Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Faktencheck

Wolbergs: Türkische Verhältnisse und undemokratische Suspendierung?

Der demokratische Rechtsstaat ist ein komplexes Gebilde. Wenn Personen des öffentlichen Lebens seine Regeln falsch darstellen, dann ist das öffentliche Interesse groß, den Darstellungen wird vielfach geglaubt und das Ansehen des Rechtsstaats kann Schaden nehmen. Unter anderem zwei Vorwürfe, die Joachim Wolbergs anlässlich des derzeit laufenden Prozesses erhoben hat, haben unsere Leser hier im Forum, aber auch auf anderen Plattformen beschäftigt. Mit Unterstützung von Juristen, bei denen wir nachgefragt haben, hat regensburg-digital einen näheren Blick darauf geworfen.

Joachim Wolbergs mit seinen beiden Verteidigern Jutta Niggemeyer-Müller und Peter Witting. Foto: Archiv/as

Bei der Darstellung seiner persönlichen Verhältnisse vor Gericht hat Joachim Wolbergs erneut die gegen ihn verhängte Untersuchungshaft thematisiert. Seine Kritik an den Haftgründen und die Erwiderungen der Staatsanwaltschaft dazu haben wir bereits mehrfach dargestellt. Hier soll es um einen anderen Aspekt gehen. Bei der Verhandlung am 4. April hatte Wolbergs erklärt, dass es nicht richtig sein könne, wenn derselbe Richter, der den Haftbefehl ausstelle, zwei Wochen später auch über die Haftprüfung entscheide. Wolbergs wörtlich: „Das ist in der Türkei auch so.“

WERBUNG

Haben wir Zustände wie in der Türkei?

Durch einen solchen Vergleich wird die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens, aber auch das deutsche Rechtssystem ganz allgemein in Frage gestellt und in die Nähe des fragwürdigen Justizsystems in der Türkei gerückt. Doch das ist so nicht richtig. Und dazu braucht es auch keine nähere Beschäftigung mit dem türkischen Rechtssystem.

Tatsächlich kann sich ein Beschuldigter in Deutschland laut Strafprozessordnung (StPO) auf zwei Wegen gegen einen Haftbefehl wehren: die Haftprüfung (§ 117 StPO) und die Haftbeschwerde (§ 304, 305 S. 2 StPO). Bei der Haftprüfung entscheidet vor Anklageerhebung tatsächlich wieder der Ermittlungsrichter der den Haftbefehl auch erlassen hat. Allerdings ist dies rechtsstaatlich überhaupt nicht bedenklich. Einem Beschuldigten steht es nämlich jederzeit frei, gegen den Haftbefehl (Haft-)Beschwerde einzulegen – auch ohne vorherige Haftprüfung.

Beides ist auch nicht an eine Frist gebunden. Lediglich während eines laufenden Haftprüfungsverfahrens ist die Beschwerde unzulässig. Der Antrag auf Haftprüfung kann allerdings jederzeit zurückgenommen und anschließend Beschwerde einlegt werden. Dann entscheidet nicht der Haftrichter, sondern eine Strafkammer am Landgericht über die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls und hebt ihn gegebenenfalls auf oder setzt ihn gegen Auflagen außer Vollzug.

Es ist eine Frage der Verteidigungsstrategie, ob man davon ausgeht, mit neuen Argumenten oder Beweisen den Ermittlungsrichter zu einer anderen Entscheidung bewegen zu können oder ob man eine Entscheidung des Landgerichts herbeiführen will. Letzteres hat den Nachteil, dass die Akten dort nicht bekannt sind und deshalb eine Entscheidung bei umfangreichem Prozessstoff mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

Unabhängig von der Frage, welche – gegebenenfalls unzureichenden – Rechtsmittel das türkische Haftrecht in so einem Fall kennt, steht es also jedem Beschuldigten in Deutschland frei, sich direkt an das Landgericht zu wenden und nicht erneut den Ermittlungsrichter um eine Aufhebung des Haftbefehls zu ersuchen.

Ist die vorläufige Suspendierung undemokratisch?

Schon häufiger kritisiert hat Joachim Wolbergs seine vorläufige Suspendierung durch die Landesanwaltschaft. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa hat er Mitte März erklärt:

„Das ist die dritte Sache, die ich nie verstehen werde. Dass man als Wahlbeamter, obwohl man direkt gewählt ist, allein aufgrund von Vorwürfen aus dem Dienst genommen werden kann. Das bringe ich mit meinem Demokratieverständnis nicht zusammen. Wenn jemand gewählt ist, und er wird für etwas verurteilt, dann muss er weg. Das habe ich immer gesagt “

Noch etwas deutlicher wird er in einer seiner Videobotschaften:

„Seit zweieinhalb Jahren hat man einen Oberbürgermeister, der durch Wahl legitimiert ist aufgrund von Vorwürfen aus dem Amt genommen. Eine staatliche Behörde – die Landesanwaltschaft. (…) Was das mit Demokratie zu tun hat, erschließt sich mir nicht.“

In einer Pressemitteilung vom 17. April schließlich hat Wolbergs die Landesanwaltschaft aufgefordert seine Suspendierung, die „jeglichem Demokratieverständnis“ widerspreche umgehend aufzuheben.

Mit solchen Äußerungen wendet sich Joachim Wolbergs gegen das Gesetz über kommunale Wahlbeamte, das eine solche Suspendierung erlaubt und die darauf fußende Entscheidung der Landesanwaltschaft. Er ist letztlich der Ansicht, nur ein Gericht dürfe darüber entscheiden, ob ein kommunaler Wahlbeamter als unmittelbar gewählter Bürgermeister suspendiert wird oder nicht. Dass das qua Entscheidung der Landesanwaltschaft möglich ist, sei undemokratisch. Eine vorläufige Suspendierung kann es nach dieser Sichtweise dann wohl nicht geben, vielmehr müsste der kommunale Wahlbeamte im Amt bleiben, bis er rechtskräftig verurteilt ist oder freiwillig zurücktritt. Politisch kann man so eine Meinung natürlich vertreten, juristisch, also im Sinne des Grundgesetzes und von Grundsätzen der Demokratie sieht es etwas anders aus.

In rechtlicher Hinsicht hat sich vor kurzem – 2017 – das Bundesverfassungsgericht hierzu geäußert und bereits 1990 der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Beide hatten ob der Möglichkeit gegen kommunale Wahlbeamte disziplinarisch vorgehen zu können keine Bedenken. Die Kurzversion: Bei der Wahl zum (Ober)bürgermeister handelt es sich lediglich um eine besondere Form der Ernennung eines kommunalen Spitzenbeamten. Dennoch ist auch ein (Ober)bürgermeister nur Beamter und dieser darf zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Verwaltung auch ohne abschließendes Urteil vorläufig suspendiert werden.

Etwas ausführlicher heißt es in der oben verlinkten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu:

„Die Bindung an Recht und Gesetz als Element der Rechtsstaatlichkeit sowie die Gemeinwohlorientierung sind Direktiven jeder staatlichen Verwaltung, auch der Kommunalverwaltung. Im Hinblick auf ihre Rechtsstellung als Beamte darf der Gesetzgeber anordnen, dass die Amtstätigkeit der kommunalen Wahlbeamten auf der Grundlage des für alle Beamten geltenden Disziplinarrechts überprüft und gegebenenfalls als Dienstpflichtverletzung geahndet werden kann. Weder das Demokratieprinzip noch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gebieten es, die kommunalen Wahlbeamten von einer solchen Rechtskontrolle freizustellen und es allein dem Wähler zu überlassen, durch Abwahl oder Wiederwahl über ihre bisherige Amtstätigkeit zu entscheiden. Angesichts des Zwecks des Disziplinarrechts – die Sicherstellung einer leistungsfähigen Verwaltung – ist seine Anwendung auf kommunale Wahlbeamte nicht zu beanstanden.“

Abgesehen davon: Gegen die Entscheidung der Landesanwaltschaft könnte Wolbergs vor dem Verwaltungsgericht vorgehen. Zu diesem Schritt hat er sich bislang noch nicht entschieden.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (88)

  • Mr. T.

    |

    Danke für die interessante Recherche! Für die einen ist es die Klärung eines juristischen Sachverhalts, für die anderen pseudodemokratisches Geschwurbel auf einem Hass-Blog, für das Diffamierungen statt Argumenten wieder besser passen. Man wird sehen, was wieder alles nicht kommt…

  • Sir Sonderling

    |

    So sehr ich diese unaufgeregte, objektive Darstellung einer Sachlage schätze – es fühlt sich sehr seltsam an, wenn ein Medium sich an (von einem sich benachteiligt fühlenden suspendierten OB) vor Gericht vorgetragenen Polemiken abarbeitet. Ich versuche das einzuschätzen, lande aber immer wieder beim Eindruck, dass sich hier ein eigentlich neutrales Medium zum Anwalt der Staatsanwaltschaft machen möchte. Was definitiv so unnötig ist, wie ein Kropf.
    Ich verstehe nicht, warum man in der Casa Wolbergs plötzlich jeden Käse auf die Goldwaage legt (s. “Obergschaftler”) und sich zu beweisen berufen fühlt, dass wir eben keine Türkischen Verhältnisse haben. Das JW sich theatralisch in Szene setzt muss man als Zuschauer einfach auch mal aushalten könne (oder man schaut weg, ist eh besser).
    Es ist sein gutes Recht und gehört wohl zu dem, was er für eine kluge Verteidigungsstrategie hält. Dass er bei seinem verzweifelt wirkenden Kampf auch mal verbal über die Stränge haut, ist doch angesichts der Situation kein Wunder.
    Regensburg Digital, ich glaube, dass Ihr Eure Zeit und Energie sinnvoller einsetzen könnt.
    Ansonsten und gerade deswegen: Danke für Eure hervorragende Arbeit!
    Servus,
    Sir

  • Rudy

    |

    Danke für die Darstellung, Herr Aigner! Politiker, hier meine ich nicht nur den suspendierten Oberbürgermeister, die nur politisch argumentieren und die Rechtsordnung ignorieren und die Gewaltenteilung diskreditieren, erledigen das Geschäft extremer Parteien. So etwas hatten wir schon in der Weimarer Republik. Mit Erschrecken beobachte ich die Auseinandersetzung des susp. OB und seiner Anwälte mit der Staatsanwaltschaft und neuerdings auch mit der Justiz, speziell dem OLG. Kritik müssen sich alle gefallen lassen, wo sie berechtigt ist. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden ist Kritik würdig, dabei darf aber nicht vergessen werden, es handelt sich um ein außergewöhnliches Verfahren mit schwer durchschaubaren Strukturen des politischen Geschäfts und der Stadtverwaltung. Wer sich als kommunaler Wahlbeamter um ein Amt bemüht, kann sich jederzeit mit seinen Rechten und Pflichten vertraut machen. Sofern er das nicht akzeptieren will, wird er dazu nicht gezwungen. Die Funktionsfähigkeit unseres Staatswesens das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die Objektivität der Staatsdiener erfordert die Spielregeln, die in den Gesetzen und Vorschriften niedergelegt sind. Dass die Vorgänge um die Parteispenden aufgeklärt werden, ist zu begrüßen und den ermittelnden Beamten für ihre Arbeit zu danken. Gleich wie das Verfahren ausgehen wird, die Sensibilität wird gestärkt werden und es ist zu hoffen, dass sich verlorengegangenes Vertrauen wieder herstellen lässt. Zum Abschluss sei noch darauf hingewiesen, dass das Parteiengesetz nach dem Skandal um die CDU-Parteienspenden geändert worden ist.

  • Joachim Wolbergs

    |

    Und wieder einmal ein Artikel bei Regensburg Digital, bei dem es nicht um die Sache geht, sondern ausschließlich darum, erneut den Versuch zu unternehmen, mir Dinge zu unterstellen bzw. Sachen aus dem Zusammenhang zu reißen, vermutlich um wieder viele „draufhauende“ Kommentare zu akquirieren. Und weil ich mir vorgenommen habe, mich immer zu wehren, reagiere ich mit einem Kommentar darauf, weil ich andere Möglichkeiten ja nicht habe.

