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Weitere Freilassung in der Regensburger Bestechungsaffäre

Tretzels mutmaßlicher Spendenkonstrukteur kommt frei

Der Haftbefehl des früheren Tretzel-Mitarbeiters und mittlerweile gekündigten technischen Leiters der Stadtbau GmbH, Franz W., wurde heute unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Nachdem zuvor bereits  Oberbürgermeister Joachim Wolbergs auf freien Fuß gesetzt wurde, befindet sich von dem am 18. Januar inhaftierten Trio nur noch der Bauträger Volker Tretzel in Untersuchungshaft.

Ehemaliger Tretzel-Mann Franz Wild kommt unter Auflagen frei. Foto: Archiv/ Staudinger

Ehemaliger Tretzel-Mann Franz W. kommt unter Auflagen frei. Foto: Archiv/ Staudinger

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Der frühere Tretzel-Mitarbeiter, spätere – mittlerweile aber entlassene – technische Leiter der Stadtbau GmbH, Franz W., befindet sich seit Freitag unter Auflagen wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gelte weiterhin, werde aber außer Vollzug gesetzt, so das Landgericht Regensburg. Als Haftgründe wurden wie bei Wolbergs dringender Tatverdacht und Verdunkelungsgefahr angenommen.

Gegen W. wird wegen der Beihilfe zur Bestechung ermittelt. Er soll Konstrukteur des Spendensystems an Wolbergs’ SPD-Ortsverein Stadtsüden gewesen sein, dessen Entdeckung die Spenden- und später Bestechungsaffäre überhaupt erst ins Rollen brachte.

Interessant ist die Personalie W. auch deshalb, weil er sich nach seinem Ausscheiden beim Bauteam Tretzel bei der Bewerbung um die Stelle als technischer Leiter der Stadtbau gegen zwei besser qualifizierte Bewerberinnen durchsetzen konnte.

Die Pressemitteilung des Landgerichts im Wortlaut:

Im Ermittlungsverfahren gegen Joachim Wolbergs und andere wegen Korruptionsverdachts hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg mit Beschluss vom 10. März 2017 auch den Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar 2017 gegen einen früheren Mitarbeiter der Firma Bauteam Tretzel GmbH (BTT) gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Wie im Fall des am 28. Februar 2017 aus der Untersuchungshaft entlassenen Regensburger Oberbürgermeisters ging das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Vorinstanz von einem dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten und vom Haftgrund der Verdunkelungsgefahr aus. Angesichts der fortgeschrittenen Ermittlungen hielt die Kammer jedoch nun weniger einschneidende Maßnahmen als den Vollzug der Untersuchungshaft für ausreichend, um der Verdunkelungsgefahr zu begegnen. Der Haftbefehl wurde deswegen zwar aufrechterhalten, aber außer Vollzug gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls im Beschwerdeverfahren zuletzt ebenfalls befürwortet.

Das Amtsgericht Regensburg hatte am 16. Januar 2017 Haftbefehl wegen Beihilfe zur Bestechung gegen den Beschuldigten erlassen. Aufgrund des Haftbefehls war der Beschuldigte am 18. Januar 2017 festgenommen worden und hatte sich seither in Untersuchungshaft befunden. Seine gegen den Haftbefehl erhobene Beschwerde führte aus den genannten Gründen zur Freilassung des Beschuldigten. Sollte der Beschuldigte die zur Abwendung des Vollzugs der Untersuchungshaft erteilten Auflagen nicht befolgen, müsste er allerdings mit einer erneuten Invollzugsetzung des Haftbefehls rechnen. Ob der Haftbefehl zu gegebener Zeit aufgehoben werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab.

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Kommentare (19)

  • joey

    |

    “Angesichts der fortgeschrittenen Ermittlungen”
    da ist dann schon genug da, daß er eben nichts mehr effektiv verdunkeln kann.

  • bled gfragt

    |

    Sind eigentlich der F. Wild (Spender) und M. Wild (Partei) in irgendeiner Form verwandt?

  • Rentenrin

    |

    Wie ist hier die Rechtslage ?

    Wer sorgt für den entstanden Schaden des Herrn Wild in materieller, psychischer und physischer Hinsicht ?

    Er hat seinen Arbeitsplatz gewechselt und diesen dann verloren , war in Untersuchungshaft.

    Eine juristische Verurteilung ist noch nicht erfolgt.

    Genauso verhält es sich mit Herrn Wolbergs und Herrn Tretzel.

