Vergewaltiger kommt mit Bewährungsstrafe davon
Vom Amtsgericht Regensburg wurde ein heute 34-Jähriger wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. In der Berufungsverhandlung muss sein Strafverteidiger mit ihm und Verwandten diskutieren, um genügend Geld für eine Entschädigung des Opfers zusammenzubekommen. Das Ziel: eine Bewährungsstrafe.
Der Angeklagte wartet auf den Beginn der Verhandlung. Foto: as
Er war gerade Vater geworden. Doch seine Ehe lief nicht gut. Kurz vor der Geburt der gemeinsamen Tochter im März 2022 war die Frau von Roman R. (Name geändert) aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die beiden lebten getrennt.
Auf dem Parkplatz des Mietshauses, wo er damals lebte, sprach der heute 34-Jährige eine jüngere Nachbarin, Mitte 20, an und drückte ihr seine Visitenkarte in die Hand. Sie solle sich doch einmal melden. Ein paar Tage später, nach einem erneuten zufälligen Treffen gingen er und die junge Frau gemeinsam spazieren.
Nachbarin wollte nichts von Roman R.
Es kam zum Austausch von Zärtlichkeiten. Doch mehr wollte die Nachbarin dann doch nicht. „Ich glaube, du musst dir jemand anderen suchen“, schrieb sie Roman R. per WhatsApp, als der mehrfach nachfragte, ob sie ihn vergessen habe. Auch die Einladung zu einem Kaffee lehnte sie ab.
Doch Roman R. redete auf sie ein, klopfte an ihre Tür – und schließlich ließ sie ihn in die Wohnung. Nur auf einen Kaffee, nichts anderes, wie sie deutlich zu verstehen gab. In der Wohnung versuchte er dann zunächst, sie zu umarmen. Als sie ihn wegdrückte, drängte er sie auf die Couch, legte sich mit seinem vollen Gewicht auf sie, holte sich mit ihrer Hand, die er festhielt, einen runter und drückte seinen Finger zwischen ihre Beine.
Erstes Verfahren: Keine Entschuldigung, kein Schadenersatz
Vom Amtsgericht Regensburg wurde Roman R. dafür im November 2023 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Er hatte sowohl eine Entschuldigung als auch eine finanzielle Entschädigung, einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich, abgelehnt.
Das Amtsgericht bescheinigte ihm, dass er weder Bedauern noch Selbstreflexion gezeigt habe und dass es wahrscheinlich sei, dass er solche Taten wieder begehen könnte. Sowohl Roman R. als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das Urteil ein. Er selbst lebt zwischenzeitlich in Italien, wurde aber per EU-Haftbefehl gesucht, festgenommen und ausgeliefert und sitzt seit April in Untersuchungshaft.
Verteidiger muss ums Geld für das Opfer streiten
Diesen Mittwoch wurde vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Regensburg regelrecht um ein Geständnis, eine Entschuldigung bei seinem Opfer und einen Täter-Opfer-Ausgleich geschachert. Das Ziel seines Strafverteidigers Michael Haizmann: eine Reduzierung der Strafe auf zwei Jahre, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen, diskutiert Haizmann mit seinem Mandanten und Verwandten, wie schnell das notwendige Geld für den Täter-Opfer-Ausgleich aufgebracht werden kann. Gelegentlich wird es laut. Immer wieder macht Haizmann klar: Wenn das vereinbarte Geld nicht fließt, sind alle Gespräche hinfällig. Es geht um 5.000 Euro.
Die junge Frau, die von Roman R. vergewaltigt wurde, verfolgt all das teilnahmslos. Entweder sitzend neben ihrer Anwältin Susanne Karl im Gerichtsaal oder während der Verhandlungspausen auf dem Gang wandernd mit ihrer Mutter. Sie befindet sich seit der Tat in Therapie, zog aus ihrer Wohnung aus und verlor ihre Arbeitsstelle.
5.000 Euro als „friedensstiftende Maßnahme“
Schließlich kommt man zu einer Einigung – einem Vergleich zwischen dem Täter und seinem Opfer. Inhalt: Roman R. gesteht seine Tat und entschuldigt sich bei seiner früheren Nachbarin. Er bezahlt ihr 5.000 Euro – die Hälfte davon sofort, den Rest binnen zehn Tagen. Und er übernimmt ihre Anwaltskosten – 1.289,37 Euro, davon 1.000 sofort. Im Gegenzug akzeptiert sein Opfer die Zahlung als „friedensstiftende Maßnahme“. So steht es in dem Vergleich.
Michael Haizmann überreicht Rechtsanwältin Karl zwei Umschläge. Die Banknoten werden auf dem Tisch abgezählt. „Stimmt.“ Dann wird das mit der Entschuldigung „erledigt“. So drückt es Richterin Christina Bierhenke aus.
Geflüsterte Entschuldigung
Der Angeklagte sieht sein Opfer dabei nicht an, flüstert mehr, als dass er spricht. „Es tut mir leid, was passiert ist“, sagt Roman R. Er entschuldige sich auch bei seiner Frau. „Es war wirklich nicht so gemeint und beabsichtigt.“
Dann wird die Sitzung kurz unterbrochen. Dass Roman R. heute auf Bewährung freikommen wird, gilt bereits vor dem Ende der Verhandlung als sicher.
Mr. B.
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Eine tolle Sache für den Herrn Roman.
Ich glaube es nicht.
Thomas
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Justiz wie auf einem türkischen Basar. Freigekommen für 5000€. Was für eine lächerliche Summe für das Trauma, das die Frau erlitten hat. Aber das passt ja in unsere bunte Welt. Mörder und Vergewaltiger werden laufen gelassen. Aber wehe du zahlt einen Strafzettel oder die GEZ nicht. Dann lochen sie dich ein und werfen den Schlüssel weg.
Manfred van Hove
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Urteile in Strafprozessen sollen auch eine abschreckende Wirkung auf etwaige Nachahmungstäter haben. Diesen Effekt hat dieser Prozess und seine Handhabung sicher nicht. Wie es gehen sollte, zeigt die spanische Justiz
Spartacus
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20 Jahre für sexuelle Missbrauch sollte Mindeststrafe sein, tendenziell eher lebenslänglich. Leider wurden diese Gesetze von schlechten Männern für schlechte Männer geschrieben.
Günther Herzig
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@Thomas
2. Juli 2025 um 12:33 | #
@Manfred van Hove
2. Juli 2025 um 15:03 | #
Es ist schwer hinnehmbar, wenn ahnungslose juristische Laien Urteilsschelte betreiben. Warum genügt es nicht die Geschichte zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Aber in der Zeit des Internets muss wirklich jeder seinen Kommentar öffentlich absondern.
An der Einigung war das „Opfer“ beteiligt und sie war einverstanden. Sie war im Termin anwaltlich vertreten. Ohne ihre Zustimmung hätte es keine Einigung gegeben. Der Verteidiger des Täters, Rechtsanwalt Haizmann ist der meines Erachtens renommierteste Strafverteidiger in Regensburg mit unendlicher Erfahrung. Allein schon die Schilderung des Tatabends mit der “Einladung” den Angeklagten in die Wohnung kommen zu lassen, sagt doch aus, dass die Geschädigte mindestens sehr unvorsichtig war und der Angeklagte daraus Schlüsse gezogen hat, die sich nicht „bestätigten“. Mit der Einigung hat ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden, den das Gesetz will, der auch dafür sorgte, dass die gerichtliche Aufarbeitung abgeschlossen werden konnte, ohne dass die Geschädigte sich weiter einer unwürdigen Befragung in dieser und einer Rechtsmittelinstanz aussetzen musste.
