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Wolbergs scheitert mit Beschwerde

Verwaltungsgerichtshof: Wolbergs‘ Suspendierung ist rechtmäßig

Der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wurde im Januar 2017 vorläufig des Dienstes enthoben – und er bleibt es. Seine Beschwerde gegen die Suspendierung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos. Wolbergs wird damit bis zu einer möglichen Wiederwahl im März 2020 nicht mehr ins Amt zurückkehren. In einer ersten Reaktion zeigt er sich nicht überrascht, aber verbittert.

Bleibt suspendiert: Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. Foto: Archiv/om

Im Januar 2017 hatte die Landesanwaltschaft den damals noch inhaftierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vorläufig aus dem Dienst entfernt und seine Bezüge halbiert. Alle bisherigen Versuche Wolbergs‘ gegen die Suspendierung vorzugehen, blieben erfolglos und sie bleiben es bis auf weiteres.

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Alle Versuche, Suspendierung und Bezügekürzung auszusetzen, gescheitert

Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute mitteilt, ist die erfolgte vorläufige Suspendierung rechtmäßig. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar. Zum Hintergrund: Die Landesanwaltschaft hatte im Juli 2019 am Tag des Urteilsspruchs der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg zuletzt verkündet, dass die Suspendierung seitens der Disziplinarbehörde bestehen bleibe. Eine vorherige Beschwerde Wolbergs‘ war bereits im Mai 2018 von der Landesanwaltschaft abgelehnt worden.

Angesichts des Urteils der 6. Kammer (schuldig in zwei Fällen der Vorteilsannahme, ansonsten Freispruch) hatte Wolbergs zunächst beim Verwaltungsgericht Regensburg beantragt, die Suspendierung auszusetzen. Ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied damals:

„Das Dienstvergehen [Vorteilsannahme in zwei Fällen über rund 150.000 €] wiegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts so schwer, dass eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wahrscheinlicher ist als der Verbleib im Amt. Auch die weitere zugelassene Anklage zum Tatkomplex ‚Immobilienzentrum Regensburg‘ trage bereits für sich gesehen die Prognose der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.“

Verwaltungsgerichtshof: Keine Zweifel an Rechtsmäßigkeit

Gegen diese Auffassung legte Wolbergs Beschwerde ein. Der zuständige Disziplinarsenat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wies diese gestern zurück. Es „bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen.“ Zwar halte er entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts “die Frage, ob dafür der bereits erfolgte Schuldspruch im ersten Strafverfahren […] allein als ausreichend anzusehen ist, für offen“, doch sehe er die strafrechtlichen Vorwürfe, die aktuell „Gegenstand der derzeitigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg“ seien, „für sich gesehen als geeignet an, die Prognose der voraussichtlichen Beendigung des Beamtenverhältnisses des Antragstellers [Wolbergs, Anm. d. Red.] zu rechtfertigen, weil diese Verfahrensschritte einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen.“

Wolbergs kehrt nicht mehr ins Amt zurück

Wolbergs bleibt damit bis auf weiteres suspendiert. Ein Disziplinarverfahren in der Hauptsache wird es vor Abschluss des aktuellen Korruptionsprozesses vor der 5. Strafkammer nicht geben. Angesichts des Zeitplans könnte das Urteil erst im März 2020 fallen. Vor einer möglichen Wiederwahl am 15. März 2020 wird Wolbergs damit nicht mehr ins Amt zurückkehren.

In einer ersten Reaktion zeigt sich Wolbergs vom Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes nicht überrascht, weil „das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof natürlich keinerlei Erkenntnisse aus Verlauf und Abschluss des ersten Verfahrens“ hätten. Ein schriftliches Urteil der 6. Strafkammer liegt noch nicht vor. „Dementsprechend sind bisher alle Stellungnahmen der Landesanwaltschaft fern der Wahrheit, aber sogar fern von alldem, was im ersten Verfahren Gegenstand war, entstanden“, so der suspendierte OB. Weiterhin kritisiert Wolbergs abermals die Regensburger Staatsanwaltschaft mit scharfen Worten und wirft ihr unter anderem „einen Angriff auf den Rechtsstaat“ vor.

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Kommentare (79)

  • Bernhard

    |

    In der Urteilsbegründung geht es um das absehbare Ende seines Beamtenverhältnisses. Da verstehe ich zwei Sachen nicht:
    – Es ist doch garnicht nötig Beamter zu sein um Bürgermeister zu werden. Was hat das also damit zu tun?
    – Entspricht es nicht einer Vorverurteilung wenn man von einem Verlust des Beamtenverhältnissed ausgeht?

  • Stefan Aigner

    |

    @Bernhard

    Der Oberbürgermeister ist Beamter.

  • Mr. B.

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    Ich bin bestimmt nicht schadenfroh, aber “Personen (Politiker u. o. Beamte) mit solchen Unternehmungen” (hier meine ich auch schon sog. Anscheinstaten) gefährden in der Öffentlichkeit das Ansehen aller Beamten. Beamte vertreten den Staat und der Bürger soll sich auf wen???? noch verlassen, wenn bei Begründung nicht endlich hart durchgegriffen wird?
    Jeder kennt irgendwie den Satz: “Die machen doch sowieso, was sie wollen, weil ihnen nichts passiert.”

  • XYZ

    |

    Zu präzisieren:
    Ein OB ist Wahl-Beamter, also zugleich gewählter Politiker und verantwortlicher Beamter der Stadtverwaltung.
    Das VG R ging insoweit zutreffend von einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu 150 tsd. € aus, das betraf Parteispenden die ein OB nach erfolgreicher Wahl im Gegensatz zu Abgeordneten nicht mehr annehmen darf. So die bisherige RSpr. des BGH/St, das wäre auch zu präzisieren, die Kremendahl Urteile sind alt.

  • Bernhard

    |

    Ah, ok, Danke! Also er muss kein Beamter sein bevor er OB wird, ist aber einer sobald er im Amt ist. Wenn ihm dieser Beamtenstatus aberkannt wird kann er nicht OB bleiben, würde aber bei einer Wiederwahl wieder Beamter werden? Finde das etwas verwirrend.

  • Alfred Meier

    |

    Der bayerische Verwaltungsgerichtshof erwartet also im Falle Wolbergs ein Urteil, das es in der deutschen Rechtsgeschichte noch nie gegeben hat: Die rechtskräftige Verurteilung eines Wahlbeamten wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Annahme von Parteispenden. Da darf man auf die Begründung des zuständigen Senats gespannt sein!

  • Taxifahrer

    |

    Ich weiß gar nicht, wie Wolbergs sich das vorstellt? Er wird wieder OB und alles ist gut? Die Bevölkerung sagt “ja mei, a Hund is er scho, aber des passt, wir vergessen die Verurteilung”.

  • Lothgaßler

    |

    @Stefan Aigner:
    um korrekt zu sein: Der OB ist Beamter auf Zeit (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-34?AspxAutoDetectCookieSupport=1), im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit (wie z.B. Polizisten nach der Probezeit). Ein wichtiger Unterschied, denn schließlich wird kein OB auf Lebenszeit gewählt, auch wenn das Politiker gerne hätten. Im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit ist die Pensionsregelung allerdings deutlich besser.

    @Wolbergs:
    Eine einfache Aussage wie “ich bin enttäuscht und halte die Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofes für in der Sache fehlerhaft” hätte auch gereicht. Falls Ihre Klage/ Beschwerde zur Wahrung von Interessen nötig war, dann sind alle nachfolgenden Äußerungen unnötig. Von einem Beamten darf man erwarten, dass er nicht wie ein Stier jedes rote Tuch auf die Hörner nehmen will, und das immer deutlicher im Sinne persönliche Angriffe.

  • XYZ

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    Dazu möchte ich nur noch auf die Historie hinweisen:
    Preussisches System: OB’ s sind Verwaltungsleiter grösserer Städte (vom Staat eingesetzt).
    Bayr. System: Erster Bürgermeister hat eine Stimme im Stadtrat und ist ansonsten nur Dienstvorgesetzter.
    Nazizeit: Dem ernannten Bürgermeister obliegt die Führung der Gemeinde.
    Bayr. GO: Der OB ist Wahlbeamter auf Zeit und Vorsitzender des Stadtrats.

  • GSH

    |

    Zitat aus der MZ vom Dezember 2017:
    Ab sofort dürfen die Mitarbeiter der städtischen Müllabfuhr – wie auch alle anderen Bediensteten der Stadt Regensburg – keine Geldgeschenke mehr entgegennehmen. Die Stadt begründet ihren Schritt damit, dass die öffentliche Akzeptanz der Geldgeschenke mehr und mehr schwinde und sich die juristische Auffassung gegenüber Geldzuwendungen in den letzten Jahren verschärft habe.

    OHNE WEITEREN KOMMENTAR

  • Holger G.

    |

    Kann Herr Wolbergs im Falle einer Wiederwahl überhaupt das Amt als OB antreten?

  • Stefan Aigner

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    @Holger G

    Dann wird die Landesanwaltschaft wohl erneut entscheiden müssen. Aber ich hake da mal nach.

  • Julian86

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    Bei seiner Prüfung lässt der BayVGH das Erstverfahren inhaltlich unberücksichtigt. Er lässt die Frage offen, ob die vom Strafgericht festgestellte geringe Schuld nebst Absehen von Strafe für eine Suspendierung ausreicht. Gäbe es kein Zweitverfahren hätte nach meiner Überzeugung die Suspendierung aufgehoben werden müssen.

    Was tut der VGH stattdessen?

    Er sagt, es ist ein zweites Strafverfahren am Laufen. Dafür brauchte es nach der Gesetzeslage für die Anklage einen “hinreichenden Tatverdacht” (https://strafverteidigung-hamburg.com/2086/die-verdachtsgrade-der-strafprozessordnung/)

    Darauf greift der VGH ganz formal zurück, übernimmt es und bejaht den “hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit”, dass Herr Wolbergs ein Dienstvergehen begangen hat. Das ist alles.

    An dieser Stelle zeigt sich die Strategie der Staatsanwaltschaft via zweier getrennter, zeitlich versetzter, in die OB-Wahl 2020 hineinreichender Verfahren gegen Herrn Wolbergs vorzugehen. Der BayVGH ist quasi daran im Rahmen des Disziplinarverfahrens gebunden, obwohl noch nicht feststeht, ob die Vorgehensweise der StA nicht gegen die Verfassung verstößt (Ne bis in idem), was der Bundesgerichtshofs u.a. zu entscheiden hat.

    Ergo: Wir haben hier im Disziplinarverfahren nur eine kursorische und formelhafte Prüfung, die ggf. wieder über den Haufen geworfen wird. Sie wirkt sich aber grundlegend auf den Wahlkampf aus, den Herr Wolbergs sonst aus dem OB-Amt heraus hätte führen können. Insoweit ist daher der Eindruck eines politisch motivierten Strafverfahrens durch die Strategie der weisungsgebundenen StA nicht fern liegend. (Der Landtag sollte ein Gesetz erlassen, wonach jedenfalls die Ausübung von Weisungen, wenn man sie schon nicht grundsätzlich verbietet, durch das Justizministerum in Strafverfahren transparent zu machen sind)

    Also: Das große Warten auf die Entscheidung des BGH ist angesagt.

    Hintergrund:
    Grundlage der Entscheidung des BayVGH sind diese Rechtsgrundsätze:

    Im Hinblick auf Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDG ist zu prüfen, ob die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Beamte im Disziplinarverfahren voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden wird. Dies ist dann der Fall, wenn nach dem Kenntnisstand des Verfahrens gemäß Art. 61 BayDG die Möglichkeit der Höchstmaßnahme überwiegend wahrscheinlich ist. Ist es dagegen zumindest ebenso wahrscheinlich, dass eine Entfernung im Disziplinarverfahren nicht erfolgen wird, sind ernstliche Zweifel im Sinne des Art. 61 Abs. 2 BayDG zu bejahen (vgl. BayVGH vom 11.12.2013 a.a.O.). Dabei genügt hinsichtlich des zur Last gelegten Dienstvergehens die Feststellung, dass der Beamte dieses Dienstvergehen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit begangen hat. Es ist nicht erforderlich, dass es bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (vgl. BayVGH vom 11.12.2013 a.a.O.). Da im gerichtlichen Verfahren nach Art. 61 BayDG für eigene Beweiserhebungen im Regelfall kein Raum ist, muss das Gericht anhand einer ihrer Natur nach nur kursorisch möglichen Prüfung des Sachverhalts aufgrund der gerade aktuellen Entscheidungsgrundlage entscheiden. Der Untersuchungsgrundsatz des Gerichts ist dahingehend eingeschränkt, dass regelmäßig nur die Pflicht besteht, auf die vorhandenen Feststellungen zurückgreifen zu müssen (vgl. BayVGH vom 11.12.2013 a.a.O. m.w.N.).

    Quelle: Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss v. 08.10.2019 – RN 10A DS 19.1669

  • Mr. B.

    |

    @GSH

    Genau zu diesem Thema hatte ich schon geschrieben.
    Unsere Müllmänner sind keine Beamten und müssen streng die Vorgaben ihres Dienstherrn befolgen, der angeblich nicht bemerkt hat, dass er sich bereichert hat. Alles legitim und aus seiner Sicht nicht zu beanstanden. Sollen alle gewillte Trinkgeldgeber ihren Weihnachtsobolus (natürlich unter 10.000 Euro) auf das Konto ihrer jeweiligen Müllmänner überweisen, Handwerker könnten sich dann zusammenschließen und bei den Müllmännern neue Böden im Haus verlegen, die Einfahrt oder die Terrasse pflastern!!!!!!
    Bin schon gespannt, wie die Mittelbayerische nach wochenlangen Sitzungen dies herausgibt!
    Nein, natürlich nicht, denn Geldzuwendungen sollen natürlich wie immer nur “oben” ankommen! Beispiele gibt es genug dafür!
    Strafrechtlich hin oder her, braucht sich die Politik nicht zu wundern, wenn sich aufgrund ihres Verhaltens, die Bürger immer mehr von den ehemals etablierten Parteien abwenden.
    Die Bruecke wird das sicherlich nach der nächsten OB-Wahl mit der CSU und SPD ändern!?!?!, obwohl die Mitglieder der Bruecke immer noch der Meinung sind, dass ihr Vorsitzender nichts falsch gemacht hat.

  • Mr. B.

    |

    @ Alfred Meier
    Für sie vielleicht schwer zu verstehen, aber es wird endlich Zeit, diese “Gewohnheiten” abzustellen!!!!!

  • Mr. B.

    |

    @Julian86

    30. Oktober 2019 um 09:42| #
    Zu:
    “Ergo: Wir haben hier im Disziplinarverfahren nur eine kursorische und formelhafte Prüfung, die ggf. wieder über den Haufen geworfen wird. Sie wirkt sich aber grundlegend auf den Wahlkampf aus, den Herr Wolbergs sonst aus dem OB-Amt heraus hätte führen können. Insoweit ist daher der Eindruck eines politisch motivierten Strafverfahrens durch die Strategie der weisungsgebundenen StA nicht fern liegend. (Der Landtag sollte ein Gesetz erlassen, wonach jedenfalls die Ausübung von Weisungen, wenn man sie schon nicht grundsätzlich verbietet, durch das Justizministerum in Strafverfahren transparent zu machen sind)”

    Nachdem, was im vorangegangenen Verfahren alles, auch durch die zutreffende Berichterstattung von R-D, bekannt wurde (strafrechtlich hin oder her), hätte Herr EX-OB nach meiner Meinung anstandshalber bei der nächsten Wahl gar nicht mehr antreten sollen. Aber Anstand und Moral zählen ja offensichtlich nichts mehr! Es waren ja keine fahrlässigen Taten. Meiner Meinung nach entstehen Korruptionsstraftaten, auch Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung immer vorsätzlich.

  • Empörer007

    |

    Es grenzt schon an unverschämter Arroganz, wenn der Angeklagte W. erneut seinen Rundumschlag gegen die StA fortsetzt… (s. u. Auszug aus seiner Videobotschaft…!)

    Wann geht dem Hrn. W. endlich ein Licht auf…, …nicht die StA hat gefehlt, es war u. ist der Angeklagte W., der vertuscht, verschleiert und alles mit “Wehklagen” begleitet hat.

    “Wer einen Menschen in Haft bringt und spätestens nach dem Urteil der 6. Strafkammer genau weiß, dass diese Haft, die alles für den Beschuldigten zerstört hat, nie hätte sein dürfen, der könnte sich dafür entschuldigen, um auch weiterhin für sich ein Stück weit Glaubwürdigkeit in Anspruch nehmen zu können. Wer nicht einmal dazu in der Lage ist, macht mehr als deutlich, dass die Frage von Recht und Gerechtigkeit eigentlich egal ist, weil was recht und gerecht ist, glaubt die Staatsanwaltschaft alleine definieren zu können. Auch deshalb handelt es sich bei dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft um einen Angriff auf den Rechtsstaat.”
    https://www.facebook.com/pg/JoachimWolbergs/posts/

  • draufundschluss

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    Die nächste Bestätigung wird’s bei der Kom-Wahl geben, außer die potentiellen AFTer-Wähler wählen ihn aus Protest und Solidarität gleich mit.

  • Mr. B.

    |

    @Empörer007

    Diese Botschaft übertrifft ja fast schon Wahnsinn!!!
    Er dachte wahrscheinlich, dass er mit seinem Handeln (allseits beliebt nach Messiasfigur) als OB für die Staatsanwaltschaft unantastbar wäre. Ja dann hätte man sich einfach nicht auf solche Geschäfte einlassen sollen.
    Er warnt aber zugleich andere Politiker, dass, was ihm widerfahren ist, auch jedem anderen Politiker morgen passieren kann. Was weiß er darüber, wie meint er das?
    Für wie dumm werden hier die angeblichen Noch-Fans gehalten????

  • Julian86

    |

    Mr. B und Empörer

    Das eingestellte Wolbergs-Zitat, beschäftigt es sich nicht ausschließlich mit der gegen ihn verhängten U-Haft, deren gesetzliche Voraussetzungen er offenbar im Licht des ersten Urteils als nicht gegeben ansieht.

    Wollt ihr beiden verbalen Rundum-Schläger das mal bitte zur Kenntnis nehmen und ggf. darauf sachlich-inhaltlich eingehen und nicht mit Trump´schen Kinder-Wortschaft des eigenen “Wahnsinns” fette Beute bleiben?!

    Im Übrigen tragt ihr nichts zum Thema des VGH vor, ihr Empörer.

