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Verdacht auf Insolvenzverschleppung

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen SiWo-Pleite

Die Insolvenz des früheren Generalunternehmers des „Immobilien Zentrum Regensburg“ beschäftigt nun auch die Ermittlungsbehörden. Ende Mai war die finanzielle Schieflage der SiWo-Bau GmbH bekannt geworden. Mittlerweile wurde die Gesellschaft liquidiert.

Zwölf Jahre lang ein Gespann: die SiwO und die IZ-Gruppe. Foto: pm/SiWo-Bau

Nach der Pleite der SiWo-Bau wird wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt. Auf Nachfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft Regensburg entsprechende Informationen von regensburg-digital. „Dabei gilt es vor allem den Verlauf der Liquidität bzw. den Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des zwischenzeitlich insolventen Unternehmens festzustellen“, so Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller.

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Am 6. August liquidiert

Gegen den langjährige Generalunternehmer des „Immobilien Zentrum Regensburg“ (IZ) wurde zum 1. August das Insolvenzverfahren eröffnet. Bereits fünf Tage später wurde die Gesellschaft liquidiert und existiert nun nicht mehr. Zuvor waren alle Rettungsversuche von Insolvenzverwalter Ivo-Meinert Willrodt gescheitert. „Einige Unternehmer wollen keine neuen Verträge abschließen bzw. die alten Verträge aufgrund der Vorfälle in der Vergangenheit nicht wiederaufnehmen“, so Willrodt damals. „Erhebliche Fehlkalkulationen vor allem bei zwei Bauprojekten und entsprechende Baumängel“ hätten zuvor zur Zahlungsunfähigkeit geführt.

Das “Immobilien Zentrum Regensburg” spannt einen “Rettungsschirm” für betroffene Häuslebauer auf – aber nur für manche.

Seit ihrer Gründung 2012 wurde die SiWo-Bau vom IZ als Partner für „schlüsselfertiges Bauen“ und Garant für pünktliche Bezugsfertigkeit angepriesen. Man firmierte im selben Gebäude und präsentierte sich in gemeinsamen Werbeauftritten. Als die finanzielle Schieflage Ende Mai öffentlich bekannt wurde, war man eilends bemüht, klarzustellen, „dass die SiWo-Bau GmbH (…) keine gesellschaftsrechtliche Verbindungen mit der Immobilien Zentrum Unternehmensgruppe in Regensburg“ habe.

Enge Verflechtungen mit dem IZ

Augenfällig waren aber nicht nur die engen personellen Verflechtungen, die erst kurz vor der endgültigen Pleite gekappt wurden. Nur wenige Monate vorher wechselte die Unternehmensadresse der SiWo-Bau. Zuvor residierte man drei Jahre am Firmensitz der IZ-Gruppe, ein Umstand, der bei Betroffenen – abseits der tatsächlichen vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten durchaus den Eindruck erweckt hatte, bei der SiWo würde es sich um eine Tochter der IZ-Gruppe handeln. Nur acht Tage vor der Pleite schied dann SiWo-Alleingesellschafter Ulrich Berger aus dem IZ-Vorstand aus, dem er immerhin sieben Jahre lang angehört hatte.

“Wohnen in den Obstgärten”: Das von der SiWo-Pleite betroffene Baugebiet des IZ am Brandlberg. Foto: Herbert Stolz

Von der Pleite waren zahlreiche Häuslebauer in Regensburg und Umgebung, aber auch zum Beispiel in Olching bei München betroffen. Und zuletzt zeichnete sich nicht überall eine zufriedenstellende Lösung für alle Bauherren ab, ganz abgesehen von den Handwerkern, die auf einem Großteil ihrer Außenstände für geleistete Arbeit und Material sitzen bleiben werden. Bereits seit Jahren hatte die SiWo-Bau GmbH schon einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Millionenhöhe ausgewiesen, der stetig angestiegen ist. Beim letzten Jahresabschluss, der vorgelegt wurde, waren es Ende 2017 fast 7,5 Millionen Euro.

