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Selbst eine Schlafstelle ist zu viel verlangt

Ortsfremde Obdachlose raus aus Regensburg

Auch Obdachlose haben Grundrechte. Zum Beispiel das Recht auf ganztägige Unterbringung in einer Notwohnung und auf Freizügigkeit. Die Stadtverwaltung sieht das anders: Ortsfremde Obdachlose haben in Regensburg nichts zu suchen. Für sie ist selbst eine Schlafstelle länger als eine Nacht zu viel des Guten.

Das Obdachlosenasyl “UFO” in der Landshuter Straße. Wer ortsfremd ist, darf dort maximal eine Nacht bleiben. Foto: Stadt Regensburg, Bilddokumentation

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Otmar Spirk

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Die Stadtverwaltung vertreibt de facto ortsfremde Obdachlose aus Regensburg. regensburg-digital fragte aus aktuellem Anlass bei der Stadt nach, ob es richtig ist, dass ortsfremde Obdachlose in Regensburg nicht einmal eine Schlafstelle in der Obdachlosenunterkunft bekommen. Die Stadt antwortete:

„Grundsätzlich gilt: Wer in die Obdachlosenunterkunft kommt, wird nicht abgewiesen. Allerdings muss die Stadt überprüfen, ob tatsächlich eine Obdachlosigkeit vorliegt und falls ja, ob der die Betreffende in Regensburg gemeldet ist, d.h. ob die Zuständigkeit bei der Stadt Regensburg liegt oder einer anderen Kommune.“

Daher werde jeder Betroffene, der ins Obdachlosenasyl komme, nach einer Übernachtung aufgefordert, sich beim zuständigen Sachbearbeiter der „Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ im Sozialamt der Stadt zur Prüfung einzufinden. Dort wird ihm, falls ortsfremd, die weitere Übernachtung verweigert. Dazu liegt mir sogar ein aktueller Fall vor.

Diese Praxis der Stadtverwaltung ist in der Regel rechtswidrig, wie die Gerichte in ständiger Rechtsprechung immer wieder feststellen: Zuletzt hatte eine ortsfremde Obdachlose gegen die Stadt München geklagt, und zwar nicht nur auf die angebotene Schlafstelle in einer Obdachlosenunterkunft, sondern auf vorläufige Unterbringung in einer Notwohnung. Sie bekam Recht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das hier höchste Gericht, urteilte am 4. April 2017 gegen die Stadt, dass „ Obdachlose grundsätzlich Anspruch auf ganztägige Unterbringung haben“. Es gehe hier um das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit. Weiter schreibt der VGH:

„Die Gefahr für Leib und Leben im Sinn des Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG liegt deshalb dort, wo die Gefahr eintritt. (…) Dass die Antragstellerin durch Gebrauchmachen von dem ihr (über Art. 11 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG) zustehenden Grundrecht der Freizügigkeit in gewissem Umfang darauf Einfluss nehmen kann, wo die Obdachlosigkeit eintritt, ist angesichts der Regelungsstruktur des Sicherheitsrechts hinzunehmen. Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragstellerin gemeldet ist oder war bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo sie obdachlos geworden ist.“

Kommentar: Pure Willkür

Mangelt es inzwischen in Regensburg nicht nur an Notwohnungen – da die Stadt seit Jahrzehnten nur wenig neue schafft und auch keine anmietet – sondern nun schon an Schlafstellen für Obdachlose?

Wie die Stadt regensburg-digital bestätigt, wurde Anfang Februar die Obdachlosenunterkunft in der Taunusstraße „mangels Personal“ geschlossen. Der Hausmeister, der sie leitet, ist für unbekannte Zeit auf Reha, und anscheinend ist er für die Aufrechterhaltung des als kasernenähnlich kritisierten Reglements dort unersetzlich.

Nach wie vor ist der Rechtsstaat in der Obdachlosenpolitik der Stadt nicht angekommen. Grundrechtsverletzungen – hier Missachtung der (sogar ganztägigen) Unterbringungspflicht und der Akzeptanz der Freizügigkeit von Obdachlosen sind „Tagesgeschäft“. Während die Notunterkunft in der Taunusstraße einfach so „mangels Personal“ geschlossen wird, sind in der UFO-Notunterkunft in der Landshuter Straße sieben Sozialpädagogen tätig. Gleichzeitig werden ortsfremde Obdachlose abgewiesen. Die pure Willkür. Offenbar ist es der Stadtverwaltung egal, wie Gerichte urteilen. Erfahrungsgemäß ist von den Schwächsten der Schwachen ja ohnehin keine Klage zu erwarten.

