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Joachim Wolbergs

Korruptionsaffäre: Scharfe Kritik am „dreckigen Deal“

Bewährungsstrafe gegen Geständnis: Darauf haben sich laut Rechtsanwalt Peter Witting die Verteidigung von Volker Tretzel und die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Hauptverhandlung vor dem Landgericht München I geeinigt. Das Verfahren gegen Joachim Wolbergs wurde abgetrennt.

Keine gemeinsame Prozesstrategie: Joachim Wolbergs und Volker Tretzel. Fotos: Archiv/om

Das Wort „Deal“ kommt in der deutschen Strafprozessordnung nicht vor. Lediglich von einer „Verständigung“, die zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten zustande kommen könne, ist in §257c StPO die Rede. Und von dieser Möglichkeit zu dealen wird im Strafprozess auch rege Gebrauch gemacht.

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Erpresser Rieger dealte

In der Regensburger Korruptionsaffäre hatten der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger und sein Wahlkampfmanager Peter Kittel zuletzt einen solchen Deal gemacht. Über ihre Verteidiger legten beide im November 2021 umfassende Geständnisse ab, im Gegenzug gab es die Zusicherung eines gewissen Strafrahmens.

Das Gericht teilte diese Abmachung pflichtschuldig der Öffentlichkeit mit. Und am Ende blieb die sechste Strafkammer ziemlich genau in der Mitte dieses Rahmens und verurteilte Rieger wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu 300 Tagessätzen (120.000 Euro) und Kittel wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu 50 Tagessätzen (15.000 Euro).

Doch während dieser Deal – zumindest vordergründig – noch de lege artis, also gesetzeskonform war, ist es eine aktuelle Verständigung in der Korruptionsaffäre nicht. Zumindest in den Augen von Professor Dr. Jan Bockemühl, bekannter Strafverteidiger, Honorarprofessor an der Universität Regensburg und Mitglied im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer.

Legt Baulöwe ein Geständnis ab?

Gemeinsam mit Joachim Wolbergs und dessen Verteidiger Peter Witting ist Bockemühl ins „Il Baretto“ gekommen, um über das zu sprechen, was er mehrfach, nachdrücklich und unter dem Nicken der beiden anderen als „dreckigen Deal“ bezeichnet.

Peter Witting und sein Mandant Joachim Wolbergs erhalten bei ihrer Kritik am Deal vor em Landgericht München I Unterstützung von Jan Bockemühl.  Foto: as

Konkret geht es um eine Verständigung, die der Baulöwe Volker Tretzel und dessen früherer Geschäftsführer Franz W. über ihre Verteidiger bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung vor dem Landgericht München I mit der Staatsanwaltschaft und Teilen der zuständigen Strafkammer getroffen haben sollen – im Gegenzug für Geständnisse in der Korruptionsaffäre seien den beiden Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt worden.

So schildert es jedenfalls Wolbergs-Verteidiger Peter Witting. Ihm sei dies nach einem Rechtsgespräch am 7. Oktober letzten Jahres bekannt gegeben worden, an dem er wegen einer Coronaerkrankung nicht teilnehmen konnte Doch trotz mehrfacher Bitten Wittings habe die Vorsitzende Richterin das Gespräch nicht verschieben wollen. Er könne ja einen Vertreter schicken – zum Zuhören.

Neuauflage in München nach BGH-Entscheidung

Der neuerliche Prozess war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im November 2021 die Entscheidung der sechsten Strafkammer am Landgericht Regensburg im ersten Korruptionsprozess mit teils deutlichen Worten kritisiert, in weiten Teilen – insbesondere den Freisprüchen – aufgehoben und ans Landgericht München I zur Neuverhandlung verwiesen hatte. Die Verurteilung von Wolbergs wegen Bestechlichkeit im zweiten Korruptionsprozess wurde vom BGH bestätigt.

Bei der Neuauflage geht insbesondere um verschleierte Wahlkampfspenden im hohen sechsstelligen Bereich und Vorwürfe der Vorteilsannahme bzw. -gewährung, über die erneut entschieden werden muss. Für Tretzel und dessen früheren Geschäftsführer bei der BTT Bauteam Tretzel GmbH steht diese Entscheidung in Kürze an.

Nur „kurzer Prozess“ gegen Tretzel?

Laut Auskunft der Pressestelle am Landgericht München I soll am 25. Januar mit der Hauptverhandlung gegen die beiden begonnen werden – lediglich vier Verhandlungstage sind demnach eingeplant.

„Ein kurzer Prozess im klassischen Sinn“, sagt Witting. Tretzel und W. würden Geständnisse ablegen, kämen mit einer Bewährungsstrafe davon und die Staatsanwaltschaft erhalte dadurch Zeugen gegen seinen Mandanten, der dann „in Ruhe getrennt abgefrühstückt“ werde.

Wird er ein Geständnis ablegen: Baulöwe Volker Tretzel (hier bei der Verhandlung vor dem Landgericht Regensburg). Foto: om

Denn Joachim Wolbergs muss sich noch gedulden. Sein Verfahren wurde abgetrennt. Es wird erst stattfinden, wenn das Bundesverfassungsgericht über Wolbergs’ Beschwerde gegen die beiden erstinstanzlichen Verurteilungen und die Entscheidung des BGH befunden hat.

Witting befürchtet „grauenhafte Folgen“ 

Diese Abtrennung bezeichnet Rechtsanwalt Peter Witting als „grobes Foul“. Das sei nicht mit den Grundsätzen einer fairen Verfahrensführung vereinbar. Aber man kenne dieses Spiel ja schon vom „Fall Dietlmeier“.

