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Tag 6 im Wolbergs-Prozess

Scharfe Rüge ohne Folgen

Die wesentlichen Teile der Telefonüberwachung werden als Beweismittel im Prozess gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und drei Mitangeklagte zugelassen – trotz deutlicher Rüge der Kammer an den Ermittlungsmethoden. Die Vernehmung der Zeugen – darunter CSU-Stadtrat Hermann Vanino und Wirtschaftsreferent Dieter Daminger – am sechsten Verhandlungstag brachte allenfalls Erkenntnisse bei kleineren Details.

Mit ihren Anträgen, die komplette Telefonüberwachung (TKÜ) nicht als Beweismittel in dem Korruptionsprozess zuzulassen aber hatten die Verteidiger der vier Angeklagten keinen Erfolg. Das gebe der „eindeutige Gesetzeswortlaut“ nicht her, so Richterin Escher. Foto: om

„Sie drohen mir nicht. Nein. Drohen tun Sie mir nicht.“ Auch am sechsten Prozesstag bleibt es nicht aus, dass Joachim Wolbergs und Staatsanwältin Christine Ernstberger aneinandergeraten. Als Ernstberger den Angeklagten – bereits zu Beginn um kurz nach neun Uhr – auf mögliche Widersprüche zwischen einer persönlichen Erklärung von ihm am vergangenen Donnerstag, früheren Angaben und einer Zeugenaussage von Stadtbaugeschäftsführer Joachim Becker anspricht, nachfragt und „im Sinne eines fairen Verfahrens“ darauf hinweist, dass die Staatsanwaltschaft das im Hinblick auf seine Glaubwürdigkeit thematisieren werde, schickt Wolbergs seinen Antworten diese bissige Bemerkung voraus. „Wenn das schon als Drohung aufgefasst wird“, gibt Ernstberger darauf leicht verärgert zurück. „Nein. Ich hab es nicht so aufgefasst“, mischt sich Richterin Escher schließlich begütigend ein und steigt dann in die Vernehmung der Zeugen ein. Fast acht Stunden wird heute verhandelt und am Ende steht ein Beschluss, der zwar ein gewisse moralische Befriedigung für die Angeklagten bergen mag, aber die Beweisaufnahme nicht wesentlich beeinflussen wird.

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“Massiver Verstoß gegen Grundrechte”

Um kurz nach 16 Uhr spricht Richterin Elke Escher eine deutliche Rüge in Richtung der Ermittlungsbehörden aus. Es gebe „erhebliche Bedenken“ angesichts der Art und Weise, wie die Überwachung der Telekommunikation bei Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl durchgeführt wurde. „In nicht akzeptabler Weise“ seien Telefonate mit Verteidigern und Gespräche aus dem sogenannten „Kernbereich der persönlichen Lebensführung“ aufgezeichnet worden und gerade insofern liege ein „massiver Verstoß“ gegen die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre der Angeklagten vor.

In ihrem Beschluss, der am Montag verkündet wurde, ordnet die Kammer denn auch die unverzügliche Löschung von an die hundert „Telekommunikationsereignissen“ an – Telefonate, SMS, Mailbox-Nachrichten. Etwa 80 Prozent der angeordneten Löschungen betreffen Franz W., ehemals die rechte Hand des Baulöwen Volker Tretzel, der der Beihilfe beschuldigt wird. Sein Verteidiger Markus Birkenmaier hatte in der Vergangenheit unter anderem moniert, dass Gespräche zum sich verschlechternden Gesundheitszustand von W.s Vater bis zu dessen Ableben von den Ermittlern in einer „Art Liveticker“ festgehalten worden seien. Deutlich weniger – keine zehn – den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs.

