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Tag 20 im zweiten Korruptionsprozess

„Das ist wie ein Aktienkauf, der schief geht.“

Anja Wolbergs im Wahlkampfeinsatz für Joachim Wolbergs’ Traum. Bild: SPD Regensburg

Das Verfahren gegen einen Mitangeklagten im Korruptionsprozess wird abgetrennt und auch der dritte Befangenheitsantrag von Joachim Wolbergs wird abgelehnt. Außerdem wird am Freitag Anja Wolbergs vernommen – es geht um das Darlehen, mit dem Wahlkampfschulden getilgt wurden und darum, wie sie das alles erlebt hat. Auch die Scheinrechnung über 30.000 Euro ist erneut Thema.

„Ich hätte da noch eine Frage“, sagt Anja Wolbergs, als ihre Vernehmung beendet ist. „Wie viel würde es mich denn kosten, wenn ich jetzt eine Stunde schimpfen würde?“ „Das meinen Sie doch nicht ernst“, erwidert Richter Georg Kimmerl und entlässt die Zeugin. Die getrennt lebende Ehefrau des suspendierten Oberbürgermeisters wurde für Freitag von der 5. Strafkammer geladen, um noch einige Fragen zu dem Darlehen zu klären, dass die Eheleute Wolbergs dem SPD-Ortsverein Stadtsüden 2015 gaben, um noch offene Wahlkampfrechnungen zu bezahlen. 228.000 Euro, die – sofern bis Ende 2019 nicht getilgt – in eine Spende umgewandelt werden sollten. 

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Ein Kredit mit Folgen

Dass Wolbergs sich diesen Kredit an seinen Ortsverein nicht vom SPD-Landesvorstand genehmigen ließ – ein Verstoß gegen Parteiregularien – hatte überhaupt erst dazu geführt, dass SPD-Landesschatzmeister Thomas Goger dessen Finanzen und auch die Spenden für den Regensburger Kommunalwahlkampf genauer unter die Lupe nahm. Weil Goger Auffälligkeiten in Zusammenhang mit Bauträgerspenden ins Augen stachen – enger zeitlicher Zusammenhang, knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro und mehrere Mitarbeiter ein und desselben Unternehmens – reichte er, im Hauptberuf Staatsanwalt, die Sache an seine Vorgesetzten weiter und brachte damit den Stein ins Rollen, der nun als „Regensburger Korruptionsaffäre“ bekannt ist. Wolbergs bescherte sein formaler Verstoß in letzter Konsequenz zwei Prozesse, die vorläufige Dienstenthebung und kurzzeitige Untersuchungshaft. 

Sein Verteidiger Peter Witting nutzt die Vernehmung von Anja Wolbergs, um sie zu der Zeit der Ermittlungen, der Untersuchungshaft und der Medienberichterstattung zu befragen, aber auch dazu, wie sie ihren Ehemann charakterisieren würde.

“Eine Welle, die über Regensburg schwappt”

Ruhig, bedächtig und in einfühlsamem Ton befragt Witting Anja Wolbergs zur Zeit der U-Haft. Zunächst hätten sie und die beiden Kinder ihren Mann nur in Begleitung eines Kripobeamten besuchen dürfen, erzählt sie. „Meine Tochter und ich sind zusammengebrochen.“ Einmal sei ein Besuchstermin erst am selben Tag abgesagt worden. Als Wolbergs aus der Haft gekommen sei, sei er „zu der Zeit sicher absolut gebrochen“ gewesen. Erst der Zuspruch durch Freunde habe ihm nach und nach wieder Auftrieb gegeben. Die Berichterstattung über ihren Mann sei „bodenlos“ gewesen. Eine „Hetzjagd“, ein „Massaker“, „unrecherchiert“ und eine „unglaubliche Frechheit“.

Dabei sei ihr Mann ein „Vollblutpolitiker“, ein „Macher“, einer, dessen Traum es gewesen sei, Oberbürgermeister zu werden und der als solcher auch einen „super Job“ gemacht habe. Man habe damals „eine Welle“ gespürt, „die über Regensburg schwappt“, schwärmt die Zeugin. Ihr Mann habe etwas verändern wollen, für diejenigen, denen es nicht so gut gehe wie ihm und für mehr Miteinander in der Stadt.

Die Vorwürfe gegen ihn seien „absolut haltlos“. Sie habe ihren Mann nie als jemanden kennengelernt, der auf seinen eigenen Vorteil bedacht gewesen sei. Selbst wenn er von Freunden zu Festen eingeladen worden sei, „hat er für die, die gearbeitet haben, immer Trinkgeld dagelassen“.

“Jeder macht eben das, was er kann.”

Mit der Nüchternheit einer Bankkauffrau beantwortet Anja Wolbergs hingegen die Fragen des Gerichts zum besagten Darlehen. „Wir waren uns bewusst, dass ein großer Teil in eine Spende umgewandelt werden wird“, sagt sie und relativiert damit etwas frühere Einlassungen ihres Ehemanns, der erklärt hatte, dass er durchaus die Hoffnung gehabt habe, dass weiter Spenden fließen würden, damit der Ortsverein das Darlehen tilgen könne, für das die Eheleute selbst einen Kredit aufgenommen hatten. Doch dessen Tilgung – monatlich 5.000 Euro – sei für beide kein Problem gewesen, sagt Anja Wolbergs.