Der Boss des „Immobilien Zentrum Regensburg“ hatte in der Korruptionsaffäre während seiner Untersuchungshaft ein umfassendes Geständnis abgelegt, war per Strafbefehl unter anderem wegen Bestechung verurteilt worden und hatte später als zentraler Zeuge gegen Wolbergs, aber auch gegen Franz Rieger fungiert.

Ähnliches befürchtet Witting nun auch im Fall Tretzel. Die Suche nach der Wahrheit spiele bei alledem dann keine Rolle mehr. Sie werde „auf dem Schafott“ von Deals und Prozessökonomie geopfert. Das Gericht gehe leichtfertig mit der Wahrheit um und nehme möglicherweise „grauenhafte Folgen“ für seinen Mandanten in Kauf, der ohnehin schon alles verloren habe, „was ihm wichtig und wert ist“.

Juristischer Erfolg „egal“

Er werde das mit allen Mittel anprangern, die ihm zur Verfügung stünden, prangert Witting an. Dass er beim Gericht damit Erfolg haben wird, glaubt der Strafverteidiger nicht. Aber das sei ihm auch „egal“. Ihm gehe es darum, „dass die Öffentlichkeit versteht, was da passiert“.

Während man diese Vorgehensweise bereits von Witting kennt und dieser auch einräumt, dass er und sein Mandant schon länger in der „Querulanten-Ecke“ stünden und dort nicht mehr herauskämen, lässt sich Bockemühls Kritik nicht so leicht vom Tisch wischen.

Er ist nicht in das Verfahren involviert und hat von Wolbergs kein Mandat. Seine Einwände sind von grundsätzlicher Natur.

„Staatsanwaltschaft ist nicht die Hüterin der Interessen eines Herrn Tretzel.“

Die Verständigung, der „Deal“, stehe seit Jahrzehnten in der Kritik, so Bockemühl. Eine vom Bundesverfassungsgericht beauftragte Umfrage unter Richtern und Staatsanwälten habe 2013 ergeben, dass sich rund zwei Drittel von ihnen nicht an die eindeutigen gesetzlichen Regelungen hielten und es stattdessen vorzögen, „im Hinterzimmer dealen“.

Im nun vorliegenden Fall sei das besonders augenfällig. So wie es aussehe hätten sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung von Volker Tretzel bzw. von Franz W. im Vorfeld auf etwas geeinigt und es sich dann vom Gericht bei einem Rechtsgespräch absegnen lassen, bei dem nicht einmal alle Verfahrensbeteiligten anwesend waren.

Aus der Sicht eines Volker Tretzel möge das verständlich sein. Dieser sei bald 80 Jahre alt und wolle wohl keinen langen nervenaufreibenden Prozess mehr führen. „Aber die Staatsanwaltschaft ist nicht die Hüterin der Interessen eines Herrn Tretzel.“ Dieser komme, im Gegenteil, eine besondere Verantwortung bei der Einhaltung der Verfahrensvorschriften zu.

„Dass ich niemals dealen werde, das wissen Sie.“

Was hier geschehe sei eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften, so Bockemühl. „Verständigungsgespräche gehören in die Hauptverhandlung und alle Verfahrensbeteiligten sind daran zu beteiligen.“ Das Bundesverfassungsgericht habe sich dazu eindeutig geäußert: Ein sogenannter Deal sei nur bei Transparenz und unter Einhaltung der entsprechenden Dokumentationspflichten zulässig. Das mögen manche zwar als „Förmelei“ belächeln, so Bockemühl. „Aber Form ist die Schwester der Wahrheit.“

Natürlich, das räumt auch Witting ein, habe auch er die Möglichkeit von Deals schon mehrfach genutzt. Und selbstverständlich hätte man auch hier, ähnlich wie Volker Tretzel, das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft suchen und über eine Verständigung reden können. „Aber das wird es hier nicht geben.“ Und auch Wolbergs, der sich am Mittwoch ansonsten mit Wortmeldungen zurückhält, sagt schließlich: „Dass ich niemals dealen werde, das wissen Sie.“

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Kommentare (41)

  • Stephan

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    Mich deucht, Filz ist nicht nur ein dehnbares und nahezu unzerstörbares Konstrukt, sondern scheinbar auch invasiv und ausläufertreibend auf benachbarte und/oder befreundete Anlieger.

  • Westendler

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    Wenn jeder Beteiligte einen “Deal” macht und “freiwillig” eine Strafe annimmt, könnte es vielleicht ja doch Korruption sein. Zumindest, um es vorsichtig auszudrücken, sehen viele Ihr eigenes Verhalten als sehr grenzwertig an.
    Nur einer, ein selbstloser Kämpfer für Gerechtigkeit und Regensburg, hat nichts gemerkt. Ja klar.

    Ein OB sollte nicht mal den Anschein der Käuflichkeit aufkommen lassen, da ist jede bezahlte Apfelschorle schon zuviel, daher bezahlen wir diesen Leuten auch dieses Geld!

