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Urteil des Verwaltungsgerichts

Verwaltungsgericht verurteilt Egon Greipl zu 730.000 Euro Schadenersatz

Der frühere Generalkonservator Egon Greipl muss 730.000 Euro Schadenersatz an den Freistaat Bayern zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg am Freitag.

In erster Instanz zu 730.000 Euro verurteilt: Egon Greipl. Foto: Archiv/ Stadt Regensburg

Niederlage für Egon Greipl vor dem Verwaltungsgericht Regensburg: Der frühere Generalkonservator muss 730.000 Euro Schadenersatz an den Freistaat Bayern zahlen. Das teilt das Gericht in einer aktuellen Presseerklärung mit. In dem Rechtsstreit ging es um Werkverträge, die Greipl während seiner Zeit als Behördenleiter abgeschlossen hatte.

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Werkverträge statt Neueinstellungen

Für das sogenannte „Projekt NQ“ im Landesamt für Denkmalpflege, in dessen Rahmen bayernweit Bodendenkmäler digitalisiert werden sollten, fehlte für das rasche Umsetzen der Digitalisierung offenbar das Stammpersonal. Statt regulärer Neueinstellungen griff der Generalkonservator massenhaft auf das Modell Werkvertrag zurück. Bereits im Mai 2010 aber hatten Arbeitsgerichte entschieden, dass es sich dabei nicht um Werkverträge, sondern um Arbeitsverträge handelte, die sozialversicherungspflichtig sein können.

Dennoch habe der damalige Behördenleiter noch weitere rund 90 vergleichbare Vereinbarungen abgeschlossen, so das Verwaltungsgericht. Am Ende standen deshalb für den Freistaat Nachzahlungen von Arbeitnehmeranteilen, unter anderem an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen, die dieser von Greipl als Schadenersatz gefordert hatte.

Warnungen ignoriert

Der frühere Behördenleiter hatte dagegen insbesondere argumentiert, dass er nach dem ersten arbeitsgerichtlichen Urteil einen Fachanwalt für Arbeitsrecht damit beauftragt hatte, ein neues Muster für Werkverträge zu entwerfen, um weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für die Zukunft zu vermeiden. Er habe also nicht damit rechnen müssen, dass Sozialversichernungsbeiträge fällig werden würden, und insofern keine Dienstpflichten verletzt. Außerdem hätte der Freistaat Bayern versuchen müssen, sich durch sozialgerichtliche Klagen gegen eine Pflicht zur Zahlung zu wehren, um so den eingetretenen Schaden zu vermeiden.

Der klagende Freistaat vertrat dagegen die Ansicht, dass die neuen Verträge sich nach Wortlaut und tatsächlicher Durchführung nicht wesentlich von den früheren, bereits erfolgreich beklagten Verträgen unterschieden hätten. Darüber hinaus sei Greipl mehrfach auf die Risiken hingewiesen worden. Er habe damit grob fahrlässig gehandelt.

Der Justiziar des Landesamtes für Denkmalpflege etwa hatte vor Gericht ausgesagt, dass er den Generalkonservator „zunehmend deutlicher“ davor gewarnt habe, dass man „so nicht mehr weitermachen“ könne. „Ich habe ausreichend remonstriert“, so der Zeuge. Auch der für arbeitsrechtliche Streitfälle im Landesamt für Finanzen zuständige Regierungsdirektor hatte ausgesagt, dass er Greipl „eindringlich gewarnt“ habe.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hatte über die Klage am 22. und 23. Oktober zunächst mündlich verhandelt und den Beteiligten anschließend noch die Möglichkeit eingeräumt, sich schriftlich zu äußern. Nun gab man dem Freistaat recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Greipl kann dagegen noch Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München einlegen.

