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Schwarze Jobcenter-Pädagogik statt Hilfe

Aus einem vergleichsweise nichtigen Grund gefährdete das Jobcenter der Stadt Regensburg fünf Monate lang mit einem totalen Leistungsentzug die Gesundheit einer schwerkranken Frau. Am Schluss hatte die Betroffene nicht einmal mehr eine Heizung. Dahinter steckt ein grundsätzliches Problem.

Frau Müller (Name geändert) ist von klein auf viel Schlimmes zugestoßen. Infolge dessen leidet sie neben anderen schweren Erkrankungen an chronischer Depression. Sie ist langzeitarbeitslos, lebt von Sozialleistungen des Jobcenters und ist in der städtischen Notwohnanlage in der Aussiger Straße untergebracht. Ihr Halt ist die Beziehung zu ihrem Kind, das in einem Heim lebt, und das sie aufwachsen sehen möchte.

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Leistungskürzung um 100 Prozent

Alle sechs Monate wurde sie im Auftrag des Jobcenters vom Medizinischen Dienst begutachtet. Die Frage dabei: Ist Frau Müller noch erwerbsfähig? Bisher wurde bei ihr jeweils „nur“ für ein weiteres halbes Jahr Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Aber nur wer länger als ein halbes erwerbsunfähig ist, fällt in die Zuständigkeit des Sozialamts und muss nicht regelmäßig jene Untersuchung über sich ergehen lassen, in der regelmäßig festgestellt wird, dass man nicht erwerbsfähig ist.

Und dann passierte, was laut Jobcenter nicht passieren darf: Depressionsbedingt versäumte Frau Müller zwei Termine, um wieder einmal begutachtet zu werden. Die Folge: Ab dem 1.Juli wurden ihr vom Jobcenter die Sozialleistungen gestrichen – um 100 Prozent. Zunächst eine befristete Sanktion, nach dem neuerlich versäumten Termin dauerhaft. Seitdem überlebte sie vom Betteln. Schließlich wurde ihr der Strom gesperrt. Und weil in den städtischen Notunterkünften nur mit Strom geheizt werden kann, hatte sie ab Mitte November denn auch keine Heizung mehr.

Anwalt eingeschaltet – Sanktionen zurückgenommen 

Nach drei Tagen ohne Heizung, bei nächtlichen Temperaturen Richtung null Grad, schaffte sie es, sich an eine soziale Einrichtung zu wenden, die sie an Otmar Spirk weiter vermittelte. Der Pentlinger Rechtsanwalt erwirkte zunächst, dass der Strom wieder floss. Und er lieh Frau Müller Geld. Die Entziehungsbescheide des Jobcenters hat er als rechtswidrig angefochten. Erfolgreich. Das Jobcenter hob beide Bescheide gänzlich auf und hat die Leistungen für die fünf Monate nachbezahlt.

Tatsächlich war der totale Leistungsentzug Spirk zufolge nämlich „völlig unangemessen“ – so sieht es auch das Landessozialgericht Bayern. „In einem Fall mit dem gleichen Sachverhalt hob es den Entziehungsbescheid eines Jobcenters per Eilverfahren im Juni 2019 auf“, so der Sozialrechtsexperte.

Die Begründung des Gerichts: Die Ermittlungen des Jobcenters zur Erwerbsfähigkeit – der Termin zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst – hätten letztlich der Klärung gedient, „ob die eine oder die andere Behörde zuständig ist“ – Jobcenter oder Sozialamt. „Denn auch bei fehlender Erwerbsfähigkeit hätte der Antragsteller einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen in vergleichbarer Höhe gehabt, wobei in diesem Fall das Sozialamt zuständig wäre.“ Vor diesem Hintergrund hätte es „einer besonderen Begründung bedurft“, um die Leistungen gänzlich zu streichen. Ebenso sei nicht berücksichtigt worden, dass bei einer gänzlichen Entziehung auch der Krankenversicherungsschutz für den schwerkranken Antragsteller gefährdet sei, so das Landessozialgericht Bayern.

Schadenersatz und Abmahnung gefordert

Eine erneute Begutachtung, zu der es Frau Müller schließlich schaffte, ergab nun, dass sie inzwischen dauerhaft erwerbsunfähig ist. Sie fällt zukünftig in die Zuständigkeit des Sozialamts. Ist nun alles gut?

Nein, findet Rechtsanwalt Spirk. „Die Nachzahlung allein reicht nicht als Schadenswiedergutmachung.“ Das Jobcenter solle zusätzlich die Kosten der Stromsperre sowie Schmerzensgeld für die Tage leisten, an denen Frau Müller im eiskalten Zimmer frieren musste. „Zudem halte ich eine Abmahnung gegen die verantwortliche Person im Jobcenter, die den Leistungsentzug angeordnet hat, für erforderlich.“

“Stromsperre bei drohenden Gesundheitsschäden rechtswidrig”

Auch die REWAG habe sich in dem Fall nicht mit Ruhm bekleckert, sagt Spirk. Zwar reagierte der Stromversorger sofort und positiv auf die Forderung, die Sperre aufzuheben. „Allerdings meinte der Sachbearbeiter, er lasse die Sperre nur aufheben, da ich mich bereit erklärt habe, mich um die Stromschulden zu kümmern.“ Den Verweis auf die drohenden Gesundheitsschäden der Frau habe man damit beschieden, dass die REWAG „keine Fürsorgepflicht“ gegenüber der Betroffenen habe.

„Das ist aber falsch“, sagt Spirk. „Gerichte haben schon mehrfach festgestellt, dass eine Stromsperre bei drohenden Gesundheitsschäden rechtswidrig, da ‘unverhältnismäßig’ im Sinne des § 19 Stromgrundsicherungs-Verordnung ist.“ Dass gerade bei der REWAG nicht dementsprechend gehandelt wird, ist umso erstaunlicher, da die Stadt Regensburg Mehrheitsgesellschafterin ist.

“Warum hat niemand bei Frau Müller vorbei geschaut?”

„Psychisch kranke, drogensüchtige oder alkoholabhängige Menschen können nicht so funktionieren, wie das Jobcenter es fordert“, resümiert Spirk diesen Fall. Dass dies trotzdem immer wieder verlangt und „mit schwarzer Pädagogik gearbeitet“ werde, habe dramatische Folgen. „Statt Frau Müller die Leistungen zu streichen und anschließend frieren zu lassen, hätte das Jobcenter auch seinen Außendienst vorbei schicken können, um nachzuschauen, ob alles in Ordnung ist, wenn sie nicht zu Terminen erscheint.“

Am Ende dürften sich auch die Verantwortlichen des Jobcenters freuen, dass Frau Müller nicht im Krankenhaus gelandet hat oder gar gestorben ist, und jemanden gefunden hat, der der Behörde ihr eigenes Fehlverhalten vor Augen geführt hat.

Vor etwas mehr als einem Jahr hatte das Jobcenter eine Kooperationsvereinbarung mit der Psychiatrie am Bezirksklinikum Regensburg verkündet. Das Ziel: Die Sachbearbeiter sollten – 15 Jahre nach der Einführung von Hartz 4 – endlich einen angemessenen Umgang mit psychisch kranken Menschen erlernen. Gefruchtet scheint das bislang nicht zu haben.

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Kommentare (67)

  • joey

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    “Und weil in den städtischen Notunterkünften nur mit Strom geheizt werden kann”

    Sowas ist ja schon seit der ENEV faktisch verboten, zudem ein Verstoß gegen das erneuerbare Energien Wärme Gesetz! Da sollte die Stadt schnellstens ein Bußgeld gegen sich selbst verhängen.

  • Michael Kelp

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    Das sieht man mal wieder wie ach so sozial diese zum Teil fragwürdige Stadt eigentlich ist und auch die Rewag, die ja an Stromfreischaltungen auch gerne verdient, kostet nämlich 100 Euro, falls das noch aktuell ist. Schön das es Menschen wie Herrn Spirk gibt, machen Sie weiter so.

  • erik

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    der Deutsche hat Hartz4, der Franzose nicht. Der Franzose geht zu Millionen auf die Straße und legt den Staat lahm um gegen Sozialabbau zu demonstrieren, der Deutsche sieht SAT1 und RTL und lässt sich wie Affen im Zoo in seinem Elend und Prekariat als schmarotzende Parasiten (wobei ich mich immer frage ob das echt oder gefakt ist mit Schauspielern oder armen Teufeln, denen man ein Paar Euro zusteckt, damit sie zeigen wie schmarotzerhaft der Deutsche sein kann, wenn es keine Sanktionen durch Behörden geben würde) darstellen und filmen, siehe Formate wie Hartz und herzlich, armes Deutschland usw.

  • Jürgen

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    Auch wenn meine Bitte wahrscheinlich nicht gehört wird, würde ich gerne die Meinung des Sachbearbeiters des Jobcenters hören (lesen).
    Ich möchte wissen wie es dazu kam.

  • mia san Hartz4

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    @Jürgen- stell ich mir in etwa so vor:

    mei Wissens, mia homm hoid a Handlungsanweisung – wenn die need kummt, dannad moch i hoid des Fensterl in dem Programm aff und druck dees Knepferl. und dann passd dees.. gääi ?! und dannad kimmd eh scho da Näxde eina.. wenn a kummd. ansunsdn Knepferl..

  • Ex Regensburger

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    Das ist interessant u. dürfte – wenn gemacht – die harten Jobcenter-Sachbearbeiter etwas “milder” stimmen: “„Zudem halte ich eine Abmahnung gegen die verantwortliche Person im Jobcenter, die den Leistungsentzug angeordnet hat, für erforderlich.“
    Und die Schmerzensgeld-Idee unbedingt weiter verfolgen!

