Während die Zeugenladung im Strafprozess gegen Bauunternehmer Karl S. auch an diesem Freitag schwierig bleibt, ist die Hauptverhandlung für seinen Sohn Tobias beendet. Das Verfahren gegen den Junior wird gegen eine Auflage von 35.000 Euro vorläufig eingestellt.
Durfte schon nachhause gehen: Sohn Tobias S. (vorne). Foto: as
Zeuge G. ist nicht da, Zeuge Z. kommt nicht, Zeuge E. kommt auch nicht. Das Zeugenchaos vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg geht weiter. Wieder erreichte manche Zeugen die Ladung zu spät, wieder erscheinen manche nicht. Einer habe einen wichtigen Geschäftstermin und habe sich von der Prokuristin entschuldigen lassen, berichtet der Vorsitzende Richter Fritz Kammerer. Es wäre schön gewesen, hätte er hierfür einen Beleg hinzugefügt, aber na ja, er werde ein andermal kommen. „Dann machen wir derweil ein bisschen was anderes. Dann nutzen wir die Zeit,“ so Kammerer pragmatisch.
Der Landtagsabgeordnete Dr. Franz Rieger und sein Wahlkampfmanager Peter Kittel müssen sich vor Gericht verantworten. Die Anklage gegen beide wurde in dieser Woche zugelassen. Es geht um Beihilfe zur Steuerhinterziehung, bei Rieger zusätzlich um Erpressung.
Einen Freispruch für den Bauunternehmer Karl S. wird es aller Voraussicht nach nicht geben. Doch im Prozess um die Millionenpleite bei einem Bauvorhaben auf dem Candis-Viertel im Jahr 2014 zeichnet sich ab, dass mit die schwerwiegendsten Vorwürfe wohl nicht zu halten sein werden. Auf ihr Geld warten viele Handwerker in dem nach wie vor nicht abgeschlossenem Insolvenzverfahren bis heute.
Die Stadt Regensburg hat einen Eilrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Zwei Stadtbewohner hatten sich gegen die Ausgangsbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre (die mittlerweile aufgehoben ist) gewehrt. Das Gericht befand – ohne in der Hauptsache zu entscheiden –, dass die beiden gar kein Recht haben, auf diesem Wege gegen die Maßnahmen vorzugehen.
Ein schwerer Raub im Regensburger Drogenmilieu wird derzeit vor der 7. Kammer des Landgerichts verhandelt. Hatte man nach einem (Teil-)Geständnis des 26-jährigen Angeklagten zunächst Hoffnung, den Prozess zügig abschließen und den Drogenabhängigen in einer Entzugsklinik unterbringen zu können, gestaltet sich der Verlauf sehr zäh.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das flächendeckende Alkoholverbot in Bayern unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag eines Regensburgers recht gegeben. Ein solches Verbot sei vom Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt, heißt es zur Begründung.
Im Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K. fällte das Landgericht Regensburg am heutigen Donnerstag das Urteil. Der Regensburger wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Jugendschutzkammer behielt sich außerdem vor, den Täter nach Haftverbüßung in Sicherungsverwahrung zu schicken. Von der Urteilsbegründung war die Öffentlichkeit – wie schon während des Großteils der Verhandlung – ausgeschlossen.
Der Prozess gegen den 55-jährigen Regensburger Gerhard K. wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg steht unmittelbar vor dem Abschluss. Am heutigen fünften Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme, die fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, beendet. Unklar ist, ob es Versäumnisse der Behörden gab und was mit weiteren Vorwürfen ist, die abseits des Prozesses gegen den einschlägig vorbestraften Missbrauchstäter im Raum stehen.
Die Klage von AfD-Stadtrat Erhard Brucker gegen die Besetzung der Verwaltungsbeiräte ist unzulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg und begründet auch ansonsten ausführlich, warum es für die beiden AfD-Stadträte keinen automatischen Anspruch auf eine solche Position gibt. Brucker hatte im Sommer den Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration für sich beansprucht und war im Stadtrat durchgefallen.
Der ursprünglich für diesen Freitag angesetzte Prozesstermin um diverse Unterlassungs- und Richtigstellungsforderungen der BTT Bauteam Tretzel GmbH gegen regensburg-digital wurde wegen eines Krankheitsfalles abgesetzt. Das Landgericht Regensburg wird einen neuen Termin bestimmen.
Die Betriebsschließungsversicherung, die ein Regensburger Gastronom 2013 bei der Dialog AG abgeschlossen hatte, um sich gegen entsprechende Folgen abzusichern, muss nicht für dessen Corona-Ausfälle zahlen. Das entschied das Landgericht Regensburg am heutigen Freitag. Es geht um die Versicherungsklauseln im Detail.
Holprig und von strafprozessualen Taktierereien geprägt ist auch der zweite Verhandlungstag gegen einen 55-jährigen Regensburger, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank sitzt. Der Großteil des Prozesses fand bislang nicht öffentlich statt, ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg abgelehnt. Um den minderjährigen Opfern eine Aussage zu ersparen, zeichnen sich ein Teilgeständnis des Angeklagten und die Möglichkeit eines Deals ab.
Eine 2017 eingereichte Klage von Wohnungseigentümern in der Malergasse gegen den Fanladen des SSV Jahn Regensburg scheiterte gestern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Trotzdem kritisierte die Zweite Kammer die „unbestimmte“ Baugenehmigung, die die Stadt Regensburg für das Fanprojekt erteilt hatte.
„Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung“, heißt es in der Vorlage, die der Regensburger Stadtrat Ende Oktober mehrheitlich beschlossen hat. Demnach übernimmt die Stadt 70 Prozent der Verteidigerkosten, die Hans Schaidinger im Zuge zweier Ermittlungsverfahren ausgegeben hat. Der Alt-OB hatte als Bediensteter der Stadt Rechtsschutz beantragt.
Nach wie vor schwelt der Rechtsstreit zwischen unserer Redaktion und der Bauteam Tretzel GmbH. Wegen Berichten aus den Jahren 2018 und 2019 zu seinem Energiekonzept auf dem Nibelungenareal verklagt uns das Unternehmen auf Unterlassung und Richtigstellung. Nun gibt es einen ersten Verhandlungstermin. Eine ausführliche Zusammenfassung des aktuellen Stands und unserer Positionen.
Totschlag-Prozess vor dem Landgericht Regensburg. Besonders am vierten Verhandlungstag diesen Mittwoch offenbart sich ein schwieriges und kriminelles Leben des angeklagten Nittendorfer Heizungsbauers Dieter E. Die verhandelte Frage ist: hat der notorische Stalker seine letzte Ex-Partnerin genötigt und getötet? Bei einer möglichen Verurteilung steht mittlerweile auch Sicherungsverwahrung im Raum.
Trotz einer Versicherung gegen Betriebsschließungen weigern sich mehrere Anbieter zu bezahlen und bieten einen Bruchteil des entstandenen Schadens als vermeintliche Kulanz an. Ein bundesweites Phänomen, das nun auch in Regensburg Gerichtsverfahren nach sich zieht.
Die 2. Strafkammer des Landgerichts Regensburg verurteilt Christian F. wegen Mordes an seiner früheren Verlobten Maria Baumer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht sieht niedrige Beweggründe und Heimtücke als Mordmerkmale und stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
In einer neunstündigen Marathonsitzung wurden am Dienstag die Plädoyers beim Mordprozess um den Tod von Maria Baumer gehalten. Die Verteidigung fordert Freispruch, Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld.