Mit dem Beatmungsgerät in die Not-Schlafstelle

Eine Akteneinsicht bei der städtischen „Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ bringt ans Licht: Das Sozialamt hat einer Reihe schwer lungenkranker Obdachloser die Unterbringung in einer Notwohnung verweigert und sie auf Schlafstellen im Übernachtungsasyl Taunusstraße verwiesen. Darunter waren so fortgeschritten Erkrankte, dass ihnen das Gesundheitsamt ein Beatmungsgerät empfahl.