    Krass ist auch, dass die REWAG nicht einmal weiss, was da juristisch gespielt wird. Da sieht man mal wieder, wie wenig interessant Arme/Kranke eigentlich für die Manager sind; sonst wäre da schon längt eine diesbez. eindeutige Dienstanweisung auf dem Weg. Insofern OTMAR SPIRK – AUF JEDEN FALL WEITERMACHEN! Nur so scheinen Jobcenter etc. dazu zu lernen…

  • Stefan Aigner

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    @Jürgen

    Ich weiß nicht, was der Sachbearbeiter persönlich sagt, aber die Rechtfertigung des Jobcenters lautet im Kern (sinngemäß zusammengefasst):

    1. Wir haben immer wieder versucht, Frau Müller zu einem Gespräch einzuladen (schriftlich und “Anrufversuche”), um sie von der Notwendigkeit einer Begutachtung zu überzeugen. Das hat aber nicht geklappt. Sie ist nie zu uns gekommen.

    2. Dann ist Frau Müller nicht zu zwei Untersuchungsterminen erschienen, deshalb konnten wir nicht prüfen, ob sie noch Anspruch hat und haben die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung eingestellt.

    3. Nachdem Frau Müller Rechtsanwalt Spirk eingeschaltet und es mit der Untersuchung geklappt hat, ist sie ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen und dann haben wir auch rückwirkend gezahlt.

    Meine persönliche Zusammenfassung dieser Haltung:

    “Wenn Du nicht freiwillig kommst, dann bauen wir eben Druck auf, bis Du parierst. Und guckst Du: Hat ja geklappt.”

    Die von Herrn Spirk gewählte Bezeichnung “schwarze Pädagogik” halte ich für sehr treffend.

  • Julian86

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    Ins Stammbuch des Amtes: Was die Menschenwürde verlangt

    Entscheidung des EuGH, Luxemburg
    “Insoweit verlangt die Achtung der Menschenwürde im Sinne dieses Artikels, dass der Betroffene nicht in eine Situation extremer materieller Not gerät, die es ihm nicht erlaubt, seine elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie etwa eine Unterkunft zu finden, sich zu ernähren, zu kleiden und zu waschen, und die seine physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder ihn in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre.”

    Vgl. Randziffer 46, Rechtssache C‑233/18, URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) vom 12. November 2019
    InfoCuria Rechtsprechung
    https://tinyurl.com/rur95h3

    Für die Juristen hier, Urteilsbesprechung mit Bezug zum BVerfG
    https://verfassungsblog.de/existenzminimum-nach-luxemburger-art/

  • Anna

    |

    „Wenn Du nicht freiwillig kommst, dann bauen wir eben Druck auf, bis Du parierst. Und guckst Du: Hat ja geklappt.“

    @Stefan Aigner: Sollte das Jobcenter also jedem einfach weiter zahlen, egal ob der Leistungsbezieher seinen Pflichten nach kommt oder nicht?
    Es tut mir leid für Frau Müller, wenn ihr “von klein auf viel Schlimmes zugestoßen” ist, aber trotzdem gibt es immer noch Rechte UND Pflichten. Der zweite Punkt wird leider gerne übersehen.

    “Wir haben immer wieder versucht, Frau Müller zu einem Gespräch einzuladen…”, “…Frau Müller nicht zu zwei Untersuchungsterminen erschienen…”. So wie ich das lese hat das Jobcenter mehrfach versucht an Frau Müller heran zu treten – erfolglos. Denke irgendwann muss auch im Jobcenter ein Punkt erreicht sein, an dem eben nicht kunterbunt weiter gezahlt wird.

    “… hätte das Jobcenter auch seinen Außendienst vorbei schicken können, um nachzuschauen, ob alles in Ordnung ist, wenn sie nicht zu Terminen erscheint…” Ist das Ihr Ernst Herr Spirk? Ich denke Sie wissen selbst, dass DAS im realen Leben kaum umsetzbar ist.

    Das Jobcenter handelt nicht immer richtig, das ist korrekt. Aber finde trotzdem, dass nicht nur immer die Schuld beim Amt gesucht werden muss. Rechte UND Pflichten – ich wiederhole mich gerne.
    Ich war lange Zeit selbst vom Jobcenter abhängig und ich hatte nie Probleme. Gab es Unstimmigkeiten konnten diese immer in einem klärendem und freundlichen Gespräch gelöst werden. Aber das Jobcenter zu ignorieren, zu keinen Termin zu erscheinen, etc… das funktioniert eben nicht. Und dann muss das Jobcenter logischerweise auch handeln. Was ist die einzige Möglichkeit? Leistungen sperren. Nur dann meldet sich der Kunde wieder – wie man sieht auch in diesem Fall.
    Wenn Frau Müller nicht mehr in der Lage ist ihr tägliches Geschäft zu erledigen wäre ein Betreuer dringend nötig. Ich hoffe Herr Spirk übernimmt auch diese Aufgabe und ist nicht zu viel damit beschäftig eine “Abmahnung gegen die verantwortliche Person im Jobcenter” einzuklagen.
    Auch dort sitzen nur Menschen…
    In diesem Sinne… eine fröhliche und friedliche Vorweihnachtszeit!

  • Jürgen

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    Danke Stefan.
    Ich hoffe dein letzter Absatz im Artikel zeigt bald Wirkung.
    Ungeschultes Personal auf kranke Menschen los zu lassen halte ich eh für sehr gewagt. Du hast es ja schon geschrieben, dass da wohl alle Beteiligten saumäßigen Dusel gehabt haben dass nicht mehr passiert ist.
    Dass die Untersuchung lediglich der “Zuständigkeitsfindung”, also welche Behörde für Fr. Müller künftig zuständig ist, diente ist für mich der größte Hammer! Ihr Zustand war nicht strittig und die Zuwendung auch nicht. Weshalb dann die Streichung?
    Dafür gibt’s keine Entschuldigung.
    Weiter so Otmar Spirk und weiter so Stefan!
    Das nenn ich Journalismus.
    Danke :-)

  • Richard

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    Der Kommentar von Anna ist beachtenswert. Wenn die Frau es geschafft hat, sich an eine soziale Einrichtung zu wenden und einen Rechtsanwalt zu konsultieren, dann kann auch erwartet werden, dass sie sich beim Jobcenter meldet. Klar ist aber auch, dass eine 100% Kürzung nicht statthaft ist, wie es ja auch kürzlich oberstgerichtlich entschieden wurde.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

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    Im Ernst @ Anna , das Jobcenter schickt seine Aussendienst-Mitarbeiter wegen ganz anderer Fälle los: Meine letzten bekannten waren Aufkreuzen des Aussendienstes nach Auszug eines Eheteils und Antrag auf Alg 2, um in der Wohnung nachzuschauen, ob der Ehepartner wirklich ausgezogen war. Und in einer WG ohne Genehmigung das Zimmer eines jungen Menschen zu betreten , der eine Wohnungserstausstattung beantragt hatte…
    Im Ernst @ Anna, ich bin auch für Rechte und Pflichten, aber angemessen dem, wozu der Pflichtige im Stande ist . Das Thema hier ist Verhältnismässigkeit und was hilft tatsächlich. Was sagen Sie dazu, dass das das Landessozialgericht Ihre Ansicht für rechtswidrig hält ?
    Im Ernst @ Anna, richtig, das Jobcenter hätte beim Gericht anregen können, der Frau eine Betreuung zur Unterstützung zu geben – wenn es denn um Hilfe für die “Kundin” und nicht nur um die Spielregeln des Jobcneters gegangen wäre. Hat es aber nicht.
    Im Ernst @ Anna, was Menschen passieren kann, ist wesentlich größer als Ihr bisheriger Horizont. Engagieren Sie sich sozial, das bildet das Herz. Davon wünsche ich Ihnen mehr !

  • Piedro

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    @Stefan Aigner
    Formal könnte das alles seine Richtigkeit haben. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Zugang der Einladung nachweisbar ist. Der Meldegrund muss zulässig sein, was bei einer Begutachtung der Fall ist. Vor einer Sanktion oder dem Leistungsentzug muss es eine Anhörung geben. Wenn darauf nicht reagiert wird, ist das JC rechtlich auf der sicheren Seite. Zu Punkt 1-3: so läuft das ab. Die Restriktion geht nicht vom JC aus, sondern vom Gesetz. Das nimmt nicht explizit Rücksicht auf solche Krankheitsbilder. Das Ermessen, wie auch die Art der Ermittlung, liegt beim Sachbearbeiter.
    Von dem kann gewünscht werden, so er die “Kundin” überhaupt kennt, dass er sich erkundigt wie schlimm es gerade um sie steht, aber das ist nicht seine Aufgabe. Es wäre auch nicht seine Aufgabe gewesen, es sich derart einfach zu machen.

    “Die von Herrn Spirk gewählte Bezeichnung „schwarze Pädagogik“ halte ich für sehr treffend.”
    Absolut. Etwas anderes – außer nur niederträchtig – kann die Sanktion des Existenzminimums nicht sein.

  • Piedro

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    @Anna
    “…aber trotzdem gibt es immer noch Rechte UND Pflichten. Der zweite Punkt wird leider gerne übersehen.”
    Was oft übersehen wird: es gibt Menschen, die sind einfach krank und können diesen Pflichten deshalb nicht nachkommen. Vermutlich war der Hintergrund dem JC in diesem Fall auch bekannt. Es ist zumindest suboptimal, wenn ein kranker Mensch in so eine Notsituation kommt.

    “Denke irgendwann muss auch im Jobcenter ein Punkt erreicht sein, an dem eben nicht kunterbunt weiter gezahlt wird.”
    Kunterbunt zahlen die gar nix.

    “Ist das Ihr Ernst Herr Spirk? Ich denke Sie wissen selbst, dass DAS im realen Leben kaum umsetzbar ist.”
    Das zeigt, dass sie sich wenig mit der Materie auskennen. Der Außendiest hat die Aufgabe zu ermitteln, wenn Zweifel in Leistungsfragen bestehen und diese nicht durch andere Mittel geklärt werden konnten.

    “Nur dann meldet sich der Kunde wieder – wie man sieht auch in diesem Fall.”
    Oder er meldet sich nicht und verreckt, kommt ja durchaus vor. Oder er meldet sich erst, nachdem er Schaden genommen hat. Ist ja auch schon vorgekommen.

  • Else E.

