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Vorwurf: Bestechlichkeit und Bestechung

Fall Wolbergs: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen vier Personen

Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Joachim Wolbergs, den Bauunternehmer Volker Tretzel, einen früheren Tretzel-Mitarbeiter und den ehemaligen SPD-Fraktionschef Norbert Hartl erhoben. Wir eröffentlichen die Pressemitteilung im kompletten Wortlaut.

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Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg

Ermittlungen wegen Spenden – Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung

In dem Ermittlungskomplex wegen auffälliger Spenden hat die Staatsanwaltschaft Regensburg heute Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg gegen vier Personen erhoben. Dem Oberbürgermeister der Stadt Regensburg wird Bestechlichkeit in zwei Fällen vorgeworfen, davon in einem Fall in Tateinheit mit zwei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, sowie Vorteilsannahme und fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz.

Einem Unternehmer aus der Wohnungsbaubranche wird spiegelbildlich Bestechung in zwei Fällen und Vorteilsgewährung zur Last gelegt sowie die mittäterschaftliche Beteiligung an den beiden wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen und den fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz. Ein ehemaliger Angestellter des Unternehmers wird angeschuldigt, Mittäter einer Bestechung in Tateinheit mit zwei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen und Gehilfe bei den Verstößen gegen das Parteiengesetz gewesen zu sein. Schließlich liegt dem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD im Regensburger Stadtrat zur Last, Gehilfe bei einer Bestechlichkeit des Oberbürgermeisters und Mittäter bei den beiden wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen gewesen zu sein.

1. Vergabe des Nibelungenkasernenareals

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft besteht der für eine Anklageerhebung hinreichende Verdacht, dass der Oberbürgermeister bei der Vergabe des ehemaligen Areals der Nibelungenkaserne im Oktober 2014 das Wohnungsbauunternehmen des Mitangeschuldigten bewusst in pflichtwidriger Weise bevorzugt hat. Dadurch soll er seinen Teil der Unrechtsvereinbarung erfüllt haben, auf deren Basis der mitangeschuldigte Unternehmer – über die bereits geleisteten Zuwendungen hinaus – Ende 2013/ Anfang 2014 Spenden von insgesamt 500.000 EUR sowie die weitere finanzielle Unterstützung des Fußballvereins SSV Jahn Regensburg in Aussicht gestellt haben soll. Ferner soll der Oberbürgermeister geldwerte Vorteile für sich und ihm nahestehende Personen in Höhe von rund 120.000 EUR von dem mitangeschuldigten Unternehmer erhalten haben.

Der Oberbürgermeister ist seit 1. Mai 2014 im Amt. Zuvor war er seit 2008 ununterbrochen 3. Bürgermeister der Stadt Regensburg. Die Stadt Regensburg hat im April 2011 das Grundstück der ehemaligen Nibelungenkaserne mit einer Fläche von 35 Hektar von der Bundesrepublik Deutschland erworben. Von September 2011 bis März 2016 spendete der mitangeschuldigte Unternehmer – so der Tatverdacht – insgesamt rund 475.000 EUR an den vom Oberbürgermeister geführten SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden, der im Oktober 2012 mit der organisatorischen und finanziellen Abwicklung des anstehenden Kommunalwahlkampfes beauftragt worden war.

Die Zahlungen – so der Tatverdacht – erfolgten in 48 Einzelbeträgen über 9.900 EUR, wobei neben dem angeschuldigten Unternehmer, seiner Firma und dem mitangeschuldigten ehemaligen Angestellten neun weitere Personen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld nach außen hin als Spender auftraten, um die Herkunft der Gelder zu verschleiern und die Veröffentlichungsgrenze von 10.000 EUR nach § 25 Absatz 3 Parteiengesetz zu unterschreiten. Soweit es sich – so der Tatverdacht – bei den „Strohmännern“, die als Spender auftraten, um Angestellte des Unternehmens des Mitangeschuldigten handelte, wurde ihnen der Spendenbetrag als Lohnzahlung zur Verfügung gestellt. Dieses Spendensystem soll der mitangeschuldigte ehemalige Angestellte im Auftrag des Unternehmers organisiert haben.

Der Oberbürgermeister ist seit Juni 2014 Mitglied des Aufsichtsrats des Fußballvereins SSV Jahn Regensburg e.V., dem er schon seit Oktober 2009 angehört. Der Verein und dessen ausgegliederte Profifußballabteilung waren zeitweise in finanziellen Schwierigkeiten. Sechs Tage nachdem der Regensburger Stadtrat über die Vergabe des Nibelungenkasernenareals zugunsten des angeschuldigten Unternehmers entschieden hatte, beschloss die Gesellschafterversammlung des SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KG eine Kapitalerhöhung, die der angeschuldigte Unternehmer im Dezember 2014 mit 1.200.000 EUR, im Mai 2015 mit 500.000 EUR und im Dezember 2015 mit 1.100.000 EUR verwirklichte. Diese Zuwendungen soll der angeschuldigte Unternehmer für den Zuschlag beim Kasernenareal in Aussicht gestellt und geleistet haben.