    Wie der Verfasser des Artikels darauf kommt, ich würde das deutsche Rechtssystem in die Nähe des türkischen Rechtssystems, das wohl eher ein Unrechtssystem ist, bringen, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Auch habe ich in meiner Einlassung zu keinen juristischen Fragen Stellung bezogen, die sich auf die unterschiedlichen Funktionen von Haftprüfung und Haftbeschwerde beziehen, weil juristische Ausführungen dazu von mir gar nicht möglich sind. Während der Inhaftierung von Deniz Yücel in der Türkei gab es in deutschen Medien Beschwerden darüber, dass im Rahmen einer Haftprüfung dort derselbe Richter entscheiden würde, wie bei der Inhaftierung von Deniz Yücel zuvor. Ich habe also bei meiner Ausführung lediglich darauf hingewiesen, dass dieses Thema auch in Deutschland so gehandhabt wird, nicht mehr und nicht weniger. Und ich bleibe dabei, dass ich diese Vorgehensweise im System für falsch halte und diese Meinung darf ich auch als Nichtjurist haben. Wir hatten damals zunächst den Weg der Haftprüfung gewählt, weil ich felsenfest der Überzeugung war, der Ermittlungsrichter hätte nach meiner Einlassung bei der Inhaftierung, die von mir dort vorgebrachten Argumente, wenn schon nicht vorher, dann wenigstens umgehend danach überprüft bzw. überprüfen lassen. So war ich davon ausgegangen, dass er sich sofort die Telefonate anhören würde, die zu meiner Inhaftierung geführt haben, weil dann klargeworden wäre, so wie es das Landgericht später auch gesehen hat, dass vier der fünf angeführten Verdunkelungsgründe von der Staatsanwaltschaft falsch dargestellt bzw. falsch interpretiert wurden. Außerdem hätte der Ermittlungsrichter dann sofort festgestellt, dass die Vorwürfe in Sachen Kreditvergabe der Sparkasse an Herrn Tretzel und eine Einflussnahme durch mich jeglicher Grundlage entbehrt hätten. Von diesem Vorwurf hatte ich nämlich erst bei der Inhaftierung erfahren. Heute weiß ich, dass dies eine Fehleinschätzung war und sich der Ermittlungsrichter im Nachgang zu meiner Inhaftierung wohl nicht in der Weise mit den Themen beschäftigt hatte, wie ich es erwartet hätte, um es einmal ganz vorsichtig zu formulieren. Hätte ich das gewusst, hätten wir vermutlich sofort Haftbeschwerde eingelegt, aber damals war mein blindes Vertrauen in die Justiz noch unerschütterlich. Nach der Haftprüfung, die am 01. Februar 2016 stattgefunden hatte und bei der mir der Ermittlungsrichter nur erklärt hatte, er hätte seine Meinung nicht geändert, haben wir sofort Haftbeschwerde beim Landgericht eingelegt und mit dieser Haftbeschwerde, allerdings erst vier Wochen später, weil das Landgericht sich tatsächlich in der Sache und zwar ganz exakt mit allen Vorwürfen beschäftigt hatte, Recht bekommen und die Untersuchungshaft musste unter Auflagen am 28. Februar 2016 beendet werden. Ich glaube, dass inzwischen sogar alle die, die mir die Haft so sehr gewünscht haben, nicht zuletzt durch die Beweisaufnahme haben erkennen können, dass es diese Untersuchungshaft nie hätte geben dürfen und dass diese Haft auch mit vermeintlichen Verdunkelungsgründen nichts zu tun hatte, sondern Beschuldigte brechen sollte. Vielleicht ist das für viele nicht vorstellbar, das war es für mich auch nicht. Ich wünsche diese Erfahrung aber auch keinem, obwohl ich mir sicher bin, dass dann Einiges von dem was ich ausführe verstanden werden würde. So war also die Situation in meinem Fall und nur darüber habe ich geredet. Dass dies jetzt zu theoretischen und juristischen Darstellungen führt, die unabhängig von meinem Fall natürlich so sind, soll in der Absicht wohl dazu führen, mich im sogenannten Faktencheck von Regensburg Digital durchfallen zu lassen. Im Übrigen schon an sich etwas kurios, dass ausgerechnet Regensburg Digital, ein Medium, das es in der Berichterstattung zu meinem Fall gelegentlich mit der Wahrheit auch nicht so genau genommen hat, nun einen Faktencheck durchführt, ist spannend. Vielleicht darf ja irgendwann ein Politiker auch einmal bei bestimmten Medien einen Faktencheck durchführen. Aber Regensburg Digital könnte ja auch einmal über den Focus-Artikel anlässlich meiner Inhaftierung oder den angeblichen Gold- und Geldfund bei mir zuhause, über den die Süddeutsche Zeitung Regensburg Digital selbst berichtet haben, einen Faktencheck laufen lassen. Aber das tut man natürlich nicht unter manchen Kollegen.

    Ich hatte im Übrigen in Bezug auf die Türkei auf noch etwas Anderes hingewiesen, worüber der ein oder andere Journalist ja wenigstens einmal heimlich nachdenken könnte. Ich habe darauf hingewiesen, dass, wenn beispielsweise ein Journalist in der Türkei verhaftet wird, ganz Deutschland zu ihm steht, auch die Personen, die im Zweifelsfall gar nicht wissen, ob und was ihm dort zur Last gelegt wird. Ich kritisiere dieses Verhalten nicht, stelle es nur fest. In einem Staat, den wir zu Recht als Unrechtsstaat kritisieren, ist für uns nur vorstellbar, dass dort ein Deutscher in jedem Fall, noch dazu, wenn es sich um einen Journalisten handelt, zu Unrecht verhaftet wird.
    In Deutschland ist die Reaktion der Menschen völlig anders. In Deutschland bedeutet auch die Untersuchungshaft in der Wahrnehmung fast aller Menschen, dass irgendetwas an den Vorwürfen dran sein müsse, weil man in Deutschland nie zu Unrecht in Haft kommen würde. Diese Annahme ist falsch, aber weit verbreitet, auch und sogar unter Journalisten.

    Die Tatsache, dass es möglich ist, dass ein kommunaler Wahlbeamter von einer Disziplinarbehörde aus dem Dienst entfernt werden kann, weiß ich natürlich und ich habe das auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit so dargestellt. Es bleibt aber meine eigene und politische Meinung, dass ich, unabhängig von irgendeiner Rechtsprechung, ein solches Vorgehen für undemokratisch halte. So ein Vorgehen ist ja ausschließlich deshalb möglich, weil es sich bei Oberbürgermeistern oder Bürgermeistern nicht um Politiker im klassischen Sinne, sondern um gewählte Repräsentanten handelt, die mit Amtsantritt zu kommunalen Wahlbeamten werden und damit dem Beamtenrecht unterliegen. Anders stellt sich die Situation bei Abgeordneten dar, die wenigstens als Wahlkreisbewerber auch direkt gewählt werden können. Sie können ohne Verurteilung nicht aus dem Amt genommen werden. Ihnen droht im Falle von Ermittlungen bzw. einer Anklage die Aufhebung der Immunität und weitere Folgen können erst nach einer Verurteilung vollzogen werden, wenn nicht die betreffende Person vorher freiwillig zurücktritt.
    Dass Regensburg Digital dieses Vorgehen für richtig hält, also die demokratische direkte Wahl eines Oberbürgermeisters für weniger wichtig erachtet, als die eines Abgeordneten, nehme ich zur Kenntnis, ich halte dieses Vorgehen aber für falsch. Ich vertrete nämlich die Auffassung, dass ein direkt gewählter kommunaler Vertreter eigentlich in erster Linie ein Politiker und erst in zweiter Linie ein Beamter und Verwaltungschef ist.
    Und da wir ja in einem Land leben, anders übrigens als in der Türkei, in dem die Meinungsfreiheit etwas zählt, darf ich diese Meinung haben, auch wenn das Regensburg Digital nun gar nicht in den Kram passt.

    Ich will abschließend noch einmal darauf hinweisen, dass meine Äußerungen, wo auch immer, im Regelfall keine juristischen sind, sondern meine persönlichen und meine politischen Äußerungen. Ich bin Regensburg Digital sehr dankbar dafür, dass wohl sehr hochrangige juristische Ratgeber mich dann in den entsprechenden Artikeln juristisch wieder belehren können, was sicher auch wieder viele Kommentare von Hobbyrichtern nach sich ziehen wird, zur Freude auch aller sonstigen „Hater“, die in diesem Blog unterwegs sind.

  • joey

    |

    Lieber Herr Wolbergs,

    “Hobbyrichter” und sonstige Ironie sollten Sie sich sparen. Jeder Mensch hat eine Meinung, oft mehr oder weniger fachlich qualifiziert. Sie wurden und möchten wieder von Menschen gewählt werden und müssen daher deren Meinung ernst nehmen und deren Vertrauen gewinnen. Viele Menschen (auch ich) sind der Meinung, daß “irgendwas” in Regensburg deutlich falsch gelaufen ist – auch schon vor Ihnen, aber Sie haben es nicht geändert. (Möge man auch Schaidingers Zeiten untersuchen.) Wie Sie unter dem vorliegenden Verdacht politisch agieren möchten, verstehe ich nicht.

    Es ist gut, daß hier ein offenes Forum zur Verfügung steht, auch für Sie. Ich habe Ihr post mit echtem Interesse gelesen.

  • R.G.

    |

    @Joachim Wolbergs
    -vermutlich der Echtname.
    Sie beginnen mit Pauschalisierungen:

    “Und wieder einmal ein Artikel bei Regensburg Digital, bei dem es nicht um die Sache geht, sondern ausschließlich darum, erneut den Versuch zu unternehmen, mir Dinge zu unterstellen bzw. Sachen aus dem Zusammenhang zu reißen, vermutlich um wieder viele „draufhauende“ Kommentare zu akquirieren.”

    Das ist schade.
    Hätten Sie freundlich begonnen, blieben lesenswerte, für Sie einnehmende Passagen in Errinerung.

    Zusammengeschaut kann man nur vermuten, dass Sie in der Wahl Ihrer Berater nicht das beste Händchen gehabt haben könnten.

    Denn wo es klingt, als sprächen und dächten Sie nur aus sich selbst ganz unverstellt, liest es sich konstruktiv.

  • Lothgaßler

    |

    @Joachim Wolbergs:
    Es kann nicht demokratisch sein, wenn ein diverser Straftaten beschuldigeter Wahlbeamter vorerst suspendiert wird. Dieser Schuldvorwurf gebietet es weitere zu erwartende Straftaten (Sie wären weiter mit Vorhaben im Kontext zur Immobilienbranche befasst gewesen) zu unterbinden. Bitte vergessen Sie nicht, Sie werden der Korruption beschuldigt. Ich finde diese Vorgehensweise auch ggü. dem Beschuldigten fair, denn nur so kann verhindert werden, dass Amtshandlungen nach Anklageerhebung im Zwielicht erscheinen bzw. als Einflussnahme bewertet werden.
    Mit Aussagen, Zitaten und Interpretationen ist es so eine Sache: Wenn Sie eine politische Meinung äußern, dann müssen Sie dies deutlich machen, sonst wird dies als juristisches Statement (ggf. beeinflusst durch Ihren Verteidiger) aufgefasst.