Sie hätten ja beide verdient. „Das war ein Bruchteil unseres Vermögens.“ Und wie das Darlehen am Ende zurückgezahlt werden würde sei ihrem Mann, der sich für Geldangelegenheiten nie interessiert habe, „wurscht“ gewesen. Das werde schon irgendwie gehen, habe der sich wahrscheinlich gedacht. Um finanzielle Angelegenheiten habe ohnehin sie allein sich gekümmert. Wolbergs habe nicht einmal gewusst, wie Online-Banking funktioniere. Eine solche Aufgabenteilung sei in einer Ehe auch „ganz normal“. Jeder mache eben das, was er könne. „Und wenn ich Klempner wäre, würde ja auch ich das Klo richten.“

Anja Wolbergs sah die Aufnahme eines Kredits für das Ortsvereins-Darlehen und die mögliche Tilgung über weitere Spenden als „ein unternehmerisch kalkuliertes Risiko“. „Das ist wie ein Aktienkauf, der schief geht.“ Das seien eben Kosten aus dem Wahlkampf gewesen „und da haben wir gesagt, dass die Leute, die gearbeitet haben auch ihr Geld bekommen sollen“. Und am Ende sei nur ein fünfstelliger Betrag durch den Ortsverein getilgt worden. Den Rest bezahlten die Wolbergs über die Auflösung eines Aktienpakets aus dem Erbe ihres Ehemanns.

30.000 Euro verschleiert

Am Nachmittag geht es dann erneut um Wahlkampfkosten in Höhe von 30.000 Euro, die das „Immobilien Zentrum Regensburg“ (IZ) über eine Scheinrechnung übernommen hatte. Eine verschleierte Zuwendung, die nirgendwo auftaucht. Die Agentur eines Freundes von Joachim Wolbergs hatte Leistungen über insgesamt 190.000 Euro für seinen Wahlkampf erbracht. Am Ende waren noch knapp 60.000 Euro offen, auf die das Unternehmen dringend angewiesen war, wie dessen Inhaber bereits vor Gericht ausgesagt hatte. Wolbergs bat IZ-Boss Thomas Dietlmeier um Hilfe. Dieser sagte zu, 30.000 Euro zu übernehmen. Wolbergs solle den Inhaber der Agentur vorbei schicken. Am Ende stand dann besagte Scheinrechnung, von der Wolbergs laut eigener Aussage und Bekundungen Dietlmeiers nichts wusste, und die Frage, warum die Übernahme der 30.000 Euro nicht im Rechenschaftsbericht von Wolbergs’ SPD-Ortsverein auftauchte.

Die zuständige Mitarbeiterin der Agentur sagt am Freitag aus, dass sie mit der Leiterin von Wolbergs’ Wahlkampfbüro regelmäßig über offene Posten gesprochen habe. Sie habe dieser auch eine Auflistung dieser Posten geschickt. Irgendwann sei sie dann von ihrem Chef angewiesen worden, einen Teil der Außenstände, besagte 30.000 Euro, dem IZ in Rechnung zu stellen. Zwei Rechnungen über den Restbetrag seien an die SPD gegangen. Daran, ob von der SPD mal jemand nachgefragt habe, was mit den 30.000 Euro denn nun sei, könne sie sich nach über fünf Jahren heute nicht mehr erinnern.

Kimmerl und Witting geraten aneinander

Witting hakt mehrfach nach. Ob in der erwähnten Auflistung denn wirklich Beträge drin gestanden seien? Mit „99prozentiger Wahrscheinlichkeit stand da die Summe drin“, sagt die Zeugin. Das reiche nicht aus, beharrt Witting. Sie habe gesagt, dass da Leistungen drin standen, die „abgerechnet werden sollten“. Da sei man sich doch wohl einig, dass da dann keine Summe drin gestanden sein könne, wenn das erst abgerechnet werden sollte, oder?

„Da sind wir uns nicht einig“, wirft Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier ein. Es müssten Zahlen drin gestanden sein, beharrt auch die Zeugin. Anders ergebe eine solche Liste ja keinen Sinn. Immer wieder hakt Witting nach und wird zunehmend lauter. „Ich will ihnen keinen Vorwurf machen“, schiebt der Rechtsanwalt irgendwann ein. „So komme ich mir aber gerade vor“, erwidert die Zeugin.

Richter Kimmerl geht dazwischen. Warum Witting die Zeugin jetzt so unter Druck setze, fragt er. „Das tue ich nicht“, gibt Wittting zurück. Das sehe doch jeder, der hier im Gerichtssaal sei, hält ihm der Vorsitzende entgegen. „Haben Sie kein Interesse an Aufklärung“, schießt der Strafverteidiger zurück. Natürlich habe er das, erwidert Kimmerl sichtlich sauer. Doch die Zeugin habe Wittings Frage nun schon mehrfach beantwortet. Schließlich wird die Sitzung auf Bitte Wittings kurz unterbrochen und man beruhigt sich wieder. Ein paar Fragen später ist die Zeugin schließlich entlassen.

„Damit könnte man’s dann mal einfach gut sein lassen.“

Wolbergs meldet sich zu Wort. Er habe den Eindruck, dass das Gericht hier feststellen wolle, ob nun die Leiterin seines Wahlkampfbüros (sie ist für einen späteren Zeitpunkt als Zeugin geladen) oder die eben befragte Mitarbeiterin der Agentur lüge. Doch das bei beiden nicht der Fall. Bei der Sache mit der Rechnung gebe es drei Schuldige: Ihn, den Inhaber der Agentur und Thomas Dietlmeier.