An der Einigung war sie beteiligt und sie war einverstanden. Allein schon die Schilderung des Tatabends mit der “Einladung” des Angeklagten in die Wohnung zu kommen, sagt doch aus, dass die Geschädigte mindestens sehr unvorsichtig war. Dass der Täter
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Karl Straube
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Womit ist dem Opfer mehr gedient? Mit 5 T€, die tatsächlich über den Tisch gehen oder mit einer Verurteilung zu 5 Jahren und einem Schmerzensgeldurteil über – geschätzt – 15 T€, die am St.Nimmerleinstag zahlbar sind?
Daniela
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Das Urteil ist eigentlich eine Katastrophe. Die Haft wäre dem ganzen wohl eher gerecht geworden. Den Schadensersatz zusätzlich. Übernahme der Anwaltskosten des Opfers auch vom Täter.
5000 € für ein zerstörtes Leben einer 20 jährigen. Die Tat wird sie ihr ganzes Leben begleiten.
Ich wünsche dem Opfer alles erdenklich Gute für ihre Zukunft.
Daniela
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@ Thomas
2. Juli 2025 um 12:33 | #
Nicht zu vergessen Schwarzfahren! Strafe nicht gezahlt, ab in den Bau.
Bei solchen Vergleichen fehlen mir jegliche Relationen zu anderen Urteilen.
Stunkfrau Maria
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@ Günther Herzig
Und für mich ist es schwer hinnehmbar, wenn Männer hier die Justiz verteidigen, die laut Expertinnenmeinung bei der Gesetzgebung und Aburteilung von solchen Verbrechen schweren Verbesserungsbedarf sehen (vgl. https://www.djb.de/presse/pressemitteilungen/detail/st24-39)
Und am schwersten hinnehmbar ist es, wenn Männer Vergewaltigungsopfer die Schuld geben (hier mit „unvorsichtigen Verhalten“ geschrieben). Hören Sie auf die Folgen der Tat noch mit Schuldumkehr zu verstärken. Dem Opfer zuliebe und allen potenziellen Leser*innen hier auf Regensburg Digital, wovon einigen mit hoher Wahrscheinlichkeit so etwas schon widerfahren ist. Weiteres schreibe ich hierzu nicht mehr. Literaturtipp für Sie: SCUM Manifesto
Steffi
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Der Leistungserschleichungsvergleich hinkt. Kein Richter verurteilt gerne wegen ‘Schwarzfahrens’ zu Haft. bis es soweit ist, muss man so oft erwischt worden sein, dass man in erster Linie wegen Unbelehrbarkeit und Dummheit bestraft wird. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Von dem Geld hat das Opfer doch mehr als davon, dass der Täter noch paar Monate länger in Haft ist – und der Schadensersatz aus Italien evtl nie fließt
Robert Fischer ÖDP
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Gerichtsurteile, die mir gestern und heute aufgefallen sind:
– Ein 84-Jähriger Autofahrer, der offensichtlich nicht mehr fahrtüchtig war und sich an nichts mehr erinnern kann, tötet eine Mutter und ihr Kind: 2 Jahre auf Bewährung (1)
– In Köln missbraucht ein Priester Kinder, die Verteidigung plädiert darauf, dass die Kirche nichts damit zu tun hat, da der Priester “privat” gehandelt hat, deshalb muss die Kirche keinen Schadensersatz leisten. Das Gericht geht bei der Argumentation mit (2)
– Dann das hier.
Kann mir doch keiner erzählen, dass das Urteile sind, die im “Namen des Volkes” ergehen. Ich geh davon aus, dass die Mehrheit der Bevölkerung diese Urteile als zu lasch und lächerlich empfindet.
(1) https://www.n-tv.de/panorama/Rentner-erhaelt-Bewaehrungsstrafe-fuer-toedlichen-Unfall-article25865148.html
(2) https://www.nd-aktuell.de/artikel/1192277.kirche-priester-missbrauchte-privat.html
Romu
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Ich lebe in einem Idiotenland mit einer Idiotenjustiz. Holt mich hier jemand raus
Karl Straube
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@Daniela 17.27: ist es eigentlich zuviel verlangt, vor der Absonderung der Gemütswallungen das zu lesen, was zu dem Thema schon geschrieben wurde? Bspw.. Herzig, -7.04! Schadensersatz zusätzlich und Übernahme der Anwaltskosten des Opfers? Weder Geldstrafen noch Geldauflagen können aus dem Täter herausgeprügelt werden; in der Haft verdient der Täter icht soviel, dass man ihm auch nur 1 ct. zu Gunsten des Opfers abzweigen könnte. Was also wollen Sie? Ein Urteil, das in Ihr Gerechtigkeitsverständnis passt statt einer Lösung, in der dem Opfer ein paar Brosamen bleiben?
Karl Straube
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@Romu: wählen Sie: Pjöngjang, Ankara, Moskau, Teheran? Mindestaufenthalt: 6 Monate. Sie bekommen die Reise gesponsert und wir haben einen Idioten weniger im Lande.
Karl Straube
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Ach @Fischer , 22.13: wenn der 84jährige 10 Jahre bei Wasser und Brot bekommt und der Sportverein zahlen muss, weil ein Übungsleiter übergriffig wurde: was hat das Volk davon, was das Opfer? Die Leichtfertgkeit, mit der gern nach “im Namen des Volkes” geschrien wird, erschüttert mich. Ich empfehle die Lektüre von Urteilen nach den Rassegesetzen.
Manfred van Hove
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Das Opfer hätte unvorsichtig gehandelt, schreiben sie. Das reiht sich ein in die Argumentation manchen Männer, Frauen seien eben selbst schuld, wenn sie leicht bekleidet auf die Strasse gehen. Ich dachte immer, die Männerwelt sei in Deutschland schon etwas weiter als im Orient. Dort kann man in vielen Ländern mit dem Opfer oder den Hinterbliebenen eine Preis aushandeln, selbsr wenn jemand ermordet wurde. Der Kurs dafür liegt im Irak für einen Sohn bei ca. 10.000 Dollar, ein getötetes Mädchen gibt es billiger schon für die Hälfte.
Urteile sollen den Rechtsfrieden herstellen, soweit es sich um Zivilrecht handelt. Im Strafrecht geht es auch um Abschreckung. Diesen Zweck erfüllt das Gericht nicht, sondern es begibt sich auf das Niveau des Ablasshandels.
Robert Fischer ÖDP
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Karl Straube: Was das Volk davon hat? Einen Menschen weniger in unserer Gesellschaft, der leichtfertig schwere Maschinen bedient, mit denen man Menschen töten kann, ohne dafür geeignet zu sein.
Das hätte man als Gesellschaft zwar schon viel früher abfangen müssen, mit verbindlichen Eignungstests für Autofahrer. Aber die Fraktion Eigenverantwortung ist ja dagegen. Und wenn man eigenverantwortlich Menschen zu Tode fährt, sollte die Konsequenz bisschen mehr als eine Verwarnung sein, finde ich.
Und 5.000 Euro Entschädigung ist doch auch ein Witz für eine zerstörte Psyche.
Günther Herzig
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@Stunkfrau Maria und Sympathisanten und -innen
2. Juli 2025 um 22:01 | #
In einigen Kommentaren bricht sich, gar nicht mehr verschämt, der Begriff des „gesunden Volksempfinden“ wieder Bahn.
Der Begriff “gesundes Volksempfinden” wurde vor allem in politisch-konservativen und völkischen Diskursen verwendet. Die Bezeichnung dient als Umschreibung für die vermeintlich unverfälschte Meinung einer „gesunden Volksgemeinschaft“ und hat sich über die Jahrzehnte in verschiedenen Kontexten etabliert.
Interessant ist vor allem, dass der Nationalsozialismus das gesunde Volksempfinden als einen fundamentalen Rechtsbegriff verwendete, als Maßstab für staatliches Handeln, um Verhaltensweisen und Ideen als volksfremd abzuwerten und zu kriminalisieren.
An dieser Stelle zurück zum dankenswert präzisen Artikel:
„Es kam zum Austausch von Zärtlichkeiten. Doch mehr wollte die Nachbarin dann doch nicht. „Ich glaube, du musst dir jemand anderen suchen“, schrieb sie Roman R. per WhatsApp, als der mehrfach nachfragte, ob sie ihn vergessen habe. Auch die Einladung zu einem Kaffee lehnte sie ab.“ Sie wusste also, auf was der Umgang mit dem Angeklagten von seiner Seite abzielte.
Die unglaubliche Heimtücke des Angeklagten wird nun deutlich. Ab dem Beginn des Austausches der Zärtlichkeiten könnte sein Verhalten als Beginn der Ausführung der strafbaren Handlung zu qualifizieren sein (Grundsätze der Strafzumessung in § 46 StGB – das Mitverschulden des Opfers behandelt die Anmerkung Randziffer 60 im Kommentar Tröndle-Fischer)
Romu hat dazu bereits einen wertvollen Rat des Herrn Karl Straube erhalten.
Das kann doch aber noch nicht alles sein. Heutzutage hat sich bei einer ständig steigenden Anzahl von Opfern strafbaren Handelns die Aussicht eingebürgert traumatisiert zu sein für das weitere Leben und darüber hinaus 😊. Die Traumatisierung liegt dann, wenn man sich etwas bemüht, in der ganzen Familie vor.
Das alles wollen sicher einige Beiträge hier bewertet haben. Warum konnte es nicht auch noch ein syrischer Migrant sein? Schade, das hätte zu einer schärferen Sanktion und einem höheren Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren führen können.
Alle, die den Zustand unserer Justiz beklagen, haben die Möglichkeit extremere Wahlentscheidungen zu treffen für Parteien, die im Strafrecht mehr Strenge und Härte verwirklicht sehen wollen. Wie das manche in der AfD sehen, kann fast überall nachgelesen werden.
Entlarvende Beiträge, nicht wahr! Es ist frappierend, welche Reaktionen stets zu erwarten sind, wenn ich mir erlaube eine Meinung zu haben, die mit dem „allgemeinen gesunden Volksempfinden“ nicht übereinstimmt. Und da werden die Parallelen zum Rechtsextremismus erkennbar.
Paul
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Servus
Karl Straube
2. Juli 2025 um 23:17 | #
Nette Reisermpfehlung, Bitte IBAN ,
Romu
2. Juli 2025 um 22:40 | #
Jeder hat die Freiheit dieses Land zu verlassen … oder gibt’s einen Grund warum sie jemand rausholen soll.
Daniela
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@ Karl Straube
2. Juli 2025 um 22:49 | #
1.) Nein heißt prinzipiell Nein! Ergo, dem Opfer wurde Gewalt angetan.
2.) Es ist prinzipiell nicht gesagt, dass der Täter nie zu Geld kommt.
3.) Was spricht dagegen, den Täter zu inhaftieren? Der Täter hatte sich schon einmal vor der Strafverfolgung abgesetzt. Bin gespannt, ob er das nicht noch einmal tut. Und dann? Wo bleibt dann die Gerechtigkeit? Glauben Sie ernsthaft, dass die zusammen geklaupten 2500 Euro eine Entschädigung für das Opfer darstellen?
Das Opfer benötigt Therapie, ist arbeitsunfähig- arbeitslos geworden. Ist aus (wahrscheinlich) fehlenden Sicherheitsgefühl aus ihrer Wohnung ausgezogen. Was meinen Sie, wie viel das Opfer bislang wirtschaftlich an Einbußen hatte? Und da sprechen wir noch nicht einmal über Schadenersatz wegen der seelischen Probleme, die beim Opfer entstanden sind.
Und um es einmal mit Ihren Worten zu sagen: Glauben Sie, dass “Brotsamen” genügen, um ein Gerechtigkeitsgefühl herzustellen? Fragen Sie einmal Frauen, die Opfer sind/ waren.
Sorry, Strafe muss merkbar sein für den Täter! Hier hat es den Anschein nur das Opfer bleibt bestraft. Und vermutlich hat das Opfer dem Vergleich zugestimmt, weil es wirtschaftlich bereits höheren Schaden genommen hat.
Ist das für Sie gerecht?
Franz
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Da braucht man sich nicht wundern, wenn die zugewanderten jungen Männer aus islamischen Staaten bei solch lächerlichen Urteilen keinen Respekt vor unserem Rechtsstaat haben und ihn verhöhnen und geradezu auslachen. Ich behaupte, dass der Zustand unseres Landes, der Niedergang ins Chaos, Parallelgesellschaften, Clan Strukturen, etc. sowie der Verlust der öffentlichen Sicherheit durch den Berufsstand der Juristen maßgeblich verursacht ist, egal, ob legislative, exekutive oder Judikative.
Charlotte
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@ Günther Herzig
Nein, eine Frau muss nichts tun, um eine Vergewaltigung zu verhindern. Mir gehen diese Aussagen nun wirklich seit Jahrzehnten auf die Nerven. Wenn Männer sich nicht im Griff haben, ist das nicht das Problem der Frauen. Natürlich wäre eine Haftstrafe für diesen Typen besser gewesen. Ich persönlich würde Sexualstraftaten deutlich höher bestrafen und Deals ausschließen wollen.
Hias
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@Günther Herzig
Ich kann dir in vielen Punkten im Grundsatz recht geben – auch in Hinblick auf den Kommentar von “Karl Straube”. Persönlich hoffe ich, dass das Opfer diesem Vergleich wirklich bewusst zugestimmt hat, nicht nur aus “ich will dass das vorbei ist” und auch in einigen Jahren noch damit leben kann.
Einen Punkt finde ich aber doch ziemlich falsch: Das Opfer mag zwar unvorsichtig gewesen sein, deine Ausführung liest sich aber doch sehr stark nach “Täter-Opfer-Umkehr”.
Leider liest sich aus dem Artikel heraus, dass die “Reue” des Täters eher bzgl. Strafmilderung gezeigt wurde. Schade, ich hoffe dass trotzdem etwas hängen geblieben ist.