  • Schwarzmeertanker

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    Herr Tretzel ist Jurist und konnte die Konsequenzen aus den Ausführungen des BGH ziehen. Er wird vermutlich sinngemäß seinen Anwälten gesagt haben: “Besser wirds nicht. Schaut, dass ihr mich mit einer Bewährungsstrafe aus dem Verfahren bringt. Ich will auf meine letzten Tage endlich Frieden haben.” Er wusste von Anfang an, was er getan hat. Im dümmsten Fall für Wolbergs wird er dem Gericht erklären, wie er gezielt ihn (Wolbergs) angefüttert und korrumpiert hat und mit welchem (aus seiner Sicht) intellektuellen Gefälle er dies geleistet hat.
    Vielleicht kapiert dann endlich Wolbergs, welche Scheisse er als Oberbürgermeister mit der Annahme der Spenden und sonstigen Gefallen gebaut hat. Vielleicht bricht dann das Kartenhaus, in das er sich als Justiz- und Presseopfer eingemauert hat, endlich zusammen.
    Ja, das Vorgehen von Gericht und Staatsanwaltschaft mit Tretzel ist unfair, inbesondere für Wolbergs, aber er braucht nach der zweiten gescheiterten Revision ja wieder Gründe zu einer Verfassungsbeschwerde. Andererseits bietet man diese Möglichkeit in Verfahren mit Drogendealern an. Und Wolbergs hätte das bei mehr Einsicht für viel weniger Geld auch haben können.
    Also es wird wieder ganz großes Kino im Prozess mit Wolbergs. Es wäre schon eine geile dramaturgische Konstellation der Protagonisten: Ein Pate erklärt einem Handlanger der Mafia, wie er als deren Marionette funktioniert. Kronzeuge gegen uneinsichtigen Mittäter.
    Ich kauf schon mal Popcorn und freue mich schon jetzt sowohl auf die Berichterstattung auf regensburg-digital und im der Liveberichterstattung in der der Mittelmäßigen Zumutung.

  • Igelloft

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    Mit Verlaub, das Gejammere geht mir allmählich auf den Geist. Regensburg wird seid Jahren in der Öffentlichkeit der Lächerlichkeit preisgegeben.

  • Mr. B.

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    Deal hin oder her! Hier können Verfahren erheblich verkürzt werden. Die Gerichte brauchen ja auch Luft für die ständig steigende Wirtschaftskriminalität der “Großen” und “Edlen” in unserem Land! Gott sei Dank, dass in der heutigen Zeit immer mehr aufgedeckt wird, denn früher wurde fast gar nichts aufgedeckt! Die selbsternannten “Fürsten” konnten für sich und ihre Freunde schalten und walten, wie sie wollten!
    Zurück zum Deal! Sollte jedoch eine Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung drohen, sollte man evtl. mit den Jahren oder Monaten verhandeln, aber diese niemals ganz weglassen! Und man sollte vielleicht im Gegenzug die Geldstrafe (auch mal im Millionenbereich) erhöhen, denn bei einer Verurteilung wegen solchen Delikten muss es richtig weh tun und auch zugleich der Abschreckung dienen (die Sozialkassen brauchen Geld und solche Angeklagten haben m. E. kein soziales Gewissen)!
    Der Bürger muss wissen und verstehen, dass sich alle an Gesetze halten müssen und niemand die Demokratie abschaffen darf, schon gar nicht für viel nicht sauber verdientes Geld und weil man sich dadurch die besten Anwälte leisten kann!

  • Holterdipolter

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    Es mag unfair sein, wenn Staatsanwaltschaft mit den Beklagten und dem Gericht eine Vereinbarung über das Strafmaß gegen ein Geständnis geschlossen haben. Es ist aber auch bekannt, dass Korruption nur sicher aufgedeckt werden kann, wenn Beteiligte reden. Zu unterstellen, dass T und W lügen, um ihren Hals aus der Schlinge zu ziehen, ist auch infam. Wolbergs weiß genau, wie der Geschehensablauf war und hat durch die Geständnisse viel zu verlieren, nicht nur vor Gericht sondern auch vor der Bürgerschaft und bei seinen Anhängern. Sein Anwalt kann die evtl. Kronzeugen in der Verhandlung auseinandernehmen. Es besteht somit die berechtigte Chance Lügen aufzudecken, von wem auch immer sie gemacht wurden.

  • Tagesgscheidster

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    Schwarzmeertanker made my day! :D
    Damit wäre alles wichtige gesagt, es folgt vermutlich in Bälde das Lamento der Zeugen Joachims…

  • Daniela

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    Ich formuliere dies einfach einmal als einfache Bürgerin.

    Wir bekommen immer häufiger zu spüren, dass der Rechtsstaat nicht mehr so richtig ernst genommen wird und damit seine Vertreter, von Uniformierten über Staatsanwaltschaft bis hin zur Rechtssprechung….

    Wie sollte der Bürger das Ganze auch noch ernst nehmen, wenn bekannt wird, dass vor Verhandlungen ‘ gedealt ‘ wird.

    Was soll das bedeuten, Informationen gegen Strafminderung?

    Was kommt am Ende dabei heraus? Die Kleinen, die kein Wissen über große Rechtsbrüche haben, haben nichts zum Deal, also höhere Strafe?

    Es muss in unserem Staat wieder klar werden, wer sich nicht an Recht und Gesetz hält, der wird entsprechend gestraft.

  • Unverschämt

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    „dreckigen Deal“ Hoffentlich bekommt der Herr vom Gericht ein entsprechende Reaktion.

  • Madame

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    Und wieder ist das murmeltier wolli in regensburg in aller munde. In münchen findet sein prozess statt. Auf ein neues und viel Glück herr wollbergs!!!

  • xy

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    Mit “dreckiger Deal” hängt sich Jan Bockemühl schon sehr weit aus dem Fenster. Das ist leider gar nicht gut.

  • Realist

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    Dreckiger Deal hin oder her…war ein guter Schachzug der Staatsanwaltschaft…und für die Wahrheitsfindung ist es doch gut wenn die beiden dann als Zeugen im anschließenden Wolbergsprozess aussagen…Dann kommt vielleicht die Wahrheit an die Öffentlichkeit…
    Und Wolbergs muß sich doch keine Gedanken machen….wenn nichts war, dann werden Tretzel und W. im anschließenden Prozess sagen es war nichts….und wenn doch was war werden die erzählen was war….warum sollten die Lügen…
    Für die Wahrheitsfindung finde ich die Vorgehensweise der Justiz optimal….