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    @Anna: Wie fröhlich und friedlich kann denn die Weihnachtszeit sein, wenn nur mit den herrschenden Verhältnissen der Friede geschlossen wird? Gegen die herrschenden Verhältnisse, in denen Schwache noch tiefer gestoßen werden, ist der angetreten, wegen dem wir Weihnachten feiern. Wir erinnern uns… da war doch dieser Jesus, der sich dafür stark gemacht hat, dass jeder Mensch vor Gott Würde und Wert hat, egal welches Geschlecht, ob gesund oder krank, arm oder reich, egal welcher Nation. Weihnachten ist nicht nur das Fest von Friede, Freude, Lebkuchen, sondern die Aufforderung sich den Leidenden und Ausgestoßenen zuzuwenden, weil Jesus es so vorgelebt hat. Davon abgesehen, war diesem Jesus jede weltanschauliche Motivation recht, die Menschen dazu bringt, mit Mitgefühl für Gerechtigkeit einzutreten. Mir auch.

  • Piedro

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    @Richard
    “Klar ist aber auch, dass eine 100% Kürzung nicht statthaft ist, wie es ja auch kürzlich oberstgerichtlich entschieden wurde.”
    Es ist keine Kürzung (Sanktion), sondern eine Leistungseinstellung. Darüber wurde gar nichts entschieden.

  • R.G.

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    @Anna
    “Es tut mir leid für Frau Müller, wenn ihr „von klein auf viel Schlimmes zugestoßen“ ist, aber trotzdem gibt es immer noch Rechte UND Pflichten. Der zweite Punkt wird leider gerne übersehen.”

    Worin besteht die Pflicht eines hoch Fiebernden? Zur gleichen Zeit mit Normaltemperatur zu Terminen zu erscheinen, und wenn er das nicht schafft, Sanktionen?

    Worin besteht die Pflicht eines unter schweren Depressionen leidenden Menschen, der in der Akutphase kaum mehr für sich selbst richtig sorgen, vielleicht nicht mal mehr das Haus verlassen kann? Einfach pünktlich gesundet zu Terminen zu erscheinen?

    Bedürfworten Sie, dass nach nur nach Ihrem gesunden Können gehandelt und geurteilt wird? Spätestens wenn Sie selbst Einschränkungen erleiden, werden Sie es sich anders wünschen
    .
    Was sagt mir Ihr Beitrag? Dass Sie derzeit noch nicht nicht von einer schweren Depressionskrankheit befallen sind. Mehr nicht.
    Schön, dass es Ihnen derzeit gut geht.

    Schwächeren Entgegenkommen in ihrem schweren Schicksal gönnen, das ist Menschlichkeit.

  • agnes

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    Ich muß Anna schon etwas recht geben. Hatte selbst beruflich und privat mit ALG 2 bzw. Hartz IV-Empfängern zu tun. Fakt ist , dass im Jobcenter Verwaltungsangestellte und Verwaltungsbeamte arbeiten und keine Ärzte, Psychologen, Sozialpädagogen, Polizisten usw. Jeder erhält die Leistungen, die ihm zustehen, doch dazu müßen gewiße Voraussetzungen , Bedingungen erfüllt werden: Sachen müßen beigebracht werden, Unterschriften geleistet werden und vieles mehr. Kann ein Betroffener diesen Pflichten – trotz vieler Aufforderungen nicht nachkommen- ist nicht dem Jobcenter die große Schuld zu geben. Die BEschäftigten dort können da nichts machen. Der Staat, die Stadt oder wer auch immer muß für solche Leute Betreuer bestellen, die dann alle notwendigen bürokratischen Schritte für oder mit diesen erledigen . Solche Leute öffnen oft keine Post, gehen nicht ans Telefon , meiden sämtliche Behörden….und müßen dringend unter Betreuung gestellt werden. Ich wiederhole mich: im Jobcenter sitzen und arbeiten nur Verwaltungskräfte und aufgrund des Datenschutzes haben diese keine Möglichkeiten über Krankheiten, Betreuungen, sonstige persönliche Schicksalsschläge etwas in ERfahrung zu bringen oder so etwas weiterzugeben. Es kann und darf auch nicht sein, daß das Jobcenter ohne regelmäßige Vorsprachen der Betroffenen, Vorlage von aktuellen Bescheinigungen usw. bis ins Unendliche Zahlungen vornimmt.

  • Tobias

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    Anna hat schon Recht. Als ich mit hohem Leukozytenwert 3 Infusionen bei den Barmherzigen Brüdern bekommen habe, ist es mir dennoch möglich gewesen, meinen Arbeitgeber später anzurufen. Wir reden doch hier über eine sehr lange Zeitspanne.
    Komisch, wie schnell das Ganze dann geht, wenn die Leistung weg ist.

    Ich kann aber auch das Ganze mal machen: Leistungen beantragen und dann hoffen, dass das Amt nie fandet und/oder die Zahlung einstellt. Warum auch kontrollieren? Wenn jemand was sagt, dann war ich halt “krank” – die letzten 6 Monate. Und ich frage mich, warum ich überhaupt morgends aufstehe bei meinen Sozialabgaben…

  • Stefan Aigner

    |

    @Tobias

    Fünf Monate sind offenkundig nicht „schnell“.

  • Stefan Egeli

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    Ich muss mal für die Leute sprechen, die täglich hart arbeiten und dieses, in der ganzen Welt einzigartiges Sozialgefüge, welches in Deutschland herrscht, finanzieren müssen.
    Es ist schon auffällig, wie Herr RA Spirk immer wieder Sozialbehörden attackiert und die Geschichte ziemlich einseitig darstellt.
    Es wird immer davon gesprochen, wie die bösen Mitarbeiter in den Jobcentern oder Sozialämtern Menschen schikanieren. Wie bereits von einigen Kommentatoren hier richtig angegeben, ist es Aufgabe der Jobcenter zu prüfen, ob jemanden Leistungen zustehen oder nicht. Wenn Menschen Hilfe benötigen, die über finanzielle Hilfe oder Arbeitsvermittlung hinausgeht, sind andere Behörden zuständig, an die man sich wenden kann. Solche Menschen brauchen einen Betreuer. Was erwartet man denn vom Jobcenter? Sorglose Rundumversorgung 24 Stunden die ganze Woche oder wie? Wir Arbeitnehmer müssen das Ganze finanzieren und wir haben das Recht, dass, wenn jemand keinen Antrag auf Fortzahlung einer Leistung stellt, diese Leistungen auch nicht weiterbewilligt werden.
    Wenn ich nicht mehr zur Arbeit erscheine, werde ich entlassen. Wenn ich mich nicht krank melde und einfach nicht zur Arbeit erscheine, werde ich auch entlassen. Genauso ist es, wenn ich in der Arbeit meine Arbeit nicht verrichte, auch dann bin ich den Job los. Die Menschen, die dieses großartige, für alle Menschen offenstehende Sozialsystem finanzieren müssen, haben genau so das Recht, dass mit diesen Geldern sorgsam umgegangen wird.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Stefan Egeli” Jetzt werden zwar wieder alle Gutmenschen über mich herfallen,
    aber ich stimme Ihnen voll zu. Jeder, der Hilfe braucht, soll sie bekommen, aber
    man von jedem verlangen, daß er sich an Regeln hält und so er / sie nicht zu den
    vereinbarten Terminen kommen kann, löst ein Anruf bei der Behörde das Problem.
    Natürlich werden auch auf Behörden Fehler begangen, die öffentlich gemacht wer-
    den müssen, aber es ist fatal, das “Kind mit dem Bade auszuschütten,” indem man
    die Behörden in Bausch und Bogen schlecht redet.

  • Lothgaßler

    |

    Soziale Leistungen können keinem Lohn/Gehalt gleichgesetzt werden, in dem Sinne, dass bei Nichterscheinen die Entlassung droht. Wohin soll entlassen werden? Ja, das geht schon, aber dann wird eine andere Sozialkasse zuständig. Ist eine Arbeitstätigkeit nicht mehr möglich, dann ist das Jobcenter nicht mehr zuständig, aber die Hilfeleistungen zum Überleben müssen vom “Sozialamt” geleistet werden (die jeweiligen Sozialgesetzbücher regeln wer, wann für was und wen zuständig ist).
    Nachdem die Fallbeschreibung über einen Menschen mit amtsbekannten Vorerkrankungen berichtet, muss auch eine Behörde reflektieren, ob der Hilfsbedürftige im Vollbesitz seiner Kräfte ist, oder ob dessen Kompetenzen nicht mehr ausreichen um sich zurecht zu finden.
    Zurück zur Vorgehensweise des Jobcenters: Die innere Logik liegt im Verschieben der Zuständigkeiten. Die Kürzungen könnten dazu führen, dass die betroffene Person tatsächlich dauerhaft arbeitsunfähig wird oder auf Wanderschaft geht, dann ist das hiesige Jobcenter nicht mehr zuständig. Deckel drauf und Fall gelöst.
    Unterm Strich spart sich unsere Gesellschaft und der Steuerzahler damit aber nichts.

  • Ex Regensburger

    |

    Ich arbeite in einer ähnlichen Behörde, von daher kann ich beurteilen, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden sollte.
    Erstens:
    Natürlich muß das Jobcenter prüfen, ob die Leistungszahlung noch notwendig u. korrekt ist. Könnte ja z.B. sein, dass die Frau nach Berlin gezogen ist u. bei einem betuchten Lover wohnt, und das dem Jobcenter nicht gemeldet hat. Also warum dann weiter zahlen?
    Zweitens:
    Leistung einfach einstellen ist auch etwas wenig. Und dem Jobcenter nicht einmal mit einem Anruf mitteilen was Sache ist, ist auch etwas wenig.
    Wie Otmar Spirk richtig ausführt, gibt es einen Aussendienst, der vor Ort schaut, was Sache ist. Das ist offenbar nicht gemacht worden. Fazit: Beide Seiten haben sich nicht gerade superkorrekt verhalten. So “einfach” ist die Beurteilung der Sachlage.