  • Jonas Wihr

    |

    “Übrigen schon an sich etwas kurios, dass ausgerechnet Regensburg Digital, ein Medium, das es in der Berichterstattung zu meinem Fall gelegentlich mit der Wahrheit auch nicht so genau genommen hat, nun einen Faktencheck durchführt, ist spannend.”
    Herr Wolbergs: Wann, wo, welche Wahrheit? Wo hat es rd mit der Wahrheit nicht so genau genommen?
    Fakten? Also Butter bei die Fische!
    Warum haben Sie Herrn Tretzel überhaupt für den Verwaltungsrat der Sparkasse vorgeschlagen? Ausgerechnet ihn, der Sie mit Spenden zugeschüttet hat? Ausgerechnet ihn, dem städtische Areale unter fragwürdigen Voraussetzungen zur Bebauung überlassen wurden?
    Warum hat sich Ihre Mutter mit Ihrem Zutun eine Wohnung am Roten-Brach-Weg gekauft, obwohl sie nach wie vor und bis heute andernorts wohnt?
    Warum haben Sie das massive Spendenaufkommen nicht öffentlich gemacht?
    Sie reden immer davon, dass Ihnen die Zeit davon laufe. Welche Zeit? Wie meinen Sie das? Welche Fristen sind Ihnen denn gesetzt?
    Vielleicht gelingt es Ihnen, künftig sachlich zu bleiben. Ihr Prognostizieren von “Kommentare(n) von Hobbyrichtern zur Freude auch aller sonstigen „Hater“, die in diesem Blog unterwegs sind” ist nicht geeignet, Sie selbst als vorurteilsfrei wahrzunehmen. Dieser hämische, herablassende Ton zeigt Sie als komplett unsouverän und somit als ungeeignet, Oberbürgermeister zu sein.

  • Dieter

    |

    Mich wundert schon, dass man sich als suspendierter Beamter mit seinen persönlichen Meinungen zur Rechtssprechung und der Demokratie so weit aus dem Fenster lehnt, dasselbe Recht einem pensionierten Beamten wie Werner Ebner mit Vehemenz aber absprechen will.

    Meinungsfreiheit heisst übrigens auch nicht, dass man jeden Nonsens eines jeden, auch den eines Herrn Wolbergs, unkommentiert zu akzeptieren hat.

    Die Möglichkeit eines Gastbeitrags wurde neulich erst auf FB von Stefan Aigner angeboten – wie wäre es damit, das Angebot anzunehmen? Mit der verfeindeten MZ macht man ja auch wieder Exklusiv-Interviews, es ist ja immerhin Wahlkampf und ohne MZ geht es dann wohl doch nicht.
    Die wirklichen, auch anonymen, Draufhau-Kommentare findet man übrigens bei Eckls Wochenblatt – wie wäre es da mal mit einem Post? Auf das Echo wäre ich wirklich gespannt.

    Auch finden sich auch RD einige “Hobby-Verteidiger” und auch tatsächliche Juristen, aber das passt natürlich nicht in das Schwarz/Weiß-Weltbild.

    Sowohl zum Focus als auch zu eigener Fehlberichterstattung konnte man auf RD immer wieder etwas lesen. Das kann man natürlich ignorieren und etwas Gegenteiliges behaupten.

    Ansonsten ist Wolbergs Kommentar das bekannte Deflektieren, das viel Angriffsfläche bietet, aber hier den Rahmen sprengen würde.

    Es lässt allerdings tief blicken.

  • mkv

    |

    Zum hier via BVerfG erwähnten “Demokratie-Prinzip” zur Erhellung ein Link
    http://www.rechtslexikon.net/d/demokratieprinzip/demokratieprinzip.htm
    damit jedermann weiß, wovon hier die Rede ist.

    Die Feststellung der Schuld obliegt im Übrigen allein und ausschließlich dem zuständigen Gericht vorbehaltlich einer Überprüfung durch BGH/BVerfG.

    Ob die Suspendierung rechtmäßig war, wird – mangels weiterer Nebenverfahren (VG R.) – konkludent die WStrK mit entscheiden.

    Ansonsten wage ich die These:
    Ohne U-Haft keine Suspendierung!

    Was, wenn die U-Haft nicht ausreichend mit wahren Fakten unterlegt war und etwa der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer Inhaftierung entgegen gestanden hätte?

    Wäre Herr Wolbergs auch dann suspendiert worden?

    Ich erwarte mir vom Urteil der Kammer auch insoweit Antworten.

    Wie von der StA im Plädoyer am kommenden Montag beispielsweise den Antrag, den Angeklagten Wolbergs vom “Tatkomplex Sparkasse” freizusprechen.

  • Taxifahrer

    |

    Dank an Aigner für die juristische Einordnung. So ist das in der Demokratie. Die Wolbergs-Welt sieht dagegen anders aus: Alle haben sich gegen ihn verschwören, die nicht seiner verschobenen Wahrnehmung entsprechen. Die Medien, die Staatsanwaltschaft, und die Parteifreunde, die sich von ihm abwenden, weil er bewusst gestückelte Spenden von einem Bauunternehmer angenommen hat. Das ist moralisch zutiefst verwerflich, weil er es aus einem ganz bestimmten Grund getan hat: Er wollte vor der Wahl nicht, dass es die Bürger erfahren. Alle sehen nun die Realität nicht und liegen falsch. Alles ist undemokratisch, dass Wolbergs nicht gefällt. Auch mich hat Wolbergs nicht in seiner Videobotschaft erwähnt, ich welcher er Kommentatoren dieses Forums aufgezählt hat. Ich war froh. Offensichtlich ist ihm wie mir auch öfters langweilig und er liest die Kommentare auf RD. Das ist bitter. Auch für mich.

  • Piedro

    |

    @Joachim Wolbergs
    Ihren Ausführungen zur U-Haft stimme ich zu, aufgrund der Informationen, die ich via rd generiert habe. Und nur von dort. Ihre Ausführung zu rd selbst folge ich keineswegs. Sie erheben Vorwürfe und stellen Behauptungen auf, ohne diese zu belegen oder auch nur anzudeuten an welcher Stelle nicht mit journalistischer Sorgfalt gearbeitet wurde. Zum Drüberstreuen suggerieren Sie auch noch es ginge der Redaktion darum, “wieder viele „draufhauende“ Kommentare zu akquirieren”. War das jetzt persönliche Meinung oder politisches Kalkül hinsichtlich Ihrer beabsichtigen Wahl? Wie auch immer, es dürfte Ihnen schwer fallen eine besser moderierte Plattform als diese zu finden. Unsachliche und beleidigende Kommentare werden gar nicht erst frei geschaltet. Sicher wird Ihnen nicht alles gefallen was Kommentatoren hier geschrieben haben, aber mal im Erst: Hater werden Sie hier keine finden, auch wenn Sie auf Ablehnung stoßen. Und was dieses – mit Verlaub – Gesülze über rd angeht, stoßen Sie bei mir auf Ablehnung. Das empfinde ich als Stimmungsmache und unsachlich, da Sie, wie gesagt, schwammig und bei der bloßen Behauptung bleiben. Da sollten Sie nachbessern, wenn Sie wirklich ernst genommen werden wollen. Da Sie ja bei Facebook aktiv sind, einer virtuellen Güllegrube sondergleichen, sollten Sie Hater und miese Moderation kennen, und diese hier eigentlich wertschätzen. Sie haben ganz bestimmt mehr als einen Fehler gemacht, nicht wahr? Haben Sie auch nur einen einzigen eingestanden? Irgendein Versäumnis zugegeben, wenigstens eine kleine Verfehlung eingestanden? Dann ist mir das entgangen. Glaubwürdigkeit gewinnt man nicht durch weinerliche Verweise auf die Mängel anderer, auch nicht als Politiker. Und das Weinerlich ist das, was mir an Ihrer Performance recht nachhaltig auffällt. Klar, die U-Haft war bestimmt unangenehm und vermutlich nicht gerechtfertigt, aber das war’s auch schon. Dass Sie sich Ihre Immobilien von “Freunden” renovieren lassen mag Ihnen ganz normal erscheinen, das tun andere schließlich auch, aber die wenigsten generieren dabei solche Vorteile wie Sie, die Sie die nicht mal bemerkt haben wollen. Und die wenigsten sorgen dafür, dass ihre Renovierungsfreunde ein paar Milliönchen einstreichen können, weil sie zB in Ausschreibungsverfahren eingebunden sind, diese auf sie abgestimmt werden u.a. Das ist zumindest verdächtig und gehört geprüft, ob Ihnen das behagt oder nicht. Und darüber gehört berichtet, und nicht nur von willfährigen Freunden in der Medienlandschaft. Sie sollten froh sein, dass mit rd ein journalistisch hochwertiges Medium so ausführlich über alle Sachverhalte berichtet, auch, wenn Ihnen diese Sachverhalte nicht angenehm sind. Sie sind weder am politischen Gegner noch an den Medien gescheitert, sondern an der eigenen Hybris. Das ist mein Eindruck. Ich bin gespannt auf das Wahlergebnis Ihrer Liste. Durch Unterstellung gegen Journalisten werden Sie das nicht aufhübschen, eher im Gegenteil.

    Wenn Sie sich unbedingt über Kommentare ärgern wollen, bitte. Vielleicht haben Sie ja noch richtig Glück und schaffen es in Bild online oder so, dann geht bestimmt die Post ab!

  • Lothgaßler

    |

    @mkv und @Joachim Wolbergs:
    nach dem Link zum “Demokratieprinzip” muss an dieser Stelle doch festgestellt werden, dass hier kein Putsch stattgefunden hat. Ein Wahlbeamter wurde vorläufig des Amtes enthoben, und seine demokratisch bestimmte Vertretung (von der selben Partei) führt die Geschäfte weiter. Mit Ausnahme des Angeklagten üben alle anderen weiterhin ihre Ämter aus und der Stadtrat tagt weiterhin nach geltendem Recht. Die Demokratie ist in keinster Weise beeinträchtigt.
    Ebenfalls von großer Bedeutung für unsere Demokratie ist die Gewaltenteilung mit der gegenseitigen Kontrolle, um Machtmissbrauch zu unterbinden.
    Gab und gibt es Grund zur Beschwerde? Ja natürlich, denk ich an die doch etwas merkwürdige Rolle der Regierung der Oberpfalz und an die scheinbar stockenden Ermittlungen gegen die Vertreter der CSU!
    Zur Urteilsfindung und Urteilsbildung: Juristisch vor Gericht, aber die Gesellschaft urteilt auch, und deren Urteil trifft womöglich härter. Hier wird es abschließend kein einstimmiges Urteil geben, egal was die Richter zur Niederschrift diktieren. Selbst wenn öffentlich gewordene Sachverhalte nicht strafbar sein sollten bzw. der Nachweis der Schuld nicht erbracht werden kann, die Geschichten bleiben in der Welt und sprechen teils für sich.

  • Brenner

    |

    Ein Faktencheck zu Herrn Wolbergs ist ungefähr so sinnlos wie zu Herrn Trump. Die Anhänger interessieren sich nicht für Fakten und der Rest ist eh nicht Zielgruppe der Wolbergschen Botschaften.

  • Hans-Peter Dantscher

    |

    Ach, der Her Wolbergs wollte nur mal die juristischen Gegebenheiten vergleichen, natürlich wollte er nicht die türkische Rechtsstaatlichkeit – welche er “natürlich” verurteilt – auf die deutsche Rechtsstaatlichkeit – welche Her Wolbergs letztlich gut findet – vergleichen. Es lag ihm völlig fern, diese Verbindung für sich zu nutzen, kam Ihm halt so als Gedanke mal. Wer das glaubt soll meinetwegen auch glauben bei dem neugegründeten Brückenverein handele es sich um eine neue, innovative BürgerInnenbewegung (nur) zum Wohle Regensburgs.

    – Ein “Hater”, ein Anhänger einer Oppositionspartei (Die Linke), Ein Ex-Wähler des OB-Kandidats Wolbergs und ein Mensch dem es sauer aufstößt, dass ein Unrecht (Yücel) gegen ein anderes “Unrecht” ausgespielt wird!

  • Regensburger

    |

    @Joachim Wolbergs
    Ich nehme an, wir haben den gleichen Artikel gelesen ?
    Welche “Sache” behandelt er nicht, was unterstellt er und welche Sachen reißt er aus welchem Zusammenhang ? Welche Möglichkeiten, sich gegen den Artikel zu wehren hätten Sie lieber ergriffen ?
    Die Strafprozessordnung gilt für jeden, das Gesetz über kommunale Wahlbeamte gilt für eine kleinere Gruppe von Mitbürgern.
    Als Betroffener ist es nicht leicht, die Konsequenzen dieser Gesetzgebung zu akzeptieren. Die Entscheidungen von Langerichten hängen wohl auch nicht mit Demokratieverständnis zusammen.