Anordnung der Überwachung “noch vertretbar”

Mit ihren Anträgen, die komplette Telefonüberwachung (TKÜ) nicht als Beweismittel in dem Korruptionsprozess zuzulassen aber hatten die Verteidiger der vier Angeklagten keinen Erfolg. Das gebe der „eindeutige Gesetzeswortlaut“ nicht her, so Richterin Escher. Davon, dass die Grundsätze eines fairen Verfahrens nicht gewährleistet seien, könne trotz der monierten Verstöße „noch nicht“ die Rede sein. Neben der Kritik an den aufgezeichneten Verteidiger- und Privatgesprächen hatte die Verteidigung unter anderem den Beschluss des Amtsgerichts angegriffen, mit dem die Überwachung angeordnet worden war. TKÜ sei nur bei sogenannten „Katalogstraftaten“ wie Bestechung bzw. Bestechlichkeit vorgesehen, zugelassen aber habe das Gericht nur eine Anklage wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung.

Auch diesen Punkt wies die Kammer von Elke Escher zurück. Es komme darauf an, wie sich die Sachlage zum Zeitpunkt der Anordnung einer TKÜ darstelle. Und hier reiche bereits der Anfangsverdacht auf eine Katalogstraftat wie Bestechlichkeit (Für eine Anklage ist dagegen ein hinreichender Tatverdacht notwendig). Dieser sei zum damaligen Zeitpunkt gegeben gewesen. Unter anderem wegen der auffällig hohen Spenden von Volker Tretzel an den SPD-Ortsverein von Joachim Wolbergs (rund 475.000 Euro) sowie mehrerer Zeugenaussagen, die es „zumindest möglich“ erscheinen ließen, dass zwischen den Spenden und der Vergabe des Areals auf der früheren Nibelungenkaserne an Tretzel ein Zusammenhang bestehe, sei die Anordnung der TKÜ deshalb „noch vertretbar“ gewesen.

Ziel der Ermittler war es damals, durch die TKÜ nachzuweisen, dass es bei der Vergabe der Nibelungenkaserne eine sogenannte „Unrechtsvereinbarung“ zwischen Tretzel und Wolbergs gegeben habe – notwendige Voraussetzung für einen hinreichenden Tatverdacht der Bestechlichkeit. Die Kammer sieht diesen Beweis vorerst als nicht erbracht an und hat deshalb lediglich die Anklage wegen der geringer bestraften Vorteilsannahme zugelassen. Zur Aufklärung dieses Vorwurfs vermochten die am Montag geladenen Zeugen nur wenig beizutragen.

Vanino: “Kein politisches Süppchen”

Der frühere Chef der CSU-Fraktion im Regensburger Stadtrat, Richter a.D. Hermann Vanino, hat zwar am Vormittag seine Kritik an der damaligen Vergabe im Jahr 2014 bekräftigt. Er habe damals deshalb für seine Fraktion auch eine Rechtsaufsichtsbeschwerde an die Regierung verfasst, in der er formelle und materielle Fehler bei der Entscheidung gerügt und deren Aufhebung gefordert hatte. Die Beschwerde wurde damals zwar abgewiesen, aber er halte die Vergabe „bis heute“ für falsch. Seine Fraktion habe für eine Dreier-Vergabe plädiert – ein Teilgrundstück an Tretzel, ein weiteres an eine Genossenschaft und ein drittes an eine Bietergemeinschaft (unter Ägide des Immobilien Zentrum Regensburg. „Das wäre die gerechtere Entscheidung gewesen, bei der Miete und Verkaufspreis jeweils am günstigsten gewesen wären.“ und immerhin sei es um über 40.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche gegangen. „Das sind keine Peanuts.“

Politische Motive für die Beschwerde, die von der Verteidigung vermutet werden, weist Vanino zurück. Das habe zwar mit hineingespielt, aber: „Ich habe das nicht initiiert, um ein politisches Süppchen zu kochen oder jemanden an den Karren zu fahren.“

Vanino: „Nach der Rechtsaufsichtsbeschwerde war die Angelegenheit für mich einfach gelaufen.“ Foto: Oswald

Vanino bestätigt am Montag, dass CSU-Stadtrat Christian Schlegl – er wurde vergangene Woche vernommen – ihm von seinem Vier-Augen-Gespräch mit Norbert Hartl berichtet habe. Zur Erinnerung: Am Rande einer Aufsichtsratssitzung des SSV Jahn soll Hartl sinngemäß zu Schlegl gesagt haben: „Der Tretzel muss das Grundstück kriegen, weil der Jahn Geld braucht.“ Für die Staatsanwaltschaft ist das ein wichtiges Indiz, dass zwischen der Jahn-Unterstützung durch Tretzel und der Grundstücksvergabe ein Zusammenhang besteht. Wann ihm Schlegl genau davon erzählt hat, konnte am Montag nicht geklärt werden. Vermutlich sei es in einem Dreier-Gespräch zwischen ihm, Schlegl und CSU-Chef Franz Rieger geschehen – allerdings erst nach der Vergabe.

Mal wortreich, mal schweigend drückt sich Vanino anschließend um eine Antwort auf die Frage herum, warum er das Ganze nicht thematisiert habe, als er davon erfuhr oder ob er Schlegl zumindest gefragt habe, warum er das im Stadtrat nicht angesprochen habe, als die Vergabeentscheidung diskutiert wurde. „Da hätte es eine klare Verknüpfung zwischen der Vergabe und dem SSV Jahn gegeben. Warum habe gerade Sie als Richter das nicht wenigstens Ihrer Fraktion mitgeteilt?“, will Wolbergs-Anwalt Peter Witting wissen. Doch weder seine Frage, noch die anschließende Wiederholung durch Tretzel-Verteidiger Florian Ufer vermögen Vanino eine Antwort zu entlocken. „Nach der Rechtsaufsichtsbeschwerde war die Angelegenheit für mich einfach gelaufen“, lautet sein knappes Statement.

Der “demente Kämmerer”

Ebenfalls vernommen wird am Montag Wirtschafts- und Finanzreferent Dieter Daminger, flapsig gern auch städtischer Superminister genannt. Begleitet von einem Zeugenbeistand und hochgradig nervös glänzt Daminger vor allem durch Erinnerungslücken. Er steht am Montag unter anderem deshalb im Fokus, weil bei Durchsuchungen in den Räumen von Volker Tretzels Unternehmen ein Schreiben an ihn und Planungsreferentin Christine Schimpfermann sichergestellt wurde, in dem der Bauunternehmer selbst einen Zusammenhang zwischen seinem Engagement für den SSV Jahn und Grundstücksverhandlungen hergestellt hat. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

„Nebenbei darf ich anmerken, das ich seit 10 Jahren etwa 40% des Nettoeinkommens von BTT (Bauteam Tretzel, Anm., d. Red.) für den Jahn ausgebe. Dieses Engagement beruht nicht darauf, dass ich mich für Fußball interessiere, sondern auf Bitte der damaligen Stadtspitze, um einen Konkurs des Jahn zu verhindern. Mein Engagement heute ist eine Geste der Dankbarkeit für Regensburg und seine Bürger. Es wäre für die Stadt mehr als fatal, wenn den 55 Millionen Investition für das neue Stadion durch einen in Konkurs gegangenen Jahn Regensburg nicht so wie momentan genutzt werden könnten. Der Jahn ist schätzungsweise für die Hälfte der Regensburger wichtig bis sehr wichtig, während die Förderung irgendeines gemeinnützigen Zweckes zwar auch gut ist, aber kaum jemanden interessieren dürfte. Die vom Jahn zusätzlich benötigten 1 Million Euro jährlich sind in den nächsten Jahren mit WA1 und WA2 alleine nicht zu erwirtschaften.“

Kann sich kaum erinnern: Dieter Daminger. Foto: Archiv/Stadt Regensburg

In einer ersten Vernehmung bei der Kripo hatte Daminger zunächst eingeräumt, dieses Schreiben zu kennen. Er habe Oberbürgermeister Wolbergs auch von diesem Schreiben in Kenntnis gesetzt, heißt es weiter in Damingers damaliger Aussage. Zehn Tage später korrigierte der städtische Referent diese Angaben. Das Schreiben sei wohl „nicht abgeschickt“ worden, er habe es nie erhalten. Als Richterin Escher wissen will, wie es zu diesem Missverständnis kommen konnte, holt Daminger weit aus.

