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Prozess zu Polizeieinsatz in der "Schocknacht"

„Rechtmäßig ja, naheliegend nein“

Ein Kommunikationsproblem sieht das Gericht als Ausgangspunkt für die Eskalation eines alltäglichen Polizeieinsatzes. Symbolfoto: pm

Mit einem Freispruch vom wesentlichen Anklagepunkt endet der Prozess wegen eines Polizeieinsatzes wegen Ruhestörung im Januar 2018, der völlig aus dem Ruder lief. In jener, so Medienberichte, „Schocknacht für die Regensburger Polizei“ brach sich ein Beamter das Sprunggelenk. Doch das könne man dem Angeklagten nicht zum Vorwurf machen, so das Gericht. Das Verhalten der Beamten sei weder vorhersehbar noch naheliegend gewesen.

Eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen wegen des Besitzes von 0,3 Gramm Marihuana und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Freispruch in allen anderen Punkten – mit diesem Urteil folgt Richterin Corinna Dexl am Dienstag (abgesehen von der Tagessatzhöhe) vollumfänglich dem Antrag von Strafverteidiger Jörg Meyer. Im Prozess vor dem Amtsgericht Regensburg um einen eigentlich alltäglichen Polizeieinsatz wegen Ruhestörung, der – so drückt es Meyer aus – „in einer Katastrophe endete“, spricht Dexl den Hauptangeklagten damit vom wesentlichen Vorwurf des Angriffs auf einen Polizeibeamten, verbunden mit vorsätzlicher Körperverletzung, frei.

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Selbst eine fahrlässige Körperverletzung komme nicht in Betracht. Das Handeln der Polizeibeamten in jener Nacht im Januar 2018 sei zwar rechtmäßig gewesen, so Richterin Dexl in ihrer Urteilsbegründung, „aber zwischen rechtmäßig und naheliegend gibt es einen Unterschied“.

Der 18. Januar 2018 war ein harter Tag für die Polizei

Der Polizeieinsatz bei einer Geburtstagsfeier vor zweieinhalb Jahren machte seinerzeit Schlagzeilen. War er doch Bestandteil jener, so wurde sie ihn mehreren Medienberichten bezeichnet, „Schocknacht“ für die Regensburger Polizei. Einige Stunden zuvor war ein Beamter bei einem Einsatz in einem Einkaufszentrum von einem Halbwüchsigen schwer verletzt worden, als dieser dem am Boden liegenden Mann mehrfach gegen den Kopf trat. Bei einem späteren Einsatz wurde ein Beamter mit einer 18 Zentimeter langen Schraube angegriffen, leichte Verletzungen erlitten zwei Polizisten in jener Nacht bei einer Festnahme.

Am Ende besagter Party, zu der zwei Polizisten um kurz vor ein Uhr morgens wegen Ruhestörung gerufen wurden, stand ein verletzter Beamter mit gebrochenem Sprunggelenk, mehrere Festnahmen und schließlich drei Anklagen. Rund 30 Beamte, zum Teil von Gästen, zum Teil als Verstärkung gerufen, standen schließlich in dem kleinen Hinterhof mit Garten in der Regensburger Altstadt, wo der Hauptangeklagte Nico Z. seinen Geburtstag gefeiert hatte.

Handyvideo zeigt die Szenerie

Während die Verfahren wegen Widerstands bzw. Beleidigung gegen die beiden anderen Angeklagten bereits per Geldstrafe bzw. Einstellung gegen Geldauflage erledigt wurden, wurde gegen Nico Z. weiter verhandelt. Und beim Vorwurf des Angriffs und der Körperverletzung ging es um eine Szene, die sich an einem alten Jägerzaun abgespielt hatte, der den Garten, in dem die Feier stattfand, und das Nachbargrundstück voneinander trennt. Auf der einen Seite die beiden Polizisten, die auf der Suche nach der Lärmquelle hierher gelangt waren, auf der anderen Seite Nico Z. in Diskussion mit den Beamten, umringt von einigen Gästen.

Die Szenerie ist in weiten Teilen auf einem Handyvideo festgehalten, das einer der Anwesenden aufgenommen hat. Vor Gericht wurde es mehrfach vorgespielt – in der Originalversion, einer stark verbesserten, aufbereiteten Varianten, im langsamen Vorlauf, Einzelbild für Einzelbild, mit und ohne Ton.