Er habe eben nicht hinterfragt, wie das dann laufe, wenn das IZ eine Agenturrechnung übernehme. Außerdem habe er es später unterlassen, sich danach zu erkundigen, ob und wie denn das genau gemacht worden sei. Und deshalb habe er von der Scheinrechnung auch nichts gewusst. Diesen Fehler habe er von Anfang an eingeräumt. Da sei er schuldig und dafür könne man ihn dann auch bestrafen. „Damit könnte man’s dann mal einfach gut sein lassen.“ Wie man mit der Bezahlung dieser Rechnung hätte umgehen müssen, das wisse er bis heute nicht so genau. „Man hätte damit wohl als Sachspende umgehen müssen. Aber ich weiß bis heute nicht, wie man es richtig macht.“

Befangenheitsantrag erneut abgelehnt

Mehrere Beschlüsse werden am Freitag verkündet. Auch der dritte Befangenheitsantrag von Joachim Wolbergs – er richtete sich dieses Mal nur gegen den Vorsitzenden Georg Kimmerl – wurde bereits am Donnerstag als unbegründet verworfen, wie die Kammer gleich zu Beginn der Sitzung mitteilt.

Am Ende des Verhandlungstages fällt schließlich der Beschluss, das Verfahren gegen den mitangeklagten früheren Geschäftsführer von Sontowski und Partner, Thomas R., wegen des Vorwurfs der Bestechung (5.000-Euro-Spende in Zusammenhang mit Einzelhandelsflächen am Nördlichen Rübenhof) abzutrennen. Dieser Komplex sei zwischenzeitlich umfassend behandelt worden und weitgehend abgeschlossen. Es sei weder zweckmäßig noch verhältnismäßig, wenn R. nun an allen weiteren Verhandlungstagen hier teilnehmen müsse. Es sind bereits zwei Termine festgesetzt, an denen das Verfahren gegen R. abgeschlossen werden soll.

Abgelehnt wird ein Antrag Wittings, eine umfangreiche Dokumentation mit Medienberichten zur Verfahrensakte zu nehmen. Dass es zahlreiche Medienberichte gegeben habe, dass es darin vorverurteilende Behauptungen, Anprangerungen, Gerüchte und Falschmeldungen gegeben habe, wie Witting damit beweisen will, sieht das Gericht auch ohne diese Dokumentation als wahr an. Um zu belegen, dass die Berichterstattung im Fall Wolbergs „beispiellos“ gewesen sei, wie Witting anführt, sei diese Dokumentation hingegen als Beweismittel ungeeignet.

Der Prozess wird am 17. Februar fortgesetzt.

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Kommentare (41)

  • Georg

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    228.000 Euro Spende? Bin ich dann als Steuerzahler damit etwa auch beteiligt?

  • XYZ

    |

    Aus einem Glückstraum wurde ein Alptraum. Es mag ja hingehen dass durch einen sündteuren Wahlkampf persönliche Karrierechancen gefördert und nach Erfolg das Defizit notfalls durch ein Darlehen ausgeglichen werden sollte. Wohl nicht ganz Wählerabsicht.
    Höchst befremdlich aber die ominöse übernommene Rechnung. Offensichtlich zumindest eine zu verbuchende Sachspende: mein Name ist Hase, ich weiss von nichts.

  • Bürgermeister Dragoslav

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    im Gericht wie uff de Bolzplatz gilt sich gleiche Gesetze: Wenn du in de Schangsenverwertung wie A-Jugend in die Kreisstaffel spielsch und drei Null hinde liegsch dann hilft sich nix den Schiri auszutauschen. Wenn dann auch keine Psichologisch wischdische Anschlusstreffer kommt, dann is irgendwann Schwierisch mit den Klassenerhalt. Und wenn dann auch keine Elfmedderschiese kommt – scheise! Aber lebe geht weider!

  • XYZ

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    Der urbairische Komponist Carl Orff in ‘Die Kluge’, Erste Szene, der Bauer: ” Oh hätt’ ich meiner Tochter nur geglaubt! Sie sagte: ‘Gold das ist kein Glück, wer weiss, wo dieses hergekommen?’,”.

  • Arno Nym

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    „Aber ich weiß bis heute nicht, wie man es richtig macht.“

    Warum sollte man auch aus Fehlern lernen? schliesslich hat man ja nix mehr mit Politik und Spenden zu tun und könnte wieder in so eine Situation geraten. Äh, Moment.
    Oder Sonst kann man beim dritten und vierten Verfahren nicht mehr behaupten man hätte von nix gewusst und ist halt n Schluderer…

    „Damit könnte man’s dann mal einfach gut sein lassen.“
    Erinnert mich an jemanden aus der kath. Kirche der sinngemäß sagte: „man könnte es auch damit mal gut sein lassen immer über den kindesmissbrauch in der kath Kirche zu berichten. Schließlich gibt es den auch in Sportvereinen. Soll man sich darauf konzentrieren…“

    Naja Vlt etwas weit hergeholt, aber irgendwie auch nicht.

  • Dieter

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    “Wie viel würde es mich denn kosten, wenn ich jetzt eine Stunde schimpfen würde?“
    Es fällt mir wirklich schwer, Frau Wolbergs Nibelungentreue noch ernstzunehmen. Jeder weitere Kommentar würde nur ins Persönliche gehen.

    So richtig zusammen passt das alles natürlich nicht:
    das Darlehen wird zur 6stelligen Spende – kein Problem, ein Bruchteil des Vermögens. Bei den 60.000€ für die Agentur, auf die diese wohl auch länger warte musste, war man dann doch nicht so flüssig und musste das IZ einschalten. Aha.

    Laut Fr. Wolbergs lebte man auch kein Luxusleben (das konnte man im MZ Blog lesen) – Wolbergs gab im 1. Prozess seine aktuellen monatlichen Kosten an, u.a. eine Miete von 3000€.
    Bei diesen Summen scheint mir, dass beide hier komplett den Bezug zum Geld verloren haben.

    Nach eigenen Angaben hat sie als einzige die Finanzen im Überblick gehabt – warum ist die Bankkauffrau nicht eingeschritten, als die Kosten (auch für den Dauerwahlkampf) die Einnahmen deutlich überschritten?

    Dieser “Aktienkauf” war doch eher high risk Pokern. Was wäre denn gewesen, wenn Wolbergs die Wahl nicht gewonnen hätte?

  • R.G.

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    “„Wie viel würde es mich denn kosten, wenn ich jetzt eine Stunde schimpfen würde?“
    Jede in der Öffentlichkeit stehende erwachsene Person hat eine Verantwortung den jungen Menschen gegenüber.
    Sätze wie der obige sind das Gegenteil dessen, was wir von der nächsten Generation erwarten.
    Ich verstehe es einfach nicht, wenn die Frau eines Oberbürgermeisters Vorbildverhalten unterlässt.

  • Julian86

    |

    Offene Fragen

    Wo ist jetzt in den Beiträgen der Foristen der inhaltliche Bezug zu den in Frage stehenden Straftatbeständen des Prozessgeschehens?

    Natürlich weiß Arno Nym, dass es auf die Kenntnis im Zeitpunkt der vermeintlichen Tat ankommt (und nicht auf den Zeitpunkt des xten Prozesses, wie er zu suggerieren scheint)

    Der Sachverhalt zur fraglichen (teilweisen) Rechnungsübernahme durch “IZ-Boss Thomas Dietlmeier” erscheint unstreitig. Die juristische Frage ist allein, kann man Wolbergs vorsätzliches und schuldhaftes Verhalten insoweit nachweisen? Ich erwarte eine Differenzierung durch das Gericht: Nahm Wolbergs die fraglichen Tatbestandsmerkmale “billigend in Kauf” (bedingter Vorsatz) oder handelte er “nur” fahrlässig? Ggf. darauf hoffend, dass Herr D. die Übernahme des Rechnungsbetrages schon irgendwie rechtlich zulässig gestalten würde, etwa als Privatmann, was als Möglichkeit, wie hier schon erörtert, auf jeden Fall existierte.

    Unrechtsvereinbarung

    Es bleibt insgesamt in diesem zweiten Prozess die Frage nach dem Nachweis der sog. Unrechtsvereinbarung, diese zu schlussfolgern und zu beweisen, ggf. auch aus den Umständen, Indizien, wobei die Frage der Sozialadäquanz der Spenden eine gewichtige Rolle spielt.

    Regelgerechtes Handeln von Artinger/Wolbergs und Co?

    Fiele die Genehmigung der zweiten Halle im Außenbereich als alleinige Entscheidung der Verwaltung auf der Grundlage des bekundeten Koalitionsgesprächs durch den Zeugen/Richter Artinger diesem nicht “selbst auf die Füße”, wollte man insoweit eine “Unrechtsvereinbarung” konstruieren, erhielten die FW doch auch Spenden und war (und blieb) Artinger als Richter nicht auch “Amtsträger” iSd einschlägigen Vorschriften, auch wenn er hier als Stadtrat “nur” ehrenamtlich tätig, gleichwohl aber mit anderen Mitglied des offiziellen Koalitionsausschusses war (was nach der Rechtsprechung des BGH ggf. zur Anwendung der §§ 331 ff StGB bei Stadträten führen kann)?

    Anders gefragt:

    1. Worin bestünde insoweit allgemein der Unrechtsgehalt der Tat (Hallengenehmigung und Entgegennahme von Spenden);
    wie begründete man

    2. die Unrechtsvereinbarung (quidproquo);
    und wie begründete man

    3. ggf. Unterschiede in der (auch strafrechtlich-theoretischen) Bewertung des Tuns von Wolbergs einerseits und Artinger andererseits oder gäbe es diese gar nicht?
    (abgesehen davon, dass der Richter nicht angeklagt ist)

    4. Wie stünde es insoweit um die Frage der Strafbarkeit Wolbergs (gedanklich:auch Artingers) wenn nach der vom Koalitionsausschuss
    inhaltlich gemeinsam beschlossenen Hallengenehmigung nicht Wolbergs, sondern ein anderer die Genehmigung unterschrieben hätte?

    Ich meine: Erst wenn man sich mit diesen Fragen ernsthaft auseinandersetzt, dringt man zum eigentlichen Kern des Verfahrens vor.

    Ich bin überzeugt, dass die Frage der Sozialadäquanz (wenn nicht in diesen Verfahren, dann jedenfalls durch den Gesetzgeber, ggf. im Rahmen einer Revision des ParteienG, StGB) überdacht werden sollte.

  • Giesinger

    |

    Zu Arno Nym 7. Februar 22:12
    “Warum sollte man auch aus Fehlern lernen?”
    —————-

    Ja, warum sollte man? Wo man doch im ersten Verfahren unter Frau Escher straffrei herausgegangen ist. Während der jetzt dreijährigen Suspendierung hätte W. eine ganze Menge lernen können.
    Aber er wollte ja wohl gar nichts dazulernen, er der belehrende Oberguru.