Ermittlungsende noch nicht absehbar

Nach Informationen unserer Redaktion richten sich die Ermittlungen derzeit insbesondere gegen Franz B., Geschäftsführer von September 2015 bis März 2019. Die Staatsanwaltschaft Regensburg nennt derzeit allerdings keine Namen. Oberstaatsanwalt Pfaller teilt lediglich mit, dass die Ermittlungen „grundsätzlich sehr aufwendig“ seien und „noch längere Zeit in Anspruch nehmen“.

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Kommentare (30)

  • Ludwig Mertz

    |

    Gejammer ohne Ende? Der Käufer Raffzahn hat leider jeden Sinn für Realität verloren.

  • Mr. B

    |

    Bin schon sehr gespannt, wie sich dieser Fall wieder entwickelt. Es ist eben bei uns so, dass man keinerlei Kontrollen mehr unterliegt, wenn man einen gewissen Einfluss erreicht hat.
    Es ist äußerst verwerflich, wenn die ehrbaren Handwerker wieder auf ihren Rechnungen sitzen bleiben, während sich die “vorher verehrten Macher” mit diesem Geld schon wieder in der Sonne tummeln!!!!! oder mit einer anderen Firma, ohne Folgen, weitermachen.
    Ich hatte schon mal geschrieben, dass Regensburg vermutlich -von oben herab- die nördlichste Stadt Italiens sein könnte.
    Bin schon gespannt, welche Herrschaften sich wieder an nichts mehr erinnern können.

  • Meier mit „ei“

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    In Neutraubling Birkenfeld steht ja beim IZ das nächste Projekt an. Hier kann der Interessent sein Geld „loswerden“!

  • Maier mit "ai"

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    Und in Bad Abbach gab es vom IZ eine Vollbremsung für ein Wohnprojekt.

  • Gerechtigkeit gesucht

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    Viel spannender wird es doch eher sein, ob auch die eigentlichen Drahtzieher Ulrich Berger, Thomas Dietlmeier und Sebastian Schumann auch zur Rechenschaft gezogen werden. Die bauen mittlerweile bereits weiter. Sebastian Schumann der Architekt auf diversen siwo Projekten hat nun einfach mit der Verdi Projektgesellschaft eine neue GmbH gegründet. Und damit geht das Spiel wieder von vorne los. Leider gibt es in unserer Gesetzgebung keine Möglichkeit so jemanden zu stoppen.

  • Burgweintinger

    |

    @ Mr.B

    “s ist äußerst verwerflich, wenn die ehrbaren Handwerker wieder auf ihren Rechnungen sitzen bleiben,…”

    Seh ich ganz anders:
    Da muss ich sagen selber Schuld, die Handwerker… Seit mehr als 10 Jahren kommen die Handwerker vor lauter Lachen nicht mehr aus dem Keller und die Gier macht sie arrogant und überheblich. Sie hechten nur noch Großaufträgen hinterher. Für kleine Aufträge im Bereich 1 tsd bis 3 tsd verlangen die meisten 50%-100% Vorkasse mit einer Warte-/Lieferzeit von 2-6 Monate, und wenn man höflich nachfragt, obs nicht schneller geht, schließlich hat man ja schon (an)bezahlt, kriegt man die Antwort, “dann such dir halt einen anderen…”, mal davon abgesehen, dass die Qualität immer miserabler wird…
    Ich habe kein bischen Mitleid mit den Handwerkern, die jetzt hier auf Ihren Kosten sitzen bleiben, sollen mal wieder etwas demütiger werden und sich wieder mehr um das Kleinvieh kümmern…

  • Mr. B.

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    @Burgweintinger
    Ich kann ihren Groll verstehen, wenn sie auf eine Firma hereingefallen sind.

