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Tag 43 im Wolbergs-Prozess

Wolbergs fordert strafrechtliche Schritte gegen Schlegl

Während sich die Anklagevorwürfe gegen Joachim Wolbergs beim Millionenkredit der Sparkasse an Volker Tretzel durch Zeugenaussagen nicht erhärten lassen, sind am 43. Verhandlungstag im Korruptionsprozess vor allem Zeugen ein bestimmendes Thema. Der geschasste Stadtbau-Chef Joachim Becker soll kommende Woche vernommen werden. Gegen den bereits befragten Zeugen Christian Schlegl fordert Wolbergs Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Gegen den Zeugen Christian Schlegl (li.) fordert Wolbergs Ermittlungen, auf den Zeugen Joachim Becker bereitet er sich gerade vor. Fotos: Archiv

Unterlagen bis zurück ins Jahr 2008 will man einsehen. So lautet die Bitte von Strafverteidiger Peter Witting. Erst dann könne man den neuen Zeugen vernehmen, dessen Befragung Richterin Elke Escher für den 7. März – Donnerstag kommende Woche – geplant hat. Es geht um Joachim Becker. Die Staatsanwaltschaft hatte die Vernehmung des im Oktober geschassten Stadtbauchefs vor knapp drei Wochen beantragt, um Wolbergs’ Glaubwürdigkeit auf den Prüfstand zu stellen.

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Damit kommt im Korruptionsprozess nun ein zusätzlicher Komplex zur Sprache, der zwar nicht Gegenstand der Anklage gegen den suspendierten Oberbürgermeister ist, aber im Zuge der Ermittlungen für größeres Medienecho gesorgt hatte: Die kurzzeitige Berufung des früheren Tretzel-Mannes Franz W. als zweiten Mann bei der Stadtbau GmbH.

Tretzel bot an, Franz W. zurückzuholen

W.s Berufung als Technischer Leiter der städtischen Wohnbaugesellschaft ging im Mai 2016 durch den Aufsichtsrat, keinen Monat bevor die Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts gegen Wolbergs öffentlich wurden. Im August trat er, aller öffentlichen Kritik zum Trotz, seinen Dienst auch an. Dass das Verhältnis zwischen ihm und Becker nicht das beste war, belegt ein Telefonat zwischen Wolbergs und Tretzel vom Oktober 2016, das an einem der zurückliegenden Verhandlungstage vorgespielt wurde. Darin bietet Tretzel Wolbergs an, Franz W. wieder zum Bauteam Tretzel – wo er 2015 aufgehört hatte – zurückzuholen. W. sei ja ein guter Mann, so Tretzel, nur zuletzt habe er „einen leichten Anfall von Größenwahn“ gehabt. Ob er das denn in Angriff nehmen dürfe, fragt der Unternehmer. Wolbergs findet diesen Vorschlag gut. Doch so weit kam es nicht.

Als Wolbergs, Volker Tretzel und Franz W. im Januar 2017 dann wegen dringenden Tatverdachts und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen wurden, nutzte die Stadtbau dessen Probezeit und entließ ihn wieder. Heute sitzt er mit auf der Anklagebank: Die Staatsanwaltschaft wirft Franz W. unter anderem vor, im Hause Tretzel ein Strohmann-System zur Stückelung von 475.000 Euro Parteispenden an Wolbergs’ SPD-Ortsverein organisiert zu haben.

Hat Wolbergs den Stadtbau-Chef unter Druck gesetzt?

Zur Berufung W.s in die Stadtbau-Spitze gibt es zwei unterschiedliche Schilderungen. Während Wolbergs immer wieder beteuert hat, dass er darauf keinen Einfluss genommen und Stadtbau-Chef Becker selbst den Maurermeister als geeignetsten Kandidaten vorgeschlagen habe, hatte Becker gegenüber der Kripo ausgesagt, dass er von Wolbergs unter Druck gesetzt worden sei – zum Teil bereits bevor überhaupt alle Bewerber für den Posten bekannt gewesen seien. Wolbergs habe in diesem Zusammenhang sogar bei ihm angerufen und gefragt, ob er richtig Ärger haben wolle, so Becker. Am Ende habe er Franz W. „aus taktischem Zwang vorschlagen müssen“.

Für die Staatsanwaltschaft ist dies Beleg dafür, dass man Wolbergs’ Aussagen zumindest mit Vorsicht genießen muss. Dass er in Zusammenhang mit der Stellenbesetzung „wissentlich die Unwahrheit gesagt“ habe, ließe sich zudem durch mehrere E-Mails sowie die Aussage von CSU-Stadtrat Erich Tahedl untermauern, so Staatsanwältin Dr. Christine Ernstberger. Gegenüber Tahedl, der im Aufsichtsrat der Stadtbau sitzt, soll Becker das Vorgehen von Wolbergs nämlich bereits im Vorfeld erwähnt haben. Richterin Escher hat auch ihn als zusätzlichen Zeugen geladen.

Der öffentliche Wirbel um die Besetzung hatte Wolbergs dazu bewogen, interne Stadtbau-Protokolle zur Besetzung sowohl einem leitenden Redakteur der Mittelbayerischen Zeitung als auch dem Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts vorzulegen, um seine Version zu untermauern. Dass er den Wochenblatt-Redakteur später aufforderte, diese Unterlagen zu vernichten, sahen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht im späteren Haftbefehl als Beleg für Verdunkelungsgefahr. Die Weitergabe der Unterlagen war auch Gegenstand eines zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft eingestellten Ermittlungsverfahrens.

Verteidigung will Beckers Berufung aufrollen

Wolbergs und seine Verteidiger haben nun angekündigt, den gesamten Komplex aufzurollen. Schließlich sei das Ganze noch nicht wirklich ausermittelt, so Peter Witting. „Dann muss das eben das Gericht machen.“ Dabei solle auch Beckers Glaubwürdigkeit auf den Prüfstand gestellt werden – und hier will man zurück bis zu dessen Berufung als Stadtbau-Chef im Jahre 2009/10 gehen.