 

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Kommentare (25)

  • Michael Kelp

    |

    Zitat: “Nach wie vor ist der Rechtsstaat in der Obdachlosenpolitik der Stadt nicht angekommen. ”

    Leider ist das in ganz Deutschland so, nicht nur in Regensburg.
    Dieses Land kümmert sich viel zu wenig ums eigene Volk.

  • Mr. T.

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    Man braucht also einen festen Wohnsitz für den Ort, an dem man als obdachlos anerkannt werden will?
    Logisch ?

  • R.G.

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    Wenn die Rechten von den angeblich Bürgerlichen Parteien rechts überholt werden wollen, betreibt man eiskalt Vertreibungspolitik gegenüber Unglücklichen, Kranken, Erfolgloseren oder Gescheiterten, und lockt statt dessen ortsfremde Reiche, die aber auswärts ihre Steuern zahlen, in eigens für sie gebaute Luxusvillen und Penthouses.

    Als sicher anznehmen ist, von auswärts kommende Obdachlose haben bisher keine Agenturrechnungen für wahlwerbende Parteien übernommen.

  • Zapfnmandl

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    Interessanter Beitrag! Nur bin ich mir nicht sicher, daß ich ihn auch richtig verstehe, dazu müßte ich wohl das gesamte Urteil des VGH kennen: “Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragstellerin gemeldet ist oder war bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo sie obdachlos geworden ist.” Soweit so gut. Ich wohne also in der Stadt A und verliere dort meine Wohnung. Nun geh ich in die Stadt B und will dort eine Unterbringung erhalten. Wenn ich das obige Urteil richtig verstehe, dann bin ich in A obdachlos geworden und müßte deswegen dort eine Unterbringung beantragen. Und folglich hätte Stadt B das Recht mich abzuweisen.
    Also hätte in dem Münchner Beispiel doch die Klage abgewiesen werden müssen ??? Wo ist denn hier der Fehler im Gedanken?

    Ich gönn den Leuten ja ihre Unterkunft, vor allem im Winter, aber irgendwo kann ich schon auch eine Stadt verstehen, die sagt, warum sollen wir für alle sorgen, nur weil sie zu uns kommen wollen. Sollte hier nicht zumindest ein Ausgleich mit der Gemeinde des letzten Wohnorts erfolgen? Oder sollte nicht zumindest ein besonderer Grund vorliegen, warum man länger in der Stadt bleiben will/muß? Sonderlich unsozial würd ich das eigentlich nicht finden.
    Und einen Widerspruch gegen die Freizügigkeit find ich auch nicht wirklich: ich darf ja gehen wohin ich will, nur muß ich mir das halt auch leisten können.

  • Julian86

    |

    Wer trägt Verantwortung? Was ist zu tun?

    Die Stadt Regensburg als “vollziehende Gewalt” ist “an Gesetz und Recht gebunden.”
    So steht es im 3. Absatz dieser Verfassungsnorm
    https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

    Politisch verantwortlich ist die den OB vertretende Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, die als OB-Kandidatin angetreten ist.

    Sachlich verantwortlich ist der Leiter, die Leiterin des Rechtsamts sowie der Rechtsreferent.
    https://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht

    Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen garantiert sein. Das Rechtsstaatsgebot gehört zu den grundlegenden Prinzipien unseres Staates.

    “Lernt Gutes tun! Trachtet nach Recht, helft den Unterdrückten…”
    Jesaja 1:17

    In diesem Sinne sollte der von Rechtsanwalt Spirk hier unterbreitete Sachverhalt Gegenstand aller laufender Wahlveranstaltungen sein. Mit dem Ziel, der unverzüglichen Abhilfe dieser Missstände.

    Die jeweiligen Moderatoren könnten z.B. diese bekannte Fragen aufgreifen:
    “Was steht im Gesetz geschrieben? Was liest du?“
    https://www.biblisch-lutherisch.de/glaubenskurs-bibl-begriffe/wer-ist-mein-n%C3%A4chster/

  • Giesinger

    |

    @Zapfnmandl:

    Ganz einfach: Sie kaufen sich beispielsweise in Istanbul für etwa 350 Euro einen Paß, natürlich auf ein Verfolgten-Land ausgestellt, und schon sind sie gut aufgehoben im Merlel-Land.
    Die einheimischen Obdachlosen sollen lieber wohl verschwinden, gell Frau Erika!

  • Piedro

    |

    @Günther Herzig
    Es freut mich immer, wenn wir einer Meinung sind. Dennoch zweifele ich daran, dass solche Verfehlungen im Wahlkampf thematisiert werden. Sollte das doch geschehen, werden Anfragen durch Floskeln und Behauptungen abgebügelt.
    Gibt es eine Partei, in der eine andere soziale Frage als der Wohnungsbedarf Thema ist? Gibt es auch nur eine Person in diesem Wahlkampf, die von rechtswidrig agierenden Behörden spricht? Überraschen Sie mich mit einem Ja. Bitte.

