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Brüderpaar wegen Volksverhetzung vor Gericht

6.000 Euro für 20 Minuten “Spaß”

Unter dem Brüllen von Nazi-Parolen, Hitlergruß und Rempeleien zog ein Brüderpaar letztes Jahr über den Regensburger Christkindlmarkt. Nur „ein blöder Scherz“, argumentierte ihr Anwalt. Nur eine Kleinigkeit, meint ihr Vater. Am Mittwoch wurden die beiden wegen Volksverhetzung verurteilt.

Nach der Gerichtsverhandlung droht Marc U. schon wieder (Hintergrund Vater U.). Foto: Roth

Nach der Gerichtsverhandlung droht Marc U. schon wieder (Hintergrund Vater U.). Foto: Roth

von Mathias Roth

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Als an einem späten Samstagnachmittag im Dezember 2014 die beiden Brüder Constantin und Marc U. mehrfach den verbotenen Hitlergruß zeigten und dabei „Sieg heil“, „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“ skandierend vom Weihnachtsmarkt aus Richtung Bahnhof zogen, reagierte Michael W. blitzschnell. Er zog sein Handy aus der Tasche, rief die Polizei an und folgte den Männern. Er hatte Angst, dass die zwei Brüder aus dem westlichen Landkreis ihre Parolen in die Tat umsetzen und Menschen angreifen würden.

Vor dem Prozess: Gute Laune bei den Angeklagten

Gerade am Bahnhof seien ja oft Flüchtlinge unterwegs, schilderte er am vergangenen Mittwoch als Zeuge vor dem Amtsgericht Regensburg. Als Neonazis habe er sie, neben dem massiven Auftreten, auch an ihrem Aussehen erkannt. Sie hätten Springerstiefel und Bomberjacken angehabt. Für ihn sei es eine Selbstverständlichkeit gewesen, den Männern zu folgen und notfalls bei körperlichen Attacken auch einzugreifen. Er ging ihnen bis zum Bahnhof nach, wo sie von der Polizei verhaftet wurden.

Seine Zivilcourage rechnete ihm die Richterin Frauke Helm hoch an. Denn das Verhalten der beiden Täter sei nicht zu entschuldigen, auch wenn sie alkoholisiert waren. Constantin, damals 15 Jahre alt, hatte über ein Promille im Blut, Marc, 23 Jahre alt, knapp zwei. Alkoholkonsum zeige meistens, welcher Ideologie jemand anhänge, so Helm.

Vor dem Prozess, der knapp eine Stunde dauerte, hatten die Angeklagten und deren Vater noch verhältnismäßig gute Laune. In einem Gespräch riet ihnen ihr Anwalt, sich geständig zu geben, ihre Schuld einzuräumen. Dann würden sie für das Zeigen des Hitlergrußes nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verurteilt werden und mit einer kleinen Geldstrafe im dreistelligen Bereich davonkommen. „Für den guten Abend ist das ok“, so die sinngemäße Antwort des Älteren auf den Rat des Anwalts. Der Vater echauffierte sich unterdessen darüber, dass eine solche Kleinigkeit verfolgt werde, wogegen Sexualstraftäter und andere Täter von der Justiz nicht belangt würden.

Ein recht aggressiver „Scherz“

In der Verhandlung überließen die Angeklagte die Reue ihrem Rechtsanwalt. Der räumte den Tatvorwurf für seine Mandanten ein. „Es tut ihnen Leid“. Diese hätten das nur als „Scherz“ und Spaß gesehen. Letztendlich sei nur eine „blöde Aktion“ gewesen, bedingt durch den Alkoholkonsum.

Richterin Helm konnte mit dieser Begründung eher wenig anfangen: „Man weiß um die Wirkung solcher Sprüche, die Gewalt auslösen können, und dass dahinter eine Ideologie steht, auf die Millionen Tote zurückzuführen sind.“ Mit Spaß habe das nichts zu tun.

