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Tag 47 im Wolbergs-Prozess - und eine Klarstellung

Team Tretzel präsentiert Gutachten zu „legaler Stückelung“

Die Verteidigung von Volker Tretzel hat einen prominenten Gutachter gewonnen, der die Spendenpraxis im Hause BTT als legal einstuft. Für Ärger sorgt ein Beweisantrag der Staatsanwaltschaft, die nun die Videobotschaften von Joachim Wolbergs in den Prozess einführen will. Auch der Gastbeitrag des pensionierten Richters Werner Ebner ist wieder Thema. Dazu ein paar klarstellende Worte der Redaktion am Ende unseres Prozessberichtes.

Präsentierten ein weiteres Gutachten: die Tretzel-Verteidiger Dr. Florian Ufer und Tobias Pretsch. Foto: om

Die Begrüßung ist herzlich. Am Donnerstag hat es auch Bürgermeister Jürgen Huber in den großen Sitzungssaal des Landgerichts Regensburg geschafft. Und als Joachim Wolbergs kurz vor Verhandlungsbeginn eintrifft, geht er nach hinten zu der Absperrung, die Zuschauer und Prozessbeteiligte voneinander trennt, schüttelt Huber die Hand und dann nehmen sich die beiden in den Arm und drücken sich. Moralische Unterstützung, jetzt, wo es beim Korruptionsverfahren in den Endspurt geht, und damit auch die Entscheidung näher rückt, ob und vor allem für wen Wolbergs 2020 erneut als Oberbürgermeister kandidieren wird. Für den Fall, dass er in erster Instanz wegen eines Korruptionsdelikts verurteilt werden sollte, hat der 47jährige dies allerdings ausgeschlossen.

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Urteil erst Ende Juni/Anfang Juli

Doch der Termin zur Urteilsverkündung verzögert sich. Zunächst war dafür der 9. Mai vorgesehen, aber weil es beim einen oder anderem Verteidiger zeitliche Probleme gibt, musste Richterin Elke Escher ihre Planung überarbeiten: Erst Ende April werden demnach die Plädoyers beginnen. Ein Urteil wird – nach derzeitiger Terminierung – entweder am 27. Juni oder 1. Juli fallen.

Unklar ist derweil auch noch, was aus der zweiten Anklage gegen Joachim Wolbergs im Zusammenhang mit dem Boss des „Immobilien Zentrum Regensburg“, Thomas Dietlmeier, wird. Gegen die Nichtzulassung dieser Anklage durch die 5. Strafkammer des Landgerichts hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt. Je nachdem wie dort entschieden wird, könnte es entweder zu einem zweiten Prozess kommen oder – falls die Beschwerde abgewiesen wird – dazu, dass der Komplex noch im Rahmen der derzeit laufenden Verhandlung aufs Tapet kommt (Mehr dazu hier).

Seit Anfang Februar tourt Joachim Wolbergs mit Veranstaltungen durch Stadt und Landkreis Regensburg. Foto: Aigner

So oder so läuft Wolbergs also die Zeit davon – die SPD will ihren Kandidaten/ihre Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl im Sommer küren. Und im Moment scheint es eher unwahrscheinlich, dass sein Name Joachim Wolbergs lauten wird. Dessen Planungen für eine eigene Liste laufen bereits – das hatte er im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bei der Buchhandlung Dombrowsky erklärt. Am Donnerstag kündigt der suspendierte Oberbürgermeister nun an, sich zu seinen Ambitionen für eine neuerliche Kandidatur im Mai – also noch vor dem Urteil der Wirtschaftsstrafkammer – zu äußern.

Wie man Spenden legal stückelt

Abseits davon ist am 47. Verhandlungstag ein Beweisantrag der Tretzel-Verteidigung das bestimmende Thema. Dr. Florian Ufer, Tobias Pretsch und Jörg Meyer legen erneut ein Rechtsgutachten vor. Es stammt von Professor Frank Saliger (LMU München), der laut Ufer als Koryphäe im Bereich des Parteiengesetzes gilt. Folgt man den Ausführungen der Tretzel-Verteidiger erteilt Saliger der Spendenpraxis, die bei Volker Tretzel bzw. der BTT GmbH praktiziert wurde, Generalabsolution.

Wie mehrfach berichtet spendeten Volker Tretzel, dessen Unternehmen, Verwandte und Mitarbeiter der BTT GmbH zwischen 2012 und 2016 insgesamt 475.000 Euro an den SPD-Ortsverein von Joachim Wolbergs, aufgeteilt in Einzelbeträge zu jeweils 9.900 Euro, knapp unterhalb der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro.

Volker Tretzel: Ist das von ihm praktizierte Spendensystem legal?

Professor Saliger habe, so die Tretzel-Verteidiger, in seinem Gutachten dazu unter anderem festgestellt,

  • dass die BTT-Mitarbeiter als Einzelspender zu werten seien und damit keine unzulässige Großspende vorliege,
  • dass die Organisation dieser Mitarbeiterspenden im Hause Tretzel nicht nur zulässig, sondern sogar grundgesetzlich geschützt sei,
  • dass es unerheblich sei, ob die Spenden während des Wahlkampfs oder bereits davor oder erst danach geflossen sind,
  • dass weder im Hinblick auf Verstöße gegen das Parteiengesetz noch mit Blick auf den Vorwurf der Vorteilsgewährung im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafbarkeit vorliege.

Es habe sich um „legale Stückelung“ gehandelt, so Rechtsanwalt Ufer und diese sei bundesweit ein „verbreitetes Phänomen“.

Spendenpraxis nicht vollständig geklärt

Um zu diesen Schlüssen zu kommen, ging der von Tretzel beauftragte Gutachter Professor Saliger demnach von verschiedenen Prämissen aus. Zum einen, dass alle Tretzel-Mitarbeiter die Parteispenden aus eigenem Vermögen geleistet haben. Jeweils zeitnahe Überweisungen von BTT auf die Konten der Mitarbeiter hätten nur der Sicherstellung der notwendigen Liquidität gedient, seien aber von späteren Provisionen wieder abgezogen worden. Die Mitarbeiter seien lediglich firmenintern zu den Spenden angehalten worden.