    Ich meinte aber vor allem kleinere Handwerksbetriebe, welche nach meiner Überzeugung noch immer sauber und zuverlässig arbeiten. Jene, welche noch von Meisterhand geführt werden. Hier ist es eher ein Problem, geeigneten Nachwuchs zu finden. Bei den größeren Firmen ist es so, dass hier ja aufgrund unserer C-Parteien im Land und im Bund der Meisterbrief teilweise abgeschafft wurde.
    Und mal ehrlich, welche Eltern wollen seit vielen Jahren noch, dass die Nachkommen in einen Handwerksberuf gehen. Die müssen doch heute alle auf Biegen und Brechen studieren, damit sie es einmal besser haben, egal ob sie dazu befähigt sind oder nicht.

    Und wieso sollen die Handwerksbetriebe ihre Leistungen nicht auch höher veranschlagen, wenn so, wie es aus dem Korruptionsprozess hervorging, eine Baufirma Tretzel mit La Serena in Prüfening, 40 Millionen Reingewinn machte!
    Das erklären sie mir mal.

  • Piedro

    |

    @Burgweintinger
    Wunderschön verallgemeinert! Die sind ja alle gleich – gleich motiviert, gleich situiert, gleich gierig, gleich schlecht. Es fehlt an der nötigen Demut des Unternehmers. Sie wissen das.

    “Ich habe kein bischen Mitleid mit den Handwerkern, die jetzt hier auf Ihren Kosten sitzen bleiben, sollen mal wieder etwas demütiger werden und sich wieder mehr um das Kleinvieh kümmern…”

    Aber ein bischen übel ist schon, wenn einige zusperren müssen, weil sie nicht mehr liquide sind, das Material bezahlt haben, die Arbeiter ihr Geld wollen und dann in die Röhre gucken und arbeitslos werden. Selbst schuld, was sind sie auch Handwerker geworden, statt in einem Geflügelhof für’s Kleinvieh zuständig.

  • Tobias

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    @Burgweintinger:
    Da haben Sie schon recht. Ich habe Kleinstaufträge, etwa für eine Markise, aufgegeben und als ich auf der Webseite von HÖHBA*** im Gewerbepark eine Checkbox anklicken musste, welches Volumen mein Auftrag hätte (~1.000€) kam einfach GAR KEINE Antwort.

    Dasselbe ELEKTRO WEI** für meine Elektrik inkl. Sanierung eines Sicherungskastens von 1970 (- keine Antwort) und angesichts verkalktem Absperrventil kam eine sehr bekannte Firma (STEM***) ebenfalls nicht auf die Idee einen Einzeiler zurückzuschreiben.

    Wer hat es dann gemacht? Kleinstfirmen wie eine bekannte Spenglerei aus Lappersdorf, der Werkhof hat meine Elektrik bearbeitet und die Markise kam vom Vogelstrauß. Abgesehen von der Lappersdorfer Firma, die ich mal bei den Milchwerken arbeiten sehen habe, ist keiner meiner Firmen auf Großbaustellen vertreten. Wörtlich hat der gute Mann von S****ER SIS gesagt, dass man sonst nach dem Boom keine Bestandskunden mehr haben wird. Leider denken so immer weniger.

    Da erwartet man in solchen Gebieten natürlich die fetten Aufträge (Markisen, Plumbing, Elektrik,…) und lässt die Normalos stehen. Geht eben auch mal in die Hose, denn ich bin solvent…

  • Mr. B.

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    @Günther Herzig
    Herr Herzig, sie haben es jetzt so gut erklärt, dass jetzt vermutlich auch der unwissendste Mensch verstanden hat, was gemeint war!
    Danke!
    ps: hier sieht man ja mal wieder, wie wichtig so ein Forum ist!!!!

