„Rechtmäßig ja, naheliegend nein“

Mit einem Freispruch vom wesentlichen Anklagepunkt endet der Prozess wegen eines Polizeieinsatzes wegen Ruhestörung im Januar 2018, der völlig aus dem Ruder lief. In jener, so Medienberichte, „Schocknacht für die Regensburger Polizei“ brach sich ein Beamter das Sprunggelenk. Doch das könne man dem Angeklagten nicht zum Vorwurf machen, so das Gericht. Das Verhalten der Beamten sei weder vorhersehbar noch naheliegend gewesen.