Ferner soll der angeschuldigte Unternehmer bei dem Verkauf zweier Eigentumswohnungen in den Jahren 2012 und 2015 an Personen, die dem Oberbürgermeister nahestehen, Nachlässe von rund 53.000 EUR und rund 47.000 EUR gewährt haben und im Jahr 2012/2013 sowie 2015 die Kosten für die Renovierung eines im Miteigentum des Oberbürgermeister stehenden Hauses und einer Mietwohnung des Oberbürgermeisters in Höhe von rund 18.000 EUR übernommen haben. Auch diese Zuwendungen soll der Oberbürgermeister für seinen Einsatz zugunsten des Unternehmers bei der Vergabe des Kasernenareals erhalten haben.

Etwas überraschend: Auch gegen Norbert Hartl erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

Etwas überraschend: Auch gegen Norbert Hartl erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

Im Gegensatz zur Vorteilsannahme verlangt der Tatbestand der Bestechlichkeit eine pflichtwidrige Handlung des Amtsträgers. Diese soll der Oberbürgermeister dadurch begangen haben, dass er seinen Einfluss in der Stadtverwaltung und im Stadtrat einseitig zugunsten des angeschuldigten Unternehmers ausübte und so eine objektive Befassung des Stadtrats mit anderen Mitbewerbern und damit eine ermessensfehlerfreie Vergabeentscheidung verhinderte. Auch soll er zusammen mit dem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden dem Unternehmer bereits im Dezember 2013 verwaltungsinterne Vergabekriterien für die Ausschreibung des Kasernenareals übermittelt haben. Nachdem das Unternehmen des Mitangeschuldigten aus dieser ersten Ausschreibung gleichwohl nicht als Sieger hervorging, soll er bereits am Tag nach seiner Amtsübernahme die Verwaltung darüber informiert haben, dass die Politik eine neue Ausschreibung für die Vergabe des Nibelungenkasernenareals wolle.

Im Zusammenspiel mit dem mitangeschuldigten ehemaligen Fraktionsvorsitzenden soll der Oberbürgermeister sodann eine zweite – auf das Unternehmen des Mitangeschuldigten zugeschnittene – Ausschreibung in den Stadtrat eingebracht haben, die dort im Juli 2014 auch beschlossen wurde. Dabei war weder den anderen Mitgliedern des Stadtrats noch der Stadtverwaltung bewusst, dass die Ausschreibung nach den Vorgaben des angeschuldigten Unternehmers erstellt worden war. So soll der ehemalige Fraktionsvorsitzende im Juni 2014 den Entwurf der Ausschreibung an den Unternehmer versandt haben, mit der Aufforderung, Änderungswünsche in Rot einzutragen, was auch geschehen sein soll.

Nach Ende des Ausschreibungsverfahrens fanden zwei Besprechungen mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrats sowie Mitarbeitern der Stadtverwaltung zur Vorbereitung der Vergabeentscheidung statt. Dabei sollen der Oberbürgermeister und der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD entgegen dem Rat der Verwaltungsmitarbeiter ausschließlich für eine Vergabe an das Unternehmen des Mitangeschuldigten geworben haben, ohne eine Vergabe an andere Bewerber überhaupt in Betracht zu ziehen und die Einflussnahme des Unternehmers auf die Ausschreibung offenzulegen. Auch aufgrund dieses Einsatzes des Oberbürgermeisters und des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden soll die Entscheidung der Vergabe zugunsten des angeschuldigten Unternehmers gefallen sein. Dabei besteht der Verdacht, dass sich der ehemalige Fraktionsvorsitzende auch deshalb so stark für das Unternehmen des Mitangeschuldigten eingesetzt hat, weil er bereits bei dem Kauf einer Eigentumswohnung 2009 von diesem einen Nachlass von rund 55.000 EUR erhalten haben soll und ihm im Falle des Kaufs einer weiteren Eigentumswohnung im Nibelungenkasernenareal ein Nachlass von rund 89.000 EUR in Aussicht gestellt worden sein soll.

Für den Tatbestand der Bestechlichkeit ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. 5 StR 138/01) ausreichend, dass der Amtsträger auf Grund seiner Stellung und Kompetenz jedenfalls praktisch auf eine Entscheidung Einfluss nehmen kann, auch wenn er für diese nicht (allein) zuständig ist. Bestechlichkeit liegt auch vor, wenn der Amtsträger die Vorteile nicht für sich, sondern für einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.