    Aus meiner Sicht gibt es nach wie vor viele Gesetze und Regelungen, die meinem Demokratieverständnis widersprechen :

    Wieso liegt die Veröffentlichungsgrenze für Parteispenden bei zehntausend Euro ? Wieso gilt für unsere Politiker – und auch Wahlbeamte – kein Transparenzgebot ?

    Und übrigens : ich lese gelegentlich die unterschiedlichsten Kommentare zum laufenden Prozess. Zumindest auf RD konnte ich keinen “Hater” entdecken. Die Ablehnung als Politiker und (Vor-)Verurteilung auf der Grundlage der im Prozess ans Licht geförderten Tatsachen muss als Ausdruck der Meinungsfreiheit erlaubt sein.

  • Thomas Schreyegg

    |

    @ Herr Aigner: Bevor ich auf den Diskussionsbeitrag von Herrn Oberbürgermeister Wolbergs antworte, würde mich interessieren, ob Sie sicher sind, dass der Beitrag von Herrn Wolbergs stammt.

  • Samson

    |

    Warum sollte eigentlich nicht dasselbe Richter über etwas entscheiden. was er zuvor entschieden hat.
    Er kennt den Fall und die vorgelegten Fakten.
    Also wäre es doch schwachsinnig dass ein anderer Richter das ganze noch mal überprüft
    Ein Richter ist per se unabhängig.
    Oder nicht?
    Bin ich nicht damit einverstanden, dann vergleiche ich mein Verfahren mit einem Verfahren das In der Türkei stattgefunden hat.
    Dieser Vergleich wird von einem Kommentar aufgegriffen und dieser Kommentar wird dann aufs schärfster verurteilt.

    Es ist es ja wohl gerechtfertigt, dass man den Buben dahin spannt, das jemand türkische Verhältnisse anprangert.

    Hat man einen Vergleich einmal in den Mund genommen hat, kann man ihn nicht wieder nach Belieben einfach ausspucken.
    Die Kritik an diesem Artikel erscheint mir maßlos überzogen.
    Zynischerweise kann man nur abschließend dazu bemerken, dass mit dem richtigen Parteibuch die gesamte Affäre nicht stattgefunden hätte.
    Aber nach wie vor wird sich auch einem äußerst milde gestimmten unbekannten Dritten / niemals erschließen warum man von einem Bauträger oder von Bauträgern hunderte von tausend € an Wahlkampfspenden annehmen kann.
    Um dann ////
    Direkt nach der Wahl eben dem größte Spender in einer neuen Ausschreibung einen gigantischen Zuschlag erteilen.
    Irgendwie seltsam.
    Und irgendwie dumm, denn einem anderen hat dies zumindest zu einem seiner Beraterverträge verholfen.

  • Rigobert Rieger

    |

    Wie nebenbei enthüllen Sie, Herr Wolbergs, in Ihrem Kommentar ein allgemeines Phänomen. Sie sprechen davon, “dass, wenn beispielsweise ein Journalist in der Türkei verhaftet wird, ganz Deutschland zu ihm steht, auch die Personen, die im Zweifelsfall gar nicht wissen, ob und was ihm dort zur Last gelegt wird.” Um dann, zwei Sätze später, klarzustellen, dass Sie natürlich von einem d e u t s c h e n Journalisten sprechen, der in der Türkei verhaftet wird. Dafür interessiert sich die deutsche Öffentlichkeit, über diese Verhaftungen (wie die von Deniz Yücel) empört sie sich. Wenn ein türkischer Journalist wie Ahmet Altan zufällig am gleichen Tag zu lebenslänglich verurteilt wird, an dem Deniz Yücel aus der einjährigen U-Haft freikommt, dann interessiert das in Deutschland niemanden. Wie ja auch an den Terroranschlägen in Sri Lanka das interessanteste zu sein schien, ob jetzt Deutsche unter den Opfern sind oder nicht. Es ist die “Bild”-Perspektive, die im Grunde die Adolf-Perspektive ist: Am ganzen Weltgeschehen interessiert einzig und allein, ob vielleicht irgendwo einem Deutschen Unrecht widerfährt. Was hierzulande als Berichterstattung über das Weltgeschehen gilt, ist in erster Linie nationale Nabelschau. Was irgendwo “weit hinten in der Türkei” geschieht, ist den allermeisten Deutschen herzlich egal.
    Im Februar 2018, zehn Tage nach seiner Verurteilung zu lebenslänglich, wurde Ahmet Altan für den gleichen Zeitungsartikel ein zweites Mal verurteilt, zu nocheinmal sechs Jahren Haft. Um dieses Urteil zu finden, zog sich das Gericht nicht zur Beratung zurück, sondern stellte nur im Gerichtssaal für zwei, drei Minuten das Mikrophon ab. Durch eine Panne wurde das Mikrophon dann aber zwei Sekunden zu früh wieder eingeschaltet, sodass der letzte Satz der Kürzest-Beratung für alle zu hören war, er lautete: “Verdammt, wir kriegen den Fünfer nicht mehr!” Ahmet Altans Kommentar dazu: “Innerhalb von drei Minuten war ich zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, und der Gerichtspräsident hatte seinen Zubringerbus verpasst. Beide waren wir betrübt. Aber wahrscheinlich war der Richter betrübter als ich.” (Ahmet Altan: Ich werde die Welt nie wiedersehen. Texte aus dem Gefängnis, S. Fischer, 2018, S.142)

  • Stefan Aigner

    |

    @Thomas Schreyegg

    Ja. Da bin ich sicher.

  • Lutherer

    |

    Ich halte jegliche Gleichstellung mit Dissidenten die ihr Leben ihren für ihren Job einsetzen für verfehlt! Hier geht es um Spenden, Gehalt und damit um Geld -!!! NICHT UM LEBEN!!. Herr Wolbergs! sie haben letzte Achtung durch den Kommentar hier verspielt. Es fehlt nur noch der Nazivergleich mit unserer Justiz. Ich habe Sie für integer gehalten, aber mit Ihrem Vergleichskommentar der an Selbstgerechtigkeit nicht zu überbieten ist, muss ich Ihnen – zumindest aus meiner Sicht und diese ist genauso PRIVAT wie ihre Aussage – diese Integrität absprechen. Gehen Siie!!!

  • R.G.

    |

    @Joachim Wolbergs
    schrieb:
    “In Deutschland ist die Reaktion der Menschen völlig anders. In Deutschland bedeutet auch die Untersuchungshaft in der Wahrnehmung fast aller Menschen, dass irgendetwas an den Vorwürfen dran sein müsse, weil man in Deutschland nie zu Unrecht in Haft kommen würde. ”

    Da muss ich logisch fragen: Welchen Umgang pflegen Sie?
    In meiner Umgebung pflegt man Menschen in Untersuchungshaft nicht für schuldig zu halten.
    Enttäuscht könne man von einem Menschen jedoch auch dann sein, wenn Gründe für eine Verurteilung noch nicht oder nie vorliegen, heißt es.

    Verstehe ich richtig, dass die Verhängung der U-Haft über Sie eine ungerechtfertigte Härte oder Unnotwendigkeit darstellte?
    (Das kann man mit etwas Mitgefühl nachvollziehen.)

    Folgern Sie daraus, es solle während dr U-Haft und der laufenden Prozesse keine Suspendierung vom Amt (bei halbem Gehalt) für (gewählte) Oberbürgermeister geben, während Sie es in Ordnung finden, wenn Angestellte und Arbeiter in gleicher Lage ihren Arbeitsplatz und das Gehalt verlieren?

    Als der Multimilliardär Frank Stronach in Österreich eine Partei gründete, um die Politik zu ändern, gingen die europäischen Zeitungsschreiber eifrig auf seine Argumente ein.
    Aus Kanada meldeten ehemalige politische Gegner darauf heiter, man brauche ihm gar nicht zu widersprechen, das beste Mittel sei, ihn schreiben und viel reden zu lassen.

    Ich bin der Meinung, man sollte Sie, Herr Oberbürgermeister, nur weiter schreiben und reden lassen…..

  • Hobbyrichter

    |

    @Joachim Wolbergs
    Ihren Kommentar insbesondere zu IHREM Amtsverständnis finde ich schon sehr bemerkenswert. Ist es in der Demokratie nicht vielmehr so, dass die Ämter und Aufgaben von der Verfassung und dem Gesetz in ihren Aufgaben und dem Amtsverständnis ausgeformt werden?
    Sie treten an für ein Amt, das vom demokratisch gewählten Parlament durch das Gesetz über kommunale Wahlbeamte, vorgegeben ist. Und nach Ihrer Wahl – oder besser nach Ihrer vorläufigen Suspendierung – gefallen Ihnen dann die Regeln nicht mehr, die der demokratisch gewählte Gesetzgeber für dieses Amt aufgestellt hat. Die Bürger haben Sie im Wissen um die Regeln für dieses Amt als Behördenleiter gewählt und nicht für ein politisches Amt.

  • Labello

    |

    Hallo Herr Wolbergs,
    Menschen welche Sie hier als „Hater“ abqualifizieren dürften in nicht unerheblicher Zahl ehemalige Wähler von Ihnen sein. Diese haben Fragen, hinsichtlich eines obszön teuren Wahlkampfes, renovierter Wohnungen und Wochenendhäusern etc.
    Ich kann Ihre Bitterkeit durchaus verstehen, ist doch die „Fallhöhe“ enorm: Dennoch kann ich mich nicht dazu durchringen Sie zu bemitleiden, dass übernehmen Sie ohnehin selbst.
    Was mir immer wieder auffällt, Sie neigen dazu den Bürgern den „falschen Film“ vorzuspielen. Es geht in Ihren Statements ausschließlich um die Verfehlungen der anderen, Sie selbst haben nichts falsch gemacht bzw. sich darum nicht gekümmert oder nichts mitbekommen. Und damit soll man sich zufrieden geben?
    Wer das kritisiert ist ein „Hater“, Neider usw.
    Vielleicht hätte es statt der vielen Schulterklopfer und Ja-Sager in den Momenten des Erfolges jenen Mahner gebraucht der Ihnen „Respice post te, hominem te esse memento“ zuflüstert. Ob Sie dies angenommen hätten wage ich zu bezweifeln.
    Der staunende Zuschauer erblickt einen EX-OB im Selbstmitleid, unfähig sich berechtigter Kritik zu stellen, rasend vor Zorn, unglücklich agierend, und fragt sich: Wer wählt sowas?

  • mkv

    |

    Ihre Aussage mit dem “Behördenleiter”, wollen Sie diese noch mal überdenken, @ Herr Hobbyrichter?

    Im Übrigen war ja wohl das u.a. von Ihnen genannte bay. Gesetz, ordnungsgemäß im Landtag zustandegekommen, inhaltlich Gegenstand der oben herangezogenen Entscheidung des BVerfG oder? Gestritten wurde in dem Verfahren darüber, ob das DEMOKRATIE-PRINZIP als Verfassungsprinzip das bay. Landes-Gesetz (vom Volk gewählter OB wird zwingend Beamter und steht damit unter dem Disziplinarrecht) in Teilen verfassungswidrig macht. Das BVerfG hat diese gewichtige Frage verneint.

    Daran ist jedeR rechtlich gebunden. Deswegen muss man das politisch nicht gutheißen. Man denke daran, wie MP Stoiber und die CSU, neben der Kirche, gegen das Kruxifix-Urteil des BVerfG “zu Felde zog” und öffentlich die Spitze der Proteste anführte.

    —–

    “Der Protest der Kirchen und der CSU war zornig und wütend …”
    Prantl in der
    https://www.sueddeutsche.de/politik/jahre-kruzifix-urteil-aufstand-der-aufgeregten-1.2613635


    § 1 Abs. 4 VwVfG zur “Behörde” als Organ der Verwaltung

    Den Titel “Oberbürgermeister” als Verwaltungsleiter der größeren Städte verlieh einst erstmals Prinzregent Luitpold, die weitere Entwicklung auch nach 1933 unter
    https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Oberb%C3%BCrgermeister

  • Thik

    |

    @R.G. 24. April 2019 um 07:46

    “In meiner Umgebung pflegt man Menschen in Untersuchungshaft nicht für schuldig zu halten.”