  • Rechtsanwalt Otmar Spirk

    |

    @ Egili, stehen Sie eigentlich auf dem Boden des Rechtsstaates, oder nicht ? Warum ignorieren Sie dann, dass ich die Sozialbehörden nicht pauschal ,attackiere’, sondern wegen rechtswidriger Entscheidungen kritisiere, und mich dabei auf Gerichtsentscheidungen berufen kann ? Warum setzen Sie sich null mit diesen Gerichtsentscheidungen, hier des Landessozialgerichts , auseinander ? Warum Fantasieren Sie hier von nicht gestellten Anträgen, obwohl der Sachverhalt der Entzug bewilligter Leistungen ist ? Und ersparen Sie mir das mit der ,harten Arbeit ‘ , Das tue ich auch , und zusätzlich teils umsonst. Und gleichwohl bewahre ich mir den menschlichen Blick. Bringen Sie Farbe in Ihre schwarz-weiss-Welt , sie ist nämlich bunter als Ihr Amtshorizont gaubt.

  • Stefan Egeli

    |

    @Spirk
    Mit meinem Beitrag wollte auch mal eine Lanze für die Mitarbeiter in den Regensburger Sozialbehörden brechen, die täglich dafür sorgen, dass so vielen Menschen geholfen wird. Denn darüber, in wie vielen Fällen Hilfe problemlos bewilligt und bezahlt wird, wird nämlich leider nirgends berichtet. Denn ein Sozialsystem funktioniert nicht ohne persönliches Engagement, das sehr viele, sicher nicht alle, aber doch sehr viele Mitarbeiter in diesen Behörden tagtäglich erbringen.

  • Rechtsanwalt Otmar Spirk

    |

    @ Egili, Ihr Anliegen ehrt Sie. Da meine frühere Frau auch in einem Amt entsprechend tätig war, ist mir durchaus bewusst, dass ein Teil der Mitarbeiterinnen dort engagiert arbeitet. Ein anderer Teil, wie hier, gefährdet Menschen, die Hilfe brauchen. Das ist nicht akzeptabel, und das prangere ch öffentlich an, damit es weniger wird.

  • Bertl

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    Es ist schon eigenartig, wie wir Deutschen reagieren: Cum-Ex war bekannt und konnte Jahre laufen, niemand hat sich groß darüber aufgeregt. Dabei wurden Milliarden unrechtmäßig vom Staat kassiert.
    Um aber in der niedersten Stufe der Gesellschaft, den HartzV-Bedürftigen, zu verhindern, dass auch nur Wenige das System mißbrauchen, schert man alle über einen Kamm und sanktioniert auch die ärmsten Hilfsbedürftigen.
    Ich meine, wir müßten es uns sowohl finanziell als auch moralisch leisten können, wenn ein paar schwarze Schafe darunter sind – ja und? Die gibt es in allen Bereichen. Die wirklich Hilfsbeürftigen dürfen darunter nicht leiden.

  • Lothgaßler

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    Die Meldung des Tages passt schon fast wie die Faust aufs Auge zur Reihe von RA Spirk: Hier die strenge Bedürftigkeitsprüfung mit Sanktionierung und entstehenden Notlagen, dort die Spendierhosen für Leute mit ausreichend Mittel und Luxusproblemchen. Unsere Bundesregierung ersetzt ohne Not den nicht durch Versicherungen gedeckten Schaden (knapp 180 Millionen Euro) bei den Thomas-Cook-Kunden (https://www.sueddeutsche.de/leben/tourismus-287-millionen-euro-schaeden-aus-thomas-cook-pleite-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191211-99-92338). Hier wird also ohne Bedürftigkeitsprüfung viel Steuergeld für Luxus (eine Urlaubsreise gehört nach wie vor dazu) ausgegeben, für Leute die keine finanziellen Hilfen brauchen. Ein amoralischer Exzess!

  • Julian86

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    Das Hartz IV-System dient(e) u.a. der Schaffung eines Niedriglohnsektors mit allen heute sichtbar werdenden Folgen für die Rente. Sowie der Verbreitung von Angst innerhalb der Gesellschaft. Wie soll das mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes in Einklang stehen?

    Eine Politik aber, die es für nötig erachtet, mit Angst zu arbeiten, diskreditiert sich selbst.

    Dass all dies seit 2005 vor allem auf die SPD einschlug, erklärt sich damit, dass das Soziale schlechthin der Kern, das Selbstverständnis der SPD WAR. Daher ihr Niedergang, der Verlust von 10 Millionen Wähler_innen. So gesehen hat sich die SPD selbst “entleibt”, hat Hand an sich gelegt, den Freitod gesucht.

    Das wirkmächtige Fehlen der SPD in ihrem Kernbereich war ein “Konjunkturprogramm” für die AfD. Wenn die ehrwürdige SPD unter der neuen Führung nicht zeitnah die Kurve “krieg t”, es nicht schafft, den Frontverlauf zwischen den neoliberalen Beharrungskräften der Fraktion und dem Aufbruch “in die neue Zeit” der Parteiführung (mit tätiger Unterstützung der Parteimitglieder bis hinunter in die Unterbezirke) aufzulösen, dann ist folgendes Szenario nicht fernliegend:

    Die Union koaliert mit der AfD, das Land würde total nach rechts rücken mit allen Konsequenzen für die freiheitliche, soziale und demokratische Grundordnung. Wer kann das wollen?

    Zur Arbeit des Rechtsanwalts Spirk:

    Bei Bedürftigkeit muss der Staat handeln. “Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor-und Fürsorge auch für jene, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind.“ (Siehe das Urteil des BVerfG vom 5.11.2019 (1 BvL 7/16), Rn 120)

    Im Gesetz steht, dass jeder Hartz IV-Empfänger einen „persönlichen Ansprechpartner“ haben soll. ( Vgl. § 14 Sozialgesetzbuch II). Das macht Sinn, denn: Menschen in Not brauchen Vertrauen, um sich zu öffnen und an ihrer Situation etwas ändern zu wollen. Ein engmaschiger persönlicher Kontakt hätte diese hier beschriebene Misere gewiss verhindert.

    Ein Angst hervorrufendes System, das den Bürger vom Schreibtisch herab als “Kunden” be- und ggf. misshandelt, ist selbst krank und gehört abgeschafft. An diesem Punkt liegt eine Sollbruchstelle der GroKo.

  • Mr. B.

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    Zu Bertl
    11. Dezember 2019 um 14:03| #
    -klasse Beitrag von Ihnen über unsere kaputte Gesellschaft in allen Bereichen!

    Bei den Cum-Cum und Cum-EX-Geschäften ging es ja auch bei vielen Milliarden, die dem Staat durch Beihilfe entzogen wurden, nur um ein paar relativ wenige Personen mit vermutlich hohem “gesellschaftlichen Stellenwert”! Es wurden bisher nur beteiligte Unternehmen, aber keine Namen genannt! Warum wohl??
    Und soweit bisher bekannt, waren diese Vorgänge der Regierung auch bekannt. Nur man fand es nicht für notwendig, schnell einen Riegel vorzuschieben!
    Gut für das “Oligarchentum”, schlecht für die sog. Demokratie!!!
    (Hoffentlich belehrt mich Hr. Herzig jetzt nicht wieder!)

  • Rega

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    Ich hoffe, man schickt die Frau jetzt in Frührente. Hoffentlich hat sie Rentenansprüche erworben.

  • Piedro

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    @Mr. B.
    Es ist schon richtig, dass Namen erst genannt werden, wenn es zur Verhandlung kommt. Alles andere wäre unzulässig.

    @Julian86
    Schön zusammengefasst, aber auf einige Aspekte möchte ich noch verweisen.
    Die Desolidarierung der Gesellschaft hat auch gut funktioniert. Dabei ist es nur eine Frage der Zeit, bis noch weit mehr Menschen von Transferleistungen abhängig werden, angefangen mit den zahlreichen Excel-Helden der Arbeit, die durch kI ersetzt werden. Jetzt rühmen sie sich noch der harten Arbeit, der sich andere vermeintlich entziehen, dann bricht die Realität über sie herein.
    Die Kosten für dieses Restriktionssystem sind so immens, dass sie gar nicht umfänglich zu erfahren sind. Es ist bekannt, dass horrende Beträge aus dem Vermittlungsbudget regelmäßig in die Verwaltung umgeschichtet werden (auch in Regensburg), schon da wird die Kostentransparenz unscharf. Es ist bekannt, dass horrende Summen für Maßnahmen verschwendet werden, die alles andere als zielführend sind (siehe Kritik des Bundesrechnungshofes). Es ist bekannt, dass der Aufwand der Sozialgerichte – trotz sinkender Arbeitslosenzahlen – die Überlastungsgrenze überschritten hat. Die Kosten dafür werden in keiner Statistik erfasst, aber ca. 50% aller Fälle werden im Sinne des Klägers entschieden. Nicht erfasst sind Vergleiche und Zugeständnisse der Beklagten ohne Urteil.
    Die Begründung für diesen finanziellen Irrsinn: Arbeitsverweigerer (nach Angaben verschiedener “Verantwortlicher” in BA und Ministerien zwischen 2 und 5% der Leistungsberechtigten) und Betrüger (die durch das Restriktionssystem gar nicht erfasst werden, sondern durch automatischen Datenabgleich und ähnliche Sicherungsmechanismen).
    Zuletzt: kaum einem Arbeitnehmer ist bewusst, dass ein höherer Regelsatz und andere, verünftigere Regelungen sich unmittelbar auf ihren Steuerfreibetrag auswirken würden. Bei Hartz aber gefaket und ähnlichen Formaten wird das ja auch nicht transportiert.

  • Julian86

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    Piedro, haben Sie Lust, Ihren letzten Absatz etwas mit Leben und konkreteren Fakten zu füllen? Vieleicht mit einem Beispiel? Danke.

  • Piedro

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    @Julian86
    Gern.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland)

    Recht anschaulich:
    https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTExYjYxOGE3LWVmYWQtNDQ2NC05YmY5LTg1ZGUzMDA4MDFkMA/

    Bei monatlich 155 Euro mehr Hartz IV würde der Steuerfreibetrag um 1.860 Euro steigen – der Staat würde nach Schätzung von “Monitor” jährlich rund 15 Milliarden Euro verlieren.

