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Nachwehen des Finanzskandals

Wenzenbach: Früherer Geschäftsstellenleiter kassiert Vorstrafe wegen Falschaussage

Hans E. war über 40 Jahre Geschäftsstellenleiter der Gemeinde Wenzenbach und galt als die rechte Hand zahlreicher Bürgermeister. Foto: Archiv/ Ostbayern-Kurier

Einen mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl 160 Tagessätze wegen uneidlicher Falschaussage hat Hans E. bereits Anfang Juli vom Amtsgericht Regensburg kassiert. Er war Hauptbelastungszeuge im Berufungsverfahren gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid. Schmid wurde Ende 2017 vom Landgericht vom Untreue-Vorwurf freigesprochen.

Seine Zeugenaussage im Berufungsverfahren gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid hat für den Verwaltungsbeamten Hans E. eine Vorstrafe zur Folge: Wegen uneidlicher Falschaussage erließ das Regensburger Amtsgericht bereits am 6. Juni einen Strafbefehl über 160 Tagessätze gegen den früheren Geschäftsstellenleiter der Gemeinde. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das erfuhr unsere Redaktion auf Nachfrage.

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Hauptbelastungszeuge gegen Ex-Bürgermeister

Die im November 2014 bekannt gewordenen Ermittlungen gegen Josef Schmid und Hans E. hatten für breite Aufmerksamkeit gesorgt. Die Ende 2015 angeklagten Vorwürfe lauteten auf drei besonders schwere Fälle von Untreue. Es ging um zu Unrecht gezahlte Leistungsprämien und die finanzielle Abgeltung nicht genommener Urlaubstage. Für E., der einer der Hauptnutznießer dieser Praxis war, übernahm die Gemeinde auch noch deshalb auflaufende Steuerschulden.

Hans E., lange Jahre Schmids rechte Hand und 40 Jahre lang Geschäftsführer der Gemeinde, hatte bereits im ersten Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt und sich im Gegenzug mit Gericht und Staatsanwaltschaft auf eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und eine Geldauflage von 10.000 Euro verständigt. Schmid hingegen beteuerte weiter seine Unschuld, verwies darauf, dass er E. blind vertraut habe. Er wurde am Ende vom Amtsgericht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Im Berufungsverfahren zerlegt

Im Berufungsverfahren verstärkte der frühere Bürgermeister sein Verteidigerteam um den renommierten Strafrechtler Jan Bockemühl, der viel Energie darauf verwendete, die Rolle von Hans E. näher zu beleuchten und damit Erfolg hatte. In seiner Zeugenaussage verstrickte sich der frühere Geschäftsstellenleiter in gehörige Widersprüche. Bei der weiteren Beweisaufnahme stellten sich mehrere Behauptungen E.s als grob falsch heraus und man gewann das Bild eines erfahrenen Verwaltungsbeamten, der seinen Wissensvorsprung nutzte, um dem Bürgermeister Schriftstücke zur Unterschrift regelrecht unterzujubeln.

Schmid wurde am 16. Dezember 2017 freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher, die aktuell auch den Vorsitz beim Verfahren gegen OB Joachim Wolbergs inne hat, betonte in ihrem damaligen Urteil ausdrücklich, dass Schmids Freispruch „gerade kein Freibrief“ sei, der Verwaltung blind zu vertrauen. Vielmehr gehe es um die Besonderheiten dieses Falles, bei dem das Gericht davon ausging, dass Hans E., maßgeblicher Belastungszeuge gegen Schmid, nicht nur mehrfach die Unwahrheit gesagt habe, sondern das Vertrauen Schmids gezielt missbraucht und ihm drei belastende Schriftstücke zur Unterschrift untergeschoben habe.

Entscheidung fiel per Strafbefehl

Bereits nach dem Ende der Beweisaufnahme und noch vor dem Urteilsspruch hatte Staatsanwältin Dr. Christine Ernstberger im Rahmen ihres Plädoyers von einem „starken Stück“ gesprochen, das E. bei seiner Zeugenaussage abgeliefert habe und angekündigt, dass man sich wegen dessen Falschaussagen vor Gericht wiedersehen werde.

Diese Peinlichkeit blieb Hans E. erspart. Er hat den Strafbefehl wegen uneidlicher Falschaussage offenbar widerspruchslos akzeptiert und ist nun auch deshalb vorbestraft. Seine Pensionsansprüche hat ihm das Verwaltungsgericht Regensburg wegen der Finanzaffäre bereits am 9. Juli aberkannt, er wird demnach aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

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Kommentare (3)

  • Ottmar Kurz

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    Ehrlich währt am längsten.

  • Lothgaßler

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    Eine “vertrauensvolle Zusammenarbeit” ist mit diesem Herren nur noch schwer denkbar, also ist/war eine Entlassung unumgänglich, und in diesem Fall auch angemessen. Wohin hätte man ihn versetzen sollen, welche Kommune/Behörde/welches Amt hätte ihn aufnehmen sollen?
    Jetzt könnten noch Schadensersatzforderungen der Gemeinde auf ihn zukommen, aber auch das wäre notwendig und angemessen.
    Vergleicht man das mit den Konsequenzen die Politikern idR. zu tragen haben, dann kommen einem diese Folgen hart vor, aber die Wahrheit ist: Das ist schon in Ordnung so.

  • Dieter

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    Interessant wäre auch wie hoch die Tagessätze sind, ob E. auch für den entstandenen finanziellen Schaden aufkommen muss und ob er andere Bezüge weiterhin erhält. Interessant nicht aus Rache oder Sensationsgier, sondern weil ich es wichtig finde, dass die finanzielle Strafe doch höher als der ergaunerte Gewinn sein sollte.
    Rechnet man das Urteil wegen Falschaussage nicht mit ein, dann lohnt es sich wahrscheinlich schon.

    Die anderen 3 Nutznießer des Selbstbedienungssystems kamen soweit ich weiß alle mit einem blauen Auge davon. Es handelt sich aber auch um 2 Bürgermeister und einen ehemaligen.
    “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” scheint wohl nur für Normalsterbliche zu gelten. So sorgenfrei gehe ich mit meiner Unterschrift auf jeden Fall nicht um.

    Ob Escher bei Wolbergs ähnlich verständnisvoll entscheiden wird? Ich hoffe nicht.

Kommentare sind deaktiviert

drin