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Porno-Anwälte machen wieder Schlagzeilen

„Warum entzieht man U+C nicht die Lizenz?“

Die berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen („Porno-Pranger“) hat eine neue Geschäftsidee entdeckt. Sie ist ähnlich dubios wie diverse Abmahnwellen in der Vergangenheit. Ein Zivilgericht hatte das Gebahren der Kanzlei kürzlich als „unmoralisch, unseriös und vorsätzlich sittenwidrig“ klassifiziert. Andere Rechtsanwälte sehen durch U+C den Ruf ihres Berufsstandes beschädigt. Die Regensburger Staatsanwaltschaft indes hat daran nichts auszusetzen. 

gerichtSie machen mal wieder Schlagzeilen. Sie verschicken wieder einmal Abmahnungen im Tausenderpack und wieder einmal wirkt dieses Vorgehen höchst dubios. Die Rede ist von der Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen, berühmt geworden durch das Vorhaben, einen „Porno-Pranger“ einzurichten. Gestoppt wurden diese Idee schließlich durch mehrere Gerichte und die Landesdatenschutzbehörde. Die Ankündigung von U+C, dagegen vorzugehen, blieb ein folgenloses Lippenbekenntnis. Die Kanzlei gab klein bei.

„Vorsätzlich sittenwidrig“

In einem Fall bescheinigte im Juli 2013 das Amtsgericht Regensburg U+C und ihrem Mandaten, einem bekannten Internetabzocker, „vorsätzlich sittenwidrig“ gehandelt zu haben. Über die Berufung ist noch nicht entschieden. Neben diesem Zivilverfahren gab es auch strafrechtliche Ermittlungen. Die Erhebung einer Anklage wollte die Regensburger Staatsanwaltschaft laut Auskunft von Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl vom Ausgang des Zivilverfahrens abhängig machen. Aber irgendwie scheint es nun schneller gegangen zu sein. Doch dazu später.

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Die neuste Geschäftsidee von U+C

Derzeit machen die geschäftstüchtigen Anwälte um Thomas Urmann nämlich mit einer neuen Geschäftsidee Schlagzeilen: Sie mahnen mutmaßliche Nutzer der kommerziellen Porno-Seite Redtube.com ab, die sie sich dort angeblich raubkopierte Pornos angesehen haben sollen. „Es handelt sich offensichtlich um eine veritable Abmahnwelle“, schreibt dazu Lawblogger Udo Vetter. „Unser Kanzleipostfach quillt über mit Rückfragen von Betroffenen.“ Verschiedenen Berichten zufolge soll es sich um über 10.000 Fälle handeln, in denen U+C von den Betroffenen rund 250 Euro sowie eine Unterlassungserklärung verlangt.

Diese neue Abmahnwelle ist in vielfacher Hinsicht bemerkenswert. Und das ganz abseits von der Frage, wie U+C eigentlich an die IP-Adressen der angeblichen Redtube-Nutzer gekommen ist.

Kaum Schaden, dafür hohe Gebühren

Das Betrachten von Videos („Streamen“) im Internet gilt nach derzeitiger Rechtsprechung im Gegensatz zum Filesharing nicht als illegale Vervielfältigung. „Ob das eventuelle Zwischenspeichern auf dem Gerät schon eine Vervielfältigung ist, haben die Gerichte bislang nicht geklärt“, schreibt dazu Udo Vetter. Es ist also juristisch höchst umstritten, ob hier ein illegales Verhalten der Betroffenen vorliegt.

Der zweite Punkt sind die Gebühren. Als Schadenssumme werden lediglich 15,50 Euro in Rechnung gestellt. Der Rest der 250 Euro, die in Rechnung gestellt werden, sind Rechtsanwaltsgebühren (169,50 Euro) und Ermittlungskosten (65 Euro).

Und schließlich: Überwiesen werden soll die gesamte Summe an den Rechteinhaber, einer Schweizer Aktiengesellschaft namens „The Archive AG“. Das ist äußerst erstaunlich, wo doch mindestens die Anwaltsgebühren an U+C gezahlt werden müssten.

Wie beim Porno-Pranger: Die Masse macht’s!

Vertretungsberechtigte der Schweizer AG sind übrigens zwei Deutsche. Aber der Firmensitz in der Schweiz macht es für die Betroffenen schwieriger, ihr Geld und entstandene Anwaltskosten zurückzufordern, sollte sich herausstellen, dass die Abmahnungen nicht gerechtfertigt sind. Und bei mehreren tausend Abgemahnten wird der eine oder andere sicher zahlen – aus Scham etwa. Die Masse macht’s – ähnlich wie bei der „Porno-Pranger“-Drohung.

Ist das Ganze ein cleveres Geschäftsmodell in Kooperation von Anwalt und Mandanten. Zuzutrauen wäre es U+C. Das zeigt der eingangs erwähnte Fall.

U+C und der Abzocker

Im vergangenen Juli unterlag U+C in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Regensburg. Betrachtet man den Tenor des Urteils deutet einiges darauf hin, dass U+C zusammen mit dem bekannten Internetabzocker Frank Drescher gemeinsame Sache gemacht hatte, um Gebühren im sechsstelligen Bereich zu kassieren.

Drescher hatte eine Handelsgesellschaft gegründet, über die er zwar so gut wie nichts verkaufte, dafür aber recht rasch begann, die Betreiber anderer Online-Shops wegen fehlerhafter AGBs abzumahnen. Binnen nicht einmal zwei Wochen wurden über 1.000 Abmahnungen verschickt und den Betroffenen jeweils 700 Euro in Rechnung gestellt. Ein Beklagter wehrte sich und bekam recht: Drescher habe die Handelsgesellschaft nur „als Fassade gegründet, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so die Möglichkeit zu schaffen, andere Online-Händler abzumahnen“, so der damals zuständige Richter.

Amtsgericht: „Mit Minimalaufwand auf Kosten anderer Geld machen“

 

Nach Überzeugung des Gerichts deutet einiges darauf hin, dass U+C und Drescher gemeinsame Sache gemacht haben, um „mit einem Minimalaufwand auf Kosten anderer Geld zu machen.“ Rechtsanwalt Urmann hatte, unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht, nichts oder zumindest nichts Erhellendes vor Gericht zu sagen gewusst.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 18. März findet die Berufungsverhandlung am Landgericht Regensburg statt.

„Es ist schlimm, zu beobachten, wie U+C dem Ruf der gesamten Anwaltschaft schadet“

Der Rechtsanwalt Dr. Walter Felling hatte dieses Verfahren als „Musterprozess“ für zahlreiche Betroffene angestrengt. Zudem hatte er Strafanzeige sowohl gegen Drescher wie auch gegen U+C gestellt.

Felling sieht durch die „Porno-Pranger“-Anwälte den ganzen Berufsstand am Pranger. ,„Es ist schlimm, zu beobachten, wie U+C dem Ruf der gesamten Anwaltschaft schadet“, sagt er uns am Telefon. „Ich kann nicht ernsthaft nachvollziehen, warum man diesen Anwälten nicht die Lizenz entzieht.“

Die Regensburger Staatsanwaltschaft wird es wohl nicht sein. Diese nahm zwar Ermittlungen gegen Drescher und U+C auf und wollte, das bestätigte Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl gegenüber unserer Redaktion noch Mitte des Jahres, den weiteren Verlauf der Ermittlungen und die eventuelle Eröffnung eines Verfahrens vom Ausgang des Zivilprozesses abhängig machen.

U+C unterliegt vor Gericht. Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein.

Tatsächlich wurde das Strafverfahren „mangels Tatverdacht“ eingestellt. Erstaunlicherweise, das ergibt eine Nachfrage unserer Redaktion, kurz nach der deutlichen Niederlage von U+C vor dem Amtsgericht. Eine Beschwerde dagegen hat die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg abgelehnt.

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Kommentare (45)

  • Sebastian Wild

    |

    Interessant wäre auch noch wie U+C an die IP-Addressen kamen. Die The Archieve AG hat ihren Firmensitz in der Schweiz, fällt also unter dortiges Recht. Nach Schweizer Recht ist derartige Datenhamsterei allerdings illegal und das schon seit 2010. Hätte U+C die IPs von denen wären sie illegal erlangt und damit nicht verwertbar. Hat U+C diese Daten selber gesammelt bleibt zumindest fragwürdig auf welche Weise. Dazu hält man sich gegenwärtig bedeckt. Es gibt allerdings offenbar Hinweise darauf das Malware bzw Traffic-Skimming benutzt wurde um diese Daten zu erlangen.
    Einige Abgemahnte hatten offenbar die selbe Browser-Malware im System, desweiteren existiert eine Website die im Namen der genannten Streaming-Portal äusserst ähnlich ist (sogenannte Vertipper-URL). Dies ist etwa bei Udo Vetter oder RA Solmecke nachzulesen.

    Die Tatsache daß die gesamte Forderung auf das Konto der schweizer Rechteinhaber gezahlt werden soll und auch weder MwSt noch USt ausgewiesen wird riecht außerdem nach Steuerhinterziehung und Insolvenzbetrug bzw. -verschleppung, denn im Falle einer Insolvenz von U+C wäre es so wohl kein Teil des Firmenvermögens und damit außen vor.

  • Sebastian Wild

    |

    ja das ist entweder ein hochpeinlicher Fail des LG Köln oder die
    Richter wurden getäuscht, was wiederum Prozessbetrug wäre.
    Fragwürdig bleibt so oder so ob das LG Köln hier seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist oder nur einfach durchgewunken hat. Auch Richter sollten für derartige Verfehlungen sich verantworten müssen, ggf. wegen Beihilfe oder auch wegen Rechtsbeugung.
    Ebenso müssen sich die betroffenen Provider die Frage gefallen lassen warum sie dem einfach so nachgekommen sind und nicht ihrerseits geprüft und sich gewehrt haben…

  • Andreas Sterntal

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    Wie heißt es so schön: “ein ordentlicher Anwalt kennt das Recht, ein guter Anwalt kennt den Richter”.

    U+C sind ja nur die Spitze eines Eisbergs an “mandantenlosen Rechtsanwälten”, die im Zivilrecht Nischen, wie z.B. dem Abmahnunwesen, aber auch der Insolvenzabwicklung von Kapitalgesellschaften und und und entdeckt haben, die sie ohne Weiteres gut bis sehr gut ernähren, auch wenn sie durch ihr grenzwertiges Treiben ihren Berufsstand in Verruf bringen.

    Ich bin mal der Frage nachgegangen, warum in Deutschland keiner dieser Rechtsanwälte Angst davor haben muss, seine Anwaltszulassung zu verlieren.

