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In eigener Sache

OLG Nürnberg bestätigt: Tretzel-Berichterstattung zulässig

Im Rechtsstreit unserer Redaktion mit der BTT Bauteam Tretzel GmbH hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Berufungsklage des millionenschweren Unternehmens nahezu vollständig abgewiesen und die Zulässigkeit unserer Berichterstattung in allen zentralen Punkten bestätigt.

Bei der Berufungsklage gegen unsere Redaktion vor dem OLG Nürnberg wurden mit Ausnahme einer Formulierung sämtliche Punkte abgewiesen. Foto: as

„In allen für die Berichterstattung relevanten Punkten haben wir obsiegt. Auch ein Unternehmen wie die BTT Bauteam Tretzel GmbH muss zur Kenntnis nehmen, dass kritische Berichterstattung per se nicht unzulässig ist.“ So lautet das Fazit unseres Rechtsanwalts Nils Pütz nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 26. April. Fast zwei Jahre, nachdem die millionenschwere BTT Bauteam Tretzel GmbH gegen unsere Redaktion eine umfangreiche Unterlassungs- und Richtigstellungsklage angestrengt hat und fast ein Jahr, nachdem uns das Landgericht Regensburg in den wesentlichen Punkten recht gegeben hatte, wurde Anfang der Woche nun auch Tretzels Berufungsklage vom 3. Zivilsenat und Kartellsenat in nahezu vollem Umfang abgewiesen.

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Die Berichterstattung von Robert Werner bleibt in der Entscheidung völlig unbeanstandet. Wir müssen lediglich eine Formulierung aus einem Bericht von Stefan Aigner ändern, die den Kern unserer Berichterstattung aber nicht berührt. Konkret geht es darum, dass nach Ansicht des Senats der Eindruck erweckt wurde, dass anderen Internetanbietern der Zugang zu den Tretzel-Bauten auf dem Nibelungenareal verwehrt werden würde. Das war zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt. Wir wollten lediglich darauf hinweisen, dass es dort derzeit keinen anderen kabelgebundenen Telekommunikationsanbieter außer Tretzel gibt und die Bewohner damit aktuell keine Wahlmöglichkeit haben.

Alle übrigen Forderungen der BTT GmbH wurden zurückgewiesen. Das Unternehmen muss 21/22 der Gerichtskosten des Berufungsverfahrens tragen – der Streitwert lag bei 66.000 Euro. Einer der höchsten in der Geschichte von regensburg-digital.

Konkret ging es um mehrere Berichte und Recherchen, die sich mit dem Energiekonzept der BTT Bauteam Tretzel GmbH auf dem Nibelungenareal, dem Zustandekommen der Nebenkosten und der Stellung des Unternehmens auf dem Immobilienmarkt in Regensburg beschäftigt haben. Unsere erste Veröffentlichung dazu datiert vom Dezember 2018. Die wesentlichen Schlaglichter der Entscheidung.

I.

Wir durften und dürfen weiterhin die Schlagzeile „Bauteam Tretzel – ein politisch geförderter Monopolist“ verwenden, ebenso die Attribute „Monopolstellung“ oder „monopolartig“. Wie das Oberlandesgericht Nürnberg ausführt, wurden all diese Begriffe von uns „nicht als abschließend zu verstehende Tatsachenbehauptungen“ verwendet, sondern lediglich als Schlagwörter bzw. Zuspitzung, um die Gesamtsituation zusammenzufassen, nämlich dass es sich bei der Bauteam Tretzel GmbH durch die Verquickung verschiedener Geschäftsfelder abseits der reinen Bautätigkeit – unter anderem Immobilienverwaltung, Wärme- und Stromversorgung, Telefon und Internet – um weit mehr als nur einen Bauträger handelt. Das OLG führt dazu wörtlich aus:

„Da es keineswegs üblich oder gar selbstverständlich ist, dass ein Bauunternehmer sich auch das Recht zur bevorzugten Versorgung mit Energie und Telekommunikation verschafft und sichert, und hinsichtlich der Klägerin aufgrund der Umstände der Vergabe ein gesteigertes Informationsinteresse bestand, durften die Beklagten die Thematik ohnehin aufgreifen.“

Im Lauf des Verfahrens war von Tretzel-Anwälten geltend gemacht worden, dass die Berichterstattung per se einer nicht zulässigen Anprangerung gleichkomme.

II.