    Wobei sich natürlich nach wie vor die Frage stellt wie mit Spenden insgesamt umzugehen ist….Wie gesagt große Firmen spenden Mio an politische Parteien wohl mit der Hoffnung dass ihre Interessen vertreten werden….vielleicht hat hier ja das Berufungsgericht eine Meinung und gibt diese auch öffentlich kund.

  • Native

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    @Native 05.01.2023 07:05
    Vorbeugende Richtigstellung meines Rechtschreibfehlers, um nicht unnötig selbsternannte Zensoren (Dipferlscheißer) auf den Plan zu rufen. Die gibt es in der Tat. Es heißt natürlich „Korrupti“. Sorry!

  • Native

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    Leider sind wir in unserem Land nicht mehr weit von de „Habera“ entfernt. Höchste Zeit zum ausmisten!

  • Gscheidhaferl

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    Fragwürdige Rechtspraktiken sind das Eine. Der Fall Wolbergs ist das Andere. Die Kombination von beidem passt Herrn Wolbergs und seinem krawalligen Rechtsanwalt natürlich gut ins Konzept.

    Dabei wird übergangen, dass Herr Tretzel und Herr W. substanzielle Aussagen machen müssen, damit der ‘Deal’ zustande kommt. Mit windelweichen Fantastereien wird sich das Gericht in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht zufriedengeben. Natürlich ist das unfair. Aber aus meiner Sicht nicht unbedingt Herrn Wolbergs gegenüber. Es ist eher das Problem das @Daniela angesprochen hat: Der Erkenntnisgewinn bzw. das Interesse an der Wahrheitsfindung muss erheblich und damit das Vergehen schwerwiegend genug sein, damit es überhaupt zu solchen Absprachen kommen kann. Und das ist natürlich ein Problem. Ein einfacher Schwarzfahrer wird deswegen unter Umständen schwerer bestraft, als jemand, der seine Beteiligung an einem schwerwiegenden Korruptionsfall eingestanden (!) hat.

    In gewisser Weise jammern Herr Wolbergs und sein Anwalt zudem wahrscheinlich sogar über ein Feuer, das sie letztlich selbst mitgelegt haben: Denn in ihrer lautstark-larmoyanten Art haben sie schließlich keine Gelegenheit ausgelassen, das Gericht – ja, letztlich den Rechtsstaat – massiv in Frage zu stellen. Und auch jetzt noch schürt Witting entsprechende Vorbehalte und versucht, den Prozess schon im Vorfeld zu diskreditieren. Das schafft zwar (leider) mediale Aufmerksamkeit, ist aber letztlich nicht zweckdienlich, weil es die Fronten verhärtet und damit auch den ‘Aufklärungsdruck’ erhöht. Es ist mit anderen Worten als Verteidigungsstrategie vor Gericht saudumm.

    Aber wahrscheinlich geht es auch gar nicht mehr darum, das Gericht zu überzeugen. Es wird ja die Öffentlichkeit populistisch adressiert, unter Zuhilfenahme eines Profs, der hier wohl eine gute Gelegenheit sieht, sein eigenes Anliegen (das für sich genommen berechtigt ist, inhaltlich aber nichts mit dem eigentlichen Verfahren zu tun hat) puplikumswirksam auf die Agenda zu setzen.

    Es geht Wolbergs jedenfalls augenscheinlich gar nicht mehr darum, sich juristisch zu rehablitieren. Er versucht wohl lediglich wieder einmal die Aufmerksamkeit zu nutzen, um die Geschichte in üblicher Manier umzufunktionieren; um ein weiteres Mal über die nüchternen Fakten drüber plärren zu können: “Sehr her, wie gemein! Ich bin doch nur ein armes verfolgtes Opfer! Auf mich dürfen doch nicht einfach so die gelten Gesetze angewendet werden! Das ist mit meinem Selbstverständis doch gar nicht vereinbar!” Als ob es darum ginge!

    Aber ja, sein Plan wird schon aufgehen. Seine Jünger werden gebannt und gerührt an seinen Lippen hängen und seine mal wieder an der Sache völlig vorbeigehenden Worte auch weiterhin in die Welt hinaustragen und von seiner eingebildeten Unschuld künden. Egal wie hirnrissig das nach den Aussagen von Tretzel und W. dann auch sein mag. Es ist also letztlich wohl nur ein weiterer Versuch, nach stattsam bekanntem Musten eine ‘Alternative Realität’ zu postulieren, um die eigentlichen Fakten zu leugnen. So wie Trump mantra-artig behauptet, um die Wahl betrogen worden zu sein, wird uns Wolbergs auch weiterhin mit seinem ‘Ich hab mir nichts zuschulden kommen lassen!’ erfreuen wollen.

    Es wäre zu schön, würde er nach dem Verfahren einfach aus dem Gerichtssaal (und später auch aus dem Stadtrat) hinausgeleitet und dann vor der Tür stehen gelassen. Wo sich dann einfach niemand mehr für seine ausgelutschten Statements – die wir zur genügen kennen – interessiert. Aber ach, dass hieße, dass wir uns alle auf unseren Verstand besinnen müssten, um uns den wirklich dringenden Dingen zuzuwenden, statt unsere kostbare Zeit auf einen uneinsichtigen Möchtegern-Sonnenkönig zu verschwenden, der in seiner banalen Selbstverliebtheit den eigenen Unzulänglichkeiten zum Opfer gefallen ist. Wahrscheinlich wäre es für alle Beteiligten wirklich das Beste, würde er dem Vergessen anheim fallen. Schade, dass das aber wohl nicht so bald geschehen wird.