    Die Antwort ist so einfach, wie verblüffend:

    Dass der Berufsstand der Rechtsanwälte in Deutschland sich der Möglichkeit einer Selbstheilung innerhalb der Mitglied eines Kammerbezirks geraubt hat, hat etwas mit unserer sehr speziellen Vergangenheit zu tun, als nach der Machtergreifung der Nazis über Nacht den jüdischen Kollegen die Zulassung und somit die Lebensgrundlage entzogen worden war.

    Mit dieser Erfahrung im Nacken hat dieser Berufsstand nach 12 Jahren tausendjährigen Reiches, die Bedinungen für den Zulassungsentzug so hart formuliert, dass quasi nur noch straffällig gewordenen Rechtsanwälten und auch da nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen die Lizenz entzogen werden kann, oder warum praktiziert ein wegen Betrugs rechtskräftig verurteilter RA Bernhard Syndikus in München immer noch?

  • Watzlaff Wein

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    “Und das ganz abseits von der Frage, wie U+C eigentlich an die IP-Adressen der angeblichen Redtube-Nutzer gekommen ist.”

    Das ist eine ganz wichtige Frage! Auf anderen Newsportalen kann man folgenden Auszug aus dem Antrag auf Erlass eines Auszugsbeschlusses lesen:
    “Das von dem Antragsteller beauftragte Unternehmen itGuards, Inc., überwacht mit der Software “GLADII 1.1.3″, ob im Internet auf sogenannten Download-Portalen für Filme solche Portale ohne Zustimmung der Rechteinhaber geschützte Filmdateien zum Herunterladen anbieten und damit Rechte der Filmhersteller bzw. deren Lizenznehmer verletzen. Protokolliert wird dabei die IP-Adresse des Nutzers, welcher den Download-Link auf dem Portal betätigt, sowie der Zeitpunkt, ab dem die Datei abgerufen wird.”

    Eine solche Software, die protokolliert, welche IP welchen Film herunterläd kann nur bei RedTube selbst installiert sein oder bei einem Tracker auf der Seite oder einem Werbepartner (Ja, Facebook und Google wissen durch ihre Tracker genau, welche Pornos ihr anseht.). Dieser hätte diese Daten dann an U&C weitergeben müssen.

    Ein zweite denkbare Möglichkeit wären Man in the Middle-Angriffe auf die Leitungen der RedTube-Nutzer durch U&C. Letztere Methoden werden von Geheimdiensten angewandt und sind zu Recht illegal und im großen Stil äußerst aufwendig.

    Die dritte Möglichkeit wäre, dass es sich um einen großen Bluff von U&C handelt.

    Der technische Aspekt ist meiner Meinung hier der spannendste.

  • Sebastian Wild

    |

    Interessant wäre auch noch wann genau das LG Köln diese Entscheidung traf und wann genau das an die Provider ging.
    Es geht hier offenbar um Fälle aus Juli 2013, also kurz nach dem Urteil das AG Regensburg.
    Hier steht somit zumindest der Verdacht im Raum daß Provider sich nicht an die gesetzlichen Fristen zur Datenspeicherung gehalten haben/halten. Denn gesetzt den Fall, das “Vergehen war im Juli”, dann wären die Daten solange kein Auskunftsersuchen vorliegt spätestens nach 90 Tagen zu löschen, damit wären diese wenn man den Juli selbst nicht mitzählt spätestens im Oktober zu löschen. Würde das Auskunftsersuchen erst jetzt durchgegangen sein, dann würde das bedeuten daß die betroffenen Provider immernoch Daten vorhalten die eigentlich bereits gelöscht sein müssten.

  • Sebastian Wild

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    @Andreas Sterntal: grundsätzlich hast du da leider recht. Ich kenne aber zumindest einen anderen Fall: der berühmt berüchtigte Freiherr v. Gravenreuth aka “Günnie” , wohl neben S. der bekannteste Vorläufer solcher Abmahntaktiken wurde nicht nur rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (2x) und sollte nachdem er gegen seine Bewährungsauflagen verstossen hatte indem er erneut straffällig wurde diese auch antreten. Außerdem wurde gegen ihn ein Berufsverbot verhängt und afair von der zuständigen Anwaltskammer die Zulassung entzogen.
    Dem Gefängnis entkam Günnie bekanntermaßen nur noch dadurch daß er sich vorher selbst richtete….

    Gruß
    Sebastian

  • Andreas Sterntal

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    Hmm, Sebastian,

    m.W. war es eher so, dass der Herr Freitod v. Dörr den Entzug seiner Lizenz zu erwarten hatte, der auch in seinem Fall sicher gekommen wäre, wenn, ja wenn er sich nicht ein Zusatzloch gesetzt hätte.

    Die Anwaltslizenz ist nämlich an das Bestehen einer physisch vorhandenen Kanzlei gebunden. Wenn, ja wenn man Günni nach seinem langen eher nicht rechtschaffenen Leben dann in eine Anstalt geschlossenen Rechts verlegt hätte, dann hätte er 1. seine Kanzlei nicht virtuell mitverlegen dürfen und 2. hätte er die dafür vorgesehene Karenzfrist für verwaiste Kanzleien von m.E. 12 Monaten überschritten. Genau das ist das Vehikel zum Entzug von Anwaltslizenzen, weshalb ja der Entzug im Fall des wegen Betrugs bereits einschlägig verurteilten Rechtsanwalts Bernhard Syndikus – ja diese diese öffentliche Bezeichnung muss er sich inzwischen gefallen lassen – nicht automatisch erfolgte, weil seine Kanzlei aufgrund der nur zur Bewährung ausgesprochenen Strafe, eben nicht verwaisen wird. (Das sind so die Feinheiten, auf die ich auf der Suche nach der Antwort für die eingangs erwähnte Frage gestossen bin)

  • Dolittle

    |

    Vielen Dank für diese fundierte Berichterstattung!