  • Manuel Be.

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    Ich kenne alle Schlafstellen der letzten Jahre die in Regensburg vorhanden waren. Sei es Taunusstraße, in welcher ich 5 Monate lebte oder die Unterkunft in der Wöhrdstraße in welcher ich 3 Monate “lebte”.
    Der Hausmeister und das Regelwerk in der Taunusstraße ist durchaus militärisch gewesen. Wer mit Promille und seien es nur 0.2, kommt, durfte wieder gehen!

    Um 9 Uhr war Licht aus und um 6 Uhr Licht an und spätestens um 7 musste man draussen sein. Auch bei -10 Grad.

    Die Wöhrdstraße war das genaue Gegenteil- Auf den Toiletten wurden harte Drogen konsumiert und es kam häufiger zu Problemen, welche Alkohol oder Drogen bedingt waren. Angesehen davon war die Versorgung durch zb. Essensspenden und einem flexibleren Hausrecht besser.

    An sozialer Unterstützung fehlt es leider heute noch.

  • Piedro

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    “Während die Notunterkunft in der Taunusstraße einfach so „mangels Personal“ geschlossen wird, sind in der UFO-Notunterkunft in der Landshuter Straße sieben Sozialpädagogen tätig.”
    Vermutlich reicht die Qualifikation nicht aus, die Leute herein zu lassen. Muss man verstehen.
    In Thüringen wurde ein Jobcenter geschlossen, weil zu viel Personal erkrankte. Obwohl es genug Personal in der Region gäbe. Das nächste ist ca. 80 km entfernt. Dort sollen sich Betroffene hin begeben, egal wie. Das ist eindeutig rechtswidrig, nach mehr als einem Paragraphen, aber Gesetze sind schlicht uninteressant. (*) Nicht, @Michael Kelp, wenn es um das “eigene Volk” geht, sondern wenn es um Arme, um Bedürftige und deren Rechtsansprüche geht. Da spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle.
    (*)https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-schliesst-wochenlang-und-laesst-hilfesuchende-im-stich

    Den Umgang mit Obdach- und Wohnungslosen zeigt auch dieser Fall: https://www.gegen-hartz.de/urteile/jobcenter-lehnt-hartz-iv-anspruch-wegen-wohnungslosigkeit-ab

    “Offenbar ist es der Stadtverwaltung egal, wie Gerichte urteilen. Erfahrungsgemäß ist von den Schwächsten der Schwachen ja ohnehin keine Klage zu erwarten.”
    Das ist eine einfache Rechnung. Wird der (klare) Rechtsanspruch von 100 Personen negiert, wird maximal eine Person klagen. Die Gerichtskosten trägt immer die Allgemeinheit. Einsparung: 99x Betrag x. Unterm Strich immer eine schwarze Zahl. Die Leiter der Sozialbehörden sind (zumindest in den JC) Geschäftsführer. Persönliche Konsequenzen für rechtswidrig agierende Personen gibt es in der Regel nicht, und wenn, dass sind die für diese meist positiv, weil sie internen Vorgaben folgen, ihr befristeter Vertrag verlängert wird, wie auch immer: alles so läuft wie es soll. Politisch oder sachlich Verantwortliche? Nix für ungut, @Julian86, aber das ist der Elfenbeinturm der Theorie. Niemand wird zur Verantwortung gezogen. Selbst bei wirklich krassen Rechtsbrüchen gibt es kaum Handhabe, strafrechtlich schon gar nicht, regelmäßig werden entsprechende Anzeigen abgewimmelt: kein öffentliches Interesse. Politisch? Schön wär’s, nicht mal ein politisches Bauernopfer kommt bei solchen Themen rum. Sachlich? Der “Sache” ist gedient wenn die Kosten möglichst gering gehalten werden. Sie sind doch vom Fach, nicht wahr? Wie würden Sie gegen einen “sachlich” Verantwortlichen vorgehen? Dienstaufsichtsbeschwerde? Fachaufsichtsbeschwerde? Befangenheitsantrag wegen fachlicher Nichteignung? Wäre ein interessantes Experiment, vor allem, wenn es journalistisch begleitet würde. Ich wette eine Flasche Bier gegen eine Kiste Schampus: kein Ergebnis. Nicht in dieser Dekade.