Man sieht die Diskussion zwischen Nico Z. und den Beamten, irgendwann greifen ihm zunächst der eine, dann der andere Polizist an den Oberkörper, es gibt Zwischenrufe, ein Beamter zieht den Schlagstock. Dann packen die beiden Nico Z. an den Armen, es gibt ein kurzes „Tauziehen“ mit den Gästen um das Geburtstagskind, schließlich wird er über den Zaun gerissen, in der nächsten klar erkennbaren Szene liegen ein Beamter und Nico Z. am Boden. Der Polizist brach sich bei dem Geschehen, das binnen kürzester Zeit abläuft, sein Sprunggelenk.

Ein Faustschlag, den niemand sah

In einer Stellungnahme und auch bei seiner Aussage vor Gericht behauptet der Beamte, Nico Z. sei auf der gegenüberliegenden Seite wieder zum Stehen gekommen, habe ihm dann einen Faustschlag versetzt und anschließend in der Art eines Rugby-Spielers umgerissen. Gesehen hat dies weder sein unmittelbar neben ihm stehender Kollege noch irgendein anderer Zeuge.

Die Deutungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu diesem Video und den Zeugenaussagen gehen dennoch diametral auseinander. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft sieht sämtliche Vorwürfe der Anklage, insbesondere den des Angriffs und der Körperverletzung, als erwiesen an und fordert am Dienstag eine Haftstrafe auf Bewährung von sieben Monaten für Nico Z. Den verletzten Polizeibeamten, dessen Zeugenaussage teils erhebliche Widersprüche zu einer ersten Stellungnahme aufweist, hält die Staatsanwältin für „absolut glaubhaft“.

“Im Zweifel für den Polizeibeamten?”

Ein Umstand, der Verteidiger Meyer in seinem Plädoyer dazu bewegt, entgegen seines ursprünglichen Plans doch etwas zu diesen Ausführungen zu sagen. „Sonst platze ich.“ Die Staatsanwaltschaft verkehre nämlich den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ zu „Im Zweifel für den Polizeibeamten“. Und was nicht passe, werde dabei einfach passend gemacht. Es sei für alle Beteiligten eine schwierige Nacht gewesen, so Meyer. Am Ende sei der Einsatz katastrophal geendet. Und das habe man dann irgendwie rechtfertigen müssen – mit der Behauptung, es habe einen Angriff und damit schwere Straftaten gegeben. „Was sollen schließlich die Kollegen denken?“

Beim Lesen der Ermittlungsakten zu dem Verfahren, das sich über zweieinhalb Jahre hinzog, sei ihm „schummrig“ geworden. Binnen kürzester Zeit seien die Stellungnahmen der beiden Beamten aufgenommen worden, bis zur Vernehmung der weiteren Zeugen habe man sich vier Monate Zeit gelassen und dass diese Zeugen auf Meyers Rat hin Gedächtnisprotokolle verfasst hatten, werde nun von der Staatsanwaltschaft als komisch und irgendwie anrüchig hingestellt.

“Verpiss Dich, Du Schlampe.”

Strafanzeigen gegen eingesetzte Beamte an jenem Abend seien mir nichts dir nichts eingestellt worden. Etwa von dem Filmenden, dem auf dem Video klar erkennbar das Handy aus der Hand geschlagen wird, er fällt hin, das Handy fliegt und man hört eine Stimme sagen „Handy weg“. Der angezeigte Beamte habe dazu erklärt, er sei ausgerutscht. Eine junge Frau, die einen der Beamten gefragt habe, was mit den Festgenommenen passiere, sei mit einem „Verpiss Dich, Du Schlampe“ bedacht worden. Auch diese Anzeige wurde eingestellt. “Man stelle sich vor, was passiert wäre, wenn ein Gast das zu einer Polizistin gesagt hätte.”