    Das hat zum einen damit zu tun, dass das politische Personal in Regensburg gerade in den größeren Parteien so erschreckend schwach ist, dass sogar einer wie Wolbergs da immer wieder mal einen Stich machen kann. Und zum anderen ist es viel einfacher und anspruchsloser sich über diese peinliche Fußnote der Regensbruger Stadtgeschichte zu streiten, statt sich mühsam und konstruktiv an den eigentlichen Herausforderungen abzuarbeiten.

    Und um diesen Fehler nicht auch selbst zu begehen, wende ich mich jetzt auch wieder wirklich wichtigen Dingen zu. Auch, weil letztlich kein Zweifel daran bestehen kann, dass das eigentliche Problem hier vor allem die ‘dreckigen Deals’ des Herrn Wolbergs sind. Und weniger die (unbestrittenen) Unzulänglichkeiten der aktuellen Rechtssprechungspraxis.

  • Roche-Dirac

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    Bei dieser ganzen jahrelangen Prozessiererei frage ich mich immer mehr woher Wolbergs das Geld dazu hat? Rechtszüge bis hoch zum BGH und auch noch zum BVerfG kosten ja was. Anwälte wie Peter Witting arbeiten üblicherweise nicht für umsonst. Die haben typischerweise Tagessätze von 2000 Euro aufwärts.

    Joachim Wolbergs hat, soweit ich es übersehe, seit Jahren keinen regulären Job. Möglich dass ich da was übersehe, ich lerne aber gerne dazu was das betrifft.

    Mit den Sitzungsgelder als Regensburger Stadtrat wird Wolbergs das, seine Prozesskosten, wohl kaum finanzieren können. In den vorangegangenen Prozessen hat sich ja Wolbergs als weitgehend mittellos dargestellt. Also wie funktioniert das?

  • Dugout

    |

    @Roche-Dirac:
    Uns Wolli braucht keinen Job, er ist Pensionär.

  • Roche-Dirac

    |

    @Günther Herzig
    5. Januar 2023 um 19:27 | #

    Crowd Funding einer nicht zu geringen Anhängerschaft?
    Das muss dann aber schon ein sehr ordentliches Crowd Funding sein, wenn man bedenkt, dass damit die Prozesskosten, die Lebenshaltungskosten und noch sonstige Zahlungsverpflichtungen von Wolbergs gedeckt werden – und das seit etwa zwei drei Jahren. Das passt irgendwie nicht …

  • Gscheidhaferl

    |

    Zum Thema Lernfähigkeit: Herr Wolbergs hat im Laufe seiner ‘Karriere’ immer wieder nach dem selben Muster Mist gebaut, wie inzwischen eigentlich hinlänglich bekannt sein sollte. Er hat leider nie daraus gelernt, sondern dieselben Fehler auf nächsthöherer Ebene nur in noch größerem Maßstab wiederholt. Nichts deutet darauf hin, dass er etwas daraus gelernt hätte. Er ist seit Jahrzehnten der tragisch Verkannte, der zu Höherem Berufene, der es doch nur gut gemeint hat und für den folglich nicht die Regeln gelten dürfen, denen ‘Normalsterbliche’ unterworfen sind. Es erstaunt mich immer wieder, wie weit er mit dieser Masche gekommen ist und bei wievielen sie offenbar unverändert verfängt.

    Zum Thema Pranger: Niemand zerrt ihn dort hin. Er prangert aber seinerseits in einer Tour vor allem die Gerichte und die Medien an, ihm Unrecht zu tun, von nix eine Ahnung zu haben und letztlich boshafte Kampagnen gegen ihn zu fahren. Das ist in seinem Fall aber eine völlige Verkehrung der Fakten. Die berechtigte Kritik daran, provoziert er selbst. Und wie er in den Wald hineinruft, so schallt es ihm eben zum Teil auch wieder entgegen. Und vor lauter Kränkung merkt er offenbar nicht, wie er von seinem Anwalt zuerst finanziell und jetzt hinsichtlich der Publicity, die das Vefahren einbringt, ausgeschlachtet wird. Vielleicht sollten wir ihm wünschen, dass ihm dieses Licht nie aufgehen wird.

  • Schwarzmeertanker

    |

    @Dugout:
    Herr Wolbergs ist zwar im Moment formal noch Pensionär, aber mit der rechtskräftigen Verurteilung wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr, müsste eigentlich sein Beamtenverhältnis nach §24 Abs. 1 BeamtenStatusGesetz mit der Rechtskraft des Urteils aus dem zweiten Prozess geendet haben, da hier eine Verurteilung bereits zu sechs Monaten wegen Bestechlichkeit ausreichend ist.
    Ich vermute jedoch, dass dies in einem Disziplinarverfahren (das ja bei der Landesanwaltschaft Bayern derzeit ruht) festgestellt werden muss. Dass dieses Verfahren noch ruht, hängt mit dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens zusammen, d. h. die Landesanwaltschaft muss erst den Ausgang des Gerichtsverfahrens am Landgericht München I abwarten, die erst mit der Rechtskraft eines Urteils und nach einer (zu erwartenden) erneuten Revisionsentscheidung eintritt.
    Die Pensionsbehörde (hier die Stadt Regensburg) könnte zwar die Pensionszahlung mit der BHG-Entscheidung eingestellt haben, da sie sonst die Gelder ab diesem Zeitpunkt eventuelle wieder zurückfordern müsste. Wenn diese jedoch erst nach einer Disziplinarentscheidung die Zahlung einstellt, dann verstehe ich die Prozessiererei. Denn dann bekommt vermutlich Herr Wolbergs, solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, die Hälfte seiner regulären Pension aus B8 (wegen der immer noch bestehenden Suspendierung). Und das als wegen Bestechlichkeit rechtskräftig verurteilter ehemaliger Oberbürgermeister im Ruhestand, der eigentlich schon entlassen sein und nichts mehr kriegen sollte. Wenn ich an den Rechtsgrundsatz “Verbrechen soll sich nicht lohnen” denke, muss ich konstatieren, dass er doch einen guten Anwalt hat. Und so lange Wolbergs prozessiert, hätte er entsprechendes Einkommen. Also bis zu einem Urteil und einer entsprechenden und hoffentlich abschließenden Revisionsentscheidung noch mindestens drei Jahre. Unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Geldbetrags, finde ich das einfach nur noch zum kotzen.
    @Herr Aigner:
    Hier könnte doch regensburg-digital einmal nachfragen ob Herr Wolbergs noch Pensionär ist, denn eigentlich müsste sein Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils bereits geendet haben (hier §24 Abs. 1 BeamtenStatusGesetz).