  • Alfred Meier

    |

    Lieber Mr. B, es geht hier nicht um “Gewohnheiten” in der Strafverfolgung, sondern um Urteile von Gerichten. Bekannt geworden sind nur die Freisprüche des Wuppertaler Oberbürgermeisters durch die Landgerichte Wuppertal und Dortmund. Ob es darüber hinaus jemals auch nur Anklagen gegen Wahlbeamte im Zusammenhang mit der Annahme von Parteispenden gegeben hat, ist nicht bekannt. Es spricht also alles dafür, dass noch nie ein Wahlbeamter im Zusammenhang mit der Annahme von Wahlspenden verurteilt wurde. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof weiß das offenbar nicht, wenn er in seiner Prognose unterstellt, dass im Falle Wolbergs mit einer Verurteilung zu rechnen sei.

  • Walter R.

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    ich kauf doch kein Auto ohne TÜV von dem ich weiß, der kommt auch nicht mehr durch den TÜV. da schau ich besser mal nach Alternativen um, sicher steht auf der brücke schon eine*r.

  • R.G.

    |

    @Mr. B und Empörer
    Derzeit verstehe ich die Äußerungen des Regensburger Oberbürgermeisters unter der Überschrift: “Der Wunsch ist der Vater des Gedankens”.
    Er darf sich wünschen und es durch seine Worte nochmals zu erreichen versuchen, dass der aktuelle Richter wieder von seinen unmissverständlich gezeigten Emotionen darin überzeugt werden könne, er sei durch Verhaftung plus Folgen zu stark belastet, sodass mindestens von einer Strafzumessung abzusehen, oder gleich die Anklage überhaupt nicht rechtens sei.

    Wie sich seine Rolle weiter entwickeln wird, welche Botschaften er abgibt, hängt mit von der Verhandlungsführung im neuen Prozess ab. Da es sich noch nicht klar abzeichnet, wie sich alles gestalten wird, fährt der neuerlich Angeklagte die bereits bewährte Strategie.
    Verständlich.

  • Alfons Kaiser

    |

    Man muß sie echt lieben, diese von Menschlichkeit und Empathie durchdrungene Juristen-Sprache: Da wird von einer “Entfernung” eines Menschen aus dem Beamtenverhältnis gesprochen, als würde man ein Krebsgeschwür aus einem Körper “entfernen”. Was wäre dabei, wenn man einfach das Wort “Entlassung” verwenden würde? In der Sache selbst ist dem obigen Kommentar von Julian 86 (09 Uhr 42) beizupflichten. Daß Wolbergs, der das Gefühl haben muß, ständig gegen eine Wand zu laufen, “verbittert” ist, erscheint mir nachvollziehbar, auch wenn ihm das letztlich bei der Bewältigung seiner Lebenssituation wenig helfen dürfte.

  • Mr. B.

    |

    @Julian86
    Ich bin kein Rechtstudierter, Sie vielleicht schon.
    Ich sage noch einmal, nachdem, was an den Verhandlungstagen angesprochen wurde (egal wie das Urteil ausging -mir kamen ja fast die Tränen), bleibe ich bei meiner Haltung!!!!
    Und…bitte lassen Sie sich sagen, ich bin kein Trump-Anhänger, aber auch kein
    Anhänger der anderen Partei! In unseren selbsternannten “guten” und “richtungsweisenden” Medien und auch in der dadurch beeinflussten Menschenschaft werden oftmals gleich Trump-Vergleiche ausgesprochen, wenn schnell der eigene Stoff in der Diskussion ausgeht!!!!
    Eine eigene Meinung ist eben noch nicht verboten und die Zeit, wo auch schlechte Sachen immer nur gutgeredet und dargestellt wurden, sollte auch langsam vorbei sein!

  • Regensbsurger

    |

    @Julian86 vom 30.10.19 09:42
    Weder im Urteil noch in der Pressemitteilung 7/2019 vom 04.07.2019 fällt der Begriff “geringe Schuld”.
    Das korrekte Zitat wäre : “… Joachim Wolbergs sind lediglich zwei Fälle der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit den Parteispenden der Jahre 2015 und 2016 (insgesamt rund 150.000 Euro) anzulasten”. Ist das eine geringe Schuld ?

    Ihre Feststellung “Gäbe es kein Zweitverfahren hätte nach meiner Überzeugung die Suspendierung aufgehoben werden müssen.” impliziert, dass die Suspendierung auch aus Ihrer Sicht gerechtfertigt ist, da es ein Zweitverfahren gibt.

    Der Rest Ihres Kommentars ist damit schlicht überflüssig, da er lediglich versucht die Antwort auf eine hypothetische Frage zu geben, die hier völlig irrelevant ist.
    Zudem unterstellt er in Anlehnung an Joachim Wolbergs der Staatsanwaltschaft in deren Handeln eine politische Absicht.

    Gibt es denn keine Blogs, auf denen sich Juristen austauschen können ?

  • Empörer007

    |

    Zur Info…
    Hr. W. schlägt erneut auf seine Art, diesmal auf die Süddeutsche Zeitung ein; verräterisch…, was ihm nicht ins Kontor passt, muss verfolgt werden, notfalls mit anwaltlicher Hilfe, um die Pressefreiheit auszuhebeln, jawohl Hr. Angeklagter W., diesr ist ein “Anschlag” auf die Pressefreiheit…, im Übrigenen, der von Ihnen “gepriesene” “Chefredakteur H. Prantl”, war nie Chefredakteur bei der SZ, er war “MITGLIED” der Chefredaktion, doch ein graviender Unterschied, oder…, bis Hr. Prantl( zum 01.03.19 endlich) in Rente ging…, aber mit Fakten nimmt es der Hr. W. nicht so genau…, also aufmerksamer reagieren und nicht gleich den “Dampfhammer” auspacken…

    https://www.facebook.com/pg/JoachimWolbergs/posts/

  • XYZ

    |

    Alfred Meier 13.44:
    Der BayVGH lässt es ausdrücklich offen ob das noch nicht rechtskräftige Erst-Urteil für eine vorläufige Suspendierung ausgereicht hätte. Der BayVGH hat mehr Verwaltungs-Erfahrung als die StA, namentlich in Bausachen. Die Nazis hatten ihn abgeschafft, er wurde dann von den Amerikanern neu gegründet und das richterliche Personal ohne Vorbelastung sorgfältig ausgewählt.
    Was sollte er denn bei der reichlich späten zweiten Anklage anders tun wenn es wohl konkreter um Bestechung geht, vom VRi darauf hingewiesen?
    Kommt das LG noch vor dem nächsten kommunalen Wahltermin zu Stuhle am Richtertisch?

  • XYZ

    |

    Zum Text von R-dig., etwas komprimiert:
    Der BayVGH sagt dass die strafbaren Vorwürfe, die aktuell (!) Gegenstand der derzeitigen (!) Hauptverhandlung sind, für sich gesehen geeignet sind die (disziplinarrechtliche) Prognose zu rechtfertigen, weil diese Verfahrensschritte (!) einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen.
    Eleganter und sublimer kann man das nicht ausdrücken.

  • Julian86

    |

    An “Regensbsurger, 30. Oktober 2019 um 18:12” zur Frage der geringen, relativen Schuld bei Herrn Wolbergs

    Zitat von VorsRi Escher:
    “Der verbliebene Schuldvorwurf relativierte sich erheblich durch die Feststellung, dass der Oberbürgermeister stets im Glauben an die Zulässigkeit der Spenden und damit in einem, wenn auch vermeidbaren, Verbotsirrtum gehandelt hatte”, erklärte das Gericht.
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-regensburg-keine-strafe-korruption-vorteilsnahme-joachim-wolbergs/

    “Unregelmäßigkeiten bei Parteispenden
    Der Vorwurf, der OB habe sich kaufen lassen, habe sich nicht bestätigt, führte die Richterin aus. Lediglich der Anschein der Käuflichkeit habe sich ergeben. Und selbst in diesen Fällen sei Wolbergs einem Irrtum erlegen. Geblieben seien Unregelmäßigkeiten bei den Parteispenden, aber mitnichten eine korruptive Dauerbeziehung, etwa zum mitangeklagten Immobilienunternehmer Volker Tretzel.”
    BR v. 03.07.2019

    Gute Zusammenfassung des ersten Prozesses, nachdem Vieles bei Etlichen schon in Vergessenheit geriet
    https://www.welt.de/regionales/bayern/article196324793/Mit-dem-Urteil-stellt-Gericht-Wolbergs-Ehre-wieder-her.html

  • XYZ

    |

    Der Prozess erinnert eher an Italo Western-Filme:
    Es treten auf der sheriff, der angibt für das Recht einzustehen, und der Held der es anders sieht. Und dann gibt es auch noch die Bürgerwehr die einschreitet. Es entscheiden die Waffen (die Schriftsätze der Verteidiger). Der Friedensrichter ist meistens nicht da.

  • XYZ

    |

    Die Presse u.A. SZ – Rdig ausgenommen – hat anscheinend schon ihr vorweggenommenes Urteil ausgesprochen – so gangts nicht.

  • R.G.

    |

    @Empörer007
    In allen mir bekannten seriösen Foren mit Kommentierfunktion entschied man sich letztlich gegen Direktverlinkungen zu “SozialenDatensammlungsMedien” generell.
    Persönlich finde ich die geleitete Beschenkung mit Klicks für Private Accounts überhaupt, und solchen, die in eigener Sache bereits eine “kreative” Wortwahl oder reine Selbstdarstellung gepflogen hatten im Speziellen, ohnehin problematisch.
    Mit der Erfindung des Buchdrucks wurde der Weg für die breite Volksbildung gelegt; es war möglich geworden, wohl überlegte Worte, für die der Autor bzw. Herausgeber stand, einer breiteren Schicht, auch den bis dahin Rechtlosen, zur mehrfachen Nutzung zugänglich zu machen. Das war etwas gänzlich Anderes, als die mitunter schnellen Botschaften der Mächtigeren in eigener Sache.
    Obschon Herr Aigner Online schreibt, erfüllt er die (vielen beim Lesen im Verborgenen bleibenden) Regeln des guten Prints (bis hin zu einem gekonnten Layout); er steht für seine Artikel und die von ihm zugelassenen Postings im Ernstfall vor Gericht gerade, leiht uns damit eigentlich sein Rückgrat.