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Kommentare (25)

  • xy

    |

    So ein selbstherrlicher, abgehobener und beratungsresistenter Behördenleiter, der sich sakrosankt wie ein kleiner König geriert, ist unerträglich. Der ausgeurteilte Schadensersatz ist berechtigt, auch wenn man kaum damit gerechnet hätte, dass einem Beamten in Bayern so etwas wirklich zustoßen kann. Es deuten sich neue Zeiten an…

  • Hartnäckig

    |

    wenn es grob fahrlässig war, muss er zahlen ! Aus !
    Hätte diese Misere nicht ein Generalkonservator sondern ein mittlerer oder gehobener Beamter verursacht, würde man da gar nicht groß weiter darüber diskutieren.
    Immer das gleiche Strickmuster:
    Die ganz oben glauben sich alles erlauben zu können !!!

  • B. Sorgt

    |

    Die Unvernunft des Herrn Greipl ist schon schlimm genug. Die Frage ist nur, warum die zuständige Aufsicht weggeschaut hat. Hätte man nach den ersten Klagen sofort gehandelt, wäre dem Steuerzahler sehr viel Geld erspart geblieben, und Herr Greipl müsste jetzt nicht um seine Existenz bangen.

  • joey

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    ziemlicher Hammer.
    Aber nachdem immer wieder selbstherrliche Behörden grob rechtswidrige Entscheidungen treffen, hoffe ich, daß sich das bald rumspricht.

  • Dolittle

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    Ohne die Einzelheiten des Falles zu kennen: Das Urteil ist mir unverständlich. Unverständlich insbesondere angesichts der gewaltigen Schäden, die Amtsträger jeden Tag durch Fehlentscheidungen verursachen. Trotz Remonstrationen, trotz warnender Stimmen, trotz gegenteiliger Beratung der Fach- und Arbeitsebene. Oder diese wird sogleich mundtot gemacht.

    Erinnert sei an die Hypo-Alpe-Adria-Geschichte, an den BER, die Beraterverträge der Bundeswehr oder an die Milliarden-Kosten der WAA. An diese Marina-Geschichte übrigens auch.

    Es ist auch ziemlich üblich, dass sich öffentliche Stellen um unangenehme Gerichtsurteile herummogeln, zum Teil mit anwaltlicher Hilfe. Es gibt auch Fälle, da beschließt die Verwaltung, das Urteil gelte für sie einfach nicht.

    Insofern sehe ich nicht, was Herr Greipl hier anders gemacht hat, als das, was im Freistaat (und darüber hinaus) so üblich ist. Wenn hier nun doch anderes gegolten hat, fragt man sich, warum die Rechts- und Fachaufsicht hier nicht eingeschritten ist und die Arbeitsverträge verhindert hat.

    Ehrlich gesagt hoffe ich auf eine Korrektur beim OVG.

  • Mr. T.

    |

    Dolittle hat mit den Verweisen auf viele andere Fälle recht. Ich hoffe jedoch, dass in Zukunft öfter mal Beamte für Fehler persönlich geradestehen müssen.

  • Lothgaßler

    |

    Nun ja, da scheint Herr Greipl einfach zu wenige Freunde oder zu viele Nachtragende zu kennen. Erfreulich ist, dass auch ein Behördenleiter mal in die Pflicht genommen wird, allerdings scheinen Aufsicht/ Vorgesetzte nur zu gern abgewartet zu haben, obs nicht doch gut geht. Wenn klar war, dass es nicht gut gehen kann, dann sollte doch eine Instanz eingreifen können und müssen.
    Dahinter steckt doch das Konstrukt der Scheinselbständigkeit, welches hier wohl zu bejahen war und weshalb die Sozialversicherungspflicht zuschlug. Von wegen freie Selbständige ;-)

  • mkv

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    Die sog. “Selbstbindung der Verwaltung” ist ein Rechtsgrundsatz, worauf Dolittle womöglich Augen zwinkernd abhebt.

    Was macht der Herr Innenminister etwa in und mit dieser Causa?