    Seit der Sache Mollath sollte allgemein bekannt sein, dass es sehr wohl einen Freispruch zweiter Klasse gibt und der nicht wegen erwiesener Unschuld Freigesprochene nicht nur in der Ansicht von Teilen der Bevölkerung sondern auch ganz offiziell in Datenbanken der Polizei und der Staatsanwaltschaft auf lange Zeit als Auffälliger geführt wird. Inwieweit dabei auch eine etwaige U-Haft gespeichert wird, weiß ich nicht.

  • R.G.

    |

    @Thik
    Es ist Dr. Strate zu verdanken, dass in meinem Umkreis den Menschen bewusster wurde, es müsse näher hingesehen werden.

    Ein schnelles Vorurteil ist unintelligent

  • A. Meier

    |

    Der suspendierte OB Wolbergs strikt immerzu an der Legende eines zu Unrecht politisch Verfolgten – eines Verfolgten, der sogar von seiner ehemaligen Partei, der SPD, zu Unrecht fallen gelassen worden sei.

    RD kann er in diesem Zusammenhang nur als störend bis feindlich („nicht um die Sache“, „mir Dinge zu unterstellen“ „Kommentare zu akquirieren“) wahrnehmen. Anders geht das gar nicht (mehr?) bei Wolbergs, der das, was der bei jeder Gelegenheit öffentlich verkündet und publiziert haben will, vermutlich auch selber glaubt.

    Ich denke auch, dass die (Landes) Staatanwaltschaft in Bayern mit einem SPD-Bürgermeister anders umgeht wie mit einem CSUler – eine U-Haft ist schlimm und sehr belastend, ja klar, vielleicht wird sie vom Gericht sogar als unangemessen bewertet. Andererseits kam im Zuge der polizeilichen Ermittlungen und bei den laufenden Gerichtsverhandlungen so viel Belastendes gegen Wolbergs zu Tage, dass ich davon ausgehe, dass er in jedem Fall verurteilt wird. Nach meinem Rechtsempfinden wäre dies auch notwendig. Für politisch tragbar halte Wolbergs längst nicht mehr, obgleich ich mit ihm sympathisiert habe.
    Da Wolbergs einige von BTT bezahlte oder organsierte Handwerkerleistungen zu seinem Vorteil nicht bestreiten kann, bleibt ihm nichts anders übrig, als diese als Freundschaftsdienste zu deklarieren. Pikant und Realität ist aber, dass der dabei als „Freund“ bezeichnete Franz W. mittlerweile erklärt hat, dass er Wolbergs nicht solchen betrachtet.

    Wobergs unterstellt RD einfach so, dass dort „also die demokratische direkte Wahl eines Oberbürgermeisters für weniger wichtig erachtet (wird), als die eines Abgeordneten“, obwohl dies nirgends geschrieben steht. Geradezu AfD-haft wirkt es, wenn Wolbergs so tut, als ob er keine Meinungsfreiheit bzw. Meinung haben dürfe, obwohl er eben diese ihn einem ellenlangen RD-Kommentar vortragen kann und sogar eingeladen wurde, seine Sicht der Dinge in einem eigenen Gastbeitrag darzustellen.

    Ich finde, Wolbergs mangelt es Demut und der demokratischen Haltung, die Arbeit von kritischen Journalisten zu ertragen.
    Wobergs´ Bezug und im Kern unpassender „Vergleich“ mit der Türkei und Deniz Yücel betrachte ich als üble Instrumentalisierung eines Journalisten, der, würde er über den laufenden Prozess gg. Tretzel, Franz W., Hartl und Wolbergs schreiben, von letzteren wohl als „Hater“ und unredlicher Journalist verunglimpft würde.

  • Marion Fuchs

    |

    Also menschlich gesehen finde ich es alles schlimm, wie Herr Wolberg fertig gemacht wird. Mag sein, dass nicht alles richtig gelaufen ist, aber deswegen jemand ins Gefängnis stecken? Steuersachen sind in Deutschland anscheinend die schwersten Verbrechen. Mfg M. Fuchs

  • Lothgaßler

    |

    @Marion Fuchs:
    Vorsicht, sonst verklagt Sie Wolbergs, denn ein Steuervergehen wird Wolbergs nicht vorgeworfen. Das sind Fake-News!

  • Blas Femi

    |

    Zwei mal drei macht vier
    Wi di wi di wid und drei macht neune,
    Ich mach mir die Welt,
    Wi di wi di wie sie mir gefällt.

  • Marion Fuchs

    |

    @Lothgaßler
    okay nur Vorteilsnahme ? kenne schlimmere Verbrechen.
    Die Staatsanwaltschaft hat sich verrannt, meine Meinung!

  • Piedro

    |

    @Marion Fuchs
    “Steuersachen sind in Deutschland anscheinend die schwersten Verbrechen.”
    Das ist, mit Verlaub, völliger Blödsinn. Steuerhinterziehung ist das Verbrechen, dem in D-Land mit dem wenigsten Aufwand nachgegangen wird. Steuersünder können durch eine Selbstanzeige praktisch straffrei auskommen, jeder Ladendieb, der sich der Polizei stellte, würde belangt. Der Aufwand für das Inkasso bei Alg2-Empfängern ist weit größer als der Aufwand, mit dem zB gegen die Cum Ex-Täter ermittelt wird, was zur Folge hat, dass viele dieser Verbrechen in Kürze verjährt sind, ohne dass die Täter zur Rechenschaft gezogen, ohne dass die Ermittlungen überhaupt begonnen wurden.

    Ihr Beitrag ist völlig realitäts- und themenfern. Herrn W. werden keine Steuervergehen vorgeworfen, sondern Vorteilsnahme und -gewährung, also eine Form der Korruption. Übrigends auch zu Ihren Lasten, sollten Sie eine Bürgerin Regensburgs sein.

  • Piedro

    |

    @Marion Fuchs
    “Die Staatsanwaltschaft hat sich verrannt, meine Meinung!”

    Die Staatsanwaltschaft hat zweifelsfrei Fehler gemacht, aber “verrannt” hat sie sich bestimmt nicht. Es ist ihre Pflicht zu ermitteln, auch gegen einen OB, der Ihnen persönlich sympathisch sein mag. Bisher gibt es zahlreiche Hinweise auf Verfehlungen, die zu würdigen nicht der Staatsanwaltschaft obliegt, sondern dem Gericht. Hätte die Klage keine Grundlage wäre sie abgelehnt worden. Wünschen Sie sich ernsthaft, dass Ermittler und Gerichte sich nicht mit Personen beschäftigen die im Verdacht stehen sich von Unternehmern politisch und privat fördern zu lassen, um ihnen Geschäfte zum Nachteil der Allgemeinheit zu ermöglichen? Dann sollten sie nicht Herrn W. wählen, sondern eine Partei für die Errichtung einer Monarchie. Dort würde sich das in diesem Sinne regeln lassen und Sie wären eine ganz besonders brave Untertanin.

  • Josef Pretzl

    |

    Wieviel Hass muss in einem stecken, der nur noch Hater um sich erkennt und ähnliche Worte nutzt?
    ‚Ich glaube, dass inzwischen sogar alle die, die mir die Haft so sehr gewünscht haben..‘
    Ob ‚ein direkt gewählter kommunaler Vertreter eigentlich in erster Linie ein Politiker und erst in zweiter Linie ein Beamter und Verwaltungschef ist‘ hätte der Herr aber vorab nachlesen, überlegen und nicht blauäugig auf diese Tätigkeit als Berufsziel setzen sollen.
    Wolli, ich habe fertig, aber keinen Hass auf dich.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Wolbergs saß nicht im Gefängnis wegen der momentan gegen ihn erhobenen Vorwürfe – was er glauben zu machen versucht -, sondern wegen Verdunkelungsgefahr. Verdunkelung ist das Gegenteil von Kooperation und Aufklärungswillen. Zusammen mit dem Nichtwissenwollen spezifischer Vorgänge und der Verunglimpfung der Justiz wird ihn das bei der Strafzumessung teuer zu stehen kommen.

  • Marion Fuchs

    |

    @Piedro, wie anfangs geschrieben, menschlich gesehen…Sie mögen mit allem Recht haben, dennoch ist Herr wolbergs ein “kleiner Fisch”!
    Natürlich habe ich Interesse an Aufklärung, aber ins Gefängnis gehören Schwerverbrecher, dazu gehört er meiner Meinung nach nicht! Große Firmen zahlen bei uns keinen Cent Steuern, aber alles rechtens. Ich weiß, es geht um Korruption…
    Ich komme nicht aus Regensburg und bin niemands Untertan!! MfG

  • joey

    |

    Untersuchungshaft gibt’s (nach meinen Laienkenntnissen) , wenn Fluchtgefahr besteht oder Zeugen unter Druck gesetzt werden oder… Wolbergs war auf der JVA Psychiatrie wegen Selbstmordgefahr.

    Kleiner Trost: auch gegen die OBs von Wiesbaden und von Hannover laufen Vorwürfe in ähnlicher Klasse. In Wiesbaden hat alles mit ein paar private Abendessen auf Rechnung der Stadt begonnen, in Hannover wollte ein Personalreferent seine Freundin einstellen lassen. All das kann man als Rache von irgendwem darstellen, Verräter und Schubster… ja, die gibt es auch. Aber der jeweilige Hebel ist ein Rechtsverstoß.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Labello” – Kritik muß Wolbergs (wie jeder andere Politiker auch) aushalten, egal,
    ob ihm dies gefällt oder nicht. Wenn Sie allerdings einige Kommentare aufmerksam
    lesen, dürfte Ihnen doch klar sein, daß manche Kommentatoren mit geiferndem
    Hass agiert haben.

  • mkv

    |

    Wie umgehen mit dem Hass im Netz?
    Was sind die Wurzeln des Hasses?
    Was macht dieser Hass mit der Gesellschaft, mit dem der hasst?

    Wilhelm Heitmeyer ist einer der Großen auf seinem Gebiet: Professor für Sozialisation am Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) der Universität Bielefeld.

    Siehe Kapitel 10 der verlinkten Rezension, wo Heitmeyer auf die Tatsache verweist, „dass unter einer dünnen Schicht zivilisiert-vornehmer (»bürgerlicher«) Umgangsformen autoritäre Haltungen verborgen sind, die immer deutlicher sichtbar werden, meist in Form rabiater Rhetorik“ (S. 310).

    Und weiter geht er u.a. diesen Fragen nach:

    “Wie wirken Eliten und rohe Bürgerlichkeit zusammen? Wie funktioniert die Ausbreitung der Hasskommunikation, welche Rolle spielt sie für die Normalisierung autoritärer Versuchungen?”

    Wilhelm Heitmeyer: Autoritäre Versuchungen. Signaturen der Bedrohung. Suhrkamp
    https://www.socialnet.de/rezensionen/25185.php

    Und der Sozialpsychologe Andreas Zick ergänzt:

    Gespräch ohne Gesicht

    “Besonders problematisch werden solche Muster im Internet. Hier posten viele anonym und trauen sich auch deshalb, offen zu hetzen. Dazu kommt: Mimik, Gestik und Körperhaltung des Gegenübers sind im Netz nicht zu erkennen. Man erkennt nicht, wie der Gegenüber das findet, was über ihn geschrieben wird. Diese fehlende Resonanz kann hemmungsloser machen.”

    https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/psychologie/gewalt/gewaltforschung-hass-netz-100.html

  • Labello

    |

    Liebe Frau Vietze,
    RD löscht Kommentare soweit diese gegen die Nettiquette verstossen, soweit so gut.
    Hass wird in diesen Tagen so ziemlich jeder nicht genehmen Meinung unterstellt.
    So ein Forum ist kein Kindergeburtstag und bildet durchaus einen querschnitt der Gesellschaft ab. Der eine mag seine Sicht der Dinge blumig darstellen, der andere ist mit dem Holzhammer unterwegs. Wer das nicht verkraften kann, sollte sich das besser nicht durchlesen.
    Das gilt für zart besaitete Oberbürgermeister und für alle anderen Leser.