  • Piedro

    |

    @Günther Herzig
    Bitte machen Sie mich nicht auch noch zum Oberpfälzer. Das ist wirklich zu viel der Ehre. Unternehmer war ich mal, ein Handwerk habe ich mal gelernt, ein Rechtsgelehrter bin ich bestimmt nicht, es gibt nur einen Bereich, in dem ich mich gut auskenne und manchem, der dieses Recht umsetzen soll, das Wasser reichen kann. Ansonsten bin ich ein Bürger, eine Person, mit Meinungen, Ansichten und Informationen, die ich gerne mit anderen Teile. Mir ist nicht klar, warum Sie so gern meine Person thematisieren, aber das ist eher unerwünscht. Kann gut sein, dass meine Erwiderung wieder nicht freigeschaltet wird, aber ich möchte anregen, dass wir unsere Kommunikation möglichst sachlich und un-persönlich gestalten.

    Aber es freut mich, dass wir hier mal einig sind. Auf der Strecke bleiben die Handwerker und die Menschen, deren Häuser nicht fertig gestellt werden, oder die mit Baumängeln leben müssen, die der Bauträger nicht mehr beheben wird. Und natürlich die Mitarbeiter dieser Firma, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Man darf gespannt sein wie das gerichtlich gewertet wird, den Betroffenen wird das jedoch nicht helfen. Da helfen auch keine noch so gefinkelt ausgearbeiten Verträge.

  • highwayfloh

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    @Günther Herzig:

    Zitat:”Und aus Gründen meiner eigenen Sicherheit als Unternehmer werde ich nur Verträge mit meinen AGB anbieten, die es mir erlauben selbst wertgleich eine Fertigstellungs-bürgschaft zu verlangen von denen, die auf ihre Bauhandwerkssicherheit nicht ausdrücklich faktisch verzichten, weil die Sicherheit eben nicht verlangt wird.”

    Haben Sie sich da mit einem nicht vertippt? Ansonsten wird die eigentliche Anforderung doch negiert, nach meinem Rechtsverständnis (und ja, ich kann diverse Rechtstexte,die entsprechend formuliert sind, durchaus lesen und verstehen). Es wäre nett, diesen Satz nochmals näher zu erläutern, vielen Dank.

  • R.G.

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    @Burgweintinger
    Ihre Verärgerung über die Unwilligkeit von Handwerkern, kleine Aufträge zu bedienen, teile ich.
    Von meinem persönlichen Standpunkt wegschauend, erschließt sich mir dann doch recht gut, weshalb ich als Privatkunde uninteressant wurde.
    Schickt man jemanden zu mir, muss das ein wenigstens rudimentär deutsch sprechender Mitarbeiter sein. Die Großkunden dagegen werden vom gleichen Unternehmer, hier im Beispiel dem Herrn XYZ, nicht selbst bedient, er fungiert lediglich als Besteller eines Subunternehmers einige Ländergrenzen weiter, jener gibt die Aufträge in der Regel an mindestens einen weiteren Subunternehmer von noch ferner.

    Eine Realsituation diesen Sommer in Deutschland war, dass der Gärtner für den Auftrag in Bayern aus weit im Süden anfuhr, dort wohnt er aber nur, weil er als im Inland Steuern zahlender Biodeutscher bei den Anboten mit der Konkurrenz aus dem Ausland nicht mehr mithalten konnte, wenn er legal agieren wollte. Er zog also mit Familie fort, um noch hier arbeiten zu können.

    Bei einer Wohnung in einem Nachbarland von Deutschland reparierten als Subunternehmer eines Subunternehmers Spanier- Partien die Dichtungen der Fensterflügel in einem Genossenschaftsbau, die Mechanik brachten Lateinamerikaner spanischer Herkunft auf Vordermann. Angeblich wurden durch die erste Subfirma aus Serbien die beiden anderen Handwerkerunternehmen engagiert.

    Wie das ganz genau läuft, versuchen gelegentlich die Staatsanwaltschaften zu erfahren, wenn ein Unternehmen einer ersten, einheimischen Baugröße (wiederholt?) kracht….(aber sowas kommt wenigstens in Regensburg nicht vor!)