Für ihn sei ein Sachverhalt erledigt, wenn er ihn abgearbeitet habe. Entsprechend könne er sich dann an viele Schreiben nicht mehr konkret erinnern. Und weil er schon so oft vorher gesagt habe, dass er dieses oder jenes Schreiben nicht kenne, habe er dann eben gesagt, es könne schon sein, dass er dieses kenne. „Sonst meinen die noch, der Kämmerer der Stadt Regensburg sei dement.“ Zurück im Büro habe er das Ganze geprüft, mit Kollegin Schimpfermann gesprochen und festgestellt, dass dieses Schreiben nicht vorliege.

“Da sticht der Ober den Unter.”

Wie es dann zu der Aussage gekommen sei, er habe Joachim Wolbergs davon in Kenntnis gesetzt, will Elke Escher nun wissen. „Ich glaube, die Frage des Kripobeamten war: ‘Was hätten Sie denn getan, wenn Sie das Schreiben erhalten hätten“, antwortet Daminger – nun recht sicher in seiner Erinnerung. „So muss es gewesen sein. Ich kann ja kein Schreiben weiterleiten, das ich nicht erhalten habe.“ Ein Schreiben von Tretzel habe er schon mal erhalten, räumt Daminger auf weitere Nachfragen ein. Es habe Unterlagen zu dessen Förderung für den SSV Jahn enthalten. „Das habe ich ans Büro des Oberbürgermeisters weitergegeben. Ich war ja fachlich nicht zuständig.“

Ansonsten kann sich Daminger kaum an etwas erinnern. Ja, die Vergabe des Nibelungenareals hätte er anders gemacht, sagt der Wirtschaftsreferent. „Aber der OB hat fachliche Argumente gebracht, die ich gelten lassen musste. Da sticht der Ober den Unter.“ Mit einem Handschlag verabschiedet sich der sichtlich erleichterte Referent am Ende seiner Aussage von Joachim Wolbergs.

Weit kürzer fällt anschließend die Vernehmung von Gunther Schröder, langjähriger Leiter des städtischen Liegenschaftsamtes aus. Zu einem Zusammenhang zwischen Grundstücksvergaben, Tretzel und dem SSV Jahn könne er nichts sagen. Aber ja, es habe mal ein Gespräch gegeben, wo Norbert Hartl sinngemäß gesagt habe, was ein neues Stadion nutze, wenn der SSV Jahn in der Kreisliga spiele.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

Kurzfassung per Video

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Kommentare (18)

  • Dieter

    |

    Da würden mich doch auch die fachlichen Argumente interessieren, mit denen Wolbergs Daminger überzeugt haben soll. Oder hatte er diese auch wieder vergessen?
    Mir erscheint das ganze arg konstruiert und wenig glaubwürdig.

    Gut ist, dass die TKÜ zugelassen wurde. So kann sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden – unabhängig vom letztendlichen Richterspruch.

  • highwayfloh

    |

    @Dieter:

    Inwiefern hat die Öffentlichkeit etwas von der TKÜ? Haben Sie da etwa Kenntnisse von Gesetzen, die bislang nicht bekannt sind? Die Protokolle einer TKÜ sind nicht für die Allgemeinheit bestimmt und für diese zu Recht auch nicht zugänglich. Offenbar wissen Sie aber mehr oder haben Zugang zu Quellen, die der allgemeinen Bevölkerung nicht zugänglich sind.

