Verjährung, Ablehnen der juristischen Verantwortung und Bezweifeln der Vorwürfe: So lautet die Strategie des Bistums Regensburg gegen die Millionenklage von Ex-Domspatz Matthias Podszus.
Die Anwälte des Bistums Regensburg berufen sich unter anderem auf Verjährung. Foto: Archiv/Staudinger
Das Bistum Regensburg hat auf die Klage des ehemaligen Domspatzen Matthias Podszus reagiert. Dies bestätigte der 42-Jährige auf Nachfrage. Wie mehrfach berichtet, verklagt er die Regensburger Diözese auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für das, was ihm in den 1990er Jahren an der Domspatzen-Vorschule in Pielenhofen widerfahren ist.
Körperliche, psychische und seelische Gewalt. Dem langjährigen Leiter von Schule und Vorschulinternat, dem Geistlichen Johann Meier, wirft Podszus mehrfache Vergewaltigung vor. Der zentrale Punkt der Klage: Die Kirche hat ihre „Garantenpflicht“ verletzt. „Trotz eindeutiger Hinweise“ habe das Bistum seine Pflicht, die Vorschüler zu schützen, nicht wahrgenommen, heißt es in der von Rechtsanwalt Sven Markuske verfassten Klageschrift. Stattdessen seien „Vorfälle wie beim Kläger jahrzehntelang bewusst verschwiegen und verschleiert“ worden.
Für ein Obdachlosenprojekt muss Feinkosthändler Haritun Sarik seinen Traum von einem neuen Geschäft am Kassiansplatz aufgeben. Der Geschäftsmann hadert mit der Ehrlichkeit seiner Vermieter vom Kollegiatsstift St. Johann.
In der zwischenzeitlich eingereichten Klage des von Gewalt und Missbrauch betroffenen Matthias Podszus hat das Landgericht Regensburg das Bistum nun zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Schmuck im Wert zwischen 100 und 150 Euro stahl eine Krankenschwester nach Überzeugung des Gerichts mehreren Patientinnen und Patienten, die sie zuvor mit einem starken Beruhigungsmittel betäubte. Eine von ihnen starb.
25 Jahre, nachdem dem Bistum Regensburg erste Hinweis auf das Gewaltregime an der Domspatzen-Vorschule in Etterzhausen vorlagen, wurde Matthias Podszus dort geschlagen, gedemütigt und vergewaltigt. Jetzt will er die Kirche dafür zur Verantwortung ziehen.
Das Landgericht Regensburg hat das Verfahren gegen eine Klimaaktivistin eingestellt, die zum Regensburger Bürgerfest das Wasser eines Brunnens am Bismarckplatz in helles Giftgrün getaucht hatte.
Einen Strafbefehl wegen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz wollte sich der Chef einer traditionsreichen Bio-Brauerei nicht gefallen lassen. Das Landgericht Regensburg sah zumindest das Reinheitsgebot als nicht verletzt an.
Die fünfte Strafkammer hat keinen Zweifel, dass ein 34-jähriger Familienvater Ende 2020 in Regensburg regelrecht Jagd auf junge Frauen machte und eine von ihnen vergewaltigt hat.
Seit über einem Jahr zieht sich der Rechtsstreit zwischen einem Bauträger und der städtischen Wohnbautochter um eine Hauptwasserleitung, die beim Verkauf eines Grundstücks nicht erwähnt wurde. Jetzt hat eine Wohnungskäuferin den Bauträger wegen der daraus resultierenden Verzögerungen verklagt.
Wegen versuchten Totschlags verurteilt das Landgericht Regensburg einen 26-Jährigen, der letzten Dezember im Drogenrausch einen jungen Mann fast getötet hatte. Er wird zunächst in einer Entzugsklinik untergebracht.
Der 26-Jährige, der vergangenes Jahr im Drogenrausch einen jungen Mann mit Hammer und Messer fast umgebracht hat, bittet das Gericht in seinem letzten Wort um die Möglichkeit einer Drogentherapie. Seine Tat sei durch nichts zu entschuldigen. Auch sein Opfer meldet sich zu Wort.
Trotz DNA-Spuren gestaltet sich der Prozess gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger vom Donaupark kleinteilig und aufwändig. Der Angeklagte streitet alles ab.
Wegen unvollständiger Angaben beim Verkauf eines Grundstücks an einen Bauträger 2016 könnten auf die städtische Wohnbautochter Stadtbau GmbH erhebliche Schadenersatzzahlungen zukommen.
Der Fall hielt im Spätherbst 2020 Regensburg in Atem und löste eine Fahndung aus, in deren Zuge über 500 Männer DNA-Proben abgaben. Jetzt steht ein 34-Jähriger vor Gericht, der damals jungen Frauen nachgestellt haben und eine von ihnen vergewaltigt haben soll. Er will mit alledem nichts zu tun haben.
Es klingt wie ein Horrorfilm, was einem 19-Jährigen im vergangenen Dezember angetan wurde. Seit Mittwoch steht der Täter vor dem Landgericht Regensburg.
Beim Verkauf eines Grundstücks der städtischen Stadtbau GmbH an einen Bauträger blieb eine wichtige Wasserleitung im Boden unerwähnt. Müssen Stadt oder Stadtbau für den entstandenen Schaden aufkommen – oder bleibt der Käufer auf den Mehrkosten sitzen?
Über eine Million an Sozialversicherungsbeiträgen soll der Betreiber eines Pflegedienstes allein 2015 und 2016 unterschlagen haben. Der 63-Jährige mit einem Hang zum Reichsbürgertum beschäftigte dabei ausschließlich Osteuropäerinnen.
Mit einer Einstellung des Verfahrens und mahnenden Worten des Gerichts endet der Prozess gegen Ex-Pfarrerin Elke G. Zwar hat die Kammer Zweifel an deren Schuldfähigkeit, eine Unterbringung in der Psychiatrie aber sei nicht verhältnismäßig.
Folgt man einer Stellungnahme der städtischen Pressestelle, dann waren das Beteiligungsmanagement und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verantwortlich für die peinlichen und möglicherweise teuren Formfehler bei der Kündigung des REWAG-Vorstands. Wobei: Fehler will man gar keine gemacht haben – und zögert das Ganze hinaus.
Mehrfache Körperverletzung und Beleidigung, Sachbeschädigung, der Versuch, einen Welpen zu vergiften und Verleumdung. Die Latte an Vorwürfen gegen eine Ex-Pfarrerin ist lang – doch ist die Frau überhaupt schuldfähig?