Letzteres sei aber nicht strafbar, so der Schluss des Gutachters. Schließlich seien auch politische Unterstützungsaktionen eines Dritten – Konzerte, Werbekampagnen eines Verlegers für das Buch eines Politikers oder Unterstützungsanzeigen in Medien – erlaubt. Also müssten auch politische Unterstützungsaktionen von Privatpersonen – also das Organisieren von Mitarbeiterspenden im Hause BTT durch Tretzel bzw. dessen damalige rechte Hand Franz W. – zulässig sein.

Die Lesart der Tretzel-Verteidigung, derzufolge die BTT-Mitarbeiter aus eigenem Vermögen gespendet haben sollen, wird durch eine Stellungnahme des Steuerberaters von BTT gestützt, ebenso durch einige, allerdings längst nicht alle Zeugenaussagen der betroffenen Tretzel-Mitarbeiter. Angesichts der hohen Provisionen schien es manchen Mitarbeitern nahezu gleichgültig gewesen zu sein, ob etwas abgezogen wurde oder nicht, mehrfach war davon die Rede, dass das Berechnungssystem nur schwer durchschaubar sei.

Ist das “Organisieren” von Mitarbeiter-Spende legal?

Die Strafkammer selbst hatte Anfang Februar einen rechtlichen Hinweis gegeben, demzufolge man beide Optionen – verdeckte Großspende über ein Strohmann-System mit Rückvergütung der Einzelspenden durch BTT oder lediglich die firmeninterne Organisation von Mitarbeiterspenden, die aus deren Vermögen geleistet wurden – für möglich halte. Während aber der von Tretzel beauftragte Gutachter die zweite Option als legitim, straffrei und vom Grundgesetz gedeckt ansieht, hat das Gericht diese Frage bislang offen gelassen. Eine Strafbarkeit sowohl im Hinblick auf Verstöße gegen das Parteiengesetz als auch in punkto Vorteilsgewährung steht also nach wie vor im Raum.

Richterin Escher spricht nach Verlesung des Antrags denn auch lediglich von „interessanten Ausführungen“, die das „Team Tretzel“ vorgetragen habe. Welche Position die Kammer vertritt, wird sich erst bei der Urteilsverkündung zeigen.

Joachim Wolbergs und sein Verteidiger Peter Witting. “Rechtsanwendung ist in einem Fall wie diesem schwierig.” Foto: Oswald

Wolbergs-Verteidiger Peter Witting appelliert an die Kammer, sich mit den Ergebnissen Saligers zu befassen. Dieser sei schließlich „nicht irgendwer“ und sein Gutachten mache deutlich, „wie schwierig die Rechtsanwendung für einen Fall wie den vorliegenden ist“. Zumindest komme Saliger zu völlig anderen Schlüssen als die Staatsanwaltschaft.

Wolbergs-Videos im Prozess?

Mit letzterer geraten Witting und sein Mandant dann am Ende des 47. Verhandlungstages nochmal aneinander. Nachdem Elke Escher unter anderem anordnet, den Gastbeitrag des früheren Landgerichtsvizepräsidenten Werner Ebner bei regensburg-digital – inklusive der 188 Leserkommentare – via Selbstleseverfahren in den Prozess einzuführen, stellt die Staatsanwaltschaft nun den Antrag, auch die Videobotschaften in Augenschein zu nehmen, die Joachim Wolbergs seit geraumer Zeit via Facebook verbreitet. Damit solle bewiesen werden, dass Wolbergs selbst offensiv die Öffentlichkeit suche.

Witting braust etwas auf, will wissen, welche Bedeutung dieses Ansinnen für das Verfahren haben soll. „Für uns hat es Bedeutung“, gibt Staatsanwältin Ingrid Wein mehrfach zurück. Schließlich beantragt Witting, den Antrag der Staatsanwaltschaft „wegen Bedeutungslosigkeit“ zurückzuweisen. Dass die Staatsanwaltschaft Wolbergs’ Videobotschaften auf dieselbe Ebene stellen wolle wie Ebners Gastbeitrag sei „unfassbar“, schiebt er später noch nach. Ähnlich argumentiert auch Wolbergs, der die Videos als seine einzige Möglichkeit bezeichnet, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Ein Gastbeitrag, die MZ und “journalistische Gründe”

Zum Hintergrund der Debatte um Ebners Gastbeitrag und zur Klarstellung: Der pensionierte Richter Werner Ebner hatte sich in einem Leserbrief – abseits strafrechtlicher Erwägungen – mit der Eignung von Joachim Wolbergs für das Amt des Oberbürgermeisters beschäftigt und diesen zunächst an die Mittelbayerische Zeitung geschickt. Dort war anfangs vorgesehen, Ebners Beitrag denn auch als Leserbrief zu veröffentlichen. Einige Tage später – der Text lag etwas länger im „Medienhaus“ vor – gab es dann die Überlegung, Ebners Text umzuarbeiten und als eine Art Interview prominent auf Seite 2 der Samstagsausgabe (2. März) zu platzieren. Es ist kaum vorstellbar, dass die Chefredaktion bei dieser Entscheidung nicht involviert war.

Kurzes Gastspiel im E-Paper: Die Mittelbayerische Zeitung hatte den Leserbrief von Werner Ebner zu einem Interview umgearbeitet und für die Seite 2 ihrer Samstagsausgabe vorgesehen. Eine halbe Stunde, nachdem am Freitagabend das E-Paper vorab für Abonnenten erschienen war, wurde die Seite entfernt und ersetzt. “Aus journalistischen Gründen”, wie es heute heißt.

Am Vorabend des Samstag erschien dann – wie allgemein üblich – gegen 20.30 Uhr vorab das E-Paper für MZ-Abonnenten, inklusive des Ebner-„Interviews“. Dann muss irgendetwas passiert sein, denn noch vor 21 Uhr, also kurz vor Druckbeginn, wurde der prominent platzierte Text rasch entfernt und durch einen eher zeitlosen Artikel ersetzt.

Nachgeschobene Argumente

Erst Tage später und nachdem die Veröffentlichung von Ebners Leserbrief bei regensburg-digital als Gastbeitrag in zahlreichen anderen Medien und vor Gericht thematisiert worden war, schob die Mittelbayerische Zeitung eine wenig glaubwürdige Erzählung nach. Derzufolge ließ „die Chefredaktion (…) noch am selben Abend den Text aus journalistischen Gründen“ entfernen. Anschließend folgen Argumente, die insbesondere Wolbergs-Verteidiger Peter Witting vor Gericht zu Ebners Text vorgebracht hatte und bei denen sich die MZ bedient zu haben scheint.

