Ortsfremde Obdachlose raus aus Regensburg

Auch Obdachlose haben Grundrechte. Zum Beispiel das Recht auf ganztägige Unterbringung in einer Notwohnung und auf Freizügigkeit. Die Stadtverwaltung sieht das anders: Ortsfremde Obdachlose haben in Regensburg nichts zu suchen. Für sie ist selbst eine Schlafstelle länger als eine Nacht zu viel des Guten.