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Tennessee Eisenberg: Verfassungsbeschwerde!

Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Wie die Süddeutsche Zeitung heute meldet (Update: Mittlerweile steht der Artikel für die Mittwochsausgabe online), hat die Familie von Tennessee Eisenberg am Montag Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Eisenberg war am 30. April 2009 bei einem Polizeieinsatz mit zwölf Kugeln erschossen worden. Er hatte zuvor seinen Mitbewohner mit einem Messer bedroht und war auf die eintreffenden Polizeibeamten mit dem Messer zugegangen. Im Eingangsbereich des Hauses kam es schließlich zu den tödlichen Schüssen. Die Familie von Eisenberg hatte stets erhebliche Zweifel an der Notwehr-Theorie der Staatsanwaltschaft Regensburg geäußert und unter anderem ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Nürnberg den Klageerzwingungsantrag der Familie abgelehnt. Der Regensburger Strafverteidiger Dr. Jan Bockemühl, der die Familie zusammen mit zwei Kollegen vertritt, wollte heute noch keine Stellungnahme abgeben. Am Mittwoch werde es dazu eine Presseerklärung geben. Tennessee Eisenberg wäre heute 26 Jahre alt geworden.

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Kommentare (32)

  • Alexander Gruber

    |

    Verfassungsbeschwerde? Wegen was? Es war Notwehr!!! Selbst wenn es ein Notwehrexzess nach § 33 StGB war, waren es astenische Affekte. Nach Walter steht den Hoheitsträgern sogar § 34 StGB zu. Ich verstehe nicht was die Familie will.

  • Will Kür

    |

    Na klar, Herr Gruber, es ist einer Notlage zwingend nötig, einem Menschen auch noch ein paar Extraschüsse in den Rücken zu verpassen.

  • @Alexander trollGruber

    |

    Ja aber sicher doch!
    Schüsse in den Rücken nach §34 StGB rechtfertigen – was ist denn da gegenüber den Polizisten für eine Gefahr gewesen? Die Ehrverletzung, vom Studenten mit dem Messer nicht mal einen ordentlichen Stich oder Schnitt zugefügt bekommen zu haben?
    Die Einsatzkräfte werden noch Jahre traumatisiert sein, das ein einzelner Messerträger das halbe Dutzend schießfreudiger Cowboys nicht adäquat zum Bluten brachte, wie es in richtigen Actionfilmen immer passiert.

    Heute mit mitleidigem Sarkasmus:
    der Trollfütterer

  • Alexander Gruber

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    Wer sagt, dass es Extraschüsse waren? Vielleicht haben gerade diese Schüsse den Wahnsinnigen gestoppt.

  • nati0n

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    Herr Gruber,

    sagen Sie mal, Sie verstehen nicht was die Familie will?
    Sie MÜSSEN Mitglied der CDU sein…

    Unfassbar….

  • Unterdosis

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    Notwehr? Bei 7 Kugeln im Rücken war das wohl eher Selbstmord.

  • nati0n

    |

    Herr Grube,

    Wahnsinnig? Schließen Sie von sich auf andere?
    Es ist echt übel wie Sie hier über Tote lästern… abartig….

    .oO(der CDU Verdacht erhärtet sich)

  • Alexander Gruber

    |

    Ich muss Sie enttäuschen. Ich bin SPD-Mitglied. Aber auch wenn ich Sozialdemokrat bin, bin ich stolz auf unsere bayerische Polizei, die auch hier wieder gute Arbeit geleistet hat.

  • Bert

    |

    @Alexander Gruber

    Unter “guter Arbeit” verstehe ich etwas anderes, selbst wenn man zu der Ansicht kommt, dass es Notwehr gewesen ist.

  • nati0n

    |

    Herr gruber,

    sie können das also beurteilen? Sie waren vor Ort?

    Schüsse in den Rücken sind Notwehr? Na herzlichen Glückwunsch…

  • Dragan Alder

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    Ach Leude.Ignoriert doch den Dummschwätzer. Der zieht euch auf sein Niveau runter und schlägt euch dort mit seiner Erfahrung…

  • gifthaferl

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    Nach Walter steht den Hoheitsträgern sogar § 34 StGB zu.
    Alexander Gruber

    Sie verwechseln das nicht etwa mit §35 STVO, da sind Sie sicher?