  • Jonas Wiehr

    |

    Beruf hat Wolbergs keinen, wie aus https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/stadtrat/bruecke hervorgeht. Das Brücke-Büro in der Unteren Bachgasse musste einem Modeladen weichen, was man auf bruecke-regensburg.com noch gar nicht weiß. Das Büro soll in Wirklichkeit in der Von-der-Tann-Straße sein, wo Wolbergs aufgewachsen ist.

  • Luck

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    Wenn 2013 eine (interne) Umfrage unter Richtern und Staatsanwälten ergibt, dass sich 2/3 von diesen nicht an klare gesetzliche Regelungen halten (was durchaus nachvollziehbar ist, wenn man sein Pensum) einigermaßen bewältigen will, darf man dann von einem juristischen Laien wie Wollbergs erwarten, es immer so ganz genau zu nehmen und nicht, wie es seine Art ist, im Sinne des Allgemeinwohls man deftiger durch die Gegend zu wandern und das zerschlagene Porzellan als (nur in juristischen Kategorien messbarer) Kollateralschaden abtun, welcher in keinem Vergleich zum Nutzen für die Stadt steht.
    Wolbergs scheint intellektuell nicht die hellste Birne in Regensburg zu sein. Denn wenn er alles verloren hätte, würde er wohl nicht mehr leben. Dass er es gut gemeint hat, zweifle ich aber nicht an.
    Wobei ein Schaidinger juristisch zwar nicht belangbar war, dennoch anscheinend keine finanziellen Nachteile aus seiner Diensttätigkeit und der damit verbundenen “Seilschafterei”, welche in diesen Breiten auch als Netzwerkpflege bezeichnet wird, erleiden musste und dies, in Selbstmitleid ergießend, missionarisch gerne mit der Öffentlichkeit teilt.

  • Roche-Dirac

    |

    @Günther Herzig
    6. Januar 2023 um 06:08 | #
    Mein wie Sie es nennen merkwürdiges Interesse an Wolbergs finanzieller Situation ist m.E. so merkwürdig nicht. Immerhin reden wir hier über Personen, über Wolbergs, deren Delikte, auch vom BGH festgestellt, sich im Wesentlichen ums Geld drehen, wir reden über Vorteilnahme und Korruption.
    Wir alle kennen ja auch den klassischen Ermittler-Grundsatz: Folge dem Geld.
    Da drängt sich die Frage nach finanziellen Verhältnissen, nach möglichen finanziellen Anhängigkeiten fast schon zwangsläufig auf.

    Vielen Dank @Schwarzmeertanker für die Erläuterung
    Ja, das könnte wohl so sein wie Sie es beschreiben. 50% von B8 dürfte dann wohl in der Gegend von 6000 Euro liegen und erklären wie Wolbergs sich u.a. Anwälte wie Witting und jetzt möglicherweise auch noch Bockemühl leisten kann.
    Diese ganze Prozessierei wäre folglich ein Spiel auf Zeit. Ein Spiel das aus Wolbergscher Sicht notwendig ist, damit die 50% B8 so lange wie möglich weiterfliessen. Insofern ein schlauer Move.

  • xy

    |

    @Luck, die “(interne) Umfrage unter Richtern und Staatsanwälten” 2013, die angeblich ergibt, dass sich “2/3 von diesen nicht an klare gesetzliche Regelungen halten”, würde mich interessieren. Wo finde ich Näheres? Oder meinen Sie vielleicht die Umfrage aus 2020, wonch 1/3 der Richter, die strengen Formalien eines Deals nicht immer streng einhalten (https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/deals-vor-gericht-laut-gutachten-oft-rechtswidrig-17044037.html)?