  • Lothgaßler

    |

    Eine Verteidigungsstrategie ist altbekannt: Joachim Wolbergs hat sich persönlich nie um Privat- oder Parteikonten gekümmert, hat deshalb nichts von Zahlungsflüssen gewusst und ist somit “unschuldig”, weil ohne Kenntnis im Detail keine absichtsvolle begünstigende Handlung.
    Gut, dass es dann kundige Frauen an seiner Seite gab, welche die Finanzen managten. Spätestens hier gibts den Bruch in der Glaubwürdigkeit dieser Erzählung, denn das Finanzmanagement hat unerklärlich versagt. Egal ob Privat- oder Partei-Konten, die bei Politikern beliebten Jour-Fix-Termine hätten als Tagesordnungspunkt immer auch die Löcher in den Kassen thematisiert. Und tatsächlich hat Wolbergs um Spenden bzw. um Übernahme offener Rechnungen bei seinem Gönnerkreis immer wieder vorgesprochen.
    Das einzig gute an Wittings Zeugenbefragung dürfte die Außenwirkung auf potenzielle Gönner sein.
    Interessant ist der Vergleich der Wahlkampffinanzierung per Darlehen mit einem Aktienkauf durchaus: Demzufolge lag die Absicht vor finanzielle Vorteile zu erlangen;-))
    Und auch der Blick auf die Güte der Beratung durch eine Bankkauffrau lässt tief blicken: ein Darlehensvertrag gleicht im Sinne des unternehmerisch kalkulierten Risikos einem Aktienkauf. Dumm nur, dass hier überhaupt kein Unternehmen als Darlehensnehmer im Spiel war.
    Als Staatsanwalt oder Richter hätte ich bei solcherlei Zeugenaussagen nur noch eine Frage: Bei welcher Bank arbeiten Sie?

  • Charlotte

    |

    Gerade deshalb sind die Prozesse wichtig, Familie Wolbergs entlarvt sich so wunderbar selbst und öffentlich.

    Auch Frau Wolbergs hat keine Ahnung von Finanzen, um so schlimmer, da sie eine Ausbildung dazu absolviert hat. Und auch ihr sind – falls schon mal vorhanden – sämtliche moralische Standards verloren gegangen .Dass sie jemals als Kassiererin fungiert hat, war grob fahrlässig. Sie versteht die Aufgabe bis heute nicht.

  • Rengsburger

    |

    Erst sollte das Darlehen anscheinend von den sogenannten Freunden im Dauerwahlkampf getilgt werden.

    Dann nachdem die Ermittlungen los gingen musste Wolbergs Aktien verkaufen um das Darlehen in eine Spende umzuwandeln.

    Und der Dumme Steuerzahler also wir alle sind mit 50 Prozent dabei anscheinend.

    Noch Fragen???

  • Alfred Meier

    |

    Ungewöhnlich für eine verlassene Ehefrau sagte Anja Wolbergs nur Gutes über Joachim Wolbergs. Ich hoffe, das Gericht weiß das zu würdigen.
    Mir fällt auf, dass sowohl das Gericht als auch die Verteidigung darauf verzichtet haben, dem Landes-Schatzmeister der SPD, der alles ins Rollen gebracht hat, die naheliegensten Fragen zu stellen:
    – Welche Verdächtigungen hat Goger der Staatsanwaltschaft berichtet?
    – Welche von diesen Verdächtigungen haben sich im Laufe der Verfahren als begründet erwiesen ?
    – Warum hat sich Goger nicht an die zuständige Staatsanwaltschaft beim Landgericht Regensburg gewandt, sondern an seinen für Regensburg unzuständigen Dienstvorgesetzten, den Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht in Bamberg

  • KW

    |

    @Rengsburger
    Hier was zum Nachlesen zum Thema Absetzbarkeit von Parteispenden:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Parteispende#Steuerliche_Absetzbarkeit
    Also bitte machen Sie sich in dem Fall keine Sorgen um “uns dumme Steuerzahler”.
    Mein Kommentar soll nur der Klärung von Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Parteispenden dienen und wie leicht man sich dazu ggf. informieren kann.

  • R.G.

    |

    Wieso stellt sich eine Frau jemanden in die Wohnung, der die Finanzen und viele andere Sorgen ihr überlässt?

    Klare Antwort, weil es in einer Liebesbeziehung intime Nähe und als Eltern gemeinsame Veranwortung für die Kinder gibt, und dadurch auch sehr persönliche Vereinbarungen erwünscht sind, wer für welche Bereiche zuständig ist, wie die Balance geschaffen wird, etc.

    Wenn es einmal so weit kommt (hoffentlich nie!), dass OberbürgermeisterInnen mit allen BürgerInnen schlafen, Ehen eingehen und Kinder zeugen, kann man sich überlegen, ob sie sich ihre Verantwortlichkeiten im Amt wie im privaten Rahmen in Absprache mit ihren PartnerInnen selbst entwerfen können.

    Solange die Pflichten des höchsten und gewählten Beamten der Stadt noch festgeschrieben sind, möge man bitte zur Beurteilung seines dienstlichen Verhaltens nicht mehr mit Vergleichen aus der Rollenverteilung in seiner Ehe kommen.

  • Stefan Aigner

    |

    @Meier

    Der Artikel mit Gogers umfassender Aussage ist sogar verlinkt. Lesen hilft.

  • Piedro

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    “Aber ich weiß bis heute nicht, wie man es richtig macht.”

    Warum steht das nicht auf seinen Wahlplakaten? Das wäre ein griffiger Slogan.

  • Piedro

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    @Julian86
    “Wo ist jetzt in den Beiträgen der Foristen der inhaltliche Bezug zu den in Frage stehenden Straftatbeständen des Prozessgeschehens?”
    Ich für meinen Teil überlasse es lieber Ihnen und Kollegen, diesen Aspekt auszuführen. Aber es gibt ja nicht nur den Aspekt der Jura. Auch Persönlichkeit, Fähigkeiten, Grundeinstellung und sowas wie eine anhaltende Ahnungslosigkeit in nicht unwichtigen Angelegenheiten sind bei einem Oberbürgermeister, insbesondere bei einem suspendierten Kandidaten von Bedeutung. Schließlich handelt es sich bei dem Umstand, dass der Beschuldigte immer Trinkgeld gab, ja auch um eine Feststellung, die in irgendeiner Relevanz zu den juristischen Fragen stehen muss. Man stelle sich nur vor: ein OB, der den “Arbeitenden” ein Trinkgeld übereignet. Immer! Da muss doch dann wirklich auch mal gut sein. Zumal der Beschuldigte immer noch nicht weiß was richtig und falsch ist. Da muss der Rechtsstaat ebenso nachsichtig sein wie die Bürgerschaft und auswärtige Interessenten an den W-Prozessen.