Wegen dieses Tatkomplexes wird dem Oberbürgermeister Bestechlichkeit in Tateinheit mit zwei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen vorgeworfen, dem Unternehmer und seinem ehemaligen Angestellten jeweils Bestechung in Tateinheit mit zwei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen und dem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Beihilfe zur Bestechlichkeit in Tateinheit mit zwei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen. Täter einer Bestechlichkeit kann der ehemalige Fraktionsvorsit-zende nicht sein, weil er kein Amtsträger im Sinne des Gesetzes war.

2. Rechenschaftsberichte

Jeweils im Januar der Jahre 2012 bis 2016 übermittelte der Oberbürgermeister insgesamt fünf Rechenschaftsberichte des SPD-Ortsvereins Stadtsüden für das zuvor abgelaufene Jahr, die in den Rechenschaftsbericht der SPD eingingen, der dem Präsidenten des Deutschen Bundestages vorzulegen ist. Die vom Oberbürgermeister abgegeben Rechenschaftsberichte enthielten jeweils die gestückelten Einzelspenden und die Namen der „Strohmänner“. Es besteht daher der für eine Anklageerhebung hinreichende Verdacht, dass der Oberbürgermeister dadurch unrichtige Angaben über die Einnahmen der SPD bewirkte, um die Herkunft der Mittel zu verschleiern, weil er wusste, dass alle Spenden vom mitangeschuldigten Unternehmer stammten und ihm im Hinblick auf seine Amtsstellung zugewandt worden waren, wodurch sich eine Annahme ohnehin verbot. Es besteht ferner der Verdacht, dass der Unternehmer und dessen ehemaliger Angestellter dies ebenfalls wussten und billigten. Deswegen werden dem Oberbürgermeister und dem Unternehmer jeweils fünf Fälle des Verstoßes gegen das Parteiengesetz als Mittäter vorgeworfen und dem ehemaligen Angestellten des Unternehmers Beihilfe hierzu.

3. Kreditgewährung durch die Sparkasse Regensburg

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurde im Februar 2016 dem Unternehmer von der Sparkasse Regensburg ein Kontokorrentkredit über 4,5 Millionen EUR zu einem Zinssatz von 0,6 % und einer Bearbeitungsgebühr von 0,5 % ausgereicht; auf förmliche Sicherheiten wurde verzichtet. Zwischenzeitlich ist das Darlehen vollständig zurückgeführt. Da der Unternehmer selbst Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Regensburg war, musste nach den bestehenden Regeln der Kredit- und Personalausschuss der Kreditausreichung vorher zustimmen. Dies tat der Oberbürgermeister als Vorsitzender des Kredit- und Personalausschusses der Sparkasse auch. Es besteht der für eine Anklageerhebung hinreichende Verdacht, dass der Oberbürgermeister seine Zustimmung aufgrund der vom Unternehmer bereits erhaltenen und in Aussicht gestellten Zuwendungen erteilte – was auch dieser gewusst und gebilligt haben soll.

4. Bebauung Roter-Brach-Weg

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft besteht ferner der für eine Anklageerhebung hinreichende Verdacht, dass der Oberbürgermeister der Stadt Re-gensburg auf das im Januar 2016 vom Stadtrat beschlossene Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans und Prüfung der Möglichkeit einer Wohnbebauung betreffend ein Grundstücks des Unternehmens des Mitangeschuldigten in Regens-burg, Roter-Brach-Weg/Wernerwerkstraße, in pflichtwidriger Weise Einfluss nehmen sollte. Hierfür wurde ihm – so der Tatverdacht – im November 2016 von dem Unternehmer die Zahlung von 200.000 EUR an ihn persönlich in Aussicht gestellt. Deswegen wird dem Oberbürgermeister Bestechlichkeit und dem Unternehmer Bestechung vorgeworfen.

5. Anklageerhebung, Strafandrohungen und weiteres Verfahren

Auf der Grundlage dieses Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg gegen die genannten vier Personen erhoben. Gegen drei dieser Personen wurden im Januar 2017 Untersuchungshaftbefehle erwirkt, deren Vollzug seit Februar/ März 2017 ausgesetzt ist. Die Erhebung der Anklage steht nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Vielmehr ist Anklage zu erheben, wenn eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht, also eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Hiervon geht die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Ermittlungen aus. Nunmehr prüft das Landgericht Regensburg in einem Zwischenverfahren, ob dieser von der Staatsanwaltschaft angenommene hinreichende Tatverdacht besteht und das Hauptverfahren mit (grundsätzlich öffentlicher) Hauptverhandlung zu eöffnen ist. Erst in einem Hauptverfahren kann verbindlich festgestellt werden, ob der in der Anklage geschilderte Sachverhalt zutrifft. Dies gibt Anlass daran zu erinnern, dass bis zur Rechtskraft eines möglichen verurteilenden Urteils im Strafverfahren auch weiterhin die Unschuldsvermutung für alle Angeschuldigten gilt.

Die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer ergibt sich aus der Annahme der Staatsanwaltschaft, dass auch ein hinreichender Tatverdacht wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen besteht.