  • Piedro

    |

    @Zapfnmandl
    “Nur bin ich mir nicht sicher, daß ich ihn auch richtig verstehe…”
    Das Urteil ist noch nicht öffentlich. Aber ist auch nur eins in einer langen Reihe von Urteilen (auch aus Bayern), die alle zum gleichen Schluss kommen. ZB in 2017, auch in München. “Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Stadt haben. Denn das Verwaltungsgericht stellte fest, dass durch Obdachlosigkeit “Gefahr für Leib und Leben” bestehe und die Stadt deshalb als untere Sicherheitsbehörde verpflichtet sei, dies abzuwehren. “Unerheblich ist dagegen, wo der Antragsteller gemeldet ist oder war oder wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder zuletzt hatte”, schreibt das Gericht in seinem Beschluss. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Obdachlose das Recht auf einen Schlafplatz haben.”
    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-obdachloser-klagt-recht-auf-unterkunft-ein-1.3635486

    Es ist ganz einfach, Zapfnmandl. Sie scheißen drauf. Seit Jahrzehnten. Und wenn jemand verreckt, ehe ein Gericht das Recht durchsetzt (oder unmittelbar danach, wie in Regensburg mehrfach geschehen: positive Bilanz. Geltendes Recht ist für die Ärmsten eine Option, über die willkürlich entschieden wird. Mal mehr, mal weniger willkürlich. Aber bundesweit und grundsätzlich kann man das leider kaum bestreiten.

  • Piedro

    |

    Wenn jemand darauf steht Urteile zu lesen, nehmen wir doch mal eins aus 2012. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.07.2012 – 4 CE 12.1576
    “…denn die Zuständigkeit für die Behebung der Gefahr der Obdachlosigkeit liegt dort, wo die Gefahr aktuell eintritt. Maßgeblich ist nicht, wo und wie lange die Antragstellerin gemeldet ist oder war oder wo sie früher ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder früher schon einmal obdachlos geworden ist.”
    Hat sich in den letzten acht Jahren wohl nicht nicht rumgesprochen… bis nach Regensburg. Oder doch? Drauf geschissen, einmal mehr. Ist ja auch nur der Verwaltungsgerichtshof, was soll der schon wollen? Jeder Einzelne muss sich wehren, wieder und wieder und wieder, über Jahre, wenn er jahrelang bedürftig ist. Die “Verantwortlichen” interessiert auch das nicht.

  • Andreas

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    Da hier ja doch sehr oft aus einer linken Perspektive geschrieben wird stellte sich mir beim lesen sofort eine Frage die der obige Beitrag nicht beantwortet.

    Wie sieht denn die Zusammensetzung der Wohnungslosen aus? Geht es hier um vier oder fünf die nicht aus der Region stammen, oder um den Großteil? Steigt die Zahl der Wohnungslosen stark an, die offensichtlich zugezogen sind, egal ob sie aus Berlin, Italien, Bulgarien oder Nigeria kommen?
    Bei wenigen zeigen sie hier einen großen Missstand auf, über den sich die Bürger bei der Wahl Gedanken machen sollten. Wenn aber täglich mehr Wohnungslose dazu kommen, für die andere Kommunen zuständig sein sollten, dann würde ich von der Stadt erwarten, dass sie die o.g. Schritte unternimmt um Verantwortungsvoll mit unserem Geld (Steuergeld) umzugehen.

  • Piedro

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    @Günther Herzig
    Ich weiß es auch nicht, ich lebe ja recht weit entfernt. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass sich irgendein Wahlkämpfer für eine Klientel stark macht, die so leicht zu vernachlässigen ist, dürfte recht gering sein. Nicht mal die Linken haben es bisher geschafft, rechtswidriges Handeln der Sozialbehörden (und die damit verbundenen Folgekosten) zu thematisieren.

    Es gäbe noch einen anderen Fokus dieser Causa: den rechtlichen. Dass das Vorgehen der Behörde, ebenso wie die an rd übermittelte Stellungnahme, grundsätzlich rechtswidrig sind, steht außer Zweifel. Der Kollege Julian hat die Vokabel “verantwortlich” ins Spiel gebracht. Mir ist klar, dass Sozial- und Verwaltungsrecht nicht Ihr Schwerpunkt ist, enbenso das Strafrecht, aber einem Juristen dürfte es leichter fallen sich auf die rechtliche Ebene zu begeben als mir.

    Mein Überlegung: es gibt zwei Grundvoraussetzungen. Eine ist die Verfassung mit dem untergeordneten Recht. Die zweite ist das Strafrecht. Für beides ist jeder Wahlkampf nicht relevant (räusper), wohl aber die Frage nach der Um- und Durchsetzung des Rechtes. Also:

    Jeder Mensch hat einen klaren Rechtsanspruch auf Existenzsicherung. Grundsätzlich ist jede Behörde gehalten rechtskonform zu arbeiten. In dieser Causa wird beides negiert. Wie ist das zu bewerten? Als Laie stoße ich auf den Tatbestand der Rechtsbeugung.