Schwarzbär
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@Günther Herzig:
Aus rein juristischer Sicht ist Ihr Beitrag, ich sag jetzt mal, schon schlüssig.
Das Problem ist m.E. aber generell eine aus der Vergangenheit immer weiter aufgeweitete nachgiebige Sicht der Gerichte auf Sachverhalte, die in Ergänzung zu den bestehenden Rechtsvorschriften einem normalen Rechtsempfinden widersprechen. Das strahlt natürlich immer mehr auf die gegenwärtige Rechtssprechung aus und zwar auch in Fällen wie diesem, in dem ein Täter bewußt ,ich betone bewußt, vom Opfer gesetzte Grenzen mißachtet hat. Das kommt mir zumindest in dieser Schilderung der Sachlage zu kurz. Der Deal, der da gefunden wurde, konterkariert den Respekt, der einem Opfer generell mehr zustehen sollte als einem Täter. Mag sein, daß Herr Haizmann einen guten Job als Strafverteidiger macht. Von einem Richter sollte man das Gleiche erwarten dürfen.
Die Spitze dieser Entwicklung der Rechtsauffassung ist die angenommene verminderte oder verlorene Schuldfähigkeit eines Täters bei Alkohol- oder Drogenkonsum. Das geschieht auch bewußt vor der Tat und von jedem gesunden und mündigen Menschen darf grundsätzlich erwartet werden, daß er für sein Handeln die volle Verantwortung zu übernehmen hat.
brenner
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Kommentar gelöscht. Was Sie behaupten, ist falsch.
Günther Herzig
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@Daniela
3. Juli 2025 um 08:00 | #
Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist auch Strafe. Die Bewährungszeit beträgt üblich mehrere Jahre. Wird der Täter erneut straffällig, wird die Bewährung widerrufen. Dieses System ist bewährt.
Armin Schöffmann
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@Günther Herzig
> “Es ist schwer hinnehmbar, wenn ahnungslose juristische Laien Urteilsschelte betreiben.”
“Das” Recht betrifft mehrheitlich juristische Laien – eine nicht fachliche Diskussion darüber werden Sie hinnehmen müssen. Genauso wie Experten anderer Disziplinen zu gegebener Zeit rhetorisch polierte Ahnungslosigkeit in Ihren Beiträgen erkennen werden.
Wenn Ihre Absicht darin besteht, zu provozieren, mag das die richtige Wortwahl sein.
Der juristisch ungebildete Forist wird sich selbst unter Verweis auf das einschlägige renommée des Verteidigers von Ihnen nicht verbieten lassen, sein Gerechtigkeitsempfinden zu diesem Urteil zu diskutieren – jetzt allerdings mit deutlich erhöhtem Dampfdruck im Kessel.
Wenn es Ihnen tatsächlich um die Sache geht, betreiben Sie Aufklärung – im Tenor überhebliche Belehrung versteht man darunter nicht.
> “… Allein schon die Schilderung des Tatabends mit der “Einladung” des Angeklagten…”
Die Unterstellung, daß die Geschädigte in diesem Fall “unvorsichtig” war und eine “Zumindest”-mitverantwortung an den falschen “Schlußfolgerungen” des Angeklagten tragen könnte, ist durch keinerlei (hier bekannte) Fakten gedeckt. Es kann sein, daß Sie als Verteidiger im Gerichtssaal in Ausübung Ihres Mandats diese Argumentation ins Rennen werfen, mich würde aber wirklich interessieren, wie Sie in ausgeglichener Interessenslage dieses Forums argumentativ zu diesem Schluß kommen können?
Karl Straube
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@Daniela: ich war und bin der meinung, dass dem opfer 5T€ + kosten auf den tisch besser bekommen als sühne mit 5 jahren knast und 15 T€ entschädigung. wenn das opfer hingegen sagt, dass es von so einem weder entschuldigung noch entschädigung annehmen will, dann ist dieser standpunkt aller ehren wert. ich halte es für eine anmassung, das verhalten des opfers als leser eines presseberichts zu bewerten! das opfer hat es nicht verdient, sich anhören zu müssen, es habe sich die sühne – zu billig? – abkaufen lassen. und wenn sie mal zeit haben, dann lesen sie über brosamen und brotsamen nach!
Daniela
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@Günther Herzig
3. Juli 2025 um 07:56 | #
Ich bin ja eigentlich ein Fan Ihrer Beiträge und juristischen Ausführungen.
Aber hier fehlt mir die Empathie!
“….Heutzutage hat sich bei einer ständig steigenden Anzahl von Opfern strafbaren Handelns die Aussicht eingebürgert traumatisiert zu sein für das weitere Leben und darüber hinaus 😊. ….”
(aus Ihrem Kommentar)
Sie sprechen von einer Traumatisierung von Opfern durch strafbares Handeln.
Ich würde es sogar als menschlich bezeichnen, dass man nach strafbaren Handeln gegen sich selbst traumatisiert ist.
Dabei dürfte die Art der Straftat untergeordnet sein. Sprich, es sei völlig unabhängig davon, ob man Opfer einer Vergewaltigung, eines tätlichen körperlichen Angriffs, der Bedrohung mit einer Waffe, Opfer eines Einbruchs, … Datendiebstahl… ist. In jedem Fall ist erst einmal das Sicherheitsgefühl eines Menschen beeinträchtigt/ beschädigt.
Und ich denke erst recht, wenn man dem Täter körperlich nichts entgegen zu setzen hatte, es über sich ergehen lassen musste.
Selbst beim “Enkeltrick” bleibt bei den Opfern Unsicherheit und Scham zurück, die Unsicherheit des man kann betrogen werden. Und die Scham, dass es einem passiert ist, dass man so gutgläubig war. Es hinterlässt Narben auf der Psyche, die vielleicht auch verblassen. Aber diese Narben sind da.
Jetzt übertragen wir das Ganze auf eine Vergewaltigungsopfer. Glauben Sie, dass das jemals aus dem Gedächtnis gelöscht wird? Nein, man kann das Erlebte verarbeiten, um wieder Lebensqualität zu gewinnen, aber das Erlebte bleibt Bestandteil der Erinnerungen. Und damit ein Leben lang.
tom lehner
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Für mich ist der Umgang mit dem Opfer völlig daneben. Ein traumatisierter Mensch muß einer Verhandlung beiwohnen in der es um die Bemessung eines Täter-Opfer-Ausgleichs geht. Nein schlimmer: Es wird geschachert wieviel der Täter bringen muß um auf freiem Fuß zu bleiben.
Der Täter zeigte weder Reue, noch hat er sich beim Opfer entschuldigt. Ohne des Drucks seines Anwalts wäre auch der “Täter-Opfer-Ausgleich” nicht zustande gekommen. Er ist jetzt ein freier Mann.
Das Opfer wird Jahre brauchen um dieses Erlebnis zu verarbeiten. In ihrem Leben ist ein riesiger Bruch entstanden. Eine Folge davon ist der Verlust des Arbeitsplatzes. Die Traumatisierung in ihrem Zuhause wird sie nur schwer verarbeiten können. Die therapeutische Begleitung ist für sie ein Anfang. Ein Schritt zurück in die Normalität die nie wieder so sein wird wie vorher.