    Darum wurden den Leistungsberechtigten Posten wie Schnittblumen gestrichen, deshalb bleibt die “verdeckte Armut” unberücksichtigt, deshalb wurde die Referenzgruppe geändert und Erwerbslose praktisch unter das ehemalige Sozialhilfeniveau gedrückt. Funktioniert ja auch: die arbeitenden schauen verächtlich auch die erwerbslosen und sonstig bedürftigen Mitbürger, keiner interessiert sich für diese Rechentricks, obwohl die auch ins eigene Fleisch schneiden. Desolidarisierung und Desinformation als Koalitionskonzept. Eine Erfolgsgeschichte – bis jetzt.

  • Stefan Egeli

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    @Piedro

    Nein, Piedro, die arbeitende Bevölkerung schaut nicht verächtlich auf die Erwerbslosen.
    Aber langsam kommen wir uns verarscht vor, weil wir mit immer höheren Abgaben belastet werden. Gleichzeitig ist man in der Regierung schon wieder am überlegen, ob man das Renteneintrittsalter nicht noch weiter nach oben schrauben kann um dieses System am Leben zu erhalten.
    Wie lange sich der Staat dieses m.E. zu großzügige Sozialsystem noch leisten kann, ist fraglich. Es verlassen nachweislich immer mehr Leistungsträger dieses Land. Ich habe selbst als Witwer (meine Frau starb vor zwei Jahren an Krebs) zwei Kinder im Alter von 9 und 11 Jahren zu ernähren und bekomme als Nettolohn nicht sehr viel mehr als ein H4-Empfänger. Ich gehe aber trotzdem in die Arbeit, weil ich mir so meine Zukunft sichern kann obwohl ich selbst immer wieder in schwere Depressionen falle. Ich rapple mich immer wieder auf und gehe in die Arbeit. Manche sagen, ich wäre ganz schön doof, weil ich nicht einfach den Job schmeisse und H4 beantrage. Das will ich nicht, denn ich kann-muss arbeiten. Trotzdem schreit man in diesem Land nach immer höheren Sozialleistungen. Ich bin bestimmt kein böser Mensch oder Neider , aber man sollte in Deutschland schon mal die Kirche im Dorf lassen und dann nicht immer herumschreien, wie ungerecht hier arbeitslose Menschen behandelt werden.
    Man fragt sich, wo denn all die Gelder, welche dem arbeitenden Volk von Ihren Löhnen abgezogen werden, hingehen. Für die Pflege und für die Alten doch wohl kaum, oder?
    Denn es ist kaum Geld für die Pflege oder Rente da.
    Gleichzeitig gibt es sehr viele Leute, die seit über 10 Jahren nicht mehr arbeiten und H4 beziehen.
    Sicher sind manche tatsächlich nicht vermittelbar. Aber ich kann mir nicht vorstellen, das dies auf alle zutrifft.

  • Ludwig Wagner

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    Ich habe mir den Artikel nun dreimal durchgelesen. Leider verstehe ich noch immer nicht, warum das Jobcenter schuld daran sein soll, dass Frau Müller kein Geld bekam. Sie hätte doch nur dort vorsprechen müssen. Sie konnte doch betteln und dann bei diesem Anwalt vorsprechen. Warum konnte sie nicht beim Jobcenter vorsprechen. Sie lag doch nicht hilflos in der Wohnung. Bei allem Verständnis für die Probleme dieser Frau, aber der Weg zum Anwalt kann doch wohl kaum weniger schwer gewesen sein, als ins Amt zu gehen.

  • Mathilde Vietze

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    Kommentar gelöscht. Ihre verallgemeinernden Unterstellungen haben mit dem Artikel nichts zu tun.

  • Julian86

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    Herr Wagner, bitte lesen Sie doch zur Ausgangslage meine letzten drei Absätze (oben, 11. Dezember 2019 um 17:49).

    Dem persönlichen Ansprechpartner von Frau Müller lag gewiss eine Akte über deren persönlichen/schwierigen Verhältnisse vor.

    Frage: Wäre es nicht Aufgabe dieses Sachwalters gewesen, in persönlichen Kontakt mit Frau Müller zu treten, auch einen Hausbesuch zu absolvieren, Vertrauen zu begründen, zu vertiefen, um den Anforderungen der Rechtsprechung zu genügen? Um tätige Hilfe zu leisten? Sich persönlich zu kümmern? Das ist die gesetzliche Aufgabe.

    Ich verlinke für Sie einen längeren Aufsatz von Michael Kanert. Er ist Sozialrichter und beschreibt die ganze Misere.
    “Hartz IV: Im Dschungel der Kompetenzen”
    https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2019/dezember/hartz-iv-im-dschungel-der-Kompetenzen

    Daraus wird deutlich, dass das gesamte Hartz-IV System in die Tonne gehört. Mit ihrer auf dem Parteitag beschlossenen Sozialstaatsreform ist die SPD auf dem richtigen Weg. Die Union wird sich sperren. Daher braucht man die SPD mehr denn je. Siehe dazu
    einen Gastbeitrag von Delara Burkhardt in der ZEIT, worin sie die Bedeutung des Sozialen (gerade auch in der Klimadebatte) hervorhebt. Sehr aufschlussreich.
    https://www.zeit.de/kultur/2019-12/sozialdemokratie-spd-klimaschutz-delara-burkhardt-Gegenrede

    SPD
    Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit
    Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit

    Unser Sozialstaat muss Partner der Menschen sein. Darum hat die SPD auf ihrem Parteitag einstimmig beschlossen, Hartz IV zu überwinden und ein Bürgergeld einzuführen. Solidarität, Zusammenhalt, Menschlichkeit – das sind die Grundsätze für unseren Sozialstaat der Zukunft. Mehr Chancen, mehr Sicherheit und mehr Gerechtigkeit mit einem Sozialstaat als Partner. Das steht für uns im Mittelpunkt.

    Und Andrea Nahles, auf deren Vorarbeit die Reform beruht
    “Für eine große Sozialstaatsreform – und was nach Hartz IV kommen muss”
    https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/nahles-sozialstaat-reform/19/11/2018/

  • Ludwig Wagner

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    @Julian86
    Es ist ja schön, daß Sie hier für Ihre Partei werben. Doch mal Hand aufs Herz:Diese Partei wird zu Recht in der Bedeutungslosigkeit verschwinden. Das, was die SPD an Sozialleistungen fordert, allem voran das utopische Bürgergeld oder die Grundrente sind nicht finanzierbar. Reines Wahlkampfgetöse.

  • Bertl

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    @Stefan Egeli, haben Sie schon mal überlegt, dass der Grund Ihrer Einkommenssituation sowohl die ungerechte steuerliche Einstufung als Alleinerziehender als auch der sog. Mittelstandsbauch in der Progression? Hier sollten Sie ansetzen und nicht bei den Hartz4-Bezügen.
    Was die Mehrzahl der Arbeitenden so unzufrieden macht, sind die hohen Abzüge. Der sog. Mittelstandsbauch in der Steuerprogression sollte längst abgebaut werden.
    Aber mit dem Verweis auf Hartz4-Bezieher können unsere Politiker von notwendigen Reformen leicht ablenken und den sog. Futterneid hervorrufen.
    Es wird Ihnen nichts nützen, wenn weniger Menschen Hartz4 beziehen. Davon wird Ihr Einkommen nicht höher. Sie bekommen erst mehr von Ihrem Lohn z.B. durch eine längst fällige Steuerreform. Mit dieser sollten auch Alleinerziehende nicht als Single im Steuerrecht behandelt werden, sie leisten nämlich für ihre Kinder das, was sonst zwei Elternteile stemmen ganz alleine.

  • Regensburgerin

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    @ Stefan Egeli
    Dann stellen Sie sich nur für paar Minuten vor: Sie haben Stress, Arbeit verloren, Depressionen sind stärker geworden, die Kinder in Pubertät und irgendein überengagierter Mitarbeiter des Jobcenters streicht Ihnen komplett die Liestungen! 100% ! Sie warten einen oder zwei Tage, Ihnen gehts noch schlechter und da….Sie müssen irgendwie ins Amt.. aber Sie schaffen es nicht!

    Das verursacht übringes dem Steuerzahler noch mehr Kosten, wenn Frau Müller im BKH oder auf Intensivstation landet.
    Das ist was in diesem Artikel kritisiert wird, statt zu helfen, versucht das Jobcenter eine schwerkranke Frau zu belehren und mit dem “Hungern” erziehen! So nach dem Motto: Wenn du fressen willst – wirst schon kommen! Es wurde ihr Leben ins Kauf genommen, ohne Heizung, ohne Strom, ohne Geld fürs Essen.
    Der/die Sachbearbeiter/in konnte erst um 30% kürzen, Betreuung anregen, Außendienst schicken.
    Vielleicht sogar die Polizei informieren? dass eine schwerkranke Person, die im einen Obdachlosenheim lebt, nicht zu Terminen mehr erscheint und nicht mehr erreichbar ist… warum nicht?!
    P.S. Der Artikel ist schlimm genug, aber die Kommentare dazu haben kein Mitleid mit einer schwerkranken Frau. Das ist wirklich traurig.

  • Rega

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    Auf einen kranken Gaul, der am Boden liegt, besinnungslos einzudreschen, um diesen wieder hochzubringen, damit er weiter ackert, hat keinen Sinn. Aber das tun Jobcenter-Mitarbeiter wohl. Der Arbeitsmarkt ist leergefegt. Mir kommt es so vor, als ob jetzt noch das „letzte Aufgebot“ mobilisiert werden muss. Ich wurde letztes Jahr in eine Fortbildung gesteckt. Konnte mir diese nicht selbst aussuchen. Man hat da 7 Frauen „zusammengekratzt“, damit wohl der Kurs überhaupt stattfinden konnte. Der elende, depperte Schmarrn hieß: „Geprüfte Verwaltungsmanagerin“. Von diesen 7 Frauen hatten 3 eine Krankengeschichte. Eine Frau Anfang 50 hatte vorher schon mit Herzbeschwerden zu kämpfen, eine hat nicht mal das anschließende Praktikum geschafft, weil sie währenddessen noch mit Anfang 30 ! an der Bandscheibe operiert wurde. Ich bin fast 50 und habe ebenfalls eine „Bandscheibenkarriere“. Die Schulsekretärinnen haben sich noch da drüber lustig gemacht, dass wohl „vor Weihnachten eh alle platt sind“. Ich kann mir vorstellen, dass das durchaus repräsentativ ist und umgerechnet genauso viele Hartz4-ler ebenso krank sind.