    “Teure Altlast? Abschiebegefängnis kostet Steuerzahler Millionen”
    425 000 Euro Miete im Monat gibt das bayerische Innenministerium für einen Hangar am Münchner Flughafen aus. In dem Hangar wurde aus einem Zaun und Containern ein Abschiebegefängnis für bis zu 30 Insassen errichtet. Seit das „Gefängnis“ eingerichtet wurde, zahlte Bayern zwar 2,1 Millionen Euro Miete, es waren aber insgesamt nur knapp über 40 Insassen dort. Inzwischen fragen sich die Bürger: Wenn es schon ein eigenes bayerisches Abschiebegefängnis braucht – muss das dann zwingend so teuer sein?
    Sendung QUER, BR (Sendung, ab 38. Minute zum “Abschiebeknast)

    Frage: Wer hat hier nachweislich gegenüber dem Innenminister REMONSTRIERT? Sollte für diese Ausgaben der Innenminister allein (!) ggf. in Regress genommen werden oder das ganze “System”? Oder kann man über diese Ausgaben und die Frage ihrer Angemessenheit weiß-blau hinwegsehen?

    Zur Causa Greipl erscheint zunächst ein Blick in die Vergangenheit angezeigt:

    1993, Christa Meier war OB der Stadt Regensburg, wurde Eglon Greipl Kulturreferent und damit berufsmäßiger Stadtrat der Hauptstadt der Oberpfalz. Im gleichen Jahr war er sogar als Oberbürgermeister-Kandidat im Gespräch.

    Greipl 1996 als Oberbürgermeister
    Mann-oh-Mann: Was hätte der Stadt und ihren Bürgern erspart werden können: Kein Hans Schaidinger als OB und folglich keine von diesem und seinen Erfüllungsgehilfen errichteten Strukturen, in die Joachim Wolbergs in seiner ureigenen Art hineinstolpern hätte können. Kein Korruptionprozess als “Farce” (Christa Meier). Kein Millionen-Deal am Donaumarkt, in dessen Verlauf ein Millionenbetrag jedenfalls objektiv veruntreut wurde, ohne dass das von mir auch eingeschaltete VG Regensburg 2008 ein Arg daran fand.

    Gilt das Willkürverbot des Artikels 3 des Grundgesetzes in Bayern? Oder nicht? Immer? Man lese die Bücher von Dr. Wilhelm Schlötterer!

    Was waren das noch für Zeiten als Kaiser Karl V. den Vorsitz in der ehemaligen “Herrentrinkstube” am Haidplatz führte. Nun hat sich die “”Neue Waag” zulasten von Egon Greipl gesenkt.

    Er wird für die nächste Instanz beim BayVGH in München auf die von @Dolittle angesprochene “MIRSANMIR” – Mentalität bauen. Aber freilich weiß er, dass es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im (potentiellen) Unrecht gibt.

    P.S.
    Mehr über Tatbestand und Enscheidungsgründe des Urteils zu erfahren, wäre sicherlich zu begrüßen.

  • Zuschauer

    |

    B. sorgt fragt: “Die Frage ist nur, warum die zuständige Aufsicht weggeschaut hat.”

    Aus eigener Erfahrung kann ich erzählen, dass der, der einen glasklaren Missstand aufzeigt, Gefahr läuft, als Verbrecher denunziert zu werden.
    Die Macht der Mächtigen ist nicht zu unterschätzen, und es braucht mehr als einen, um dieser entgegentreten zu können. Als Märtyrer will kaum einer enden, und das wirst du schnell, wenn du deinen Job, der dir Spaß macht, verlierst. Und von dem “Volk”, das du vor Schaden bewahren wolltest, wirst du angespuckt. Du bist da nicht der glänzende Held, der in den Sonnenuntergang reitet.

  • R.G.

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    Er kann das ohnehin nicht zahlen, oder?

  • Dieter

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    Ich hab da eine Verständnisfrage:
    Der entstandene Schaden, den Greipl nun ersetzen muss, ist die Differenz der Sozialabgaben der Werkverträge und Arbeitsverträge?
    Falls ja, was wäre die Alternative gewesen? Das Projekt einstampfen oder die später fälligen Abgaben, um die es hier als Schaden geht, von vornherein zu zahlen.
    Den wirklichen Schaden hatten doch vor allem die Arbeitnehmer, die hier ‘scheinselbständig’ tätig waren.