Vor diesem Hintergrund scheint es eher eine Intervention von außen gewesen zu sein, mit der die Chefredaktion bewogen wurde, das schön gelayoutete und auf Seite 2 platzierte Interview in letzter Minute aus dem Blatt zu nehmen. Zumindest ist es erstaunlich, dass die vorgeschobenen „journalistischen Gründe“ nicht bereits in den vorangegangenen Tagen zum Tragen kamen, während derer man Ebners Text schon vorliegen hatte, sondern erst nach der kurzzeitigen Veröffentlichung und unmittelbar bevor die Zeitung in Druck ging.

Das Gericht muss nicht vor “falschen” Meinungen geschützt werden

Unsere Redaktion erhielt Ebners Leserbrief am Samstagmorgen und entschied sich rasch, diesen komplett und inhaltlich unverändert als Gastbeitrag inklusive Foto zu veröffentlichen. Warum? Bei Herrn Ebner handelt es sich um ein ehemals bekanntes Gesicht der Regensburger Justiz. Er galt während seiner aktiven Zeit als anerkannter Richter, ist also nicht irgendwer, und hatte entschieden, sich öffentlich mit Namen zu dem Thema zu äußern. Dass seine Position für Kontroversen sorgen würde, dürfte Herrn Ebner klar gewesen sein.

Wir halten sie zumindest für legitim, diskussionswürdig und vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, das auch für pensionierte Richter gilt. Totschweigen ist keine Option.

Im Übrigen gehen wir davon aus, dass die Wirtschaftsstrafkammer sich davon ebensowenig beeinflussen lässt wie von den zahlreichen Medienberichten, Einschätzungen von Juristen auf Expertenseiten wie beck-blog oder eben den Videobotschaften von Herrn Wolbergs. Wir müssen nichts verschweigen, um Richterinnen und Schöffen vor irgendeiner „falschen“ Meinung zu beschützen.

Intransparentes Herumlavieren im Medienhaus

Durch das intransparente Herumlavieren der Mittelbayerischen Zeitung, wo mit ziemlicher Sicherheit die Chefredaktion – aus welchen Gründen auch immer – von einer Veröffentlichung als Leserbrief zunächst zu einer prominenten Platzierung als „Interview“ umgeschwenkt ist, um schließlich äußerst kurzfristig zu entscheiden, das Thema komplett totzuschweigen, sehen wir uns in der Entscheidung für eine Veröffentlichung bestätigt.

Vor diesem Hintergrund veröffentlichen wir hier auch eine abschließende Klarstellung von Werner Ebner (Er hatte sich übrigens auch an die MZ gewandt, um dort ein paar Zeilen anlässlich der Debatte über seinen Text unterzubringen. Das wurde per Anwaltsbrief abgelehnt.): 

„Manche Kritiker haben meinen Gastbeitrag missverstanden und fehlinterpretiert. Jeder aufmerksame Leser kann nämlich unschwer erkennen, dass ich keine strafrechtliche Würdigung der Herrn Wolbergs zur Last liegenden Taten und auch keine Vorverurteilung vorgenommen, sondern unabhängig vom Ergebnis des Strafprozesses auf der Grundlage unstrittiger, von den Medien übereinstimmend berichteter Fakten seine Eignung als Oberbürgermeister in Zweifel gezogen habe. Dafür bedurfte es nicht meiner Teilnahme an der Hauptverhandlung. Ich habe dabei von meinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) in einer für die Stadt Regensburg wichtigen Fragestellung zu einem Zeitpunkt Gebrauch gemacht, der mir zur Verdeutlichung meiner Intention geeignet erschien. Richter- oder beamtenrechtliche Schranken (§ 39 DRiG, § 34 Satz 3 BeamtStG), die für mich als Richter im Ruhestand ohnehin nicht gelten, habe ich durch keines meiner Argumente überschritten. Der Strafprozess und die ausschließliche Urteilskompetenz der Wirtschaftsstrafkammer wurden nicht ansatzweise tangiert.“

Witting-Beschwerde: Justizministerium nicht zuständig

Nachdem Wolbergs’ Strafverteidiger Peter Witting angekündigt hatte, sich beim Bayerischen Justizminister über Herrn Ebner zu beschweren, haben wir dort um Stellungnahme gebeten. So viel haben wir bislang erfahren:

“Im Staatsministerium der Justiz ist ein Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Witting eingegangen, in dem dieser um disziplinarrechtliche Prüfung und Intervention hinsichtlich des Beitrags des Vizepräsidenten des Landgerichts Regensburg a. D. Werner Ebner auf der Plattform ‘Regensburg Digital’ gebeten hat. Nach § 29 Abs. 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV, GVBl. 2015, S. 184) sind die Befugnisse des Staatsministeriums der Justiz als Disziplinarbehörde den Generalstaatsanwaltschaften übertragen. § 29 Abs. 2 ZustV legt fest, dass für Ruhestandsrichter die Generalstaatsanwaltschaft zuständig ist, in deren Bezirk der Richter vor Beginn des Ruhestands zuletzt seinen dienstlichen Wohnsitz hatte. Demgemäß wurde das Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Witting an die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg abgegeben.”

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Kommentare (44)

  • Checker

    |

    Wenn ich das richtig verstehe hat sich der Verteidiger Herr Witting an den falschen Adressaten gewandt.

    Er weiss anscheinend nicht einmal wer für was zuständig ist.

    Im normalen Leben würde ich das als höchst peinlich titulieren. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Ich mußte die letzten Monate erkennen, dass in der Juristerei nahezu alles möglich ist. Man bekommt sogar ein Freispruch Gutachten von einem Jura Professor geliefert. Was kostet so etwas?

    Und beeindruckt so etwas den Richter mehr als ein Kommentar von einem Richter in Rente? :)

  • Lothgaßler

    |

    Schön, das sich das Team Tretzel ein Gutachten eingekauft hat, in dem das Märchen zur Spendenpraxis rechtlich schneewittchenweiß gewaschen wird. Gab es da nicht einen BTT-Mitarbeiter, der zwar “gespendet” hat, aber selber CSU-Mitglied ist (wieviel hat der jemals an die CSU gespendet)? Schon alleine dieses Beispiel führt die “Prämissen” ad absurdum. Auch die Behauptung die Zahlungen von BTT an die Mitarbeiter hätten nur der Liquiditätssicherung gedient (damit diese durch die “Spende” nicht ins Konto-Minus gerutscht sind), ist doch letztlich ein Eigentor im Sinne des freiwilligen Spendens: Niemand spendet freiwillig so, dass er damit seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Also war es keine freiwillige Spende, weder hinsichtlich Zeitraum noch Betrag und auch nicht Adressaten. Logik ist sicher keine Stärke der Juristen.