    Wir beklagen eine zunehmende Spaltung und rasante Radikalisierung der Gesellschaft. Das maßvoll gesprochene, geschriebene Wort nehme ab. Das liegt nach meinem Urteil ganz wesentlich am Verlust von Lese- und Dialogräumen für Mehrwortsatz-Benutzer. Regensburg-digital ist ein Ort der ganzen, verantworteten Ab- und Auf-Sätze .

    Es ist für mich ein Gebot der Fairness, ein Medium des stets überlegten Redakturwortes zur Situation innerhalb einer Sozietät, nicht in den direkten Vergleich mit einem Portal der vorrangigen Möglichkeit zu beliebigen Äußerungen, in Direktvergleich zu stellen.

    Für Interessierte verweise ich auf den Twitter Account eines der von mir höchstgeschätzten Menschen, des Daniel Sokolov. Seine sprachliche Genauigkeit und Treffsicherheit, sein nicht nur in politischen Dingen bewiesenes Rückgrat, kann sich in jenem Portal nicht offenbaren.

    Man verlöre sogar in Direktverlinkung zum eigenen SocialMedia-Selbst.
    Es ist wie ein Vergleich zwischen einem Longdrink und dem notwendenden Stück Brot.

  • Lothgaßler

    |

    @Alfons Kaiser:
    Die Sprachregelung ist ganz einfach:
    Um die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis muss der Beamte selbst bitten bzw. diese förmlich beantragen (tatsächlich könnte der Dienstherr NEIN sagen), dazu gibts noch eine Reihe weiterer Gründe für eine Entlassung (https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/e/entlassung-aus-dem-beamtenverhaeltnis.html).
    Eine Entfernung aus dem Dienst/ Beamtenverhältnis ist die disziplinarrechtliche Folge einer schweren Verfehlung des Beamten und wird vom Dienstherrn gegen den Willen des Beamten betrieben (https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/d/disziplinarverfahren.html).

  • Mr. T.

    |

    Mit dieser Aussage von Richterin Escher habe ich ein Problem: “Und selbst in diesen Fällen sei Wolbergs einem Irrtum erlegen.”
    Sie kann doch maximal sagen, dass es nicht auszuschließen wäre, dass Wolbergs einem Irrtum erlegen sei und sie deswegen davon ausgehen muss bei der Strafbemessung. Und wo bleibt da der Grundsatz ‘Ignorantia legis non excusat’? §17 StGB sagt: “Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.” Diese Milderung wurde hier wohl herangezogen. Allerdings war es doch sehr unglaubwürdig, dass ausgerechnet ein Bürgermeister, OB-Kandidat und Ex-Jura-Student, der massiv um Spenden für seinen Wahlkampf wirbt, überhaupt keine Ahnung vom Parteiengesetz hat; und zwar so wenig Ahnung, dass er nicht mal gemerkt hat, dass er sich vielleicht näher informieren müsste, also quasi keine Ahnung von der Existenz des Parteiengesetzes und der möglichen Unzulässigkeit von Spenden gehabt hat. Und dann gibt’s ja noch die Hinweise der SPD an ihn. Hat ihm da nicht der Schatzmeister mal informiert?
    Das ist ja fast so, wie wenn man schwarz fährt und sich dann damit rausreden will, dass man nicht weiß, dass man einen Führerschein zum Fahren braucht.

  • Mr. B.

    |

    Zu Mr. T.:
    Sie haben es sehr verständlich und ohne große Juristerei ausgedrückt und sind wahrscheinlich, wie auch ich, kein Jurist.
    Genau das ist es, was der Normalbürger nicht mehr versteht und immer ein “Gschmäckle” bleibt, welcher Angeklagte da vor Gericht steht und wieviel Geld dahintersteckt. Man müsste eigentlich zu einem anderen Urteil kommen, aber man kann und darf vielleicht nicht. Es heißt doch immer noch :”Im Namen des Volkes… ”
    Wir sind ein Land, welches massiv die Korruptionsdelikte in anderen Ländern bekämpfen will, denn es gibt sie ja auch (siehe zuletzt einige vorgeschlagene EU-Kommissare für Fr. von der Leyen in der EU).
    Wer will das in seinem Staat? Doch nur diejenigen und die werden es auch verteidigen, die Vorteile haben, hatte und auf weitere hoffen!!!!!!!!!!!!!
    Und, wenn man bei unsauberen Dingen erwischt wird, soll man nicht winseln, sich als Geschädigter hinstellen und vieles verdrehen, sondern seinen Abgang machen, den Schaden zurückzahlen oder als letztes, auch bei geringer Einsicht sowie aus dem “Dienstposten” entfernt werden.
    Das wirkt mit Sicherheit auch präventiv!!!
    Im übrigen ist es sehr wichtig, dass sich eine Staatsanwaltschaft, schon beim Vorliegen eines Anfangsverdachts, nicht vom “großen Geld” einschüchtern lässt!!
    Regensburg und seine Ermittler haben im Fall des Herrn Ex-OB dies in meine Augen
    voll bewiesen! Es ist schon viele Jahre her, als in den Medien geschrieben wurde, dass Regensburg jetzt auch eine sog. “Weißkragen-Staatsanwaltschaft” bekommt. Wie man sieht, war das auch mehr als nötig. Ein glaubhafter Staat muss auf alle Formen der steigenden Kriminalität antworten und mit allen Mitteln versuchen, diese zu bekämpfen, denn Täter in diesem Bereich schädigen auch das Ansehen unserer Demokratie, wo bei dem neoliberalen Wirtschaftssystem ja eh schon fast alles erlaubt ist!

  • Regensbsurger

    |

    Danke @Julian86 30. Oktober 2019 um 19:46,
    die Pressemitteilung 7/2019 vom 04.07.2019 ist mit durchaus geläufig.

    Allerdings suche ich darin den Begriff “geringe Schuld” ( bezogen auf Joachim Wolbergs ) vergebens. Der Schuldvorwurf wurde zwar von der Richterin relativiert, das verbleibende Gewicht der Schuld hat sie aber nicht bewertet.

    Ich mag kurze Kommentare, aber zwei Sätze darf ich noch anfügen :

    Nicht nur der gefühlte “faktische Freispruch”, sondern auch die Gründe, die die Richterin für den Freispruch in fast allen Punkten der Anklage angeführt hat hinterlassen kein ungetrübtes Bild von Joachim Wolbergs. In einem Gastkommentar wurde vor einigen Monaten auf RD die Frage der Eignung von Joachim Wolbergs für das OB-Amt trefflich beantwortet- zum Entsetzen von Richterin Escher und Verteidiger Witting.

  • Julian86

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    Über die Suspendierung ist noch nicht abschließend entschieden –
    Die Entscheidung des BayVGH kann auf Antrag “jederzeit geändert oder aufgehoben” werden. “Wegen veränderter Umstände”, wie es in § 80 Absatz 7 Verwaltungsgerichtsordnung heißt, auf den Artikel 61 Abs. 3 BayDG ausdrücklich verweist.

    Da alles mit allem zusammenhängt, bleibt immer

    a) das Warten auf die Entscheidung des BGH, der sich mit dem Fall erst dann inhaltlich beschäftigen wird, wenn ihm die schriftlichen Urteilsgründe der Regensburger Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts vorliegen – Ergebnis zeitlich wie inhaltlich offen –

    oder schon früher eine Intervention der Verteidigung auf dem Verwaltungsgerichtsweg

    b) wenn das zweite Strafverfahren jedenfalls erstinstanzlich beendet ist. Die Kommunal- und OB-Wahlen sind am 15. März 2020, die potentielle OB-Stichwahl ist am 29. März 2020. Bis dahin wird eine Entscheidung in der zweiten Strafsache (wohl) getroffen sein. Je nach deren Ausgang wird über die Suspendierung des Herrn Wolbergs auf dessen Antrag ggf. neu zu entscheiden sein, wenn er denn in diese Stichwahl kommt und reüssiert.

    Die Zukunft ist bekanntlich offen. Die Rahmenbedingungen stehen fest.

  • Empörer007

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    @ R.G. v. 30. Oktober 2019 um 23:06
    Bitte um Nachsicht, aber ich kann Ihre “wirre” Äußerung leider nicht einordnen, was wollen Sie hiermit sagen? Sie “reiten” von der Erfindung des “Buchdrucks bis zu einem (mir völlig ubk.) Daniel Sokolov” einen Ritt durch…, ja wohin? Da stehe ich auf der Leitung…
    Darf man nach Ihrer Meinung auf keine “Links” zu Online-Kommentaren des Hrn. W. mehr hinweisen, die er ins Netz gestellt hat…; das ist doch wohl absurd u. abwegig…

  • Dominik Müller

    |

    @Julian86
    Herr Witting ist ja schon genauso lang wie Sie als Anwalt zugelassen, und ich bin mir sicher, dass er – sobald sich der Hauch einer Chance ergibt – eine neue Entscheidung herbeiführen wird. Wie Sie gestern, 9:42 Uhr, ausformuliert haben, müsste sich die Chance aber doch aus dem zweiten Verfahren ableiten, da dieses ja Grund genug (oder in Ihren Worten: “hinreichend”) für die weitere Suspendierung ist.
    Im ersten Verfahren ist Wolbergs noch nicht rechtskräftig verurteilt, damit gilt die Unschuldsvermutung nach wie vor, und ich halte seine Kandidatur für ebenso gerechtfertigt wie das Vorgehen der SPD, mit einer weniger umstrittenen Person in den Kampf um den OB-Posten zu ziehen.