  • mkv

    |

    1. Frage an die Redaktion

    Jede TKÜ ist zunächst immer ein (objektiver) Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen. Ob der erfolgte Eingriff im Rahmen des Gesetzes erfolgte und damit rechtmäßig war, das zu beurteilen ist kein leicht Ding.

    Die Zusammenhänge erschließen sich gut bei
    https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_10-Gesetz

    Zu einer Meinungsbildung insoweit erachtete ich mehr Infos zum “Beschluss des Amtsgerichts …. mit dem die Überwachung angeordnet worden war” für hilfreich, da die Verpflichtungen des beschließenden Richters über die Anordnung an sich hinausgingen und im Grunde bis heute reichten.

    Frage daher:
    Ist bekannt, wer wann mit welcher Begründung die TKÜ angeordnet hat? War der Richter später erneut mit der Causa befasst? Falls ja, wie? Wurde dieser Beschluss isoliert angefochten?

    Bekanntlich gibt es ein Grundsatzurteil des BVerfG zur TKÜ, das den #Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung(KpL)# sehr hochhält; dieses Verfahren zeigt, dass die Praxis sich mehr als schwer tut, diesen Anforderungen zu entsprechen, und zwar

    a) bereits im Rahmen der (ersten) Verhängung der TKÜ (bei schwerer Kriminalität plus(!) Schwere der Tat im Einzelfall: https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html )

    sowie

    b) bei der späteren zwei-stufigen (!) Schutzprüfung des KpL, die offensichtlich in rechtmäßiger Weise ausblieb und die Vorsitzende heute zwang, die Löschung zu verfügen.

    An dem absoluten Verwertungsverbot einer unzulässigen TKÜ können sich aber in den langen Monaten weitere Verfahrensfehler “eingeschlichen” haben (weitere jederzeit unzulässige und unverwertbare Anknüpfungsermittlungen), so dass ich dem wertenden Tenor der Überschrift heute nur mit dem Attribut “vorläufig” Folge: Scharfe Rüge, vorläufig ohne Folge.

    2. Andererseits

    Zur Frage der Glaubwürdigkeit der Zeugen aus der Verwaltung:

    Das Zitat aus dem Schreiben des Angeklagten T. ist erscheint inhaltlich als die “Urmutter* aller schriftlich vorliegenden Unrechtsvereinbarungen” zum (ersten) Beweis der Bestechung/Bestechlichkeit in Verbindung mit dem fragwürdigen, dem Zeuge Daminger (Finanzreferent) von T. ausgehändigten Briefumschlag, für dessen Inhalt (wohl Aufstellung über Finanzgaben an den Jahn R) er sich nicht zuständig erachtete. Tja, was sind die Aufgaben eines Finanzreferenten?

    Bei der Kommunikation gibt es bekanntlich Sender und Empfänger. Woher bitte will der potentielle Empfänger Daminger wissen, dass das Schreiben von Sender-Seite nicht abgesandt wurde? War er dabei? Nein. Eine Schutzbehauptung? Eine Sprachverständigung? Wer weiß es schon.

    “Zurück im Büro habe er das Ganze geprüft, mit Kollegin Schimpfermann gesprochen und festgestellt, dass dieses Schreiben nicht vorliege.”

    Die beiden Referenten haben ja nun je die Verpflichtung der Remonstration. Was hätte die Existenz und das Auffinden eines solchen “explosiven” Schreibens in den offiziellen Akten der Verwaltung für die Referenten bedeutet?

    Die erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit vielen Randziffern reiche ich nach, wenn ich es durch habe …

    —-
    *
    Ein Grass-Schmankerl zur Urmutter Aua, frei nach dem BUTT
    https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Butt

  • Dieter

    |

    @highwayfloh:
    Nein, aber natürlich werden diverse Passagen nun Teil der Verhandlung sein und diese ist öffentlich.