  • Empörer007

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich bleiben.

  • Piedro

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    Die Spenden dienten erkennbar einer guten Sache: der Vorteilsgewährung eines Arbeitgebers, der die eigenen Provisionen gewährleistet und die Ausgaben mutmaßlich auch noch erstattet. Bei so einer guten Sache interessiert es halt nicht mehr welche Partei/welcher Amtsträger dem Unternehmen den Vorteil gewährt. Gerichte und Bürger müssen das einfach einsehen. Wenn es ums Geld geht ist alles erlaubt, alles richtig, alles moralisch. Beweis: ein sehr kompetenter Professor, der ohne Einblick in die tatsächlichen Abrechnungen der Beteiligten feststellt: alles supi, die dürfen das.

    @Checker
    “Was kostet sowas?”
    Interessante Frage. Vermutlich vierstellig im oberen Bereich – mindestens. Dem Millionör ist nichts zu schwör. Ich gehe davon aus, dass diese Richterin dem Herrn Professor nicht folgt, Reputation hin oder her.

    Die Stellungnahme des Herrn Ebner fasst zusammen, was zu dem Thema hier schon geschrieben wurde. Diese Meinungsäußerung als prozessbeeinflussend einzustufen, obwohl keine strafrechtlichen Belange zur Sprache kamen, ist nicht mal mehr albern. Für den Fall der Fälle hat sich das Gericht abgesichert, wenn das tatsächlich zum Tragen kommt bröckelt der Rechtsstaat ein Stück mehr. Nichts wäre anders wenn Herr Ebner sich nicht zur Eignung des Herrn W. für das angestrebte Amt geäußert hätte.

    Ich wünsche mir beinahe er würde sich wirklich zur Wahl stellen und gescheit abstinken, vermutlich sind die Regensburger mehrheitlich nicht halb so deppert wie er sie gern hätte.

  • Jonas Wihr

    |

    Hat OB susp. Joachim W. denn die Wahlkampfkasse schon wieder gefüllt? Wer wird diesmal völlig legal gestückelt spenden?

  • R.G.

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    @Jonas Wihr
    Zu: ” Wer wird diesmal völlig legal gestückelt spenden?”

    Danke für den witzigsten Beitrag des Tages! : ))

  • Piedro

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    @Jonas Wihr
    Die gleiche Klientel die freudig einen Meineid schwört oder aus “journalistischen Gründen” auf Journalismus verzichtet. Vielleicht auch noch der eine oder andere Miethai oder vermögende CSU-Wähler, die einen Watschenmann wollen. Und wer weiß, vielleicht verspricht sich Herr T. ja auch noch was von einem ascheresistenten Phönix-Wolle?

  • Lieschen Müller

    |

    Ich finde es nur mehr als gerecht, dass nun auch Wolbergs Videobotschaften in Augenschein genommen werden sollen. Hoffentlich wird dem Antrag der StA stattgegeben.
    Blind und durcheinander herausgesuchte fünf Minuten seiner Facebookvideos werden ausreichen um dem Herrn Ebner ein zustimmendes Dankschreiben für die hervorragende Einschätzung von Wolbergs Unzulänglichkeiten zukommen zu lassen.
    Ob sich Witting eigentlich manchmal fremdschämt für seinen Mandanten?

  • Piedro

    |

    @Lieschen Müller
    Ich halte Herrn W.s Wortmeldungen per Video für ebenso wenig prozessrelevant wie die Analyse des Herrn E. seine Eignung zum OB betreffend. Aber wenn es das Gericht freut können sich sich das Geblubber ja auch noch geben. Lustig kann’s ja werden…

  • mkv

    |

    Hat die StA es nicht versäumt, nachvollziehbar zu begründen, warum der oben erwähnte Beweisantrag (Videos Wolbergs-facebook) von Bedeutung sein soll?

    “Die Erhebung des Beweises darf für die Entscheidung nicht ohne Bedeutung sein, § 244 Abs. 3 S. 2 Alt. 2 StPO. Eine Tatsache ist bedeutungslos, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs nicht geeignet ist, die Entscheidung irgendwie zu beeinflussen. Dabei kann terminologisch zwischen rechtlicher und tatsächlicher Bedeutungslosigkeit unterschieden werden. Rechtlich bedeutungslos ist eine Tatsache, wenn eine Verurteilung schon aus anderen Gründen ausscheidet. Tatsächlich bedeutungslos sind Indiztatsachen, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung kein Sachzusammenhang besteht oder sie trotzdem die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie keinen zwingenden Schluss erlauben.”
    haufe.de

    Am Ende, der Hinweis auf den potentiell fehlenden “zwingenden Schluss” (aus den Videos Wolbergs) erscheint er nicht als das Naheliegende? Die Frage der Zulässigkeit des Antrags steht daher im Raum.

    Wie schon aus den vorstehenden Posts teilsweise ersichtlich, interpretiert jedeR hinein was er so will, auch Politisches, gar Derbes. Wie wird es da den Mitgliedern der Großen WStrK gehen?

    P.S. Die Vita des Gutachters lehrt, dass er gar über das Parteienrecht habilitiert hat. Viel zu “kauen” für das Gericht!

  • Mr. T.

    |

    Die EInbeziehung von Wolbergs’ Video-Podcast ist genauso unsinnig wie die des Kommentars und unserers Mostrichs dazu. Wobei Wolbergs Einlassungen vielleicht prozessrelevant sein könnten, wenn er dabei irgendwelche Aussagen trifft, die für den Fall interessant, aber dem Gericht so nicht bekannt sind.

  • XYZ

    |

    Zuständig ist natürlich erst mal die Generalstaatsanwaltschaft beim OLG, aber man sage mir nicht: der Ober sticht den Unter, hier die oberste Justizverwaltung in M.