  • Schwarzmeertanker

    |

    @Roche-Dirac:
    Der Betrag bewegt sich “nur” bei ca. 4000 Euro und zwar brutto, da der von Ihnen angesetzte Betrag ohne den Ruhegehaltsfaktor von 71,25 berechnet wurde. Nach dem öffentlichen Wissenstand leben die Eheleute Wolbergs getrennt lebend, so dass er Steuerklasse 1 haben müsste. Mit seiner Aufwandsentschädung als Fraktionsvorsitzender der Brücke (856,29 x 2 = 1712,58 Euro brutto und muss versteuert werden) dürfte er ca. 4000 Euro monatlich netto habe, abzüglich Unterhaltsverpflichtungen für seine Frau und seine beiden Kinder. Das dürfte in dieser Einkommensklasse bei seinen Kindern immer noch ca. 1000 Euro ausmachen. Nebst regulärer Lebenshaltung und gewissen erhöhten Ausgaben als Stadtrat, da er relativ viel auswärts in der Regensburger Gastronomie verkonsumieren wird, was nicht gerade günstig ist, wird ihm nicht mehr so viel übrig bleiben. Im zweiten Strafprozess hat übrigens sein Anwalt öffentlich gesagt, er verteidige ihn jetzt als Pflichtverteidiger, damit er ihn weiter verteidigen kann. Wenn er ihm trotzdem immer einmal wieder ein kleines ergänzendes Erfolg(losigkeit)shonorar zahlt, hat der Anwalt auch was davon.
    Herr Bockemühl ist nicht Wolbergs Anwalt, das wurde auch in den Medien so kommuniziert. Der nutzte nur die Publicity und ist auch scheinbar so gerne in den Medien. Übrigens ganz nebenbei ist er auch der Kanzeipartner von Tim Fischer, der Herrn Hartl verteidigt hat…

  • Nachdenklich

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine Unterstellungen.

  • Markus Panzer

    |

    Den hier versammelten Rechts-und Finanzexperten empfehle ich das genaue Studium des bezogenen BGH Urteils und die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Hieraus sind die finanziellen Fragen für JW hinreichend abzuleiten.
    Den regelmäßig gut Informierten Herausgeber bitte ich um entsprechende Nachreichung der Faktenlage durch bereits an anderer Stelle erfolgten Verlinkungen zum einschlägigen Urteil. Dies würde den anonymen Fanboys viel Verschwendung wertvoller Lebenszeit durch wüste Spekulation ersparen. Ich wünsche allen einen sonnigen Nachmittag.

  • Burgweintinger

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte nicht persönlich werden.

  • R.G.

    |

    Verwundert lese ich, dass Wolbergs noch immer alles verloren habe.
    Ich hatte ihm hier mehmals empfohlen, eine Ausbildung zu beginnen.
    Hätte er das beherzigt, stünde er inzwischen mit einem Lehrabschluss oder einem Bachelor da.
    Herr Wolbergs, trauen sie sich jetzt.
    Als Vater könnten Sie sich so ihren Kindern noch von neuer, ermunternder Seite zeigen.

  • Realist

    |

    Sehr gut kommentiert Herr Panzer….
    aber leider gibt es halt hier im forum auch sehr viele Wichtigtuer, die glauben dass ihre spekulativen Ergüsse irgendjemanden interessieren….und es handelt sich wohl um Kämpfe von drei vier Leuten, die sich gegenseitig hochtreiben….gelesen denke ich hat das sonst keiner, außer diesen fünfen…ich zumindest nicht….eben wertvolle Lebenszeit…

  • Burgweintinger

    |

    Oh, Herr Panzer, was haben Sie für ein Problem mit den anonymen Fanboys und wie diese Ihre wertvolle Lebenszeit verschwenden?
    Sie als bekennender JW-Jünger verschwenden doch auch Ihre Zeit, um dessen Handeln zu verteidigen…

  • da loisl

    |

    @Roche-Dirac:
    Wolbergs wurde im 2. Prozess zu 12 Monaten verurteilt, damit ist er mit Rechtskraft dieses Urteils, d.h. nach Zurückweisung der Revision, aus dem Beamtenverhältnis entlassen und erhält von der Stadt Regensburg keine Bezüge als Kommunaler Wahlbeamter. Sollte das Bundesverfassungsgericht seiner Verfassungsbeschwerde stattgeben, müssten alle Verfahren neu aufgerollt werden. In diesem Fall könnte er bis 30.04.2024 wieder seine Amtsbezüge erhalten und evtl. für die Zeit danach im Wege einer Staatshaftungsklage vom Freistaat Bayern Schadensersatz fordern. So, meine Meinung! Das ließe sich recherchieren.

  • Schwarzmeertanker

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    @Markus Panzer:
    Da bin ich kein Wichtigtuer, sondern nur ein Bürger der sich über das selbstgerechte, uneinsichtige Lamento eines rechtskräftig verurteilten Straftäters aufregt. Zu meinem persönlichen Ärgernis muss ich auch noch sagen: ich habe ihn gewählt. Er kann von Glück reden, dass seine Strafe als Ersttäters “nur” auf Bewährung ist. Ich hoffe aber, dass im Prozess am LG München I ihm auch ein Verbot für öffentliche Ämter auferlegt wird. Warum? Hier meine Antwort: “Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung” Art 30 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung. Dass in diesem Gremium ein wegen Bestechlichkeit verurteilter ehemaliger Oberbürgermeister sitzt, der Kraft Mitgliedschaft in diesem Gremium die aktuelle Verwaltung in diesem Sinne mitkontrolliert finde ich einen unsäglichen Zustand und eine Zumutung für die Politik und den Rechtsstaat. Egal wie kreativ und engagiert dieser Mann ist, er nach seinen Taten hat im Stadtrat nichts mehr verloren und er hat bis heute nicht kapiert, was er getan hat.
    Jeder Tag an dem er sich öffentlich über seine Behandlung durch Justiz, Staat und Medien beklagt, ist für mich eine schmerzhafte Erinnerung daran, welche dumme Entscheidung ich bei meiner Wahl damals getroffen habe.
    Er wollte Oberbürgermeister werden mit der entsprechenden Verantwortung. Diese muss er jetzt auch endlich erkennen und auch mit den Folgen seines Verhaltens tragen.
    Ich warte im Übrigen immer noch auf die Einlösung des Versprechens von Herrn Wolbergs, nach einer rechtskräftigen Verurteilung die Stadt zu verlassen.
    Herr Schlegl hat nachdem er auch erwischt wurde, zwar nichts versprochen, dafür aber konsequent gehandelt. Und zwar getan statt nur geredet. Ich habe daher vollsten Respekt vor dem Verhalten eines Herrn Schlegl, der in seinem Verfahren reinen Tisch gemacht und sich danach aus der Politik zurückgezogen hat.
    Nur zur Klarstellung: ich halte ihn charakterlich für nicht besser als Herrn Wolbergs und als OB als noch ungeeigneter. Aber zu seinen Taten zu stehen und dann die Konsequenzen zu ziehen, ist für mich das eindeutig reifere Verhalten.