Ebenfalls erlaubt war und ist es uns, das Energiekonzept der BTT Bauteam Tretzel GmbH, das im Wesentlichen auf Blockheizkraftwerken fußt, die mit Erdgas betrieben werden, als „nicht innovativ“ zu bezeichnen und anzumerken, dass dabei der Einsatz regenerativer Energien offenbar gezielt ausgeschlossen wird.

Das OLG beurteilt die Zuschreibung „nicht innovativ“ als zulässige Meinungsäußerung und führt zudem aus, dass wir dieser Äußerung einen klaren Bewertungsmaßstab vorausgeschickt haben. Wörtlich heißt es in der Entscheidung:

„Aus dem gesamten Satz, in dem sich die angegriffene Äußerung findet, geht hervor, dass vorliegend den Bewertungsmaßstab des Äußernden der regenerative Charakter des Primärenergieträgers bildet und er nur unter diesem Blickwinkel urteilt. Unter diesem Aspekt ist es jedenfalls vertretbar und nachvollziehbar, ein mit fossilem Erdgas betriebenes BHKW als nicht innovativ qualifizieren (…).“

Im Übrigen führt das Gericht aus, dass die Beklagten – wir – „sich nicht für ihre Meinung grundsätzlich rechtfertigen müssen“. Deshalb sei es „nur konsequent, den (von BTT als regenerativen Energieträger ins Feld geführten) Pelletkessel außerhalb der Betrachtung zu lassen, weil er unstreitig nur zur Abfederung von Spitzenlasten eingesetzt wird und daher im Normalbetrieb keine Relevanz besitzt“.

Unsere Einordnung, derzufolge das Energiekonzept der BTT Bauteam Tretzel GmbH regenerative Energien offenbar gezielt ausschließt, hält der Senat zudem für durchaus nachvollziehbar. Wörtlich heißt es in dem Urteil:

„Unstreitig hat der Geschäftsführer der Klägerin (Volker Tretzel, Anm. d. Red.) geäußert, er halte gegenwärtig nichts vom Einsatz solcher Energieträger, da dies für die Bewohner zu teuer werde. In Kombination mit dem objektiven Befund, dass im Regelbetrieb zur Beheizung nur fossiles Erdgas eingesetzt wird, ist die gezogene Folgerung naheliegend.“

III.

Ebenfalls verwenden durften wir die Begriffe „Insellösung“ oder „Arealnetz“ zur Beschreibung der Tretzel-eigenen Stromnetze. Und wir durften anführen, dass das Tretzel-Netz nicht in das städtische Energienetz eingebunden ist.

Das Gericht bescheinigt uns, die tatsächliche Situation „ausreichend und nachvollziehbar erläutert“ zu haben, nämlich dass kein Austausch und keine Abstimmung zwischen dem Tretzel-Netz und dem städtischen Stromnetz stattfindet. „Die Aussage erweckt daher nicht den Eindruck einer Sachlage, der mit der Wirklichkeit nicht in Übereinstimmung steht.“

IV.

Ausdrücklich für zulässig erklärt das Gericht unsere damalige Berichterstattung zu Nebenkostenprognosen, die mit den Ausschlag dafür gaben, dass Tretzel seinerzeit den Zuschlag für das Nibelungenareal erhielt, und zu späteren Diskrepanzen zu Abschlagszahlungen, die bei späteren Mietangeboten aufgerufen wurden. An diesem Thema habe „ein erhebliches Öffentlichkeitsinteresse“ bestanden. Zwar habe sich mittlerweile das eine oder andere geklärt, aber:

„Der Artikel war jedoch auch (…) unter dem Gesichtspunkt der Verdachtsberichterstattung gerechtfertigt. Der im Raum stehende Vorgang besaß erhebliches Gewicht, ein Mindestbestand an Beweistatsachen sprach für den Wahrheitsgehalt, die Darstellung erweckte nicht den unzutreffenden Eindruck einer abschließenden Beweisführung, die Beklagten haben hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt und der Klägerin wurde vor der Veröffentlichung eine Stellungnahme ermöglicht. Die Voraussetzungen, die das Handeln des Presseorgans rechtmäßig machen und daher bewirken, dass die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr nicht begründet wurde, sind bzw. waren im maßgeblichen Zeitpunkt der Erstveröffentlichung gegeben.“

Weiter führt das Gericht aus, dass wir die uns „zugänglichen Daten und Informationen in gehöriger Weise hinsichtlich ihrer Aussagekraft hinterfragt und ausgewertet“ haben. Dem Verfasser „war weder bekannt noch musste sich ihm aufdrängen, wie die Klägerin damals den Abschlag erklärte“. Mit Blick auf mehrere Stadtratsmitglieder, die wir im Zuge der Berichterstattung mit teils sehr deutlicher Kritik zitiert haben und deren Aussagen die BTT GmbH ebenfalls zum Gegenstand ihrer Unterlassungsklage machte, führt der Senat aus:

„Die befragten Stadtratsmitglieder, die unterschiedlichen Fraktionen angehörten, konnten nichts zu den Gründen für den Abschlag sagen und haben vielmehr selbst deutlich den Eindruck bekundet, damals falsch oder unvollständig unterrichtet worden zu sein. Dafür, dass den Stadträten damals klar vorgestellt wurde, dass die reinen Nebenkosten mit 1,97 €/qm prognostiziert waren und sie den Grund der Reduzierung um 0,53 €/qm kannten, hatte der Beklagte (…) dagegen keinerlei Anhaltspunkte, wenn die Zitate so gefallen sind wie wiedergegeben.“

Der Großteil dieser Zitate liegt uns schriftlich vor, bei anderen wurde uns von den entsprechenden Stadtratsmitgliedern zugesichert, dass sie ihre Aussagen jederzeit vor Gericht bestätigen würden.

V.

Insgesamt fünf Passagen wollte die BTT Bauteam Tretzel GmbH uns untersagen lassen, weil diese angeblich den Eindruck erwecken würden, die Bewohner auf dem Nibelungenareal könnten ihren Stromanbieter nicht frei wählen. All diese Forderungen weist das OLG Nürnberg zurück mit der simplen Begründung, dass wir einen solchen Eindruck nicht erweckt haben.

VI.

Zurückgewiesen hat das Gericht schließlich auch die Forderung zur Veröffentlichung von drei Richtigstellungen. Dazu führt der Senat unter anderem an, dass eine Richtigstellung schon allein deshalb nicht gerechtfertigt sei, weil wir keine unzutreffenden Tatsachenbehauptungen aufgestellt haben. Er führt aus, dass von uns die Richtigstellung einer Behauptung gefordert wurde, die wir überhaupt nicht aufgestellt haben, was, so der Senat, „mit der Pressefreiheit bzw. dem Persönlichkeitsrecht des Publizierenden nicht zu vereinbaren wäre“.

Das Gericht merkt weiter an, dass die BTT Bauteam Tretzel GmbH eine strittige Äußerung (bezüglich der Nebenkosten) „durch unrichtige, missverständliche oder sonst unklare Informationen selbst verursacht bzw. mitverursacht hat“. Und schließlich erklärt das Gericht, dass die BTT GmbH von uns eine Richtigstellung gefordert hat, von der überhaupt nicht klar ist, ob ihr Inhalt tatsächlich korrekt ist. Der Beweis dafür sei nicht erbracht.

Fazit: Einschüchterung gescheitert

Zusammengefasst hat uns – Robert Werner, Stefan Aigner und Rechtsanwalt Nils Pütz – die juristische Auseinandersetzung viele Stunden, Tage und Wochen an Zeit gekostet. Ebenso viel Energie und Nerven, da der Streitwert existenzbedrohend war und von der BTT Bauteam Tretzel GmbH zunächst auf fast das Doppelte angesetzt wurde. Wir müssen Anwalts- und Gerichtskosten aus den beiden Instanzen tragen, die wir nur dank der Spenderinnen und Spender schultern können, die uns unterstützt und darauf vertraut haben, dass wir korrekt und sorgfältig recherchiert haben. Wir hoffen, sie sehen sich durch das nun erfolgte Urteil des OLG Nürnberg ebenso bestätigt wie wir. Herzlichen Dank für Ihre/eure Unterstützung an dieser Stelle.

Die BTT Bauteam Tretzel GmbH arbeitete während der juristischen Auseinandersetzung mit unstrukturierten, oft kurzfristig eingereichten Schriftsätzen voller Nebelkerzen, unvollständigen, verzerrenden und aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten, teils persönlichen Angriffen und Unterstellungen unter der Gürtellinie, die zwar nichts mit dem Inhalt der Klage zu tun hatten, aber das Gericht offenbar anderweitig beeinflussen sollten.