  • Julian86

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    Danke für ihr konkretes Beispiel, Piedro – mit den aufgezeigten Folgen, würde der H4-Satz um 155 EUR erhöht.

    In seinem aktuellen Armutsbericht fordert der PARITÄTISCHE aber u.a. gerade die

    “sofortige Erhöhung der Regelsätze von derzeit 424 auf 582 Euro und Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Neubestimmung des Existenzminimums – insbesondere für Kinder; …. ”

    und, ähnlich der SPD, der Dinge mehr, um den Sozialstaat zu erneuern. Sehr aufschlussreich mehr unter
    http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/armutsbericht/

  • Piedro

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    @Stefan Egeli
    “Nein, Piedro, die arbeitende Bevölkerung schaut nicht verächtlich auf die Erwerbslosen.
    Aber langsam kommen wir uns verarscht vor, weil wir mit immer höheren Abgaben belastet werden. Gleichzeitig ist man in der Regierung schon wieder am überlegen, ob man das Renteneintrittsalter nicht noch weiter nach oben schrauben kann um dieses System am Leben zu erhalten.”
    Doch, die Verachtung ist oft spürbar, auch hier. Sogar für kranke Menschen fehlt ein Mindestmaß an Verständnis, wenn sie nicht “funktionieren” – man selbst funktioniert ja schließlich auch.

    Das Steueraufkommen hat nichts, gar nichts mit den Transferleistungen zu tun. Und dass sich der Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer aus der Höhe der Sozialleistung, also des Betrages, der für die Existenz aufgebracht werden muss, setze ich als bekannt voraus. Ebenso, dass sich bei einem einvernehmlich auskömmlichen Regelsatz ein Steuerfreibetrag von 2.800 € ergäbe. Ihr Abgabenproblem wäre also auch gleich gelöst, wenn die Regierung auf ihre Rechentricks verzichtete. Durch die ist die soziale Absicherung unter das Sozialhilfeniveau vor der Hartz-Reform gesunken. Das wirkt sich nicht nur auf Erwerbsunfähige und Erwerbslose aus, sondern auch auf Millionen Kinder, auf Rentner und Erwerbstätige, ebenso den Handel und die verbrauchsorientierte Binnenwirtschaft.

    “Wie lange sich der Staat dieses m.E. zu großzügige Sozialsystem noch leisten kann, ist fraglich.”
    Sehen Sie, haben wir den Knackpunkt. Wieso ist denn unser Sozialsystem I.E. “zu großzügig”? Die Verfassung schreibt die Existenzsicherung für ein menschenwürdiges Leben vor – für jeden. Ist das “zu großzügig”, vor allem, wenn Sie erfahren haben, dass diese Bedarfsdeckung mit allen gegebenen Möglichkeiten klein gerechnet wird und schon lange nicht mehr auskömmlich ist? ZB für Kinder, wo ja gerade über Abhilfe gestritten wird? Das soll sich unser Staat nicht mehr leisten können? Zu großzügig?

    “…bekomme als Nettolohn nicht sehr viel mehr als ein H4-Empfänger. Ich gehe aber trotzdem in die Arbeit, weil ich mir so meine Zukunft sichern…”
    Ich verstehe Sie gut, mir geht es ja auch nicht viel anders. Wir haben unterm Strich zu wenig, es reicht halt so gerade, und dafür… Wir hackeln, mallochen, knechten, aber ob wir so unsere Zukunft sichern können, wird sich noch zeigen. Es braucht nicht viel, dass eine Familie erst mal ihre Rücklagen aufzehren muss, um großzügig vom Staat unterstützt zu werden. Wohl dem, der seinen Antrag nicht von jetzt auf gleich stellen muss – die Bearbeitung darf drei Monate dauern, oft verschwinden Unterlagen, auch wenn die nachweislich eingereicht wurden, oft verlangt die Behörde widerrechtliche Nachweise, etwa eine vom Vermieter unterschriebene Mieterbescheinigung, was gleich aus drei Gründen rechtswidrig ist. Noch keine Gehaltsabrechnung erhalten? Pech gehabt. Und so weiter. Ein Verwaltungsaufwand, der sich über jedes bisher bekannte, bürokratische Maß hinaus entwickelt hat – und längst das vorgesehehene Budget regelmäßig sprengt. Eine Rechtslage, die eigens dafür geschaffen wurde und seitdem anhaltend vom Verfassungsgericht korrigiert wurde, längst noch nicht abschließend. Kein anderes Gesetz wurde so andauernd erweitert, geändert, angereichert. Derweil setzte die Arbeitsagentur schlappe 60 Millionen für ein untaugliches IT-System in den Sand, das nie in Betrieb ging. Der Rechnungshof rügt alljährlich sinnlose Ausgaben, kann man Jahr für Jahr nachlesen. Er rügt sinnlosen, planlosen Umgang mit den “Kunden”. Dazu eine Gerichtsbarkeit, die es erst seit der Hartz-Reform gibt. Seit Jahren völlig überlastet. Wären, wie zuvor, die Verwaltungsgerichte zuständig, ginge in D-Land kaum noch was weiter. Je nach Region wäre der Verfahrensbeginn nach einem Jahr schon recht bald. Was meinen Sie, was das alles kostet? Personal und Infrasturktur, Pensions- und Rentenansprüche, dazu die Anwaltskosten, die Verfahrenskosten, die Kosten des Klägers? Ich weiß es auch nicht. Keiner weiß das. Das ist nicht in Erfahrung zu bringen.

    “…und dann nicht immer herumschreien, wie ungerecht hier arbeitslose Menschen behandelt werden.”
    Und wenn es so ist? Ruhig bleiben, kein Thema, der nächste bitte? Und ungerecht ist ja nur ein Aspekt. Das schweineteure Restriktionssystem ein weiterer. Und abseits des Geschreis gibt es jede Informationen, über Kritik, über Kosten, über den dokumentierten Wahnsinn im Rechtsbereich des SGB, der irgendwann Rechtsgeschichte sein wird. Historiker finden dann vielleicht raus, was diese “Reform” gekostet hat, finanziell und gesellschaftlich. Dass dieses Sozialsystem alles ist, aber nicht “zu großzügig”, lässt sich heute belegen. Wer das Existenzminimum bei Bedürftigkeit für zu großzügig hält stellt sich Abseits unserer Grundordnung. Der sollte wenigstens nicht monieren, dass andere entsprechende Themen ansprechen und diskutieren.

    “Sicher sind manche tatsächlich nicht vermittelbar. Aber ich kann mir nicht vorstellen, das dies auf alle zutrifft.”
    Das hat jetzt noch gefehlt. Glauben Sie an Vollbeschäftigung? Jeder findet was, wenn er nur sucht? Er muss nur vermittelbar sein? Na dann… Hoffentlich werden Sie weiterhin nur indirekt ein Leidtragender dieses Systems sein. Andernfalls könnten sie recht bald verstehen wo der Hase im Pfeffer liegt, wenn solche Themen angesprochen werden.

  • Piedro

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    @Rega
    Es ging ja gar nicht um die Vermittlung. Die “Kundin” wurde als erwerbsunfähig begutachtet, und nach dem SGB ist sie das so lange, bis sie sich selbst für erwerbsfähig erklärt oder ein Gutachten dies ergibt. Es ging darum, dass die Erwerbsunfähigkeit einmal mehr festgestellt werden sollte, damit sich die Zuständigkeit der Grundsicherungsbehörde ändert. Von SGB2 ins SGB12, Sozialamt statt Jobcenter.

    Und hier ist der rechtliche Knackpunkt: die Leistung darf erst eingestellt werden, wenn die andere Behörde ihre bewilligt. Ob das Meldeversäumnis hier etwas ändert dürfte schwer zu beantworten sein, wenn das JC das anders sieht, muss ein Richter das entscheiden.

    “Ich kann mir vorstellen, dass das durchaus repräsentativ ist…”
    Die Versehrtenquote wohl nicht, aber zielführende, auf den “Kunden” ausgerichtete Förderung hat das JC eher selten im Portfolio. Ich wette mit Ihnen, dass die Zuweisungen zu diesen Maßnahmen rechtswidrig waren. Der Gesetzgeber stellt da Anforderungen an das Kundenmanagement, aber der weiß ja auch nichts von internen Weisungen zu Quoten, von im Packerl erworbenen Maßnahmen des günstigsten Anbieters, deren Plätze natürlich besetzt werden müssen. Ihre Schilderung hört sich allerdings eher nach einem besonderen Programm an: schaun wir mal wer durch kommt.

    Ich habe schon mit Maßnahmenanbietern telefoniert, die eine Zuweisung selbst als unzulässig kritisierten, weil die eigenen AGB verletzt wurden. Ich komme besser nicht ins plaudern, aber ich rate jedem, Zuweisungen und Bescheide prüfen zu lassen. Online gibt es da einige Angebote. Manche sind mit Vorsicht zu genießen, aber das merkt man recht bald.