Damals wollte Wolbergs’ Amtsvorgänger Hans Schaidinger seine Parteifreundin Petra Betz an die Stadtbauspitze hieven – ein Versorgungsposten nach dem Verlust ihres Bürgermeisterinnen-Amtes. Einen an Nummer eins gesetzten Bewerber hatte Schaidinger vergrätzt. Nachdem vor allem ein SPD-Vertreter im Aufsichtsrat erbittert Widerstand gegen Schaidingers Vorgehen leistete und wohl auch wegen des zunehmenden öffentlichen Drucks zog Betz ihre Bewerbung schließlich zurück. Joachim Becker kam zum Zug. Vor versammelter Belegschaft hatte Wolbergs Becker deshalb schon als „Notnagel“ bezeichnet. Ob dies positiv oder negativ gemeint war – auch darüber gehen die Schilderungen der Beteiligten auseinander. All das soll nun nach dem Willen von Wolbergs und seinen Verteidigern vor Gericht zur Sprache kommen. Dass sie Unterlagen bis zurück ins Jahr 2008 einsehen und vor Gericht verwenden wollen, deutet darauf hin, dass man auch Beckers damalige Bewerbung thematisieren will.

Becker erhob Vorwürfe gegen Koalition, Verwaltung und Wolbergs

Ebenfalls kündigt Rechtsanwalt Witting am Montag an, dass man gegebenenfalls noch Zeugen aus der Stadtverwaltung vernehmen wolle. Hier geht es um eine Tischvorlage, die Becker kurz vor seiner Entlassung Ende Oktober 2018 im Aufsichtsrat vorgelegt hatte. Darin rechnete der Stadtbau-Chef mit der Wohnungspolitik der Bunten Koalition, aber auch mit den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung ab und erhob schwere Vorwürfe gegen Joachim Wolbergs.

Bei einem Gespräch im Dezember 2014 im Restaurant Orpheé hätten dieser und Wirtschaftsreferent Dieter Daminger ihn aufgefordert, auf den geplanten Kauf von Grundstücken auf der Nibelungenkaserne zu verzichten. Es gehe darum, Ärger mit Bietern zu vermeiden, die bei der Vergabe der Wohnbauflächen an Tretzel nicht zum Zuge kamen, habe man ihm erklärt. Joachim Wolbergs hatte diese Version bereits im Oktober gegenüber regensburg-digital bestritten. Nun wollen er und seine Verteidiger diesen Sachverhalt auch vor Gericht klären.

Sowohl Richterin Elke Escher als auch die Staatsanwaltschaft zeigen sich am Montag einverstanden damit, zuerst die geforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Becker erst dann zu vernehmen. Sollte dies bis zum 7. März nicht klappen, werde sie Becker und Stadtrat Tahedl eben noch einmal umladen, so Escher.

Sparkassen-Manager verteidigen Kredit und Wolbergs

Bei den Anklagevorwürfen, die eigentlich aktuell vor Gericht verhandelt werden, bleibt die Beweislage gegen Wolbergs auch am Montag weiter dünn. An dem Blankokredit über 4,5 Millionen Euro, den die Sparkasse Regensburg Bauträger Tretzel im Februar 2016 gewährt hatte – zu einem Zinssatz von 0,6 Prozent plus 0,5 Prozent Bearbeitungsgebühr – gibt es nach einhelliger Schilderung zweier Sparkassen-Vorstände sowie des zuständigen Sachbearbeiters in der Kreditabteilung – abgesehen von formalen Fehlern – nichts zu bemängeln.

Einen Zusammenhang zu Spenden an Wolbergs – insbesondere jene vier 9.900-Euro-Überweisungen, die unmittelbar nach der Kreditausreichung von Tretzel-Mitarbeitern flossen – gebe es nicht. Über so etwas sei nie gesprochen worden.

Die Eheleute Tretzel hatten den Kredit beantragt, um Goldbarren aus seinem Unternehmen herauszukaufen, aus erbrechtlichen und steuerlichen Gründen, wie sich aus den bisherigen Aussagen ergibt. Angesichts der „herausragenden Bonität“ Tretzels sei der Zinssatz marktüblich, der Verzicht auf Sicherheiten absolut vertretbar und das Ganze ein „gutes Geschäft“ für die Sparkasse gewesen, so die einhellige Schilderung der Zeugen. Selbst Tretzels Engagement beim SSV Jahn habe man in die Prüfung miteinbezogen und festgestellt, dass auch eine Pleite des Fußballvereins Tretzels Kreditwürdigkeit nicht schmälern würde, so der zuständige Sachbearbeiter. Knapp 50.000 Euro habe die Sparkasse damit verdient.

Compliance-Vorstand machte den Kredit klar

Joachim Wolbergs habe mit der Anbahnung des Kredits nichts zu tun gehabt. Laut dem vor zwei Jahren ausgeschiedenem Vorstandsmitglied Dr. Rudolf G., unter anderem zuständig für Compliance, sei der Kontakt mit Tretzel über ihn zustande gekommen. Er habe Tretzel im Januar 2016 angerufen, weil es bei dessen Berufung in den Verwaltungsrat der Sparkasse „ein gewisses Problem“ gegeben habe. Um welches Problem es sich dabei gehandelt hat, wird am Montag nicht geklärt – weder Gericht noch Staatsanwaltschaft fragen nach – aber jedenfalls, so Rudolf G. weiter, habe man sich dann über Gold unterhalten und Tretzel habe ihm gesagt, dass er seine Goldbestände in der Firma gerne rauskaufen wolle. Ob die Sparkasse das finanzieren könne?

Rudolf G. war sofort Feuer und Flamme. Schließlich sei Tretzel ein Kunde, hinter dem man schon seit mindestens zehn Jahren her gewesen sei. „Aus dem Bauch heraus“ habe er dann einen Zinssatz von 0,6 Prozent plus die erwähnten 0,5 Prozent Bearbeitungsgebühr genannt – auf die Laufzeit gerechnet ergab sich am Ende ein effektiver Jahreszins von 1,17 Prozent. Weil Tretzel (auf Betreiben von Wolbergs) Mitglied im Verwaltungsrat war, es sich also um einen sogenannten Organkredit handelte, habe der Gesamtvorstand das dann noch absegnen müssen und weil der Unternehmer Wert darauf gelegt habe, dass es „sehr schnell geht“, habe man für einen „Eilbeschluss“ des Kredit- und Personalausschusses (KPA) gesorgt.

