Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Kolumne

So nicht, liebe Behörde! (4)

In regelmäßigen Abständen berichtet Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle über Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern. Heute etwas Jobcenter-Recht und Nachrichten aus dem Vogel-Strauß-Amt.

Jobcenter-Recht für Dummies

Ich beantrage für einen Grundsicherungsempfänger die Kostenübernahme für eine sogenannte Bekleidungserstausstattung und begründe, dass der arme Mensch unverschuldet praktisch außer dem, was er auf dem Leib trägt, keine Klamotten mehr hat. Die Antwort des Jobcenters der Stadt Regensburg:

„Die beantragte Erstausstattung für Bekleidung konnte nicht bewilligt werden. Die Entscheidung beruht auf § 24 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II.“

WERBUNG

Punkt, das war’s. Mehr „Begründung“ hat der Ablehnungsbescheid nicht. Meine Erfahrung ist: Das ist die Blöden-Version, die nicht wenige Jobcenter-„Sachbearbeiter“ ihren „Kunden“ zumuten. Der Grundsicherungsempfänger soll sich, bloß weil da ein Paragraf genannt wird, im Unrecht glauben – und das Jobcenter nicht mehr belästigen. Hallo Jobcenter: Geht’s noch rechtswidriger?!

Im § 35 SGB X heißt es zur Pflicht von Behörden bei ablehnenden Bescheiden, dass die Ablehnung begründet werden muss. Und weiter wörtlich:

„In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben.“

Mein Verdacht ist: Die Sachbearbeiterin konnte es einfach nicht besser. Ihr ist von ihrer Behörde nicht mal das Basis-Wissen zur Ablehnung von Anträgen beigebracht worden. Das wäre dann noch schlimmer. Und der zur Ablehnung genannte Paragraf? Im § 24 Absatz 3 SGB II heißt es zum Thema Bekleidung nur: „Nicht vom Regelbedarf nach § 20 erfasst sind (…) 2. Erstausstattungen für Bekleidung. (…) Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. (…)“

Das Begründung des Rechts soll die Begründung für seine Ablehnung sein? Das ist geradezu absurd.

Ein Einzelfall? Eben sah ich die „Die Anstalt“ auf 3Sat (29.4.18), die sich auf schwarzhumorige Weise ganz dem Treiben der Jobcenter widmet. Humor ist, wenn man trotzdem lacht.

Das Vogel-Strauß-Amt

Ich lese, die Stadt Regensburg lehnt es also ab, die Dorfner-Mietskaserne auf rechtswidrig überhöhte Mieten (§§ 5,9 Wirtschaftsstrafrecht) und auf Mietwucher (§ 291 StGB) zu überprüfen. Ich verstehe: Was von Gesetz wegen nicht sein darf – die Zahlung überhöhter Mieten durch das Sozialamt – das ist auch nicht. So ist auch folgendes nicht:

Mir liegen Mietverträge von Grundsicherungsempfängern beim Sozialamt und beim Jobcenter aus dem Dorfner-Haus vor, in denen Festmieten vereinbart sind. Festmieten vereinbaren darf man – mit einer Ausnahme: Bei den Heizkosten ist das verboten. Heizkosten müssen jährlich abgerechnet werden, dann muss nachgezahlt oder zurückgezahlt werden. So steht das in der Heizkostenverordnung. Aber: Was schert das das Sozialamt?

Bei der Gerichtsverhandlung über das weitere Schicksal des Rentners und Grundsicherungsempfängers Gustav L. wurde mit dem Vermieter Dorfner vereinbart , dass seine Miete von 455 Euro Festmiete (für ein 14,4-Quadratmeter-Zimmer) auf 400 Euro Festmiete für ein anderes, sogar größeres Zimmer im Dorfner-Haus abgesenkt wird. Der Clou: Der Absenkungsvorschlag kam nicht von mir – er kam von Vermieter Dorfner höchstpersönlich. Warum wohl? Also Herr Dorfner: Sozialamt zahlt gerne weiterhin überhöhte Mieten an Sie, da hätten Sie keine Angst haben brauchen. Gerade bei so honorigen Vermietern zahlt das Sozialamt gerne auch mehr – vom Geld der Steuerzahler.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (3)

  • Else E.