    Zurück zum Unternehmer XYZ, er hatte in Wirklichkeit die ihm für seine Aufträge real zur Verfügung stehende eigene Mitarbeiterzahl zuletzt vor zwanzig Jahren, heute arbeitet man europaweit durchwegs mit “fremdem Menschenmaterial”.
    Selbst in entlegenen Döfern Kroatiens, hart an der einsamen Grenze zu Ungarn, wo früher die besten Handwerker lebten, beklagte man mir gegenüber, man könne mangels geeigneten Mitarbeitern Bauaufträge im eigenen Land nicht mehr bedienen…

    Die EU stellt gleichzeitig problemfern fest, der Akademikeranteil solle drastisch erhöht werden.

    Es wäre Aufgabe der Politik, die Lohnnebenkosten des Handwerker-Unternehmers zu senken, Fixanstellungen bzw. langfristige Mitarbeiterverhältnisse in der EU steuerlich sehr zu belohnen, und die Anzahl der Subunternehmer deutlich zu beschränken.
    Usw…

  • highwayfloh

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    @ll Zur Debatte bezüglich lokaler Handwerker und Auftraggeberschaft / Auftragnehmerschaft:

    Wir sind doch auch mit selbst schuld! Lassen wir uns denn nicht oftmals von der “Geiz ist Geil!”-Mentalität leiten? Ich nehme mich da selbst ebenso nicht aus. Inzwischen habe ich jedoch wieder bewusst umgesteuert und gehe für einiges nicht mehr zu den großen Supermärkten und Diskountern, sondern zum Wochenmarkt und zu einem für mich persönlich empfundenen sehr guten handwerklichem Metzger, ebenso zu einem regionalem Bäcker. Ich habe es nicht bereut, dieszu tun, ganz im Gegenteil, wenn es mein Dienst nicht zulässt, wie diese Woche, bedauere ich es inzwischen, _nicht_ die Gelegenheit zu haben, dies tun zu können. Draufgezahlt habe ich nicht, aber an persönlicher Lebensqualität gewonnen, was Geschmack und Ware anbelangt.

    All dies liegt an uns selbst, ob wir geneigt sind, den lokalen Wirtschaftskreislauf zu stärken, oder uns den überregionalen Kräften selbst ausliefern, welche nur Massenware anbieten, die aus zwar für die jeweiligen Anbieter unter unterschiedlichen Markennamen vertrieben werden, jedoch vom gleichem Hersteller sind.

    Wir haben es doch mittlerweile – beinflusst durch Werbung und einiges andere – verlernt, den regionalen und kleinen Anbietern von Waren und Dienstleistungen zu vertrauen, noch dazu wenn sie regional sind, wenn wir ehrlich sind. Dies ist einfach traurig.

    Ich wünsche uns allen, dass wir (wieder) den Mut finden, uns zuerst auf die örtlichen Anbieter zu konzentrieren und diesen den Rücken durch die Inanspruchnahme Iherer angebotenen Waren und Dienstleistungen stärken, als dass wir weiterhin den internationalen Großkonzernen welche diverse Großmarken betreiben weiterhin auf den Leim gehen.

  • Mr. B.

    |

    @R.G
    Genau so scheint es zu sein, wie sie es geschildert haben. Meiner Meinung nach ist ja auch die EU mit ihren Entscheidungen total vom großen Geld abhängig und handelt ja auch immer wieder danach! Hierzu zählt vor allem die Ausbeutung des 2. oder 3. Subunternehmers durch den Generalunternehmer! Dies wurde ja erst durch die EU forciert. Die Arbeiter müssen bei uns oft unter schwersten Bedingungen arbeiten und hausen dann über Monate in Containern. Wer ist hier wieder Nutznießer, natürlich der Generalunternehmer! In unserem Land (jeden Tag hört man von Menschenrechten und Diskriminierung) ist eben fast! alles erlaubt, wenn es ums große Geld der “Immer Gierigen und Einflussreichen! geht, die nie satt werden!