Verwaltungsrat: 329.000 Euro für fünf Sitzungen

Im KPA, einer aus Gründen der Vertraulichkeit deutlich verkleinerten Abspaltung des Verwaltungsrats, die sich die Sparkasse Regensburg 2008 zugelegt hat, werden größere Engagements und Organkredite von Verwaltungsratsmitgliedern behandelt. Für einen Eilbeschluss reichen die Unterschriften der beiden Vorsitzenden – Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und Landrätin Tanja Schweiger, die sich im Jahresrhythmus abwechseln. Wolbergs unterschrieb und brachte die Unterlagen bei einem Termin auch Schweiger mit, damit diese ihre Unterschrift leiten konnte. „Ein ganz normaler Vorgang“, wie Sparkassen-Vorstand Dr. Markus Witt im Zeugenstand betont.

Dass es diverse formale Fehler gab – ein Eilbeschluss war bei diesem Kredit nicht zulässig, die Unterlagen waren vordatiert, eine vorgeschriebene Marktüblichkeitsprüfung unterblieb – und es solche Fehler in der Vergangenheit (laut Rudolf G.) bislang nie gegeben hatte, bedauert Witt zutiefst. Aber die Regelungen für Organkredite seien nun einmal „überaus kompliziert“. Darüber hinaus sei „materiell alles korrekt gelaufen“.

Den Verwaltungsräten könne man ohnehin keinen Vorwurf machen. Die 16 Mitglieder des Gremiums seien nicht dafür zuständig, Kreditdetails zu überprüfen, sondern den Vorstand „bei Grundsatzthemen“ zu überwachen, so Rudolf G. 2017 erfolgte diese Überwachung im Rahmen von fünf Sitzungen, für die an die 16 Mitglieder Gesamtbezüge von insgesamt 329.000 Euro ausgezahlt wurden (Anmerkung: Bei Stadträten sind Bezüge aus Aufsichts- und Verwaltungsräten auf jährlich rund 7.000 Euro gedeckelt. Der übersteigende Betrag muss an die Stadt abgeführt werden.).

Wettern gegen den “Anschwärzer”

Die Verteidigung von Joachim Wolbergs interessiert sich bei der Befragung der Sparkassen-Manager vor allem für CSU-Stadtrat Christian Schlegl, der ebenfalls Verwaltungsrat bei der Sparkasse ist. Schlegl habe die Tagesordnung einer Verwaltungsratssitzung an die Polizei weitergegeben, so Peter Witting. Ob das zulässig sei, will er von Sparkassen-Vorstand Witt wissen. „Das ist selbstverständlich ein internes Dokument“, erwidert der. Ob man angesichts des Vorgehens der Staatsanwaltschaft und eines eventuellen Schadens für die Sparkasse Schadenersatzansprüche prüfe? „Das ist bei unserer Rechtsabteilung anhängig“, so Witt.

Wolbergs kündigt schließlich an, dass er „sehr genau verfolgen“ werde, ob die Staatsanwaltschaft den Vorgängen, die bei Schlegl „strafrechtlich relevant“ seien, auf den Grund gehen werde. Dieser habe vertrauliche Unterlagen preisgegeben. Von der Sparkasse fordert Wolbergs mehr oder weniger deutlich die Abberufung Schlegls aus dem Verwaltungsrat. Dem sei es doch nur „ums Anschwärzen“ gegangen, sekundiert Witting.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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Kommentare (27)

  • Anton aus Keilberg

    |

    @ stefan aigner

    Schau doch mal noch genauer unter den “Deckel” mit den 7000 Euro. Den kann man vergrößern wenn man als Stadtrat, Oberbürgermeister usw. Vorsitzender oder dessen Stellvertreter im Aufsichtsrat wird, damit mehr als 7000 Euro möglich sind und vielleicht gibt´s ja für die Sparkasse einen zweiten Topf mit eigenem Deckel ;-)

  • Empörer007

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    Wieder einmal genügt ein Blick in die “Tätigkeitsbeschreibung” -> Rathaus ->Direktion 1, um etwas Helligkeit ins Aufgabengebiet de OB (suspendiert) W. zu bringen:

    “Der Oberbürgermeister ist nicht nur Vorsitzender des Stadtrates und Vertreter der Stadt nach außen, sondern auch Leiter der Stadtverwaltung.
    Ihm unterstehen alle Referate und Ämter, er ist also oberster Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Regensburg.

    Er entscheidet über laufende sowie an Stelle des Stadtrates über dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten. Er trägt auch die Verantwortung für den Vollzug der Stadtratsbeschlüsse und verteilt die Aufgaben der städtischen Dienststellen.

    Außerdem ist er, ebenso wie seine beiden Vertreter, selbst als Referent tätig.

    Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Aufsichtsrates bzw. des Verwaltungsrates in folgenden städtischen Tochtergesellschaften und Unternehmen:
    Vorsitzender des Aufsichtsrates und des Beschließenden Ausschusses der Stadtbau GmbH Regensburg
    Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR)
    Vorsitzender des Aufsichtsrates der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG (REWAG)
    Vorsitzender des Aufsichtsrates der Regensburg Netz GmbH
    Vorsitzender (bzw. stellvertretender Vorsitzender im jährlichen Wechsel mit der Landrätin Frau Tanja Schweiger) des Aufsichtsrates der Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV)
    Vorsitzender des Aufsichtsrates der Regensburg Business Development GmbH (RBD)
    Vorsitzender des Aufsichtsrates der BioPark Regensburg GmbH (BioPark)
    Vorsitzender des Aufsichtsrates der R-Tech GmbH
    Vorsitzender des Aufsichtsrates der Regensburg Tourismus GmbH (RTG)
    Vorsitzender des Aufsichtsrates der Regensburg Seniorenstift gemeinnützige GmbH (RSG)
    Vorsitzender des Verwaltungsrats des Theaters Regensburg
    Vorsitzender (bzw. stellvertretender Vorsitzender im jährlichen Wechsel mit der Landrätin Frau Tanja Schweiger) der Verbandsversammlung des Zweckverbands der Sparkasse Regensburg
    Vorsitzender (bzw. stellvertretender Vorsitzender im jährlichen Wechsel mit der Landrätin Frau Tanja Schweiger) des Verwaltungsrats der Sparkasse Regensburg

    sowie
    Beiratsmitglied des Kommunalen Beirats der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG&Co.KG
    Mitglied des Verwaltungsrats der Kulturell-Gemeinnützigen Oberpfalz GmbH”