  • Stefan Aigner

    |

    @mkv

    Ich kenne den genauen Beschluss nicht und habe auch nicht die Zeit, mich um Ihre Detailanliegen zu kümmern. Zu unserer Finanzierung von Zeit und Personal verweise ich auf unseren Förderverein.

  • Lothgaßler

    |

    Der Aussage des Referenten Daminger muss man keinen Glauben schenken. Hier sollte nachgebohrt werden. Daminger und Schimpfermann sind sich einig (vermutlich nach einem 4-Augen-Gespräch;-), dass sie Tretzels schreiben nicht bekommen haben. Mag sein, aber weshalb hat Tretzel dieses Schreiben aufgesetzt, wenn er dessen Inhalt nicht auch an die Adressaten transportieren wollte? Wenn Tretzel nach einer Phase des Überdenkens zum Ergebnis gekommen wäre, dass dieses Schreiben zu heikel in der Sache gewesen sei, dann hätte er es nicht nur nicht abeschickt, er hätte es vernichtet. Womöglich hatte er die Gelegenheit sein Anliegen mündlich vorzutragen, so nebenbei und ohne weitere Zeugen. Zumindest Hartl scheint informiert gewesen zu sein.
    Die Telefonüberwachung ist ein notwendiges (wenn auch unschönes) Instrument um verdeckte Machenschaften fassbar zu machen. Aber wo führt das in Zukunft hin? Kriminelle werden womöglich über rechtlich “geschützte” Kanäle (d.h. über die Rechtsanwälte ihres Vertrauens) ensprechende Vereinbarungen treffen. Und unser Rechtssystem streicht dann die Segel?

    Eine neue Geschäftsidee: Rechtsanwälte verleihen auf ihre Kanzlei zugelassene Handys an Klienten, damit diese “geschützt” telefonieren können. Für diese Idee will ich ein paar Euro haben.

  • Lutherer

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    Aus der Aphorismenschublade: „Auch Aktenvernichter machen Geschehenes nicht ungeschehen.“ und noch einer „In den Akten verschwinden die Fakten. Zumindest die nackten“ und zu guter letzt: „Die Akte wird eingesehen, die Schuldnnicht.“ Es wird zur Posse!

  • Giesinger

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    Jetzt hobe aber gscheid lacha miaßn, Lothgassler, über deinen letzten Absatz!

    Ich halte mich kaum mehr!

  • Techniker

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    @Lothgaßler: Es gibt auch heute schon genug einfachere Möglichkeiten versteckt zu kommunizieren. Da reichen 5 Minuten googeln oder man klärt solche Sachen halt nur in einem persönlichen Gespräch.

    Die Herrschaften waren und sind sich offensichtlich auch gar nicht so klar darüber, dass das was falsches ist. “Ham ma ja allerweil scho so gmacht”

  • Taxifahrer

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    Je länger der Prozess dauert, umso mehr gefällt mir die Richterin. Meiner Meinung nach macht die einen richtig guten Job. Unaufgeregt, sachlich und neutral.

  • Lothgaßler

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    @Günther Herzig:
    In Sachen Bebauung Dörnbergpark könnten Sie auf längere Sicht Recht behalten, schließlich bringen die alten Bäume nur Probleme, also wären doch frische Baumsetzlinge (als Ausgleichsmaßnahmen für eine Bebauung sowieso fällig) doch eine gute Lösung. (Satire!)

    @Techniker:
    Es geht nicht darum verdeckt kommunizieren zu können, sondern dies ungestraft (im Falle der Verabredung von Straftaten -> hier allgemein, nicht mit Bezug zum obigen Prozess) tun zu können. Die Hürden ein Rechtsanwalts-Kanzlei-Handy abzuhören wären sehr hoch. Und selbst wenn abgehorcht würde, es ließe sich u.U. wg. der besonderen Stellung des Rechtsbeistandes im Verfahren nicht gg. den Mandanten verwenden.
    In Sachen 4-Augen-Gespräche haben Sie natürlich Recht: keine Zeugen und keine Beweismittel, oder passende Erinnerungslücken.