    Der Gastbeitrag hat m.E. sehr wohl das Persönlichkeitsrecht verletzt, indem er den suspendierten OB moralisch disqualifiziert hat. Das ist keine zu tolereriende Meinungsäusserung.
    Ansonsten ist die Beschwerdeentscheidung abzuwarten.

  • XYZ

    |

    Die Untersuchungshaft ist ja auch nicht von ohne: Neben Jahn – der Erfolg hat – konstruierte Vorwürfe zur Sparkasse und dem Nibelungenareal mit 50 % Sozialwohnungen, vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen, alles wegen Parteispenden und gemutmasster Unrechstvereinbarung – gute Nacht . . .

  • Mr. T.

    |

    XYZ, moralisch disqualifiziert hat sich der suspendierte OB schon selber.

  • R.G.

    |

    @XYZ
    Wie stellen Sie sich vor, hätte man auf die während des laufenden Prozesses begonnenen Wahlkampfäußerungen des Oberbürgermeisters antworten dürfen?
    Mit unterwürfigem Schweigen, bis alles ausjudiziert ist ?

    Das bedeutete in der Konsequenz, man müsste als Politiker nur irgendeinen Prozess zur Zeit des Wahlkampfes am Laufen haben, damit man von der Opposition oder in persönlichen Meinungen nicht kritisiert oder bewertet werden darf.

    Für pensionierte Richter gilt, müssen sie sich bis zu ihrem Ableben Ihrer Reaktionen auf politische- und Wahlkampfäußerungen enthalten (und tunlichst im Grab nicht umdrehen!) ?

    Bezüglich des Ansehens der aktiven RichterInnen frage ich, unterstellt man ihnen, sie wären mit zu wenig Fachliteratur eingedeckt, sodass sie sich ratlos aus Zeitungen und Blogs Volksmeinung einverleibten?
    Hält man ihre Urteile für Ergebnisse des monentanen Windes, und um zu verhindern, dass sie sich daraus ihre Meinung bildeten, wären Meinungsäußerungen vorausschauend zu untersagen? Weshalb verbietet man dann Glaskugeln und Kaffeesatz nicht mit?

    Wie ginge es mit den Einschränkungen für das Volk weiter?:
    Sprechverbot, wo(zu) ein Politiker schon gesprochen hat, Geh verbot, wo er wandelte?

    Meine Erkenntnis: Erschütternder als alles, was dem Oberbürgermeister in der Anklage vorgeworfen wurde, erscheint mir das (Anti?-)Demokratieverständnis einiger seiner postenden Anhänger. Folge ich deren Machtbild, ergibt sich mir die Frage: Braucht Regensburg nach ihrer Ansicht einen absolutistisch regierenden Führer?

  • mkv

    |

    Ziemlich emotional, R.G. – oder? Da lobe ich mir den sachlichen Beitrag von XYZ. Zwei, teilweise auch von ihm angesprochene Punkte will ich herausgreifen:

    a) U-Haft
    Die Kammer hat erklärt, sie werde selbst über die Frage der Rechtmäßigkeit der verhängten U-Haft entscheiden. Hier steht bekanntlich im Raum, dass der diese verfügende Ermittlungsrichter wohl aufgrund lückenhafter (falsche Übertragungen der TKÜ) Fakten entschieden hat. Die weitere Frage ist, ob dann der Freiheitsentzug, die höchste Strafe, die unser Recht kennt, noch verhältnismäßig, also rechtens war. Verneint die Kammer die Rechtmäßigkeit, dann würde der verfassungswidrige Entzug der Freiheit des gewählten OB (mit der Folge seiner Suspendierung, Gehaltskürzungen etc. ) zu dessen Gunsten in das Urteil einzufließen haben.

    b) Nicht umsonst hat die Kammer als Reaktion auf den Gastbeitrag mit ihrem rechtlichen Hinweis mittelbar auf die von mir dargestellte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg Bezug genommen. Durch die auch von mir vertretene Auffassung, insoweit XYZ folgend, wonach der (“ornatierte”) Gastbeitrag eines weiterhin Pflichten unterliegenden ehemaligen Vizepräsidenten des LG Regensburg eine totale moralische Disqualifizierung des J. Wolbergs enthielt, hat die Kammer weiterhin die Möglichkeit, eine potentiell zu verhängende (Bewährungs)Strafe (wegen fragwürdiger Entgegennahme von Vergünstigungen “am Bau”) als (fiktiv) vollstreckt zu erklären, ein faktischer Ausgleich also zum übergriffig erscheinenden Gastbeitrag. Das erscheint naheliegend, denn warum hätte die Kammer denn sonst diesen rechtlichen Hinweis gegeben?

    Im Übrigen werden die weiteren gestreckten Verhandlungstermine der normativen Kraft des Faktischen wegen auf die OLG-Beschwerde-Entscheidung stoßen. Dann, erst dann wird es richtig spannend, vor allem für die StA. Wird sie

    a) den weiteren Sachverhalt zur Verbindung beantragen mit allen Konsequenzen allein im Hinblick auf die Zeit ….

    oder

    b) damit bis zur Rechtskraft der Hauptverfahrens-Entscheidung, was sich über Jahre hinziehen kann, mit der Gefahr, dass der weitere dem OLG Nürnberg vorliegenden Komplex ggf. verjährt?

    Vor diesem Hintergrund ist das angekündigte – politsche(!) – Agieren des gewählten OB gut nachvollziehbar, um im potentiellen Kampf um Wählerstimmen keinen nicht mehr einholbaren Boden zu verlieren.

    Frühlingsgrüße an alle!

    “Die Blumen haben mir wieder gar schöne Eigenschafften zu bemercken gegeben, bald wird es mir gar hell und licht über alles Lebendige.”
    (Goethe, 1749-1832)

  • Prozessbeobachter

    |

    @mkv

    Wo und wann hat die Kammer auf die Rechtsprechung des EUGH Bezug genommen?

    Wo und wann hat die Kammer erklärt, über die Rechtmäßigkeit der U-Haft zu befinden?

    Nachdem ich Sie noch nie im Gericht gesehen haben, werden Sie es ja irgendwo herhaben. Allerdings ist meines Wissens beides falsch.

  • mkv

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    Sie schon wieder, Prozessbeobachter! Würde Sie Ihrem Namen Ehre bereiten, könnten Sie Ihre Frage selbst beantworten. Und meinen Beitrag gründlich lesen, statt begründungslose Behauptungen in den Raum stellen. Was treibt Sie dazu, Werter?