Der Täter ist ein freier Mann. “Es war wirklich nicht so gemeint und beabsichtigt.” Doch. Genau das war es. Er wollte diese Frau und hat sie sich genommen. Ein Egotrip auf Kosten des Opfers. Verantwortung für sein Handeln lehnt er ab.
Ein fairer Täter-Opfer-Ausgleich wäre für mich eine Bestrafung die den Aufarbeitungsprozess des Opfers berücksichtigt. Die Dauer, die Umstände und die Folgen. Verdienstausfall ist in deutschen Gerichtssälen kein Fremdwort. Warum also nicht in der Opferentschädigung?
Die Zustimmung des Opfers ist für mich nur noch das Tüpfelchen auf dem I. Die Demütigung der Tat geht im Gerichtssaal weiter. Wer kann es dem Opfer verdenken das es dem leidigen Treiben ein Ende setzen wollte. Einfach nur um diese Demütigung zu beenden?
Daniela
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@Karl Straube
3. Juli 2025 um 12:53 | #
Vorab Entschuldigung für das ‘t’ zu viel. Ich hoffe Sie können es annehmen.
Wenn Sie in Ihrer Lesart etwas so verstehen wollen, wie Sie es wiedergeben, Ihr Ding.
Aber lesen Sie es einmal, so ganz ohne subjektive Eingänge Ihrer Sichtweise, wie ich über das Opfer denken könnte.
Dann kämen Sie vielleicht darauf, dass dieser ‘Vergleich’ nicht annähernd einen Ausgleich zu dem erlittenen Schaden darstellt, weder materiell noch immateriell.
Nicht das Opfer hat für Gerechtigkeit zu sorgen, die Justiz muss Sorge tragen!
Gerechtigkeit sollte eine reale Entschädigung spiegeln.
Na, ich weiß nicht bei gerade mal 67% Alg oder Krankengeld, Umzugskosten, Anwaltskosten zu 3/4 bislang gedeckt. Zeitaufwand, eventuelle Zusatzkosten für therapeutische Maßnahmen….
Da sind 5000 € doch mehr als spärlich, um nicht zu sagen beschämend. Vielleicht hätte der Täter ja auch eine höhere vom Gericht als Vergleich vorgeschlagene Summe akzeptiert, bevor er ins Gefängnis geht?
Wieviel ist die Unantastbarkeit des Menschen wert?
Verstehen Sie es doch einmal als eine Frage an die Justiz.
Daniela
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@ Günther Herzig
3. Juli 2025 um 11:30 | #
Wenn es nur mit dem Bewährungswiderruf immer so klappen würde!
Was glauben Sie, wie oft wir bei uns schon dachten, wieso läuft da kein Bewährungswiderruf?!
Wie oft glauben Sie, kommt es vor, dass Probanden, trotz Bewährungsauflagen, u.A. sich mindestens 1x Monat beim Bewährungshelfer vor zu stellen, nicht statt findet? Wie oft kommt es vor, dass Probanden bereits wieder Straftaten begehen, bevor überhaupt von Bewährungswiderruf gesprochen wird?
Gelegentlich beschleicht mich das Gefühl unsere Justiz ist absolut überlastet, die sozialen Dienste der Justiz völlig unterbesetzt.
Ich weiß ja nun nicht, ob sich in den letzten paar Jahren in dieser Hinsicht etwas verbessert hat, aber vor noch nicht allzu langer Zeit, berichtete uns ein Bewährungshelfer, er sei zuständig für über 120 Probanden. Er schaffe es gar nicht alle ständig ” im Auge” zu behalten, Wenn ein Proband der “Einladung” nicht folgt, dann neuer Termin usw. Teilweise musste er feststellen, dass seine Probanden mittlerweile verzogen waren, natürlich ohne Wohnsitzummeldung, aber zwischenzeitlich wieder mit neuen Straftaten in anderen Bundesländern auffindbar waren.
Mal abgesehen von denen, die auf Nimmer Wiedersehen im Ausland verschwinden.
Vielleicht kommen solche “Deals ” auch nur zustande, weil wir zu wenig Haftraum haben? Vielleicht muss auch nur zu sehr darauf aufgepasst werden, dass der Steuerzahler nicht allzu sehr durch Gefängnisstrafen belastet wird? Ehrlich, ich weiß es nicht, aber irgendwie hege ich immer mehr Zweifel an der Durchsetzung verhältnismäßiger Strafen.
MS
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Warum beginnt der Artikel mit seinem Verhältnis zu seiner Ehefrau? Was hat das mit irgendwas zu tun? Der Typ ist ein Vergewaltiger. Normale Menschen vergewaltigen niemand nur weil die Ehe in die Brüche geht.
Karl Straube
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@Daniela: also mal als Arbeitshypothese einverstanden als “Frage an die Justiz”: die “Justiz”, also die Leute hinter dem Tisch fragen sich: lassen wir es bei 2 Jahren und 4 Monaten (also ohne Bewährung) und sprechen im Adhäsionsverfahren 15 T€ zu oder geben wir 2 Jahre und erkennen auf 5 T€ + Kosten, wenn das Geld (wenigstens zur Hälfte) vorher auf dem Tisch liegt? Was hat das Opfer von 15 T€? Einen Titel! Was passiert dann? Der Täter war in Italien untergetaucht und dank eines EU-Haftbefehls dingfest gemacht. In 2 Jahren und 4 Monaten (wahrscheinlich sässe nur 19 Monate) verdient er 0,00 auf die 15 T€. Und dann? Sie haben es selbst in Ihrem nächsten Beitrag gesagt: er verschwindet auf Nimmerwiedersehen im Ausland. Und für eine Geldforderung gibt es keinen EU-Haftbefehl. Die Sühne verläuft im Sande. Wenn das Opfer – von einer Anwältin betreut – sich für die 5 T€ entscheidet und damit den “Fall” als abgeschlossen statt weiter vor sich hinschwelend betrachten will, dann steht es keinem Foristen zu, daran herumzumäkeln. Und vor allem: ein Umrechnungsfaktor für Leid in EURO lässt sich nicht finden.
Mr. T.
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Die lächerliche “Abfindung” hilft der Frau in ihrer Situation sicher nicht viel weiter als einem Verdurstenden ein Stamperl Essigessenz.
Das Victim Blaming möchte ich hier nicht schon wieder kommentieren. Z/um Glück haben andere schon darauf hingewiesen.
Dank an Herrn Herzig für den Exkurs zum “gesunden Volksempfinden”. Hab ich so noch nicht gewusst, mich aber auch noch nicht damit beschäftigt. Sehr interessant! Jetzt wundert mich auch überhaupt nicht mehr, warum bestimmte Leute so oft den “gesunden Menschenverstand” und ähnliches bemühen.
Daniela
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@ Karl Straube
3. Juli 2025 um 19:41 | #
Die Medaille hat nun einmal 2 Seiten.
Um bei einer Arbeitshypothese zu bleiben.
Die 2 Jahre und 4 Monate wäre der Täter hinter Schloss und Riegel. (Selbst 19 Monate ist eine lange Zeit.) Diese Zeit ist eine Strafe, alle persönlichen Freiheiten auf engsten Raum begrenzt und beschnitten.