    “Hoheitsträgern” steht in einem solchem Fall nämlich seit 1949 wie allen anderen erst was zu, wenn ihnen ein Gericht per Urteil was zugestanden hat.

    Asthenische Affekte bei der Polizei, also Erschlaffung des Körpers durch Angst, Furcht und Schrecken?
    Da schießt man dann wild um sich, weil grad noch der Zeigefinger funktioniert?
    Und auf solche “super Polizeiarbeit” sind sind auch noch stolz?

    Man kann sich nur wundern!

  • OxKing

    |

    ” Ich verstehe nicht was die Familie will.”

    Im Zweifelsfall Gerechtigkeit und die Wahrheit erfahren würde ich mal denken….
    Kann man sich wirklich so weit von der Menschlichkeit entfernen dass man das nicht versteht?
    Ich meine was würden Sie denn machen wenn Ihr Sohn mit 12 Kugeln niedergestreckt wurde,
    und dann auch noch von hinten. Da wären sie immer noch stolz auf die gute Polizeiarbeit?
    So viel kognitive Dissonanz kann doch wohl nur bei Politikern herrschen…

    Und @nation, du solltest doch wissen das die SPD nicht zwangsläufig
    besser als die CDU sein muss, oder? Da gibt es doch mittlerweile genau so
    radikal verblendete Realitätsausblender wie bei den angeblichen Christdemokraten.

  • Verpackung

    |

    Zum dritten Satz vom AlexanderGruber fällt mir sofort folgendes und äusserst passendes Zitat ein:
    “Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind” von Terry Pratchett.

    So wäre es gute Arbeit wäre gewesen, wenn die Polizei den armen offenbar psychisch Kranken mit möglichst wenigen Schüssen auf die Beine als Ultima Ratio ausser Gefecht gesetzt und nicht komplett durchsiebt hätte. Schliesslich werden die Polizisten auch dafür ausgebildet so umsichtig zu handeln.

  • rob

    |

    Ich frag mich immer warum es gerade am “in den ruecken schiessen” haengt. Steht denn fest, wie die personen aufgestellt waren? Vielleicht waren ja die, die ihm in den ruecken geschossen haben, nicht die, die mutmasslich angegriffen wurden, also dann eher nothilfe als notwehr. Und die anzahl der schuesse finde ich auch nicht per se unmoeglich, denn man kann ja nicht 1x schiessen, und dann warten ob er schon umfaellt, und dann in ruhe noch mal schiessen und noch mal warten oder erst mal schauen ob nicht einer der kollegen als naechstes schiessen will etc… das leben ist auch kein ego-shooter, bei dem ich vorher weiss, dass gegner X genau Y treffer braucht um gestoppt zu werden.
    Also, weiss man genug ueber den hergang, um das auszuschliessen?
    Davon abgesehen kommt auch mir die geschichte komisch vor – ein grund mehr, die sache zu hinterfragen,
    finde ich. Unlogische argumente oder vielmehr sprueche helfen da auch nicht weiter sondern machen
    nur unglaubwuerdig.
    Die familie, fuer die es mir so oder so leid tut, kann ich jedenfalls gut verstehen, dass sie sich ein
    in ihren augen neutraleres gutachten wuenscht und eine klaerung der angelegenheit so gut es geht.

  • Thomas Pfeiffer

    |

    Lieber Herr Gruber,

    ob es Notwehr war oder nicht, entscheiden nicht Sie, sondern ein Gericht.
    Ein Klageerzwingungsverfahren der Familie wurde abgelehnt, dagegen wird nun Widerspruch eingelegt.
    Das ist für einen Rechtsstaat der richtige Weg.

    Und erst hier wird sich zeigen, ob die beteiligten Beamten Fehler begangen haben oder nicht.

    (P.S.: Diese Spitze will ich mir nicht verkneifen: Überlegen Sie sich, in die CSU einzutreten, da sind Sie vielleicht besser aufgehoben als in der SPD)

  • Alexander Gruber

    |

    Soweit ich informiert bin waren die ersten Schüsse weder tödlich noch haben sie dazu geführt, dass Eisenberg das Messer fallen ließ. Wahrscheinlich wird die Familie auch vor dem EGMR klagen nachdem sie vor dem BVerfG gescheitert ist.