  • R.G.

    |

    @Empörer007
    Selbstredend kann man jedem Bäuerchen auf einem Social Media Portal hinterher sein.
    Es hat schon einige Blogs und Foren “zerrissen”, weil sie nur mehr
    zu Lakaien der tagaktuellen Facebook-Aussagen anderer geworden waren.

  • XYZ

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    Zu Alfred Meier gestern 13.44:
    Das BayStM der Justiz hat zum Regensburger Fall am 04.07.2019 eine ausführliche Pressemitteilung 7/2019 herausgegeben (so häufig sind die ja gerade nicht), wo es u.a. heisst:
    “Unter Strafjuristen ist umstritten, in welchem Verhältnis bei Zuwendungen an eine Partei die Straftatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung zum Parteiengesetz stehen. In der Rechtslehre wird teilweise der Standpunkt vertreten, dass nach dem StGB nicht verboten sein kann, was nach dem Parteiengesetz erlaubt ist. Der BGH ist dieser Auffassung allerdings in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht gefolgt.”
    Zu betonen ‘bisherige RSpr.’ – das könnte sich bei Zulassung der Revisionen ändern.

  • XYZ

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    Zu ergänzen, was das BayStMdJ nicht thematisiert: das ParteienG ist lex specialis, das StGB lex generalis – normalerweise geht das spezielle Gesetz dem generellen Gesetz vor.

  • Julian86

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    “Wir suchen [alle] nach der Wahrheit und wollen sie der Öffentlichkeit zugänglich machen”.

    Gilt dieser Satz von Nancy Perlosi nicht für alle Maier, Müller, Witting samt allen Angehörigen der Justiz? Oder sollte er es nicht zumindest, was meinen Sie, Domink Müller?

    Etwa die Frage über die Wahrheit, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Verhängung der U-Haft je vorlagen, was nicht nur für Herrn Wolbergs eine entscheidende Frage war und ist. Weil alles, was dann kam, sich darum “formierte” – bis die Wirtschaftsstrafkammer eine Entscheidung fällte. Und durch die Vorsitzende bekundete, man werde über die Berechtigung der U-Haft eigene Überzeugungen herausbilden.

    Zu hoffen bleibt, dass diesem sinngemäßen Versprechen auf einen abgelehnten Antrag der Verteidigung, den die U-Haft verhängenden Ermittlungsrichter einzuvernehmen, jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen maßgeblich Raum geschenkt wird.

    Denn in der Frage der Berechtigung der U-Haft liegt des Pudels Kern, nicht nur weil die Haft die Suspendierung quasi als Reflex der Disziplinarbehörde nach sich zog, obwohl sie wie die Verwaltungsgerichte deren Berechtigung nie in der Sache selbst inhaltlich überprüft haben.

    Erinnern Sie sich noch, Herr Müller (Meier), wie und auf welcher tatsächlichen Grundlage (etwa korrekt verschriftete Telefonmitschnitte?) der Ermittlungsrichter auf Antrag der StA die U-Haft für die Betroffenen verfügte? Und kam Herr Tretzel darin überhaupt (nicht) vor?

    Es ist wie beim US-Impeachment. Zuerst müssen die Fakten auf den Tisch. Transparent auch und gerade für die die Justiz kontrollierende Bürgerschaft.

  • XYZ

    |

    Die Landesanwaltschaft muss erst dann von sich aus oder wegen Antrag erneut entscheiden falls der derzeit suspendierte OB in erster oder Stichwahl zum OB gewählt werden sollte. Das bayr. Disziplinargesetz gilt für kommunale Wahlbeamte aber nicht für einfache Stadträte, sind ja nicht Beamte.

  • Rengsburger

    |

    Es ist gut, dass ein wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen erstinstanzlich Verurteilter als OB suspendiert bleibt.

    Das sollte doch bei jedem vernünftig denkenden Menschen normal sein.

    Baugenehmigungen in Regensburg dürfen in Zukunft nicht von Spenden oder der Größe des Geldbeutels abhängen. Fragen Sie einfache Leute die mal z.B. ein Carport bauen wollten und keine Kontakte hatten.

  • Mr. B.

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    @ Julian86
    Sehr geehrter Herr Julian86, im Grunde verstehe ich sie schon, aber Ihre Einleitung mit einem Zitat von Frau Pelosi zu beginnen, finde ich nicht gut.
    Bei uns in den “herrschenden” Medien wird über jeden Pfu… von
    Herrn Trump berichtet, da es Frau Clinton (Partei des “ganz großen Geldes”) nicht geschafft hatte, Präsidentin zu werden. Sie alleine war es meines Wissens, die ein Amtsenthebungsverfahren ihres Mannes damals verhindern konnte.
    Was wurde bisher in der jeweiligen Amtszeit von ihrer Demokratenpartei (zum Thema Kriege) alles vertuscht und zutreffendes einfach “abgelogen?? Da hätte ich mir so einen Pelosi-Satz auch schon früher gewünscht, aber da betraf es ja ihre Partei. Alt genug wäre sie ja und sie ist lange genug dabei.
    Ich weiß nicht, ob wir uns dem amerikanischen Parteiensystem und deren Arbeitsweise anschließen sollen.
    Demokratie hin oder her.
    Sie verstehen sicher, warum ich Ihnen persönlich geantwortet habe.
    Aber jetzt wieder zurück zum eigentlichen Thema!

  • Julian86

    |

    “Bestechungsgeschenke sollst Du nicht annehmen; denn diese machen Klarsehende blind und verdrehen die Sache derer, die im Recht sind.”
    2. Moses 23, 8 und 5. Moses 16, 19

    In seiner Doktorarbeit hat Carl-Gustav Kalbfell diesen Bibelspruch seinen umfänglichen Ausführungen vorangestellt.

    Insbesondere im Kapitel 5 wird das Spanungsfeld zwischen der vom BVerfG geforderten Staatsfreiheit der Parteien und der damit einhergehenden und gewünschten Spendenpraxis einerseits und den sog. Korruptionsdelikten andererseits behandelt. Kalbfell hält mit seiner Kritik an der Rechtsprechung des BGH nicht hinter dem Berg und zeigt künftige Lösungsmglichkeiten (siehe Zitate am Ende) auf.

    Sehr lesenswert. Ich kann mir vorstellen, dass hierauf auch die Verteidigung anknüpfen kann.

    Der aktuelle “Nebelteppich” (Merz) liegt nicht nur über dem Berliner Regierungsland, sondern auch über der Domstadt. Eine passende Gelegenheit sich in diese juristische Arbeit einzulesen, bringt sie doch ein gewisses Licht in die (strafrechtlichen und politischen) Verhältnisse, wie sie (nicht nur) hier diskutiert werden.

    Link zur Dissertation, pdf

    https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43736/pdf/KalbfellDiss2.3.09.pdf?sequence=1&isAllowed=y

    Ich empfehle mit dem Lesen ab Seite 299 (Mitte) zu beginnen. Das gibt Orientierung und führt auf den folgenden Seiten auch zu einem Lösungsweg, der über die “Theorie der unmittelbaren demokratischen Legitimation” unter Beteiligung des hinsichtlich der Spenden Transparenz herstellenden Stadtrats führt.

    Zitate, Seiten 301, 302

    Zunächst wurde begründet, warum Bürgermeister in punkto Rechtsstellung und politischer Funktion mit kommunalen Mandatsträgern zu vergleichen sind, die nun grundsätzlich nicht mehr als Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StGB qualifiziert werden.1555
    Sodann wurde herausgearbeitet, dass der demokratischen Direktwahl der Bürgermeister sowohl ein Vertrauensakt der Bürger als auch eine demokratische Kontrollfunktion gegenüber dem Gewählten innewohnt.1556
    Diese beiden Funktionen der Direktwahl von Bürgermeistern erwiesen sich als Ausgangspunkt für ein Zurückweichen des Strafrechts in den Fallkonstellationen der (Dritt-)Zuwendungen an Bürgermeister. Zur Sicherstellung dieser demokratischen Kontrolle zwischen den Wahlen, ist bereits heute die kommunale Volksvertretung – gerade in ihrer Funktion als Vertretung der Bürgerschaft – berufen.

    (…)

    Im Ergebnis kommt damit in sämtlichen Problemkonstellationen der (Dritt-) Zuwendungen an Bürgermeister keine Unrechtsvereinbarung i.S.v. § 331 Abs. 1 StGB zwischen dem Zuwendenden und dem Bürgermeister zustande, wenn die kommunale Volksvertretung der endgültigen Annahme der (Dritt-)Zuwendung in öffentlicher Sitzung zugestimmt hat, bzw. wenn die Annahme einer derartigen Zuwendung sich im Rahmen einer in öffentlicher Beratung beschlossenen und veröffentlichten kommunalen Ehrenordnung hält.1562

  • Regensbsurger

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    @Julian
    Auf mich wirkt es überheblich, die Suspendierung Wolbergs’ mit dem nun anlaufenden Impeachmentverfahren gegen den amerikanischen Präsidenten in einem Kommentar zu erwähnen und damit in einen Zusammenhang zu bringen oder vergleichen zu wollen. Beim Fall Wolbergs handelt es sich um eine Provinzposse mit maximal regionaler Bedeutung. Wolbergs mit Trump zu vergleiche ist nun auch kein Kompliment für Wolbergs.