Eine Opferentschädigung, ich hoffe, da besteht Einvernehmen, sollte trotzdem anvisiert werden.
Schließlich ist dem Opfer nicht nur immateriell Schaden (psychisches und körperliches Leid) zugefügt worden, die Tat hat auch materiell Schaden ( Verdienstausfall, Kosten für Wege zur Therapiestätte, Umzug aus der Nähe des Täters) für das Opfer verursacht.
Warum ist es, nach Ihrer Meinung, also nicht möglich, zivilrechtlich Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden zu erreichen?
Weil wir davon ausgehen, dass der Täter sich vor dieser Verantwortung drücken will/wird? Weil wir davon ausgehen, dass er über Null pfändbares Eigentum verfügt?
Ich glaube eher es geht darum, dass wir davon ausgehen, dass das zivilrechtliche Prozedere zu viel Zeit und Nerven, Geld für das Opfer darstellen!
Ohne jetzt wieder vorgehalten zu bekommen, ich mäkle an der Entscheidung des Opfers herum, was bitte sind 5000 € für allein die materiellen Verluste?
Nein, ich habe größten Respekt vor dem Opfer. Ich kann verstehen, dass das Opfer Ihre Ruhe haben möchte, die Therapie ist auch nicht ohne, die “bösen” Erinnerungen werden das Opfer ein Leben lang begleiten.
Aber der Vergleich hätte auch höher ausfallen können/müssen, da hätte man von vornherein 15 Tsd. ansetzen können. Was hat die Richterin daran gehindert?
Es ist nicht mehr zu holen?
Das war eine “friedensstiftende Maßnahme “? Das empfinde ich als einen Affront gegen die Interessen des Opfers.
Ist das Gerechtigkeit?
Wie war doch der Spruch: ‘Wo nix zu holen ist, hat der Kaiser das Recht verloren. ‘ Und in diesem Fall die Justiz?
Die Frage hätte lauten müssen, wie viel ist dem Täter ein Tag in Freiheit wert? 10€,20€,30€…? Der Täter kann in Freiheit arbeiten, die Sühne abarbeiten, kommt er dem nicht nach, dann ist die Bewährung flöten, ab in den Knast.
Aber wir haben ja schon Angst, dass er gleich ins Ausland verschwinden wird, dass er keine Sühne leisten will.
Aber warum dann Bewährung? Das ist doch schon eine schlechte Sozialprognose.
Daniela
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@Karl Straube
3. Juli 2025 um 19:41 | #
PS. Die Bewährungsauflage hätte sein müssen, der Täter darf Deutschland nicht verlassen.
Günther Herzig
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@Daniela
3. Juli 2025 um 22:45 | #
mir mangelnde Empathie vorzuwerfen ist unfair bis infam. Niemandem ist geholfen, wenn das mehrschichtige Problem der sexualisierten Gewalt in unserer Gesellschaft zerredet wird und die beste aller Lösungen in Bestrafungen gesehen wird, die es auch in Russland, der Türkei, Saudi Arabien, Iran geben könnte. Im Iran sind nach einer nicht überprüfbaren Quelle im Jahr 2025 bereits wieder über 1200 Menschen hingerichtet worden. Die fürchterliste Straftat ist “Krieg gegen Gott”.
Die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns, damit auch der Strafjustiz, ist für uns unverrückbare Richtschnur staatlicher Gesetze und deren Anwendung. Es ist ein von Jedermann und Jederfrau begreifbarer Unterschied, ob das Verbrechen in der Familie, der Gemeinde, dem Sportverein stattfindet, und sich Täter und Opfer mehr oder weniger gut kennen im Gegensatz zu der Tat des anonymen Täters und dem Opfer, dass unglücklicher Weise zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sein mag. Verlasse ich bei unsicherer Wetterlage das Haus, kann ich nass werden, wenn es anfängt zu regnen. Die Überlegung selbst so vorsichtig und umsichtig zu sein, um mich nicht einer unerwarteten Gefahr auszusetzen, hat nichts mit der Wertung und Relativierung eines Täterverhaltens zu tun. Ich überquere als Fussgänger auch nicht blind auf dem Zebrastreifen die Strasse, weil ich weiß, dass es verboten ist mich tot zu fahren.
Hias
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@ Karl Straube
@Daniela
“Warum ist es, nach Ihrer Meinung, also nicht möglich, zivilrechtlich Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden zu erreichen?”
Meines Wissens (bin juristischer Laie) ist es durchaus möglich zu bzw. nach dem Strafprozess auch einen Zivilprozess durchzuführen, bei dem dann um den Schadenersatz geht. Das Urteil des Zivilprozesses kann hierbei ganz anders ausfallen, als das des Strafprozesses.
Da gab es ja auch vor einigen Jahren einen relativ bekannten Zivilprozess bei dem Angehörige eines Mordopfers nach dem Freispruch des Täters vor dem Strafgericht diesen quasi hintenrum den Mord über einen Zivilprozess nachgewiesen haben – was dann allerdings keine Auswirkungen auf die Strafsache hatte.
Günther Herzig
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Hias
4. Juli 2025 um 09:21 | #
Der / die Geschädigte kann als Nebenkläger am Verfahren teilnehmen. Wenn es keine Einigung gibt, wird das Gericht über einen Anspruch im sog. Adhäsionsverfahren (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kosten) entscheiden. Das erspart einen gesonderten Zivilprozess und Kosten, die zwar festgesetzt werden können, deren Erstattung jedoch auf eigene Initiative unter weiteren Kosten verfolgt werden muss (Vollstreckungskosten). Der Angeklagte hat häufig ein Interesse zu bezahlen in der Hoffnung in strafrechtlicher Hinsicht etwas günstiger davon zu kommen. Aus einem Vollstreckungstitel kann 30 Jahre vollstreckt werden. Und es gibt einen erheblichen Zeitgewinn.
Karl Straube
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@hias: ich rede aus 50 jahren berufserfahrung: schon innerhalb deutschlands ist es kaum möglich, gegen einen abgetauchten schuldner einen zahlungstitel zu vollstrecken; wenn der irgendwo untergekommen ist, freunde, verwandte, haben sie keine adresse, an die sie den gerichtsvollzieher schicken können; ummelden tut sich soeiner nämlich nicht. im schengenraum könnte der versuch einer anschriftenermittlung noch klappen. aber versuchen sie mal, in der türkei zu vollstrecken! dann zahlen sie zuerst einmal die kosten für eine beglaubigte übersetzung des titels. wenn mir ein schuldner mit auslandsverbindung 1/3 der forderung auf den tisch legt, dann muss ich dem gläubiger raten, selbige mit handkuss zu nehmen. um, wie @daniela auch eimal auf eine volksweisheit zurückzugreifen: “die nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn”. das gilt natürlich auch für sonstige masssnahmen wie bewährungswiderruf.
Daniela
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@ Günther Herzig
4. Juli 2025 um 07:38 | #
Ich möchte mich entschuldigen, wenn ich den Satz
“….Heutzutage hat sich bei einer ständig steigenden Anzahl von Opfern strafbaren Handelns die Aussicht eingebürgert traumatisiert zu sein für das weitere Leben und darüber hinaus 😊. ….”