    Diese (Neben-) Posten erfordern neben erheblichem Zeitaufwand auch eine Menge an ressortspezifischen Sachverstand (diesen Anforderungen wurde u. wird wohl der Angeklagte W. nie mehr gerecht).
    Wer glaubt denn allen Ernstes, dass der OB (suspendiert) selbst in diesen Gremien seine geliebten “20 Bratwürstel m. Kraut” selbst bezahlt hat):
    Überall warten, mal weniger, dann umso höhere Vergütungen. Wollte der damals 2014 ins Amt gehievte OB W. nicht als “gläserner OB” durch Rbg. tanzen, uns seine gesamten Einnahmen offenlegen? Wer kann diese Frage lösen?
    Also, weiter so: Bereichert Euch, sauft Wein u. predigt Wasser (sozialer Wohnungsbau).

  • Dolittle

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    „Ein ganz normaler Vorgang“, wie Sparkassen-Vorstand Dr. Markus Witt im Zeugenstand betont. So, ein Kredit über 4,5 Mio. € an einen eigenen Verwaltungsrat, das ist “ganz normal”.

    Ich fürchte: Das stimmt. Für die Sparkasse Regensburg zumindest. Dort sind solche Kredite, wie auch die Berufung von Herrn Tretzel zum Verwaltungsrat “ganz normal”. Das könnte noch ein Knackpunkt werden, dieses Ehrenamt, für das Wolbergs Tretzel wohl vorgeschlagen hat. Denn nach § 331 Abs. 3 Nr. 2 StGB kann das Ermessen des OB durch die Annahme von Vorteilen beeinflusst worden sein. Dann bedarf es keiner (konkludenten) “Unrechtsvereinbarung”, sondern es reicht die Vorteilannahme aus. Gleiches gilt für die Installation von Franz W. bei der Stadtbau, seiner tatkräftigen Hilfe bei Spenden, Renovierungen und Handwerkerrechnungen.

    Wir werden sehen. Beweisanträge, die bis ins 5. vorchristliche Jahrhundert zurückreichen (hier bis 2008), dürften vermutlich abgelehnt werden. Ein Zusammenhang mit der Schuldfrage ist insoweit nicht erkennbar. Die “Drohungen” der Verteidigung zeigen vielmehr, dass der Verteidigung das Pulver ausgeht. Wenn man nicht mehr weiter weiß und Belastungszeugen vor sich hat, versucht man sich mit einem Gewitter an Beweisanträgen, die die Unglaubwürdigkeit des Zeugen belegen sollen. Das Gericht wird solche Mätzchen zu würdigen wissen.

    Unter Mätzchen fällt auch die Drohung des suspendierten OB gegen das Verwaltungsratsmitglied Dr. Schlegel. Ob nämlich die Weitergabe von Sparkassen-Interna an die Kriminalpolizei (!) ein unbefugtes Offenbaren von Geheimnissen ist, wage ich mal genauso zu bezweifeln, wie die Behördeneigenschaft der Bank.

  • Checker

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    Da muß im Artikel ein Rechenfahler sein:

    Bei 329.000 Euro und 5 Sitzungen (Dauer ?) wären das 65.800 Euro pro Sitzung.

    Geteilt durch 16 Köpfe wären das im Schnitt 4.112,50 Euro pro Mann und Sitzung.

    Für das, dass selbst die Vorstände Wollbergs und Schwaiger anscheinend nichts prüfen und für nichts verantwortlich sind ist das schon enorm.

    Da wundert mich nix mehr wo meine enormen Kontoführungskosten her kommen. :(

  • Petra Lurer

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    „Das ist selbstverständlich ein internes Dokument“
    Aber Hallo, warum darf denn die StA nichts davon wissen, gibt es da etwas zum verstecken?

  • Stefan Aigner

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    @Dolittle

    Die Unterlagen, um die die Verteidigung gebeten hat, werden besorgt. Das hat Elke Escher bereits zugesagt. Beweisanträge wurden dazu nicht gestellt. Die Berufung von Franz W. zur Stadtbau ist, wie schon erwähnt, nicht angeklagt.

  • Lothgaßler

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    @Checker: Diese 4.000 Euro pro Sitzung sind ein gelungener Probelauf für das bedingungslose Grundeinkommen. Bisher kriegts halt nicht jeder.

    Die Sparkasse hat 50.000 Euro am Kredit für Tretzel verdient. Wie schön, nun kann auch noch Tretzel sagen wie hoch sein Profit war und unser aller Neugier ist ausreichend gedeckt, bis auf eine Frage: Was steckt hinter dem zeitlichen Zusammenhang zwischen Kredit und Spenden an den SPD-OV? Gabs hier auch einen Vorlauf mit Vorkasse Tretzel an Mitarbeiter? Diese Spenden waren der Ausgangspunkt und nun spielts keine Rolle mehr, weil der direkte Zusammenhang zwischen Kredit und diesen Spenden nicht nachgewiesen werden kann. Auch weil dieses strikte wenn-dann-Denken hier nicht weiterhilft, weil hier über Jahre hinweg gedacht und gehandelt wird. Aber die Spenden gabs, erklärt wird nichts, wieder alles in bester Ordnung.