  • Dolittle

    |

    Zur Schadenshöhe noch:

    Hätte Herr Greipl richtig gehandelt, hätte er die Arbeiten von regulär Beschäftigten mit Arbeitsvertrag und nicht von Scheinselbständigen mit Werkvertrag verrichten lassen. Dann wären aber auch Sozialversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung fällig gewesen. Wenn sich die 730.000 Euro nunmehr aus der Nachforderung der Rentenversicherung ergeben, dann frage ich mich, wie die Sachlage bei Unterlassung der Dienstpflichtverletzung ausgehen hätte. Eigentlich – so meine bescheidene Spekulation – wären die Kosten bei regulärer Beschäftigung doch höher ausgefallen. Wenn pflichtgemäßes Verhalten fiktiv die gleichen oder höhere Kosten verursacht, dürfte es schwierig werden, mit einem Schaden.

    Kann auch sein, dass hier der Sachmittelhaushalt (dem solche atypischen Beschäftigungsverhältnisse entnommen werden) anders betrachtet werden. Aber diese Feinheiten machen es für mich schon schwer, hier eine grobe Fahrlässigkeit (zur dann ist Regress möglich) zu sehen. Deswegen verzichten Dienstherren – so meine Erfahrung – auf Regressforderungen, so lange mit der Dienstpflichtverletzung nicht auch eine Straftat verbunden ist (hier Untreue vielleicht). Und da ist der Nachweis schwer.

    Wie gesagt, ich kenne nicht die Einzelheiten – auf die kommt es aber in juristischen Entscheidungen oft an. Insofern wäre die Begründung der Summe auch noch interessant.

  • Thik

    |

    @Zuschauer 21. Januar 2019 um 18:07
    Nicht nur das.
    “Ähnlich sagt es ein Referatsleiter, der als Zeuge auftritt. Auch ihm sei die Sache “zu heiß” gewesen, doch überzeugen ließ sich Greipl angeblich nicht. Wieso er das dem BLfD übergeordnete Wissenschaftsministerium nicht informiert habe, will der Richter wissen. Weil Greipl angewiesen habe, “dass Kommunikation mit dem Ministerium nur über ihn zu laufen hat”, sagt der Regierungsrat.”
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-freistaat-fordert-geld-von-frueherem-landeskonservator-1.4180375

  • Jürgen

    |

    @xy: Die Beschreibung trifft es sehr genau.
    Trotzdem gefallen mir der Ton und die verallgemeinernden Kommentare nicht sonderlich. Da werden Beamte, in der Art: „ja endlich triffts mal einen“, von denen man wohl mal nicht einer Meinung war, mit Greipl in einen Topf geschmissen. Der Fall Greipl, ist der Fall Greipl und hat was mit der Person Greipl zu tun.
    Der Schaden durch Greipl ist eindeutig Sozialbetrug gewesen. Er muss dafür gerade stehen, weil er Behördenleiter, nicht weil er Beamter ist! Er wurde verurteilt, weil er das wissentlich gemacht hat. Im Wesentlichen waren die Inhaber der Werksverträge die geschädigten, nicht der Freistaat. Der Freistaat Bayern muss als Arbeitgeber natürlich diese Beträge nachzahlen. Letztlich würde ich, als Verteidigung von Greipl, die Richtung einschlagen, wo der Freistaat Bayern wissentlich ein Missverhältnis zwischen Aufgaben und die dazu bereitgestellte Personalstruktur hergestellt hat, damit ein Behördenleiter seine Aufgaben unmöglich erfüllen kann. Egal wie sehr sich ein Behördenleiter auch bemüht, er bekommt in Bayern in der Regel kein weiteres Personal. Außerdem sollte der Staat bei seinen Arbeitsverträgen ein Vorbild unter den Arbeitgebern sein. Nicht so der Freistaat Bayern! Hier werden Menschen mit geringeren Löhnen eingestellt, weil man sich als Staat bewusst war, dass die Arbeitsmarktlage in den 90ern und 2000ern schlecht war. Man hat das als Staat schamlos ausgenützt. Das Beamtentum ist sowieso ein seltsames Völkchen von Masochisten. Ein kleiner Exkurs sei mir erlaubt: Wenn man als Beamter befördert werden möchte, dann gelingt einem das nicht mit guten Leistungen, sondern nur durch Warten ( eine Regelbeförderung gibt es immer) und Hoffen, denn so gibt es das absurde Punktemodell vor, nachdem Beamte beurteilt werden. Sollte man dazu keine Muse haben, gibt es nur noch die Schiene über die Politik. Du kannst noch so ein Verlierer sein, kennst du jemanden von der „CSozialeU“ und hast die richtigen Verbindungen, wirst du sehr schnell befördert. Je weniger Behörden leisten, aber höher in der der Hierarchie sind, desto mehr Punkte haben sie zur Verfügung und umso eher wird man dort befördert. Ministerium -> Regierung -> Fachbehörde. Die obere Hierarchie nimmt sich die Punkte, um seine Beamten zu befördern und gibt den Rest nach unten weiter. Oben Katapult- unten Zeitlupenbeförderung!
    Ich mag den Greipl nicht und er hat es vermutlich sogar absichtlich gemacht, was vermutlich seinem Sturkopf zu verdanken ist. Das alles auf ihn zu schieben ist mir zu kurz gedacht. Der Fisch stinkt vom Kopf weg und zwar gewaltig!