  • Burgweintinger

    |

    Ich wollte nicht verallgemeinern und sagen alle Handwerker sind so…,

    Ich selbst schätze das Handwerk sehr, komme selbst aus einer Handwerksfamilie (Maurer, Schreiner, Bäcker, Elektriker, Zimmerer), und sicherlich gibt es noch viele ehrbare Handwerker, aber meine persönliche Erfahrung in den letzten 12 Jahren ist grausam.
    – Es gibt keine ordentliche Aufklärung, Erklärung, Beratung mehr
    – In den Angeboten steht so gut wie gar nichts mehr, was dazu führt dass Tür und Tor für Betrug offen steht
    – Sauberkeit, Gründlichkeit, Zuverlässigkeit ist gewichen, dafür haben wir jetzt Schnelligkeit, “Billigkeit”, Pfuschigkeit

    ja Piedro, Sie können jetzt gerne wieder schreien, zwicken, beißen,
    aber das ist nun mal tendentiell meine Erfahrung und daraus leite ich meine Meinung ab:
    Das Handwerk hat an Qualität verloren, es gibt heute mehr Ramsch und Pfusch für mehr Geld! Und dafür mache ich sehr wohl “die Handwerker” selbst verantwortlich, die nur noch auf schnell, schnell, Masse, Masse, schauen und vor lauter Gier alles andere (kleine Aufträge) vergessen, wenn es dann schief geht, dann können sie mit meinem Mitleid nicht rechnen.

    Schönen Sonntag noch!

  • Piedro

    |

    @
    “ja Piedro, Sie können jetzt gerne wieder schreien, zwicken, beißen…”

    Also bitte, was soll der Blödsinn? Ich stimme Ihnen hier zu: “Das Handwerk hat an Qualität verloren, es gibt heute mehr Ramsch und Pfusch für mehr Geld!” Völlig richtig. Und auch handfesten Betrug, bei der Rechnungstellung, bei der Leistung, bei den Insolvenzen. Liegt wohl auch, aber nicht nur, daran, dass die Meisterpflicht abgeschafft wurde. Das ändert nichts daran, dass Ihre letzte Ansage neben der Spur war. Meine Meinung.

  • highwayfloh

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    @Günther Herzig:

    Danke für die weitere Erläuterung und dass Sie klar gestellt haben, dass Ihre Sichtweise sich auf das Verhältnis Bauträger (Auftraggeber) zu Handwerker (Auftragnehmer) bezieht.

    IMHO ist aber das entsprechende Gesetz nicht nur für das Verhältnis von Geschäftleuten untereinander geschaffen worden, sondern ebenso für das Verhältnis von Endkunden (Auftraggeber – z.B. private Häuslebauer die entsprechend beauftragen) und den Dienstleistern (Handwerker etc. als Auftragnehmer). Von daher ist es durchaus legitim, dass man von den Dienstleistern eine entsprechende Absicherung verlangen kann und dies auch tut, ebenso wenn man über einen Bauträger sich ein Objekt “schlüsselfertig” zulegen möchte. Als Endkunde sitzt man sonst ganz schön Dumm da, wenn was schief geht.

    Ich kann aber auch die Handwerker verstehen, die ebenso abgesichert sein wollen, denn der Fall vom IZ zeigt ja gerade, dass die dann letztendlich die Dummen sind, und ebenso pleite gehen können und ihre bisherigen Beschäftigten entlassen müssen. Von daher verstehe ich es nicht wirklich, warum es negativ sein soll, wenn sich die Auftragnehmer (Handwerker) ebenso zu recht entsprechend absichern.

    Das Problem ist doch vielmehr, dass die Gewinnschöpfungskette umgestaltet wurde. Was früher von einem Bauunternehmen als Komplettleistung angeboten wurde, ist inzwischen alles “ausgelagert” worden und hierin liegt der Hase im Pfeffer.

    Leidtragende sind aber letztendlich die privaten Endkunden, die durch die ganzen gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge gar nicht durchschauen können, ausser sie beauftragen einen echten unabhängigen Fachanwalt für Bauvertragsrecht und einen ebensolchen Bauüberwacher. Auf dem Rücken der Endverbraucher wird der Streit um die Kuchenverteilung ausgetragen und das kann es nicht mehr sein. Hier muss dringend bezüglich des Endverbraucherschutzes nachjustiert werden.