  • Prozessbeobachter

    |

    @mkv

    Ich war selbst im Gericht, als sich Frau Escher zu dem Gastbeitrag geäußert hat. Von EUGH war keine Rede. Es hat auch keinen „rechtlichen Hinweis“ gegeben.

    Zur U-Haft hat sie sogar dezidiert gesagt, dass dies nicht Sache der Kammer sei.

    Sie behaupten das Gegenteil. Da wird man wohl noch nachfragen dürfen, woher Sie diese Information haben.

  • R.G.

    |

    @mkv
    schrieb als Kritik:
    “Ziemlich emotional, R.G. – oder? ”

    Gut, dass Sie an das Thema Emotionalität erinnern.
    Ich habe gegenüber dem Oberbürgermeister von Regensburg weder positive noch negative “Gefühle”, und trotzdem nehme ich wahr, wie er seine Rolle anlegt.
    Die Vorstellung, man müsse ihn lieben oder hassen, scheint mir aus seiner Politikerpersönlichkeit nicht ableitbar – und privat bin ich versorgt.

  • Checker

    |

    Vielleicht tritt der Wolbergs ja bei den Grünen an wenn er den Bürgermeister Huber schon so herzt. Vielleicht wollen die Grünen ja auch wissen wie man Parteispenden legal stückelt.
    Mit wird schön langsam übel wenn ich an den ganzen Sumpf denke. Hoffentlich bekommen wir bald ein Urteil. Wenn man Oberbürgermeister so unterstützen darf wie das der Herr Uni Professor schreibt ist ja alles ok.
    Endlich geregelte Verhältnisse in deutschen Rathäusern. Der OB tut was er will Recht wird so angewendet wie er es sieht. Supi. Läuft.

  • Mr. T.

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    Checker, auch wenn es wirklich juristisch in Ordnung wäre, so wäre es noch lange nicht moralisch in Ordnung. So etwas würde einem die Öffentlichkeit nicht lange durch gehen lassen. Ähnlich, wie wenn jemand unter Ausnutzung sämtlicher gerade noch legalen Tricks seine Steuer drückt. Diejenigen, die dafür den Hut vor so einem “schlauen Fuchs” ziehen, sind nicht sehr viele. Der Rest verurteilt den Schaden für die Allgemeinheit. Es reicht für einen Menschen nicht, nur die gesetzlich geforderten Mindestnormen zu erfüllen.

  • Checker

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich bleiben.

  • Rechtsfreund

    |

    Die Sachleitung der Vorsitzenden Richterin Escher in der Hauptverhandlung vom 07.03.2019 zum Gastbeitrag des ehemaligen Vizepräsidenten des Landgerichts, Herrn Ebner, und zuletzt die Einführung des Beitrags in das Strafverfahren als möglichen Strafmilderungsgrund sind mit der Strafprozessordnung schwerlich vereinbar.

    In dem Beitrag hatte Herr Ebner auf der Grundlage unstreitiger Tatsachen (Von niemanden wurde bisher behauptet, dass die Fakten falsch sind !) und der Einlassungen des Herrn Wolbergs dessen Eignung als Oberbürgermeister in Zweifel gezogen, und zwar unabhängig vom Ausgang des Strafprozesses. In dem gesamten Beitrag hat Herr Ebner an keiner Stelle die Herrn Wolbergs vorgeworfenen Taten strafrechtlich beurteilt (Der in Ziffer 6. seines Beitrags erwähnte Verdacht ist nicht Gegenstand des Strafverfahrens !) Der Vorwurf einer strafrechtlichen Vorverurteilung ist daher absurd. Der Beitrag des Herrn Ebner enthält ausschließlich eine politische Bewertung und ist zweifelsfrei vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 des Grundgesetzes gedeckt.

    Bei einer an der Strafprozessordnung orientierten Verhandlungsleitung wäre der Hinweis von Frau Escher angebracht gewesen, dass es sich um eine zulässige freie Meinungs-äußerung des Herrn Ebner handelt, die für das Strafverfahren ohne jede Relevanz ist. Stattdessen gab Frau Escher Herrn Verteidiger Witting die Gelegenheit, längere Zeit mit emotionalen, polemischen und teilweise rechtlich falschen Ausführungen (Das “Mäßigungsgebot” gilt nicht für einen pensionierten Richter und wurde im Übrigen auch nicht verletzt !) gegen den Gastbeitrag, der sich für jeden unbefangenen Leser deutlich erkennbar an keiner Stelle mit den strafrechtlich relevanten Problemen befasst, Stimmung zu machen. Anschließend übte Frau Escher eine ihr nicht zustehende Kritik mit den Worten, der Gastbeitrag mache sie “fassungslos”, sei “hochproblematisch”, “völlig unangebracht” und “berge die Gefahr von besonders gewichtigen Vorverurteilungen”. Damit hat sie in öffentlicher Verhandlung mit der Autorität des Gerichts das Recht auf freie Meinungsäußerung des Herrn Ebner in Abrede gestellt. Für ihre “klare Distanzierung im Namen der Kammer” von dem Gastbeitrag gab es keinen strafprozessualen Anlass.

  • XYZ

    |

    Kommentar gelöscht. Redundant.

  • Mr. T.

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    Rechtsfreund hat es wieder einmal richtig betont: “Von niemanden wurde bisher behauptet, dass die Fakten falsch sind!”
    Nicht mal Wolbergs selbst hat sich inhaltlich damit auseinandergesetzt, es ging immer nur darum, ob so etwas ein Richter a.D. darf. Scheinbar ist seine Argumentation schon verdammt gut, wenn sich keiner damit auseinaderzusetzen traut.

  • mkv

    |

    Im SZ-Prozess-Bericht vom Fr. (Bayernteil), der dem hiesigen in einigen Passagen durchaus ähnelt, war auch das Wort “Prozessbeobachter” zu lesen. Allerdings im Plural.

    Frei nach dem bekannten Autor kann man fragen:
    ´Wer sind wir, und wenn ja, was treibt uns?`

    Einer, der hier schreibt, verbreitet FakeNews. Zu letzt das:

    “Ich war selbst im Gericht, als sich Frau Escher zu dem Gastbeitrag geäußert hat. Von EUGH war keine Rede. …”

    Das mag so sein. Nur: Vorstehendes habe ich nie geschrieben. Und natürlich wird die U-Haft eine “Sache der Kammer” sein (müssen).