(aus Ihrem Kommentar)
falsch interpretiert habe.
Günther Herzig
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@Daniela
4. Juli 2025 um 20:17 | #
Ich habe es zur Kenntnis genommen. Immerhin, nicht jede/jeder schafft das. Das ist heute eben so! Wie sollen Kinder das lernen, wenn es oft nicht einmal die Eltern gelernt haben.
Daniela
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@Günther Herzig
5. Juli 2025 um 05:53 | #
Nix für ungut.
Wissen Sie, was mich am meisten bei der ganzen Sache stört, das Ganze wirkt auf mich
1.) Die Justiz gleiche einem ‘zahllosen Tiger ‘ , sie verurteilt, oder unterbreitet, wie in diesem Fall, Opfern Vergleiche, ohne letztlich immer sicher stellen zu können, dass die Täter durch die Justiz vollständig zur Verantwortung gezogen werden können. a) wenn die Täter abtauchen können, oder b) wenn kein pfändbares Eigentum da ist.
2.) Dieser Vergleich in diesem Fall hinterlässt den Eindruck, dass Opfer hat eine Gewalttat erleiden müssen und und dann wird diskutiert, wie viel der Täter an finanzieller Leistungsfähigkeit hat, um zu sühnen. Jetzt steht damit die Frage im Raum, wie viel “Entschädigung ” hätte das Opfer erhalten, wenn es ein vermögender Täter gewesen wäre?
3.) Hat das Opfer zu wenig Geld, um zivilrechtlich wegen eines reellen Schadensersatz zu klagen, bleibt es auf den reellen Schaden zu einem Großteil sitzen. Wie schrieb Herr Straube, immer noch besser eine winzige Summe zu erhalten, als gar nichts zu bekommen.
Verstehen Sie dies bitte nicht falsch, aber, wie ich in einem vorherigen Beitrag schrieb. Es ist eine Katastrophe!
Und jetzt aus meiner ganz persönlichen weiblichen Sicht, eher den Typ hinter Gittern, als so einen, aus meiner Sicht miesen, Vergleich zu zu stimmen. So erhält er seine Strafe und kann sich dieser auch nicht entziehen!
Und, wenn mir jetzt wieder jemand vorhält, ich würde an der Entscheidung des Opfers mäkeln! Nein, das Opfer hat meinen höchsten Respekt, dass sie das Prozedere so über sich ergehen lassen hat.
Ich hätte vermutlich der Richterin gesagt: ‘Ich pfeif auf das Geld. Sperrt ihn weg und verliert den Schlüssel!, damit er begreifen kann, was es heißt, wenn man durch eine andere Person, in seiner Selbstbestimmung ( Nein heißt Nein) beeinträchtigt wird.
Günther Herzig
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@Daniela
5. Juli 2025 um 22:51 | #
Ihr Text:
„Ich hätte vermutlich der Richterin gesagt: ‘Ich pfeif auf das Geld. Sperrt ihn weg und verliert den Schlüssel! damit er begreifen kann, was es heißt, wenn man durch eine andere Person, in seiner Selbstbestimmung (Nein heißt Nein) beeinträchtigt wird.“
Und das glaube ich Ihnen nicht! Ich bezweifle, dass so etwas einfach theoretisch entschieden werden kann. Ich wünsche niemandem sich in der Situation des Verbrechensopfers zu finden, aber ziemlich viel, was hier, oft moralisierend, „geschwurbelt“ wurde, ist nicht so ernst zu nehmen, wie es flink geschrieben wird. Ich meine auch, dass eine Frau im Alter unter 25 Jahren nicht sicher die gestellten Fragen so beantworten wird, wie es z. B. auf eine über 40-jährige zuträfe. Und ich werde jetzt nicht anfangen aufzuzählen, welche unendlich zahlreichen Faktoren bei der Entscheidung für oder wider die Zustimmung zu der Einigung, noch eine Rolle spielen könnten. Verraten Sie mir doch bitte, wenn Sie die Frage nicht zu anzüglich finden, wie alt Sie sind. Ich bin 83 Jahre alt, und habe, wie auch Herr Straube eine mehr als 50-jährige berufliche Tätigkeit hinter mir, mit der Erkenntnis, dass Ansichten, die für mich im Jahr der Zulassung 1974 galten, sich verändert haben, nicht grundsätzlich, sondern in einem relativierenden Sinne. Der Artikel über den Fall verrät mir auch nicht genug über die intellektuelle, psychische und wirtschaftliche Situation, in der sich das Opfer befunden hat. Es gehört sich nicht an diesem Punkt weiter zu spekulieren. Ich rege nur an mal darüber nachzudenken, ob sich das Opfer einer Straftat bei seiner Entscheidung in einer wirtschaftlichen Lage befunden haben kann, in der mit dem Betrag dringende Probleme gelöst werden können, die vielleicht überwindbar wären.
Es ist also nicht gar so leicht eine zutreffende Bewertung für das Verhalten des Verbrechensopfers in der Hauptverhandlung zu finden.
Allen Straftaten dieser Art ist gemeinsam, dass es die Opfer mit Wirkung für den Täter in der Hand haben unwiderlegbar zu lügen. Ich erinnere an die Berichterstattung hier über den Fall der behaupteten Vergewaltigung durch Marokkaner im Park In Bahnhofsnähe.
Richter machen sich unendlich Mühe die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen, die gleichzeitig Opfer sind, zu beurteilen.
Und das ist für mich auch der Grund immer wieder unsere Justiz, die in Bezug auf zur Verfügung stehende Ressourcen seit Jahrzehnten bis zum Anschlag belastet ist, zu verteidigen, vor allem, wenn einige der Kritiker hier einfach zu wenig wissen über unsere Gesetze und die Regeln ihrer Anwendung. Solange wir uns eine Staatsquote von ca. 50 % leisten, weil es Parteien gibt, die um der Macht willen bereit sind immer stärker soziale Wohltaten (Bürgergeld NGOs und vieles andere) zu versprechen zu Lasten einer Minderheit, durch die die Mittel erarbeitet werden, wird sich nichts ändern. Wir beobachten mit Sorge den Zustand unserer Polizei, der Bunderwehr, der Justiz und anderer Einrichtungen.
Die Justiz ist ausschließlich angewiesen auf die Legislative. Und wir haben es in der Hand über demokratische Wahlen den Parteien, deren Ziele wir favorisieren, mehr Einfluss zu geben. Ich gestehe, dass das kein besonderer Trost ist.
Daniela
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@Günther Herzig
6. Juli 2025 um 10:18 | #
Lieber Herr Herzig, Sie dürfen mir getrost glauben, das liegt aber bei mir etwas anders, weil a) ich bin reichlich älter als das Opfer, ich b) nicht zu ‘faulen’ Kompromissen bereit bin (war ich nie) und c) ich den Täter dann auch wirklich bestraft wissen wollte, wäre ich auf diesen Deal nicht eingegangen. Einmal davon abgesehen, dass mein Ehemann die gleiche Einstellung, wie ich, zu diesem Vergleich hat.