    Sie mögen Wikipedia nicht besonders, bitte haben Sie etwas Nachsicht.
    “Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.”
    https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 339 Rechtsbeugung
    Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
    Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege solle unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründe eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht.
    BGH, Urteil vom 4. September 2001, Az. 5 StR 92/01; BGHSt 47, 105–116

    Liegt hier Ihrer Meinung nach eine Rechtsbeugung vor? Wir wissen ja nicht, wer mit welcher Kompetenz die Antwort an die Redaktion verfasst hat… aber diese Rechtsauffassung widerspricht nicht nur dem Gesetz, sondern auch der ständigen Rechtsprechung des VGH. Beides würde ich gern als bekannt und verbindlich voraussetzen.

    Abhängig von der Antwort folgte die Frage: wer ist denn der Rechtsbeuger, also der “Verantwortliche” im “julianischen” Sinn.

    Insgeheim würde ich, auch abhängig von der Antwort, sogar einen Schritt weiter gehen. Ist diese Rechtsbeugung organisiert? Wird hier systematisch, anhand der amtlichen Strukturen, die Entrechtung von Menschen betrieben? Könnte man sich, natürlich rein theoretisch im Elfenbeiturm der Juristerei, in dem ich natürlich nichts zu suchen hätte, mit der Frage nach organisierter Kriminalität beschäftigen?

  • Piedro

    |

    @Giesinger
    Wie üblich haben Sie wenig Ahnung vom Gegenstand der Diskussion, deshalb bin ich gern behilflich. Die Entrechtung in Sozialbehörden erfolgt unabhängig von der Ethnie, sie ist bestenfalls von begleitender Unterstützung abhängig. So läuft das im “Merlel-Land”.

  • Piedro

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    @Andreas
    Ist das Einhaltenden geltenden Rechts tatsächlich ein “linkes Thema”? Das wäre interessant. Aktuell unterscheidet das bayrische Verwaltungsgericht nicht nach Ethnien, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Und wenn man Herrn Giesinger, den ich persönlich für eine minder zuverlässige Quelle halte, glauben darf, hat man mit einem falschen, ausländischen Pass bessere Chancen als mit einem echten, deutschländischen. Wäre es, so dem so sei, das ein “linkes” oder ein “rechtes” Thema? Was meinen Sie? Ist die betroffene Person echt biodeutsch, hat sie einen “Migrationshintergrund” oder handelt es sich gar um einen waschechten Migranten, was für manche eine Rechtfertigung für Rechtsbruch und -beugung sein könnte? Sollen wir raten? Oder ist das einfach nur wurscht?

  • Lothgaßler

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    Obdachlosenunterkunft mangels Personal geschlossen? Krasses Organisationsversagen, und das während des Winters! Nur gut, dass der Winter diesmal weitgehend ausfällt.
    Mal angenommen ein Hausmeister der Stadtbau bekommt die Grippe: müssen dann alle ausziehen? Natürlich nicht, aber dort scheinen auch Profis zu arbeiten.

  • Hartnäckig

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    Früher, so in den 70er Jahren gab es noch den Begriff der “mittellosen Durchreisenden” Man gab diesen Geld, damit sie (hoffentlich) weiterzogen.
    Es gab auf dem Land keine sog. Notunterkünfte; allenfalls “Armenhäuser”. Es war sozusagen faktisch fast unmöglich einen Obdachlosen unterzubringen.
    Selbst wenn eine Gemeinde/Landratsamt bereit gewesen wäre, für eine oder zwei Nächte ein Hotelzimmer zu zahlen, hätte das Hotel die rein von der Äusserlichkeit nicht der Norm entsprechenden Leute nicht aufgenommen.
    Warum konzentriert sich das Problem der Obdachlosigkeit fast nur auf Städte ?
    Darüber darf man auch mal nachdenken.