Die Strafandrohung für Bestechlichkeit reicht gemäß § 332 Absatz 1 Strafgesetzbuch im Normalfall von 6 Monaten bis 5 Jahre und für Bestechung gemäß § 334 Absatz 1 Strafgesetzbuch im Normalfall von 3 Monaten bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Wegen des großen Ausmaßes des erlangten Vorteils geht die Anklage jeweils von besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit bzw. Bestechung aus, für die § 335 Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren androht. Im Falle der Beihilfe reicht der Strafrahmen von 3 Monaten bis 7 Jahre 6 Monate Freiheitsstrafe. Die Strafandrohung für wettbewerbsbeschränkende Absprachen gemäß § 298 Absatz 1 Strafgesetzbuch reicht von Geldstrafe bis fünf Jahre Frei-heitsstrafe; für Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung beträgt der Strafrahmen Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe; denselben Strafrahmen sieht auch § 31d Absatz 1 Parteiengesetz für das Bewirken unrichtiger Angaben in einem beim Präsidenten des Deutsche Bundestages eingereichten Rechenschaftsbericht vor.

Mit der Erhebung dieser Anklage ist der Gesamtermittlungskomplex nicht abgeschlossen. Vielmehr sind noch weitere Ermittlungsverfahren wegen anderer Sachverhalte gegen verschiedene Personen anhängig. Wann diese Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein werden, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

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Kommentare (53)

  • blauäugig

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    Das Sommerloch fällt aus.

  • Ute Zugger

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    Jetzt wird’s eng?

  • altstadtkid

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    Wieso ab übermorgen ist alles 4 Wochen dicht :o)

  • Bernd

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    Die Neuigkeiten sowie der aktualisierte Zeitplan sind in der Pressemitteilung hervorstechend gelb angemarkert.

  • tom

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    Ich habe gerade die PR der Staatsanwaltschaft verfolgt. Hab ich das richtig verstanden? Dem OB wird vorgeworfen, dass ihm 200.000 € von Tretzel PERSÖNLICH (Nix Spende) in Aussicht gestellt wurden. Stimmt das so??? Das wäre ja eine ganz neue Dimension!

  • Stefan Aigner

    |

    @tom

    Das steht detailliert in dieser Pressemitteilung.

  • Franz

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    Das alleine würde zur Verurteilung reichen!

  • tom

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    Ich war immer davon überzeugt, dass es für den OB auf eine Verurteilung auf Bewährung rauslaufen wird. Jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher……….

  • Brenner

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    Die 200 T€ werden wohl das noch offene Darlehen an den Ortsverein betreffen. So wie ich das verstanden habe, hätte Tretzel die 200 T€ gespendet und der OV hätte damit das Wolbergs-Darlehen zurückgezahlt.

    Bin mal gespannt, ob die Anklagepunkte nicht doch einer nach dem anderen in sich zusammenfallen. Es ist zwar offensichtlich. Aber ist es auch beweisbar?

  • Johanna Paulick

    |

    ..Im Gegensatz zur Vorteilsannahme verlangt der Tatbestand der Bestechlichkeit eine pflichtwidrige Handlungdes Amtsträgers. Diese soll der Oberbürgermeister dadurch begangen haben, dass er seinen Einfluss in der Stadtverwaltung und im Stadtrat einseitig zugunsten des angeschuldigten Unternehmers ausübte und so eine objektive Befassung des Stadtrats mit anderen Mitbewerbern und damit eine ermessensfehlerfreie Vergabeentscheidung verhinderte…
    Wenn das stimmt, bin ich froh, dass ich nicht bei dieser Behörde in gehobener Position tätig bin.

  • mkv

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    Kausalität – Respekt

    Das, was Sie – @ Frau Paulick – da erwähnen, ist sicherlich einer der Schwachpunkte der Anklage; das bekannte “Do ut des” verlangt nach einer Kausalität, die die StA zur Überzeugung des Gerichts, wenn denn auch in diesem Punkt die Anklage überhaupt zugelassen wird, nachweisen wird müssen.

    Entschieden (zurückgegeben) hat ja keinesfalls Herr Wolbergs, sondern der Stadtrat und ersterer hatte gewiss beste Sachgründe (arg. Sozialstaat nach Artikel 20, 28 GG), für das fragliche Projekt zu werben.

    Man muss kein Hellseher sein, dass die Chose ggf. bis zum BGH geht und von dort u.U. wieder zurück an ein anderes Gericht in R. zur erneuten Verhandlung. Das hieße, es werden Jahre vergehen bis – wie auch immer – Rechtskraft eingetreten sein wird.

    Dabei wird leicht die Beschäftigungszeit von 10 Jahren überschritten, was eine gewisse Altersversorgung für den Beschuldigten bedeutet, für den bis zum Abschluss jedenfalls der ersten Instanz die Unschuldsvermutung streitet. Das sollten wir alle nicht vergessen – auch die StA hat darauf hingewiesen – und allseits Respekt walten lassen.