Sie müssen mir sicher nicht erklären, dass die Justiz alle Akten voll zu tun hat. Wenn man sich manche Verfahren ansieht, meine Güte, da ist schon manch ein Kläger darüber verstorben und nicht zu seinem Recht gekommen. Die Erben gaben dann auf, bzw. mussten aufgeben, auch wenn der zu erwartende Schadensersatz in die Erbmasse hätte fließen können.
Manchmal treffen Kläger auch die Entscheidung, wie heißt es so schön, ‘ Gutes Geld nicht schlechtem Geld hinterher zu werfen. ‘ . Sprich Verfahrenskosten, Sachverständigengutachten…bis hin zu Kosten für Anwälte.
Nur ist das der Weg zur Gerechtigkeit?
Nein das ist es nicht, wenn man bedenkt, dass finanziell schlechter gestellte Menschen dabei auf der Strecke bleiben?
Wenn Menschen diese Erfahrung machen müssen, dass Recht zu bekommen eine finanziell unerschwingliche Aufgabe sein kann/ist, verliert der Glaube an Gerechtigkeit die Substanz. ( vergleiche man hierzu auch einmal die hier im Forum schon diskutierten Missbrauchsfälle im Zusammenhang RKK).
Ja, die Medaille hat 2 Seiten.
Und Herr Herzig, Hand aufs Herz, Sie haben doch sicher auch schon einmal Mandanten den Rat geben müssen auf einen Vergleich einzugehen, obwohl diese im Recht waren und gut und gerne mehr hätten erhalten müssen, nur die Kosten nicht mehr im Vergleich zu dem erwartenden Ergebnis in Relation zu bringen gewesen wären.
Der Aussage, dass angebliche Opfer, Personen, die eine Straftat vortäuschen, den Ausgang der Verfahren tatsächlicher Opfer von Straftaten maßgeblich beeinflussen könnten, ist eigentlich auch schon wieder einer Diskussion wert. Derartiges sollte doch schon während der Ermittlungen zu einer Straftat aufgedeckt werden können. Im Normalfall würde es doch schon gar nicht mehr zu einer Verhandlung kommen dürfen, aber, wie gesagt, das würde hier zu weit führen. Die Justiz wäre dann damit beschäftigt, das Vortäuschen einer Straftat zu verfolgen. Und das völlig zu Recht.
Ja, man könnte auch darüber diskutieren, wie man die Justiz, gesamt die Strafverfolgungsbehörden, Strafvollzug, Bewährungshelfer ect. besser aufstellen könnte, mehr Mittel zuweisen müsste. Aber, wie wir aus Jahrzehnte langer Erfahrung wohl beide wissen, fällt es den politisch Verantwortlichen wohl immer erst auf, wenn das Kind schon im Brunnen liegt. Das betrifft aber ja diverse Bereiche, Bundeswehr, Infrastruktur, Bildung und Forschung, Umweltschutz…, die Liste könnte endlos werden.
Es liegt wohl ein sehr langer Zeitraum hinter uns, wo man jetzt zu der Meinung kommen könnte, was haben sich die politisch Verantwortlichen wohl in der Vergangenheit mit ihrer ” schwarzen Null” dabei gedacht ?
Aber, all diese Diskussionen werden wir auch nur noch einen begrenzten Zeitraum führen können, altersbedingt. Ich hoffe nur die jetzigen und folgenden Generationen finden bessere Lösungen für die bestehenden Probleme, die wir zu einem Großteil mit zu verantworten haben. Denn eins ist klar, wählen waren wir immer!
tom lehner
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Man möge mir fürs Einstellen verzeihen:
Zwei Links mit Hilfe und Beratung für Betroffene:
https://www.hilfetelefon.de/onlineberatung.hilfetelefon.de
https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/opfer-telefon
Gesamtübersicht Hilfsangebote (PDF):
https://www.praeventionstag.de/html/download.cms?id=1211&datei=DPT-Uebersicht-ueber-Notfallkontakte_Stand06082021-1211.pdf
Günther Herzig
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@Daniela
6. Juli 2025 um 21:32 | #
Danke Daniela für Ihre erhellenden Worte.
Im letzten Jahrtausend konnte ich eine Strafanzeige erstatten durch das Versenden des Texts per Fax, dann unmittelbar danach anrufen bei der Staatsanwaltschaft und mir direkt telefonisch ein Aktenzeichen geben lassen. Originaltext damals der netten Dame in der Geschäftsstelle: “Einen Moment, ich sehe eben nach, welches Aktenzeichen ich Ihnen anbieten kann!” Ich erhielt es sofort.
Im vergangenen Herbst habe ich eine Strafanzeige erstattet. Ein Telefongespräch wäre danach gar nicht möglich gewesen. Nach einem Monat war mir noch kein Aktenzeichen mitgeteilt worden.
Vor ein paar Jahren benötigte ich Akteneinsicht. Ich bot an mir den Ermittlungsakt nicht zusenden zu lassen, weil das zu lange dauert und für die Geschäftsstelle einen unnötigen Arbeitsaufwand darstellt. Ich erklärte in die Geschäftstelle zu kommen und dort den Akt einzusehen. Am vereinbarten Termin kam ich in die Geschäftsstelle, bewaffnet mit einem Notebook und einem Siemens-Fuji – Scanner. Innerhalb weniger Minuten hatte ich fast 100 Seiten eingescanned. Wenigstens musste ich den Strom nicht bezahlen, wofür ich dem Freistaat Bayern dankbar bin. Die neugierige Dame in der Diensstelle fragte mich, was ich da treibe. Ich erklärte es ihr. Sie war sichtlich begeistert. Die Geschäftsstelle die ich schon lange nicht mehr besucht hatte, ist ein großer Raum mit offenen Aktenregalen an den Wänden und 5 Schreibtischen. Ich fragte die Dame, wo denn ihre Kolleginnen seien. Sie war allein und ich vermutete krankeitsbedingte Ausfälle oder Urlaub. Ich musste mich belehren lassen, dass es weitere Kolleginnen nicht gibt. So ist die Situation. Und die, die da sind, tun einfach ihre Pflicht, was mich wirklich beeindruckt.
Mr. T.
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Es fühlt sich nicht gut an, wenn man einem finanziell schlecht gestellten Opfer so den Köder hinwirft nach dem Motto: nimm das, ist besser als gar nix und der Täter kann sich eine Absolution erkaufen. Das schadet ärmeren Opfern und nutzt reicheren Tätern.
Gerade in diesem speziellen Fall darf eine nie gezeigte Reue durch die widerwillige Bezahlung eines Almosen dann als Reue gedeutet werden, die zu einer entscheidenden Verringerung des Strafmaßes führt.
Laut dem Bericht hat das Opfer Wohnung und Job verloren, da sind sicher viel höhere finanzielle Schäden entstanden als die 5000 Euro – neben den nicht mit Geld aufzuwiegenden Schäden, die mit einer Art “Schmerzensgeld” zu berücksichtigen sind. Zumindest sollten diese Kosten komplett dem Täter auferlegt werden, egal, ob er sie je zahlen können wird oder nicht. Würde die Arbeit im Gefängnis endlich mal halbwegs anständig bezahlt, könnte er da ja was abarbeiten. Das Opfer mit einem Teil seiner Einbußen endgültig abzufinden (bei gleichzeitiger Erleichterung für den Täter) fühlt sicher allerdings gar nicht gut an.