Und das Video, das die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft selbst als „überragendes Beweismittel“ bezeichnet, habe über acht Monate bei den Ermittlungen keine Rolle gespielt. „Man hatte ja die Stellungnahme der Polizeibeamten“, so Meyer. Das habe den Ermittlern zunächst offenbar gereicht. Der Hauptangeklagte selbst ließ das Video auf eigene Kosten aufbereiten und verbessern, um es als Beweismittel vorzuliegen. Erst anschließend habe es dann doch eine Verfügung der Staatsanwaltschaft zu dem Video gegeben. Vorher seien das Video und 29 Zeugen einfach „egal“ gewesen.

Anklage “wortwörtlich abgeschrieben”

Ihm sei klar, dass die beiden Polizisten an jenem Abend einfach versucht hätten, ihren Job zu machen. Dabei seien sie aber „völlig ungeschickt“ vorgegangen und hätten am Ende „völlig überzogen“ gehandelt. Man habe verschiedentlich versucht, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. „Es gab viele Angebote.“ Doch gegeben habe es dann eine Anklage, die zum Teil wortwörtlich von der Stellungnahme des verletzten Polizisten abgeschrieben worden sei. „Offensichtliche Widersprüche wurden dabei vollständig ignoriert.“

Bei seiner Zeugenaussage vor Gericht habe der Beamte erklärt, er habe Nico Z. über den Zaun ziehen wollen, um auf der anderen Seite in Ruhe mit ihm reden zu können. In seiner Stellungnahme zuvor hatte es noch geheißen, er habe ihn über die Zaun ziehen wollen, um ihn auf der anderen Seite „zu Boden zu bringen“ und festzunehmen. Doch das habe später wohl nicht mehr so gut zu der Version vom Umgerissen werden gepasst, so Meyer. Eine Verletzung durch den angeblichen Faustschlag sei ohnehin nirgendwo dokumentiert. Es sei ohnehin bemerkenswert, dass der Verletzte noch vor der Stellungnahme gegenüber den Ermittlern seinem Mandanten eine Forderung nach Schadenersatz und Täter-Opfer-Ausgleich zukommen ließ.

„Auf so eine Aussage kann keine Verurteilung gestützt werden.“

Im Vorfeld der Verhandlung sei der Verletzte nie vernommen worden, es habe nur schriftliche Stellungnahmen gegeben. Und was der Beamte dann vor Gericht ausgesagt habe, habe gewirkt „wie auswendig gelernt“. Es habe keine Erinnerungslücken gegeben, keine Alternativszenarien. Man könne Dinge verschieden wahrnehmen, räumt Meyer ein. Aber hier sei vieles irgendwie hingebastelt worden, damit es zur Behauptung eines Angriffes passe. Meyers Fazit: „Auf so eine Aussage kann keine Verurteilung gestützt werden.“

Auch ein fahrlässiges Verschulden seines Mandanten für die Verletzung des Beamten komme nicht in Betracht. Als die beiden Polizisten versucht hätten, ihn durch Greifen an den Oberkörper zu durchsuchen, habe er dies mit einer leichten Handbewegung – drücken oder wischen nennt es Richterin Dexl später – abgewehrt. Der später verletzte Beamte habe darauf seinen Schlagstock gezogen, Gäste hätten dann von hinten an Nico Z. gezogen, da griffen auch die beiden Beamten zu. Der eine laut eigener Aussage, um ihn festzuhalten, der andere, um ihn über den Zaun zu ziehen. Die Ursache für das Ziehen und alles was darauf folgte jedenfalls habe nicht sein Mandant gesetzt. Damit sei die spätere Verletzung für diesen auch nicht vorhersehbar oder kalkulierbar gewesen.

“Einsicht kann man nicht mit Gewalt wecken.”

Dieser Argumentation folgt in ihrem Urteil auch Corinna Dexl. Als Ausgangspunkt für die Eskalation sieht die Richterin unterschiedliche Wahrnehmungen auf beiden Seiten. Die Beamten hätten sich zunächst ignoriert gefühlt, weil niemand mit ihnen kommuniziert habe. Klar sei zwar, dass jemand reagiert habe, um die Musik auszumachen. Das habe den Beamten aber niemand gesagt. Deshalb hätten diese mit einer Anzeige wegen Ruhestörung reagiert statt es bei einer Ermahnung zu belassen. Das wiederum habe auch die Stimmung bei den Gästen verschlechtert.