  • gustl

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    Auch Mitwisser leisten dem Täter Beihilfe. Und jeder!! Regensburger SPD-Stadtrat wusste, wer dem Wolbergs die Wahlkampfkasse füllte.

  • Lothgaßler

    |

    @Johanna Paulick:
    Die Stadt-Bediensteten in gehobener Position sind der Stadt verpflichtet, auch wenn der OB “Chef der Verwaltung” ist. Gerade diese Leute, mit Erfahrung und fachlichem Hintergrundwissen, werden dafür bezahlt, dass sie ihre Expertise zur Verfügung stellen und somit die Stadt (Verwaltung, OB, Stadtrat) vor Irrungen und Wirrungen bewahren. Selbst wenn dieser Expertise dann nicht gefolgt wird, muss dies nachvollziehbar dokumentiert werden. Anderenfalls werden Entscheidungsprozesse maximal untransparent gehalten und Willkür ist nicht mehr weit.
    Nicht nur ich frage mich, ob die in der Regensburger Verwaltung beschäftigten “gehobenen Positionen” ihren Job gemacht haben, oder ob sie Teil des Problems sind. Die Besetzung und Wiederberufung diverser “gehobener Positionen” lässt eher darauf schließen, dass politisch genehme Personen ausgewählt werden, die bisher hand- und folgsam ihre Karrieren gepflegt haben oder Beziehungen vorweisen können. Diese alterprobte Verfahrensweise führt zu Filz.

  • blauäugig

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    @mkv
    “Dabei wird leicht die Beschäftigungszeit von 10 Jahren überschritten, was eine gewisse Altersversorgung für den Beschuldigten bedeutet,”
    Auf die 10 Jahre oder Bewährung kommt es nicht an, wenn er wegen Bestechlichkeit rechtskräftig verurteilt wird, jedenfalls bei einer Freiheitstrafe ab 6 Monaten.
    Es gibt aber genug Urteile, wo schon eine geringere Strafe für den Verlust des Anspruchs auf Ruhegehalt geführt hat.

  • Theaterdonner oder berechtigte Vorwürfe? » Regensburg Digital

    |

    […] Vorwurf den Wolbergs-Anwalt Peter Witting am gestrigen Donnerstag – eine Stunde, nachdem öffentlich geworden, war, dass gegen seinen Mandanten Anklage erhoben wird – der Regensburger Staatsanwaltschaft machte: Seit Februar habe die Ermittlungsbehörde der […]

  • Stadtlaus

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    Da wurde Wolli Ahnungslos wohl mit Geld zugeschissen.

  • Andrea Bäuml

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    Na also es geht doch: Nach Auffassung der CSU-Fraktion könnte durch dessen Beachtung bereits einen etwaiger Verdacht auf Korruption schon in einem frühen Stadium ausgeräumt werden.
    Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung: Einführung des “Vier-Augen-Prinzips” bei städtischen Grundstücksgeschäften; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.06.2017
    http://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/regensburger-sitzungsdienst/sitzungskalender
    Ö22 vom 27.07.2017 Vorlage – VO/17/13332/16

  • da karl

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    @ Andrea Bäuml: Der Antrag des CSU ist eine Finte. Seit nahezu ewigen Zeiten gilt in der Stadtverwaltung das Mehraugenprinzip. Nur wurde in der Vergangenheit dadurch nichts verhindert und wird auch künftig nichts verhindert werden, wenn die Augen in dieselbe Richtung schauen. Ein altes Sprichwort sagt, der Fisch egänne am Kopf zu stinken. Wer von den Referenten wird gegen die Politik aufmuggen, wenn die Mehrheit im Stadtrat über die Wiederwahl entscheidet. Wie wichtig es ist, dass sich die Referenten der Mehrheit versichern, zeigten die vorletzten Wahlen des Kultur- und des Rechtsreferenten. Der ertse wurde durch den Einsatz des damaligen 3. Bürgermeisters (dato suspendierter Oberbürgermeister) mit einer Stimme Mehrheit und der andere durch den Einsatz des damaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD (dato einfaches Stadratsmitglied und Mitglied diverser Aufsichtsräte) gewählt. Als die CSU noch die absolute Mehrheit hatte, gingen alle Referenten auf Vorschlag des damaligen Oberbürgermeisters und jetzigen Tretzelberaters wie Butter durch die Abstimmungen. Das galt auch für andere Entscheidungen, selbst für so umstrittene wie den Standort Donaumarkt für eine Stadthalle. Resümee? Bleibt offen!

  • Markus Frowein

    |

    FILZHÜTE ZU VERKAUFEN! SONDERANGEBOT! 4 ZUM PREIS VON EINEM! …

  • Alfred Meier

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    Eine grundsätzliche Frage:
    Kann man auf dem Umweg über eine Spende an seine Partei einen Amtsträger bestechen? Gibt es dazu rechtswirksam gewordene Urteile?