  • Thomas Pfeiffer

    |

    @Herr Gruber
    „Soweit Sie wissen” ist doch völlig irrelevant, auch wenn Sie das jetzt nicht hören wollen.
    Die Sache muss von einem Gericht geklärt werden, dass ergebnisoffen verhandelt und die Wahrheit herausfindet und sachlich bewertet, nicht politisch, wie Sie.

  • Alexander Gruber

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    Aber der Sachverhalt wurde vor mehreren Gerichten schon erörtert. Es geht jetzt nur noch um die juristische Bewertung.

  • Thomas Pfeiffer

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    @Herr Gruber
    Und genau die nimmt ein Gericht vor, nicht die Politik.
    Nennt sich Gewaltenteilung und dieses Prinzip ist jahrhundertealt.

  • Steffen

    |

    Notwehr hin oder her, ein Trupp bewaffneter Polizisten wird wohl kein Problem haben einem wie auch immer traumatisierten/gewalttaetigen Taeter in die Beine oder Arme zu schiessen, statt in den Ruecken. Wer bei einem Mann mit Messer nicht weit genug denken kann um Abstand zu halten oder nicht in der Lage ist, sich ohne Schusswaffe zu wehren, ist bei einem Einsatz mit gemeldetem bewaffneten Gewalttaeter sowieso fehl am Platz.

    Eben danach sieht es auch aus: Als haette man die Situation nicht unter Kontrolle gehabt. Genauso wie es inzwischen vielfach bei Demonstrationen geschieht, ticken die Polizisten irgendwann aus und reagieren sich irgendwo ab. Man muss Polizisten vernuenftig Ausbilden, man muss fuer vernuenftige Truppenstaerke, Ausruestung und Schutz sorgen. Aber man muss auch unbedingt eingreifen, wenn auch nur der Verdacht besteht, dass jemand wiederholt sein Amt missbraucht.

    In all diesen Punkt versagt die Politik klaeglich. Statt Polizisten einzustellen und auszubilden werden PR-Leute fuer die Parteien eingestellt. Frau von der Leyen hat mehr PR-Berater als beim BKA Beamte fuer die verdachtsunabhaengige Nachforschung im Kindesmissbrauch eingeteilt sind.

    Resultat dieses seit Jahren anhaltenden Versagens ist, dass auch die Leute bei der Polizei unter dem Druck einknicken bzw direkt schon der falsche Typ Mensch angeworben wird. Und wenn man der Polizei nicht trauen kann, wenn selbst die Polizisten wie bei S21 selbst schon sagen, dass sie Befehle als unsinnig und womoeglich ungesetzlich einstufen, wem soll man denn dann noch vertrauen?

    Leider werden diese massiven Verfehlungen der Regierung nicht abnehmen, solange Politik als Beruf betrachtet wird. Denn daraus folgt die Korruption, Gleichgueltigkeit und Fremdbestimmung durch Medien und Industrie, die heute allerorten zum Himmel schreit.

    Gesundheitskarte, Atomkraft, Personalausweis, Elena, Bankenrettung, Renten, HartzIV, Krankenversicherung…, allerorten ist die Regierung nur die billige Hure einer gut bezahlten Lobby. Es ist abstossend und es ist zu befuerchen dass sich das System nicht mehr aus sich selbst heraus korrigiert. Der Machtmissbrauch und die Ruhigstellung durch Springer und Bertelsmann sind zu umfassend und die Mittelschicht distanziert sich lieber von “denen da unten” um nicht noch zu werden, wie sie.

  • Schultheiß

    |

    Es haben schon mehrere Gerichte entschieden, daß es die zu Hilfe gerufenen Polizisten in Notwehr gehandelt haben. Ich erwarte auch nicht, daß das nunmehr offenbar auch noch angerufene Verfassungsgericht zu einem anderen Ergebnis kommt.
    Nach der Entscheidung von Karlsrune wird endlich Rechtfrieden einkehren un die Aufgeregtheiten werden sich legen. Die Staats- und Polizeihasser müssen sich dann einen anderen Anlass suchen.

  • VonFernSeher

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    Toll Herr Gruber,

    Frau Wild (oben rechts) freut sich bestimmt über so meinungsfreudige Unterstützung durch Parteifreunde. A Wahnsinn.

  • VonFernSeher

    |

    @Schultheiß

    Es geht hier nicht um Polizeihasser, sondern eine Familie, die wissen will, warum ihr Junge sterben musste. Ich glaube auch kaum, dass “Aufgeregtheiten” eine treffende Beschreibung für Zustand und Handeln der Familie ist.

