Der Unternehmer Volker Tretzel hat gegen seine Verurteilung durch das Landgericht München I Revision eingelegt. Damit muss sich der BGH möglicherweise erneut mit der Regensburger Korruptionsaffäre befassen.
Hat nach eigenen Angaben neun Millionen Euro zur Verteidigung gegen die Korruptionsvorwürfe ausgegeben: Bauträger Volker Tretzel. Foto: Aigner
Keine zwei Wochen ist die Verurteilung des Regensburger Baumagnaten Volker Tretzel vor dem Landgericht München I her, die schiedlich-friedlich, ja fast schon harmonisch über die Bühne ging. Er habe über neun Million Euro in Zusammenhang mit seiner Verteidigung ausgegeben, ließ Tretzel dort mitteilen.
Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1,5 Millionen Euro Geldstrafe – so lautet das Urteil gegen den Unternehmer Volker Tretzel. Er habe sich mit verschleierten Geldzuwendungen das Wohlwollen des früheren Regensburger Oberbürgermeisters erkauft.
Trotz unbequemer Aussagen eines Zeugen wird vor dem Landgericht München I die Verständigung zwischen der Verteidigung von Volker Tretzel, Gericht und Staatsanwaltschaft unter Dach und Fach gebracht. Der Angeklagte kommt ein wenig ins Plaudern.
Bauträger Volker Tretzel erklärt, dass Regensburgs Ex-OB Joachim Wolbergs von einem Strohmann-System zur Verschleierung von Wahlkampfzuwendungen wusste. Generell habe er gespendet, um sich „das Wohlwollen“ des Oberbürgermeisters zu sichern. Ob der das begriffen habe, wisse er nicht.
Bewährungsstrafe gegen Geständnis: Darauf haben sich laut Rechtsanwalt Peter Witting die Verteidigung von Volker Tretzel und die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Hauptverhandlung vor dem Landgericht München I geeinigt. Das Verfahren gegen Joachim Wolbergs wurde abgetrennt.
Der Vorstand der Regensburger CSU und die Ortsverbände im Landkreis sind sich einig: Nach der rechtskräftigen Verurteilung des Landtagsabgeordneten Franz Riegers wegen Erpressung müsse dieser sein Mandat niederlegen. Das sei „alternativlos“ und sein bisheriges Verhalten eine Belastung.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des CSU-Politikers Franz Rieger verworfen. In der Regensburger Korruptionsaffäre war der 63-Jährige wegen Erpressung verurteilt worden.
Im Rechtsstreit unserer Redaktion mit der BTT Bauteam Tretzel GmbH hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Berufungsklage des millionenschweren Unternehmens nahezu vollständig abgewiesen und die Zulässigkeit unserer Berichterstattung in allen zentralen Punkten bestätigt.
Alle Jahre wieder: Auch heuer wird im Bericht des Antikorruptionsbeauftragten erklärt, dass es mit der Mitgliedschaft bei Transparency International noch dauert.
In einem verspäteten Neujahrsbrief beglückt der Landtagsabgeordnete Franz Rieger die CSU-Mitglieder im Stimmkreis Regensburg mit seiner ganz eigenen Version der Wahrheit.
Der frühere Oberbürgermeister und jetzige Brücke-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Joachim Wolbergs, gab heute gemeinsam mit seinem Anwalt Peter Witting bekannt, vors Bundesverfassungsgericht gezogen zu sein. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die rechtskräftigen Schuldsprüche in seinen beiden Korruptionsverfahren am Landgericht Regensburg und die durch den BGH im November 2021 aufgehobenen Freisprüche. Der Ex-OB denkt nicht ans Aufgeben.
Es gab Zeiten, da war Peter Kittel ein echter Fan von Markus Söder. Man aß und trank zusammen in illustren Runden, schüttelte sich die Hände und überhäufte einander mit Lob. Doch damit ist es nun vorbei. Anlass: der Disput um die zwangsweise Absage des „Romantischen Weihnachtsmarkts“. Dabei erlaubte sich Söder nun auch ein Scherzchen auf Kittels Kosten.
Die Regensburger Stadtgesellschaft wird seit gut fünf Jahren von einer Korruptionsaffäre beherrscht, die in der bundesdeutschen Geschichte der Kommunalpolitik beispiellos ist. Politischer Sumpf, bemerkenswerte Ermittlungspannen der Staatsanwaltschaft sowie eigenwillige Rechtsauffassungen der von Frau Escher geführten Strafkammer des Landgerichts Regensburg haben ein bizarres Schauspiel produziert, das hier unter einem besonderen Aspekt gewürdigt wird: Dem Unterschied zwischen rechtlicher Beurteilung und politischer Bewertung.
Die Beteiligung am korrupten System Regensburg bleibt sowohl für Joachim Wolbergs innerhalb seines Wahlvereins Brücke als auch für Franz Rieger innerhalb der CSU folgenlos. Die einen wischen die BGH-Entscheidung mit emotionalen Argumenten vom Tisch, die anderen beantworten dazu keinerlei Fragen mehr.
In den vergangenen Tagen ergingen zwei wesentliche Urteile in der Regensburger Korruptionsaffäre. Joachim Wolbergs (Brücke) ist nach einer BGH-Entscheidung nun rechtskräftig der Bestechlichkeit schuldig (Bewährungsstrafe von einem Jahr). Dr. Franz Rieger (CSU) wurde vom Landgericht Regensburg erstinstanzlich wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt (300 Tagessätze). Damit geht (zumindest in Regensburg) das vorerst letzte Kapitel des hiesigen Parteispendenskandals zu Ende. Ein ausführlicher Überblick und einige Reaktionen aus der Kommunalpolitik.
Franz Rieger will weiter im Landtag bleiben. Dabei ist jetzt schon klar, dass der 62-Jährige unabhängig von einer späteren Revisionsentscheidung ein Protagonist des korruptiven „Systems Regensburg“ war.
Das Urteil der Sechsten Strafkammer am Landgericht Regensburg ist eindeutig: Franz Rieger ist schuldig der Erpressung und zweier Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der Landtagsabgeordnete hat bereits Revision gegen die Entscheidung angekündigt. Sein Mandat will er behalten. Im Landtag muss er zwei Ämter niederlegen. Weitere Schritte hält Fraktionschef Thomas Kreuzer derzeit nicht für nötig.
Im Prozess gegen den wegen Erpressung angeklagten CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger und seinen Wahlkampfmanager Peter Kittel wird es voraussichtlich schon am Donnerstag ein Urteil geben. Beide haben über ihre Verteidiger umfassende Geständnisse abgelegt.
Der erste Tag im Prozess gegen den Landtagsabgeordneten Franz Rieger (CSU) und seinen Wahlkampfmanager und Parteifreund Peter Kittel mündet unmittelbar nach Verlesung der Anklage in ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ob es zu einer Verständigung kommt, ist bislang offen.
Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil der „Escher-Kammer“ im ersten Prozess gegen Joachim Wolbergs regelrecht in der Luft zerrissen. Der Fall wird nun in München neu aufgerollt – mit allen Angeklagten. Die zweite Verurteilung wegen Bestechung ist rechtskräftig. Insgesamt zeigen die obersten Richter eine kompromisslose Haltung gegenüber Korruptionsdelikten und richten eine recht deutliche Aufforderung an den Gesetzgeber.