  • blauäugig

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    @Meier: Warum nicht? Zumal ja nicht die Partei an sich durch eine Spende bedacht wurde, sondern ein faktisch toter OV, wo Vorsitzender und Kassierin ein Ehepaar waren und weitere Mitglieder des Vorstands nicht veröffentlicht wurden. Frau Neukirch trat erst jetzt als Kassenprüferin in die Öffentlichkeit.
    Fragen Sie doch genauso naiv, ob es Aufgabe eines OV sein kann, die Finanzierung des OB-Wahlkampfs zu übernehmen und zu diesem Zweck sogar außerhalb des eigenen Gebiets ein “Büro Wolbergs” zu unterhalten.
    Wolbergs hat das nach meiner Wahrnehmung wie sein eigenes Geld behandelt.

  • Brenner

    |

    Der Dr. Kremendahl ist am Ende des Tages freigesprochen worden. Es war halt doch nicht zu beweisen.

  • blauäugig

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    Brenner: “Es war halt doch nicht zu beweisen.” Lesen Sie halt die Urteilsbegründung.
    Das Gericht ging davon aus, dass er nichts von den Erwartungen des Spenders wusste.

  • Alfred Meier

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    Stefan Aigner und “Brenner” erinnern an den tragischen Fall des Hans Kremendahl, Oberbürgermeister der Stadt Wupperdal von 1996 bis 2004. 2002 sprach ihn das Landgericht Wupperdahl vom Vorwurf der Vorteilsnahme durch Parteispenden frei. Die Revision der Staatsanwälte beim BGH erreichte eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Aber auch das Landgericht Dortmund sprach Kremendahl frei. Dieser Freispruch wurde schließlich auch vom BGH akzeptiert, indem er die erneute Revision der Staatsanwaltschaft 2007 verwarf. Geholfen hat das dem Hans Kremendahl ausser einer ideellen Genugtuung wenig. Unter dem Eindruck des Strafverfahrens verlor er 2004 die Wiederwahl, womit seine politische Karriere beendet war. 2015 verstarb er im Alter von 44 Jahren.

  • Alfred Meier

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    Es scheint tatsächlich so zu sein, dass in Deutschland noch nie ein Amtsträger im Zusammenhang mit Parteispenden wegen Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme rechtsgültig verurteilt wurde. Trotzdem unterstellt man im Falle Wolbergs hinreichenden Tatverdacht, d.h. man hält eine Verurteilung für wahrscheinlich. Sollten sich die Regensburger Staatsanwälte mit ihrer Anklage durchsetzen, würden sie Rechtsgeschichte schreiben!

  • Alfred Meier

    |

    Richtigstellung: Dr Hans Kremendahl ist nicht im Alter von 44 Jahren gestorben, sondern nach einer offiziellen Erklärung der Stadt Wuppertal am 10.02.2015 im Alter von 66 Jahren.

  • blauäugig

    |

    @Meier Ich bin Herrn Wolbergs durchaus dankbar, dass er mit einer nie dagewesenen Selbstverständlichkeit sogar Siegerehrungen für die Eheleute Tajsich macht. Vielleicht erinnert sich auch noch jemand an den groben Unfug, kurz nach den umfangreichen Straßenbauarbeiten an der Kreuzung Margaretenstraße/Kumpfmühler Straße, wo kurz nach Fertigstellung des Rad- und Fußwegs direkt vor Sonjas Geschäft gleich wieder mit Straßenbaumaßnahmen begonnen wurde. Jetzt ist da deutlich mehr Platz vor dem Geschäft. Ob das auch was mit Wahlkampfspenden oder “nur” mit Bestechung zu tun hat, wird ggf. das Gericht entscheiden.

  • Brenner

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    Vielleicht schreibt ja auch OB Wolbergs Rechtsgeschichte. Als erster Amtsträger, dem man Bestechlichkeit tatsächlich nachweisen konnte.

    Quasi als der Dümmste von allen.

    Ich glaube da nicht dran.

  • Giesinger

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    http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/wolbergs-auftritt-sorgt-fuer-debatte-100.html
    An Unverfrorenheit nicht zu überbieten, dieser arrogante Egoman Wolbergs.
    Wann endlich stehen die Regensburger Bürger mal auf und demonstrieren für den seit über einem Jahr überfälligen Rücktritt Wolbergs?
    Und zwar zusammen mit der sogenannten”bunten Koalition” allen voran gleich dieser Artinger!
    Eine Frechheit, die Spezlwirtschaft geht munter weiter, diesmal demonstrativ in aller Öffentlichkeit die Spezlwirtschaft mit der Tajisch-Familie. Der deppert Steuerzahler zahlt und die Regensburger haltens M**l. Sorry, liebe Regensburger, aber I muaß glei speibm!