    Das einzig gemeinsame ist, dass beide Seiten versuchen, ihre “Wahrheit” als die einzig richtige hin zu stellen und ansonsten mit allen Mitteln ihre “Gegenspieler” desavouieren.
    Des Pudels Kern ist – kurz gesagt – nicht die U-Haft, sondern die Verteidigungsstrategie, das gesamte Verfahren wegen Verfahrensfehlern einzustellen.

    Bei der Diskussion um juristische Raffinessen wird gerne vergessen, dass Wolbergs das in ihn gesetzte Vertrauen seiner Wähler durch die intransparente Klüngelei mit der (Bau-)Wirtschaft zutiefst enttäuscht hat. Auch wenn er bei aufgehobener Suspendierung den OB-Wahlkampf aus dem Amt heraus führen könnte, wäre der Erfolg äußerst zweifelhaft.

  • Lothgaßler

    |

    @julian86:
    Sie schreiben “…Diese beiden Funktionen der Direktwahl von Bürgermeistern erwiesen sich als Ausgangspunkt für ein Zurückweichen des Strafrechts in den Fallkonstellationen der (Dritt-)Zuwendungen an Bürgermeister. Zur Sicherstellung dieser demokratischen Kontrolle zwischen den Wahlen, ist bereits heute die kommunale Volksvertretung – gerade in ihrer Funktion als Vertretung der Bürgerschaft – berufen…”

    ==> Bei aller Achtung für Juristen: Gerade bei einer Direktwahl (also durch die Wählerinnen und Wähler) sollte doch genau dieser Souverän über Drittmittel im Bilde sein, damit Kontrolle möglich ist. Wir alle sollten inzwischen verstanden haben, dass die Vertretung der Bürgerschaft (also die Stadträtinnen und Stadträte) über ihre Fraktionen doch deutlich im Stimmverhalten beeinflusst und gebunden sind (Vergabe von Listenplätzen, Plätzen in Ausschüssen und Verwaltungsräten u.ä., Druck durch “Fraktionskollegen”, Anträge einbringen oder nicht, Sachverhalte öffentlich machen oder nicht u.a.m.). Nur durch Kenntnis der angenommenen Drittmittel kann der Souverän dann frei auch eine Nichtmehrwiederwahl in Erwägung ziehen. Dabei muss noch gar kein Korruptionsdelikt vorliegen, es reicht ein übler Verstoß gegen Sitte und Anstand.
    Ich halte es für einen schlechten juristischen Witz, dass politisches Führungspersonal, welches ausschließlich über den Souverän (nicht über Parteien oder Dritte) für die Arbeitstätigkeit bezahlt und gut sozial abgesichert ist, in strafrechtlichen Belangen kaum noch antastbar sein soll (Zurückweichen des Strafrechts bei Zuwendungen an Bürgermeistern). Gerade Bürgermeister und Oberbürgermeister sitzen in Schlüsselpositionen und können Entscheidungen so oder so maßgeblich beeinflussen, ein einfacher Stadtrat kann das nicht.

  • XYZ

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    Julian 86, 11.25
    Nochmals die schon früher angesprochene Dissertation von Kalbfell von 2009 nachgelesen:
    Er schreibt auf Seite 4 in der Einführung dass sich Wahlbeamte in einer besonderen Konfliktsituation befinden, da sie zugleich Verwaltungsleiter sind [m Gegensatz zu Abgeordneten]. Da sie Wahlbeamte sind fallen sie nach bisheriger Ansicht vollständig [!] unter den Amtsträgerbegriff.
    Revisionsfrage: Gilt das auch bei Parteispenden ohne jeglichen konkreten Bezug zur Dienstausübung?

  • XYZ

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    Lesen gerade andernorts dass das schriftiche Urteil des LG endlich abgesetzt wurde – nach nahezu vier Monaten – und die Verteidiger haben gerade einen Monat Zeit für ihre Revisionsbegründungen – Waffengleichheit?

  • Mr. T.

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    “Parteispenden ohne jeglichen konkreten Bezug zur Dienstausübung”
    Was ist dann mit konkretem Bezug? Wenn auf dem Überweisungsträger steht “Spende für Baugenehmigung Auf der Platte” oder so ähnlich? Das ist doch nicht mal mehr lächerlich!

    Warum kommt denn der Löwenanteil der Spenden nur aus einer einzigen Branche? Gibt’s denn in anderen Branchen keine idealistischen Unternehmer, denen die politische Landschaftspflege so am Herzen liegt, dass sie gleich an alle potentiellen Oberbürgermeister spenden?

  • Julian86

    |

    Weiten wir im Anblick des verregneten November-Wochenendes den selben vom OB susp. Wolbergs zu CDU-Minister Altmaier.

    Während die Kanzlerin ob ihrer “grottenschlechten” (Merz) Führung in den Fog Indiens “flüchtet”, sollten wir uns hier in Regensburg mal vergegenwärtigen, wie – ganz neoliberal – das – unbeanstandete – Zusammenspiel zwischen Wirtschaft und Politik an der Spitze des Wirtschaftsministerums “funktioniert”.

    https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2019-10-11/einfluss-auf-gesetz-wie-peter-altmaier-sich-fuer-ein-unternehmen-aus-seinem

    Wir verfolgen seit Jahr und Tag den Regensburger Mammut-Prozess, der in Bezug auf Herrn Wolbergs um schlichte “Unregelmäßigkeiten” (Wirtschaftsstrafkammer) bei der Entgegennahme von Parteispenden kreist.

    XYZ erinnert uns daran, dass aus dem zuständigen bay. Ministerium der Hinweis kam, dass unter Strafjuristen es umstritten sei,

    “in welchem Verhältnis bei Zuwendungen an eine Partei die Straftatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung zum Parteiengesetz stehen. In der Rechtslehre wird teilweise der Standpunkt vertreten, dass nach dem StGB nicht verboten sein kann, was nach dem Parteiengesetz erlaubt ist. Der BGH ist dieser Auffassung allerdings in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht gefolgt.“

    Die oben zitierte Dissertation macht deutlich, dass die Rechtsprechung des BGH nicht stringent ist, die handelnden Akteure (Abgeordnete, Stadtratsmitglieder, Bürgermeister, Uni-Professoren) unterschiedlich behandelt, was sich der juristischen Logik kaum mehr erschließt.

    Ich kann mir daher gut vorstellen, dass der BGH in Anbetracht der hiesigen Verhältnisse und offenen Fragen seine gesamte alte Rechtsprechung über den Haufen wirft, diese neu strukturiert und unter Aufhebung des/der Urteils(e) die Sache zurück nach Regensburg an eine andere Strafkammer verweist zur erneuten Verhandlung. Wir sind dann zeitlich mindestens im Herbst 2020.

    Nun liegt das schriftliche Urteil vor. Sicherlich Hunderte Seiten lang. Enthält es aber auch, wie im Prozess angedeutet, Ausführungen zur Frage der Berechtigung der verhängten U-Haft, die ausschlaggebend für die Suspendierung de OB war?

    Falls ja, möchte ich insoweit anregen, diesbezügliche Passagen seitens der Verteidigung zu veröffentlichen. Es geht um des Pudels Kern des Strafverfahrens, das den Staatsanwälten als Berichtssache auferlegte, stets an das Ministerium zu berichten. So konnte nach meiner persönlichen Überzeugung die Verhaftung eines bayerichen OB, und sei er (einst) bei der SPD, nicht ohne Wissen und Zustimmung des CSU-geführten Ministeriums erfolgen, bei später vom Gericht festgestellte “Unregelmäßigkeiten” bei Parteispenden.

    Wo bleibt der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit?
    Wo bleibt des eidliche Versprechen des Wirtschaftsministers?

    Augenfällig ist wie unterschiedlich das Tun und Unterlassen eines OB Schaidinger im Vergleich zum Wirken seines “Ziehsohnes” Wolbergs bewertet wird.

    Aber ja. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ohne Ansehung der Person, es wurde deutlich, wie (sic!) sie ihre Verpflichtung handhabt, Be- und Entlastendes aus dem “immerwährenden Sumpf” der fraglichen Parteien an das Tageslicht zu ziehen.

  • Mr. B.

    |

    Zu Julian 86:
    Das Neoliberale in unserem Land habe ich auch schon öfters angesprochen und meine, dass dies in einer Noch-Demokratie nichts verloren hat. Es gibt eben im In- und Ausland Personen und Unternehmen, für die zum Geldverdienen, so meinen sie, alles erlaubt ist. Kurzum, sie können sich eigentlich alles erkaufen oder “erstatten” lassen. Es ist eigentlich bei uns ganz einfach, denn um jede Regierung scharren sich, wie im Hühnerstall, die Lobbyisten um die Regierungsgebäude und so manche Politiker freut das eben sehr, denn durch “Zuwendungen/Spenden” brauchen diese sich niemals Sorgen machen, dass nicht genügend Geld bei ihnen und/oder in den Parteikassen landet. So natürlich z. B. auch aus der Pharmaindustrie. Schließlich sprechen wir ja hier von mehreren Milliardenreingewinnen. Hinzu kommt unter vielen anderen dann noch die Lobby der sog. “renommierten Wirtschafts-/Anwaltskanzleien”, die dem “unwissenden” Gesetzgeber natürlich gerne bei der Ausformulierung der Gesetzesvorlagen helfen, denn diese müssen ja sehr umfangreich und mit 1000 Fußnoten und Ausnahmen versehen sein, damit im Falle einer Verfehlung (Menschen machen eben vieles und noch viel mehr für Geld, egal wo es herkommt) die gleichen Kanzleien und befreundeten Kräfte alles wieder “richten” können und somit viel Geld verdienen können. Bei den meisten Gesetzen, wie auch bei den Korruptionsgesetzen, würden zum normalen Verständnis m. E. wenige Paragraphen, ohne große Ausnahmen, völlig ausreichen. Es sollte hier vielleicht auch der Verstand mit eingefordert werden, denn wenn ich mit einem Auto rasant in eine Kurve fahre und der Ar… beginnt zu kribbeln, weiß ich ja auch, dass ich was ändern muss, denn sonst wird es mich “zerlegen”!
    Aber vielen ist vielleicht nicht bewusst, dass wir mit unserem, teilweise korruptem System und seinen “Helfershelfern”, weg von der Demokratie, in die Oligarchie steuern.
    Ist das so gewünscht, angesagt oder aufgetragen??????????????????