    Zum Schaden und Schadensersatz für die Sparkasse:
    Schaden muss nachgewiesen werden, und das wird der Sparkasse schwer fallen. Insbesondere aufgrund der formalen Fehler muss sie ja eingestehen, dass ein falscher Eindruck entstehen konnte. Die Staatsanwaltschaft hatte hier sicher eine Spur, die den Verdacht für eine Vorteilsgewährung gerechtfertigt hat. Merkwürdig scheint, dass vieles aus dem Prozess eigentlich durch die Ermittlungsbehörden hätten vorab geklärt werden können. Warum ist das nicht geschehen, wenn überhaupt, dann war damals die Spur heiß und nichts durch Absprachen verdunkelt!

  • Checker

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    Lothgaßler:

    Die Sparkasse behauptet 50.000 Euro an dem Kredit verdient zu haben. Kosten sind durch den Kredit anscheinend keine entstanden. Die Mitarbeiter haben wegen dem Kredit umsonst geschwitzt und gearbeitet. Wolbergs hat damit es billiger wird die Unterlagen sogar selber spazieren gefahren. :)

    Und eine Sitzung des hohen Rates kostet dann 65.800 Euro. Gut das die Bank nicht nur mit solchen Krediten ihr Geld verdienen muß. :)

    Schuld ist dann immer der der vor lauter schlechtem Gewissen mal das Schweigen bricht. Traurig aber wahr. 0,6 Prozent bei einem blanko Kredit und zusätzlich noch 05 % Bearbeitungsgebühr alles ganz normal. :)

  • Empörer007

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    @Checker
    26. Februar 2019 um 15:02 | #

    Zur Info:
    2016 waren es für 5 Sitzungen 425 TEUR bei 16 Mitglieden im Vw-Rat; naturgemäß erhalten die beiden Vorsitzenden mehr ((2fach?) Tantiemen als z. B. das Mitglied im Vw-Rat Peter Aumer. Die Gelder werden nicht per Sitzung fällig, sie werden per DA als Monatspauschale überwiesen.
    Wer erinnert sich noch an 2014, als der Alt-OB Schaidinger partout nicht auf den E.ON Aufsichtratsposten verzichten wollte (gewählt ist gewählt!, lt. Schaidinger), und wer hat das lautstark kritisiert (weil er schon auf die Pfründe lauerte)? Es war der neu gewählte OB W., der allerlei Verrenkungen anstellte, um den “Ehrenbürger” (von ihm 2014 selbst vorgeschlagen) zum Rückzug zu bewegen. Der alte, schlaue Fuchs hat die restlichen Jahre brav ausgesessen u. hat dann den Rückzug angetreten. Leider kam dem OB W. sein “Justizskandal” dazwischen, so dass er die Früchte (noch) nicht ernten konnte!
    M.E. sind die Pfründe beim Energiegiganten wesentlich höher dotiert. Also “Altraffke” traf da auf “Neuraffkte”! Kein Aufschrei in der Landschaft, der Wähler hat auch dies abgenickt!

  • Glaskinn

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    Wieso bitte will denn die Staatsanwaltschaft Wolbergs‘ Glaubwürdigkeit auf den Prüfstand stellen?

    Die Glaubwürdigkeit dieses Erzheuchlers liegt bei Null, wie inzwischen klar ist.

    Ich glaube mittlerweile u.a. auch aufgrund der unten wiedergegebenen Zitate, dass Wolbergs durch- und durch verlogen ist.
    Diese Zitate sollte man sich unbedingt vergegenwärtigen, wenn man sich Wolbergs Videobotschaftenauf facebook reinzieht.
    Widerlich wie Wolbergs sich über Schlegl wegen Weitergabe von Unterlagen der Sparkassen an die Staatsanwaltschaft zu moralisch echauffieren versucht, hat er, Wolbergs, doch selbst streng vertrauliche Papiere nicht nur eine Behörde, sondern sogar an einen Journalisten weitergeben, wohl mit dem Ziel, dass deren Inhalt Gegenstand medialer Berichterstattung wird.

    ZitatWolbergs am 30.09.2016 betreffend eines streng vertraulichen Aufsichtsratsprotokolls der Stadtbau:

    „Ich habe in meiner Funktion als OB und Aufsichtsrats- beziehungsweise Verwaltungsratsvorsitzender von Tochtergesellschaften noch nie nichtöffentliche Dinge öffentlich gemacht, sofern diese nicht schon vorher von anderen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden waren. Ansonsten bitte ich um Verständnis dafür, dass ich auf Anwürfe eines Stadtratskollegen nicht reagiere, der sich in der Sache noch nie hervorgetan hat, aber erst gestern in der Sitzung des Stadtratsplenums wieder in Vollendung seine Unwissenheit unter Beweis gestellt und völlig falsche Behauptungen in den Raum gestellt hat, die ihm noch in der Sitzung wiederlegt wurden. Diese Anwürfe sind, wie jeder sofort durchschaut, ausschließlich politisch motiviert.“

    Quelle:

    https://www.tvaktuell.com/regensburg-franz-rieger-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-ob-wolbergs-193107/

    Berichterstattung des BR am 16.10.2018 betreffend des Journalisten Christian “schwöre-jeden-Meineid“ Eckl und des gleichen streng vertraulichen Aufsichtsratsprotokolls der Stadtbau

    “Eckl betonte, Wolbergs habe sich damals selbst an das Wochenblatt gewandt. Die öffentliche Darstellung zur Besetzung einer Stadtbau-Personalie stimme nicht, habe der OB erklärt und zum Beweis Protokolle übergeben. In dem abgehörten Telefonat habe Wolbergs später um deren Vernichtung gebeten.“

    Eckl in der Berichterstattung des BR wörtlich:

    “Im konkreten Fall ging es darum, dass er die Befürchtung hatte, die Staatsanwaltschaft würde bei uns die Redaktionsräume durchsuchen und auf diese Protokolle stoßen. Er hat mich gebeten, die Protokolle zu vernichten.“

    Quelle:

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/korruptionsaffaere-ermittlungen-gegen-journalisten-eingestellt,R6c3K5x

  • Giesinger

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    Der 7. März wird wohl einer der letzten spannenden Verhandlungstage werden (neben den Plädojers der StA.
    Wann muß man da sein, um rein zu kommen?
    Wo parke ich am besten? Tiefgarage Bismarckplatz?