    …mal ganz davon abgesehen, was man den Sportlern da zumutet…

  • Giesinger

    |

    Ich kann nur hoffen, daß sich das Verfahren gegen den Angeklagten und suspendierten Wolbergs nicht zu lange hinzieht und daß der Staatanwaltschaft hoffentlich keine großen Fehler unterlaufen.

  • Giesinger

    |

    Zum eben verlinkten BR-Artikel http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/wolbergs-auftritt-sorgt-fuer-debatte-100.html eine Frage an Ludwig Artinger:

    Ich zitiere aus dem BR-Artikel:

    “Rückendeckung bekommt Wolbergs vom Fraktionschef der Freien Wähler im Rathaus, Ludwig Artinger. Wolbergs’ Auftritt sei kein Politikum. Das ist Privatsache, sagte Artinger zum BR.”

    …weiter im BR-Artikel…

    ” Die CSU fordert das Aus der von der Stadt Regensburg unterstützten Veranstaltung. Die Organisatoren hätten die vertraglich vereinbarte Mindestanzahl von Teilnehmern nie erreicht, hießt es zur Begründung. Demgegenüber stünden Ausgaben der Stadt an Zuschüssen für den Veranstalter und Kosten für die Organisation in einer Gesamthöhe von 275.000 Euro.”

    Sehr geehrter Jurist Herr Artinger, können Sie mir als Nichtjuristen bitte erklären, wie sie zu dieser Einschätzung (Privatsache) gelangen?
    Herr Wolbergs zahlt die 275.000 Euro nicht, Nein,Nein, das macht die Stadt Regensburg!
    Privatsache ist für mich als juristischen Laien folgender Fall:

    Ich bin Sponsor der Triathlon-Abteilung eines Oberbayerischen Vereins und war beim Regensburger Triathlon eine Woche zuvor als (einer der einsamen) Zuschauer zugegen. Hätte man die Herrenmannschaft nicht disqualifiziert, und hätte man z.B. mich als Medaillienüberreicher herangezogen, (worauf ich als Nicht-Politiker ohnehin nicht scharf wäre) wäre ich als Nichtjurist mit der Formulierung “Privatsache” vielleicht grad noch so eben einverstanden, weil ich zahl ja für den Verein. Aber eigentlich auch schon wieder nicht wirklich, denn als Sponsor trete ich nicht als Privatmann, sondern als Einzelfirma auf.

    Nun gut, falls ich hier keine Antwort kriege, die Landesanwaltschaft in München befaßt sich gottseidank mittlerweile damit.

    Grüße ins verfilzte Regensburg

    Herzlichst, Giesinger

  • Lothgaßler

    |

    @Giesinger:
    Na, beruhigen Sie sich! Als das mit dem Purendure und dem Triathlon eingetütet wurde, war das ja auch schon so a Wolbergs-Stückl. Er war nicht der alleinige Fürsprecher, aber er war maßgeblich dabei (zwecks Ausgleich des zu erwartenden Minus). Schon damals gabs aufgeregtes Gezwitscher.
    Vielleicht gabs auch Not am Mann, soll heißen es hat sich keiner mehr freiwillig hergeben für die Siegerehrung (der Hartl als Fürsprecher ist auch ausgefallen). Dann ist das Einspringen von Wolbergs doch a nette Sach, und er kimmt unter die Leid.
    Dass nun die CSU dagegen hetzt, das ist purer Wahlkampf. Tragisch, dass sie damit wahrscheinlich das Gefühl von Zweidritteln der Stadt trifft. Aber mit “Sportförderung” und damit angeblich mit “Stadtförderung” hat auch die CSU schon Wahlkampf gemacht. Ich erinnere mit an Wahlplakate des alt-OB Schaidinger, so lang ists noch nicht her.
    Vielleicht muss der Triathlon in die Dult integriert werden: 10 Mass auf Zeit, dann 40 mal um den Dultplatz glaufen und anschließend 30 Runden mit der Wilden Maus. Mehr als drei kommen da eh nie nicht ins Ziel. Prost, schwoamas obe!

  • Alfred Meier

    |

    Angesichts des Auftretens von Joachim Wolbergs bei einer Sportveranstaltung erklärte die dem bayerischen Innenminister unterstellte Landesanwaltschaft, dass sie im Falle Wolbergs mit “hoher Wahrscheinlichkeit” mit einer endgültigen Entfernung aus dem Dienst rechne. Das heißt, sie rechne mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Verurteilung, womit die “vorläufige” Dienstenthebung Wolbergs gerechtfertigt wäre.

    Der Landesanwaltschaft, einer Behörde die es nur in Bayern gibt, sei empfohlen, die von Stefan Aigner genannte Entscheidung des BGH eingehend zu studieren.