  • Martin

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    Vielleicht liegt es aber auch am Auftraggeber der für den Handwerker eine Zumutung ist?

  • XYZ

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    Auftraggeber und General- Unternehmen: SiWo.
    Auftragnehmer und Handwerker: Bürgschaftsforderung zu jeder Zeit.
    Wegen jahrelangem Defizit der SiWo: von den Kreditinstituten der Geldhahn zugedreht.
    Das wars dann. Der arme Handwerker vertraute auf die öffentlich verbreitete Bonität des UN und freute sich über Aufträge – aber konnte er das Spiel trotz zu veröffentlichender Bilanzen, für das Defizit bürgte ja das IZ, wenn ich mich nicht irre, durchschauen?

  • XYZ

    |

    Der BAnz berichtet am 07.03.19 zur SiWO BauGmbH, Jahresabschluss 2017:
    Bilanz: nicht gedeckter Fehlbetrag von 5.095 Mio.
    Anhang C: Eine Überschuldung der Gesellschaft ist nicht gegeben da von den Gläubigern = IZ (?) Rangrücktrittserklärungen im Insolvenzfall vorliegen.
    Frage: wurden diese rechtmässig widerrufen? Welche anderen Gläubiger sind zuerst dran=Bauherrn, ist ja nur ein Rang-Rücktritt? Nächste (Zivil) Prozesse . . .

  • XYZ

    |

    Rangrücktrittserklärung bedeutet doch nur dass der Hauptgläubiger vorläufig auf seine Forderungen verzichtet bis das insolvente UN seine sonstigen Verbindlichkeiten beglichen oder rechtskräftig ausgestritten hat? Kenne allerdings die Verträge zwischen SiWO und Bauherrn nicht. Der Komponist Richard Wagner: trüber Verträge trügende Bande . . .

  • Mr. T.

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    Am einfachsten wäre es, wenn man sich grundsätzlich mit nichts einlässt, wo GmbH dahinter steht – wennes denn so einfach wäre.
    Ich kenne Handwerker, die einfach nicht für Bauträger arbeiten. Da reicht ein Auftrag, um das ganze Handwerksunternehmen in die Insolvenz zu stürzen.

    Manche nutzen diese Haftungsbeschränkung – eigentlich nahezu eine Haftungsfreistellung – fast schon kriminell aus. Undurchsichtige Subunternehmerkaskaden tun ihr übriges, das Risiko auf das schwächste Glied abzuschieben. Wäre echt interessant, wie ein gut im Geschäft stehendes Unternehmen, wie die SiWo-Bau, überhaupt Pleite gehen kann. Zum Glück hilft mir hier Hanlon wieder einmal, bevor ich jemanden einer falschen Verdächtigung unterziehe, indem dass ich zugestehen muss, dass es nicht unbedingt Vorsatz ist, wenn es auch hinreichend durch Dummheit erklärbar ist.

  • Burgweintinger

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    @ Martin

    Wann ist denn der Auftraggeber für den Handwerker eine Zumutung?

  • XYZ

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    648 a BGB alter Fassung (Bauhandwerkerversicherung) wurde durch 650 f. BGB folgende neuer Fassung umfassend reformiert. Es werden nicht mehr nur Häuslebauer erfasst sondern auch künftige Teileigentümer in einer WEG. Das Gesetz schreibt da etwas nebulös von Verbrauchern (650 i) und von Bauträgerverträgen (650 u) durch die der Bauträger zur Errichtung eines Gebäudes und zur Übertragung des (Teil) Eigentums verpflichtet wird. Wurde das hier anders vertraglich geregelt? Nach 650 f n. F., Abs.2 Zi. 1 finden die Abs. 1 bis 5 keine Anwendung wenn der Besteller Verbraucher ist und ein Bauträgervertrag vorliegt – hier der Fall?