  • Lothgaßler

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    @Andreas:
    Selbstverständlich sollen alle Kommunen ihren Beitrag leisten, nur das geschieht ja nicht indem ein Obdachloser (egal woher er/sie stammt) abgewiesen wird. “Seine” Kommune leistet trotzdem keinen Beitrag und der obdachlosen Person wird Hilfe verweigert. Wenn ein Obdachloser Hilfe sucht, dann dürfte dessen Not groß sein.
    Unterlassene Hilfeleistung sollte sich ein Rechtsstaat nicht oft leisten, sowas könnte irgendwann auch gewohnheitsmäßig gegenüber der bürgerliche Mitte praktiziert werden.
    Die Unterkünfte kosten uns als Stadtgesellschaft so oder so Geld, auch wenn zugesperrt wird. Keiner von uns mit eigener Wohung/ eigenem Haus möchte mit den Betroffenen auch nur eine Nacht tauschen, auch nicht das Bett in einer Obdachlosenunterkunft.
    In Berlin läuft ein Projekt, um obdachlose Polen zur Heimkehr zu bewegen (Beitrag dazu lief kürzlich in Fernsehen). Das läuft dort scheinbar zäh, weil die Betroffenen eigentlich nicht zurück wollen und doch lieber hier die Kurve kriegen möchten, bzw. nicht den Spott in der Heimat ertragen wollen.

  • Ex Regensburger

    |

    Das sind wirklich knallharte Bedingungen: “Um 9 Uhr war Licht aus und um 6 Uhr Licht an und spätestens um 7 musste man draussen sein. Auch bei -10 Grad.” Auch daran wird ersichtlich, wie generös man mit diesem “Klientel” umgeht.
    Eine reiche Stadt sollte etwas entgegenkommender sein und die Rechtslage positiv auslegen. Schade, dass das kein “linkes Thema” ist. Vielleicht wird es bald mal ein “rechtes Thema”?

  • Andreas

    |

    @Lothgaßler @Piedro
    Es ist bedauerlich, dass man mich hier wieder in die Rassisten Ecke stellen will. Die Frage war nicht welche Hautfarbe, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit ein Betroffener hat, sondern ob er zu der für diesen Fall zuständigen Sozialgemeinschaft gehört. Ein Türke der seit 20 Jahren in Regensburg gewohnt hat gehört auf jeden Fall dazu. Ein Berliner, Bulgare oder Nigerianer der erst kürzlich gekommen ist gehört nicht dazu.
    Die extrem linke Position in dem Artikel und Ihren Aussagen sehe ich da, dass sie die Existenz von sowas wie “Pull Faktoren” komplett ausblenden. Gleichzeitig gehen sie davon aus, das jeder Mensch Gundsätzlich teil unserer Sozialgemeinschaft ist. Das ist für mich eine unhaltbare Position die nicht nachhaltig finanzierbar ist. Frei nach dem Konzept “Für Sozialleistungen ist immer genug Geld da. Im Zweifelsfall nehmen wir “den Reichen” einfach noch mehr Geld weg. Die haben eh mehr als ihnen zusteht.”
    Ich sage nicht, dass die Betroffenen dann erfrieren sollen. Die Stadt sagt selber: “Grundsätzlich gilt: Wer in die Obdachlosenunterkunft kommt, wird nicht abgewiesen…” Danach muss der Betroffene aber auch akzeptieren, dass eine andere Kommune zuständig ist.
    Und nein geltendes Recht umzusetzen ist selbstvertändlich eine Position die alle unterstützen sollten. Die Situation ist hier nur scheinbar nicht so offensichtlich wie Sie sie darstellen wollen. Wenn Sie recht haben sollten dann wäre ich dafür, dass unsere gewählten Volksvertreter die Gesetze ändern. Hier kann sich ja jeder mit seiner Wahlentscheidung beteiligen.

  • Piedro

    |

    Andreas
    “@Piedro
    Es ist bedauerlich, dass man mich hier wieder in die Rassisten Ecke stellen will.”
    Warum sollte ich das wollen? Aber das scheint Ihnen öfter zu passieren?
    Sie haben sich selbst von “links” abgegrenzt, weshalb hätten sie sonst auf “linke” Themen hingewiesen? Ich bin wirklich der Meinung, die Einhaltung geltendes Rechts ist kein “linkes” Thema, und darüber wurde auch nicht aus einer “linken” Perspektive berichtet.
    Die Erhebung der Herkunft von Obdachlosen mag interessant sein, ist aber beim Thema Einhalten geltenden Rechts völlig belanglos. Zumal die Herkunft des Betroffenen so wenig bekannt ist wie die der anderen, die rechtswidrig und willkürlich abgewiesen werden, obwohl sie in Not sind und der Gesetzgeber ihnen Schutz zugesteht.

    “Ein Türke der seit 20 Jahren in Regensburg gewohnt hat gehört auf jeden Fall dazu. Ein Berliner, Bulgare oder Nigerianer der erst kürzlich gekommen ist gehört nicht dazu.”
    Damit haben Sie sich selbst in die “rechte Ecke” gestellt, Herr Andreas. Noch dazu in eine sehr provinzielle. Ihr persönliches Empfinden der “Zugehörigkeit” ist ihre Privatsache. Maßgeblich ist nicht, wen Sie als zugehörig akzeptieren, sondern welche gesetzlichen Regelungen verpflichtend sind. Die gelten für jeden Menschen, entsprechend der Basis des Grundgesetzes, dass sie damit auch gleich negieren.