  • Luck

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    @ xy:

    Ich habe nur den 2. Satz des vorletzten Absatzes von Herrn Aigner zitiert.
    Eine Quelle habe ich nicht bzw. noch nicht danach gesucht, weil ich davon ausgehe, dass diese Erwähnung von Herrn Aigner richtig ist.
    Und dabei verstehe ich auch das Problem von Staatsanwaltschaften und Richtern, mit begrenzten Ressourcen die vorhandenen Aufgaben abzuarbeiten, was dann eine gewisse Neigung zu “Deals” nährt, welche zwar “offiziell” denn gesetzlichen Rahmen durchaus übersteigen mögen, aber sich dennoch “verwaltungsjuristisch” noch in einer gewissen “Grauzone” befinden.
    Daraus können sich aber dann durchaus wieder durchaus Revisionsgründe ergeben. Insofern ist neben formaljuristischen Vorgaben schon in dieser Hinsicht das Feld für “Deals” begrenzt.

  • Christoph Ecklinger

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    @Gscheidhaferl:
    “Er [Wolbergs] ist seit Jahrzehnten der tragisch Verkannte, der zu Höherem Berufene, der es doch nur gut gemeint hat und für den folglich nicht die Regeln gelten dürfen, denen ‘Normalsterbliche’ unterworfen sind.”

    Sie haben völlig recht, er hätte bei seiner “Alten Mälze” bleiben sollen (wer nichts wird, wird Wirt). Wir waren da früher mal drin, da war er im Stadtrat oder schon 2. BM. Dann kam er gegen 22 Uhr – anscheinend von einer Sitzung – total grantig mit hochrotem Kopf und hat geschimpft und gewütet und hinten in der Küche die Akten aus seiner Tasche gezogen und studiert. So jemand ist weder ein guter Wirt noch ein guter Stadtrat/BM.

    Und die Sache mit Tretzel ging im Prinzip so: Wolbergs wollte ihm bzw. BTT das begehrte Kasernenviertel nur (komplett) verkaufen, wenn er 1/3 Sozialwohnungen darauf baut. Und Wolbergs wollte diese Zwangsquote im ganzen Stadtgebiet einführen.

    Das Geschäftsmodell von Tretzel waren aber hochwertige, schöne und entsprechend teurere Wohnungen. Mit der Sozialquote wäre aber sein Geschäftsmodell zerstört und der Aufwand für eine 2-schienige Bauplanung und -Ausführung viel zu hoch gewesen. Außerdem galt für ihn das Prinzip, dass er ein Areal immer nur komplett kauft oder gar nicht.

    Als Tretzel (der sich übrigens selbst politisch als linksliberal sieht) merkte, dass sich der politische Wind dreht und Wolbergs wahrscheinlich OB wird, blieb ihm praktisch nichts anderes übrig, als einen Deal mit Wolbergs einzugehen. Er sicherte ihm die 1/3 Sozialquote zu, und im Gegenzug bekam er das Kasernenviertel exklusiv und außerdem auch noch ein paar andere Benefits, z. B. dass man es im Rathaus mit den Auflagen für die Baugenehmigungen usw. nicht mehr so genau wie früher nehmen wollte…

  • Gscheidhaferl

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    @Schwarzmeertanker
    Na ja, Herr Schlegl hatte im Gegensatz zu Herrn Wolbergs auch einen ‘normalen’ Beruf, in den er zurückkehren konnte. Wolbergs steht demgegenüber mit dem Rücken zur Wand. Da gibt’s letztlich nix, außer der ‘Politikkarriere’. Wahrscheinlich der schwerwiegendste Grund, warum er nicht davon lassen möchte. Oder würden Sie ihn für irgendwas anstellen wollen? Ich nicht.

  • Gscheidhaferl

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    @Christoph Ecklinger
    Zur Ehrenrettung der Wirte: Ein Wirtshaus ordentlich und erfolgreich zu führen ist – wie wir gerade in Regensburg an vielen Beispielen sehen können – eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit und verdient höchsten Respekt. Wer nichts wird und dann meint, Wirt werden zu müssen, wird daher nicht selten Pleitier. Herr Wolbergs taugte folglich auch für diesen Beruf nachweislich nicht. Auch hier hinterließ er gerne Scherbenhaufen, die dann andere wegräumen durften. Same procedure as every year…

  • Wuzzi

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    Bis jetzt hat sich die Justiz nur um Politiker gekümmert. Auch in der immobilienhai-freundlichen Stadverwaltung dürfte es solche Fälle geben. Einfach mal die Einträge der letzten 15 Jahre in den Grundbüchern der einschlägigen Grundstücke durchforsten.

  • Gscheidhaferl

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich.

  • Gernot

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    ‚Wolbergs…sagt schließlich: „Dass ich niemals dealen werde, das wissen Sie.‘
    Ich war bisher immer der Meinung, hierzu müsste man auch etwas zum Anbieten haben.
    A never-ending story?

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drin