    Das kann kein geltendes Recht sein, 3 Menschen öffentlich fertigzumachen und dann ist niemand dafür zuständig.

    Welche Verpflichtungen haben hier die Medien und ggf. die Informanten, die u.U. falsche Informationen weitergegeben haben ?

  • Markus Frowein

    |

    @Rentenrin (soll wohl Rentnerin heißen?)

    Mit Spannung erwarte ich bei jeder Neuerscheinung von Artikeln über die Regensburger Korruptionsaffäre Ihre satirischen Beiträge. Danke, dass Sie mich nie enttäuschen. :D

    Mit freundlichen Grüßen, Markus Frowein

  • jedermann

    |

    @Rentnerin

    Zu ihrer Frage nach der Rechtslage:

    Nach geltendem Recht wurden gegen die drei Beschuldigten zunächst strafrechtliche Vorermittlungen, aufgrund des Ergebnisses anschließend strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen.

    Gegen Herrn Wolbergs, entsprechend geltendem Recht, parallel das Disziplinarverfahren, welches bis zum Abschluss des Strafverfahrens, konform zum Disziplinarrecht, ausgesetzt worden ist.

    Aufgrund der weiteren Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass Verdunklungsgefahr besteht. Deshalb wurde, ebenfalls nach geltendem Recht, U-Haft angeordnet.

    Entsprechend der StPO wurden Haftprüfungstermine wahrgenommen, die zwischenzeitlich, da die Haftgründe entfallen sind, zur Freilassung unter Auflagen führten.

    Evtl. Schäden, sowohl in materieller, psychischer und physischer Hinsicht, haben sich die Betroffenen aufgrund ihres Handelns grundsätzlich selbst zuzuschreiben, sind damit für die Behebung auch eigenverantwortlich.

    Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang eher die Frage, wer für die materiellen und immateriellen Schäden welche durch die Beschuldigten verursacht worden sind, aufkommt. Letztendlich der Bürger?

    Informationen, durch die Medien und durch Informanten, wurden sicherlich von der StA, nach den gesetzlichen Vorschriften auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft und entsprechend verwertet oder auch nicht.

    Soviel von meiner Seite zur ihrer Frage nach der Rechtslage.

  • Lothgaßler

    |

    @Rentenrin (oder Rentnerin?): Sie sorgen sich um die drei Herrschaften? Diese Herren wurden/ werden erst noch auf freien Fuß gesetzt, weil die Ermittlungen keine Anhaltspunkte ergeben haben, sondern weil die Staatsanwaltschaft genug Belastungsmaterial sichern konnte, um Verdunklungsgefahr nun ausschließen zu können. Wobei eine gewisses Restrisiko wohl erkannt wurde, weshalb Kontaktsperren ausgesprochen wurden (ich vermute auch überwacht werden). Mit anderen Worten: Die Freigelassenen müssen mit einem Prozess rechnen, ein Strafbefehl wird kaum noch in Frage kommen. Erst mit Abschluss der Prozesse sollte ein Gedanke an möglichen Schadensersatz vergeudet werden.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Rentnerin” – Ich finde es gut, daß Sie – bei voller Berücksichtigung der Vergehen –
    hinter allem auch d e n M e n s c h e n sehen. Als Satire kann ich Ihre Beiträge
    wirklich nicht betrachten.

  • Erni Weber

    |

    @M. Vietze.
    Finde ich richtig toll, das sie ‘hinter allem auch d e n M e n s c h e n sehen’. In ihrer aktiven Zeit als Funktionärin habe ich eine andere Erinnerung. ‘Als Satire’ habe ich selten ihre Beiträge betrachtet. Aber was soll’s, alles vorbei und vergessen.

  • Johann Schmidt

    |

    @Mathilde Vietze

    Wenn Sie mir bitte jetzt noch erklären, wo Sie im Beitrag von Rentenrin die Vergehen berücksichtigt sehen, könnte ich geneigt sein auf die Unterstellung einer Seelenverwandtschaft oder Identität zwischen Ihnen und Rentnerin bzw. Rentenrin zu verzichten.

  • Matthias B.

    |

    Ja, wie heißt denn nun der “Mensch dahinter” und “der Mensch hinter allen und allem”? Ist das der Dillinger Sepp oder der Brunzbichler Schorsch? Ich kann ihn nicht sehen, so wie Frau Rentnerin und Frau Vietze. Also, Butter bei die Fische! Klären Sie uns endlich auf!