    “Die extrem linke Position in dem Artikel und Ihren Aussagen sehe ich da, dass sie die Existenz von sowas wie „Pull Faktoren“ komplett ausblenden.”
    Oh, jetzt ist das bayrische Gesetz schon eine extrem linke Position. Aber sie sind natürlich gaaaaanz weit von der “rechten Ecke” entfernt, nicht wahr?

    “Gleichzeitig gehen sie davon aus, das jeder Mensch Gundsätzlich teil unserer Sozialgemeinschaft ist.”
    Aha. Warum wohl? Grundgesetz, SGB, Verwaltungsrecht… all diese linksextremen Grundlagen der Gesellschaft haben für Gutmenschen halt eine gewisse Bedeutung. Finanzierbar? Das ist Gefasel, besonders in Zeiten von enormen Steuerüberschüssen und einer geschlossenen, aber weiter zu bezahlenden Unterkunft.

    “Ich sage nicht, dass die Betroffenen dann erfrieren sollen.”
    Wie putzig.

    “Die Stadt sagt selber: „Grundsätzlich gilt: Wer in die Obdachlosenunterkunft kommt, wird nicht abgewiesen…“ Danach muss der Betroffene aber auch akzeptieren, dass eine andere Kommune zuständig ist.”
    Das muss er nicht akzeptieren, und auch sonst kein Bürger, weil das rechtswidrig ist. Schlagen sie den Begriff bitte mal nach.

    “Und nein geltendes Recht umzusetzen ist selbstvertändlich eine Position die alle unterstützen sollten. ”
    Tun sie aber nicht, Herr Andreas. Im Gegenteil, sie bringen Vokabeln wie Zugehörigkeit ins Spiel und definieren diese beliebig.

    “Die Situation ist hier nur scheinbar nicht so offensichtlich wie Sie sie darstellen wollen.”
    Wer ist Sie? Ich, oder der Rechtsanwalt Spirk? Wenn Sie über Informationen verfügen, die anderen nicht bekannt sind, teilen Sie diese doch bitte mit. Ansonsten ist auch das nur Gefasel: so ist das gar nicht, aber ich verrate nicht wie es wirklich ist.

    “Wenn Sie recht haben sollten dann wäre ich dafür, dass unsere gewählten Volksvertreter die Gesetze ändern. Hier kann sich ja jeder mit seiner Wahlentscheidung beteiligen.”
    Das stimmt allerdings. Wenn Sie möchten, dass geltendes Recht geändert wird, kann das nur über das Votum des Bürgers und einen anderen, einen ganz anderen Gesetzgeber gehen. Was meinen Sie wer da in Betracht kommt? In der “rechten Ecke” werden Sie fündig, Herr Andreas. Dann wird auch gleich das Rentensystem “angepasst”, die Sozialleistung für alle, auch die zugehörigen Biodeutschen und regional ansässigen, zusammengestrichen, die Arbeitslosenversicherung privatisiert… Um nur einige Beispiele zu nennen. Bestimmt wissen Sie, wer die Ihnen passenden Gesetze verabschieden möchte. Bis dahin müssen auch Sie damit gelten: gleiches Recht für alle, und das Recht ist für Behörden verbindlich, die dürfen das nicht so beliebig interpretieren wie Sie. Das mag hart erscheinen, ist aber der Stand der Dinge.

  • Lothgaßler

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    @Andreas:
    Ich habe Sie in keine Ecke gestellt. Die kommunale Zuständigkeit für einen Bulgaren oder Nigerianer ist in Deutschland nicht aufzulösen (deshalb mein Verweis auf das Projekt in Berlin für polnische Obdachlose). Einmaliges Übernachtenlassen und dann rauswerfen ist also erkennbar keine Lösung. Auch das Recht kennt eine Abstufung: Grundrechte gehen vor.
    Ich bin auch nicht der Meinung, dass wir jedem EU- oder Nicht-EU-Ausländer uneingeschränkten Zugang zu unserem Sozialsystem gewähren sollten (in das auch nicht alle einzahlen, vor allem die Reichen eher nicht). Tatsächlich findet das auch nicht statt! Missbräuchlicher Zugang zu Sozialleistungen bedarf mitunter tätige Mithilfe, wie z.B. Scheinarbeitsverträge, damit die Leute hierher ziehen und Sozialleistungen beanspruchen können (Aufstocken, Kindergeld, Wohngeld, Zugang zur Gesundheitsversorgung). Mir gefällt das auch nicht, aber das löst die Gesellschaft nicht durch unangemessene bis rechtswidrige Härte gegenüber Obdachlosen, oder durch deren lokale Vertreibung. Sich an den Schwächsten abzureagieren ist nicht zielführend.
    Die Verweigerung der Hilfe für Neuankömmlinge führt zu sehr unschönen Zuständen: In Italien immer wieder zu erleben, wenn die Verzweifelten Taschentücher, Schirme, Hüte oder sonstwas verkaufen bzw. sich als Erntehelfer über Mafia-Capos verdingen und in irgendwelchen Löchern, Wäldern oder am Strand hausen. Diese Menschen müssen irgendwie um die Runden kommen, dann wird aus Lästigkeit schnell Aggression und Ausbeutung.

