Einen Vergleich gibt es in der Schadenersatzklage der Gemeinde Wenzenbach gegen die Witwe von Altbürgermeister Josef Schmid. Die erste Kammer am Verwaltungsgericht findet teils deutliche Worte.
Hält der Vergleich? Im Bibliothekssaal des Verwaltungsgerichts Regensburg saßen sich am Donnerstag Hans E. (rechts, mit Rechtsanwalt Thomas Troidl), Schmids Anwälte Andreas Brey und Reinhard Mühlbauer und Bürgermeister Sebastian Koch (mit Rechtsanwalt Klaus-R. Luckow, nicht im Bild) gegenüber. Foto: as
Geschlagene sieben Stunden dauert es, ehe sich die Parteien in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg einig sind und einen Schlussstrich ziehen unter das, was vor neun Jahren als Finanzskandal Wenzenbach Schlagzeilen machte. Ein Schlussstrich mit Vorbehalt allerdings, denn die Beteiligten haben noch bis Anfang Oktober Zeit, um den mühselig zusammengezimmerten Vergleich zu widerrufen.
Unrechtmäßige Leistungsprämien und Urlaubsabgeltungen für Beamte, eine üppige Reisekostenpauschale für den mittlerweile verstorbenen Bürgermeister Josef Schmid und private Steuerschulden, die aus der Gemeindekasse beglichen wurden, waren es, die dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bei einem Besuch in Wenzenbach aufgefallen waren. Der Schaden für die Kommune wurde seinerzeit auf bis zu 170.000 Euro beziffert.
Bereits im Vorfeld einer Abstimmung im Jugendhilfeausschuss hat das Jugendamt einen Bewerber für das Amts des Jugendschöffen aussortiert. Begründung: Er ist Klimakleber.
Bewährungsstrafe gegen Geständnis: Darauf haben sich laut Rechtsanwalt Peter Witting die Verteidigung von Volker Tretzel und die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Hauptverhandlung vor dem Landgericht München I geeinigt. Das Verfahren gegen Joachim Wolbergs wurde abgetrennt.
Nach dem Rauswurf von REWAG-Vorstandschef Torsten Briegel im März wird nun auch sein Stellvertreter gehen. Er wechselt nach Berlin. Der Aufsichtsrat erfuhr davon aus einer Pressemitteilung des neuen Arbeitgebers.
Das Amtsgericht Schwandorf hat die Regensburger Direktkandidatin der Partei Die Partei vom Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt.
Drei Monate lang hatte sich das Regensburger Landgericht mit vier 23 und 24 Jahre alten Männern aus Regensburg zu beschäftigen. Die sogenannte Walhalla-Connection soll unter anderem über Kryptohandys mit rund 400 Kilo Marihuana gedealt haben.
Ein Spur durch ganz Ostbayern zog ein 38-Jähriger bei diversen Raubzügen zwischen 2017 und 2018. Am Donnerstag standen er und seine damalige Partnerin vor dem Landgericht Regensburg.
Wie zu erwarten war, wies die Schwurkammer des Landgerichts Regensburg Mittwochnachmittag die Unterbringung von Jakob T. (Name geändert) an. Der 53-Jährige hatte vergangenen Oktober seinen Mitbewohner getötet. Er bleibt dauerhaft in der Psychiatrie.
Im Sicherungsverfahren gegen einen 53-Jährigen wegen Totschlags spricht der psychiatrische Gutachter von einem „besonders schweren Krankheitsverlauf“ der paranoiden Schizophrenie. Staatsanwalt und Verteidiger beantragten für den Mann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Seit Anfang April läuft vor dem Regensburger Landgericht ein nicht ganz alltäglicher Prozess gegen vier junge Männer, die mit Drogen im Millionenwert hantiert haben sollen. Der Prozess ist auch das Ergebnis eines spektakulären Ermittlungserfolgs europäischer Sicherheitsbehörden gegen die sogenannten EncroChats.
Seit Dienstag läuft vor dem Landgericht Regensburg der Totschlagsprozess gegen einen 53-Jährigen. Der Mann soll vergangenen Oktober seinen Mitbewohner getötet haben. Ihm droht nun die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Am Donnerstag blieb die Anklagebank neben dem Verteidiger leer. Denn anstatt vor dem Amtsgericht Regensburg zu erscheinen, befand sich der Beschuldigte auf dem Weg in den Urlaub – zusammen mit seinem mutmaßlichen Opfer.
Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr muss sich derzeit ein Rollerfahrer vor Gericht verantworten. Vieles deutet darauf hin, dass er einen Unfall provoziert hat, um anschließend Geld zu kassieren.
Im Rechtsstreit um einen Millionenauftrag über die Lieferung von Corona-Schnelltests kann das bayerische Gesundheitsministerium vor dem Obersten Landesgericht einen Etappensieg für sich verbuchen. Fragen bleiben trotzdem. Bei der Auswahl der Unternehmen, die für den Auftrag in Frage kamen, hat sich nämlich die „Hausspitze“ des Ministeriums eingemischt.
Hat das bayerische Gesundheitsministerium bei einer Auftragsvergabe zur Lieferung von Corona-Schnelltests in eklatanter Weise gegen geltendes Recht verstoßen? Darüber muss am Freitag das Oberste Landesgericht entscheiden. Das Ministerium geht dort gegen einen Beschluss der Vergabekammer Südbayern vor, die zahlreiche Verstöße bei dem Millionenauftrag rügt.
Am Donnerstag wurde ein 29-Jähriger vom Amtsgericht Regensburg wegen sexueller Nötigung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte im Sommer beim Pfaffensteiner Wehr am helllichten Tag eine 17-Jährige ins Gebüsch gedrängt und sie gegen ihren Willen geküsst und angefasst. Er selbst beteuerte, dass dies einvernehmlich gewesen sei. Das Gericht glaubte ihm nicht.
5,3 Millionen Corona-Schnelltests für Laien hatte das Bayerische Gesundheitsministerium im Februar von einer Siemens-Tochter geordert. Geschätztes Volumen: rund 25 Millionen Euro. Die Vergabekammer Südbayern sieht den zugrunde liegenden Vertrag in einem mehr als deutlichen Beschluss als von Anfang an unwirksam und rügt zahlreiche Verstöße gegen das Vergaberecht.
Das Landgericht Regensburg hat die Verurteilung eines 54jährigen wegen Computerbetrugs bestätigt. Der Ingenieur ließ demnach fast 230.000 Euro vom Konto seiner Ex-Frau verschwinden.
Im Prozess um das tote Baby, das zu Weihnachten 2020 in einer Mülltonne gefunden wurde, geht es vor dem Landgericht Regensburg vor allem darum, ob die Mutter wissen konnte, dass ihr Kind nach der Geburt auf einer Toilette zunächst noch gelebt hat. Der Mordvorwurf wird sich wohl nicht halten lassen.
Zu zwei Jahren und neun Monaten Haft wurde am Dienstag ein 39-jähriger Rodinger vom Amtsgericht Regensburg verurteilt. Er hat nach Überzeugung des Gerichts seine Nachbarin sexuell belästigt und ist bei ihr eingebrochen, um Unterwäsche zu klauen. Außerdem hat er eine Reihe an Autoreifen von jungen Frauen zerstochen.