  • Giesinger

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    Zusatzfrage: Ich kann die Terminplanung der Verhandlungstage nicht mehr finden. Jetzt waren wir bei Tag 43, wie geht es bitte noch mal weiter?
    Gibt es einen Link?

  • Tröster

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    @Empörer 007: Sie zitieren die” Leistungsbeschreibung” des Regensburger OB und echauffieren sich über die Tatsache, dass er Vorsitzender in den Aufsichtsräten städtischer Tochterunternehmen ist.
    Zu ihrer Information: Die Aufgaben eines OB sind in der bayerischen Gemeindeordnung geregelt und diese fließt in die Geschäftsordnung des Stadtrates ein. Ihre “Leistungsbeschreibung” ist nicht skandalös oder anrüchig, das sind die ganz normalen Aufgaben eines OB in einer bayerischen Stadt. Das gilt von Hof bis Passau und von Augsburg bis Straubing etc.
    Auch die Tatsache, dass Oberbürgermeister Aufsichtsratsvorsitzende von städtischen Tochterunternehmen sind , wird in praktisch allen Kommunen so gehandhabt. Das hat nichts mit Regensburg oder Wolbergs zu tun.
    Manchmal lohnt es sich auch, einmal über den eigenen Tellerrand hinauszublicken und nicht hinter allem und jedem einen Skandal zu wittern.

  • Masterofdesaster

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    Dieter Frey, Lehrstuhlinhaber für Sozialpsychologie an der LMU und Albert Schnabel, wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl, äußerten sich in der SZ in einem Gastbeitrag mit dem Titel “Die Wulffs sind unter uns. – Was Führungskräfte aus der Affäre um den Bundespräsidenten lernen können, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu erhalten.
    …. Vieles hat zu tun mit den Verirrungen die mit Macht einhergehen, aber auch mit einer bestimmten Persönlichkeitsdisposition. Wir sehen einige psychologische Mechanismen, die zu diesem Fehlverhalten geführt haben:
    Aufbau einer Scheinwelt
    Arroganz von Macht
    Die Angst entlarvt zu werden
    Totaler Realitätsverlust
    Versagen des Partners
    Charakterschwäche und labile Persönlichkeitsdisposition
    Zeitdruck
    Fazit: Was können wir lernen? In vielen Institutionen gibt es Wulffs. Wir kennen sie alle. Abgehoben von der Realität von Omnipotenzgefühlen und der Arroganz der Macht geprägt, oft charakterschwach. Eine Scheinwelt aufgebaut.Durch Drohungen versuchen sie – meist erfolgreich – ihren Status zu halten. Sehr oft sind solche Führungskräfte geprägt durch Narzissmus und Machiavellismus und das Streben, nach außen eine idyllische heile Welt aufzubauen. Damit wächst die Angst, das dieser Schein zusammenbricht. Man ist dann permanent gezwungen zu taktieren, die Angst vor einem Machtverlust ist enorm. Wird dieses Verhalten irgendwann erkannt, verliert man an Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
    Weil viele Führungskräfte von Günstlingen umgeben sind, erleiden sie einen Realitätsverlust. Zu erkennen, dass Wulffs in unserer Umgebung sind, hilft uns schon, sie zu entlarven. Vielleicht erkennt sich der eine und andere ja auch wieder. So eine Selbsterkenntnis könnte heilsam sein für die Führungskultur in Deutschland insgesamt. Wie bei so vielen Führungskräften fehlt es bei Christian Wulff an Sensibilität, was man tut und was man nicht tut. Was Christian Wulff sich geleistet hat, darf sich kein Bundespräsident leisten; aber eigentlich auch keine Führungskraft, die zur Elite von Wirtschaft, Wissenschaft, Kirche oder Verwaltung zählt. Es wäre schön, wenn Wulffs Fehlverhalten insgesamt zur Diskussion über Vertrauen und Glaubwürdigkeit der deutschen Führungselite führen würde.”
    Warum halte ich diese Aussagen für so aktuell?:-)

  • mkv

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    “Die ´Wölfe` sind unter uns”. Die angesproche Macht-Arroganz und das Abgehoben-Sein: Sehr eindrucksvoll konnte man diese Auswirkungen – auch! – gestern im Bay. Landtag erkennen.
    ( TOP 3 https://www1.bayern.landtag.de/lisp/anzeigen )

  • Checker

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    Was will den die Verteidigung von Wolbergs jetzt noch in der Berufung von Becker herumstochern? Das ist doch schon lange verjährt. Oder geht es wieder um das Motto der Schaidinger war genau so schlimm der Wolbergs hat den Saustall nur weiter gemacht eine schwache Verteidigungslinie.

    Mich interessiert viel mehr und das scheint plausibel, dass der Wolbergs den Becker unter Druck gesetzt hat und damit seinen Kumpel W. installieren wollte was er ja auch kurzfristig geschafft hat.

  • WerAuchImmer

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    @Tröster

    Vielleicht schätzen Sie den Kommentar von Empörer 007 richtig ein, vielleicht aber auch nicht. Es mag ja schließlich sein, dass das alles in der Gemeindeordnungen ganz offiziell so geregelt ist. Aber macht es das am Ende nicht noch schlimmer?

    Sich (haupt-)verantwortlich anständig um EIN Unternehmen zu kümmern (muss nicht mal ein sehr großes sein) ist in der Regel schon eine tagfüllende Aufgabe, für die es üblicherweise auch Einiges an Fachwissen / -kompetenz braucht.