Auch der Zeuge W. vermochte in dem Verhalten des Brüderpaars keine spaßige Note zu erkennen. Die beiden seien höchst aggressiv aufgetreten. „Sie brüllten Passanten die Parolen ins Gesicht und rempelten manche absichtlich an. Sie waren sehr feindselig.“ Beim „Sieg Heil“-Rufen hätten sie sich abgewechselt, indem der eine „Sieg“ gerufen und der der andere mit „Heil“ geantwortet habe. Der Hitlergruß sei filmreif gezeigt worden.

Staatsanwalt: Aufruf zu Gewalt und Willkür

Staatsanwalt Herbst forderte angesichts dessen, die beiden (bislang nicht vorbestraften) Angeklagten nicht nur wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sondern auch wegen Volksverhetzung zu verurteilen. Er forderte für den älteren eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro und für Constantin U. eine Geldauflage von 1.000 Euro. Die beiden hätten zu Gewalt und Willkür gegen Bevölkerungsgruppen aufgestachelt und so den öffentlichen Frieden gestört.

Der Verteidiger der Brüder sah den Tatbestand der Volksverhetzung dagegen nicht als gegeben an und beantragte lediglich 50 Tagessätze, was für den 23jährigen Marc U. auch keinen Eintrag im Führungszeugnis bedeutet hätte.

Im Urteil schloss sich Richterin Helm weitgehend der Staatsanwaltschaft an. Sie verurteile Marc U. wegen gemeinschaftlich begangener Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 6.000 Euro (120 Tagessätze a 50 Euro). Constantin U. Wurde zu einer Geldauflage zu 1.000 verurteilt, die er an den „Arbeitskreis für ausländische Arbeitnehmer e.V.“ bezahlen muss.

Richterin: „Wenn solche Sprüche kommen, dann kann Gewalt folgen.“

Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ seien allein zwar nicht strafbar, so Helm. Wenn das aber mit nationalsozialistischem Gedankengut („Sieg heil“, Hitlergruß) einhergehe, sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. „Wenn solche Sprüche kommen, dann kann es auch zu Gewalt gegen Personengruppen kommen. Die Angeklagten haben dies provoziert.“. Für Marc U. bedeutet das Urteil, sofern es rechtskräftig wird, dass er vorbestraft ist. Sein Bruder kommt nochmal glimpflich davon.

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Kommentare (21)

  • Mathilde Vietze

    |

    Das Schlimme am Ganzen ist das Verhalten des Vaters von einem der “Akteure”. Da
    werden verbrecherische Hetzparolen als “Dumme-Buben-Streiche” verharmlost, die
    nur deshalb passiert sind, weil die beide besoffen waren. Die Strafe, die denen auf-gebrummt wurde, ist viel zu gering; die sollten mal eine Zeitlang Dreckarbeit verrichten müssen, dann würde ihnen – vielleicht – die Lust vergehen, sich solche “Streiche”
    zu erlauben.

  • Walther

    |

    ‘eine Zeitlang Dreckarbeit verrichten müssen’.
    Sollten diese Burschen den ganzen Tag die oft zitierten ‘Dreckkübel ausschütten’? Und was dann? Ich finde es wäre sinnvoller diesen Leute etwas Geschichtswissen beizubringen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Natürlich ist es allgemein wünschenswert, den Menschen Geschichtswissen beizu-
    bringen, ob das allerdings bei diesen doof-gesoffenen Typen hilft, ist die andere
    Frage.

  • hs

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    @Frau Vietze
    Ich kenne die beiden nicht und finde ihren Auftritt absolut unakzeptabel ! Ihre Aussage “doof-gesoffenen Typen” jedoch finde ich auch unmöglich !
    hs

  • dL

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    Den Versagervater hätte die direkt mitverurteilen müssen.

  • Peter

    |

    Stimmt, hs. Es ich nicht auszuschließen, dass die Nazilöcher bereits komplett verblödet waren, bevor sie mit ihrem langjährigen Alkoholabusus angefangen haben.
    Ein 15-jähriger, der bereits am Nachmittag über ein Promille hat und noch laufen, gezielt rempeln und skandieren kann, hat ein ernstes Problem. Dies sollte aber nicht das von anderen Menschen werden.