  • Politiker-Beobachter

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    Ich habe vom IZ vor 10 Jahre eine ETW gekauft: sehr gute Lage, aber: zweitklassige Bauweise, zweitklassiges Baumaterial, Pfusch auf ganzer Linie. Wenn es länger regnet, gleicht die Tiefgarage einer Seen-Landschaft, Einfahrt der Tiefgarage grenzwertig schmal. Treppenhaus extrem schmal.

    Reklamation beim IZ: warme Worte, das war’s…

  • Julian86

    |

    Ein Hinweis zur Rechtsquelle:
    § 650 f Abs. 6 Ziffer 2 BGB

    Bauhandwerkersicherung, die Auftragnehmer auch von Verbrauchern verlangen kann (einklagbarer Anspruch des Handwerkers u.a.)

    Ein Chamer Kanzei hat bezüglich der von XYZ zurecht angesprochenen Thematik auf Seite 8 (oben) der verlinkten PDF-Datei das Wichtigste mit Gesetzestext und Erläuterungen gut verständlich zusammengefasst.

    http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2019/03-2019_Bauhandwerkersicherung%20nach%20%C2%A7%20650f%20-%20Baurecht.pdf

  • XYZ

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    Julian 86, 11.01:
    Danke, der link ist interessant, und das von einer Kanzlei auf dem oberpfälzer Land!
    Die Frage bleibt aber in concreto ob das IZ keine eigentlichen Bauträger-Verträge abgeschlossen hat sondern nur (abgespaltene) Grundstücksverträge und den Rest der SiWO als Bau-General-UN mit gesonderten Verträgen überlassen hat, die nun pleite ist.
    650 f Abs.6 Satz 1 Ziffer 2 BGB verweist auf 650 u Abs.1: Bauträgervertrag ist ein Vertrag der die Errichtung eines Hauses (auch bei WEG) zum Gegenstand hat und (!) der zugleich [ sic ] die Verpflichtung des UN enthält dem Besteller (oder End- Verbraucher im EG-speach) das (Teil) Eigentum an dem Grundstück zu übertragen.
    Es könnte also die vertragliche Verpflichtung zur Errichtung eines Hauses fehlen? Das IZ insoweit nicht mehr haftbar? Der Handwerker und der Häuslebauer müssen erst mal alles notfalls gerichtlich ausstreiten?

  • highwayfloh

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    @Günther Herzig:

    Danke für Ihre weiteren ausführlichen Erläuterungen, doch zeigt sich bei Ihrer Argumentationskette eindeutig auf, dass Sie offenbar ein “Syndikus” waren oder sind und die Rechtslage eindeutig nur aus Sicht des “armen” Generalunternehmers / Bauträgers rechtlich beurteilen. Was hindert denn einen Generalunternehmer / Bauträger fair und redlich mit seinen Partnern (Handwerkern und Endkunden, also privaten Immobilienkäufern) umzugehen? Wieso setzen Sie indirekt mit Ihrer Argumentationskette voraus, dass letztendlich der private Käufer und Endkunde alles so hinzunehmen und gefälligst zu zahlen hat, ohne zu mullen und zu knullen? Das kann es nämlich auch nicht sein. Nichts für ungut.

  • highwayfloh

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    @Günther Herzig:

    meine Nachfragen an Sie sind nicht böse gemeint oder dahingehend abgestellt, Sie zu diskreditieren. Mir persönlich ist ihre Argumentationskette, welche durchaus ebenso ihre Berechtigung hat, etwas zu sehr “bauträgerfreundlich” ausgefallen. Nicht mehr nicht weniger. Gerne diskutiere ich mit Ihnen über dieses Thema auch privat weiter. Sie müssten mir halt mitteilen wie wir in Kontakt treten können, ausserhalb des Forums, und wann hierfür die Zeit zur Verfügung steht. Also weiterhin nichts für ungut.

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