quadratmetern.

Investoren wollten mehr Fläche

Von Anfang an wollten die Projektentwickler dort auch einen Discounter und einen Drogeriemarkt ansiedeln – etwa 2.500 Quadratmeter mehr Fläche. Doch die Verwaltung lehnte entsprechende Vorstöße mit Verweis auf ein 2009 erstelltes „Einzelhandelsrahmenkonzept“ ab. 2013, noch unter Ägide von Hans Schaidinger, wurde für die Fläche Baurecht geschaffen. 2015 wurde der besagte Supermarkt eingeweiht.

Nach dem Machtwechsel im Rathaus unternahmen Schmack und Sontowski einen neuerlichen Vorstoß, um ihre ursprünglichen Vorstellungen zu verwirklichen. Unterstützung dafür gab es von verschiedenen politischen Richtungen. Immer wieder fallen in Zeugenaussagen die Namen Norbert Hartl (SPD), Christian Schlegl (CSU) und Bernadette Dechant (CSU). Auch Joachim Wolbergs habe eine Erweiterung der Fläche befürwortet. Im Gegenzug für eine 5.000-Euro-Spende des damaligen Sontowski-Geschäftsführers, die kurz vor der Stichwahl im März 2014 floss, wie die Staatsanwaltschaft glaubt?

“Zugeständnis an die Bewohner”

Zumindest die bislang geladenen Zeugen konnten diesen Verdacht nicht erhärten. Bislang ist sogar unklar, ob Wolbergs zum Zeitpunkt der Spendenzahlung überhaupt von den Plänen wusste. Laut Anton Sedlmeier habe Wolbergs erst bei der Einweihung des Supermarkts 2015 davon erfahren. Der Oberbürgermeister selbst hat sich dazu bislang nicht näher geäußert.

Ferdinand Schmack, der sich an beiden Prozesstagen mehrfach zu Wort meldet, bezeichnet die Erweiterungspläne als Zugeständnis an die Bewohner des Candis-Quartiers. Befragungen hätten ergeben, dass diese sich einen Discounter und einen Drogeriemarkt wünschen würden. Um Profit gehe es dabei nicht. Wäre es darum gegangen, hätte er gemäß bestehender Baugenehmigung bereits ein Vielfaches an Büroflächen bauen können, für die eine weitaus höhere Geschossflächenzahl bewilligt worden sei als nun für den Einzelhandel, so Schmack. Stattdessen habe er bis heute wegen der Nichtgenehmigung für eine Erweiterung der Einzelhandelsflächen nicht einmal den vollen Kaufpreis von Sontowski & Partner erhalten.

“Nichts Anrüchiges”

Ludwig Artinger, der als Fraktionschef der Freien Wähler, regelmäßig an den Sitzungen des Koalitionsausschusses teilnahm, spricht am Donnerstag davon, dass man sich bereits 2015 nach internen Diskussionen auf politischer Ebene darauf geeinigt habe, der Erweiterung zuzustimmen. „Das Thema war abgeräumt.“ Passiert sei dann aber nichts. Bis heute gibt es keinen entsprechenden Beschluss des Stadtrats. Erst aktuell sei eine Neufassung des Einzelhandelsrahmenkonzepts in Arbeit. Offenbar habe der Oberbürgermeister – Wolbergs – also zuvor nichts weiter unternommen. Dabei sei die Aufgabenverteilung klar: „Die Politik sagt, wo’s lang geht. Die Umsetzung ist Sache des Oberbürgermeisters und der Verwaltung.“

Ansonsten bricht auch Artinger eine Lanze für das derzeit suspendierte Stadtoberhaupt. Er habe zu keinem Zeitpunkt den Eindruck gehabt, dass Wolbergs sich bei seinen Entscheidungen von sachfremden Erwägungen habe leiten lassen. Speziell beim Nördlichen Rübenhof sei die Entscheidung für eine Erweiterung der Einzelhandelsflächen nicht nur Wolbergs’ persönlicher Meinung entsprungen, sondern am Ende auch Konsens in der Koalition gewesen. Er sehe bei Wolbergs’ Verhalten in diesem Zusammenhang „nichts Anrüchiges“.