    Die Rechtsordnung lässt es leider noch immer zu, tausende von Bürgern mit unbegründeten zivilrechtlichen Forderungen zu überziehen. Das ist scheinbar auch dann zulässig, wenn diese in der Kenntnis erhoben werden, dass die Ansprüche nicht oder nicht nachweisbar bestehen.

    Auch wenn damit beabsichtigt ist (oder billigend in Kauf genommen wird), dass die Adressaten völlig unabhängig von einem Verstoß gegen Urheberrecht allein zur Vermeidung rechtlicher Probleme zahlen werden. Auch wenn sich Parallelen aufdrängen: nein, das ist keine “Schutzgelderpressung”. Es wird ja von den “Collegen” nicht mit Gewalt, sondern nur mit der Einschaltung von Gerichten gedroht.

    Aber ich würde Post von den “Collegen” als versuchten Betrug ansehen und Massenabmahnungen dieser Art entsprechend bei der Staatsanwaltschaft Regensburg anzeigen.

  • Dolittle

    |

    PS: Die hohen Hürden für einen Entzug der Zulassung für Rechtsanwälte haben natürlich ihre Berechtigung, um eine freie Advokatur gegen staatliche Repression zu schützen. Denken wir an die RAF-Anwälte.

    1933 hätten sie den jüdischen Rechtsanwälten trotzdem kaum geholfen. Das Recht der NS-Zeit passte sich durch “unbegrenzte Einhegung” der Normen der NS-Ideologie und dem Führerwillen an, egal, wie die rechtlichen Grundlagen beschaffen waren. Die Evangelische Kirche hatte jedenfalls keine Probleme, 1933 ihre christlichen getauften Pastoren jüdischer Abstammung zu entlassen. Unter analoger Anwendung des “Gesetzes zur Wiederherstellung des deutschen Berufsbeamtentums” vom April 1933.

  • cmp

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    Hallo!

    “Amtsgericht: „Mit Minimalaufwand auf Kosten anderer Geld machen“”[…]
    Es geht doch immer ums Geld….
    und wo bleibt der “investigative Journalismus”?

    Den meisten StA ist anscheinend der Begriff “Gebührenüberhebung” nicht bekannt…ebenso scheint es mit der “gebührenrechtlichen Angelegenheit” eines Auftraggebers bzw. “derselben Angelegenheit” laut RVG zu sein….
    Es geht “lediglich” ums Geld und deshalb muss man sich einfach die “Quellen” ansehen….
    Wenn z.B. 10 000 Abmahnungen im Auftrag eines “Verletzten” geltend gemacht werden sollen und nur 3000 Sofortzahler sind darunter, so wurden diese “Einnahmen” ohne eine weitere (gesonderte) Einzelfallbearbeitung erzielt.
    Somit müssen die Gegenstandswerte laut § 22 RVG für diese Fälle zusammengerechnet werden, um die anteilige RA-Gebühr für eine einzelne Unterlassungsaufforderung zu ermitteln….da das idR nicht von den – mit den massenhaften Abmahnungen beauftragten – RA beachtet wird (geltendes Recht und Gesetz), sollte man sich einfach einmal die Voraussetzung für eine Gebührenüberhebung (“Betrugsverdacht” bei bestimmten Berufsgruppen) ansehen….die StA sind anscheinend mMn dazu nicht in der Lage…
    Also wenn man sich über die massenhaften Abmahnungen und “Geld machen” ereifert, so sollte man auch einmal genau hinsehen, warum mit einem “Minimalaufwand” so viel Geld gemacht werden kann…..und besonders darauf achten, ob es auch so vom RVG für die Vergütung von “Massentätigkeiten” vorgesehen ist…
    (…”dieselbe Angelegenheit” …..F/F Google kann mitunter hilfreich sein…).

    mfg
    cmp

  • Andrea 089

    |

    Ich bin immer noch nicht schlauer…
    Muss ich denn als Betroffene reagieren oder nicht?
    (Habe ein Abmahnungsschreiben von U+C vom 03.12.2013)

    Wie weit hinterfragen Inkasso-Unternehmen denn die rechtliche Situation?
    Ob z.B. formal die Herausgabe der Adressen zu den IP-Adressen überhaupt zulässig war.

    Das werde ich mit dem Gerichtsvollzieher vor der Türe nicht mehr diskutieren können.

  • Dolittle

    |

    Soweit ich das in anderen Veröffentlichungen (spiegel.de, golem.de, lawblog) richtig gelesen habe, raten die auf solche Fälle spezialisierten Anwälte, nichts zu tun. Ich denke, das ist vernünftig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die “Collegen” mit ihren “Beweisen” massenhaft gerichtliche Verfügungen erwirken (können). Ebenso glaube ich kaum, dass die vielbeschäftigten Anwälte Protestbriefen große Beachtung schenken.