  • Alfred Meier

    |

    Lieber Stefan Aigner, es wäre ja noch schöner, wenn Goger überhaupt nicht befragt worden wäre. Aber mit den entscheidenden Fragen wurde er weder vom Gericht noch von den Anwälten konfrontiert.

  • Dieter

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    Wäre meine Frau Klempnerin, würde sie wahrscheinlich die Toilette reparieren.
    Ich hoffe allerdings auch, sie würde mir sagen, dass diese kaputt ist bevor ich mich draufsetze.
    Und die Benutzung und Spülung sollte jeder eigenhändig tätigen (können).

    Genug der Analogie:
    Frau Wolbergs hat eben nichts repariert, als es Probleme gab.

    Wie war es eigentlich mit dem 40.000€ Darlehen 2014, das man letztendlich spendete? Wurde das damals von Wolbergs ordentlich gemeldet oder fristgerecht getilgt?

    Die Medienberichterstattung war natürlich anfangs teilweise über das Ziel hinaus, aber das ist wieder beispiellos noch der drastischte Fall, den es jemals gab.
    Eine U-Haft ist natürlich nicht einfach für den Beschuldigten und dessen Angehörige, aber auch das passiert täglich in Deutschland. Die anderen Inhaftierten in diesem Verfahren oder deren Angehörige konnten das scheinbar deutlich besser wegstecken.

    Und wegen der Scheinrechnungen:
    Gesichert ist, dass eine erhebliche Summe vom IZ zugunsten Wolbergs floß, die nirgends von ihm oder seinem Wahlkampfbüro festgehalten oder verbucht wurde.

  • Giesinger

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    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie beim Thema.

  • Mr. B.

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    Alfred Meier
    8. Februar 2020 um 12:12| #

    Immer wieder “erfrischend”, Ihre Beiträge!!!!

    Ich glaube, dass Herr Goger, im Gegenteil zu Ihrer Ansicht, alles, aber auch alles richtig gemacht hat. Hören Sie nicht täglich die Aufrufe aller führenden Politiker dieser Republik, die Demokratie zu schützen! Ihre Fragen, so glaube ich, unterstützen diese Aufrufe nicht, eher im Gegenteil!
    Immer weniger Bürger vertrauen so manchen Politikern, da Regensburg ja auch nicht die einzige Stadt ist, in der Korruptionsdelikte (Angeklagte sind Politiker) verhandelt werden.
    Die Regensburger Bürger haben m. E. ein Recht, die Wahrheit zu erfahren, auch wenn das einigen Leuten nicht passt!
    R. G. und Charlotte sind hier schon glaubhafter!

  • XYZ

    |

    Muss doch mal nachhaken: Jeder hat seine Lebensperspektive oder Erwartung, da kann man/frau sich auch mal täuschen – da gingen die Interessen wohl etwas auseinander: kaufmännische oder politische ‘Buchführung’. Das Problem hat Frau W. offensichtlich vom Fach erkannt aber ohne Erfolg – ein OB muss auch rechnen können . . .

  • Tobias

    |

    Ich frage mich, welche “Gute Arbeit [als OB]” er denn gemacht hat? Die Politik in Regensburg plätschert doch vor sich hin, vor allem wird viel Geld rausgehauen für absoluten Scheiß (der Waller z.B. – davon hätte man vier, fünf Spielplätze bauen können!) und wir Bürger und Firmen, die das Ganze mit den extrem hohen Steuerlasten bezahlen, haben keinen / kaum einen Einfluss. Man siehe das RKK, das man doch auf Druck noch abwehren konnte. Dann sollte dort ein “Haus der Begegnung” hin – der Name alleine klingt schon so abgehoben für einen Ort, den wohl viele Regensburger nie betreten hätten – obwohl ein für diese Stadt angebrachter Park mit großen Springbrunnen für viel mehr Begegnung gesorgt hätte: Junkies mit Bürgern mit Touristen mit … Naja, alle Schichten.

    Alles, was in der Stadt läuft und dem Bürger helfen kann, dauert lang oder wird abgelehnt. ÖPNV z.B. – wie viel würde der (stadtinterne!) Busbetrieb, also die Linien 1 bis 11 und 18 kosten, um von auf 100% Subvention zu kommen? Wir haben doch schon ca. 80% Subventionsrate. Das Fünftel bringt man nicht auf, aber zweistellige Millionenbeträge plus horrende laufende Kosten für ein “Haus der Begegnung” auf Erbpacht, welches nur von Anzugtrügern, Ärzten etc. und nicht etwa von Berufspendlern oder Normalbürgern, genutzt werden würde, da liegen schon 5 Pläne in den Schubladen?! Solche Dinge?