Nico Z. sei am Zaun dann aufgrund von Alkohol und Marihuana etwas enthemmt und „zu diskussionsfreudig“ gewesen. Das Wegdrücken der Hände sei auch eine Widerstandshandlung gewesen. Die Beamten hätten ihm die Durchsuchung zuvor nämlich angekündigt. Dass der später verletzte Beamte dann den Schlagstock gezogen habe, laut eigener Aussage, um zu deeskalieren, sei vielleicht nicht zielführend gewesen, formuliert Dexl vorsichtig. In bestimmten Situationen, etwa einem drohenden Angriff, könne ein Schlagstock zur Deeskalation beitragen. Hier aber wohl nicht.

Der verletzte Beamte sei offenbar jemand, der einen „hohen Anspruch an sich selbst“ habe. Er habe in seiner Aussage erklärt, dass er bei den Anwesenden die Einsicht in ihr Fehlverhalten vermisst habe. „Aber Einsicht ist nichts, was man mit Gewalt wecken kann.“

Kein Beweis für Angriff

Was jenseits des Zauns genau passiert sei, wisse man nicht. Es könne so gewesen sein, wie die Staatsanwaltschaft annehme, so Dexl. Sie habe aber daran ihre Zweifel. Der Vorwurf des Angriffs und der vorsätzlichen Körperverletzung scheide deshalb aus. Dafür gebe es keinen Beweis.

Dexl spart sich bei alledem Reizworte oder Kritik in Richtung des verletzten Beamten. Aus dessen subjektiver Sicht könne er das so wahrgenommen haben, wie er es schilderte. Allerdings seien die Widersprüche zu den Gründen, warum er Nico Z. über den Zaun ziehen wollte, doch erheblich. Und die erste Version, derzufolge er den Angeklagten „zu Boden bringen“ wollte, passe doch zu der Version eines Sturzes, bei dem er sich verletzt habe. Nico Z. habe aber zu diesem Szenario nichts beigetragen. Er habe das auch nicht ahnen können. „Eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit scheitert an einem konkreten Moment, den ich Ihnen dabei vorwerfen könnte.“ Denn auch wenn das Verhalten der Beamten rechtmäßig gewesen sei. „Naheliegend oder vorhersehbar war es nicht.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare (7)

  • Ehemals Student

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    Kein Ruhmesblatt für die Regensburger Staatsanwaltschaft, der es mal wieder gelingt, das Vertrauen der Bürger in Ihre Polizei zu untergraben, indem sie selbst offensichtliches und eklatantes Fehlverhalten von Polizeibeamten uminterpretiert in ihr Gegenteil und Opfer zu Tätern stilisiert. Tennessee Eisenberg lässt grüßen … offenbar nichts dazugelernt seit damals.
    Gut, dass wenigstens das Gericht die neutrale Haltung einnimmt, zu der die Staatsanwaltschaft in ihrer Funktion als Aufklärerin eigentlich ebenso verpflichtet ist…

  • R.G.

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    Der Schuldige an diesem Missverständnis ist der Jägerzaun.

    Wenn der mit seinen armdicken Ästen auf einen drauffält, fühlt es sich wahrhaftig an, als wäre man von einem zwölfarmigen Banditen gepackt worden. Man kann da nur von Glück reden, dass nur ein Knochen gebrochen und geheilt wurde, jedoch zum Glück kein Weichteil auf Lebenszeit funktionseingeschränkt bleibt.

    Die Ausbildung gehört nach meinem Dafürhalten dringend angepasst um die Lehrstunde, dass man um Jägerzäune eher drumrumgehen sollte oder sie schlimmstenfalls untertunnelt.

  • auch_ein_regensburger

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    Dass der Besitz von 0,3 Gramm Marihuana überhaupt vor Gericht verhandelt wird, ist doch ein absoluter Witz. Das Rausch-Potential dürfte ungefähr einer Halben Bier entsprechen. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

  • KW

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    50 Tagessätze für den Besitz von 0,3 Gramm Marihuana?
    Das muss ein Schreibfehler im Artikel sein, waren es vielleicht 30 Gramm?
    Man kann sehr schnell die Mengen recherchieren bis zu denen der Besitz in aller Regel straffrei bleibt. Und da ist selbst Bayern mit 6 Gramm unter allen Bundesländer mehr oder weniger im Mittel. Ein paar wenige Bundesländer erlauben 10 Gramm.
    Oder die 50 Tagessätze gelten nur für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

  • Mr. T.