  • Giesinger

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    @Lothgaßler
    Ich kann zunächst nur sagen, das”t” auf meiner Tastatur hängt gerade…
    Vermutlich haben Sie es übernommen.
    Diese Mitteilung geht an den sehr geehrten Herrn Lothgaßler.
    m.f.G- Giesinger

  • blauäugig

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    @Alfred Meier Die Entscheidung kennt die Landesanwaltschaft ziemlich sicher, da steht drin
    “3. Insbesondere bei Wahlkampfspenden von außergewöhnlicher Höhe wird es regelmäßig nahe liegen, dass der Spender nicht nur – was straffrei wäre – die allgemeine Ausrichtung der Politik des Wahlbewerbers unterstützen will, sondern sich – strafbar – dessen Gewogenheit auch im Blick auf eigene konkret geplante oder zu erwartende Vorhaben sichern und seine Individualinteressen fördern will. (Bearbeiter) ”
    Oder glauben Sie, Wolbergs habe da gar nicht erkannt, dass Gegenleistung erwartet werde, und nur aus bester Laune heraus gleich am ersten Amtstag Maßnahmen ergriffen, um die Ausschreibung des Areals der ehemaligen Nibelungenkaserne aufheben zu lassen?

  • Berndt

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    @Alfred Meier
    ‘Landesanwaltschaft, einer Behörde die es nur in Bayern gibt’,
    Gott sei Dank gibt es diese Verwaltung. Aber auch in anderen Landesverwaltungen gibt es ähnl. Einrichtungen.

  • Alfred Meier

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    Die Sache mit dem Sparkassenkredit (Punkt 3) ist mir immer noch nicht klar. Wer soll da wen bestochen haben? Der Sparkassenvorstand den Unternehmer Tetzel mit einem besonders günstigen Kredit? Hat OB Wolbergs in seiner Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrat den Sparkassenvorstand in diese Richtung gedrängt? Kann er das überhaupt? Würden sich verantwortungsbewusste Vorstände so etwas gefallen lassen? Wissen die Regensburger Staatsanwälte, wie es in einer Sparkasse zugeht?

  • Alfred Meier

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    Zu “blauäuig” am 17.08.2017
    “Blauäugig” zitiert aus der BGH-Entscheidung, mit der der Freispruch des OB Kremendahl durch das Landgericht Dortmund akzeptiert wird. Die sollte sich der Generallandesanwalt, der Wolbergs vorläufig des Dienste enthoben hat, genauer ansehen. Und dazu noch den vorausgehenden Freispruch des OB Kremendahl durch das Landgericht Wuppertal. Es geht um die Frage, ob die Landesanwaltschaft danach immer noch an die höchtwahrscheinliche Verurteilung Wolbergs glaubt.

  • blauäugig

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    Lang nix mehr von Ihnen gelesen, Herr Meier.
    Lesen Sie halt mal die ganze Entscheidung, bevor Sie Ihre Vermutungen weiterverbreiten. Die Entscheidung hat ja Herr Aigner schon im roten Kasten extra verlinkt, das werden Sie schon finden..
    Ich bin mir sicher, dass die Landesanwaltschaft schon noch von eine Verurteilung von Wolbergs ausgeht, da er sich ja – anders als Kremendahl – selbst um die Finanzierung des OB-Wahlkampfes gekümmert hat (über den OV, dessen Vorsitzender er war und dessen Kassiererin seine Frau war) und sich deshalb nicht damit aus der Affäre winden kann, von den Spenden oder gar erwarteten Gegenleistungen erst später erfahren zu haben.

  • Alfred Meier

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    Liebe Blauäugige bzw. lieber Blauäugiger:
    In der von Stefan Aigner genannten Entscheidung weist der BGH die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des LG Dortmund zurück. Damit war Kremendahl, nachdem man ihn jahrelang durch die Instanzen gezerrt hatte, endgültig freigesprochen. Auch hier ging es um – für SPD-Verhältnisse – hohe Parteispenden. Aber die begründen allein noch keinen Anfangsverdacht. In der Entscheidung des BGH steht überdies nichts, was das Vorgehen der Regensburger Staatsanwälte gegen Wolbergs rechtfertigt.

    Der Fall Kremendahl eignet sich also schon wegen der beiden Freisprüche nicht dazu, das schwerwiegende Eingreifen der Landesanwaltschaft in den Fall Wolbergs zu begründen. Vom Generallandesanwalt hätte ich mir gewünscht, dass er vor der vorläufigen Dienstenthebung Wolbergs geprüft hätte, ob schon jemals ein Amtsträger im Zusammenhang mit Parteispenden wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit rechtskräftig verurteilt wurde. Dann wäre er wohl nicht zu dem Schluss gekommen, die Verurteilung Wolbergs sei mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

  • blauäugig

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    @Meier Selbst wenn Sie glauben sollten, was Sie schreiben, kommt es im Prozess gegen Wolbergs weder auf Ihre noch auf meine Meinung an. Jurist scheinen Sie mir nicht zu sein, sonst würden Sie die gängigen Formulierungen nicht derart umdeuten.

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