    |

    Wenn’s nicht so tragisch für die Betroffenen wäre, müsste ich lachen. Lachen über die Doppelmoral, mit der ein Amt den Hilfeempfängern das Lebensnotwendige verweigert und Vermieter mästet, die jeden Monat unrechtmäßig ein vielfaches dessen einkassieren, was z. B. die Grundausstattung an Kleidung kosten würde.
    Klar, irgendwoher muss das Geld ja kommen, damit die Dorfners dieser Stadt ihren Lebensstil (siehe Facebook) pflegen können.
    Ich gönne jeder/jedem das hart verdiente Geld. Ich gönne jedem, der nichts hat, dass er/sie von der Gemeinschaft unterstützt wird. Aber ich finde es wichtig, dass die Maßstäbe von Recht und Gesetz für alle gleich gelten.

  • Student

    |

    Danke für Ihre Berichte in der neuen Kolumne, Herr Spirk. Sie schmerzen zwar, aber das macht sie ja auch so wichtig. Ich hoffe, sie werden letztlich irgendwann auch diejenigen schmerzen, die sie wirklich schmerzen sollten.

  • Piedro

    |

    Es kommt der Tag, an dem Alg2-Anträge mit der Begründung abgelehnt werden, dass ein Anspruch auf Alg2 besteht…

    “Mein Verdacht ist: Die Sachbearbeiterin konnte es einfach nicht besser. Ihr ist von ihrer Behörde nicht mal das Basis-Wissen zur Ablehnung von Anträgen beigebracht worden. ”

    Das ist möglich. Es ist, glaube ich, etwa 10 Jahre her, dass ein gewisser Herr Weise in einer Talkshow die Quote von über 50% rechtswidriger Bescheide mit mangelhafter Schulung der Mitarbeiter begründete. Geändert hat sich seither nichts, dafür lässt sich inzwischen nachweisen, dass gerade in Optionskommunen interne Weisungen die Mitarbeiter hie und da zu rechtswidrigen Bescheiden zwingen. Nach wie vor wird nicht anständig geschult, nach wie vor liegt die Quote rechtswidriger Bescheide bei ca. 50%, nach wie vor werden Verträge befristet und die Mitarbeiter, die sich in die Materie eingearbeitet werden, bekommen keine Verlängerung. Erst recht nicht, wenn sie sich weigern aufgrund interner Weisungen rechtswidrig zu Arbeiten um vorgegebene Sanktionsquoten etc. zu erfüllen.

    Macht ja nix, es geht ja nur um einen Verfassungsauftrag. Schließlich hat die Bundesanstalt für Arbeit Millionenüberschüsse und kann, sehr zum Verdruss des Rechnungshofs und der Leistungsberechtigten, die Steuergelder lieber für Blödsinn und die Verwaltung des Unrechts verwenden.

    ” Das wäre dann noch schlimmer.”

    Herr Spirk, darf ich fragen: Schlimmer als was? Als der Vorsatz einem bedürftigen Menschen sein Recht zu verweigern?

    “Das ist geradezu absurd.”

    Absurd ist, dass solche Mitarbeiter nicht mit einem feuchten Fetzen von ihrem Stuhl gescheucht werden sondern weiterhin über das Existenzminimum Bedürftiger entscheiden dürfen. Absurd ist, dass kein Bürger auch nur ahnen kann, wie hoch die Kosten für Verwaltung und die juristischen Folgekosten rechtswidriger Bescheide tatsächlich sind. (Da ließe ich mich sehr gern korrigieren!) Absurd ist, dass weiter an dem Machwerk SGB rumgebastelt wird (zuletzt unter der Federführung der angeblichen Sozialdemokratin Nahles) um die Situation leistungsberechtigter Mitbürger weiter zu verschlechtern, statt diesen ganzen Irrsinn in die Tonne zu treten und mit weit weniger finanziellem und bürokratischem Aufwand die Grundsicherung zu gewährleisten und Arbeitsuchende da zu unterstützen, wo das sinnvoll wäre.

    Naja. So lange mensch nicht selbst betroffen ist… Sind ja nur ca. 10% der Bevölkerung, Tendenz steigend… Hauptsache der Regelsatz wird nicht an die Erfordernisse angepasst. Da stiege ja auch der Mindestlohn. Das wirkte sich ja auf vieles aus, etwa auf die Krankenkassen, die mehr Beiträge generierten, die Steuerfreibeträge stiegen für alle… Das kann man ja nicht wollen… Wo kämen wir da hin?

Kommentare sind deaktiviert

drin