  • Manfred

    |

    Es ist ja schön, daß man in Regensburg so schnell und kräftig durchgreift. Verwunderlich ist nur, warum das selbe Durchgreifen gegen volksverhetzenden Bischöfe nicht gelingen will.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu Manfred: Ich bitte um ein Beispiel, wo ein Bischof “volksverhetzende” Reden
    geschwungen hat. Natürlich erzählen auch Bischöfe allerlei Unsinn, aber in
    diesem Fall würde ich gerne etwas mehr erfahren.

  • Manfred

    |

    https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Williamson

    Daraus:
    In einem Interview, das am Abend des 21. Januar 2009 im schwedischen Fernsehen in der Sendung Uppdrag granskning („Auftrag Nachforschung“) ausgestrahlt wurde und am 1. November 2008 im Priesterseminar der FSSPX in Zaitzkofen bei Regensburg geführt worden war, leugnete Williamson unter Berufung auf den pseudowissenschaftlichen Leuchter-Report die Existenz von Gaskammern und behauptete, im Zweiten Weltkrieg sei kein einziger Jude vergast worden. Es seien 200.000 bis 300.000 Juden in Konzentrationslagern umgekommen.[15][29][37]

    “I believe there were no gas chambers […] I think that 200,000 to 300,000 Jews perished in Nazi concentration camps […] but none of them by gas chambers.”

    „Ich glaube, dass es gar keine Gaskammern gab […] Ich denke, dass 200.000 bis 300.000 Juden in nationalsozialistischen Konzentrationslagern umgekommen sind […] aber keiner von ihnen durch Gaskammern.“

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu Manfred: Herr Williamson ist a) kein katholischer Bischof und b) eine
    Einzelperson. Er gehörte der Pius-Bruderschaft an, die am rechten Rand
    steht und von der katholischen Kirche n i c h t anerkannt wird.
    Und selbst diese Ultra-Konservativen haben Williamson nach seinem
    Holocaust-Leugnen hinausgeworfen.

  • Mr. T

    |

    Der Nazibischof ist auch zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Sind aber auch zwei verschiedene Paar Stiefel – auf der einen Seite zwei besoffene, pöbelnde Vollidioten, die gerade mal durch die Berichterstattung etwas Sendezeit bekommen, und auf der anderen Seite ein verrückter Katholiban, der zwar recht friedlich dasitzt, aber deutlich mehr “glaubende” Zuhörerschaft für seine Hasspredigten findet.

  • Mr. T

    |

    Falsch Frau Vietze, dank Papa Ratzi ist Willamson wieder katholisch nachdem die Exkommunikation durch unseren Regensburger Papst aufgehoben wurde. Was das mit der Einzelperson soll, weiß ich nicht. Oder hat Manfred behauptet, es handele sich um eine multiple Persönlichkeit? Und von den Pius-Brüdern ist er nicht wegen seiner Holocaust-Leugnung rausgeflogen, sondern weil er Schwierigkeiten mit der Autorität hatte.

  • Tom

    |

    Zitat: “Ich bitte um ein Beispiel, wo ein Bischof „volksverhetzende“ Reden
    geschwungen hat.”

    Liebe Frau Vietze,

    sie wollten ein Bespiel wo ein(!!!) Bischof genannt wird. Dann bekommen sie ein Beispiel und versuchen es damit abzuwerten, in dem sie darauf hinweisen , dass es sich hierbei um eine Einzelperson handelt. Da bleibt einem wirklich nur über den Kopf zu schütteln.

    Sie diskutieren, nein sie schreiben hier wirklich viel. Es wäre durchaus von Vorteil, wenn Sie wenigstens eine minimales Maß an Diskussionskultur hätten!

  • Ronald McDonald

    |

    Immerhin gebührt der Richterin am AG Frauke Helm (darf eine Richterin in diesem erbuntenden Lande eigentlich noch den nordischen Vornamen Frauke tragen?) Dank für für ihr obiter dictum zu “Deutschland den Deutschen” und “Ausländer raus” jeweils ohne § 86a StGB-Zutaten; da kann im Gegenzug ihr oben zitiertes pflichtschuldiges PC-Geseiere als Richterin auf Lebenszeit verstehend hingenommen werden.