“Akt der Wiedergutmachung”

Dass Projekte der Firma Schmack im Koalitionsausschuss immer wieder Thema waren, bezeichnet Artinger als „einen Akt der Wiedergutmachung“ dafür, dass die Unternehmer früher stets „ausgebremst“ worden seien. In der Ära Schaidinger sei der Name Schmack für den damaligen Oberbürgermeister „ein rotes Tuch“ gewesen. Probleme bei deren Projekten seien damals „eher aggraviert statt gelöst“ worden. Insofern habe nach dem Machtwechsel in Sachen Schmack Entscheidungsdruck bestanden. Entsprechend habe es viele Diskussionen gegeben – auch mal bei sonntäglichen Sondersitzungen.

Überhaupt seien die beiden Brüder keine Unternehmer, die nur auf Profitmaximierung setzten, sondern solche, „die Regensburg voran bringen wollen“. Das hätten nach seiner Wahrnehmung auch im Koalitionsausschuss alle so gesehen.

Auf Nachfrage räumt Artinger ein, dass auch die Freien Wähler den Großteil ihrer Spenden für den letzten Kommunalwahlkampf von Bauträgern erhalten haben. Von insgesamt 30.000 Euro stammten demnach rund 5.000 von den Schmacks, und jeweils „roundabout 9.000“ (Artinger) von Tretzel und dem Immobilien Zentrum Regensburg.

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Kommentare (17)

  • Lorena

    |

    Passwort GmbH zum 31.12.2019 “nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag” ca. 128.000 € (lt. Unternehmensregister öffentlich zugänglich).
    Puh, bin gespannt, was demnächst kommt.

  • Rengsburger

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    Wolbergs hat doch einmal selber bei den Verhandlungen vor Gericht gesagt er hat nie eine Spende von jemanden angenommen den er nicht gekannt hat.

    Er hat weiter gesagt, dass er sogar einmal eine Spende abgelehnt hat von jemanden den er nicht gekannt hat oder sogar zurücküberwiesen.

    Er hat doch die 5.000 Euro von dem Mitangeklagten Geschäftsführer des fränkischen Unternehmens angenommen. Jetzt hat er diesen Geschäftsführer angeblich nicht einmal gekannt und erst später nach der Spende kennengelernt.

    Tut mir Leid wenn ich etwas falsch verstanden habe aber so habe ich es verstanden. Warum wird da bei Gericht nicht nachgefragt.

    Es kann doch nur eine Version der Geschichte stimmen. Entweder hat er auch Spenden von ihm nicht bekannten Personen angenommen oder er hat den Geschäftsführer eben doch gekannt.

    Beides wäre doch für Wolbergs verfänglich oder?

    Komisch auch dass die Grünen im Wahlkampf 2014 keinen Cent Spenden bekommen haben wie die Fraktionsvorsitzende ausführt. :(

  • Giesinger

    |

    Meine Frage an die Redaktion: Beim ersten Verfahren gab es sowas, wie einen Terminplan oder eine Übersicht, welche Verhandlungspunkte es gibt. Kommt da jetzt noch was, oder war es das jetzt schon? Sind die schon bald durch?

  • Giesinger

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    Danke @Chef! Also doch bald durch.

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

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    Auch der ehrenwerte Artinger gehört also zum illustren Kreis der von drei angeklagten bzw verurteilten Immobilienhaien gefütterten Politiker. Die FW-Wahlwerbung war ja völlig auf ihn zugeschnitten: Sein Kopf und drunter das Wuchern mit dem Autoritätspfund: ,Amtsgerichtsdirektor’.
    Werbe-Plakat bezahlt von Tretzel, IZ und Schmack hätte ehrlichkeitshalber ebenfalls darauf stehen müssen. Und nun hat sich die ehrenwerte Vors. Richterin Escher als zum politischen und persönlichen Umfeld des Angeklagten Rieger gehörend geoutet. Da versteh ich gleich ihre Sympathien für Wolbergs besser Was für ein Haufen….