  • Piedro

    |

    @Lothgaßler
    Sie haben den Berliner vergessen, der ja auch nicht dazu gehört. Wie vermutlich auch Nürnberger, Münchner, Hintertüpfinger, frei nach dem Motto: Regensburger Recht für Regensburger Bürger.

    “Ich bin auch nicht der Meinung, dass wir jedem EU- oder Nicht-EU-Ausländer uneingeschränkten Zugang zu unserem Sozialsystem gewähren sollten…”
    Diese Meinung ist sogar geltendes Recht, was “das Sozialsystem” angeht. Also das SGB. Die Notunterkunft ist allerdings nicht im SGB geregelt, sondern im Polizeigesetz. Es geht um Gefahrenabwehr, Gefahr für Leib und Leben. Da wird nicht zwischen Ausländern und Inländern, Berlinern und Ur-Regensburgern unterschieden. Muss nicht jede/r gut finden, ist aber so. Auch wenn dieses Gesetz von der linksextremen CSU verabschiedet wurde.

    “Die Verweigerung der Hilfe für Neuankömmlinge führt zu sehr unschönen Zuständen…”
    Aber wirtschaftlichen Perspektiven. Ab in die Hallertau mit dem Gesocks, dann wird der Hopfen billiger und die Weißbierpreise sinken. Gut für die Einheimischen und den Export, zB nach Berlin, und weit genug weg von Regensburg sind sie auch.

  • Mr. T.

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    Ich verstehe nicht, warum man sich da in die rechte Ecke stellt und so eine unsinnige Diskussion vom Zaun brechen muss. Bei Obdachlosigkeit und anderen Notlagen und Bedürftigkeiten ist weder die Herkunft noch die Ethnie noch die Religion oder nach was manche Leute sonst noch so unterscheiden wollen von Belang. Genauso wenig wie die Frage nach der Schuld (mit Gruß an Frau Vietze). In meiner subjektiven Wahrnehmung sehe ich auch keine erhöhten Raten von “Fremden” unter den Obdachlosen. Mir kommen die meisten sogar ziemlich “heimisch” vor. Da sind welche, die waren schon immer hier, andere sind irgendwann hier gelandet und andere ziehen immer wieder mal ne Stadt weiter. Da wohlhabende und prosperierende Städte im Zweifelsfall eher anziehend sind, ist es auch kein Problem der Bezahlbarkeit von auswärtigen Bedürftigen. Ärmere Kommunen haben weniger Zulauf und solche, die es sich eher leisten können, haben mehr. Das regelt sich ganz von alleine.

  • R.F.

    |

    Ich selbst als Ex-Obdachloser kann aus eigener Erfahrung sprechen, da ich bereits mehrere Monate sowohl in der Taunusstr., als auch im Kältehaus geschlafen habe.
    Zu den “Kasernenähnlichen” Zuständen möchte ich auf jeden Fall folgendes sagen : ich war sehr froh darüber, dass es eine Hausordnung gegeben hat, die auch eingehalten wurde. Sollte es einmal einen Konflikt gegeben haben, wurde dieser vom Hausmeister sofort sozial und gerecht geregelt. Das Haus war sauberer als die meisten Hotels, man konnte sich wohl fühlen. Ich bin mit nichts dorthin gekommen, bin mit allem was man sich denken kann versorgt worden: Schuhe, Jacke, Lebensmittel,… Ich hatte immer einen Ansprechpartner.
    Die Hausordnung ist vorgegeben und ich bin froh, dass diese eingehalten wurde. Mir selbst ging es in dieser Zeit nicht gut und ich bin froh, dass die Nachtruhe eingehalten wurde und ich so wenigstens in Ruhe schlafen konnte, was man vom Kältehaus nicht behaupten kann.

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