  • Hirnrazzia

    |

    Ich finde gut, dass die Eltern weitermachen auch wenn dieser Rechtsirrsinn in Karlsruhe genau so bewertet werden wird. Es gibt einige Fälle (auch aus dem erweiterten Umfeld bekannt) wo Polizisten ebenfalls angegangen und dabei verletzt wurden. Diese Personen leben komischerweise alle noch und mussten nicht durch 12 Schüsse, teils in den Rücken, getötet werden.
    Der Gruber will doch nur wieder seine Knöllchen einsparen, deshalb schwadroniert der hier rum. ;)

  • Eddie

    |

    SPD oder CDU ?

    Ich bin seid über 30 Jahren wahlberechtigt und habe immer eine gültige Stimme abgegeben. Regiert wurde entweder von Pest oder Cholera. Und die beiden Krankheiten bestimmen auch die oberen Richter.
    Mir ist schon wieder sooo schlecht :(

  • Thomas Pfeiffer

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    @Eddie

    Da frag ich mich natürlich, warum Sie sich nicht selber engagieren, wenn alle Anderen es nicht können. Wir brauchen fähige Leute, die wissen, wo es lang geht. Seien Sie unser Mann! Zeigen Sie es denen da oben.

    (Orthographiekenntnisse sind nicht notwendig)

  • Veits M.

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    @ Herr Gruber

    “Aber der Sachverhalt wurde vor mehreren Gerichten schon erörtert.”

    Ihr Behauptung trifft nicht zu.

    Das BVerfG wird sich mit dem einzig vorliegenden Gerichtsbeschluss (OLG) zu beschäftigen haben.
    Ziel der Verfassungsbeschwerde ist, diesen Beschluss als verfassungswidrig feststellen und aufheben zu lassen.

    Falls dieses Unterfangen gelingt, wird das Verfahren an einen anderen Senat der OLG Nürnberg zurückgewiesen; dieser Senat wäre dann verpflichtet unter der inhaltlichen Vorgabe des BVerfG zur Frage der Notwehr/Nothilfe etc. eine Gerichtsentscheidung zu fällen, die wiederum eine noch zu bestimmende Staatsanwaltschaft anweist, Anklage gegen die Beamten zu erheben.

    Dann käme es zu einer Hauptverhandlung vor einer Strafkammer (1. Instanz) nach den Regeln der Strafprozessordnung. Am Ende stünde ein Urteil (Verurteilung oder Freispruch). Gegen dieses Urteil wären dann immer Rechtsmittel ( durch die StA, Nebenkläger, Beamten) zulässig.

    Das Verfahren kann also – einen Erfolg in Karlsruhe – einmal unterstellt – noch viele Jahre andauern.

    Das sind die Formalien.

    Politik und persönliche Spekulationen, Meinungen und Auffassungen – all das bewegt sich auf einer anderen, mehr subjektiven Ebene. Sie sind die Essenz einer lebendigen Demokratie – können aber die Regeln der Gewaltenteilung, des Rechtsstaats nicht ersetzen.

  • Aktenzeichen XY

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    Wird die ausführliche Begründung des OLG online gestellt?

  • DoesntMatter

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    Ich bin wirklich entsetzt über die Argumentationsweise sogenannter “Politiker” hier, von solchen Menschen will kein halbwegs intelligenter Bürger sich regieren lassen.

  • kein Regensburger

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    Hier kann keine Anklage erhoben werden, weil es Polizisten sind. Wenns z.B. gegen eine Familie in Rosenheim geht, die von Polizisten krankenhausreif geprügelt wurde, dann kann man schon Anklage gegen die Familie erheben, auch wenn das Verfahren dann wegen geringer Schuld eingestellt wurde. Wenn ich wegen geringer Schuld zusammengeschlagen werde (sozusagen als vor Ort durch Polizisten festgelegte Bestrafung), dann frag ich mich schon, wieso dann die Polizisten nicht angeklagt werden.
    Laut H. Polizeipräsidenten Kraus verbietet es das Strafgesetzbuch, Anklage zu erheben, wenn eine Verurteilung nicht wahrscheinlich ist. Gilt aber nur für die Polizei (siehe oberes Beispiel mit der Familie).
    Deswegen kann ich Polizisten nicht mehr respektieren.

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drin