  • Lothgaßler

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    Der Zeuge Artinger muss an “declare an interest” erst erinnert werden, nachdem er ein Loblied auf die Schmacks gesungen hatte. Das war hart an der Schmerzgrenze und sollte dazu führen, dass diese Zeugenaussage als wenig glaubwürdig eingestuft wird.
    Wenn hier von “Wiedergutmachung” zu Gunsten der Schmacks die Rede war, dann empfinde ich eine solche Aussage eher als belastend, denn die würde ja belegen, dass die Politik aus sachfremden Gründen Entscheidungen herbeiführt, mal zum Vorteil und mal zum Nachteil bestimmter Player. Welche Motive gab es für sachfremde Entscheidungen?
    Rückendeckung: Warum sollte ein Vergabeamt bestätigen können, dass Vergaben außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs nicht durch Wolbergs beeinflusst wurden?
    Das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft sollten sich an diesen einen Satz von Artinger erinnern: “..Dabei sei die Aufgabenverteilung klar: „Die Politik sagt, wo’s lang geht..” Genau so ist es, und genau hier liegt die Macht Entscheidungen vorzubereiten und die Verwaltung in die gewünschte Richtung zu lenken. Die Drahtzieher sitzen in den oberen Parteigremien, in der Verwaltung finden sich dann mehr oder minder willige Mitläufer. Wer wissen möchte, was in der Verwaltung ablief, der muss sich über die Abhängigkeiten der Spitzenkräfte in der Verwaltung im Klaren sein.

  • Checker

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    Herr Artinger ist Richter und sagt solche Sätze wie: Wiedergutmachung zu Gunsten Schmacks.

    Und das nachdem Schmack im nicht unerheblichen Umfang Wahlkampf Spenden getätigt hat.

    Herr Richter bisher war es in Deutschland so das der Anschein der Käuflichkeit schon verhindert werden sollte. Ich hoffe dass dies so bleibt. Sonst schwant mir Böses.

  • Regensburger

    |

    Kommentar gelöscht. Entscheiden Sie sich für EIN Pseudonym.

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

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    Und die GRÜNEN Totschweiger ? Nachdem feststeht, dass Wolbergs, Schlegl, Rieger ,Artinger von den Angeklagten bzw. verurteilten Immobilienhaien gefüttert worden sind, bitte ich rd um Anfrage bei den GRÜNEN, ob und wieviel die seit 2013 von diesen Immobilienhaien an mildtätigen Spenden u Sponsoring bekommen haben. Eben lese ich bei abgeordnetenwatch, dass die Bayr. GRÜNEN 50000 eur Weihnachtsgeld von der Bayr. Elektro- u Metallindustrie (tonangebend: die Autokonzerne) bekommen haben.

  • Stefan Aigner

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    @Bürgerbegehren

    Die Grünen haben keine solchen Spenden erhalten. Die Landesgrünen tun hier nichts zur Sache.

  • Andreas Zirngibl

    |

    @Bürgerbegehren
    Es braucht keine Anfrage durch rd, um Informationen über Spenden von den Regensburger GRÜNEN zu erhalten. Die Informationen sind hier veröffentlicht:
    https://www.gruene-regensburg.de/ueber-uns/transparenz/
    Darüber hinaus gibt es einen Beschluss der Stadtversammlung zum Thema Spenden:
    https://www.gruene-regensburg.de/wp-content/uploads/2017/10/BeschlussTransparenz.pdf
    Und außerdem noch einen Spendenkodex, der für alle Parteiebenen und Gliederungen gilt:
    https://www.gruene.de/artikel/gruener-spenden-kodex/
    (Webserver kurzzeitig down, kommt aber hoffentlich bald wieder)

  • Julian86

    |

    Haben nicht alle Mitglieder des Koalitionsausschusses nach der Rechtsprechung des BGH “Aufgaben der öffentlichen Verwaltung” übernommen (§ 11 Abs. 1 Ziffer 2 c StGB) und sind damit “Amtsträger” im Sinne des Strafrechts? Stellt sich diese Frage aufgrund der Aussage des Zeugen Artinger nicht von alleine? Der sagte, die Politik (der Koalitionsausschuss) bestimme, wo es lang gehe? De facto hat dieser Koalitionsausschuss entschieden (Halle 2) und Wolbergs war nur “Primus inter Pares”. Und warum wird dann nur gegen Wolbergs auf der Spenden-Empfänger-Seite ermittelt, wo doch auch Spenden-Gelder an die Freien Wähler flossen? Wie stellte sich der Tatbestand der behaupteten Vorteilsannahme / Bestechlichkeit dar, wenn nicht Wobergs, sondern einer seiner SPD-OB-Vertreter die Baugenehmigung unterschrieben hätte?

    Frage an die Juristen hier im Forum:
    Wie qualifizieren Sie den in Ziffer 17 des Koalitionsvertrags definierten Koaltionsausschuss vor dem Hintergrund der Regelung des § 11 Abs. 1 Ziffer 2 c StGB?

    https://www.regensburg-digital.de/wp-content/uploads/2014/05/Koalitionsvereinbarung_2014-2020.pdf

    Hintergrund:

    BGHSt 8, 21, 24 läßt erkennen, dass jedenfalls solche kommunalen Mandatsträger, die – sei es auch aufgrund ihrer Stellung – zusätzliche Funktionen mit substanziellem Verwaltungscharakter in der Kommunalverwaltung übertragen bekommen, diesbezüglich als Amtsträger anzusehen sind.