  • Auch a Regensburger

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    Bin schon sehr gespannt darauf, wenn die Nibelungenkaserne im Detail behandelt wird.

    Aus dem aktuellen Prozess hab ich entnommen, dass es bei der Höchstpreisausschreibung einen Bieter für 1000€ pro qm gegeben hat.

    Was hat Tretzel wirklich gezahlt und wieviel Geld ist der Stadt dadurch entgangen?

    Aus historischen Artikeln ist zu entnehmen, dass die Firma Tretzel bei der Konzeptausschreibung dann auch nicht der Beste war. Hier wurde ein Verkaufspreis und Mietpreis verglichen. Tretzel war hier bei einer 75qm ca. 15T€ teurer (ca. 3500€/qm) im Verkauf und 45€ teurer in der Vermietung (pro Monat).

    D.h. die Stad hat nicht nur wesentlich weniger für Ihr Grundstück bekommen, sondern auch noch den Zuschlag der Firma gegeben, die nicht die besten waren (das ist ja wieder Gewinn für den Bauträger).
    *Mir ist leider nicht klar ob die Preisgrenze nur für sozialen Wohnungsbau gilt

    Dann checke ich gestern die Verlaufspreise und wir bewegen uns zwischen 4000-5000€/qm (denke nicht für den sozialen Wohnungsbauanteil).

  • mkv

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    @Auch a Regensburger

    Bitte, könnten Sie Ihre wichtig erscheinenden Ausführungen so ergänzen, dass sie allgemein verständlich sind? Vielen Dank.

  • Piedro

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    @Günther Herzig
    “Was für ein Schaden kann entstanden sein dadurch, dass BTT den Zuschlag erhielt.”

    Zum einen der Schaden, den ein anderer Bieter erlitt, weil er den Zuschlag nicht erhalten hat, da er keine “Geschenke” darbrachte. Dann der Schaden, den das Vertrauen der Bevölkerung in die Stadtverwaltung erlitt. Ob es einen weiteren, bezifferbaren Schaden gibt wird das Verfahren vielleicht zeigen.

    “Dann handelte es sich um ergebnisoffene Überlegungen, oder etwa nicht?”

    Eher nicht, weil Ergebnisoffenheit nicht von Spekulationen über nicht eingetretenes abhängt.

  • Aha

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    Durch die Verzögerungstaktik ist für mich alles Bewiesen.

  • Dieter

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    @Günther Herzig: Sie meinen damit hoffentlich in erster Linie Ihre eigenen holprigen Posts?

  • Herbert Unrath

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    Was los bei rd?? Die MZ berichtet schon vom 8 (!) Tag des ‘Regensburger Korruptionsprozess’. Die Äußerungen werden zwar immer interessanter, aber rd liegt mit dem 6 Tag nicht mehr wirklich gut im Berichterstatterrennen. Schade, auf gehts.

  • Stefan Aigner

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    @Herbert Unrath

    Im Gegensatz zur MZ verfügen wir weder über deren Mittel, noch das Personal. Zu Tag 7 steht ein kurzer Absatz mit dem Wichtigsten in unserer Chronik. Bei Tag 8 haben wir uns mehr Zeit genommen, weil es deutlich mehr zu berichten gab, als der MZ-Bericht suggeriert. Die dort erwähnte, brisante Mail gab es bei uns schon vor langem zu lesen. Hier der aktuelle Bericht: https://www.regensburg-digital.de/brisante-tretzel-mails-maezen-fuer-den-jahn-taktgeber-fuer-die-politik/12102018/ Unsere Kontodaten zur Unterstützung finden Sie unter dem Artikel.

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drin