  • Piedro

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    @Julian86
    Das ist in etwa der Betrag, den die Merkel-CDU erst mit der FDP, dann mit der SPD durch geänderte Berechnungsgrundlage eingespart hat. Es deckt sich mit den Minimalforderungen der paritätischen Verbände. Er bildet die Preissteigerung in den Bereichen Wohnen und Energie nicht ausreichend da, teils, weil die Bedarfe dazu in kommunaler Souveränität ermittelt werden. Aber wenn es darum geht, den Verfassungsauftrag der Menschenwürde tatsächlich umzusetzen ist dieser Betrag ein konsequenter Schritt dahin1

    1.800 Steuerfreibetrag tut dem Finanzministerium allerdings richtig weh, da ist das Hartz-System günstiger. Die Parolen greifen: Arbeit muss sich wieder lohnen! Von wann war das doch gleich? Wer nicht der nicht… Aus jeder Partei tönt es beizeiten entsprechend, sogar bei den Linken gab es Entgleisungen. So lange Richter auf Probe den Rechtsstaat wuppen (ein Interessantes Thema!), der öffentliche Fokus an den potentiellen Möglichkeiten gesellschaftlicher Gestaltung vorbei gelenkt werden kann, und genug Protagonisten für die scriptet Reality der “Harzer” Schlange stehen, ist jede vorgebrachte Änderung Ablenkung von Ursachen.

    Über die SPD müssen wir da echt nicht sprechen, die sind bis auf weiteres disqualifiziert. Wenn Frau Nahles perspektivisch wird, verweise ich auf “Rechtsvereinfachung” von 2016. Schaut man sich, was von Verbänden und Gewerkschaften eingebracht wurde stellt man fest: nichts davon wurde thematisiert. Alle Vorschläge, jede Kritik blieben bis zuletzt unbeachtet. Ebenso die nachfolgende, interne Kritik in der Arbeitsagentur und in Jobcentern. Unter anderem hat Frau Nahles verabschiedet, dass Überprüfunganträge nur noch ein Jahr rückwirkend gestellt werden können. Zuvor hat Frau von der Leyen den Überprüfungszeitraum auf zwei Jahre begrenzt. Zuvor war das wie im Verwaltungsrecht. Das SGB ist Sonderrecht für Bedürftige. Frau Nahles hat dazu beigetragen, das noch zu verschärfen.

  • Julian86

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    Hartz-IV Reformen

    Ein PRO und CONTRA aus volkswirtchaftlicher Sicht sowie Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die den EuGH als Kronzeugen benennt; aktuelle rechtliche Hinweise für H4-Empfänger.

    Der (Volkswirtschafts)Professor aus Regensburg
    Prof. Enzo Weber gibt dem SPIEGEL ein Interview:
    “Wieso Hartz ein Segen war – und jetzt die Zukunft gefährdet”
    https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-reformen-erst-segen-heute-fluch-oekonom-enzo-weber-im-interview-a-1300144.html

    Kritik an den Interview-Aussagen von Prof. Flassbeck, der u.a. der Fragen nachgeht:
    “Was wäre ohne die „Reformen“ passiert?
    und schlussfolgert:
    “Will man den zentrifugalen Kräften in Europa begegnen, muss Deutschland mit einer Rücknahme seiner Reformen und einer Normalisierung der Lohnentwicklung vorangehen.”
    http://www.flassbeck-economics.com/hartz-iv-und-die-matching-effizienz-oder-wozu-dient-die-volkswirtschaftslehre/

    Zum Urteil des BVerfG
    “Gekürzte Menschenwürde” von Georg Rammer
    “Die Kürzung des Existenzminimums ist ein Unding”
    http://www.ossietzky.net/23-2019&textfile=4963

    Stellungnahme von Tacheles e.V. zur Entscheidung des EuGH, Rs Haqbin (C-233/18), v. 12. November 2019

    “Der EuGH stellt mit dem Urteil klar, dass das menschenwürdige Existenzminimum nicht verhandelbar ist und unter keinen Umständen sanktioniert und mithin eingeschränkt oder entzogen werden darf und die BVerfG-Entscheidung zu Sanktionen eben nicht EU-konform seien. Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft und ohne, auch nur zeitweilige, Unterbrechung einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten.”
    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2588/

    Tacheles e.V.:
    [Derzeitige] Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen
    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2577/

    Bemerkung:
    Ich weiß, das ist keine leichte Kost. Aber Ausgangspunkt ist stets:
    “Erkenne die Lage, … ” (Gottfried Benn)

    Ein Blick in die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass auch dessen Arbeit nicht ohne Fehlentscheidungen auskam.

    Siehe nur zum “Schandurteil von Karlsruhe” (DIE ZEIT)
    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=10.05.1957&Aktenzeichen=1%20BvR%20550%2F52

  • Mathilde Vietze

    |

    In diesem Fall gibt’s viele Ungereimtheiten und – es wird von manchen so hingedreht,
    daß nur das “böse” Jobcenter an allem schuld sei. Wenn jemand krank ist, hat er / sie
    das Recht auf ärztliche Behandlung, nur muß er / sie zum Arzt gehen und nicht alles
    einfach schleifen lassen. Im vorliegenden Fall kommt einem schon der Gedanke, daß
    die “Frau Müller” gar nicht willens war, etwas zu ändern, denn sonst hätte sie bei
    Jobcenter angerufen und mitgeteilt, daß sie wegen Krankheit nicht kommen kann.
    Dann wäre nämlich der medizinische Dienst zu ihr in die Wohnung gekommen und
    alles hätte seinen geordneten Verlauf genommen.
    Dieser Fall ist sehr geeignet dafür, daß böswillige Zeitgenossen überall herum-
    posaunen, daß “alle Leistungsbezieher nur Schmarotzer sind” und dazu darf
    es auf keinen Fall kommen.

  • Bertl

    |

    Soweit in dem Artikel steht, leidet die Betroffene an Depressionen.
    Wenn hier manche Forumsteilnehmer meinen, “Frau Müller” hätte ja anrufen können und mitteilen, dass sie wegen Krankheit nicht kommen kann, urteilt ohne medizinische Kenntnisse darüber, wie sich eine Depression bei Betroffenen auswirkt. Ich gehe bei dem Krankheitsbild einfach mal davon aus, dass sie dazu nicht in der Lage war.
    Fatal an der Bugdetierung der Jobcenter ist m.M. nach, dass ein Gesamtbugdet zugeteilt wird, aus dem sowohl die Verwaltungskosten (also auch die Mitarbeiter des Jobcenters) als auch die Empfänger der Leistungen aus dem Gesamttopf bezahlt werden.
    D.h. je mehr die Verwaltung kosten verursacht, desto weniger bleibt für die bedürftigen Empfänger übrig.
    D.h. jede Entscheidung eines Mitarbeiters über Leistungen schmälert den für die Verwaltung verfügbaren Betrag.
    Oder liege ich da falsch? Ich lass mich gern belehren.

  • Rechtsanwalt Otmar Spirk

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    @ Bertl, das ist so nicht richtig. Verschoben wurde und wird in grossem Ausmaß das Geld aus dem Budget für ,Eingliederung in Arbeit’ in den Topf für die Verwaltungskosten. Übrig bleibt von der Jobcenter- WerbeParole ,Fördern und fordern ‘ daher oft nur das Fordern.

  • R.G.

    |

    @Mathilde Vietze
    Sonst finde ich es gelegentlich witzig, wenn sie sich durch laut vorgetragene Unwisssenheit oder Unwillen zum Mitgefühl überlegen zeigen wollen.

    Ihre leichtfertige Falschbeurteilung einer schweren Depression, einer zu allen damit einhergehenden Erschwernissen oft noch lebensgefährlichen Erkrankung, werde ich nicht unerwidert lassen.

    Es geht darum, das dem Jobcenter für die Verwaltung zugemessene Geld sinnvoll zu nützen. Nicht bekanntlich Schwerkranke in der Akutphase zwingen zu wollen, sie sollten sich eben mal kurz wie ein gesünderer Mensch aufführen können.

    Nicht länger als das Ausfüllen des für dieses Krankheitsbild unpassenden Formulars dauert es, das Richtige zu tun.

  • highwayfloh

    |

    @ll zum Nachdenken:

    Depression — Gefühler, die an Selbstzerfleischung grenzen:

    Alleine – in Not
    ja, ich brauche Hilfe, doch wer gibt sie mir ehrlich?
    Ohne mich abzustempeln und mich zu verurteilen und vorzuverurteilen?
    Niemand! Nicht mal mehr die eigene Familie!

    Wohnung, Telefon, Strom, Heizung, Nachbarn, alles (noch) da, doch wie lange noch?
    Wie lange ist die Kraft noch vorhanden, dies aufrecht zu erhalten, sie geht aus, immer mehr!

    Im Haus werden die Rollos runter gelassen, sobald man den Mitbewohnern begegnet, kann man erkennen, dass sie sich geändert haben und hinter dem eigenem Rücken das tuscheln beginnen.

    Sobald der Postbote kommt oder das Telefon klinget – Angst! Was kommt jetzt? Eine neue Bedrohung? Es fehlt die Kraft, das alltägliche was sonst nur ein paar Minuten dauerte innerhalb einer Woche zu schaffen.

    Flucht und Trost: “Unsichtbar” zu sein und zu werden, auch wenn man es nicht will und auf Rettung hofft, doch die Kraft reicht nicht mehr. Es wäre schön, mit einem schönen Traum einschlafen zu dürfen und daraus nie wieder erwachen zu müssen, endlich wieder geborgen und im Warmen zu sein.

    Leben, ja, aber um jeden Preis? Immer nur kämpfen müssen? Dafür ist die Kraft nicht mehr da, auch wenn es für andere “Kleinigigkeiten” und “Selbstverständlichkeiten sind!

  • Bertl

    |

    Rechtsanwalt Otmar Spirk, danke für die Richtigstellung.
    Aber auch die kommunizierenden Röhren der Budgets “Eingliederung in Arbeit” und “Verwaltungskosten” haben in meinen Augen fatale Auswirkungen und können dadurch nicht den Sinn erfüllen.