    Anders gefragt:

    Wären Mitglieder des Koalitionsausschusses dann ggf. “Amtsträger” iSd § 11 Abs. 1 Ziffer 2 c StGB?

    Nähmen sie “Aufgaben der öffentlichen Verwaltung” mit “substanziellen Verwaltungscharakter” im Sinne der nachfolgenden Ziffer c wahr? Weil sie faktisch gemeinsam Entscheidungen über hier diskutierte Bauanträge treffen?

    Wären dann nicht nur der OB, sondern auch alle anderen Mitglieder dieses Ausschusses “Amtsträger”, wodurch sie grundsätzlich auch als potentielle Täter der Straftaten der §§ 331 ff StGB in Betracht kämen?

    Und falls JA: Wodurch erklärte sich dann der strafrechtliche Aufwand allein gegenüber Wolbergs auf der Spenden-Empfänger-Seite? Gäbe es dann nicht auch entsprechende “Indizien” (von denen vorgestern der Kammervorsitzende sprach) auch gegenüber Artinger? Nicht gegenüber Kunc, die ja erklärte, die Grünen hätten, anders als die FW, keine Spenden erhalten.

    Auszug aus § 11 Abs. 1 Ziffer 2 StGB:
    “”Im Sinne dieses Gesetzes ist …. Amtsträger, wer nach deutschem Recht
    a)
    Beamter oder Richter ist,
    b)
    in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
    c)
    sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen.

    Wer kann und will dazu inhaltlich ergänzen/widersprechen?

    Zur Konkretisierungen dieser Bericht aus Köln
    https://www.ksta.de/wann-ist-ein-stadtrat-amtstraeger–14293668

  • Regensburger

    |

    Julian 86:

    Ich würde gerne dazu sprechen wenn ich darf.

    Bisher musste ich Ihren Ausführungen immer entnehmen, dass da ja wohl nichts raus kommt und Wolbergs mehr oder weniger unschuldig ist.

    Jetzt wo sich abzeichnet, dass sich Wolbergs anscheinend doch nicht so korrekt verhalten hat wollen Sie den ganzen Stadtrat belangen. Zumindest weite Teile.

    Die letzten Monate vor Gericht haben doch gezeigt wie schwierig es ist Wolbergs seine Schuld klar zu machen. Trotz Ferienhaus, Hausmeisterwohnung, nicht aufpassen beim Notar, To Do Listen, enormen Spenden…..

    Jetzt lassen Sie doch erst einmal eine Schlüssel Figur des Spendendumpfes ein gerechtes Urteil erhalten bevor alle übrigen mit rein gezogen werden.

  • Mr. T.

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    Wenn Artinger hier sagt, dass man den Schmacks entgegengekommen ist, weil man etwas aus der Ära Schaidinger gut machen müsste, ist das hochinteressant. Es scheint, dass die Schmacks unter Schaidinger benachteiligt wurden. Hierzu wäre es interessant zu wissen, ob sie in der Zeit signifikant an die CSU gespendet haben.
    Dann muss man hier auch die Aussage von Thomas D. vom IZ betrachten. Er hat ja ausgesagt, dass die Spenden nicht dazu dienten, um Vorteile zu erlangen, sondern um keine Nachteile zu haben.
    Wenn keinem Vorteile gewährt wurden, ist die Vorteilsgewährung eh schon raus. Hier fehlt aber der Tatbestand der Nichtnachteilsgewährung. Jetzt muss man also demonstrieren, dass es ein Vorteil ist, wenn man nicht benachteiligt ist. Dann könnte wieder die Vorteilsgewährung greifen.

  • XYZ

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    Mr. T:
    Es ist schon recht amüsant: sind befürchtete Nachteile keine Vorteile i. S. des Gesetzes? Wenn ich mit dem OB nicht mehr persönlich unter vier Augen reden darf und womöglich die Verwaltung dreinredet, deren Chef der Träger der ehrwürdigen Amtskette ist?

  • Mr. T.

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    XYZ, befürchtete oder auch reale Nachteile sind nie Vorteile, aber nichtgewährte Nachteile könnten vielleicht Vorteile sein ;-)

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drin