    Ansonsten gilt: Erst wenn wegen der Geldsumme ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft, muss reagiert und die Ansprüche zurückgewiesen werden. Den Gerichtsvollzieher muss sogar nur befürchten, wer Mahn- und Vollstreckungsbescheid ignoriert. Also: Bei Post vom Gericht empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts Ihres Vertrauens…

  • klaus

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    sehr interessant ist nun folgende Aufforderung auf der Homepage….Die Telefonleitungen sind überlastet und man bittet um Rücksichtnahme.
    Wie ich darauf komme ? Ich habe eben so eine E-mail erhalten die weiter unten erwähnt wird. Gott sei dank arbeitet mein Spam Filter perfekt und hat diese mail nicht an meine Hauptmailadresse weitergeleitet. Wer darauf w
    ie gewünscht sich via Mail bei denen meldet sollte es besser sein lassen. Man weiß ja nie was die sich noch einfallen haben lassen. Ein Schelm der böses denkt….

    Hier der Textlaut wie folgt.

    “Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    Aufgrund von vermehrten Anrufen können unsere Leitungen überlastet sein. Wir bitten um etwas Geduld.
    Gefälschte Abmahnungen im Namen von U+C

    Seit heute werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese an

    mail@urmann.com

    zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können. Falls die Email einen Anhang enthält, öffnen Sie diesen bitte keinesfalls, weil teilweise Schadsoftware mit versendet wird.”

  • frage

    |

    @Dolittle

    was reden sie da??? es wird nicht geraten, nichts zu tun! sonst kommt es möglicherweise zu einer einstweiligen verfügung. es wird zu einer modifizierten unterlassungserklärung geraten. mehr juristische hinweise kann ich aber nicht geben. daher empfehle ich dringend, sich einzulesen bzw. einen anwalt hinzuzuziehen.

    http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Betroffene-tun-koennen-article11883121.html

  • Lothgaßler

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    Grandiose Geschäftsideen! Warum fällt mir so etwas nicht ein? Vermutlich ein Erziehungsfehler.
    Meine Erfahrungen mit besagten Portalen sind selbstverständlich nur gering ausgeprägt und streng wissenschaftlich begründet. Von daher ist mir nur noch schwach erinnerlich, auch weil die Konzentration stark leidet, dass die professionellen Videoschnippsel offenkundig von den Produktionsfirmen selbst zur “Verfügung” gestellt werden, also Werbefilmchen sind. Auch lässt sich vorher nicht unbedingt erkennen, ob das “Amateur”-Filmchen nicht doch ein urheberrechtlich geschütztes professionelles Kunstwerk ist. Wobei ich mich ernsthaft frage, worin hier die schützenswerte Urheberschaft bestehen soll. Muss ich Schutzgebühr zahlen, wenn mein Sex irgendeinem Filmchen zu ähnlich wird, oder kann ich Gebühren verlangen, wenn die meine Bewegungen oder Grunzlaute nachahmen?
    Interessant zu wissen wäre es, und auch für die Abmahnung relevant, in welchem Umfang die Pornofilmhersteller und Rechteinhaber von Pornoportalen profitieren oder offen bzw. verdeckt beteiligt sind bzw. diese betreiben (oder die Portalbetreiber bei den Filmchenherstellern). Nachdem die Nutzung der Portale in der Regel nichts kostet, finanzieren sich diese über wen eigentlich? Wer produziert die Filmschnippsel zu welchem Zweck? Ein Absatz außerhalb des Internets ist dafür undenkbar.
    Und schließlich: Warum ist es immer noch zulässig auch härteste bis zur Sodomie und Gewaltdarstellung reichende Pornografie im Internet zu posten, auch ohne sicheren Zugangsschutz, so dass jeder Internetnutzer ohne jede Altersbeschränkung dies kostenfrei konsumieren kann?
    Und warum bieten die Pornoportale optimierte Streamingtechniken für mobile Geräte, sprich Smartphones, an? Die Smartphone-Kids dürften offiziell nicht zur Zielgruppe gehören, oder doch?
    Hoffentlich haben die Juristen die Adressaten gut ausgesiebt, nicht dass faktisch ein Kind abgemahnt wird! Stellt euch das Erziehungsgespräch vor: Bub, wir haben dir das Handy nicht gekauft, damit du ….jetzt muss der Papa zahlen (und hat selber keinen Spaß gehabt)…
    So, jetzt muss ich mich wieder meinen streng wissenschaftlichen Studien widmen.

  • Dolittle

    |

    @frage:

    Rechtsrat wird hier nicht erteilt. Jeder ist hierfür selbst verantwortlich. Erst recht, wer es besser weiß. Ich bleibe deshalb dabei, dass ich (!) – außer einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft – erst einmal nichts tun würde.

    Der verlinkte Artikel von ntv bestätigt mich. Es wird gerade darauf hingewiesen, dass die “modifizierte Unterlassungserklärung” für Tauschbörsen hier nicht passend ist. Sie wird für Fälle empfohlen, in denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass man via Filesharing illegale Downloads vorgenommen hat. Auch würde ich B + C zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein pauschales Honorar anbieten.