    Ich habe es schon früher, 2018 usw., hier geschrieben: Der Wolbergs ist immer nur beim Sektsaufen mit seinen (Spenden)Kumpanen zu sehen. Beim Thema Mietpreisbremse hat er genervt geguckt (klar, steht ja konträr zu seinem Sektgesaufe mit Immobilienhaien!), sich komplett entschuldigen lassen oder musste eher gehen. Dieses Geschmäckle wurde bereits im Folgejahr bestätigt. Wolbergst ist ein Schwätzer erster Güte, der es liebt, zu reden und sich als Amtsträger zu sehen. Gebt dem Mann einen großen Spiegel, ein Karaoke-Mikrophon und eine Replika der Ketten, die ein OB trägt, und macht den Mann glücklich – aber überlasst die Politik jemandem Anderes!

  • R.G.

    |

    Herr Alfred Meier fragt, ich antworte als Laie:
    “– Warum hat sich Goger nicht an die zuständige Staatsanwaltschaft beim Landgericht Regensburg gewandt, sondern an seinen für Regensburg unzuständigen Dienstvorgesetzten, den Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht in Bamberg”

    Stellen sie sich vor, Sie arbeiteten selbst für die Gerechtigkeit, in gehobener Position.
    Die vorige Nacht konnten sie nicht schlafen, weil sie privat oder in “Ihrem” Verein irgendetwas entdeckten, was Ihnen selbst sowie Ihrer Partei zum Verhängnis werden könnte.
    Sie haben daher das dringende Bedürfnis, Ihre Rechtsauffassung zu der Sache samt den vorhersehbaren Folgen für Sie mit einem Kollegen zu besprechen, der nur zur Sache antworten würde. Ihr Chef, mit dem sie regelmäßig zu tun hätten, wäre Ihnen als integrer Mensch bekannt, außerdem stünde er nach Bekanntwerden der Angelegenheit jedenfalls mit ihm Focus der Presse. Sie hätten ohnehin eine Besprechung mit ihm an dem Tag, danach schilderten Sie Ihr Anliegen.
    Die für notwendig befundene Anzeige folgt, da Ihre Vorgesetzter Ihre Rechtsansicht bestätigte, wie IHRE Pflicht als “Prüfer” aussieht, natürlich gleich bei ihm. Zeit für Spiele, der Form halber später nochmal anderswo vorzusprechen, ist nicht.

  • InteressierterRegensburger

    |

    Wer , wie , genau man (Schein-)Rechnungen (Spenden) übernimmen muss oder richtig verbucht (verschleiert) ist dem OB susp. nicht bekannt!?
    Das ist zwar glaubhaft, aber auch nur Ablenkung vor Gericht auf einen technischen Vorgang .

    Es geht doch um im Prozess um die Tatsache, dass sich ein OB von Bauträgern ( die zum gleichen Zeitpunkt viele Bauvorhaben in Rgbg verwirklichen) Dinge, die zum persönlichen Vorteil gereichen, bezahlen lässt !

    Sei es Agentur-Rechnungen (Persönlicher Vorteil : gut dotierter OB-Job) oder auch Stichpunkt Ferienhaus.

    Da ist deutlich mehr als nur der Anschein geweckt!!

  • Mr. T.

    |

    InteressierterRegensburger, den größten persönlichen Vorteil haben Sie – wie viele andere auch – ignoriert: die Quasi-Übernahme des Darlehens bzw. der Spende für die Wahlkampfkosten durch Wahlspenden nach bereits erfolgter Wahl. Mit diesen Nachwahlspenden wurde das Minus des Ortsvereins gemindert, wodurch diese das Darlehen an Wolbergs zu einem größeren Teil zurückzahlen konnten, wodurch wiederum Wolbergs einen geringeren Teil des Darlehens in eine Wahlkampfspende umwandeln musste. Somit sind diese Spenden unterm Strich direkt in seine Tasche gewandert.

  • A

    |

    Lieber Mr. B.,
    Thomas Goger ist Landesschatzmeister der BayernSPD. Als solcher trägt er Verantwortung für die finanziellen Vorgänge in den Orts- ,Kreis- , Bezirksorganisationen und der Landesorganisation seiner Partei. Er ist verpflichtet, die finanziellen Vorgänge auf der Grundlage des Parteiengesetzes zu überprüfen. In Zweifelsfällen muss er die innerparteiliche Revision einsetzen. Aber Goger hat etwas getan, was noch nie ein Schatzmeister getan hat: Er hat gegen einen Parteifreund Strafanzeige erstattet mit offenbar zweifelhaften Verdächtigungen.

  • Mr. B

    |

    Zu A
    Das glaube ich nicht! Herr Goger hat in meinen Augen etwas getan, was sich vermutlich zuvor niemand getraut hat. Meine Hochachtung. Ich kann nicht hat verstehen, warum der Bürger noch länger verarscht werden sollte.

  • Alfred Meier

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    Der Verfasser meines Beitrags vom 11.02.2020 um 17:25 wird mit “A” bezeichnet. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich der Verfasser bin.

  • Stefan Aigner

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    @Alfred Meier

    Danke für die Klarstellung. Mit „A“ haben Sie sich selbst bezeichnet.

  • XYZ

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    Noch zur Darlehensdebatte: Die Meldepflicht hat schon ihren Grund über die der Landes-Schatzmeister stolperte – auch dadurch kann ein Abhängigkeits- oder ‘Lehens’Verhältnis begründet werden, was genausowenig erwünscht ist wie nicht deklarierte Gross-Spenden.

  • R.G.

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    @A
    @Alfred Meier
    Sie fragen, weshalb der Staatsanwalt nicht erst parteiintern diskret Meldung erstattete. Wie oft werden Sie ihre Sätze wiederholen?
    Bis jeder meint, die Organe des Rechtsstaats zu verständigen, werde als unfaires Verhalten gebrandmarkt?
    Wie weit soll der Gruppendruck gehen dürfen?