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    Jetzt wurde festgestellt, dass alle drei Angeklagten nichts angestellt haben, aber trotzdem haben sie mehr oder weniger blechen müssen. Andere werden verurteilt und müssen nichts zahlen. Vor Gericht sind zwar alle gleich, aber manche sind gleicher.

  • F.Kratz

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    Ich hoffe zunächst dass der Betroffene nicht auf den Kosten für die besagte Aufbereitung des Beweismaterials sitzen bleibt.
    Die “ein Raabe pickt dem anderen kein Auge aus” Thematik der Regensburger Polizei ist m.E nach durch diverse Fälle evident.
    Die StA hat sich hier auch wie in derartigen Fällen gewohnt subjektiv verhalten. Im Allgemeinen sind StA und Polizei beruflich bedingt immer sehr nahestehend. Da will man sich ungern auf die Füße treten – das gegebene Verfahren lässt zumindest eine solche Einschätzung zu.

    Betreffend der menschlichen Kompetenz mancher Polizisten bzw. des Gebots der Verhältnismäßigkeit;
    Hier zeigt sich wieder wie wichtig es wäre den Beruf des Polizisten tiefgreifend zu reformieren.
    Natürlich ist das kein leichter Job, würden aber Betreuer/Erzieher in durchaus ähnlichen Situationen allerdings nur im Ansatz ähnlich reagieren wäre – zurecht – die Hölle los.
    Was spricht gegen die Voraussetzung ein Sozialpädagogisches Studium in der dritten bzw. fachlich äquivalenter vorheriger Ausbildung in der zweiten Qualifikationsebene? Um zur Berufsfeuerwehr zu gehören ist ebenfalls eine vorherige, dem Aufgabengebiet dienliche Vorbildung notwendig. Von der Entlastung der Justiz möchte ich nicht einmal sprechen.

  • Thomas Winkler

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    Ich finde das Verhalten des Polizisten und vor allem das der Staatsanwaltschaft leider absolut besorgniserregend. Warum sind diese Menschen nicht in der Lage in gewissen Situationen zu reflektieren und ihr Verhalten dahingehend anzupassen. Warum scheint es so extrem im Widerspruch des Daseins als Repräsentant des Staates eine Lage neu zu bewerten und dementsprechend zu reagieren. Ich meine, der Polizist hätte sich ja durchaus ein bis zwei Tage nach den Ereignissen die Frage stellen können ob er nicht vielleicht doch durch die Tatsache, dass ein Kollege kurz zuvor schwer verletzt worden war ein wenig außerhalb seines normalen Spektrums reagiert habe und eventuell überdenken ob eine Anzeige der richtige Weg ist und diese zum Beispiel zurück ziehen können. Das sieht allerdings der Beruf des Polizisten scheinbar nicht vor, bloß keine Selbstreflektion, bloß keine Schwäche zeigen und auf keinen Fall Fehler zugeben. Dann lieber vor Gericht eine schlecht konstruierte Story daher stammeln.
    Die Staatsanwaltschaft wiederum schafft es im Angesicht der Tatsache, dass wir in dieser Stadt vor etwas mehr als 10 Jahren zwei Beamte hatten, die meiner Meinung nach einen geistig verwirrten Studenten im Zuge ihrer eigenen Unfähigkeit und Überforderung kaltblütig erschossen haben, sich trotz der fragwürdigen Aussagen im Laufe des Prozesses immer noch ohne Anzeichen von Einsicht oder Neubewertung der Situation blindlings hinter den besagten Polizisten zu stellen. Das finde ich ehrlich gesagt skandalös. Mir ist klar, dass Justiz und Strafverfolgungsbehörde zusammen arbeiten müssen und in vielen Fällen an einem Strang ziehen sollten, das bedeutet aber nicht, dass eine Staatsanwaltschaft ohne Hirn und Gewissen agieren sollte…

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drin