Wir haben zu jedem Zeitpunkt Gesprächs- und Vergleichsbereitschaft signalisiert und hätten der BTT Bauteam Tretzel GmbH jederzeit die Möglichkeit eingeräumt, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Doch darauf wurde nicht eingegangen. Bei der Verhandlung vor dem OLG Nürnberg hatte Volker Tretzel persönlich einen entsprechenden Vorschlag des Gerichts ausdrücklich zurückgewiesen, obwohl ihm der Senat bereits zu diesem Zeitpunkt klar gemacht hatte, dass er in den meisten und den wesentlichen Punkten unterliegen würde. Bezeichnend dabei: Zu der Vielzahl an Punkten, bei denen das Gericht der BTT keine oder kaum Erfolgsaussichten bescheinigte, äußerten sich weder Volker Tretzel noch sein Rechtsanwalt.

Keine Vergleichs- oder Gesprächsbereitschaft: Volker Tretzel. Foto: Archiv/om

Nicht zuletzt, weil wesentliche Details und Zusammenhänge bei der Vergabe und Planung des Nibelungenareals erst im Zuge der Korruptionsprozesse gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel und andere bekannt wurden und BTT in den ersten Jahren nicht auf unsere Anfragen, Vorhalte und Angebote einging, war es aus unserer Sicht kaum zu vermeiden, dass wir bei einigen Detailfragen in unseren umfangreichen Berichten und Recherchen auch Formulierungen verwendet haben, die von den Gerichten als nicht zulässig angesehen wurden und dass das Kosten verursacht.

Regensburg-digital hat die besagten Zusammenhänge zum übergroßen Teil in Eigenregie aufwändig recherchiert und meist exklusiv und als einziges Medium darüber berichtet. Wir glauben nicht zu übertreiben, wenn wir davon ausgehen, dass es auch an unserer kritischen Berichterstattung lag, dass die „innovativen Energiekonzepte“ eines Volker Tretzels ins rechte Licht gerückt und seine Nebenkostenprognose und die dahinter stehenden Berechnungsmethoden, die wir nach wie vor für fragwürdig halten, zumindest halbwegs transparent wurden.

Einem Unternehmen wie der BTT Bauteam Tretzel GmbH und seinem zwischenzeitlich auch rechtskräftig verurteiltem Geschäftsführer Volker Tretzel, dreistelliger Millionär, mag es egal sein, wenn er eine Klage wie nun die Berufungsverhandlung zu ca. 95 Prozent verliert. Das scheinen eben die Unkosten zu sein für den Versuch, uns durch einen künstlich in die Höhe getriebenen Streitwert einzuschüchtern und kritische Berichterstattung über das eigene Unternehmen auf Dauer unterbinden zu wollen. Der BTT-Anwalt bei der ersten Verhandlung vor dem Landgericht Regensburg hat das erfrischend offen formuliert. Es ist auch im Sitzungsprotokoll zitiert: Dort hatte er ausgeführt, dass er „angesichts der Vielzahl der streitigen Punkte und des Umstandes, dass hier auch noch weiter berichtet werden soll, derzeit keine Basis für eine gütliche Einigung sehe“.

Gegen die Entscheidung des 3. Zivilsenats ist keine Revision zugelassen. Der BTT Bauteam Tretzel GmbH bleibt nun noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde, um eine weitere Verhandlung vor dem BGH zu erreichen oder eine Verfassungsbeschwerde.

Sollte die Notwendigkeit einer neuerlichen Berichterstattung zu BTT oder Herrn Tretzel gegeben sein, werden wir uns auch weiterhin nicht davon abhalten lassen, diese zu veröffentlichen.

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Kommentare (23)

  • Mr. T.

    |

    Glückwunsch! Man kann nur hoffen, dass Tretzel jetzt wenigstens noch vom Streisand-Effekt profitieren kann, wenn ihn der Spaß bzw. diese Knüppel in die Füße der Redaktion schon so viel kosten.

  • Klaus

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    Ihr habt Nerven aus Stahl!
    Der fade Nachgeschmack bleibt aber: Ein Teil Eurer Resourcen wurden für den Rechtsstreit gebunden und stand nicht für die journalistische Arbeit zur Verfügung. So kann man Pressefreiheit auch einschränken.

  • Gscheidhaferl

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    Herzlichen Glückwunsch! Und vielen Dank!

  • Stephan F.

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    Ihr Unbeugsamen, das ist grandios! Ich gratuliere ganz herzlich!!

  • Christa

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    Mann bin ich froh! Chapeau!!
    Euere Arbeit ist von unschätzbarem Wert!
    Großen Dank!

  • Leser7

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    Toll. Ich wünsche allen RD-Redakteueren und Helfern eine endlich ruhige und friedliche Nachtruhe!

    Danke für Ihr Engagement. Guter Journalismus setzt sich immer durch, aber manchmal kann man Angst kriegen, wenn man ihn betreibt. Gott sei Dank gab es wohl ein Verfahren mit “vernünftigen” Richtern.