    Die Gefahr einer gerichtlichen Verfügung besteht theoretisch immer, vom Antragsteller müssten aber die Gerichtskosten vorgeschossen werden. Bei 10.000 Abgemahnten eher unwahrscheinlich. Eine theoretisch denkbare Verteidigungsschrift müsste beim zuständigen Gericht vorab eingelegt werden. Da stellt sich mir schon die Frage, welches Gericht zuständig ist (fliegender Gerichtsstand?).

    Im Übrigen wird der Rat, sich sofort an einen Anwalt zu wenden, vorrangig von Anwälten erteilt. Das schadet in der Tat nicht, da die Expertise dieser Anwälte sicher gut ist. Sie müssen aber auch verdienen…

  • Ein Tipp

    |

    Ein Tipp an alle Betroffenen: eine modifizierte UE zurücksenden, alle weiteren Briefe von UC schreddern, draufkacken oder ähnlich kreatives … sollte(!) ein Mahnbescheid vom Gericht kommen: widersprechen. Mit meinem Widerspruch in einer anderen Abmahnserie haben sie sich damit wohl “zufrieden” gegeben … vielleicht war die Beweislast aber dann doch nicht so prall. ;)

    Das Ganze ist lediglich ein Spiel mit eurer Angst vor rechtlichen Schritten. Lasst sie nicht gewinnen!

  • Sven

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    Einfach nur dreist. Aber gut, dass darüber berichtet wird!

  • G. S.

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    Zu S. Wild ! Sehr guter Einwurf, da es ja ausser Frage steht, daß es eigentlich keinen echten Mandanten gibt für die diese Kanzlei tätig ist, sondern sich hinter diesem Schweizmodell eine geschickte Finte verbirgt, mit welcher zum einen deutsches Recht ausgehebelt und zum anderen die Rückangriffsfläche reduziert wird und der Pool aus Beteiligten im NEBEL DES ANWALTSGRAUENS getarnt ist. Denn wer hat hier die Kosten für diese Abmahnwelle vorfinanziert und wird diese auch wo steuerlich ansetzen. Wird es jemals eine echte Rechnung von U + C an The Archive geben ? Wie steht es mit dem Zusammenhang zwischen GF – Reichelt u. Moses Pelham und seiner FDUDM2 – Firma u. was ist THE ARCHIVE eigentlich für ein Laden, die sich mit GF WIIK die gleiche Adresse seiner Consultingfirma teilt und warum gründet ein Haufen dubioser Deutscher eine Fa. in der Schweiz um die deutsche Rechtslage für sich in Anspruch zu nehmen. Das die Filme keinen echten Hersteller haben sprich Verlag oder Produzenten zeigt schon die einfache Suche danach. Es gibt keine Filme derartiger Titel. Offensichtlich wurden diese Titel erfunden u. die Firma hat diese als Fallen bei RED TUBE lanciert. Wo ist der Auftrag der Produzenten an THE ARCHIVE ?. Gepaart mit einer seltsamen Trackersoftware an IP`s gekommen und eine nicht vorhandene Rechtslage zur Massenabmahnung genutzt.
    Es darf auch nicht vergessen werden, daß hier natürlich viele profitieren. Abmahnanwälte und dann natürlich auch die Schar der Anwälte zur Vertretung der Abgemahnten, die ganz fürsorglich Ihre Dienste anbieten. Herr Solmecke gleich von 200 – 600 Anrufen in seiner Kanzlei spricht. Da klingelt doch gleich mal wieder die Kasse. Es gibt doch die Sammelklage, warum gibt es nicht die Sammelverteidigung? Das deutsche Internetrecht ist ein Grauen. In keinem anderen Land der Erde findet so ein Kasperltheater statt wie hier. Kinder werden zu Kriminellen degradiert, obgleich deren Ankläger einst selbst im Kinderzimmer saßen und bei Bayern 3 “Aus meiner Rocktasche” nachts Songs auf Cassette gebannt haben. Ein Moses Pelham am Anfang seiner Karriere aus X-Dubs Songs zusammengemischt hat. Komplette Kanzleien verdienen Ihr Geld mit unmoralischer Arbeit und Rechtsbeugung nach Ihrem Gusto. SHAME ON YOU !

  • Chris

    |

    Ein weiterer Hinweis zu den geltend gemachten Anwaltsgebühren: Der Gebührensatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steht zwar wohl nicht im Schreiben dabei, aber es dürfte sich um den regulären Satz von 1,3 handeln, zzgl. Auslagenpauschale.

    Das wäre für individuelle Mandatsbearbeitung in einem einzelnen Fall auch völlig in Ordnung, nicht aber für x-tausendfach verwendete, automatisierte Standard-Mahnschreiben. Hier wäre pro Fall der Gebührensatz (der im übrigen für die ganze außergerichtliche Tätigkeit gilt und nicht etwa pro Brief oder dergleichen) wesentlich zu reduzieren, z.B. auf 0,3 (Minimum) bis 0,5. Allein deshalb wären die Anwaltsgebühren schon weniger als halb so hoch, selbst wenn man – theoretisch (!) – das Schreiben im übrigen als begründet betrachten würde.

  • Sebastian Wild

    |

    @G.S.: Es gibt keine Sammelklage in Deutschland…leider…könnte man manchmal gut brauchen…
    Könnte höchstens einer klagen und der Rest als Nebenkläger…
    aber ich bein kein Jurist.