  • Piedro

    |

    @Monika Fuchs
    “@Piedro, wie anfangs geschrieben, menschlich gesehen…Sie mögen mit allem Recht haben, dennoch ist Herr wolbergs ein „kleiner Fisch“!”
    Verglichen mit anderen bestimmt. In einer Stadt wie Regensburg ist er allerdings der Chef der Verwaltung, auch wenn er selbst zu meinen scheint ein politisches Amt zu bekleiden, also für die Partei und seine Wiederwahl wirken zu sollen. In der Kommune gibt es weder politisch noch im Beamtentum einen größeren Fisch.

    “Natürlich habe ich Interesse an Aufklärung, aber ins Gefängnis gehören Schwerverbrecher, dazu gehört er meiner Meinung nach nicht!”

    Im Interesse der Aufklärung wurde er auch erst mal inhaftiert, da Verdunkelungsgefahr und Einflussnahme auf Zeugen befürchtet wurde. Und das mit den Schwerverbrechern… Ist Ihnen klar, dass auch Schwarzfahrer inhaftiert werden, wenn sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen? 200 Mio€ kostet deren Inhaftierung jährlich. Ladediebe? (http://www.taz.de/!5529577/ https://www.stern.de/tv/fahren-ohne-ticket–warum-immer-mehr-schwarzfahrer-im-gefaengnis-landen-8123242.html )

    “Große Firmen zahlen bei uns keinen Cent Steuern, aber alles rechtens. Ich weiß, es geht um Korruption…”

    Was bitte haben Steuerhinterziehung und -vermeidung mit dem Thema zu tun? Und ja, es geht um Korruption. Es geht darum, dass Unternehmen, die nicht geschmiert haben, einen Nachteil hatten, und ein Unternehmer, der mutmaßlich geschmiert hat, nicht nur günstig an Grundstücke gekommen ist, obwohl die Stadtkasse wesentlich mehr hätte einnehmen können, bei der geplanten Bebauung wurden auch Abstriche gemacht, bei den Umweltstandards, bei der Quote von Sozialwohnungen. Alles zum Nachteil der Bürger. Können Sie alles hier nachlesen.

    “Ich komme nicht aus Regensburg und bin niemands Untertan!!”
    Da sind wir schon zwei. Darum melde ich mich bei diesem Thema auch selten zu Wort, und wenn, dann zu den Wortmeldungen der Kommentatoren. Aber ich habe aufmerksam gelesen, und vieles davon rechtfertigt dieses Verfahren zweifelsfrei, und wenn die Urteilsfindung entsprechend ist könnte auch eine Haftstrafe gerechtfertigt sein. Auf jeden Fall wäre sie sinnvoller als die Inhaftierung von Menschen, die schlicht kein Geld für eine Fahrkarte und die Geldstrafe wegen Schwarzfahren haben. Diese haben oft keine Wahlmöglichkeit. Ein Oberbürgermeister hat durchaus die Wahl tatsächlich und voll umfänglich im Interesse “seiner” Stadt zu handeln, und nicht nur im Interesse seiner politischen Karriere. Der verursachte Schaden lässt sich gar nicht vergleichen, und die Auswirkungen hinter den Kulissen wiegen ebenfalls schwer: Jasager im Stadtrat, gegängelte Beamte und Vorstandsangehörige usw.

  • Mr. T.

    |

    Frau Vietze, bringen Sie doch bitte mal ein Beispiel damit wir auch verstehen, wo bei Ihnen die Schwelle für “Hass” so in etwas liegt. Mir schwant, dass sie auch jede Kritik als “Hass” abqualifizieren, um nicht dagegen argumentieren zu müssen.
    Ich führe mir hier viele Kommentare zu Wolbergs-Themen zu Gemüte und habe den Eindruck, dass der Großteil der Kommentatoren auf dieser Seite enttäuschte Wolbergs-Wähler und -Anhänger sind, die keinen “Hass” verspüren, sondern pure Enttäuschung. Es sind kaum Anhänger anderer politischer Parteien oder Neider. Aber Wolbergs und seine verbliebenen Anhänger qualifizieren seine enttäuschten Ex-Wähler gerne zu Gegnern und “Hatern” ab, da man sich mit Gegenwind aus solchen Reihen viel leichter arrangieren kann als aus Reihen ehemaliger Gefolgsleute. Das sind Menschen, die leider merken, dass sie ihr Vertrauen dem falschen geschenkt haben, ja manche meinen sicher, dass sie von ihm getäuscht wurden. Der Wolbergs, der für Geflüchtete und Benachteiligte eingestanden ist, hat dann leider doch nciht mit dem alten Filz aufgeräumt, wie es sich viele von ohm erhofft haben, sondern diesen einfach weiter gesponnen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Mr. T: Die von Wolbergs Enttäuschten finden andere Wege, ihm die Meinung
    zu geigen und tun das – Gott sei Dank – auch.

  • Jonas Wihr

    |

    Herr Wolbergs bleibt stumm. Bleibt viele Antworten schuldig. Wo bleibt der rd-Faktencheck? Schade.
    (Aber, na ja, war ja zu erwarten, dass er jetzt kneift! Wundert mich gar nicht, um in seinem Jargon zu bleiben)

  • Taxifahrer

    |

    An der Art und Weise sieht doch ein Blinder, dass Wolbergs den Kommentar selbst geschrieben hat. Voller Hass. Zudem versucht er sich wieder einmal zu erklären, abzulenken und sich als Opfer darzustellen. Die Strategie ist bekannt, langsam langweilt sie. Er ist kein Opfer. Er ist Täter.

  • Marion Fuchs

    |

    @Piedro, dass große Firmen (z.B. Amazon usw) hier fast keine Steuern zahlen hat nichts mit Steuerhinterziehung zu tun, sondern ich meinte den wirtschaftlichen Schaden (der aber rechtens ist), von daher ist Herr Wolbergs für mich ein kleiner Fisch. Wenn ihm Bestechung usw. nachgewiesen wird, muss er auch bestraft werden (ist eh schon vorverurteilt), da spreche ich auch nichts ab, aber Gefängnis ist schon übertrieben, ohne es verharmlosen zu wollen. Herr Winterkorn wird nicht so behandelt, wieder anderes Thema!? dass Schwarzfahrer eingesperrt werden, wenn sie nicht zahlen können wusste ich nicht, finde ich auch unmöglich, letztendlich geht es immer ums Geld, toller Rechtsstaat, traurig…

  • XYZ

    |

    Mein einfacher Einfall: warten wir doch mal ab was das Gericht zu all dem Angerichteten demnächst sagt, dann sieht jedermann vielleicht etwas weiter.

  • Piedro

    |

    @Marion Fuchs
    Langsam wird’s fad.

    “@Piedro, dass große Firmen (z.B. Amazon usw) hier fast keine Steuern zahlen hat nichts mit Steuerhinterziehung zu tun, sondern ich meinte den wirtschaftlichen Schaden (der aber rechtens ist), von daher ist Herr Wolbergs für mich ein kleiner Fisch. ”
    Deshalb der Begriff Steuervermeidung, was die Konzerne angeht. Und das hat immer noch nichts mit dem Thema zu tun. Für Sie ist er ein kleiner Fisch, wissen wir jetzt. Deshalb gehört er Ihrer Meinung nach nicht eingesperrt, wissen wir jetzt auch. Als Bürgerin einer anderen Stadt sind Sie ja auch nicht von der Causa betroffen, vielleicht würden Sie sonst anders denken?
    Letztlich ist es so: Gesetze geben das Strafmaß vor, Gerichte wären ab was innerhalb dieser Vorgabe angemessen ist. Diese Gerichte dürfen nicht feststellen, dass es größere Fische gibt und das Vergehen deshalb geringer zu bewerten sei. Und das ist gut so. Deshalb: nein, es geht nicht immer nur ums Geld. Aber Geld spielt da eine Rolle. Der eine leistet sich eine Handvoll sauteurer Strafverteidiger, der andere versucht gar nicht erst sich zu verteidigen, der nächste gibt sich mit einem Pflichtverteidiger zufrieden. Der eine zahlt eine Strafe aus der Portokasse (oder von den Zinseszinsen der Portokasse), der nächste bringt die Strafe nicht aus und fährt deshalb ein. So ist das, ob gut oder schlecht, es ist so. Und Rechtsprechung hat nicht zwingend mit Gerechtigkeit zu tun, sondern immer nur mit Gesetzen und festgestellten Sachverhalten. Das ist das Wesen des Rechtsstaates. Wer Gerechtigkeit will muss sich für gerechte Gesetze einsetzen, nicht von kleinen Fischen lamentieren.

    Und Winterkorn wird angeklagt. (https://www.welt.de/wirtschaft/article192222833/Martin-Winterkorn-Das-Gericht-macht-Tempo-im-Fall-des-Ex-VW-Chefs.html) . Warum bei ihm (noch) kein U-Haft-Grund erkannt wurde kann ich nicht sagen. Warum unser Verkehrsminister noch nicht angeklagt wurde, wegen Veruntreuung von Volksvermögen (er hat Konzernen ein Milliardengeschenk gemacht, weil er auf legitime Ansprüche verzichtet hat, außergerichtlich) kann ich Ihnen auch nicht sagen. Aber auch das hat mit der Causa W. ganz genau gar nichts zu tun.

  • Mr. T.

    |

    XYZ, was das Gericht sagt, ist etwas vollkommen anderes. Das hat mit der ganzen Sache nicht mehr viel zu tun. Da geht es um absichtlich verschleierte Spenden in enormer Höhe, geldwerte Vorteile in moderater Höhe, Vorteile für gewisse Unternehmer, deren Zusammenhang und deren mögliche Strafbarkeit. Wichtiger sind jedoch die moralische Integrität von herausragenden Politikern, Versprechungen, Vertrauen und dessen Demontage. Nehmen Sie als Beispiel (von der anderen Seite) den Beratervertrag von Schaidinger. Wir wissen nicht, was hier am Laufen ist oder noch passiert. Aber es könnte gut sein, dass dieser für jeden offensichtliche Schmu rechtlich nicht zu ahnden sein wird. Wird es dann deswegen nicht zu tadeln, vollkommen in Ordnung oder ohne jeglichen moralischen Auswirkungen auf Schaidinger sein? Es reicht, dass er frei von juristischen Sanktionen bleibt, aber nicht frei vor moralischen.

  • Dieter

    |

    @Marion Fuchs:

    Zum Thema “kleine Fische”:
    Regensburg war in den letzten Jahren teilweise auf Platz 1 was Miet- und Immobilienpreissteigerungen in Deutschland angeht.
    Bestenfalls geht es hier um verfehlte Wohnbaupolitik, schlimmstenfalls um Korruption.
    Das Ergebnis, wie gesagt: Eine Preisexplosion, auch im Landkreis. Da sind wir schnell bei ein paar zehntausend Haushalten die im Monat deutlich mehr zahlen dürfen.
    Der “Schaden”, absichtlich oder unabsichtlich, ist jährlich in Millionenhöhe, die Zeche zahlt der Bürger. Freuen tun sich hier nur die Millionäre der Bauteams oder Vermieter.

    Nur wahre Untertanen haben damit kein Problem. Oder eben Nutznießer dieses Systems.

  • Thomas Schreyegg

    |

    @ Joachim Wolbergs

    Es ist erschreckend, dass Sie ein Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaft – die Gewaltenteilung – anscheinend für undemokratisch halten. In Ihrem Kommentar vertreten Sie die Meinung, dass ein „direkt gewählter kommunaler Vertreter“ „in erster Linie ein Politiker und erst in zweiter Linie ein Beamter und Verwaltungschef ist“. Für gewählte Beamte fordern Sie Immunität.