  • Rentnerin

    |

    Herrn Matthias B, Erni Weber:

    Frau Vietze ist eine tolle, ehrliche Frau.

    Ihr würde ein “Orden für Offenheit und Aufrichtigkeit” zustehen.

    Sie können übrigens im aktuellen “Regensburger Almanach” eine Geschichte aus Ihrer Jugend lesen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Verehrte Erni Weber, ich will mich kurz fassen: Ich bin immer noch
    Funktionärin und habe früher wie heute Fehler gemacht. Nur diffferen-
    ziere ich zwischen Genossen, die mit mir anständig umgehen und sol-
    chen, die mich wie einen Schuhputzhadern behandeln. Und da mag
    Ihnen in der Vergangenheit manches “aufgestoßen” sein, weil Ihnen
    die Hintergründe nicht bekannt waren. Und – konstruktive Kritik ist
    immer das “Salz in der Suppe” der Politik. Haben wir uns verstanden?

  • Mathilde Vietze

    |

    Verehrter Mattias B.” Ich muß Sie leider dahingehend enttäuschen, als Sie meinen
    Informationsstand überschätzen. Ich kann Sie nur dahingehend “aufklären”, daß
    Wolbergs mich – im Gegensatz zu anderen – immer menschlich anständig behan-
    delt hat. Das hat freilich n i c h t zur Folge, daß ich das, was ihm zur Last gelegt
    wird, kleinrede. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen, alle andere wäre Speku-
    lation.

  • Mathilde Vietze

    |

    ZuJohann Schmidt” – Ich wußte gar nicht, das
    Frauen eine Seele haben.

  • Schmidt Johann

    |

    @Mathilde Vietze

    Sehen Sie, man lernt nie aus. Aber dass Sie sich als seelenlos betrachten verwundert mich schon, liebe Rentnerin Mathilde Vietze.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Johann Schmidt” – Schade, daß Sie meinen Scherz mißverstanden haben. Ich bin zwar
    auch R e n t n e r i n , aber nicht mit der Rentnerin, die ebenfalls auf RD postet iden-
    tisch; ich kenne sie leider noch nicht einmal.

    Zu “Rentnerin” Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wolbergs würde sagen: “Ja Mathilde
    für Deine freche Klappe habe ich einen eigenen Orden parat!” Und Hartl würde sich
    dem – zähneknirschend – anschließen.
    Solidarität bedeutet doch nicht, anderen Honig um den Mund zu schmieren. Außer-
    dem habe ich n i c h t vor, auf meine alten Tage noch “brav” zu werden.

  • Schmidt Johann

    |

    @Mathilde Vietze

    Humorlos bin ich sicher nicht. Aber auf Scherze , die man leicht als frauenfeindlich auslegen kann, möchte ich gerne verzichten.

    Zurück zu meiner ursprünglichen Frage, die Sie bisher beharrlich ignoriert und sich statt dessen bei Ihrem alter ego für deren wohlwollende Äußerungen bedankt haben.

    Ihr Kommentar :
    “Zu „Rentnerin“ – Ich finde es gut, daß Sie – bei voller Berücksichtigung der Vergehen –
    hinter allem auch d e n M e n s c h e n sehen.”

    Mit welchen Worten hat Rentnerin im besagten Beitrag die in Frage stehenden Vergehen Wolbergs voll berücksichtigt ? Ich jedenfalls kann nicht die kleinste Andeutung dafür finden. Wahrscheinlich steht’s zwischen den Zeilen.

    Als altgedientes SPD-Mitglied können Sie sich anscheinend immer noch nicht damit anfreunden, dass Ihr Frontmann für einen Großteil der Regensburger inzwischen untragbar geworden ist – Unschuldsvermutung hin oder her. Sie würden sogar einen (Scherz-)Orden von ihm annehmen. Nur um Hartl zu ärgern ? Das könnte ich nachvollziehen.

    Ich freue mich auf Ihre Kommentare.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Schmid Johann” – Ich weiß zwar nicht, welche “wichtige” Frage ich
    bisher ignoriert habe. Ich habe immer wieder betont, daß ich das,
    was man Wolbergs zur Last legt, nicht kleinreden werde. Im übrigen
    ist mein Informationsstand wesentlich gernger, als Sie möglicherweise
    vermuten. Soll ich Sie vielleicht mit Spekulationen “füttern?” Das hieße
    ja, daß ich Sie nicht ernst nehme.

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drin