    Man muss gar nicht mal detailversessen sein, um zu erkennen, wie unseriös, um hier das Mindeste zu sagen, der eine der andere seine verdeckten Absichten unters Volk streut. Mit falschen Behauptungen werden subtil(e) Anwürfe gezeichnet

    Daher zur Klarstellung:
    Hinweis auf vorletzten Absatz des r-d-Berichts vom 46. Prozesstag (Einbeziehung Gastbeitrag und Hinweis auf mögliche Strafmilderung deswegen) und meine vorläufige Wertung dazu, wo ich die Verfügung des Gerichts, den Gastbeitrag in das Verfahren zu ziehen, rechtlich, durchaus ergebnisoffen für Vert/StA, einordne.
    Hier findet sich der BGH, der auf den EGMR in Straßburg Bezug nimmt.
    https://www.regensburg-digital.de/korruptionsprozess-wolbergs-kein-guter-tag-fuer-die-staatsanwaltschaft/20032019/#comment-427540

    U-Haft, diese war Gegenstand des Beweisantrags der Vert. auf Einvernahme des Ermittlungsrichters (man wollte wissen, welche Unterlagen (falsche Verschriftung der TKÜ?) ihm vorlagen, als er Wolbergs ins Gefängnis schickte). Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Begründet u.a. damit, man werde sich selbst ein Bild, eine Überzeugung über die verhängte U-Haft machen. Im Rahmen einer evt. Strafzumessung/auch bei einem Freispruch ist die Frage der Rechtmäßigkeit des Freiheitsentzugs/der U-Haft von J. Wolbergs selbstverständlich ein Thema.

    In “Dummheit und Grausamkeit” der Internetkritikerin Angela Nagle ist die Rede von Anonymität, Grenzüberschreitungen, Gehäßigkeiten, Demütigungen etc., die “unseren gesellschaftlichen Kollaps in Richtung Dummheit und Grausamkeit beschleunigen”.
    (SZ Nr. 75, vom 29. März 2019, Feuilleton, Seite 11, für Printleser, die das Feste hingeworfenen Anwürfen vorziehen)

    Sehr lesens- und nachdenkenswert. Der Artikel endet mit:
    “Online kommen unsere ursprünglichen Triebe zum Vorschein. Als hätten wir uns keinen Tag weiterentwickelt, seit wir öffentlichen Hinrichtungen und Kreuzungen zujubelten.”

    Ja, das Internet ist “Segen und Fluch zugleich”, wie einer meiner Gesprächspartner dieser Tage meinte. Wir stehen, wie auch in der Klimakrise, vor entscheidenden Weichenstellungen. Was mir Hoffnung macht, ist die Kraft der positiven Veränderungen, die wie gestern in Berlin vor dem Brandenburger Tor von über 20 000 jungen Leuten ausgeht. Auch weltweit.

  • Prozessbeobachter

    |

    @mkv

    Sie schreiben, dass hier jemand Fakenews verbreite. Wenn man den Begriff für Kommentare benutzen will – Bitteschön. Dann verbreiten Sie aber solche.

    Ich entnehme Ihrem – mit Verlaub- Geschwurbel, dass Sie als Beleg für Ihre Behauptungen Ihre eigenen Kommentare nutzen. Ich halte also nochmals fest: Die Kammer wird die Rechtmäßigkeit der U-Haft nicht beurteilen, da das nicht Prozessgegenstand ist. Das hat Frau Escher auch unmissverständlich erklärt. Hätten Sie gehört, wenn Sie da gewesen wären. Selbst wenn die U-Haft bei einer eventuellen Strafzumessung eine Rolle spielen sollte, sagt das nichts über deren Rechtmäßigkeit aus.

    Im Übrigen haben Sie impliziert, dass das Gericht in Sachen Ebner EUGH-Rechtsprechung bemüht hätte. Auch das ist falsch, wenngleich Ihnen Ihre Interpretation unbenommen sei – wir haben ja Meinungsfreiheit. Aber werden Sie mal nicht unverschämt, wenn jemand darauf hinweist, dass Sie es sind, der hier versucht, subtil Stimmung zu machen.

  • Stefan Aigner

    |

    @Prozessbeobachter und mkv

    Könnten Sie Ihre Auseinandersetzungen, die sich zunehmend abseits dessen bewegen, worum es eigentlich geht, lassen? Danke.

  • Alfred Meier

    |

    Die angeblich rechtswidrige und sogar strafbare Stückelung von Parteispenden zieht sich wie ein roter Faden durch diesen Prozess. Wenn sich die Staatsanwaltschaft eingehend mit den Strafvorschriften des Parteiengesetzes im § 31d auseinandergesetzt hätte, wäre das Gutachten des Professors garnicht notwendig geworden.

  • Piedro

    |

    @Alfred Meier
    Warum? Gilt Satz 1 nicht auch für den Spender? Wenn es sich erweist, dass Herr T. der Spender ist und seine Mitarbeiter ausnutzte um die Herkunft der Spenden zu verschleiern, dann greift der §. Ebenso, wenn Herr W. wusste, dass diese Stückelung von seinem Mäzen organisiert wurde und er die Beträge erstattet hat.

    Wenn Herr W. wusste, dass sein Mäzen diese Stückelung veranlasst (und erstattet hat), etwa weil die Spendenzusage nachweisbar ist, und diese Spende in der beanstandeten Form stattfand, kommt er auch zum Handkuss. Aber bitte, ich bin ein juristischer Voll-Laie und kann nur verfolgen was kundigere Menschen dazu zu sagen haben, das ist lediglich meine mühsam erlesene Meinung.

  • Checker

    |

    Alfred Meier:

    Nicht nur die Staatsanwaltschaft sieht das so. Auch das Gericht. Sonst wären die Angeklagten sicher nicht in U Haft gesessen und die Klage wäre vom Gericht nicht zugelassen worden.

  • ahnungsloser

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    @Alfred Meier

    Ja, das würde den deutschen Rechtsstaat deutlich entlasten. Jeder Angeklagter – natürlich ausreichend liquide Mittel vorausgesetzt – bringt ein von ihm beauftragtes Gutachten in das Verfahren ein, das die eigene Unschuld bestätigt. Je mehr Geld, desto höher das Renommee des Gutachters. Vollkommen überraschend werden diese Gutachten immer den Geldgeber entlasten und sollte doch mal ein Gutachter – unverfrorenerweise – den Auftraggeber belasten, dann bringt man das Gutachten einfach nicht in das Verfahren ein und beauftragt ein neues bei einem anderen – bis halt das Ergebnis passt.