    Aus gutem Grund sieht weder das Grundgesetz, noch die Verfassung des Freistaates Bayern, noch die bayerische Gemeindeordnung vor, dass Mitglieder der Exekutive (Beamte, Oberbürgermeister etc.) den Status von Mitgliedern der Legislative (Parlamentarier im Landtag, Bundestag, Europaparlament) erhalten. Der Willkür wäre sonst Tür und Tor geöffnet.

    Sie als Oberbürgermeister (und vorher als stellvertretender Bürgermeister) sind – wie auch der Stadtrat – kein gesetzgebendes Organ. Sie sind Teil der Verwaltung. Der Stadtrat ist kein Parlament, sondern kontrollierendes Organ der Verwaltung. Wenn unsere Gesetze ausführenden Organen Immunität einräumen würden, wäre das mit einiger Wahrscheinlichkeit das Ende unserer Demokratie.

  • Gerd

    |

    Und wie immer
    Wolle völlig unschuldig und die anderen
    Alle böse und Lügner.

  • Taxifahrer

    |

    Ich kann mich nur wiederholen: Es geht nicht um eine Verurteilung. Es geht darum, dass Wolbergs gewusst hat, dass er von einem Strohmannsystem von Tretzel Spenden annimmt. Dieses System wurde installiert, um die Spenden vor der Wahl zu verschleiern. Wolli wusste, dass nicht alle Wähler in Begeisterungsstürme verfallen, wenn das rauskommt. Weil natürlich ansonsten die Öffentlichkeit nach der Wahl bei jeder Vergabe an Tretzel Korruption schreit. Darauf hatte er keine Lust. Aus diesem Grund kann er nicht mehr OB sein und muss die SPD verlassen. Er schadet der Stadt und der Partei.

  • R.G.

    |

    Wenn man das mit der Immunität von Oberbürgermeistern schon ändern wollte nach der Idee des Regensburger Oberbürgermeisters, möchte er vielleicht sonst noch etwas geändert haben ? Selbstredend nur für ihn und seinesgleichen, nicht fürs ungewählte Volk!

    Damit es gleich in einem Aufwaschen geht!

  • Marion Fuchs

    |

    @Piedro: Muss ich mich jetzt wegen Themenverfehlung mit Note 6 setzen? Mit ihrem Fachwissen, Korrektheit und Besserwisserei sollten sie selbst kandidieren. Jeder darf seine freie Meinung äußern, ob man aus Regensburg kommt oder nicht. Das Gericht wird schon richtig entscheiden.
    @Dieter: Das ist richtig und das ist das schlimmere an dem ganzen, dass der soziale Wohnungsbau völligst untergegangen ist.

  • mkv

    |

    “Bestenfalls geht es hier um verfehlte Wohnbaupolitik, schlimmstenfalls um Korruption”, schreibt Dieter.

    Dazu ein Hinweis auf Milliarden Schwarzgelder in D.
    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kaum-ueberwachung-geldwaesche-in-deutschland-ein-staat-verliert-die-kontrolle/23120348.html?ticket=ST-3060194-BpISyQS9dckfTLO3wNTf-ap3

    und die Mahnung Fabio De Masis:

    “Der Staat muss alle Register ziehen, um Steuerflucht, Geldwäsche, Korruption und Terrorfinanzierung zu bekämpfen.”
    https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/panama-papers-null-toleranz-bei-finanzkriminalitaet/

  • Piedro

    |

    @Marion Fuchs
    “@Piedro: Muss ich mich jetzt wegen Themenverfehlung mit Note 6 setzen?”
    Ich nehme doch an Sie sitzen schon. Aber es ist wirklich hilfreich beim Thema zu bleiben, wenn man das diskutieren will, und nicht weitere Themen einfließen zu lassen, die dann den Rahmen sprengen. Meinen Sie nicht?

    “Mit ihrem Fachwissen, Korrektheit und Besserwisserei sollten sie selbst kandidieren.”
    Jetzt werden Sie albern und untergriffig.

    “Jeder darf seine freie Meinung äußern, ob man aus Regensburg kommt oder nicht.”
    Richtig, und jeder darf sich mit diesen Meinungsäußerungen auseinander setzen, auch wenn man nicht aus Regensburg kommt.

    “Das Gericht wird schon richtig entscheiden.”
    Vermutlich. Und es wird den kleinen Fisch nicht schwimmen lassen weil es größere als ihn gibt.

    Und der Soziale Wohnungsbau ist nicht einfach so untergegangen, er wurde versenkt. Im Interesse der Bauträger. U.a. von dem kleinen Fischli.

  • Jedermann

    |

    Jetzt wirsd oba hindn heher wia vorn?

    Habe ich Herrn Wolbergs mit zum OB gewählt, frage ich mich zwischenzeitlich warum er sich selber zerlegt.

    Natürlich verstehe ich ihn, wenn er versucht, sich seine Pension zu sichern.

    Ein “Egoismus”, der verständlich ist.

    Warum er dies damit begründet, er macht dies nur zu “Wohle (Wolle) der Regensburger, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.

    Was hat er in einem seiner “Statements” gesagt (Tenor):

    “Ich weiß, dass ich rhetorisch gut drauf bin?

    Reicht dies, seine immer währende Selbstdarstellung, für den Posten eines OB, der für ca. 980.000.000 Euro Haushalt verantwortlich ist?

    Nein, Herr Wolbergs, ich werde sie, egal unter welcher “Partei” sie antreten, nicht mehr wählen, weil sie, unabhängig von dem Urteil, moralisch versagt haben.

    Für mich sind sie, der ich sie gewählt habe, eine große Enttäuschung.

  • kb

    |

    Wenn ich Herrn Wolbergs richtig verstehe, hält er es grundsätzlich für falsch, daß er als Oberbürgermeister vom Dienst suspendiert werden konnte.
    Viel interessanter wäre eine Äußerung dazu gewesen, warum er
    denn nicht von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, gegen die Suspendierung zu klagen…
    Wenn ich nichts übersehen habe, hat bisher kein Kommentator diesen Aspekt aufgegriffen.

  • Taxifahrer

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine Diagnosen.

  • Taxifahrer

    |

    Dann versuchen wir es ohne Diagnosen. An was Wolbergs leidet ist offensichtlich.

    https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/wolbergs-nachrichten/wolbergs-tritt-am-montag-aus-der-spd-aus-23476-art1775745.html

    Wolbergs tritt aus. Die SPD atmet auf. Mit Wolbergs tritt sein Fanclub aus. Es ist für alle wohl besser so. Wer die Partei verlässt, wegen einer Einzelperson, hat wohl sowieso keine so enge Bindung zu den Inhalten der Partei gehabt. Das Gute an der Aktion ist, dass die Anzahl seiner Unterstützer immer kleiner wird.

    “Wolbergs kündigte an, in den nächsten Wochen eine Dokumentation zum Verhalten der örtlichen „SPD-Funktionäre“ zu erstellen, um „Legendbildungen, gespickt mit unwahren Behauptungen“ vorzubeugen. Er wolle „die normalen SPD-Mitglieder und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit darüber informieren, wie die SPD mit eigenen Leuten umgeht“. Teile der Regensburger SPD hätten mit Rückendeckung des Landesverbandes sozialdemokratische Grundwerte wie Solidarität, aber auch die Unschuldsvermutung als politisches und rechtsstaatliches Prinzip, mit Füßen getreten. „Nicht gegen diese Personen wurde und wird vorgegangen, weil Grundwerte offensichtlich weniger zählen, als Festlegungen im Organisationsstatut bzw. der Schiedsordnung.“ Von seiner Kritik nimmt Wolbergs drei Personen dezidiert aus: den Oberpfälzer SPD-Chef Franz Schindler, den früheren Europaabgeordneten Gerhard Schmid und Albert Schmid, der früher in der Landes- und Bundespolitik aktiv war.”

    Das soll Wolbergs gerne machen. Solche Aktionen sprechen für sich. Die Partei kann sich genüsslich zurücklehnen und schauen, wie sich Wolbergs selber zum Affen macht.

  • XYZ

    |

    Zu Mr.T. gestern 23.02.:
    Man darf Moral nicht mit Recht durcheinander bringen – moralische (Vor?) Urteile fallen einfach, da sind wir nicht nur einmal schon mal reingefallen. Weswegen gibt es eine EMRK?

  • XYZ

    |

    Dazu ist noch die Präambel der EMRK von Rom am 04.11.1950 zu zitieren:
    “In Erwägung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN (die unter dem Eindruck der Judenverfolgung entstand) und unter erneuter Bekräftigung des tiefen Glaubens an diese Grundfreiheiten, welche die Grundlage der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bilden in der Achtung der Freiheit und der Vorherrschaft des Gesetzes”.

  • Lothgaßler

    |

    @XYZ:
    Sie machen es sich zu einfach: Moral und Recht sind kaum zu trennen, denn Moral beeinflusst maßgeblich das Recht, indem moralisch/ethische Überzeugungen bzw. Einstellungen die Ausformung von Paragraphen ändern. So ist z.B. Homosexualität heute kein Straftatbestand mehr (bei uns, andernorts wird man gesteinigt).
    Der Mensch “funktioniert” nicht über das abstrakte Regelwerk des “Rechts”, sondern über die Regeln seiner Gruppe(n). Diese Gruppen vermitteln Erfahrungen, Beispiele und Werte. Jeder von uns bewertet seine Gegenüber ständig nach seinen moralisch/ethischen Prinzipien, und das ist keine menschliche Fehlleistung (einfache Sicht auf Vorurteil), sondern liegt in seiner Natur und macht Sinn (unbewusste aber schnelle Einschätzung).
    Das “Recht” ist eine Kulturleistung: es muss ständig nachjustiert werden und kann fehlgehen.
    Ein Rechtsprozess wie dieser ist Kultur pur, in zweierlei Hinsicht: a) Die Gesellschaft lässt vermeintliche Regelbrüche formalisiert untersuchen, klagt schließlich an und garantiert dem Beklagten Rechte zur Verteidigung. b) Die Gesellschaft erkennt, dass Rechts-Vertreter unterschiedlicher Auffassung z.B. in Fragen zur Spendenstückelungspraxis sind (unzulässig vs. zulässiges Umgehungskonstrukt ala BTT). Nun könnte die Regelschleife zur Weiterentwicklung des Rechts folgen: Die Gesellschaft und die Organe der Rechtspflege (darauf verweist mkv gerne) wären nun aufgerufen das Recht ggf. nachzujustieren, um Rechtsunklarheit bzw. Rechtsmissbrauch zu beenden.
    Ich als Individuum und Teil der Gesellschaft bin der moralischen Auffassung, dass die BTT-Praxis der Spendenstückelung nicht in Ordnung ist und sanktioniert gehört. Das sollte dann im Zweifel auch im Gesetz oder in Gesetzeskommentaren so festgehalten werden.

    PS: Damit nicht immer Wolbergs den Moralspiegel vorgehalten bekommt, habe ich ihn jetzt nicht erwähnt. Natürlich gilt der Blick in diesen Spiegel für uns alle.

  • Samson

    |

    @kb
    Warum noch niemand untersucht hat, warum Wahlberg nicht gegen den Beschluss geklagt hat?
    Diese Frage ist tatsächlich mehr als berechtigt.

    Was mich noch mehr interessiert wie es eigentlich zu der Neuausschreibung im Detail gekommen ist?
    Wie genau ?

  • XYZ

    |

    Zu Lothgassler gestern 9.36:
    Da bin ich völlig d’accord, es gibt viele Bereiche des Rechts die – mit einer zeitlichen Verzögerung – dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen sind. Dazu gehört auch das schwer durchschaubare System der Parteienfinanzierung. Allein: es gibt einen unantastbaren Kernbereich des Rechts, deswegen auch mein Verweis auf die Präambel der EMRK. Ob dieser beachtet oder sich dessen überhaupt bewusst gewesen war habe ich bei dem Verlauf der ganzen causa so einige Zweifel.

  • X

    |

    Irgendwo habe ich gelesen dass sich eine offizielle Stelle zur U-Haft in etwa so äusserste: die Beschuldigten bräuchten doch nur zu gestehen dann würden sie entlassen – vielleicht kann R-dig. da weiterhelfen – das meine ich mit dem Kernbereich des Rechts oder der EMRK.