    Weitere Antworten auf Ihre stets repetierten Fragen sind, wenn man einen Staatsanwalt als Prüfer einsetzt, bekommt man eben eine Person, die nur den geradesten Weg gehen kann.

    Zwischen Entdeckung eines mutmaßlichen Korruptionsdelikts und einer Anzeige besteht generell die Gefahr, plötzlich ein teures Geschenk geliefert oder eine größere Summe überwiesen zu erhalten. Später glaubhaft machen zu können, dass man das nicht mit vereinbarte, ist beinahe unmöglich.

    Deshalb steht Interesse gegen Interesse.
    Der Schutz der eigenen Existenz muss jedem Prüfer gestattet sein.

  • GR

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    Ist das wirklich der gleiche Wolbergs, der nun auf einmal im Wahlkampf fordert, sie Stadt solle die Grundstücke kaufen und bebauen….ich fasse es nicht….warum hat er das nie als OB gefordert ???
    Tja, Amigos waren halt wichtiger, als die Stadtbau oder Wolfgangsbau.

    Scheinheiliger und unglaubwürdiger geht es nicht mehr.
    Das er nichts von Finanzen versteht hat seine Frau ja mehrfach bestätigt.

    Ohne Worte zu so viel Dreistigkeit.

  • Mr. T.

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    Ja, GR, diese Diskrepanz zwischen Reden und Handeln ist schon schwer zu verstehen. Vor allem hat er ja im letzten Wahlkampf schon damit geprahlt, die Stadtbau enorm zu stärken und hat dann das Gegenteil davon gemacht. Ich frage mich, warum ihn niemand fragt, warum er das, was er jetzt (wieder) verspricht, nicht früher schon gemacht hat, wie es in seiner Macht stand.

  • Norbert

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    Mr.T. Da scheint Ihnen was entgangen zu sein. Ab 2014 – 2016 als Wolbergs Oberbürgermeister wurde, ist das Versprechen die Stadtbau zu stärken, begonnen worden.
    Das Eigenkapital der Stadtbau wurde erheblich verbessert durch die kostenlose Übereignung von städtischen Grundstücken an die Stadtbau. Als Folge davon brauchte die Stadtbau an die Stadt keine Erbbauzinsen mehr bezahlen. Weiter wurde der Stadtbau ein Grundstück in der Nibelungenkaserne kostenlos zur Bebauung von Wohnungen überlassen. Die Stadtbau hat in der Nibelungenkaserne 300 preisgünstige Wohnungen gebaut. Richtig ist, dass ab 2016, als Wolbergs suspendiert wurde, drei Jahre leider nichts mehr für die Stadtbau getan wurde.

  • Stefan Aigner

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    Der Stadtbau wurden 10 Mio jährlich versprochen. Überragen wurden insgesamt bis 2016 laut dem damaligen Geschäftsführer Grundstücke im Wert von 4,7 Mio.

  • Rengsburger

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    Norbert:

    Wolbergs hat Regensburg in das schlechteste Licht gerückt welches man sich vorstellen kann. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit dem Märchen da ist der Staatsanwalt und die Polizei dran Schuld. Wenn Sie wollen das Regensburg endgültig als die korruptestes Großstadt der Republik gilt dann wählen Sie Wolbergs wieder.

    Aber bitte verschonen Sie uns mit dem Märchen was er in knapp 2 Jahren als OB alles geleistet hat.

  • Queen of Suburbia

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    Sie hat es schon wieder getan. Oder zumindest versucht. Wer erinnert sich noch an den ersten Prozess, als Anja Wolbergs zwei rührselige Geschichten zum Besten gab, mit denen sie darstellen wollte, was für ein herzensguter Mensch ihr damaliger Göttergatte doch sei: Die Geschichte von dem krebskranken Kind und jene von einem Besuch im Altenheim, als Wolbergs einem alten Mann in die Jacke half, und zwar nachdem die Kameras bereits ausgeschaltet waren. Dies wurde stets besonders betont.

    Das alles ist schon so lange her, dass es die entsprechenden Artikel in der MZ und im Wochenblatt noch nicht online gab, aber ich erinnere mich noch sehr genau, dass ich es in beiden Blättern fast wortgleich gelesen (und mich darüber gewundert) habe. Ob es damals rd schon gab, weiß ich nicht. Aber allein an der größtmöglichen medialen Aufbereitung dieser beiden Episoden kann man leicht erkennen, dass es sich hierbei auch damals schon um nichts anderes als effektvolle Inszenierungen handelte. Man kann davon ausgehen, dass für Wolbergs alte Leute nur dann interessant sind, wenn er sie zum Zwecke seiner Selbstinszenierung nutzen kann. Was sie ihm wirklich bedeuten sieht man z. B. an seinem unverschämten und dreisten Umgang mit den Alten und Kranken des früheren Michlstifts.

    Anderes Beispiel: Wolbergs Spendenaufruf für die Flüchtlinge in Griechenland war ebenfalls nichts weiter als eine Instrumentalisierung der Space-Eye-Aktion, um selbst etwas von deren Glanz abzubekommen. Die Liste ließe sich fortführen.

    „Sie habe ihren Mann nie als jemanden kennengelernt, der auf seinen eigenen Vorteil bedacht gewesen sei“ meint Anja Wolbergs. Diese Aussage ist absolut lächerlich.

  • Mr. B.

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    Zu Norbert:

    Ich habe den Eindruck, dass sie sich erst seit kurzem mit der ganzen “Sache” befassen, oder sie wollen das “Geschehene” aus irgend welchen Gründen ausblenden.
    Korruption muss bekämpft werden und zwar auch bei den “Oberen”, nicht nur bei den kleinen Leuten.
    Einen schönen Tag noch.

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