  • Jürgen

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    Nachtrag:
    Greipl hat Werkverträge abgeschlossen, weil diese Kosten aus einem anderen Topf kommen und somit für ihn, auch wenn es ein grober Dienstverstoß war, leichter verfügbar waren als Jahre oder Jahrzehnte auf mehr Personal zu hoffen.

  • DM

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    Der Schaden ist eigentlich noch viel höher, da nur die Werkverträge ab 2009 nachversichert werden mussten. Sie liefen aber für viele Personen bereits ab 2005, vom Umfang und Volumen her also mehr als noch einmal so viel. Diese Beiträge sind bei oberflächlicher Prüfung leider verjährt. Die Schadenssumme hätte sich sonst auf ca. 2 Mio. erhöht. Die Leidtragenden sind die fleißigen Billiglöhner, die entsprechend geringere Rentenansprüche erworben haben. Es sei denn, es kommt noch jemand auf den Begriff “bedingter Vorsatz”, der die Verjährung auf 30 Jahre verlängert…

  • Kulturinteressiert

    |

    Dr. Greipl war schon in der Stadtverwaltung Regensburg dafür bekannt, sich nicht mit Vorschriften herumzuschlagen. Er sah sich als Macher, der sich von Bürokraten nicht aufhalten lassen wollte. L’état c’est moi, war seine Devise, deshalb kam er auch weder mit der Oberbürgermeisterin, gegen deren Willen er Kulturreferent geworden war, noch mit deren Nachfolger zurecht. Mit letzterem auch deshalb nicht, weil für diesen ebenfalls das Motto galt und es nur einen geben konnte, der es für sich reklamieren konnte. :-))
    Der unbürokratische aber dem Gesetz widersprechende Weg war bei vielen von Fachbeamten geleiteten Behörden der Werkvertrag, der seinem Wesen nach die Schaffung eines Werkes vorsieht, aber oft für Dienstleistungen eingesetzt wurde. Grund dafür war, reguläre Beschäftigungsverhältnisse setzen eine Stelle im Personalhaushalt voraus, Werkverträge dagegen können den Sachausgaben eines Projekts zugeordnet werden. Konkret heißt das z.B. für die Stadtverwaltung Regensburg, der Kulturreferent braucht für die Beschäftigung entsprechenden Personals weder den Stadtrat noch die Personalverwaltung fragen. Der Fall Greipl wird zu einem vorsichtigerem Umgang mit diesem Instrument zur Folge haben. Die Geschädigten irregulärer Werkvertragsverhältnisse sind die Versichertengemeinschaften.

  • mkv

    |

    Trägt Greipl allein Verantwortung, jenseits der Frage des Schadensumfangs, wie oben schon erörtert?

    Die SZ (**) von heute berichtet (ergänzend zu r-d). Dort werden die Aussagen des Juristen und des zuständige Referatsleiters des fraglichen Landesamts wiedergegeben. Beide sagen sinngemäß u.a. aus, sie hätten remonstriert, Greipl quasi gewarnt. Aber sich auch nicht (!) an die Aufsicht, spricht das hierfür zuständige Wissenschaftsministerium gewandt.