    Eigentlich einen ganz anderen Vollzeitjob zu haben (z.B. Oberbürgermeister) und dann noch (je nachdem wie die Kommune aufgestellt ist) zig entsprechende Zusatzjobs zu haben: Wie soll das denn vernünftig unter einen Hut zu bekommen sein? Zumal der Zugang zu Ämtern wie dem des Oberbürgermeisters ja prinzipiell jedem offen stehen muss? Zur Not auch jemandem, der letztlich (wie zufälligerweise Herr J.W.) weder über einen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss noch über nenneswerte praktische Berufserfahrung verfügt?

    Sind diese Regelungen in der heutigen Zeit vielleicht grundsätzlich anpassungsbedürftig / zu überdenken? Warum passiert da augenscheinlich so wenig? Liegt es daran, dass es eben nie gut ist, von den Fröschen zu erwarten, den Sumpf trocken zu legen, in dem sie sich so wohlfühlen?

    Dafür wird demgegenüber wahrscheinlich von freischaffenden Hobby-Nasebohrern und -boher_Innen demnächst noch Abitur und Doktorat als Zugangsvoraussetzung zum Job erwartet. Neben der selbtsverständlich per anerkanntem Zertifikat nachzuweisenden DIN- bzw. EU-Norm-Konformität ihrer Erzeugnisse.

  • WerAuchImmer

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.

  • highwayfloh

    |

    @WerAuchImmer:

    Respekt, ein sehr guter Kommentar was das Problem mit den Aufsichtsrats- und Vorstandsposten etc. per se anbelangt, unabhängig von der Parteizugehörigkeit etc.
    Ich persönlich finde, dass die Berufspolitiker aller Ebenen ruhig etwas mehr Grundsalär bekommen sollten, dafür aber eben KEINE Nebentätigkeiten – egal welcher Art und in welchen Positionen ausüben dürfen. Nur so lässt sich die Verquickung von Wirtschaft und Politik mit der oftmals einhergehenden Kungelei eindämmen und beenden.

  • Giesinger

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    Danke für den Link @Lieschen Müller

  • Rainer Wehpunkt

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    Nicht schlecht: über € 4.000 Bezüge pro Sitzung und -wenn die Angabe von Empörer007 stimmt, s.o.- dann werden diese Tantiemen monatlich überwiesen, man bekommt sie also, egal, ob man an einer Sitzung teilnimmt oder vielleicht gerade verhindert ist. Wieviele Kunden der Stadtsparkasse zahlen dafür monatlich “Kontoführungsgebühren”?

    Bin ganz neidisch, für diese Summe muss ich Wochen arbeiten und nicht nur in irgendeinem Verwaltungsrat an einem Tag irgendwelche Sachen abnicken: “dann werde das kurz vorgestellt und dann werde eben unterschrieben, so die gelernte Bankkauffrau” Landrätin Tanja Schweiger (https://www.regensburg-digital.de/wolbergs-droht-staatsanwaltschaft-mit-klage/21022019/).
    Sehr gut, das kann ich gerne auch machen, für nur € 4.000 pro Sitzungstag!!!

    Ok, für Stadträte ist es bei 7.000 € p.a. “gedeckelt”; vielleicht hat sich Herr Wolbergs deshalb so sehr um den Sitz als Aufsichtsratsposten bei der Bayernwerk AG bemüht, da hätte er noch mal 12.000 p.a. als sog “private Einnahmen” dazubekommen (siehe https://www.regensburg-digital.de/der-mist-mit-dem-kleinvieh/30032015/).
    Ein Schelm, dem hier das Wasser nicht im Munde zusammenläuft ….. .

    Der juristische Ausgang dieses Verfahrens wird für mich als Nicht-Juristen immer unwesentlicher. Trotzdem alles Gute der Vorsitzenden Richterin Frau Escher.
    Letztlich halte ich weder Herrn Wolbergs und schon gar nicht Herrn Hartl, den ich persönlich ein wenig kennene, für korrupt/bestechlich o.ä.

    Hätte Herr Hartl in den 30 Jahren, die er sich als SPD-Vertreter bürgernah engagiert hat, in denselben vielen Stunden als Ingenieur nebenberuflich Gutachten geschrieben (wie viele seiner Kollegen), würde er sich heute aus dem Erlös dieser Tätigkeit problemlos die teuerste Penthouse-Wohnung in Regensburg leisten können.
    Geldgier kann es also nicht sein.
    Meiner Meinung nach sind sie an der Gerissenheit des lokalen Immobilientycoons (und angeblichen Philanthropen) Tretzl gescheitert. Mit dem haben sie sich ins Bett gelegt, im guten Glauben, sie könnten die Wohnungssituation in Regensburg verbessern – und sind dabei grandios gescheitert. Dieser Typ hat sie perfekt um den Finger gewickelt, seine geldträchtige Sache erfolgreich betrieben und Wolbergs/Hartl in einen Sumpf gezogen, der beide letztendlich auf die Anklagebank gebracht hat.

    Ich wiederhole noch einmal: ‘der juristische Ausgang dieses Verfahrens wird für mich als Nicht-Juristen immer unwesentlicher’. Als ich 2014 zur Oberbürgermeisterwahl gegangen bin, war mein Wunsch, dass es eine Veränderung zum Besseren gibt, indem das Schaidinger-System beendet wird. Was ich wirklich nicht wollte war, dass neue Begünstigte mit neuen oder alten Namen weiter schmarotzen.

    Und das ist hier aber offensichtlich passiert: selbst wenn die Erklärungen von Herrn Wolbergs (‘in dubio pro reo’) stimmen würden, er sei in finanziellen Dingen unbedarft, habe die Handwerkerrechnungen nicht überprüft, habe den Fehler im notariellen Kaufvertrag nicht gesehen (passiert uns ja Allen mal), etc.etc. – dann stehen Sie bitte dazu, Herr Wolbergs, zeigen Sie Würde, übernehmen Sie Verantwortung und treten Sie zurück von der Absicht, erneut für das Amt des Oberbürgermeisters zu kandidieren.

    Die Welt liegt vor Ihnen, Herr Wolbergs, voller neuer Herausforderungen und Aufgaben. Das Amt des Regensburger Oberbürgermeisters war es jedenfalls nicht.

  • WerAuchImmer

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    @higwayfloh

    Vielen Dank für die Blumen. Aber Vorsicht: Das Problem mit den Nebenbeschäftigungen (also Tätigkeiten, die nicht fix mit einem Amt/Mandat verknüpft sind) ist ein Anderes, als das von Posten, die (irrwitzigerweise) per Verordnung z.B. fest mit dem Amt des Oberbürgermeisters verknüpft sind. Ja, beides problematisch; aber eben zwei Paar Schuhe.

    Wie man Nebenverdienstchampion wird, darüber hätte übrigens der noch nicht so lange verstorbene CSUler Philipp Graf Lerchenfeld, gut Auskunft geben können. Der war 2013 (nach langjähriger Tätigkeit im Landtag) auf dem Direktmandat des Wahlkreises Regensburg in den Bundestag eingezogen und bezog dort laut Abgeordnetenwatch in der 18. Legislaturperiode neben seinen Einkünften aus seiner Abgeordnetentätigkeit bis zum Juli 2017 mindestens 2,2 Millionen Euro zusätzlich. Damit war er der Abgeordnete mit den meisten Nebeneinkünften. Und hat sich in seiner Loyalität gegenüber der Allgemeinhaeit bestimmt nicht davon beeindrucken lassen, dass seine Nebeneinkünfte um ein Vielfaches höher waren, als seine Abgeordnetenbezüge.

    Er war u. a. Mitglied des Aufsichtsrates der Krones AG (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Graf_Lerchenfeld). Und Posten wie diese sind nicht per Verordnung mit dem Direktmandat verknüpft und stehen auch nicht in einem unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang dazu (wie etwa als OB Chef städtischer Unternehmen zu sein). Wie jemand nur auf die Idee kommen kann, dass ihm diese Posten angetragen wurden, um sich politischer Fürsprache zu versichern? Vielleicht weil es schlicht so ist?

    Schon spannend im übrigen, wie sich letztlich doch die Meisten einig darüber zu sein scheinen, dass das Nebeneinkünfte(un)wesen zu verurteilen ist. Bei Wahlen aber regelmäßig bspw. die ÖDP, also die einzige Partei, die offen gegen diese Mißstände zu Felde zieht, mit Verachtung straft. Nun ist nicht davon auszugehen, dass ÖDPler grundsätzlich bessere Menschen sind (und wer weiß was die alles – nach grünem Vorbild – an löblichen Vorsätzen über Bord werfen würden, sobald sie mal an die Macht kommen sollten). Aber deswegen die verkommenen Alt-Parteien wieder und wieder mit einer Verantwortung betrauen, der sie nur ungenügend gerecht werden? Oder (aus einer letztlich infantilen Protesthaltung heraus) noch größere Blindgänger wähhlen?

    Dazu ein schöner Internet-Fund: Ich mache nie den selben Fehler zweimal. Ich mache ihn fünf oder sechs mal. Nur um sicher zu gehen.

  • Checker

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    Rainer Wehpunkt:

    Natürlich ist der der Anbietet immer schlimmer als der der Annimmt. Der der Anbietet führt ja den anderen in Versuchung. Nach dem Motto dann bekommen sie die 200.000 Euro von mir. Wolbergs: Nein Nein Nein Ja Nein Nein Nein.

    Deshalb wird auch der der Anbietet in der Regel härter bestraft als der in Versuchung geführte Politiker.

    Aber es gehört auch immer ein charakterlich anfälliger Politiker dazu der sich zumindest verführen läßt und da kann man Wolbergs und Hartl nicht aus der Verantwortung nehmen.

    Sie haben sich umgarnen lassen und es hat Ihnen gefallen für ihre Partei die SPD Geld zu sammeln. Ich denke nicht, dass Hartl in der Lage gewesen wäre neutrale Gutachten zu verfassen.

  • Barnie Geröllheimer

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    Naja, der Lerchenfeld ist ein schlechtes Beispiel. Ein großer Teil seines Einkommens stammt aus der Tätigkeit als Selbstständiger (Landwirt) und aus Grundbesitz (Agrarsubventionen).
    [Neidschürmodus an] Wer wissen will, wieviel der Nachbar bekommt siehe hier: https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche [Neidschürmodus aus]
    Ein Mandat verbietet nicht ein Unternehmen zu besitzen und dies durch Angestellte führen zu lassen. Es wäre eine Katastrophe, wenn ein Besitzender alles verkaufen müßte, nur um ein Mandat auszuüben. Man stelle sich vor, das wäre so, dann säßen nur noch Leute, die aus eigener Kraft nicht mehr weiterkommen in den Parlamenten.

  • highwayfloh

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    @WerAuchImmer:

    Deshalb hab ich ja auch von Nebenverdiensten “jeglicher Art” gesprochen, auch im Hinblick auf die bis dato praktizierten automatischen Vergaben entsprechender Posten an Amts- / Würdenträger / Madatinhaber. Es ist letztlich egal, über welche Regelung eine Nebentätigkeit zustande kommt, dienlich ist das jetzt praktizierte Prozedere für die Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt jedenfalls nicht. Ebenso sollte eine Sperre mit Beginn des Mandats / Amts- Postenübernahme und mindestens 15 Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Amt / der Stellung vorgesehen werden, wenn man Berufsbeamter / Mandatsträger war, bevor man in die private Wirtschaft wechseln und in entsprechende Posten gelangen darf (auch Lobbyisten- und Beraterposten). Damit wird dann der exorbitanten guten Versorgungslage der Berufspoltiker etc. Rechnung getragen.

    Wenn jemand dann meint, was nach Ausscheiden aus dem Amt dazuverdienen zu müssen, kann er ja selbständig werden und ein Unternehmen gründen, hierbei darf aber kein Bezug zu seinem vorherigem Tätigkeitsfeld gegeben sein (z.B. dass ein ehemaliger Verkehrsminister ein Beratungsunternehmen für die Autoindustrie gründet) oder eben als normaler Arbeitnehmer agieren (letzteres wird aber gewiss niemand tun).

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