  • Wie die Porno-Abmahner rechnen | Regensburg Digital

    |

    […] Wie berichtet, werden die vermeintlichen Betrachter vermeintlich raubkopierter Pornofilme auf der Streaming-Plattform Redtube.com derzeit im großen Stil durch die berühmt-berüchtigte Regensburger Kanzlei abgemahnt. […]

  • spasshaber

    |

    Kann denn jetzt jemand sagen, dass man wieder in Ruhe und angstfrei Red Tube gucken kann, soll man noch ein paar Tage warten oder muss man sich ein anderes, sichereres Portal suchen?

    Das ist ja in dem Zusammenhang jetzt schon auch wichtig, wie es in Zukunft weitergeht!

  • Stendhal Dreizrhn

    |

    Habe auch sowas erhalten, und zwar mit dem “Tatsdatum” 22. Dezember 2013 24:50 Uhr. Und die erwischte IP Address ist aus China (war nie dort, nicht einmal virtuell). Sogar redtube habe ich NIE besucht.

    Also keine Aufregung, das kann nur SPAM sein mit dem Missbrauch des Namen von Regensburger Rechtsanwaltgesellschaft. Aergerlich.

  • Stefan&Heike

    |

    Zum Zeitpunkt des “angeblichen” Urheberverstoßes waren wir arbeiten und ich glaube nicht, dass unsere Hündin solche “Schmutzseiten” öffnet.
    Ich, als Frau war erstmal stinkig auf meinem Mann, aber da es ja google gibt, haben wir uns informiert, dass es Fälle wie unseren gibt.

  • Jawbreaker

    |

    Warum entzieht man solchen Leuten, die ja aus Gewinnsucht offensichtlich selbst bereit sind, geltendes Recht zu brechen oder zumindest zu beugen nicht endlich die Zulassung ?

  • Sanitimo

    |

    Habe von der Regensburger Kanzlei am 10.12.13 eine Abmahnung erhalten ich hätte am 18.12.13 um 23.63.55 Uhr
    Porno geschaut oder runtergel.,war zu der Zeit im Bett.Die Benutzererkennung und die IP Adresse sind falsch.

  • Schlafmütze

    |

    @Sanitimo 13. Dezember 2013 um 11:21 Uhr :

    Mal ne Frage woher weißt du, dass du am 18.12.13 um 23.63.55 Uhr im Bett warst ;-)

  • Dieter

    |

    …Rechtsanwalt Urmann ist nicht wirklich eine juristische Leuchte. Die Sachen funktionieren wirtschaftlich nur, weil man – vergleichbar mit den unseriösen Abofallen – über die große Zahl geht. Im aktuellen Fall kommt hinzu, daß die geforderten 250,00 Euro eher gering erscheinen und von juristischen Laien recht schnell bezahlt werden, um Ruhe im Karton zu haben.

    Mit der richtigen Antwort passierte auch bei den bisher üblichen Filesharing-Abmahnungen nichts. Zig Manhnungen, letzte Mahnung, allerletzte Mahnung usw…

    Bei den Streaming-Abmahnungen paßt schlicht gar nichts. Angefangen von der Tatsache, daß Streaming nach (fast) einhelliger Ansicht keine Urheberrechte verletzt, bleiben zahlreiche weitere Ungereimtheiten, die Urmann vor Gericht nie und nimmer lösen könnte.

    Thomas Urmann hat sich auch, als Filesharing-Abmahnungen stärkeren Gegenwind bekamen, mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen versucht. Den Mandanten habe ich geraten, gar nicht zu reagieren. So dilettantisch und rechtlich daneben waren die Schriftstücke. Schade um´s Papier. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gar nicht zu reagieren, empfiehlt sich selbst bei Abmahnungen nur unterdurchschnittlich begabter Rechtsanwälte normalerweise nicht. Urmann war eine Ausnahme.

    Bei den Streaming-Abmahnungen lohnt es sich nicht, auch nur 58 Cent für eine Antwort zu inverstieren.

  • Antonius

    |

    Mit großem Interesse verfolge ich nun schon einige Zeit die Abzockwelle die uns aus sämtlichen Branchen entgegenschlägt. Einer zockt den anderen ab wo es nur irgendwie möglich ist.
    Fast jeder Geschäftsmann ist korrupt inclusiv die Politiker,
    Staatsanwälte, Richter etc.
    Nur das Entsetzen verstehe ich nicht ganz von den anderen Rechtsanwaltskollegen die sind keinen Zug besser als die oben beschriebenen U&C oder wie die sich nennen.

    Vielleicht spielt hier etwas Neid mit dazu weil der andere Rechtsanwalt nicht diese super Idee hatte, Leute ganz offensichtlich und auch noch “legal” abzuzocken.

    Was ist mit der Von Leyen die jetzt “Verteidigungs”?…..
    ist. Wie groß kann die Verarsche noch werden.

    Kommt Leute jeder zockt den anderen ab wo es nur geht,
    das ist unsere Gesellschaft und möge keiner von euch den
    ersten Stein werfen, ihr seid doch auch alle gleich.

    Ich kenne keine schlimmeren Leute als Anwälte, auf 100 Einwohner stehen 120 Anwälte stramm, alle verzweifelt weil
    zu wenig Einkommen, man lebt ja gerne auf viel zu hohem Niveau.

    Lasst mal gut sein, jetzt hatte eben mal ein anderes schlaues Bürschchen eine geschäftsintensive Idee. Nur kein Neid,
    Eure Gene sind identisch.