    Warum nicht? Nun, weil nach deren Aussage Herr Dr. Greipl sie angewiesen habe, nur über ihn Konakt zum Ministerium aufzunehmen.

    Ich verstehe das so, dass das Ministerium von der Remonstration der beiden Genannten nichts (direkt) erfahren hat, um aufsichtlich zu intervenieren.

    Wirft man einen Blick auf die Webseite dbb beamtenbund (*) und tarifunion dann findet man zur RemonstrationsPFLICHT Folgendes:
    “Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht. Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden.”

    M.E. tun sich insoweit weitere Fragen auf, etwa ob die Genannten ihrer Remonstrations-Pflicht voll umfänglich nachgekommen sind. Durften sie es etwa unterlassen, sich direkt an das Wissenschaftsministeriuim zu wenden? Oder war das pflichtwidrig? Wäre es pflichtgemäß gewesen, sich über die behauptete Weisung Greipls hinwegzusetzen? Haben sie daher (kausal und grob fahrlässig) zur Misere beigetragen? Durch Unterlassen? Bei bestehender Pflicht zum Handeln?

    Die Fragen wird ggf. der BayVGH zu beantworten haben. Die Berichte der Medien sind hierfür nicht ergiebig genug, um eine erste Einschätzung, mehr könnte es nicht sein, abzugeben.

    —-

    (*)
    https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html

    (**)
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/gerichtsurteil-frueherer-landeskonservator-muss-bayern-euro-zahlen-1.4296876

  • Bertl(Original)

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    Herr Greipl war ein _Generalkonservator mit Leidenschaft. Dass er die Digitalisierung der Bodendenkmäler noch vor seiner Pensionierung abschließen wollte, hat er dieser Eigenschaft zu verdanken, und Verwaltungsvorschriften rangierten bei ihm nach fachlicher Leidenschaft. Er hat sich dadurch nicht nur Freunde gemacht. Schade, dass er seinen Gegnern die Möglichkeit gab, ihn in seinem Ruhestand derart zu belasten.

  • Dominik Müller

    |

    @mkv
    Mal so unter juristischen Halblaien:
    Herr Greipl war nicht Beamter des Bundes, daher haben Sie mit indirektem Verweis auf §63 BBG die falsche Rechtsgrundlage.
    Auch handelt es sich bei der Remonstration keineswegs – wie von Ihnen behauptet – um eine Warnung.
    Sondern darum, die Verantwortung für ein vermutet rechtswidriges Handeln an den abzugeben, der die Anweisung für die Handlung gegeben hat.

  • mkv

    |

    Ja, wie Recht Sie haben, Meister Müller, jedenfalls so auf der korinthischen Seite Ihres Posts.

    Aber wollen Sie damit sagen, dass es in Bayern mit der Remonstrationspflicht anders ausschaut? Natürlich wollen Sie das nicht. Und natürlich haben die genannten Zeugen nach ihren wiedergegebenen Aussagen ihren Chef “gewarnt” mit der fraglichen Praxis fortzuführen.

    Aber, wie Sie trefflich zwischen den Zeilen vorsichtig erkennen lassen, wie mir scheint, es nach den hier vorliegenden Fakten versäumt, ihre Vermutung des rechtswidrigen Handelns an das Aufsicht führenden Ministerium weiter zu reichen. Mit dieser sich von alleine aufdrängendenden Sicht der Dinge dürften sich die Zeugen daher nicht (vollständig) exkulpiert haben.

    Führt das in der zweiten Instanz ggf. zu einer haftungsmäßigen Mitschuld der Zeugen, mithin zu einer Verminderung der potentiellen Zahlungsverpflichtung des beklagten Dr. Greipl?

    Selbst im Winter ist man bei Gericht auf hoher See, man weiß nie wirklich, welch´ weiß-blaue Gottheit einem lacht oder zürnt. Aber der Götter sind gar viele hierzulande. Manche haben einen direkten Draht zu deren Gefilden, wo das Willkürverbot partout keine rechten Wurzeln schlagen will. Anderen zerschlägt es auf der Rechtsstaats-Bühne des Lebens dasselbe, hinter dem Vorhang kneifen sie sich.