  • Dani

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    Herzlichen Glückwunsch!

  • Auch a Regensburger

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    Sauber. Gratulation. Hervorangende Arbeit wurde nicht abgestraft.

  • Hthik

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    Wie schon so oft: Respekt”

  • Daniela

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    Herzlichen Glückwunsch für diesen Etappensieg, in der Hoffnung, es möge endgültig sein.

    Es muss in Deutschland möglich sein, auch einmal überspitzt, kritisch berichten zu können, ohne gleich ‘Haus und Hof’ zu verlieren und mit Klagen überzogen dabei finanziell aus zu bluten.

  • xy

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    “Wir müssen Anwalts- und Gerichtskosten aus den beiden Instanzen tragen”

    Das ist nicht richtig. Die Prozesskosten muss zum allergrößten Teil Tretzel tragen, auch Ihre Anwaltskosten. Was Sie an Ihren Anwalt bezahlt haben, bekommen Sie zum allergrößten Teil zurück. GLÜCKWUNSCH!

  • Spartakus

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    Glückwunsch und danke für euren Mut!
    Und als nächstes die Enteignung anstreben!

  • Strategos

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    Glückwunsch zum verdienten Erfolg!

  • Gonzo

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    Glückwunsch an die Redaktion. Bleibt bitte weiter unverträglich.

  • Gertrud

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    Und wer denkt nun an Tretzel? Schließlich hat er, wie dem Bericht wohl zu entnehmen ist, die Berufungsverhandlung zu ca. 5 Prozent nicht verloren.

  • KW

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    Schließe mich den Vorrednern an :-)

  • naja

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    Gratulation RD

  • Mr. B.

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    Herzlichen Glückwunsch an RD für diese gute Arbeit!
    Interessierte Regensburger Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was in dieser Stadt abgegangen ist und vor allem, wer alles beteiligt war und wer in dieser Stadt bevorzugt viel Geld verdienen durfte.
    Das Gericht hat gesprochen. Gut so!
    Es kann und darf auf keinen Fall so sein, dass großes Geld guten und großartigen Journalismus in diesem Land zerstören kann!!
    Fake-Berichterstattungen gibt es täglich sowieso, zumindest sieht es danach aus.

    RD wünsche ich weiterhin viel Mut bei der Berichterstattung, auch über jene Bürger der Stadt, welche vielleicht die Meinung vertreten, dass man mit viel Geld alles erreichen kann, auch weil man sich die teuersten Anwälte (mit Steuerabsetzung) leisten kann. Denn: Teuer ist ja auch nicht immer das Beste!

  • Gscheidhaferl

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    Vielleicht hilt r-d (und anderen) ja die Initiative der Europ. Kommission gegen missbräuchliche Klagen gegen Journalisten und Menschen-/Bürgerrechtsaktivisten. Vielleicht reduziert das dieses Vor-Gericht-gezerrt-werden, nur weil jemand das Kleingeld dazu hat. Denn einen anderen ernstzunehmenden Grund wird der gelernte Jurist und Immobilienunternehmer ja mutmaßlich kaum gehabt haben.

    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_2652

  • Rudi Ratlos

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    auch von mir einen herzlichen glückwunsch zu dem ausgang des prozesses! für dieses ergebnis war eure solide berichterstattung in der angelegenheit die voraussetzung, und eine wichtige vorarbeit, auch hierzu ein kompliment!
    und dann kann ich euch auch noch zur wahl von nils pütz als verteidiger gratulieren! das war eine sehr gute wahl.
    chapeau!

  • xy

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    Na ja, man kann sich auch in einem Zivilverfahren “verteidigen” (§ 276 Abs. 1 ZPO). Insoweit kann man mE schon von einem “Verteidiger” sprechen. Richtig ist aber, dass es nur im Strafverfahren die gesetzlich normierte Person des “Verteidigers” gibt. Aber das sollte man nicht so eng sehen…

  • thomas otto

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    recht so,
    vor den mächtigen darf man nicht kuschen.

  • xy

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    ” ist ihr Beitrag einfach nur vorlaut”

    “Vorlaut” war, den armen Rudi Ratlos oberlehrerhaft bloßzustellen, nur weil er juristische Fachtermini nicht ab ovo beherrscht. Muss ja nicht jeder Anwalt studiert haben und man sollte unter Nichtjuristen nicht immer alles so eng sehen, wenn völlig klar ist, was in der Laiensphäre parallel gewertet gemeint ist…

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drin