  • XYZ

    |

    Mr.T 00.48:
    Ein konkreter Bezug zu einer Diensthandlung wurde tatrichterlich nicht nachgewiesen.
    Die Vorwürfe zu SSV-Jahn, Sparkassen-Kredit, Nibelungen-Kaserne etc. erwiesen sich als schimäre Konstrukte. Der bayr. Bauminister und der Abgeordnete Mistol sollen die Bauprojekte laut MZ sogar belobigt haben.
    Bleiben die Parteispenden wo Julian 86 korrekt bemerkt dass das BayStMdJ abweichende Auffassungen der Rechtslehre anmerkt (der Minister hat allerdings gewechselt).

  • XYZ

    |

    Noch im alten gedruckten Duden zur Verständlichung nachgeschlagen, S.2261:
    Schimäre bedeutet Trugbild oder Hirngespenst. Schimärisch trügerisch.

  • Mr. T.

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    XYZ,mir geht es nicht um das, was nachweisbar ist, sondern um das was gewesen ist. Über die ganze rechtliche Lage können sich die abgehalfterten, Pseudo – und Hobby-Juristen hier meinetwegen Schwanzvergleiche liefern, aber die moralische Beurteilung der Wähler ist wesentlich wichtiger.

  • highwayfloh

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    @XYZ:

    Danke für diesen so einfachen “Gedanken-Strich”, der ebenso ein guter Schluss-Strich sein könnte… wenn er denn dürfte … *seufz*

  • Lothgaßler

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    @XYZ:
    Vorsicht mit dem Jubel über fehlenden Tatnachweis. Naturgemäß ist der direkte Sachzusammenhang zwischen Spende und Gegenleistung schwierig zu führen. Gerade beim Thema SSV-Jahn-Finanzierung durch Tretzel und von diesem erwünschtes Entgegenkommen gings noch in den letzten Verhandlungsminuten sehr heiß her. Evtl. erinnern Sie sich: Hr. Tretzel hatte sich verplappert und bei den Ermittlungen wurde ein eindeutiger Text Tretzels gefunden, der angeblich bei den Empfängern nie ankam.
    Trugbilder? Wenn Sie das so sehen, dann sind Sie nicht unparteiisch!
    Auch beim Sparkassenkredit ging es nicht nach den Regeln zu (Vordatierung, gegen die Vergaberegeln verstoßen), finanziert wurde ein Privatdeal und trotz aller Ablenkung es war zum persönlichen Vorteil von Tretzel. Tatkomplex Nibelungenkaserne: Nix gewesen, keine Einflussnahme?

  • Mr. B.

    |

    zu XYZ:
    Ich glaube nicht, dass es so einfach war, wie sie die Dinge schildern.
    Gab es im Prozess, lt. Berichterstattung, nicht auch einige Zeugen, die sich so gar an nichts mehr oder nicht mehr genau erinnern konnten?
    Ich glaube für mich, dass die ganzen, von Ihnen geschilderten Projekte, eben nicht ganz sauber abgelaufen sind. Da sollte es einer Staatsanwaltschaft schon zustehen, die Sachen (hier meine ich auch schon wieder Anscheinstaten) genauer unter die Lupe zu nehmen. Ich kann nicht verstehen, dass es Mitbürger gibt, die sich gegen eine saubere Politik stellen. Und bitte, was die MZ schreibt………….?????

  • XYZ

    |

    Noch ergänzend zu Mr.B heute 10.49:
    Niemand stellt sich gegen eine saubere Stadtpolitik, aber die Vorwürfe waren doch zumindest etwas übertrieben.
    Zur Frage nach der MZ: Artikel vom 10.10., Aufhänger Das Nibelungenareal als Vorbild, Forum der Akademie für Naturschutz und Landschaftpflege am 09.10:
    Bürgermeister und Stadtplaner aus ganz Bayern kamen ins Parkside um sich gleich mit drei Staatsministern zu treffen . . . Dabei wurden zwei Baugebiete in einer Exkursion bereist . . u.a. die Nibelungenkaserne – die laut Artikel stadtplanerisch gar nicht so übel abschnitt.

  • Rengsburger

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    XYZ:

    Ist ja schön dass Sie alles von Wolli gut reden möchten. Aber es genügt halt nicht dass möglicherweise einige der Vorwürfe übertrieben waren.

    Regensburg benötigt in der Situation einen absolut integreren OB. Und absolut transparente und gerechte Stadtpolitik. Dafür stand Wolli noch nie und wird er jetzt erst recht nie wieder stehen.

  • Mr. B.

    |

    Abschießend zu XYZ:
    Ich lese die MZ aus gutem Grunde schon viele, viele Jahre nicht mehr und schon gleich gar nicht bei solchen Prozessen.
    Im 1. Prozess saßen viele Tage mir zuverlässige Freunde als Zuhörer im Gerichtssaal. Sie konnten manchmal gar nicht glauben, was sie dort erfuhren. Sie hatten große Zweifel, dass dies alles so rechtens zuging, was eine Anklage nicht rechtfertigen würde. Zum Beispiel, warum kann man keine einfachen und transparente Vergaben machen kann und warum bekommen immer die, welche bereit sind, die größte Spendensumme aufzubringen die Aufträge, um sich eine goldene Nase daran zu verdienen. Dies scheint auch nicht einfach für die Staatanwaltschaft zu sein, dies aufzuklären. Meine Freunde sind wohlgemerkt keine Juristen, aber jeder hat mir erzählt, dass alle Verhandlungstage im Vergleich doch viel genauer und sachlicher von R-D geschildert wurden, als von der MZ. Ich glaube, dies ist keine schlechte Meinungsbildung und zeigt auch, wie wichtig ein zweites, unabhängiges!!!! Medium in Regensburg ist!

  • XYZ

    |

    Zu Lothgassler heute 09.35:
    Der Sparkassenkredit wurde m. E. von der StA nur zum Beispiel ebenso unrichtig gesehen:
    Der Nominalzins enthält keine Bearbeitungsgebühren = Effektivzins, es wurde aber der Nominalzins zu Grunde gelegt.
    Konsumenten-Kredite haben eine hohe Ausfallquote die mit eingerechnet werden, Sicherheiten meist kaum nachprüfbar oder vorhanden. Zinssatz daher wesentlich höher.
    Bei Unternehmerkrediten – der Bauträger ist hier soweit ich es beurteilen kann persönlich haftender Gesellschafter – stehen Grundstücke und Vermögen zur Sicherheit.
    Dazu der Negativzins der EZB von zur Zeit 0,5 % für Kreditinstute.
    Es war vom Vorstand alles nachgeprüft, sogar die konkurrierende Volksbank bestätigte es.
    Frage: War das der StA in irgendeiner Weise bekannt?

  • Julian86

    |

    Die Causa Sparkasse, diente sie nicht laut Vert./Wolbergs auch dazu, die U-Haft (bekanntlich des Pudels Kern in diesem Prozessgeschehen) zu begründen? Und hat sich Herr Wolbergs nicht bitter immer wieder beklagt darüber, dass die StA das von ihm insoweit Vorgetragene zu keiner Zeit als ihn Entlastendes hören, geschweige denn inhaltlich berücksichtigen wollte? Geht es insoweit nicht um zentrale Gesetzespflichten der Ermittler?

    Fragen, die einer Antwort harren. Und ja, das geht uns alle an. Denn das Vertrauen in eine gesetzmäßig handelnde Justiz ist von zentraler Bedeutung für die Stabilität des Rechtsstaats.

    Mit Interesse sehe ich daher Infos aus der schriftlichen Urteilsbegründung entgegen, etwa richterlichen Ausführungen, die Berechtigung der U-Haft (Freiheitsentzug als schärfster Eingriff des Staates in das Leben seiner Bürger, hier mit der denknotwendig verbundenen, auf Wahrscheinlichkeits-Prognosen beruhenden Suspendierung mit allen Folgen für Herrn W.) betreffen.

  • Julian86

    |

    Mr. T. (3. November 2019 um 03:43), welche Farbe hat Ihre Seele, auf die Sie uns einen tiefen Blick gewährten?

    Zu Ihrer “moralischen Beurteilung” schicke ich Ihnen einen Link
    https://gedankenwelt.de/moralisieren-ist-auch-eine-form-der-gewalt/

    “Moralisieren geht einher mit …. respektlosem Verhalten.”
    Ihr Post belegt das.