    So haben wir Halblaien auch das geklärt. In aller Redundanz! Zielsicher. Tuten und Blasen müssen nicht mehr im Trüben fischen.
    Immer gern.

  • Mack Christian

    |

    Erstaunlich, wie alle plötzlich auf Prof. Greipl einhacken, der sich beileibe mit seinen Reformen nicht viele Freunde im Amt gemacht hat. Keiner spricht davon, daß er rigoros gegen behördliche Willkür und Bestechlichkeit vorgegangen ist und seine Behörde ziemlich auf den Kopf gestellt hat. Dafür wäre ihm mehr als zu danken. Zudem hat der viele Versäumnisse seines Vorgängers bereinigen müssen inkl. der Tatsache, daß jahrzehnte lange verschlafen wurde, daß Denkmaleigentümer hinter ihren 4 Wänden – dem Amtszugriff entzogen – Veränderungen vornehmen, die die Denkmalwürdigkeit gar oft in Frage stellen – davon spricht keiner. Das Denkmalamt mußte also wieder Bürgernähe herstellen, dazu gehörte die Nachklassifizierung sowie der Denkmalatlas als wichtige Grundlage für mehr Bürgerverständnis. Eine Arbeit, die getan werden mußte, egal wie die Beauftragten zu entlohnen sind. Wenn sich nun herausstellt, daß der Staat erforderliche Steuern umgehen wollte, muß er sie eben nun zahlen. Ansonsten nimmt er ja ganz andere Kostenexplosionen hin – warum nicht diese Kleinigkeit? Das einem Behördenleiter anzulasten sehe ich als behördeninterne späte Rache von Kleingeistern an einem Menschen, der wie wenige Beamte auch tatsächlich Verantwortung übernommen und gehandelt hat. Wir haben ihm jedenfalls zu danken und hoffen, daß er das einigermassen übersteht.

  • DM

    |

    @Mack Christian: das mit der behördlichen Willkür und Bestechlichkeit ist aber eine steile These. Haben Sie dafür Belege? Greipl hat aus Sturheit gegen geltendes Recht verstoßen, es war wirklich absehbar, wie es ausgeht. Darf man um der Sache willen das recht brechen? Es war eben keine Kleinigkeit.

  • Piedro

    |

    @Mack Christian
    “Das einem Behördenleiter anzulasten sehe ich als behördeninterne späte Rache von Kleingeistern an einem Menschen, der wie wenige Beamte auch tatsächlich Verantwortung übernommen und gehandelt hat. ”

    Und dennoch hat er die Beschäftigten ebenso betrogen wie die Sozialkassen, also die Allgemeinheit. Es ist kein Unterschied ob ein Unternehmer aus Eigennutz betrügt oder ein Amtsleiter, der meint seine Aufgabe so besser erfüllen zu können. Es entsteht ein Schaden für die Betroffenen und die Allgemeinheit. Das lässt sich nicht dadurch aufheben, dass jemand seine Arbeit als Behördenleiter besonders gut getan hat. So lässt sich der Betrug auch nicht rechtfertigen. Im Gegenteil. Es ist erschreckend wie wenig Recht und Gesetz im behördlichem Umfeld zu gelten scheint, wie gering das Unrechtsbewusstsein leitender Beamter und mancher Politiker oft ist, und wie bald sich Stimmen melden, die das zur “Normalität” erklären und anderes für wichtiger halten.

    Würden Sie lieber von einem verdienstvollen Amtsleiter um ihr Recht betrogen werden als von einem habgierigen Unternehmer? Lieber von einem gewerblichen Betrüger oder von einem Sachbearbeiter einer Behörde? Oder doch lieber gar nicht?

  • DM

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    Greipl hat sich nicht persönlich bereichert, das ist richtig. Aber: ein Privatunternehmer, der ja auch sagen kann, es ging ihm darum, die Firma und die Arbeitsplätze zu retten usw., hätte bei einer derart hohen Summe eine Haftstrafe bekommen, und zwar ohne Bewährung.

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