  • Piedro

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    @highwayfloh
    Das haben Sie sehr schön ausgedrückt. Wer dafür keinerlei Verständnis aufbringt, versteht eigentlich die Aufgabe des Sozialstaates nicht. Die Bedürftigkeit ist amtlich, die Zuständigkeit soll geklärt werden, da darf die Versorgung nicht vom Funktionieren eines kranken Menschen abhängig gemacht werden.
    Der Gesetzgeber hat wohl nicht damit gerechnet, dass eine Sozialbehörde den Grundsicherungsanspruch völlig negiert,weil sich die Zuständigkeit sich aus Krankheitsgründen nicht an eine andere Behörde delegieren lässt.
    Sollte das JC hier nicht einlenken, wird das SG zügig den weiteren Leistungsbezug sicher stellen. Und was die Begutachtung angeht: es ist eine Sache für sich, wie ein Gutachten für psychische Erkrankung durch die Agentur für Arbeit in Regensburg abgehandelt wird. Die “Kundin” braucht nicht nur Zuspruch, damit sie diesen Termin absolvieren kann, sie sollte sich auch begleiten lassen. Niemand sollte ganz allein sein, wenn ihm alles verweigert wird. Schon gar nicht, wenn Angstpatienten ohne Erklärung die Haare verkleistert werden, um irgendwas zu messen, was in ihrem Kopf geschieht. Um die Erwerbsfähigkeit fest zu stellen. Sowas wünscht sich keiner ein zweites Mal.
    Tatsächlich werden in Regensburg sogar Gutachten erstellt, ohne auf aktuelle Befunde der behandelnden Ärzte zurück zu greifen. Die werden, trotz Schweigepflichtentbindung, nicht eingeholt. Die “Kunden” werden einem Verfahren ausgeliefert, das nicht nur unangenehm und intransparent ist, sie werden danach noch fort geschickt, ohne sich die Haare waschen zu können.
    Ich für meinen Teil kann gut verstehen, dass Menschen Angst davor haben, wie man mit ihnen verfährt. Dass sie sich vor möglichen Absichten fürchten, wenn die sich auch noch als heimtückisch erweisen, offenbar nur darauf ausgerichtet, einen nicht mehr sein dürfen zu lassen. Der Wahn ist eine Sache, aber hier handelt eine Sozialbehörde gegen besseres Wissen, mit einer Rückendeckung, die ihr nur ein Gericht nehmen kann, wenn es denn so sein soll. Einmal mehr halt. Auf die Menschen kommt es eh nicht wirklich an. Die sollen arbeiten, wenn die Hirnströme entsprechend sind, oder sie sollen sehen wo sie bleiben, wenn sie gar nichts mehr auf die Kette bringen.
    Es gab eine Zeit, da wäre es in jedem Sozialamt ein Skandal gewesen, wenn ein Sachbearbeiter so entscheidet. In der Gegenwart müssen Juristen helfen, die Behörde in ihre Schranken zu weisen, und das ist nicht ungewöhnlich. Es braucht Gerichte, damit kranken Menschen nicht das Existenzminimum aberkannt wird, einschließlich ihrer Krankenversicherung, und wer es nicht bis in das Büro eines Rechtspflegers schafft, oder einen Anwalt anzurufen, der bleibt über. So soll das sein. So ist das, aber keiner sollte dabei allein sein.

  • Piedro

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    @Bertl
    “… und können dadurch nicht den Sinn erfüllen.”
    Oh doch. Die Ausgaben für das Vermittlungsbudget werden wieder erhöht, in etwa der Höhe, die das Verwaltungsbudget brauchen wird, das wächst nämlich, trotz abnehmender “Arbeitslosen”zahlen. Die auch ihren Sinn erfüllen, weil sie unter den Merkelregierungen ähnlich heruntergerechnet – und medial kommuniziert werden, wie die Regelsatzberechnung den Minimalanforderung von Verfassungsbericht und statistischer Rechtfertigung regelmäßig hinterher hinken.
    Da macht es schon Sinn zu verschleiern, was dieser Irrsinn tatsächlich kostet. Auch in den Kommunen. Es wird Jahr für Jahr bekannt gegeben, in welchem Ausmaß sich das Verwaltungsbudget in die Förderungsgelder hinein frisst, aber für ein hinreichend Pauschalmaßnahmen beim günstigsten Anbieter geht sich’s trotzdem noch aus. Und das sollen die dann auch, weil Arbeit und so, Essen und so… Es ist wirklich gruselig absurd. Die das so wollen, die sehen darin einen Sinn.

  • Mathilde Vietze

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    Werter “R.G.” Stefan Aigner, den ich sehr schätze, wünscht keine “Zwiegespräche” auf
    RD und daran möchte ich mich auch halten. Ihr Kommentar freilich stellt den Sach-
    verhalt so dar, als ob ich eine unbedarfte Person wäre. Ich habe mit keinem Wort die
    Schwere der Krankheit von “Frau Müller” kleingeredet außerdem weiß ich aus eigener Erfahrung, wie sich Depressionen anfühlen.
    Es ist keine Beleidigung für “Frau Müller,” wenn man feststellt, daß sie – trotz alledem –
    betteln gehen und den Anwalt aufsuchen konnte, was weit zeitraubender ist, als
    einen Anruf beim Amt zu tun.
    Damit, so bitte ich Sie, stellen wir unser “Zwiegespräch” ein; ich wünsche Ihnen
    alles Gute!

  • highwayfloh

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    @Pedro, danke für Ihr Lob!

    Was ich damit ausdrücken wollte ist, dass niemand vergessen sollte, dass das Schicksal unverhofft zuschlagen kann und man sich auf einmal selbst in einer solchen Situation befindet – ohne einen Ausweg daraus zu erkennen – und von dieser regelrecht zermalmt wird.

    Ferner finde ich es ein absolutes Armutszeugnis unserer heutigen Wertegesellschaft, wenn wir, diese Betroffenen ver- und aburteilen und über sie die Nase rümpfen, anstatt zu erkennen, dass es sich eine moderne Gesellschaft menschlich gar nicht leisten darf und schon gar nicht leisten kann, dass andere Menschen durch das gesellschaftliche und soziale Raster fallen und fallen gelassen werden.

  • highwayfloh

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    @Piedro: wollte Ihren Nicknamen nicht verunglimpfen, ab und zu passiert auch mal ein Tippfehler, ich bitte um Verzeihung.

  • highwayfloh

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    Und noch ein Nachtrag zu RA Spirk:

    Wir dürfen und können froh sein, dass noch so engagierte RAs wie Ihn gibt, denen ehrlich um die – insbesondere soziale – Gerechtigkeit – geht, und NICHT nach dem Motto handeln: “Mein Geld krieg ich so oder so – egal wie es ausgeht”.

    Sehr oft wird dies RA Spirk – meiner Meinung nach zu Unrecht vorgeworfen. Nein, dies soll ausdrücklich keine Werbung für Ihn sein, aber ich hatte mit RA Spirk auch in einem Fall zu Tun (Rechtsberatung + Einwendung gegen einen Amtsbescheid) und er hat sich engagiert und von vorne herein fair und klar gesagt, wie das Prozedere abläuft, und wie es rechtlich aussieht.
    Aus eigener Erfahrung kann ich daher sagen: Herr Spirk ist ein allem in allem redlicher Vertreter seines Berufsstandes und zieht seine Klienten NICHT über den Tisch!

    @Herr Spirk: ein ganz ehrliches “Danke” an dieser Stelle an Sie und höchsten Respekt meinerseits, dass Sie sich so engagieren, wie Sie es tun. Mögen Sie uns allen noch lange erhalten bleiben! Danke!

  • Markus Frowein

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    @ Mathilde Vietze (17. Dezember 2019 um 18:16)
    “… als einen Anruf beim Amt zu tun.”

    Stellen Sie sich nur einmal ganz kurz vor, wie es ist, wenn Sie während eines
    Telefonats mit einer Behörde in Ihrer Ehre gekränkt, genötigt oder gedemütigt
    werden, hätten Sie da nicht auch keine Lust, ein weiteres Mal dort anzurufen?

    Ich will zwar dem Sachbearbeiter nichts unterstellen, weiß aber aus Erfahrung,
    dass man zu mindestens 90 % beim Jobcenter von oben herab behandelt wird.
    Zudem hat er die Macht, Ihnen alle 6 Monate so richtig auf den Geist zu gehen.

    Es gibt Momente, in denen ich mir wünsche, dass so manch einer zumindest
    einmal eine Weile von seinem bequemen Sofa auf die Straße gefegt wird, um
    hautnah mitzuerleben, wie es einer nicht unerheblichen Zahl von Leuten geht.
    Ich hab’ schon mal ein paar Jahre “auf der Straße” verbracht, was ich hier an
    dieser Stelle gerne weiterempfehlen kann als Hilfmittel gegen zu viel Richten.

  • Giesinger

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    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie sachlich.

  • Mathidle Vietze

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    Werter Markus Frowein, “Frau Müller” ist nicht verpflichtet, sich bei einem Anruf beim
    Amt Grobheiten anzuhören, Wenn sie mitgeteilt hat, daß Sie krank ist und dann evtl.
    dumm angeredet wird, dann soll sie doch einfach auflegen. Und dannkann ihr keiner
    mehr etwas anhaben, denn sie hat ja das getan, was das Amt von ihr verlangt.

  • Markus Frowein

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    @ Mathilde Vietze (18. Dezember 2019 um 17:14)

    Wenn ich depressiv bin, habe ich überhaupt keine Lust, bei Behörden anzurufen
    und ich glaube, manchen geht es viel zu gut, als dass sie das verstehen könnten.

  • Mathilde Vietze

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    ….. und wie schon Stefan Aigner ganz richtig erwähnte “manche wollen etwas
    b e w u ß t falsch verstehen. Und jetzt bitte k e i n e “Zwiegespräche” mehr.

  • Thik

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    @Piedro 10. Dezember 2019 um 20:06
    “Es ist keine Kürzung (Sanktion), sondern eine Leistungseinstellung. Darüber wurde gar nichts entschieden.”

    Ausschlaggebend ist aber nicht der Anlass der Entscheidung, sondern die Rechtsgedanken in dieser. Um diese anzuwenden gibt es die Figur des erst-recht-Schlusses (a fortiori). Wenn durch Sanktion keine 100% Minderung erfolgen darf, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für die Sanktion unzweifelhaft vorliegen, dann darf erst recht keine 100%ige Leistungseinstellung erfolgen, wenn nur unklar ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

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drin