  • solo-io

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    Endlich ein Forum mit sachlichen Beiträge.
    Oberpfälzer, lasst eure schöne Stadt nicht als “Hauptstadt der Porno-Anwälte” diffamieren.

  • RA Dr. jur. Walter Felling

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    Sehr geehrter Herr Antonius,

    es wäre wünschenswert gewesen, wenn Sie Ihren Kommentar mit geistigem Hintergrund geschrieben hätten. So bleibt leider der Eindruck, dass ungenügende Sachkenntnis und fehlende Reflexion ihren Beitrag haben entstehen lassen.

    Neid war sicher nicht der Antrieb, das unseriöse Verhalten der Rechtsanwälte U + C zu stoppen. Und ich verwehre mich auch dagegen, mit diesen Anwälten gleichgesetzt zu werden.

    Offenkundig fehlen Ihnen die Erfahrung mit qualifizierten, seriösen Anwälten. Anders ist Ihre Entgleisung nicht zu verstehen.

  • Veronika

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    @Antonius: Da muss ich dem Vorkommentator zustimmen: Ihre Ausführungen sind schon etwas arg entgleist! So schlimm ist es nun auch wieder nicht, wenn auch in Sachen “Internet”, resp. “WWW” viele Dinge in Deutschland nicht geklärt sind, sich sicher aber auch mit den deutschen Gesetzen nicht klären lassen. Dazu ist das “Internet” eben keine deutsche Erfindung (Anm.: Gott sei Dank!) Lassen wir derart abmahnende Anwälte doch einfach dort auflaufen, wo diese früher oder später im und mit dem Internet landen werden: Bei denjenigen Betreibern der Offshore-Serverfarmen, die über diese Mrd.-Beträge waschen, Informationen im sog. “Overhead” des gestreamten Materials übermitteln, und ganz einfach geschrieben: Es wie die Pest hassen, wenn sich gerade aus Deuschland jemand – übrigens “wer auch immer” – in deren Geschäfte einmischen will. Wir werden sehen, dass die Sache – so bestimmte Abmahnanwälte hier durchaus zum Zwecke besserer Einkünfte weitermachen wollen – urplötzlich beendet wird.
    Da müssen Sie sich, Herr Antonius, keine Sorgen machen, denn Deutschland ist hier wirklich nicht “der Nabel der Welt”. Schöne Feiertage!

  • Veronika

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    Wie ich gerade irgendwo gelesen habe, soll ja die Abmahnwelle mittlerweile gerichtlich gestoppt sein.
    Gut so für alle Betroffenen!
    Ich weiss übrigens nicht, ob ein Anwalt in den Metatags seiner Kanzleihomepage Begriffe wie “Porno, Abmahnungen” etc. verwenden darf.
    Hier
    https://www.freeimagehosting.net/t/txhoh.jpg

    ein aktueller Screenshot für die betreffende Homepage.
    http://www.domaintools.com gibt übrigens noch eine Menge anderer Dinge her. Da wollen wir aber die ermittelnde Staatsanwaltschaft ranlassen.

  • Veronika

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    Ergänzung: Auch an Heiligabend kann es Spass manchen, solchen Dingen nachzuforschen. Ich habe mich einmal mit ein paar guten Freunden vernetzt, und siehe da vielleicht haben die lieben Leute hier ganz einfach DPI (Deep Packet Inspection) genutzt, wie es manche Staaten für die Zensur im Internet nutzen. Einfach wäre es, denn redtube.com hat eindeutige sog. “DNS-Server” bei LeaseWeb.net in den Niederlanden. Diese vermieten auch sog. “dedizierte Server” und da der DNS-Serverpark von LeaseWeb nicht so groß ist, bekommt man für einen solchen dedizierten Server mit root-Zugriff auch einen von deren wenigen DNS-Servern zugeteilt. Damit wäre es ein Leichtes vom DNS-System von LeaseWeb also dem DNS-Hoster von Redtube.com die IP-Adressen der auf redtube zugreifenden Leute auszufiltern. Wir werden sehen! Jedenfalls ist niemanden in der Szene eine Software mit Namen “gladii” bekannt.

  • Anonymous

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    […] „Warum entzieht man U+C nicht die Lizenz?“ | Regensburg Digital Hmm, irgendwas iost mit dem Rechtsweg faul. Und wieso hat D wohl noch nicht die Antikorruptioncharta ratifiziert? "Achtung, dieser Text kann Ironie und Sarkasmus in beachtlichen Mengen enthalten, ebenso wie Spuren von Zynismus. Wenn Sie sich nicht sicher sind, inwiefern sie von etwaigen Nebenwirkungen betroffen sind, konsultieren Sie ihren Hausarzt." Zitieren […]

  • Rolf Detlefsen

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    Der Ruf der Anwälte insbesondere derer die sich auf Abmahnungen spezialisieert haben ist sowieso noch nie besonders gut gewesen meiner meinung nach….da tut auch so eine Affäre nurnoch einen weiteren Baustein auf den Hass-Turm drauflegen.

  • Zwei Jahre auf Bewährung für den Porno-Abmahner | Regensburg Digital

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    […] Gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Strafgesetzbuch verliert Urmann durch die Augsburger Freiheitsstrafe auch seine Zulassung als Rechtsanwalt. Schon im Dezember 2013 hatte der gegen Urmann in der AGB-Abmahnsache prozessierende Rechtsanwalt Dr. Walter Felling einen … […]

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