  • Marion Fuchs

    |

    Bezüglich der vorläufigen Suspendierung gebe ich J. Wolbergs Recht, schließlich ist seine Schuld noch gar nicht endgültig bewiesen. Irgendwie auch eine Art Vorverurteilung.

  • XYZ

    |

    Da kommt mir nur noch der Aha-Moment: der Eigentümer der IZ hat also alles gestanden um aus der UH entlassen zu werden, die RA-Kanzlei in der Münchner Romanstrasse riet dazu, man reime sich dazu zusammen was man will.

  • mkv

    |

    Auch als Antwort auf Lothgaßler, auch um den Regensburger Korruptionsprozess und dessen Bedeutung im Gesamtgefüge einschätzen zu können: Nur “Brot und Spiele” für die einen, Existenzvernichtung für die anderen?

    Die Arbeiten von
    Prof. em. Hans Herbert von Arnim
    eine bleibende Fundgrube, z.B.

    “Die Partei, der Abgeordnete und das Geld
    Parteienfinanzierung in Deutschland” (*)

    (*)
    http://www.uni-speyer.de/de/lehrstuehle/ehemalige-lehrstuhlinhaber/prof-dr-hans-herbert-von-arnim-/veroeffentlichungen.php

    ——–

    Gestern Abend, die Sendung ORF/ZIB 2 ; jener Teil, in dem es um die 4. EU-Richtlinie Geldwäsche
    https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211

    geht. Diese schon betagte RL hätte bis Mitte des Vorjahres ganz umgesetzt werden sollen.

    Wieviele der (noch) 28 Mitglieder haben das schon getan? Gegen wieviele läuft ein Klageverfahren der EU-Kommission? Wievielen droht die gleiche Unbill? Allen anderen auch?

    Es scheint nicht weit her zu sein mit der (Rechts)Kultur, die Lothgaßler zurecht angesprochen hat. “Unser Europa”, das von den CSU-Manfred-Weber-Plakaten uns täglich grüßt?

    —-

    Hoch aktuell:

    Streit um Geldwäsche in der EU
    https://www.dw.com/de/streit-um-geldw%C3%A4sche-in-der-eu/a-47738168

    Neueste RL Geldwäsche
    http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180906IPR12180/neue-eu-vorschriften-zur-bekampfung-von-geldwasche-und-terrorismusfinanzierung

    die mit großer Mehrheit im September 2018 verabschiedet wurde. Diese neueste RL ist binnen 24 Monaten in nationales Recht umzusetzen.
    —-

    Zusammenfassendes 4. und 5. EU-Richtlinie, Kritik PANORAMA, 25.4.19, mit Schwerpunkt Immobilien, “Verschiebebahnhof”
    https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Das-sogenannte-Transparenzregister,immobilien252.html

  • Giesinger

    |

    Es wurde viel geschrieben.
    Was mich nur interessiert, ist das Plädoyer der Staatsanwaltschaft am 6. Mai. Dann natürlich, umso mehr noch, das Urteil irgendwann.
    Alles unter einem Jahr auf Bewährung, würde ich als grandiosen Sieg des Herrn Wolbergs persönlich (ohne Brückenverein) sehen.

  • Peter Kern

    |

    Den Vergleich der rechtlichen Situation mit der Türkei finde ich unsäglich.

    Jetzt ist Wolbergs also aus der SPD ausgetreten. Gesetzt den Fall er würde freigesprochen werden, kann er dann wieder ins Amt des OB zurück?
    Immerhin ist er ja als Mitglied der SPD dort hin gewählt worden, und nicht als Vereinsvorstand.

  • Thomas Schreyegg

    |

    @Peter Kern
    Herr Wolbergs wurde nicht als “SPDler” in das Amt gewählt, sondern als Joachim Wolbergs. Bei Kommunalwahlen in Bayern wird der Bürgermeister direkt gewählt. Er/sie muss nicht Mitglied einer Partei oder eines Vereins sein. Und natürlich kann der Oberbürgermeister in sein Amt zurück, falls er freigesprochen wird.

    Herr Wolbergs braucht für eine erneute Kandidatur keinen “Unterstützerverein” oder eine eigene Liste. Er könnte jederzeit als Einzelperson kandidieren. Selbst SPD-Mitglieder könnten diese Kandidatur aktiv unterstützen, ohne aus der Partei ausgeschlossen zu werden.

    Insofern halte ich sein Vorgehen für unangemessen. Er hat die SPD gespalten, weil er einen Verein gegründet hat, den er für seine Kandidatur nicht braucht. Die Unterstützer dieses Vereins werden – sofern sie SPD-Mitglieder sind – aus der Partei ausgeschlossen. Würden die Mitglieder dieses Vereins Herrn Wolbergs als partei- und vereinslosen OB-Kandidaten unterstützen, würde nichts passieren. Sie könnten weiter SPD-Mitglieder bleiben.

  • Alfred Meier

    |

    Joachim Wolbergs ist etwas passiert, was in der deutschen Parteiengeschichte einmalig ist: Ausgerechnet der Landesschatzmeister seiner Partei bezichtigt ihn wegen der Entgegennahme von Spenden der Bestechlichkeit. Den Inhalt seiner Strafanzeige verschweigt der Landesschatzmeister der Öffentlichkeit bis heute. Jetzt liegt das Gutachten eines angesehenen Strafrechtsprofessors vor, der im Verhalten Wolbergs nicht einmal Vorteilsnahme erkennen kann.

    Ich glaube und hoffe, dass Joachim Wolbergs stark genug ist, diesen unglaublichen Angriff auf seine berufliche und wirtschaftliche Existenz durchzustehen.

  • Lothgaßler

    |

    @ Alfred Meier:
    “… Jetzt liegt das Gutachten eines angesehenen Strafrechtsprofessors vor, der im Verhalten Wolbergs nicht einmal Vorteilsnahme erkennen kann…”
    => Verbreiten Sie Fake-news? Das von Tretzel beauftragte Gutachten – von dem schon ein paar Mal die Rede war – behandelt nicht das Handeln von Wolbergs, sondern bewertet die Spendenpraxis von BTT bzw. der von ihm zum “Spenden” (“, weil ich der Auffassung bin das waren keine Spenden) aufgeforderten Mitarbeiter. Butter bei die Fische: Gutachten von wann und wem und welche Inhalte, ggf. Link darauf.

  • Mr. T.

    |

    Der Meier und seine alte Leier: der Schurke ist nicht der, der was anstellt, sondern der, der’s ans Licht bringt. Die Haltung erinnert mich irgendwie an die katholischen Kirchenfürsten. Scheint in Randsp…, äh Regensburg durchaus verbreitet zu sein.

  • Alfred Meier

    |

    @Lothgaßler

    Zu einer Bestechung gehören immer zwei. Wenn keiner besticht, gibt es auch keinen Bestochenen. Selbstverständlich entlastet das Gutachten, das der Unternehmer Tetzel in Auftrag gegeben hat, auch Wolbergs.

  • Mr. T.

    |

    Meier’s Weisheit: Zu einer Bestechung gehören immer zwei. Wenn einer besticht, gibt es auch einen Bestochenen. Der Erstgenannte wäre z. B. Herr D. v. IZ. Und wer ist der andere?

  • Taxifahrer

    |

    Wolbergs ist kein Opfer. Er hat Spenden von einem Bauunternehmen angenommen, von denen er gewusst hat, dass diese gestückelt sind, damit diese unter dem Radar bleiben. Damit hat er sich disqualifiziert. Dies hat er doch nur aus einem Grund getan: Damit es die Wähler vor der Wahl nicht erfahren. Ich verstehe nicht, warum dieser Umstand nicht reicht. Er kann nicht mehr OB sein.

  • XYZ

    |

    Die Vorarbeit zum Sachverhalt leisten normalerweise Kripo und StA. Diese mögen sich zwar bei normalen Kriminaldelikten auskennen und Erfahrung haben: aber hier waren sie offensichtlich überfordert und hatten oder konnten von Parteispenden/ städtischen Grundstücken/Kreditwesen/Sportmanagent etc. – das fällt alles ins Verwaltungsrecht – kaum eine Ahnung – und trotzdem wurde Anklage erhoben. Das wird jetzt alles mühsam vom LG nachgeholt, muss ja zu einem Urteil kommen das auch vor dem BGH Bestand hat.

  • Berta Gnad

    |

    Zu XYZ, Vorsicht mit ihren Ahnungen ihrerseits. Sie können aber davon ausgehen, dass die Kripo und StA auch für die genannten Verwaltungsvorgänge ihre Spezialisten haben und ggf. weitere heranziehen können.
    Probieren sie es lieber nicht aus. Und das ist auch gut so.

  • xy

    |

    ‘x schrieb: “Irgendwo habe ich gelesen dass sich eine offizielle Stelle zur U-Haft in etwa so äusserste: die Beschuldigten bräuchten doch nur zu gestehen dann würden sie entlassen…”

    Die Untersuchungshaft wird leider von vielen Strafverfolgungsbehören, insbes. auch in Regensburg, immer wieder als – kaum schamhaft bemäntelte – Umgehung des Verbots der Aussageerpressung (§ 343) genutzt.

  • Alfred Meier

    |

    Vorschlag:
    regensburg-digital veröffentlich sowohl die Strafanzeige (“dientliche Erklärung”) des Thomas Goger als auch das widersprechende Gutachten des Strafrechtsexperten Professor Salinger.

  • Marion Fuchs

    |

    Das spannendste und entscheidende wird doch sein, kann man es beweisen?

  • mkv

    |

    “Wenn einer besticht, gibt es auch einen Bestochenen.”
    Hier irrt Mr. T. Jedenfalls wenn er damit sagen will, dass es zwischen “Geber” und “Nehmer” zwingend zu einer spiegelbildlichen Verurteilung kommen muss.

    Zwar kann man feststellen:
    Bei den “einzelnen Handlungsalternativen [gibt es] eine »Pärchenbildung« , d. h. die Herstellung eines stufenweisen Ent-sprechungsverhältnisses zwischen den Verhaltensweisen des Nehmers und Gebers”.
    (Siehe IV, Ziffer 3, Seite 515)

    https://pdfs.semanticscholar.org/4439/89d12899e43fe5d540166341ead45c8e7ad9.pdf

    Doch diese Pärchen-Bildung bezieht sich nur auf den Tatbestand, wo es um vermeintliche, inkriminierte Handlungen an sich geht.

    Doch wie bei allen in Betracht kommenden Taten ist bei jedem einelnen potentiellen Täter die von Herzig darglegte Struktur der Strafbarkeit (Tatb., Rechtsw., Schuld) gesondert zu prüfen.

    Es gibt also inoweit keinen Automatismus, den Mr. T. hier zu behaupten scheint. Er ignoriert Herzigs Beitrag. Warum nur? Zu lang? Nicht bereit, dazu zu lernen? Gibt es nicht genug FAKE NEWS in der Welt?

    Herzigs Beitrag, der viel Struktur reinbringt, möge doch inhaltlich berücksichtig werden! Das wäre fein.

    Hier noch ein eingängiger Fall für den kühlen Sonntag

    Besprechung von BGH – I ZR 112/03 und OLG Celle – 2 Ws 261/07 – Richter am LG Prof. Dr. Kai Ambos/ wiss. Mitarbeiterin Pamela Ziehn,
    http://www.department-ambos.uni-goettingen.de/data/documents/Veroeffentlichungen/epapers/Schulfotografen,%20NStZ%202008,%20498.pdf

  • Mr. T.

    |

    mkv, ich behaupte überhaupt nix. Ich habe nur Meiers “Weisheit” umgedreht, um zu zeigen was das für ein Schmarrn ist. Lassen die vielen Paragraphen im Kopf das erkennen von Ironie nicht mehr zu? Das war KEIN Rechtsgutachten von mir.

  • Stefan Aigner

    |

    Das Forum wird geschlossen. Es wird zunehmend redundant und abseitig.

Kommentare sind deaktiviert

drin