    @ Mathilde Vietze 24.10.2015, 10:36h

    Bezüglich Monseigneur Richard Williamson Ex-FSSPX gilt für Sie: Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts.
    Monseigneur R. Williamson war und ist sehr wohl ein katholischer Bischof, denn er wurde am 30.06.1988 gültig(!), jedoch unerlaubt (!) von einem suspendierten katholischen (Titularerz-)Bischof (und päpstlichen Thronassistenten [Ehrenrang verbunden u. a. mit dem Titel Conte Romano]) unter Assistenz eines emeritierten Diözesanbischofs zum katholischen Bischof geweiht: kanonischer Status episcopus vagans.
    Wegen dieser gültigen doch unerlaubten Bischofsweihe unterfielen die beiden Ordospender und der Geweihte der Tatstrafe der Exkommunikation (latae sententiae).
    Diese wurde am 21.01.2009 (mit Billigung des Ratzinger-Papstes) für Monseigneur Williamson aufgehoben.
    Nunmehr ist Monseigneur Williamson indessen erneut exkommuniziert, da er anni currentis selbst – unerlaubt, jedoch gültig – eine Bischofsweihe vorgenommen hat.
    Katholischer Bischof indes ist er nach wie vor, wenn auch kanonisch suspendiert; diese Weihe mit Prägecharakter kann ihm nämlich niemand mehr wegnehmen, was gleichermaßen für die von Ihnen mutmaßlich hofierten Priester/Diakone gilt, welche sich aus persönlichen Gründen aus dem Kirchendienst verabschieden – nolens volens.

  • Zita

    |

    Danke @Ronald McDonald, lecker Erklärung

  • Mathilde Vietze

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    Ich werde ja von den Ewiggestrigen in der katholischen Kirche laufend als
    “Kirchenfeindin” beschimpft. Die sollten sich mal umsehen, wo die
    w a h r e n Kirchenfeinde sitzen.

  • Manfred

    |

    @Frau Vietze: Mein Beileid
    Wer sind denn in Ihren Augen die Ewiggestrigen, die Sie angeblich beschimpfen ? Offensichtlich gefallen Sie sich doch in ihrer “Opferrolle”, sonst würden Sie nicht im gleichen Atemzug diesen Bischof und sein wiederholt vorgetragenes Gedankengut verharmlosen.
    Bildung steht Ihnen übrigens nach Meinung dieses Herrn auch nicht zu, ja nicht einmal das Tragen von Hosen: Da verbietet dann das Schreiben von Leserbriefen durch Frauen ebenfalls von selbst.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu Manfred: Daß die Ewiggetrigen mich als “Kirchenfeindin” beschimpfen,
    zeigt mir, daß ich auf dem richtigen Weg bin. Von ernstzunehmenden Katho-
    liken erfahre ich nämlich großes Lob.
    Was den Herrn Williamson betrifft, so halte ich den für einen ganz üblen
    faschistischen Hetzer, einen, den nicht einmal seine eigenen Leute ernst
    nehmen. Und ob der mir Bildung, das Tragen von Hosen o.ä. verwehren
    will, ist mir scheißegal; bei dem gilt für mich der Spruch “was kümmert es
    die deutsche Eiche, wenn die Sau ihren Rüssel dran wetzt.”

  • Felix

    |

    Tolle und vor allem vernünftige Zivilcourage! Man fragt sich schon was in den Köpfen der beiden vorgeht…schade, dass es sowas noch geben muss.
    Zählt aber zu den Dingen, die meiner Meinung nach strenger geahndet werden sollten.

  • bernd

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    Wie streng sollte man es anden? Ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft, 120 sind eine ganze Menge. Zur Verhältnismäßigkeit kann man ja mal goolgen was es für Körperverletzung so gibt, sind eher 20-80 Tagessätze.

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drin