  • Lothgaßler

    |

    @XYZ:
    Nebelkerzen! Nehmen Sie zur Kenntnis, dass dies kein Unternehmerkredit war: Kreditnehmer war die Privatperson Tretzel. Diese wollte zu einem Zeitpunkt mit günstigem Gold-Kurs (war unten und im Steigen begriffen: Zeit bis zur Kreditzuteilung war meiner Meinung nach der Knackpunkt, nicht der Kreditzins) Gold aus Unternehmensvermögen ins Privatvermögen überführen, war damals aber gerade nicht liquide (hoffentlich nicht zu viel gespendet).
    Was die ewigen Verweise auf Volksbank bzw. Sparkasse hinsichtlich der hervorragenden gar “bundesbankfähigen” Bonität (https://www.regensburg-digital.de/eine-wiedergefundene-gespraechsnotiz-und-kroeten-fuer-die-sparkasse/20022019/) der Person Tretzel betrifft: Seit wann erhalten Privatpersonen Kredite von der Bundesbank bzw. erfahren von Seiten der Bundesbank = Notenbank eine Bonitätsprüfung? Warum sollte Privatpersonen mit Liquiditätsproblemen eine hervorragende Bonität bescheinigt werden. Dergleichen Formulierungen bei Privatpersonen sind ungewöhnlich, finden sich allerdings in Jahresabschlüssen der BTT GmbH als Eigenlob (z.B. in dem des Jahres 2015: “…Für den Berichtszeitraum lag wie in den Vorjahren Notenbankfähigkeit vor…”, wer will kann die Jahresabschlüsse – auch die inzwischen berichtigten – über die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger nachlesen: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=ad45f7ef18fc1efb9a5aa73f0eac2f67&page.navid=to_search_start&global_data.designmode=eb). Haben Zeugen (“bundesbankfähige” Bonität) womöglich aus den BTT-Jahresabschlüssen zitiert und hierüber die Bonität der Privatperson Tretzel in mühsamer Prüfungsarbeit abgeleitet?
    Wo liegt hier die Schuld von Wolbergs: Ich glaube auch nicht, dass Wolbergs sich hier hat kaufen lassen, er war nützlicher Türöffner und fürsorglicher Helfer bei einem Tretzel-Privatgeschäft. Die im zeitlichen Kontext geflossene Spende hat eben die Staatsanwaltschaft auf diese Spur geführt. Ich finde das Verhalten der Staatsanwaltschaft zum damaligen Ermittlungs- und Kenntnisstand nachvollziehbar.

  • Mr. T.

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    Julian86, ich habe keine Ahnung, was für eine Farbe meine Seele hat, ich weiß nicht mal, ob es so etwas überhaupt gibt. Wahrscheinlich die selbe Farbe wie Russels Teekanne.
    Aber vielleicht versuchen sie ja mal, meine Fragen zu beantworten (z.B. die vom 2.11) und zu argumentieren, als moralische Werte grundsätzlich in Frage zu stellen. Wenn jetzt das Einfordern moralischen Verhaltens von einem Oberbürgermeister schon als Gewalt gewertet wird, wird’s langsam lustig.

  • Mr. B.

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    @ Lothgaßler:
    Respekt, einen guten und verständlichen Bericht haben sie verfasst!
    Warum sollte da die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln! Es scheint wirklich so, auch wenn in manchen Dingen aus irgendwelchen Gründen nichts nachzuweisen war, auch durch die teilweise Unkenntnis/ Gedächtnisverluste der Zeugen vor Gericht, wurde das Gesetz bis zum Äußersten (viel Geld ist zu gewinnen und das kriegt ja eh keiner mit) ausgemerzt.

    Und noch ein wichtiger Satz an XYZ und Julian86:
    Ich denke, gerade auch wegen solchen Handelns, schwenkt der “für dumm verkaufte Bürger” irgendwann mal um und denkt sich vielleicht: “Die (die sog. bürgerliche Parteien)
    und deren nächste Freunde machen sich eh ja nur die Taschen voll und wählen dann aus Trotz die allseits verteufelte “AFD”!
    Tragen sie mit solchem Handeln nicht auch zu deren Stärkung bei! Billiger geht’s meiner Meinung nach nicht!
    ps: nur mal zum Nachdenken!!!!

  • XYZ

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    Lothgassler 09.25:
    Mag zwar formell kein Unternehmerkredit gewesen sein. Eine Bank wäre aber schlecht beraten wenn sie nicht alle Sicherheiten umfassend überprüfen würde. Und da war die Bonität eines Inhaber geführten Unternehmens wohl nicht ganz so unwichtig.
    Wirtschaftliche Betrachtungsweise, ein UN trägt ja schliesslich auch zu Arbeitsplätzen und Aufträgen bei, und strafrechtliche Betrachtungsweise, worüber ich lieber schweigen will.

  • Regensbsurger

    |

    @Julian86 :
    Die Suspendierung Wolbergs’ war und ist rechtmäßig.
    Auch wenn Sie sich mit Ihren Kommentaren immer mehr als Anwalt Wolbergs’ gerieren, sollten Sie nicht dessen Rhetorik übernehmen.
    Eine “moralische Beurteilung” hat nichts mit “moralisieren” zu tun. Ihr Kommentar vom 4. November 2019 um 08:39 ist mehr als abwegig.

    Das Handeln eines Oberbürgermeisters MUSS moralische und ethische Werte achten, wenn er von der Bürgerschaft respektiert werden will.

  • Julian86

    |

    Herr “Regensbsurger”, Sie wollen doch nicht etwa behaupten, dass Mr. T. nicht moralisiert, dessen Beitrag im Übrigen das von Timothy Garton Ash geforderte “Mindestmaß an Zivilität” (aktueller Spiegel-Titel, Seite 13) kaum einzuhalten in der Lage ist.

    Ob die Suspendierung “rechtmäßig war und ist”, können Sie unbenommen behaupten. Was anderes tun Sie ja nicht. Die Frage aber ist doch: Ob die Suspendierung aufrechterhalten bleibt, unter den von mir bereits beschriebenen Prämissen.

    Ihnen Ratschläge zu erteilen, wie käme ich dazu?

    Klar sollte aber allen sein, worüber dieser Artikel berichtet, was also Gegenstand der Erörterung ist und was nicht.

    Gewiss, auch das kann man ignorieren.

    Aber die Freiheit der Meinungsäußerung, verlangt sie nicht eine gewisse Reife im Umgang mit ihr?

    Ich empfehle den aktuellen Spiegel-Print-Titel dazu, Seite 10-19.

  • Empörer007

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    Moral und Politik:
    Rückblick in den BT-Wahlkampf 1972(?)…; damals plakatierte die SPD (u. deren Jusos) mit einem Poster, das F. J. Strauß als PKW-Verkäufer darstellte u. dem Slogan: “Würden Sie von diesem Mann einen Gebrauchtwagen kaufen?”… Wie die Kampagne (Grafik stammte v. Klaus Staeck) ausging, kann man gerne nachlesen…
    Also der Kauf eines Gebrauchtwagens erfordert in erster Linie absolute Vertrauens-Basis zum Verkäufer.
    Dieses Vertrauen habe ich bei einem Kandidaten J. Wolbergs nie und nimmer, den der hat seinen Kredit schon längst verspielt…, trotzdem stellt er sich als nichtwissendes “Unschuldslamm” hin u. wirbt wieder mit hohlen Versprechen um Wählerstimmen!
    In der Politik darf es halt keine 2. Chance geben, und das ist gut so! Da gibt es nur die erfolgreiche Arbeit oder bei Verfehlungen den Rücktritt, den hat der Hr. W. allerdings seit gut 30 Monaten schon längst versäumt…

  • Dominik Müller

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    Nein, Julian86, es geht nicht um die Frage, was wäre, wenn Ihre Prämissen objektiv zuträfen.

  • Julian86

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    Wieso nicht, Herr “Müller”? Die Prämisse lautet u.a., dass Herr Wolbergs zumindest in die Stichwahl käme und diese gewänne. Dann würde, bei günstigem Abschluss des Zweitprozesses für W. noch im Feb./März, sich die Frage der Aufrechterhaltung der Suspendierung von alleine stellen.

    Haben Sie, außer einer schlichten Behauptung, Sachlich-Inhaltliches gegen dieses potentielle Szenario einzubringen? Das wäre fein. Denn die Demokratie lebt vom inhaltlichen Diskurs, auch und gerade von widerstreitendn Standpunkten.

  • Regensbsurger

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    @Julian86
    Mr.T kann sich selbst verteidigen – nehme ich mal – wenn er es denn will.

    Die Frage, ob die Suspendierung nach einer hypothetischen Wiederwahl Wolbergs aufrecht erhalten bleibt wurde von Ihnen in die Diskussion eingeführt, ist aber nicht Thema des kommentierten Artikels.

    Eine weiterführende Diskussion auf der Basis fraglicher Hypothesen halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für reine Zeitverschwendung, aber bitte.

    Ratschläge nehme ich gerne entgegen, auch wenn ich Sie nicht darum gebeten habe.

    Es gibt ein schönes Buch von Harald Welzer ( Selbst denken ), das sich mancher Kommentator zu Herzen nehmen könnte – wenigstens vom Titel her. Anstatt in regelmäßiger Häufigkeit Verweise auf andere Quellen aufzuführen, die sicherlich interessant sind, könnte doch die Quintessenz der zitierten Quelle in die eigene Argumentation eingebaut werden.
    Der Leser würde es danken, oder wollen Sie allen Ernstes die Freiheit der Meinungsäußerung relativieren, indem Sie eine “gewisse Reife” voraussetzen ?
    Im Artikel 5 unseres Grundgesetztes werden zwar die Grenzen der Meinungsfreiheit aufgezeigt, eine “gewisse Reife” wird aber nicht vorausgesetzt.

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