    Staatsanwaltschaft und Gericht müssten sich mit rechtlichen Fragen nicht mehr auseinandersetzen; auch die Sachverhaltsaufklärung überlassen wir dem Angeklagten. Perfekt!!

  • Alfred Meier

    |

    @checker
    Das Landgericht hat zu keiner Zeit zu erkennen gegeben dass es die Stückelung von Spenden durch den Spender für strafbar hält. Die Haftbefehle sind aufgrund fehlerhaft verschrifteter abgehörter Telefonate erlassen worden. Diese Protokolle, für die allein die Ermittlungsbehörden verantwortlich sind, erweckten den falschen Eindruck der Bestechung und Besstechlichkeit.

  • Piedro

    |

    @Alfred Meier
    “Diese Protokolle, für die allein die Ermittlungsbehörden verantwortlich sind, erweckten den falschen Eindruck der Bestechung und Besstechlichkeit.”
    Und die berichtigten Protokolle tun das nicht? Vielleicht hätte eine korrekte Verschriftung nicht zur U-Haft geführt, aber das eine oder andere, was da gesprochen und geschrieben wurde, geht genau in Richtung dieses Eindrucks.

    Wir dürfen nach wie vor gespannt sein auf das Urteil.

  • mkv

    |

    Meiers ersten Hinweis aufgreifend verlinke ich wohl zur Habilitationsschrift des Gutachters (Leseprobe), Prof. Frank Saliger,
    “Parteiengesetz und Strafrecht”
    unter books.google.de
    via
    https://tinyurl.com/y3m2tljh

    Dort kann man ab Seite 606 ff nachlesen, was es mit § 31 d PartG auf sich hat. Wer kommt als Täter überhaupt in Betracht (Normadressat) und was ist das geschützte Rechtsgut.

    Wer sich über die wenigen Seiten einen quer-lesenden Überblick verschafft, wird am Ende Meier “wohl oder übel” zustimmen.

  • Checker

    |

    Alfred Meier:

    Welchen Prozess verfolgen Sie. Die Richterin hat doch mehrfach Ihre Sicht der Dinge bei der Spenden Stückelung dargelegt. Sie glauben doch nicht das die Angeklagten damit durchkommen.

    Wäre ja lustig dann leben wir in Zukunft in einer anderen Republik in einer Bananen Republik.

  • Checker

    |

    Genau Piedro:

    Ich erinnere an Tretzls Satz:

    Dann bekommen Sie (Wolbergs) die 200.000 Euro die ihnen noch fehlen weil dann wollen wir (Firma BTT) ja nichts mehr von Ihnen.

    Hallo denkt ihr mit so was kommt man bei den Menschen durch?

  • Piedro

    |

    @Checker
    Wir werden sehen. Gerichte sind oft für eine Überraschung gut, das Rechtsverständnis ist nun mal nicht einheitlich.

  • Checker

    |

    Kommentar gelöscht. Keine Spekulationen.

  • Lieschen Müller

    |

    Also wenn Herr Wolbergs noch einmal behauptet er würde keine Kommentare löschen …..
    Ab jetzt mache ich wirklich screenshots!
    Ein sachlicher Kommentar ( der 59.) von einem
    Micha (?), wurde gelöscht. Kurz nach der Verhandlung haben mein Mann und ich ihn gelesen.

  • Lieschen Müller

    |

    Der Kommentar unter Wolbergs Facebook Video von Micha Reigl wurde gelöscht.

  • Giesinger

    |

    Ich befinde mich im Zwiespalt.
    Einerseits tut mir Herr Wolbergs mittlerweile wirklich leid, wenn ich ihn auf Fotos sehe, wenn ich mir seine Videobotschaften ansehe, wenn ich sehe, wie mitgenommen und fertig er aussieht.
    Andererseits stelle ich keinerlei Lernprozeß, Demut oder dergleichen bei ihm fest.
    Die Rhetorik ist die altgewohnte. Ich habe etwas im MZ-Newsblog stibitzt, was für mich heute alles auf den Punkt bringt (echt cool, die StA).

    Zitat aus dem MZ-Newsblog:
    ————
    ” Wolbergs sagt, dass er keinen Plan B habe. Er sei auch nicht in der Lage, sich mit etwa anderem zu beschäftigen. Er wolle in der Kommunalpolitik bleiben. Weil er ein Kommunaler sei.

    “Die Richterin erkundigt sich, ob die Staatsanwaltschaft Fragen hat. Nein. Wolbergs meint darauf: „Sie müssen doch Fragen haben.“ Staatsanwältin Wein sagt: „Frau Vorsitzende, wir haben keine Fragen.“
    ————
    Mine Frage an Herrn Wolbergs für die nächste Videobotschaft: Sie hätten doch nun fast drei Jahre Zeit gehabt, sich mit einem Plan B zu befassen. Wollen Sie wirklich Alles oder Nichts?

  • mkv

    |

    Es war die deutsche Kanzlerin, die vor einigen Wochen, den politischen Zusammenhang habe ich vergessen, davon sprach, man soll sich erst einmal in die Schuhe der anderen hinversetzen, um ….

    Frau Merkel griff damit auf ein altes, auch in der Mediation gern verwendetes Indianersprichwort zurück, das sich auch in dieser Form findet:

    „Großer Geist, bewahre mich davor, über einen Menschen zu urteilen, ehe ich nicht eine Meile in seinen Mokassins gegangen bin.“
    (Unbekannter Apachenkrieger)

    Hält man sich dieses Bild vor Augen, dann erscheint die Überschrift wenig angemessen, um Wolbergs Schilderung seiner für ihn bitteren Erfahrungen wertungsfrei auf den Punkt zu bringen.

    Denn er wollte gewiss mit seiner Aussage, auch der Entblößung seiner innersten Gefühle und Empfindungen, niemanden “reizen” etc. (´to tease`).

    Bei allem Verständnis für eine “griffige” Überschrift, diese ist geeignet, einen fragwürdigen ´Bilderreigen` zu transportieren, der der Tragödie, die auch eine der StA ist, kaum gerecht wird.

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drin